Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-251 KI-generiert

Federal Council Approves Targeted Personnel Flexibility for Asylum Sector

Geschäftsnummer VPB 86-251
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed an amendment to the asylum law to grant it increased personnel flexibility, particularly for handling asylum applications, due to the unpredictable influx of asylum seekers. This was debated alongside another proposal to generally relax personnel hiring restrictions. The Council ultimately supported a compromise, agreeing to remove the general personnel flexibility provision and instead approve a more specific provision for the asylum sector, thereby granting the necessary flexibility to address asylum-related issues while respecting overall personnel ceilings.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Absatz, Art. 2a Recht, Art. 2a zustim, Art. 2 pays, Art. 1 noch, Art. 2 Absatz 3 (neu; Federal Council Approves Targeted Personnel Flexibility for Asylum Sector: This was debated alongside another proposal to generally relax personnel hiring restrictions. The Council ultimately supported a compromise, agreeing to remove the general personnel flexibility provision and instead approve a more specific provision for the asylum sector, thereby granting the necessary flexibility to address asylum-related issues while respecting overall personnel ceilings.

Schlagwörter

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Asylgesetz Migrationspolitik Asylgesuch eines türkischen Kurden Ersatzmassnahmen für Haft Revisionsgesuch im Asylverfahren Asyl syrischer Staatsangehöriger

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 2 Absatz
wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs.
Art. 2a Recht
wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs.
Art. 2a zustim
wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs.
Art. 2 pays
wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs.
Art. 1 noch
kunftsländern vermehrt ernst zu nehmen; Art. 1
Art. 2 Absatz 3 (neu
wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs.
Art. 2a
The court decided to approve this provision.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 2 Absatz 3 (neu)

The court decided to strike this provision.

Art. 2a

The court decided to approve this provision.

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Volltext

Pétition du «Centre social protestant» 256 4 juin 1986

bringen, auf jeden Fall im Nachtrag l oder im Nachtrag II Um einerseits dem Gedanken der Personalplafonierung für

diese zusätzlichen Kredite aufführen. Einer solchen Ausle- die gesamte Verwaltung, andererseits aber der speziellen

gung könnte ich zustimmen, sofern die Betonung auf einer Situation Rechnung zu tragen, wie wir sie im Asylbereich

vorübergehenden Lösung liegt. Ich nehme an, dass dieses haben, beantrage ich Ihnen, Artikel 2 Absatz 3, der neu

«vorübergehend» nur Bedeutung für das laufende Jahr eingefügt wurde, zu streichen und dem Artikel 2a in der

haben kann, denn für das folgende Jahr diskutiert das Formulierung des Nationalrates zuzustimmen.

Parlament ja die Personalbestände auf jeden Fall beim Vor-

anschlag wieder. Das wäre eine Lösung, der man ohne Präsident: Wir kommen zur Bereinigung. Ich schlage Ihnen

Bedenken zustimmen könnte, besonders dann, wenn der vor, vorerst über Artikel 2 Absatz 3 (neu) zu entscheiden. Es

Bundesrat für dieses zusätzliche Personal nicht einmal besteht von seilen der Ratsmitglieder kein Streichungsan-

zusätzliche Mittel brauchte, weil er irgendwo eine Einspa- trag, aber der Bundesrat beantragt uns, Artikel 2 Absatz 3 zu

rung machen könnte. streichen. Schliesst sich Herr Letsch dem Antrag des Bun-

desrates an?

Bundesrätin Kopp: Der Antrag des Bundesrates war nicht

ein Racheakt, wie das Herr Hefti zu formulieren beliebte, Letsch: Ich schliesse mich dem Antrag des Bundesrates an.

sondern das war die Konsequenz der Motion Lüchinger, die

wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen Art. 2Abs. 3-Art. 2al. 3

die nötige Handlungsfähigkeit erhält. Das ganze Gesetz

steht ja unter diesem Zeichen, und es war eine logische Abstimmung - Vote

Konsequenz, dass man diese Handlungsfähigkeit dem Bun-

desrat auch auf dem personellen Sektor erhalten wollte. Es Für den Antrag des Bunderates (Streichen) 15 Stimmen

versteht sich von selbst, dass von solchen ausserordent- Für den Antrag der Kommission 16 Stimmen

lichen Kompetenzen nur in wirklich ausserordentlichen Fäl-

len Gebrauch gemacht wird. Aber Herr Jagmetti hat zu Art. 2a

Recht darauf hingewiesen: Im Gegensatz zur normalen Ver-

waltungstätigkeit, die planbar ist, können wir den Zustrom Abstimmung - Vote

von Asylbewerbern nicht planen. Vom Finanziellen her gese-

hen - auch das hat die Vergangenheit gezeigt - dürfte es Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen

wesentlich günstiger sein, wenn man die Gesuche rasch Für den Antrag der Minderheit 21 Stimmen

behandelt, als wenn man wiederum einen Pendenzenberg

entstehen lassen würde. Ziff. II

Nun hat der Bundesrat ausdrücklich gesagt, diese Hilfs- Antrag der Kommission

kräfte sollten vorübergehend eingestellt werden können. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Herr Lüchinger hat das präzisiert, nämlich dahingehend,

dass das Parlament mit dem Voranschlag auf Ende Jahr Ch. II

darüber zu befinden hat, ob diese Stellen zu bewilligen seien Proposition de la commission

oder nicht; wenn nicht, dann muss der Bundesrat diese Adhérer à la décision du Conseil national

Stellen wieder abbauen bzw. kompensieren. Der Bundesrat

erachtet den Antrag von Herrn Lüchinger als eine wünsch- Angenommen - Adopté

bare Präzisierung; er geht in der Richtung, die er selber

vorgeschlagen hat, aber er zeigt die Kompetenz des Parla- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

mentes deutlicher auf.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Verhältnis von Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen

Artikel 2 Absatz 3 (neu) und Artikel 2a. Der Artikel 2 Absatz 3 Dagegen 3 Stimmen

ritzt, wenn Sie ihn genau lesen - und darauf hat Herr

Muheim völlig zu Recht hingewiesen - natürlich ganz allge- An den Nationalrat - Au Conseil national

mein an der Personalplafonierung. Das ist auch der Grund,

weshalb dieser Antrag in der nationalrätlichen Kommission

eine Mehrheit fand. Einerseits waren die Mitglieder der

Finanzdelegation der Meinung, sie würden weniger weit #ST# 86.251

gehen als der Antrag des Bundesrates, und andererseits

haben diejenigen, die diesen Antrag unterstützen, an einer Petition des «Centre social protestant»

generellen Ritzung des Personalstopps ein Interesse. Ich Rückweisung von Asylbewerbern

sage Ihnen das einfach um der Ehrlichkeit willen.

Der Bundesrat wollte nicht so weit gehen, sich über diesen Pétition du «Centre social protestant»

neuen Artikel 2 Absatz 3 auf dem gesamten Personalsektor Renvoi de demandeurs d'asile

zusätzlich Personal zu verschaffen - allenfalls, Herr Hefti,

unter Umgehung der Finanzkommission -, sondern der

Bundesrat wollte sich diese Kompetenz nur ganz speziell

auf dem Asylsektor einräumen, wo er diese Planung nicht

hat. Wenn Sie also, wie das Herr Hefti und die Minderheit M. Miville présente au nom de la Commission le rapport

vorschlagen, den Artikel 2a, wie der Nationalrat ihn auf écrit suivant:

Antrag von Herrn Lüchinger genehmigt hat, streichen und

zu Artikel 2 Absatz 3 gehen, dann ritzen Sie die Personalpla- 1. Le 21 août 1985, le «Centre social protestant» de Genève

fonierung. Ich fühlte mich einfach verpflichtet, Ihnen das et le «Comité suisse pour la défense du droit d'asile» à

noch zu sagen. Wenn Sie hingegen, wie Herr Miville das Lausanne ont fait parvenir une pétition, signée par 3654 per-

ursprünglich vorgeschlagen hat, den neu eingeführten Arti- sonnes. Les pétitionnaires demandent que cessent immé-

kel 2 Absatz 3 streichen und dafür dem Artikel 2a zustim- diatement les renvois par la force, dans leur pays d'origine,

men, dann gehen Sie weniger weit und geben trotzdem dem des candidats à l'asile séjournant en Suisse depuis plusieurs

Bundesrat die nötige Flexibilität, aber eben nur auf dem années et à qui l'asile politique a été refusé, pour autant que

Asylsektor. Deshalb bin ich der Meinung - da komme ich ceux-ci n'aient pas gravement contrevenu aux lois de notre

sicherauch Herrn Ständerat Letsch entgegen-, der Artikel 2 pays.

Absatz 3 müsse gestrichen werden und der Artikel 2a- hier 2. La commission qui est chargée d'étudier le projet de

allerdings treffe ich nicht seine Meinung - verdiene Zustim- modification de la loi sur l'asile a examiné cette pétition,

mung. dans sa séance du 1er mai 1986. Elle a constaté que le

4. Juni 1986 257 Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung

problème faisant l'objet de la dite pétition a été discuté de 2. Die Kommission des Ständerates, die sich mit der Revi-

manière approfondie, en rapport avec la révision de la loi. En sion des Asylgesetzes befasst, prüfte die Petition an ihrer

délibérant sur cet objet, les Chambres arrêtent aussi leur Sitzung vom 1. Mai 1986. Sie liess sich vom Chef der Abtei-

attitude face aux préoccupations des pétitionnaires. lung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen über

La commission renvoie au contenu de la discussion concer- das Vorgehen der Behörden insbesondere beim Vollzug der

nant la loi sur l'asile dans les deux conseils, et notamment Ausschaffung orientieren.

au projet de solution dite «globale». Die Kommission stellt fest, dass die Probleme, die von den

La commission renonce à transmettre cette pétition, vu Petenten aufgeworfen werden, in die Zuständigkeit des

qu'elle a été adressée en même temps aussi au Conseil Bundesrates fallen, soweit sie den Vollzug des Asylgesetzes

fédéral. betreffen. Dieser ist Mitadressat der Petition.

In materieller Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass

Antrag der Kommission mit der Beratung des revidierten Asylgesetzes und mit ande-

Aus diesem Grund beantragt die Kommission, von der Peti- ren Massnahmen die nötigen Voraussetzungen geschaffen

tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. wurden, um die anstehenden Probleme im Asylbereich zu

lösen. Soweit die Petition in den Zuständigkeitsbereich des

Proposition de la commission Parlamentes fällt, erachtet sie daher deren Anliegen als

Pour cette raison, la commission propose que l'on prenne besprochen und teilweise erfüllt. Sie weist auf die Diskus-

acte de cette pétition, mais sans lui donner de suite. sion in den Räten .hin, die während der Frühjahrs- und der

Sommersession stattgefunden hat oder noch stattfinden

Zustimmung - Adhésion wird.

Die Kommission verzichtet auf die Ueberweisung der Peti-

tion, da diese Eingabe zugleich auch an den Bundesrat

gerichtet wurde.

#ST# 86.255

Antrag der Kommission

Aus diesen Ueberlegungen beantragt die Kommission, von

Petition für eine menschliche Asylpraxis der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu

Pétition pour une pratique de l'asile geben.

plus humaine

Proposition de la commission

Se fondant sur les considérations ci-dessus, la commission

propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui

donner suite.

Herr Miville legt namens der Kommission den folgenden

schriftlichen Bericht vor: Zustimmung - Adhésion

1. Am 4. März 1986 reichte ein Petitionskomitee, das von

50 Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des

öffentlichen Lebens unterstützt wird, zuhanden des Bundes-

rates und des Parlamentes eine «Petition für eine menschli- #ST# 85.049

che Asylpraxis» ein. Die Eingabe ist von zirka 51 000 Perso-

nen unterschrieben worden, welche über die zunehmende Kantonsverfassung Basel-Landschaft.

Verschärfung des Asylpraxis beunruhigt sind und wollen, Gewährleistung

dass die Schweiz eine Zufluchtstätte für Verfolgte bleibt. Die

Petition soll zeigen, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbür- Constitution du canton de Baie-Campagne.

ger bereit sind, eine entsprechende Politik der Behörden Garantie

mitzutragen.

Die Petition - die nicht von den Hilfswerken ausgeht - lädt Siehe Jahrgang 1985, Seite 506 - Voir année 1985, page 506

die Behörden ein, Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1986

- dem menschlichen Aspekt des Problems unbedingt Rech- Décision du Conseil national du 13 mars 1986

nung zu tragen, und zwar sowohl bei der zur Diskussion

stehenden Revision des Asylgesetzes als auch bei der tägli-

chen Anwendung dieses Gesetzes durch das Eidgenössi-

sche Justiz- und Polizeidepartement und die kantonalen

Behörden; Differenzen - Divergences

- die Realität der Gefährdung der Asylbewerber in den Her-

kunftsländern vermehrt ernst zu nehmen; Art. 1

-auf gewaltsame Heimschaffungen zu verzichten, wenn Antrag der Kommission

eine Verfolgungsgefahr besteht; .... gewährleistet, Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2 jedoch nur

-definitiv abgewiesenen Asylbewerbern zumindest eine unter Vorbehalt von Artikel 24quinquies der Bundesverfas-

genügende Frist einzuräumen, damit sie entweder ein ande- sung und der darauf beruhenden Bundesgesetzgebung.

res Aufnahmeland finden oder sich auf die Rückkehr in ihr

Heimatland bestmöglichst vorbereiten können. Antrag Binder

Die Petenten sind sich durchaus bewusst, dass die Schweiz .... gewährleistet mit Ausnahme von Paragraph 115 Absatz 2

nicht alle Asylsuchenden aufnehmen kann. Sie sind sich Satz 2.

auch der riesigen Probleme bewusst, vor welche der mas-

sive Zustrom von Asylbewerbern die Behörden stellt. Den- Art. 1

noch bedauern sie, dass diese sicher nicht geringen Pro- Proposition de la commission

bleme sowohl in der Bevölkerung als auch bei vielen Behör- ....du 4 novembre 1984, le paragraphe 115, 2e alinéa,

devertretern zu einer abwehrenden, ja feindlichen Haltung 2e phrase, sous réserve de l'article 24quinquies de la consti-

gegenüber allen Flüchtlingen geführt haben. Dadurch wer- tution fédérale et de la législation fédérale qui en résulte.

den auch wirklich verfolgte Mitmenschen in unvorstellbare

Angst versetzt und all jene Asylbewerber und Schweizer Proposition Binder

bitter enttäuscht, die von der Schweiz eine wirklich humani- ....du 4 novembre 1984 à l'exception du paragraphe 115,

täre Haltung erwarten. 2e alinéa, 2e phrase.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petition des "Centre social protestant" Rückweisung von Asylbewerbern

Pétition du "Centre social protestant" Renvoi de demandeurs d'asile

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.251

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 256-257

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Ref. No 20 014 533

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