Federal Council Converts Motion to Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed to convert the motion into a postulate, to which the author agreed, leading to its transmission as a postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 31 Absatz, Art. 47 Absatz, Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz; Federal Council Converts Motion to Postulate: The Federal Council proposed to convert the motion into a postulate, to which the author agreed, leading to its transmission as a postulate.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for examining the introduction of a refundable deposit system for batteries, as proposed in the postulate.
Volltext
19. Dezember 1986 N 2025 Petitionen
demande de livraison de matériel nucléaire n'a été faite à la #ST# Petitionen - Pétitions
Suisse depuis plusieurs années, etc. S'il s'avérait que des
marchandises traversent nos frontières en vue de contour-
ner des sanctions des Etats tiers, nous sommes en mesure
de l'interdire, aujourd'hui déjà. Le transit d'armes ou d'ordi-
nateurs par notre pays serait illégal comme serait illégal le
transit d'armes via l'Iran, et nous avons une loi et un minis- 86.262
tère public très diligent à ce sujet. Aktion Ruhezeit. Verbesserung der Ruhezeitkontrolle der
Commme serait illégale également la falsification de certifi- Militärfahrer
cats d'origine ou de marchandises sud-africaines en vue de Manifeste «Temps de repos». Contrôle de la durée du
les réexporter vers des pays tiers. Nous continuerons de repos des conducteurs militaires. Amélioration
suivre la question de très près et nous sommes prêts, si
nécessaire, à prendre des mesures pour assurer l'applica- Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und
tion du principe de non-contournement qui a été décidé, le Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen
22 septembre 1986, par le Conseil fédéral. Bericht:
En conclusion, le Conseil fédéral continuera tous ses efforts
pour obtenir du gouvernement sud-africain que soient res- 1. Die «Aktion Ruhezeit» reichte im Juli 1986 eine Petition
pectés les droits de l'homme et les libertés fondamentales mit 643 Unterschriften ein. Die Petenten verlangen:
dans ce pays, ceci par les divers moyens exposés par «Das bestehende Ruhezeit-Reglement soll durch folgende
certains: le dialogue, les contacts diplomatiques, voire, dans Punkte ergänzt und verbessert werden:
certains cas, des déclarations ou des communiqués publics. a) Die Ruhezeit ist definiert als effektive Schlafzeit, das
Nous continuerons d'intervenir pour obtenir la libération de heisst die Zeit, in welcher der Motorfahrer im Schlafsack
notre concitoyen le pasteur Bill et surtout, pour tenter d'ob- oder im Bett liegt. (Die Zeit für Essen, Warten, Pausen,
tenir que le gouvernement sud-africain entame - avant qu'il Ausgang und Urlaub gilt nicht mehr als Ruhezeit).
ne soit trop tard - un véritable dialogue avec les représen- b) Die 8 Stunden Ruhezeit dürfen nur noch auf zwei Blöcke
tants de tous les milieux de la population sud-africaine. von je 4 Stunden verteilt werden.
L'apartheid, comme toute mesure raciste et discriminatoire, c) Fühlt sich der Motorfahrer nicht fahrtüchtig, z. B. aus
doit être bannie de la surface de notre planète. Le dialogue Unwohlsein oder Krankheit, so hat er das Recht, jeden
et la concertation sont - à mon sens et c'est aussi l'avis du Fahrauftrag zu verweigern.
Conseil fédéral - la seule alternative à la situation sans issue Jedoch für das Einhalten der Ruhezeit ist der Befehlsgeber
dans laquelle se trouve aujourd'hui l'Afrique du Sud. verantwortlich, das heisst: Wird trotz Nichteinhaltung der
Ruhezeit gefahren, so ist der Befehlsgeber für dieses Verge-
hen haftbar.
56.575 d) Längere Verschiebungen (ausgenommen Einzelfahrten)
Motion Rechsteiner während der Nacht, die mehr als eine Stunde dauern, sind
verboten. Die Nacht ist definiert als die Zeitspanne zwischen
Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer la 22.00 und 04.00 Uhr.»
motion en postulat. M. Rechsteiner nous fait savoir qu'il est Zur Begründung machen die Petenten geltend, es könnten
d'accord. im Militär viele tragische Unfälle vermieden werden, wenn
wirklich nur ausgeruhte Fahrer ans Steuer gesetzt würden.
Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat Eine wirkungsvollere Ruhezeitreglementierung soll dazu
führen, dass keine weiteren Menschenleben durch Ueber-
85.540 müdung am Steuer gefährdet werden.
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 2. Die Kommission liess sich vom Eidgenössichen Militärde-
Interpellation du groupe socialiste partement über die geltenden Bestimmungen und die
Schritte orientieren, welche aufgrund der schweren Unfälle
Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la der letzten Zeit unternommen wurden. Dieses hat wie folgt
réponse du Conseil fédéral. Stellung genommen:
«Die geltenden Ruhezeitvorschriften für militärische Motor-
85.532 fahrzeugführer sind in der «Verordnung über den militäri-
Interpellation der Fraktion der PdA/PSA/POCH schen Strassenverkehr» (MSV) vom 1. Juni 1983, Artikel 46
Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH bis 49, geregelt.
Jeder Motorfahrzeugführer ist für seine ständige Fahrfähig-
Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la keit in erster Linie selber verantwortlich. Er hat jedoch dem
réponse du Conseil fédéral. Vorgesetzten die Umstände zu melden, die ihm das Fahren
erschweren oder verunmöglichen. Dieser wacht darüber,
dass Fahrzeuge nicht von fahrunfähigen Führern gelenkt
86.948 werden. Die dem Motorfahrzeugführer vorgeschriebene
Interpellation Braunschweig Ruhezeit von acht Stunden innerhalb von 24 Stunden
entbindet sowohl Vorgesetzte wie Fahrzeugführer nicht von
Le président: M. Braunschweig n'est pas satisfait de la der Beachtung von Artikel 31 Absatz 2 des Strassenver-
réponse du Conseil fédéral. kehrsgesetzes (SVG):
«Wer angetrunken, übermüdet oder sonst nicht fahrfähig ist,
darf kein Fahrzeug führen.»
Grundsätzlich müssen Motorfahrzeugführer innerhalb von
24 Stunden eine zusammenhängende Ruhezeit von 8 Stun-
den einhalten. Im normalen Dienstbetrieb kann der Motor-
fahrzeugführer diesem Erfordernis ohne weiteres gerecht
werden, indem in der Regel fünf bis sechs Stunden zwi-
schen Hauptverlesen und Tagwache für den Schlaf zur
Verfügung stehen. Liegen besondere Gründe vor, wie
Uebermüdung der Truppe oder frühere Tagwache am fol-
genden Morgen, so kann der Truppenkommandant gestützt
auf Ziffer 288 des Dienstreglements den Ausgang beschrän-
ken oder der Truppe Ruhe befehlen.
Pétitions 2026 N 19 décembre 1986
Anders liegen die Verhältnisse bei Uebungen und Manö- rer darauf hingewiesen, dass sie auch über die Fahrfähigkoit
vern, wo der Motorfahrzeugführer nicht frei über seine Zeit des Fahrers zu wachen haben.
verfügen kann. Deshalb hat das Eidgenössische Militärde- 3. Gestützt auf diese Ausführungen kommt die Petitions-
partement am 12. März 1986 in einer ergänzenden Weisung und Gewährleistungskommission zum Schluss, dass
festgelegt, dass Motorfahrzeugführern beim Einrücken aus - bezüglich der Verweigerung des Fahrauftrags die Anlie-
dem allgemeinen Urlaub vor dem ersten Fahreinsatz vier gen der Petitionäre bereits weitgehend erfüllt sind;
Stunden Schlafenszeit zusammenhängend gewährleistet -die Weisung des Eidgenössischen Militärdepartements
werden muss. vom 12. März 1986 über das Einrücken aus dem allgemei-
Gemäss Artikel 47 Absatz 3 MSV umfasst die militärische nen Urlaub bereits der Uebermüdungsgefahr von Militärmo-
Ruhezeit die Zeit, in welcher der Motorfahrzeugführer keine torfahrern begegnet;
dienstlichen Verrichtungen ausübt. Neben der «befohlenen -die Vorschläge im übrigen für die zweckmässige Durch-
Ruhe» gelten auch als Ruhezeit die Pausen- und Essenszei- führung von militärischen Uebungen zu einschränkend sind
ten während Manövern und Uebungen, sofern sie wenig- und damit auch den Erfordernissen einer kriegsgenügenden
stens 2 Stunden betragen und in dieser Zeit keine dienstli- Ausbildung nicht entsprechen;
chen Verrichtungen ausgeübt werden, sowie die Freizeit -die bestehenden Ruhezeitvorschriften zweckmässig sind
(Ausgang und Urlaub). und sowohl den militärischen als auch den Erholungs- und
Ruhebedürfnissen der Motorfahrzeugführer Rechnung
Die zweistündigen Ruhezeiten geben dem Motorfahrzeug-
tragen.
führer bei Uebungen und Manövern Gelegenheit, sich nach
den Mahlzeiten ausruhen und erholen zu können. Zusam-
Antrag der Kommission
men mit den 4 Stunden Schlafgelegenheit gewähren sie ihm
Die Kommission beantragt daher einstimmig, dem Bundes-
eine Ruhezeit von wenigstens 8 Stunden, womit auch in
rat von der Petition Kenntnis zu geben.
Uebungen und Manövern keine übermüdeten Fahrzeugfüh-
rer eingesetzt werden müssen. Die militärische Ruhezeit-
Proposition de la commission
definition darf als offen und liberal gelten, wobei zwar die
Pour ces motifs, la commission, unanime, vous propose
Gefahr eines Missbrauchs nicht ausser acht gelassen wer-
d'inviter le Conseil fédéral à prendre acte de la pétition.
den kann. Im Zusammenhang mit der Meldepflicht des Fahr-
zeugführers bei Fahrunfähigkeit und der Ueberwachungs-
Zustimmung - Adhésion
pflicht des Vorgesetzten trägt die geltende Regelung sowohl
den militärischen Bedürfnissen als auch den Interessen der
Sicherheit im Strassenverkehr voll Rechnung.
Die Petition verlangt, dass nur noch die effektive Schlafzeit, 86.264
welche im Schlafsack oder im Bett verbracht wird, als Ruhe- Caliezi J. M. Einführung des obligatorischen Psychologie-
zeit gelte. Unterrichts
Eine derartige Forderung ist unrealistisch und widerspricht Introduction de l'enseignement obligatoire de la psycho-
jedem militärischen Dienstbetrieb. Auf die Zeiten für Essen, logie
Warten, Pausen, Ausgang und Urlaub als Ruhezeit verzich-
ten, hiesse den Ruhezeitgedanken zu weit führen. Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und
Die zweite Forderung der Petition, wonach die acht Stunden Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen
Ruhezeit nur noch auf zwei Blöcke von je vier Stunden Bericht:
verteilt werden dürfen, ist im normalen Dienstbetrieb bereits
erfüllt (acht Stunden zusammenhängende Ruhezeit inner- 1. Am 18. Oktober 1985 reichte Herr Caliezi eine Petition ein,
halb von 24 Stunden). Bei Uebungen und Manövern wird in in welcher er die Einführung eines obligatorischen Unter-
der Regel ein Teil der Ruhezeit (4 Stunden) in der Nacht richts über Psychologie in der 8. und 9. Schulklasse sowie
gewährt. Müssten die restlichen 4 Stunden ebenfalls zusam- eines psychologischen Vorbereitungskurses für heiratswil-
menhängend gewährt werden, würde das die Durchführung lige Bürger/innen verlangt.
militärischer Uebungen und Manöver weitgehend verun- 2. Herr Caliezi begründet seine Petition u. a. damit, dass der
möglichen, oder es wäre für einen Teil der Motorfahrzeuge Charakter eines Menschen durch seine frühen Beziehungen
eine Doppelbemannung einzuführen. zu Eltern, Geschwistern und Umwelt geprägt wird. Um eine
Die dritte Forderung der Petition, wonach der Motorfahrer, neue Menschengeneration zu entwickeln, die sich von
der sich nicht fahrfähig fühlt, das Recht hat, jeden Fahrauf- magisch-mystischen Aengsten und von unrealistischen
trag zu verweigern, ist im militärischen Recht weitgehend himmlischen Wunschvorstellungen befreit, müssen in don
erfüllt. Denn wer fahrunfähig ist und dadurch eine ernstliche Familien Grundlagen geschaffen werden. Nur so wird ein
Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf wirklichkeitsnäherer Umgang mit den vielfältigen Lebenssi-
nimmt, begeht in Verbindung mit Artikel 90 Ziffer 2 SVG ein tuationen und ein umsichtiger Umgang mit den Mitmen-
Vergehen. schen möglich. Eine genügend breite Basis für eine solche
Die vierte Forderung der Petition, längere Verschiebungen Umstrukturierung des menschlichen Denkens ist nur zu
von Fahrzeugverbänden während der Nacht, die mehr als erreichen, wenn schon in der Schule psychologische
eine Stunde dauern, seien zu verbieten, ist militärisch Grundkenntnisse vermittelt werden. Das schrittweise Ken-
undurchführbar. Jede Armee nützt die Dunkelheit der Nacht, nenlernen des eigenen Denkens, der Vorstellungen, Wün-
um grössere Verschiebungen oder Transporte durchzufüh- sche und Aengste könnte eine Entwicklung zur selbständi-
ren. Es ist unbestritten, dass der menschliche Körper nachts gen Persönlichkeit fördern und manche menschliche und
natürlicherweise mehr zum Schlafen neigt als tagsüber. eheliche Katastrophe vermeiden helfen. Die psychologi-
Diesem Faktor ist bei der Planung der Verschiebung - und schen Kurse für heiratswillige Bürger sollen diesen die meist
nicht durch ein Nachtfahrverbot - Rechnung zu tragen. nicht zur Kenntnis genommenen Antriebe zu Heirat und
Jeder verantwortungsbewusste Truppenführer wird deshalb Kindszeugung bewusst machen und so dazu beitragen, dass
dem «Einnicken am Steuer» besondere Aufmerksamkeit sich daraus in der Gemeinschaft keine zerstörenden Kräfte
schenken. Um dieser Gefahr zu begegnen, sind vermehrt entwickeln.
Marschhalte einzuplanen, mit Abgabe von warmen Geträn- 3. In seiner Stellungnahme zu r Petition macht das Eidgenös-
ken, Raucherlaubnis, Durchführung von kurzen Bewe- sische Departement des Innern darauf aufmerksam, dass
gungsübungen usw. der obligatorische Schulunterricht Sache der Kantone ist.
Aufgrund der schweren Unfälle der letzten Zeit, hat die Auch der Bereich Eltern- und Erwachsenenbildung, wel-
Militärische Unfallverhütungskommission im April 1986 die chem die Kurse für heiratswillige Bürger zuzuordnen sind,
Aktion «Beifahrer» gestartet. Mit einem Merkblatt, das fällt in der Regel in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund
immer auf den Mitfahrersitz zu legen ist, werden die Beifah- kann den Kantonen in den von der Petition angeschnittenen
19. Dezember 1986 N 2027 Berichtigung
Fragen nur unverbindliche Empfehlungen erteilen. Das Der Petent weist auf Untersuchungen an der ETH Zürich hin,
Departement verweist im übrigen auf die Anstrengungen, wonach eine Wiederverwertungstechnik für Batterien mög-
welche zahlreiche Kantone in den Bereichen schulische lich und bald einsatzbereit sei.
Gesundheitserziehung und Erwachsenenbildung unter- 2. Die Kommission unterstützt die Petition. Sie ist der Ueber-
nehmen. zeugung, dass ein Pfandsystem einen zusätzlichen finanziel-
4. Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung vom len Anreiz schaffen und damit die Rücklaufquote erhöhen
4. November 1986 mit dieser Petition. Sie nahm sowohl von würde. Die Sicherung einer hohen Rücklaufquote ist neben
der Begründung des Petenten als auch von der Stellung- der Reduktion des Schadstoffgehaltes in den Batterien
nahme des Eidgenössischen Departements des Innern selbst und der Organisation der umweltgerechten Entsor-
Kenntnis. Die Kompetenz für den obligatorischen Schulun- gung eines der Elemente zur Reduktion der Umweltbela-
terricht und für den Bereich der Erwachsenenbildung liegt stung durch schadstoffreiche Batterien.
eindeutig bei den Kantonen. Die Kommission unterbreitet ein Postulat, das dem Anliegen
des Petenten Rechnung trägt.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, Antrag der Kommission
von der Petition Kenntnis zu nehmen. Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
die Petition abzuschreiben.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- Proposition de la commission
tions cantonales propose de prendre acte de la pétition sans La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-
lui donner suite. tions cantonales propose de classer la présente pétition.
Zustimmung - Adhésion
Ad 86.269
Postulat der Kommission
Rückgabepfand für Batterien
86.265 Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob gestützt auf
Stössel H. U., Bern. Gewässerschutz. Bundesaufsicht Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz ein
Stessei H. U., Berne. Protection des eaux. Surveillance Rückgabepfand für Batterien möglichst rasch auf Verord-
fédérale nungsstufe eingeführt werden kann.
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Ad 86.269
Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Postulat de la commission
Bericht: Consigne remboursable sur les piles
1. Mit Eingabe vom 11. Dezember 1985 an die eidgenössi- Le Conseil fédéral est invité à examiner la possibilité d'insti-
schen Räte beantragt Dr. H. U. Stössel, der Bund habe im tuer aussitôt que possible par voie d'ordonnance, en vertu
Kanton Bern geeignete Bundesaufsichtsmittel einzusetzen de l'article 32 de la loi fédérale sur la protection de l'environ-
zur Gewährleistung des gesetzeskonformen Vollzuges im nement, une consigne remboursable sur les piles.
Bereich des Gewässerschutzes. Er weist auf Mängel hin,
insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Le président: La commission propose de classer la présente
Verschmutzungen des Grundwassers. pétition et de transmettre le postulat. Aucun autre avis n'est
2. Die Petition betrifft die Bundesaufsicht beim Vollzug des formulé.
Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Ver-
unreinigung. Zustimmung - Adhésion
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu über-
weisen.
Berichtigung - Rectification
Proposition de la commission
La commission propose en conséquence de transmettre la 86.467
pétition au Conseil fédéral. Postulat Off
Friedenskonzil. Gastrecht
Zustimmung - Adhésion Concile de la paix. Invitation de la Suisse
Siehe Seite 1480 hiervor- Voir page 1480 ci-devant
86.269 Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Muhl Arthur, Au. Petition betreffend Rückgabepfand für Auer, Bäumlin, Biel, Bircher, Blunschy, Borei,
Batterien Braunschweig, Bundi, Christinat, Darbellay, Deneys, Dünki,
Pétition concernant une consigne remboursable sur les Euler, Fankhauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Günter,
piles Hubacher, Jaeger, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn,
Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf,
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Nauer, Neukomm, Nussbaumer, Oester, Pitteloud, Reimann,
Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Renschier, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Segmüller,
Bericht: Stamm Judith, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber
Monika, Weber-Arbon, Wellauer, Widmer, Wyss, Zehnder
1. Mit Eingabe vom 25. April 1986 an die eidgenössischen (50)
Räte beantragte Arthur Muhl, es sei für Batterien ein Rück-
gabepfand einzuführen. Dieses würde das Verbrauchsvolu-
men vermindern und zugleich den Kauf von wiederaufladba-
ren Batterien fördern.
Motion Müller-Bachs 2028 19 décembre 1986
Le président: Vous avez reçu une liste impressionnante Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Dezember 1986
d'interventions personnelles. Nous prenons tout d'abord les Réponse du Conseil fédéral du 1er décembre 1986
motions. Der Motionär geht offenbar von der Annahme aus, dass die
Les auteurs dont vous avez la liste acceptent la proposition den geleisteten Beiträgen entsprechenden Erwerbseinkom-
du Conseil fédéral -acceptation, rejet ou transformation en men an einer zentralen Stelle aufgezeichnet werden. Dies
postulat - à l'exception de la motion Borei et de la motion trifft jedoch nicht zu. Der dezentralen Organisation dorAHV
Neuenschwander sur lesquelles nous reviendrons. M. Al- entsprechend werden die individuellen Konten der Versi-
lenspach propose le rejet de la motion Borei. cherten durch mehr als 100 verschiedene Ausgleichskassen
geführt. Der Zusammenruf dieser Konten erfolgt erst im
Rentenfall. Obwohl eine zentrale Kontenführung mit den
heutigen technischen Mitteln durchaus möglich wäre, kann
der Bundesrat eine solche Umstellung mit Rücksicht auf die
Erfordernisse der Sicherheit und der Geheimhaltung sol-
#ST# 86.966 cher Daten, aber auch aus Gründen der Regionalpolitik
nicht befürworten.
Motion Buhler-Tschappina Wollte die AHV die einzelnen Versicherten über die für sie
aufgezeichneten Erwerbseinkommen oder über allfällige
AHV. Beitragslücken Beitragslücken periodisch informieren, so müsste sie auch
AVS. Lacunes de cotisations die Adressen der Versicherten registrieren und laufend
nachführen. Zu diesem Zweck müsste ein Adressenmeldesy-
stem aufgezogen werden, das nicht nur die AHV-Organe,
sondern vor allem die Arbeitgeber ganz erheblich belasten
würde. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich ein solcher
Wortlaut der Motion vom 10. Oktober 1986 administrativer Aufwand nicht rechtfertigen. Dem einzelnen
Auf den 1. Januar 1979 hat der Bundesrat in der Verordnung Versicherten ist es zuzumuten, dass er sich periodisch bei
über die AHV ein Teilrentensystem eingeführt, wonach der zuständigen Ausgleichskasse nach den Eintragungen in
bereits minimale Beitragslücken zu einer rigorosen Renten- seinem individuellen AHV-Konto erkundigt und die Berichti-
kürzung führen können. Das trifft selbst dann zu, wenn alle gung allfälliger Unstimmigkeiten verlangt.
Beiträge ordnungsgemäss geleistet wurden, die Meldung Erfolgt die Beanstandung innerhalb der fünfjährigen Verjäh-
durch den Arbeitgeber aber unterblieben ist. Obgleich ein rungsfrist, so wird die zuständige Ausgleichskasse mit
staatliches Meldesystem mit zentraler Datenerfassung einem Nachzahlungsverfahren die Auffüllung einer Bei-
besteht, trifft die Beweislast für die Beitragsleistung gemäss tragslücke veranlassen. Nach Ablauf dieser Frist kann das
Praxis allein den Beitragspflichtigen. Eine Information über individuelle Konto nur noch berichtigt werden, wenn eine
Beitragslücken erfolgt zudem nicht. Es zeigt sich, dass es Eintragung oder deren Fehlen offensichtlich falsch ist oder
den Beitragspflichtigen nach Jahrzehnten meist nicht mehr wenn der Versicherte anhand von Belegen einwandfrei
möglich ist, entsprechende Belege beizubringen. nachweisen kann, dass er die entsprechenden Beiträge
Es erscheint in höchstem Masse stossend, wenn Rentenkür- entrichtet hat. Dabei werden einem Arbeitnehmer selbst jene
zungen insbesondere auch dort vorgenommen werden, wo Löhne in sein Konto eingetragen, auf denen ihm der Arbeit-
nur die Meldung gemachter Zahlungen nicht erfolgte oder geber die AH V/IV/EO-Beiträge abgezogen, aber unrechtmäs-
wo der Pflichtige nicht vorgängig und nachweisbar auf die sigerweise nicht an die Ausgleichskasse weitergeleitet hat.
Folgen unterlassener Beitragszahlungen oder von Beitrags- Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie die Information der
lücken aufmerksam gemacht wurde. Versicherten über diese Zusammenhänge noch verbessert
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen werden kann. Das von der Motion geforderte zentrale Rogi-
so zu ändern, dass die erwähnten Mängel behoben werden. strierungs- und Meldesystem lehnt er dagegen ab. Im übri-
gen ist er auch bereit, die Möglichkeit der Auffüllung von
Texte de la motion du 10 octobre 1986 Beitragslücken durch gesetzliche Massnahmen im Rahmen
Le 1er janvier 1979, le Conseil fédéral a introduit dans le der 10. AHV-Revision zu prüfen. Hiefür sei auf die Stellung-
règlement de l'AVS un système de rentes partielles selon nahme zurMotion Hofmann vom 8. Oktober 1986 verwiesen.
lequel des lacunes même minimes dans le paiement des
cotisations peuvent donner lieu à de sévères diminutions Schriftliche Erklärung des Bundesrates
des rentes. Ces réductions peuvent survenir même lorsque Déclaration écrite du Conseil fédéral
toutes les cotisations ont dûment été versées mais que Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
l'employeur a omis d'en informer l'autorité. Malgré l'exis- wandeln.
tence d'un système centralisé d'enregistrement des don-
nées, la charge de la preuve du paiement des cotisations Ueberwiesen als Postulat ~ Transmis comme postulat
incombe selon la pratique actuelle uniquement au cotisant.
En revanche celui-ci n'est pas informé des lacunes dans les
cotisations, et il lui est souvent impossible de fournir les
pièces nécessaires lorsque des décennies se sont écoulées. #ST# 86.520
Il est extrêmement choquant que les rentes soient dimi-
nuées en raison de la seule absence de communication des Motion Müller-Bachs
versements dûment effectués, ou lorsque le cotisant n'a pas
été informé à temps des conséquences des lacunes dans le Phosphatgehalt im Dünger
paiement des cotisations. Réduction des phosphates dans
Le Conseil fédéral est chargé de modifier la base légale de les engrais commerciaux
manière à corriger les défauts précités.
Siehe Seite 1471 hiervor- Voir pago 1471 ci-devant
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Basler, Blocher,
Cantieni, Fierz, Geissbühler, Hofmann, Hösli, Keller, Landoli,
Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuen-
schwander, Oester, Rutishauser, Uhlmann, Wanner (18)
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer ---
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 2025-2028
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