Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-255 KI-generiert

Petition for Humane Asylum Policy Reaches Parliament

Geschäftsnummer VPB 86-255
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A petition advocating for a more humane asylum policy, signed by approximately 51,000 individuals, was submitted to the Federal Council and Parliament. The petition urged a greater consideration of the human aspect in asylum law, a more serious assessment of dangers in asylum seekers' home countries, a halt to forced returns when persecution is likely, and adequate time for rejected asylum seekers to find new solutions. The commission acknowledged the issues raised but deemed them largely addressed by the ongoing revision of the asylum law and other measures, and therefore proposed taking note of the petition without further action, especially since it was also sent to the Federal Council.

Legislator-Regeste

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Art. 1 noch; Petition for Humane Asylum Policy Reaches Parliament: 50 Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens unterstützt wird, zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes eine «Petition für eine menschli- #ST# 85.049 che Asylpraxis» ein. Die Eingabe ist von zirka 51 000 Personen unterschrieben worden, welche über die zunehmende Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Verschärfung des Asylpraxis beunruhigt sind und wollen, Gewährleistung dass die Schweiz eine Zufluchtstätte für Verfolgte bleibt. Die Petition soll zeigen, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbür- Constitution du canton de Baie-Campagne. ger bereit sind, eine entsprechende Politik der Behörden Garantie mitzutragen.

Schlagwörter

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Asylgesetz Petitionsrecht albanisches Asylgesuch Asylsuchender aus der Mongolei Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft Migrationspolitik
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Volltext

4. Juni 1986 257 Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung

problème faisant l'objet de la dite pétition a été discuté de 2. Die Kommission des Ständerates, die sich mit der Revi-

manière approfondie, en rapport avec la révision de la loi. En sion des Asylgesetzes befasst, prüfte die Petition an ihrer

délibérant sur cet objet, les Chambres arrêtent aussi leur Sitzung vom 1. Mai 1986. Sie liess sich vom Chef der Abtei-

attitude face aux préoccupations des pétitionnaires. lung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen über La commission renvoie au contenu de la discussion concerdas Vorgehen der Behörden insbesondere beim Vollzug der nant la loi sur l'asile dans les deux conseils, et notamment Ausschaffung orientieren. au projet de solution dite «globale». Die Kommission stellt fest, dass die Probleme, die von den La commission renonce à transmettre cette pétition, vu Petenten aufgeworfen werden, in die Zuständigkeit des

qu'elle a été adressée en même temps aussi au Conseil Bundesrates fallen, soweit sie den Vollzug des Asylgesetzes

fédéral. betreffen. Dieser ist Mitadressat der Petition.

In materieller Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass Antrag der Kommission mit der Beratung des revidierten Asylgesetzes und mit ande- Aus diesem Grund beantragt die Kommission, von der Petiren Massnahmen die nötigen Voraussetzungen geschaffen tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. wurden, um die anstehenden Probleme im Asylbereich zu lösen. Soweit die Petition in den Zuständigkeitsbereich des Proposition de la commission Parlamentes fällt, erachtet sie daher deren Anliegen als

Pour cette raison, la commission propose que l'on prenne besprochen und teilweise erfüllt. Sie weist auf die Diskus-

acte de cette pétition, mais sans lui donner de suite. sion in den Räten .hin, die während der Frühjahrsund der

Sommersession stattgefunden hat oder noch stattfinden Zustimmung - Adhésion wird.

Die Kommission verzichtet auf die Ueberweisung der Petition, da diese Eingabe zugleich auch an den Bundesrat gerichtet wurde. #ST# 86.255 Antrag der Kommission Aus diesen Ueberlegungen beantragt die Kommission, von Petition für eine menschliche Asylpraxis der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu Pétition pour une pratique de l'asile geben. plus humaine Proposition de la commission Se fondant sur les considérations ci-dessus, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner suite. Herr Miville legt namens der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht vor: Zustimmung - Adhésion

1. Am 4. März 1986 reichte ein Petitionskomitee, das von

50 Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens unterstützt wird, zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes eine «Petition für eine menschli- #ST# 85.049 che Asylpraxis» ein. Die Eingabe ist von zirka 51 000 Personen unterschrieben worden, welche über die zunehmende Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Verschärfung des Asylpraxis beunruhigt sind und wollen, Gewährleistung dass die Schweiz eine Zufluchtstätte für Verfolgte bleibt. Die Petition soll zeigen, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbür- Constitution du canton de Baie-Campagne. ger bereit sind, eine entsprechende Politik der Behörden Garantie mitzutragen.

Die Petition - die nicht von den Hilfswerken ausgeht - lädt Siehe Jahrgang 1985, Seite 506 - Voir année 1985, page 506

die Behörden ein, Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1986

- dem menschlichen Aspekt des Problems unbedingt Rech- Décision du Conseil national du 13 mars 1986 nung zu tragen, und zwar sowohl bei der zur Diskussion stehenden Revision des Asylgesetzes als auch bei der täglichen Anwendung dieses Gesetzes durch das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement und die kantonalen Behörden; Differenzen - Divergences

- die Realität der Gefährdung der Asylbewerber in den Herkunftsländern vermehrt ernst zu nehmen; Art. 1 -auf gewaltsame Heimschaffungen zu verzichten, wenn Antrag der Kommission eine Verfolgungsgefahr besteht; .... gewährleistet, Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2 jedoch nur -definitiv abgewiesenen Asylbewerbern zumindest eine unter Vorbehalt von Artikel 24quinquies der Bundesverfasgenügende Frist einzuräumen, damit sie entweder ein andesung und der darauf beruhenden Bundesgesetzgebung. res Aufnahmeland finden oder sich auf die Rückkehr in ihr Heimatland bestmöglichst vorbereiten können. Antrag Binder

Die Petenten sind sich durchaus bewusst, dass die Schweiz .... gewährleistet mit Ausnahme von Paragraph 115 Absatz 2

nicht alle Asylsuchenden aufnehmen kann. Sie sind sich Satz 2. auch der riesigen Probleme bewusst, vor welche der massive Zustrom von Asylbewerbern die Behörden stellt. Den- Art. 1 noch bedauern sie, dass diese sicher nicht geringen Pro- Proposition de la commission bleme sowohl in der Bevölkerung als auch bei vielen Behör- ....du 4 novembre 1984, le paragraphe 115, 2e alinéa,

devertretern zu einer abwehrenden, ja feindlichen Haltung 2e phrase, sous réserve de l'article 24quinquies de la consti-

gegenüber allen Flüchtlingen geführt haben. Dadurch wertution fédérale et de la législation fédérale qui en résulte.

den auch wirklich verfolgte Mitmenschen in unvorstellbare Angst versetzt und all jene Asylbewerber und Schweizer Proposition Binder

bitter enttäuscht, die von der Schweiz eine wirklich humani- ....du 4 novembre 1984 à l'exception du paragraphe 115,

täre Haltung erwarten. 2e alinéa, 2e phrase. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petition für eine menschliche Asylpraxis

Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.255 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 04.06.1986 - 08:00 Date Data

Seite 257-257 Page Pagina

Ref. No 20 014 534

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