Petition for Mental Health Support and Disability Inclusion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case summary concerns a petition advocating for measures to support individuals with mental illness, including creating attractive conditions for employers hiring them, easing the burden on private insurance providers for these employees, improving social security coordination for the disabled, and reforming the disability insurance to better address invisible disabilities. The court acknowledged that some of these concerns were already being addressed or were under review. While a majority favored forwarding the petition as a motion, the minority suggested transmitting it to the Federal Council for acknowledgment. Ultimately, the National Council decided to forward points one and two of the petition as a postulate, aligning with the commission's aim to better integrate the disabled into the workforce.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 38 Absatz, Art. 43a des Gesetzes über die Alkohol; Petition for Mental Health Support and Disability Inclusion: The court acknowledged that some of these concerns were already being addressed or were under review. While a majority favored forwarding the petition as a motion, the minority suggested transmitting it to the Federal Council for acknowledgment. Ultimately, the National Council decided to forward points one and two of the petition as a postulate, aligning with the commission's aim to better integrate the disabled into the workforce.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for the Confederation's financial aid to the ISPA.
Volltext
18.Juni 1987 421 Petitionen
difficile, en encourageant d'autres utilisations des matières tion (Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen durch Zu-
premières ainsi qu'en réduisant le nombre des centres de schüsse aus dem Sicherheitsfonds beim Eintritt von Behin-
débit. D'autre part, les mesures de prévention devraient derten) bereits durch ein Postulat Lanz (85.554 Berufliche
permettre de limiter la demande notamment par l'informa- Vorsorge. Erhöhtes Invaliditätsrisiko) vom 18. September
tion et l'éducation à la santé, par des hausses de prix et par 1985 aufgenommen und vom Bundesrat entgegengenom-
la création d'offres destinées à remplacer la consommation men worden.
de drogue. Die bessere Koordination der Sozialversicherungen -
L'activité de l'ISPA se résume notamment aux activités sui- Punkt 3 der Petition - sei durch die parlamentarische Initia-
vantes: recherche, information, éducation à la santé, conseil tive von Frau Josi Meier (85.227 Sozialversicherungsrecht),
d'entreprises dans l'introduction de programmes d'aide aux welche zurzeit von einer ständerätlichen Kommission bera-
alcooliques sur le lieu de travail, service à la clientèle (diffu- ten wird, angesprochen und solle durch die Schaffung eines
sion de publications et service cinématographique) ainsi allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts verwirk-
que suggestion de mesures préventives à l'échelon poli- licht werden.
tique. Die unter Punkt 4 genannten Anliegen schliesslich seien
Ces activités sont financées en majeure partie aujourd'hui zum Teil bereits realisiert (besserer Verfahrensschutz durch
par des dons privés. L'ISPA bénéficie en outre de l'aide Revision der Verordnung und der Weisungen; existenz-
financière des cantons via la dîme de l'alcool et de la sichernde Renten durch Revision des Gesetzes über die
Confédération via la Régie des alcools, en vertu de l'arti- Ergänzungsleistungen; feinere Rentenabstufung durch
cle 43a de la loi sur l'alcool. Il serait souhaitable que l'ISPA Revision des Gesetzes über die Invalidenversicherung). Die
bénéficie à nouveau davantage des subsides cantonaux Mehrheit der Kommission wollte die Petition im Hinblick auf
provenant de la dîme de l'alcool, puisque ses activités sont die laufenden Arbeiten als Motion überweisen. Die Minder-
finalisées avant tout par la santé publique. heit beantragte hingegen, die Petition dem Bundesrat zur
Kenntnisnahme zu überweisen.
Zustimmung - Adhésion Der Nationalrat folgte jedoch am 9. März 1987 einem Antrag
an den Rat und beschloss, die Punkte 1 und 2 der Petition
(Attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer/Entla-
stung der Versicherungsträger) als Postulat zu überweisen.
#ST# Petitionen -Pétitions 4. Die Petitionskommission des Ständerates unterstützt
diese Ueberweisung im Dienste einer besseren Integration
der Behinderten in den Arbeitsprozess.
Da der Nationalrat bereits das Postulat überwiesen hat,
verzichtet die Kommission auf einen eigenen Vorstoss.
86.257
Pro Mente Sana. Massnahmen zugunsten psychisch Antrag der Kommission
Kranker Aus formellen Gründen ist die Eingabe der Pro Mente Sana
Fondation Pro Mente Sana. Mesures en faveur des mala- abzuschreiben.
des psychiques
Proposition de la commission
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- Pour des questions de forme classer la pétition de la fonda-
mission den folgenden schriftlichen Bericht: tion Pro Mente Sana.
1. Am 25. April 1985 reichte die Schweizerische Stiftung Pro Zustimmung - Adhésion
Mente Sana eine Petition ein, in welcher Massnahmen
zugunsten der psychisch kranken und leidenden Mitmen-
schen gefordert werden. Die von 7148 Personen (eigene
Angaben) unterzeichnete Eingabe verlangt von Bundesrat 86.263
und eidgenössischen Räten: Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich für eine
-Gestaltung von attraktiven Rahmenbedingungen für umweltschonende Abfallbewirtschaftung
Arbeitgeber bei der Einstellung psychisch leidender und Assemblée des délégués du Parti socialiste de la ville de
behinderter Arbeitnehmer; Zurich pour une gestion des déchets ménageant l'environ-
- Entlastung der Personalversicherungsträger privater nement
Unternehmen beim Eintritt psychisch kranker und behinder-
ter Arbeitnehmer, die als schlechte Risiken gelten; Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom-
- Bessere Koordination der Sozialversicherungsträger im mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Interesse der Behinderten;
- Reform der Invalidenversicherung, insbesondere Berück- 1. Am 5. Februar 1986 reichte die Delegiertenversammlung
sichtigung der unsichtbaren Behinderungsformen psy- der SP der Stadt Zürich im Hinblick auf ihre damals lancierte
chisch Leidender. städtische Volksinitiative eine Petition an den Zürcher Kan-
2. Die Petenten gehen davon aus, dass sich die Lage der tonsrat und an die Bundesversammlung «für eine umwelt-
psychisch Kranken zusehends verschärft, weil die technolo- schonende Abfallbewirtschaftung» ein. Sie ruft darin auf,
gischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt die leistungs- «auf gesetzlicher Ebene alles zu unternehmen, um:
schwächeren Menschen, für welche eine Teilnahme an der I.Abfall zu vermeiden (z. B. Verbot von Einwegflaschen,
Arbeitswelt besonders wichtig ist, immer häufiger aus- Mogelpackungen, giftige Materialien usw.);
schliessen. Die Petition soll dazu beitragen, dass die Pro- 2. Abfall möglichst zu verwerten (z. B. Materialdeklaratio-
bleme dieser Bevölkerungsgruppe ernst genommen hen, Depot auf giftigen Materialien usw.);
werden. 3. Abfall umweltgerecht zu beseitigen (z. B. Finanzierung
3. Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates von Forschung und Entwicklung umweltschonender Abfall-
befasste sich an ihrer Sitzung vom 8. April 1986 mit der beseitigung)».
Petition. Dabei kam in der Diskussion klar zum Ausdruck, 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des
dass die Eingabe der Pro Mente Sana ein wichtiges Anliegen Nationalrates holte beim Eidgenössischen Departement des
von Benachteiligten aufgreift. Die Zielrichtung der Petition Innern eine Stellungnahme zur Petition ein, in welcher u. a.
wurde in der Kommission von keiner Seite bestritten. dargelegt wird, dass das Anliegen der Petition von der
Die Kommission stellte fest, dass die Petition ein breites Feld Bevölkerung allgemein anerkannt und unterstützt wird
von Massnahmen beschlägt, welche zum Teil bereits in (separat gesammelte und wiederverwertete Stoffe, Entrüm-
Prüfung stehen oder ralisiert sind. So sei Punkt 2 der Peti- pelungsaktionen usw.). Wesentliche weitergehende Fort-
Pétitions 422 18 juin 1987
schritte in der Abfallentsorgung setzen jedoch gesetzliche - gemäss Rechtsgutachten eine Verpflichtung zum Vertrag
Vorschriften voraus. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre- von 1977 über die Errichtung der Strasse gar nicht bestan-
tene Umweltschutzgesetz bildet die Grundlage dafür. Die den habe,
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverord- - die Strasse dies- und jenseits der Grenze umstritten sei,
nung) und die Verordnung über den Verkehr mit Sonderab- - als Alternative eine Tunnellösung auf deutschem Gebiet
fällen (VVS) sind am I.September 1986 bzw. am I.April zur Verfügung stünde,
1987 in Kraft getreten. -das Anliegen demnächst noch durch eine Standesinitia-
Die Stoffverordnung ermögliche es, Massnahmen an der tive des Kantons Basel-Stadt unterstützt werde, welche die
«Quelle» zu ergreifen und umweltgefährdende Stoffe zu Möglichkeiten der teilweisen Uebernahme von Mehrkosten
verbieten oder deren Schadstoffgehalt zu begrenzen. Sie der Tunnelvariante durch schweizerische Gebietskörper-
erlaube auch, die Verkäufer zur Rücknahme von Produkten schaften überprüfen lassen wolle.
oder zu Entsorgungshinweisen auf den Verpackungen zu Der Arbeitsgruppe Zollfreistrasse gehören 27 schweizeri-
verpflichten. sche und deutsche Vereine und Organisationen an.
Die VVS regle die Abgabe, den Transport, die Annahme 2. Das Eidgenössische Volks- und Energiewirtschaftsdepar-
sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Sonderabfällen. tement hat mit einer Vernehmlassung vom 18. April 1986 zur
Vorarbeiten für eine technische Abfallverordnung seien Hauptsache betont, der Staatsvertrag über die Errichtung
angelaufen. Damit solle die Kontrolle von Abfallbehand- der Strasse von 1977 sei rechtsgültig zustande gekommen
lungsanlagen geregelt werden. Gleichzeitig werde sie tech- und unkündbar, weshalb die Schweiz gegenüber der Bun-
nische Vorschriften über den Bau und den Betrieb von desrepublik Deutschland gebunden sei. Auf die von deut-
Deponien enthalten. Die Zuordnung von Abfällen auf die scher Seite vorgebrachte Opposition könne in der Schweiz
verschiedenen Entsorgungsverfahren solle, insbesondere mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden.
für Sonderabfälle, ebenfalls festgelegt werden. 3. Der Nationalrat folgte am 9. März 1987 dem Antrag seiner
Bedingt durch einen Mangel an qualifiziertem Personal sei Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss,
ein Rückstand vom Vollzug der schon bestehenden Vor- von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen.
schriften (Gewässerschutz, Luftreinhaltung) festzustellen. Einen Antrag, der Petition Folge zu geben, lehnte der Rat
Diesen Rückstand gelte es aufzuholen. mit 54 zu 49 Stimmen ab. Die vorberatende Kommission
Das Departement hat ferner darauf hingewiesen, wie schwer hatte zur Begründung ihres Antrages geltend gemacht, dass
Verhaltensänderungen im Bereich der Konsumgüter herbei- es nicht ihre Aufgabe sein könne, abzuklären, ob die
zuführen seien. geplante Zollfreistrasse erwünscht sei und welche positiven
3. Mit dem Nationalrat kommt die Kommission zum Schluss, oder negativen Folgen deren Ausführung haben könnte.
dass das in der Petition aufgeworfene Problem im Rahmen Dies festzustellen sei Sache der betroffenen Gebiete und der
der geltenden Umweltschutzgesetzgebung gelöst werden Kantonsregierung.
kann und dass die Forderungen der Petition weitgehend mit Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt habe dem Pro-
den anerkannten Grundsätzen der Abfallbewirtschaftung jekt, das dem Staatsvertrag zugrundeliegt, zugestimmt.
übereinstimmen. Ebenfalls sei gegen den Vertrag, der gemäss Artikel 89 der
Bundesverfassung der Genehmigung der Bundesversamm-
Antrag der Kommission lung unterstand, kein Referendum ergriffen worden.
Die Kommission beantragt in Uebereinstimmung mit dem Es sei daher wenig logisch, die Vereinbarung mit der Bun-
Nationalrat, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme desrepublik Deutschland in einem referendumspflichtigen
zu überweisen. Bundesbeschluss zu genehmigen und anschliessend dem
Bundesrat eine Petition zu überweisen, welche den Verzicht
Proposition de la commission auf den Vollzug dieser Vereinbarung fordert.
La commission propose de transmettre la pétition au Con- 4. Die Petitionskommission des Ständerates hat Verständnis
seil fédéral afin qu'il en prenne acte. für das Anliegen der Petenten. Gerade in bezug auf die
Umwelt hat sich in den letzten Jahren ein neues Bewusst-
Zustimmung - Adhésion sein entwickelt, das grundsätzlich eine kritische Ueberprü-
fung von alten Strassenprojekten nahelegt. Die Kommission
stimmt den Ueberlegungen des Nationalrates trotzdem zu.
86.266 Sie geht davon aus, dass zurzeit für das Parlament vor allem
Arbeitsgruppe Zollfreistrasse. Petition gegen die Zollfrei- auch im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen
strasse Deutschland gegenüber, kein Anlass besteht, in dieser
Groupe de travail de la route franche de douane. Pétition Sache etwas zu unternehmen. Die Kommission will der vom
contre la route franche de douane Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt beschlossenen Stan-
desinitiative nicht vorgreifen. Diese wird, falls sie zustande
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- kommt, das Problem in den Räten erneut anhängig machen.
mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Antrag der Kommission
1. Am 10. Februar 1986 reichte der Basler Naturschutz für Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu
die Arbeitsgruppe Zollfreistrasse eine Petition folgenden nehmen, ihr aber keine weitere Folge zu geben.
Wortlautes ein:
«Die unterzeichneten Vereine bitten den Nationalrat, sich Proposition de la commission
dafür zu verwenden, dass die zollfreie Strasse auf dem La Commission des pétitions prend acte de la pétition et
rechten Wiesenufer unter dem Hang des 'Schlipfes' nicht propose de la classer.
gebaut wird. Sie bitten den Rat, zu diesem Zweck den
Bundesrat zu ersuchen, sich an die Regierung der Bundes- Zustimmung - Adhésion
republik Deutschland zu wenden und ihr zu beantragen, auf
den Bau der Zollfreistrasse zu verzichten.»
Die an eine Kammer gerichteten Petitionen werden gemäss
ständiger Praxis von beiden Räten behandelt.
Die Petenten begründen ihre Eingabe zur Hauptsache
damit, dass
- durch den Bau die Landschaft und damit ein Erholungsge-
biet zerstört würden,
- die Strasse durch andere Verbindungen unserer Zeit über-
flüssig geworden sei,
18.Juni 1987 423 Petitionen
86.267 an die eidgenössischen Räte, einen zweiten Versuch für die
Christlichdemokratische Volkspartei Graubünden. Einführung der Mehrwertsteuer zu unternehmen. Er regt an,
Wasserkraftwerke und Stauanlagen: kausale Haftpflicht «das Ding anders zu nennen», denn das Wort «Steuer»
und Versicherungsobligatorium stosse beim Bürger unweigerlich auf Ablehnung. Im übrigen
Parti démocrate-chrétien des Grisons. schlägt der Petent vor, «von allem Anfang an die freiwerden-
Barrages et centrales hydroélectriques: Responsabilité den Mittel schon auf Verfassungsstufe dem öffentlichen
causale et assurance obligatoire Verkehr und einen gewissen Prozentsatz der Entwicklungs-
hilfe zu widmen, damit das Geld nicht im allgemeinen Ver-
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- waltungsaufwand versickert».
mission den folgenden schriftlichen Bericht: 2. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zur Petition
wie folgt Stellung genommen:
1. Mit Eingabe vom 14. März 1986 reichte die Christlichde- «Die Warenumsatzsteuer (Wust) weist in ihrer heutigen Aus-
mokratische Volkspartei Graubünden eine Petition mit dem gestaltung gegenüber anderen, modernen Verbrauchsbe-
Antrag an die eidgenössischen Räte, «die Arbeiten zur Ein- steuerungen, wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer, erhebli-
führung einer kausalen Haftpflicht und eines Versicherungs-, che Nachteile auf. Besonders ins Gewicht fällt dabei ihre
obligatoriums für Wasserkraftwerke und Stauanlagen sofort fehlende Wettbewerbsneutralität, die sich aus der Besteue-
aufzunehmen und innert nützlicher Frist (1 bis 2 Jahre) mit rung der Investitionsgüter und der damit verbundenen taxe
deren Neuregelung abzuschliessen». occulte sowie aus der Steuersatzstaffelung für Detail- und
Die Petenten weisen auf die Antwort des Bundesrates auf Engroslieferungen ergibt. Auch nach der zweimaligen
eine Interpellation von Nationalrat Dirren vom 16. Septem- Ablehnung der Mehrwertsteuer durch das Volk bleibt des-
ber 1985 hin, wonach ein Gesetzesentwurf zur Frage der halb die Umgestaltung der Wust zu einem zeitgemässen
Haftpflicht bei Stauanlagen aufgrund der Richtlinien-Motion System der Umsatzbesteuerung ein vordringliches finanzpo-
vom 21. Juni 1984 in dieser Legislaturperiode nicht zu unter- litisches Anliegen. Eine solche Umgestaltung setzt keines-
breiten ist (85.535). Das Problem der kausalen Haftpflicht wegs einen Wechsel zum System der Mehrwertsteuer vor-
und des Versicherungsobligatoriums müsse jedoch in näch- aus. Die gewichtigsten Mängel der Wust können sehr wohl
ster Zeit gelöst werden. Eine befriedigende gesetzliche auch unter Beibehaltung des bisherigen Systems der Gros-
Regelung dränge sich auch deshalb auf, weil bei der friedli- sisten-Warenumsatzsteuer beseitigt werden. Als Kernpro-
chen Nutzung der Atomenergie ähnliche Vorschriften blem einer Reform erweist sich indessen der Ausgleich der
bereits bestehen. Die Bevölkerung von Berggebieten, wel- mit einer Beseitigung der taxe occulte verbundenen Steuer-
che vor allem durch die bestehenden Stauanlagen gefährdet ausfälle, die sich je nach Ausgestaltung der neuen Steuer
sind, habe auch einen angemessenen Anspruch auf einen auf 1,2 bis 1,6 Milliarden belaufen dürften. Im Rahmen der
entsprechenden Schutz. Sie empfinde eine ungleiche Arbeiten an einer umfassenden Reform der Wust wird auch
Behandlung zu Recht als stossend. die Besteuerung gewisser Dienstleistungen eingehend ge-
2. Der Nationalrat überwies die Petition am 9. März 1987 prüft.
dem Bundesrat zur Kenntnisnahme. Er unterstützt im Wie der Finanzplanbericht vom 29. September 1986 mit aller
Grundsatz das Anliegen der Christlichdemokratischen Deutlichkeit zeigt, misst der Bundesrat dem öffentlichen
Volkspartei Graubünden, verzichtete jedoch angesichts der Verkehr und der Entwicklungshilfe hohe Priorität zu. Für
Richtlinien-Motion und der dort gesetzten Prioritäten dar- beide Aufgabenbereiche ist für die Jahre bis 1990 ein stark
auf, eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten zu ver- überdurchschnittliches Ausgabenwachstum von über 7 Pro-
langen. zent pro Jahr eingeplant. Solche Prioritätsentscheide setzen
3. Die Petitionskommission hat sich am 5. Mai 1987 mit der keine neuen Zweckbindungen von Bundeseinnahmen vor-
Petition befasst. Sie stellte mit dem Nationalrat fest, dass am aus. Durch eine Zweckbindung der Einnahmen aus der
18. Dezember 1981 der Nationalrat ein Postulat von Natio- Umsatzsteuer würde vielmehr der notwendige finanzielle
nalrätin Vannay betr. Staudämme, Haftpflicht der Eigentü- Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark
mer (81.492) ohne Gegenstimme überwiesen hat. Der Bun- eingeschränkt und damit die Bildung von Prioritäten er-
desrat seinerseits hat bei der Beantwortung einiger parla- schwert.»
mentarischer Vorstösse darauf hingewiesen, dass die heu-
tige Regelung von Haftpflicht und Versicherung bei Talsper- Antrag der Kommission
ren nicht zu befriedigen vermag. Eine Aenderung sei des- Die Petitionskommission beantragt mit dem Nationalrat, von
halb ins Auge zu fassen, jedoch nicht punktuell, sondern im der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere
Rahmen einer umfassenden Ueberprüfung des Haftpflicht- Folge zu geben.
rechts.
Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genom- Proposition de la commission
men, dass der Einsatz einer Studienkommission für die La commission des pétitions propose de prendre acte de la
Gesamtüberprüfung des Haftpflichtrechts vorgesehen ist. pétition sans lui donner suite.
Die Kommission ist jedoch einstimmig der Meinung, dass
eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten am Platze sei. Zustimmung - Adhésion
Antrag der Kommission
In diesem Sinne beantragt die Petitionskommission, die 86.252
Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Anti-Apartheid Bewegung Schweiz. Südafrika: Auch die
Schweiz muss handeln
Proposition de la commission Mouvement Anti-Apartheid de Suisse. Afrique du Sud: La
La commission propose de transmettre la pétition au Con- Suisse aussi doit agir
seil fédéral pour qu'il en prenne acte.
Herr Affolter unterbreitet im Namen der Kommission für
auswärtige Angelegenheiten den folgenden Bericht:
86.270
Regenass Georg, Zürich. Einführung der Mehrwertsteuer Am 24. September 1985 reichte die Anti-Apartheid Bewe-
Regenass Georg, Zürich. Institution de la taxe sur la valeur gung der Schweiz eine Petition ein. Damit fordern 17454
ajoutée Personen von Bundesrat und Parlament die folgenden
Massnahmen:
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- - keine weiteren schweizerischen Kredite für die südafrika-
mission den folgenden schriftlichen Bericht: nische Regierung und die parastaatlichen Organisationen;
1. Georg Regenass beantragte mit Eingabe vom 8. Mai 1986 - keine Einfuhr von Krügerrand-Goldmünzen;
Votations finales 424 19 juin 1987
- keinen Verkauf von Computer- und nukleartechnologi- #ST# Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
schem Material oder von Patenten an Südafrika;
-Aufhebung der Flüge der Swissair nach Südafrika und Freitag, 19. Juni 1987, Vormittag
keine Landerechte für die South African Airways in der Vendredi 19 juin 1987, matin
Schweiz.
Diese Massnahmen sind nach Meinung der Petenten anzu- 8.00h
ordnen und aufrechtzuerhalten, bis Südafrika ernsthafte
Schritte zur Abschaffung der Apartheid unternommen hat, Vorsitz - Présidence: Herr Dotier
z. B. indem
- es das Gespräch über eine Machtteilung mit den Führern
der Schwarzen aufnimmt und alle politischen Gefangenen
freilässt;
-es Südafrikanern aller Rassen das gleiche Bürgerrecht
verleiht; 85.004
- jeder Südafrikaner das Recht hat, zu wohnen, zu arbeiten
und Land zu erwerben, wo er will; Erwerbsersatzordnung. 5. Revision
- Menschen aller Rassen ein einheitliches Erziehungssy-
stem erhalten. Régime des allocations pour
Die Petition wurde im Nationalrat am 19. Dezember 1986 im perte de gain. 5e révision
Zusammenhang mit verschiedenen Vorstössen zum glei-
chen Thema diskutiert und abgeschrieben. Siehe Seite 268 hiervor - Voir page 268 ci-devant
Antrag der Kommission Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987
Décision du Conseil national du 19 juin 1987
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste
sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen Schlussabstimmung - Vote final
im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes
deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme. Für Annahme des Gesetzentwurfes 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Proposition de la commission
La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil
fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du
règlement du Conseil des Etats.
Zustimmung - Adhésion #ST# 85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und
87.253 Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision
SOS Racisme Vaud. Petition für schweizerische Sanktio- Protection des marais. Initiative
nen gegen Südafrika populaire et loi sur la protection
SOS Racisme Vaud. Pétition pour des sanctions suisses
de la nature et du paysage. Révision
contre l'Afrique du Sud
M. Affolter présente au nom de la Commission des affaires Siehe Seite 240 hiervor - Voir page 240 ci-devant
étrangères le rapport écrit suivant: Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1987
Décision du Conseil national du 9 mars 1987
Le 13 décembre 1987, SOS Racisme Vaud a adressé aux
Chambres fédérales une pétition signée par 5000 person- B
nes. Les pétitionnaires demandent l'adoption de sanctions Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
contre l'Afrique du Sud par la Suisse dans le but d'appuyer Loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage
ceux qui luttent contre l'apartheid.
La pétition a été discutée au Conseil national le Schlussabstimmung - Vote final
19 décembre 1986 en relation avec différentes interventions
concernant le même sujet et classée. Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Antrag der Kommission
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste An den Nationalrat - Au Conseil national
sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen
im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes
deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme.
Proposition de la commission
La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le
8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil
fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du
règlement du Conseil des Etats.
Zustimmung - Adhésion
Schluss der Sitzung um 13.30 Uhr
La séance est levée à 13 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer ---
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 421-424
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Pagina
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