Parliamentary Initiative on Streamlining Consultation Process
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis parliamentary initiative concerned streamlining the consultation process, a preliminary step in legislative procedures where cantons and organizations provide input. While the initiative proposed making oral consultations the norm and generally speeding up the process, the commission ultimately recommended against it. The commission acknowledged the need for statutory regulation of the consultation process to ensure clarity and legal certainty, proposing a motion to task the Federal Council with drafting such legislation rather than adopting the initiative's specific proposals, particularly the shift to oral consultations, which it deemed impractical for broad input.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 7 Absatz, Art. 22bis, 27ter, 27quater, 27quinquies, 32, 34sexies, 45bis BV, Art. 7 Abs. 2 VwVfG, Art. 102 Ziff. 4 BV; Parliamentary Initiative on Streamlining Consultation Process: While the initiative proposed making oral consultations the norm and generally speeding up the process, the commission ultimately recommended against it. The commission acknowledged the need for statutory regulation of the consultation process to ensure clarity and legal certainty, proposing a motion to task the Federal Council with drafting such legislation rather than adopting the initiative's specific proposals, particularly the shift to oral consultations, which it deemed impractical for broad input.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThese articles of the Federal Constitution are cited as the basis for the requirement to consult cantons and organizations, which is a core element of the parliamentary initiative.
This provision of the Administrative Procedure Act is mentioned as granting the Federal Council the competence to lead the preliminary legislative procedure, including issuing necessary ordinances and directives, which relates to the regulation of the consultation process.
This article of the Federal Constitution, concerning the Federal Council's competence to lead the preliminary legislative procedure, is referenced to support granting the Federal Council flexibility in regulating the administrative aspects of the consultation process.
Volltext
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) 398 N 13 mars 1989
#ST# 88.037 1. Die Anhörung (Vernehmlassungsverfahren) von Kantonen
und zuständigen Organisationen, festgelegt in den Artikeln
Viehhalter im Berggebiet. 22bis, 27ter, 27quater, 27quinquies, 32, 34sexies, 45bis der
Bundesverfassung, ist in den Grundzügen durch ein Bun-
Kostenbeiträge desgesetz zu regeln.
Détenteurs de bétail de la région de montagne. 2. Die Regelung soll dergestalt vorgenommen werden, dass
Contributions aux frais das mündliche (konferenzielle) Verfahren zum Normalfall
wird und gegenüber dem heutigen Vorgehen eine zeitliche
Siehe Jahrgang 1988, Seite 1779 - Voir année 1988, page 1779 und verfahrenstechnische Straffung erfolgt.
Beschluss des Ständerates vom 8. März 1989
Décision du Conseil des Etats du 8 mars 1989 Texte de l'interpellation du 18 décembre 1986
Me fondant sur les articles 21sexies de la loi sur les rapports
entre les conseils et l'article 27 du règlement du Conseil
national, je présente l'initiative parlementaire suivante,
conçue en termes généraux:
Differenzen - Divergences 1. Les principes régissant la consultation des cantons et
organisations concernées, prescrite par les articles 22bis,
Art. 1 27ter, 27quater, 27quinquies, 32, 34sexies et 45bis de la
Antrag der Kommission Constitution fédérale doivent être fixés dans une loi fédé-
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates rale.
Proposition de la commission 2. Il y a lieu de prévoir en l'occurrence que la procédure
Adhérer à la décision du Conseil des Etats orale (par voie de conférences) constitue le cas normal et
que l'on impose une plus grande rigueur, par rapport à la
Bühler, Berichterstatter: Der Ständerat hat diese Vorlage procédure actuelle, en ce qui concerne les délais et le
letzten Mittwoch im Differenzbereinigungsverfahren in einer déroulement de la consultation.
sehr ausgedehnten Debatte behandelt. Es steht uns nicht
an, auf diese Debatte im einzelnen einzutreten bzw. sie zu Frau Stamm unterbreitet im Namen der Kommission den
kritisieren. Eine Bemerkung sei zur Ehrenrettung unseres folgenden schriftlichen Bericht:
Rates aber doch erlaubt.
Das System der Direktzahlungen wurde bekanntlich Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des
geschaffen, um Standortnachteile auszugleichen, weil über Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden
die Produktenpreise in den Gebieten mit erschwerten Kommission über die von Nationalrat Müller-Aargau in der
Bedingungen kein vergleichbares Einkommen erzielt wer- Wintersession 1986 eingereichte parlamentarische Initiative.
den könnte. Somit wäre bei diesem Geschäft logischerweise Herr Müller verlangt mit einer allgemeinen Anregung, dass
das Einkommen die eigentliche Diskussionsgrundlage. das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich geregelt und
Davon war bei einigen Herren der Kleinen Kammer aller- gegenüber heute wesentlich gestrafft werde. Namentlich
dings nicht viel zu erkennen. Die Argumentation be- soll in der Regel das konferenzielle Verfahren an die Stelle
schränkte sich weitgehend auf allerhand mögliche und des schriftlichen Verfahrens treten.
unmögliche Prozentrechnungen, die beweisen sollten, wie Die Kommission hat an ihrer ersten Sitzung vier Experten
überrissen der Beschluss unseres Rates sei. Die Behand- angehört, die Professoren Jean-Daniel Delley und Gerhard
lung dieses Geschäftes hat uns deutlich gezeigt, wo die Schmid von den Universitäten Genf und Basel sowie die
Grenzen des Systems der Direktzahlungen liegen. Herren Allenspach und Kappeier als Vertreter zweier Wirt-
Ihre Kommission stellt fest, dass selbst die von diesem Rate schaftsverbände, die regelmässig an Vernehmlassungsver-
für zwei Jahre beschlossenen 520 Millionen Franken bei fahren beteiligt sind. Ausserdem hat sie den Initianten ange-
weitem nicht genügend würden, das Manko des bergbäuer- hört und zu ihren Beratungen den Bundeskanzler beige-
lichen Einkommens abzubauen. Folglich kann diese Summe zogen.
nicht als überrissen bezeichnet werden. Weil wir aber eine Die Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen
zusätzliche Agrardebatte weder als nötig noch als sinnvoll beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative
erachten, hat die Kommission einstimmig beschlossen, dem keine Folge zu geben. Hingegen beantragt sie mit 9 zu 9
Beschluss des Ständerates, das heisst 480 Millionen Fran- Stimmen mit dem Stichentscheid der Präsidentin, dem Bun-
ken, zuzustimmen. desrat eine Motion zu überweisen, die ihn beauftragt, eine
Ich ersuche Sie, diesem Antrag der Kommission zu folgen. Vorlage zu gesetzlichen Regelung der Grundzüge des Ver-
nehmlassungsverfahrens auszuarbeiten.
Angenommen - Adopté Die Kommission hat festgestellt, dass die Bundesverfassung
und einzelne Bundesgesetze den Bundesrat verpflichten,
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral bei den Vorarbeiten für gewisse Erlasse ein Vernehmlas-
sungsverfahren bei den Kantonen und zuständigen Organi-
sationen durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren
selbst ist in Richtlinien des Bundesrates über das Vorverfah-
#ST# 86.243 ren der Gesetzgebung vom 6. Mai 1970 (BBI 19701 993;
1976 II 949) geregelt.
Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau) Die Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgespro-
Vernehmlassungsverfahren. Straffung chen, dass das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich gere-
gelt werden soll. Das Vernehmlassungsverfahreïi hat in der
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) Praxis einen wesentlichen Einfluss auf die Gesetzgebung
Procédures de consultation. Simplification und sollte deshalb schon aus rechtsstaatlichen Gründen in
einem Gesetz umschrieben sein. Grundsätzliche Rahmen-
bestimmungen würden genügen; sie könnten allenfalls in
das bestehende Verwaltungsorganisationsgesetz integriert
werden.
Wortlaut der Initiative vom 18. Dezember 1986 Die Kommission geht mit dem Initianten einig, dass sich der
Im Sinne von Artikel 21sexies des Geschäftsverkehrsgeset- Bundesrat in den letzten Jahren gelegentlich zu stark auf
zes und Artikel 27 des Geschäftsreglementes unterbreite ich Vernehmlassungen abgestützt hat und dass dadurch seine
die folgende parlamentarische Einzelinitiative in Form einer Innovationsbereitschaft und auch die Entscheidungsmög-
allgemeinen Anregung: lichkeiten des Parlamentes reduziert wurden. Eine Straff ung
13. März 1989 N 399 Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau)
des Vernehmlassungsverfahrens wird deshalb mehrheitlich matière de législation, adoptées par le Conseil fédéral le 6
begrüsst. Hingegen lehnt die Kommission die Anregung des mai 1970 (FF 1970 I 1002, 1976 II 925).
Initianten ab, im Normalfall ein mündliches, konferenzielles La majorité de la commission s'est prononcé'en faveur de la
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dies könnte réglementation de la procédure de consultation par la loi.
höchstens dann zu einer Straffung führen, wenn der Kreis Cette procédure a une influence pratique considérable sur
der Angehörten klein bliebe. Die Kommission ist aber der la législation et devrait donc, ne serait-ce que par fidélité aux
Auffassung, dass im Gegenteil alle interessierten Organisa- principes régissant tout Etat fondé sur le droit, faire l'objet
tionen und Private, vor allem aber auch alle Kantone die d'une loi. Il suffirait d'établir certains principes fondamen-
gleiche Möglichkeit haben sollten, ihre Auffassungen darzu- taux; ceux-ci pourraient être insérés, le cas échéant, dans la
legen. Ferner erlaubt nur ein schriftliches Verfahren die loi sur l'organisation de l'administration.
nötige Klarheit der Meinungsäusserungen. Comme l'auteur de l'initiative, la commission estime que le
Die Kommission beantragt deshalb, der parlamentarischen Conseil fédéral s'est parfois trop unilatéralement fondé sur
Initiative keine Folge zu geben. Sie möchte den Bundesrat les résultats des procédures de consultation au cours des
aber mit einer Motion beauftragen, das Vernehmlassungs- dernières années. Ce qui, dans certains cas, a réduit sa
verfahren in seinen Grundzügen gesetzlich zu regeln. Dabei faculté d'innover, ainsi que la liberté de décision du Parle-
soll festgehalten werden, dass bei der Vorbereitung gewis- ment. C'est la raison pour laquelle la majorité estime qu'il
ser Erlasse auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet est nécessaire de simplifier la procédure de consultation. En
werden soll, namentlich bei Volksinitiativen und bei Verfas- revanche, la commission rejette la proposition de l'auteur de
sungsvorlagen, die später noch durch Ausführungserlasse l'initiative d'instaurer une procédure ordinaire orale, c'est-à-
konkretisiert werden müssen. dire de convoquer en règle générale des conférences. Cela
Die Kommissionsminderheit II wehrt sich grundsätzlich ne simplifierait la procédure que si le nombre des personnes
gegen eine Beschränkung des Vernehmlassungsverfahrens. consultées restait limité. La commission considère cepen-
Sie beantragt, beim Status quo zu bleiben und die Motion dant, qu'il faut au contraire que toutes les organisations et
abzulehnen. Sie betont, der Bundesrat trage die Verantwor- tous les particuliers intéressés, ainsi que tous les cantons,
tung für seine Anträge an die Bundesversammlung. Deshalb aient la possibilité de s'exprimer dans les mêmes conditions.
soll ihm nicht vorgeschrieben werden, wie er das Vernehm- En outre, seule la procédure écrite permet de présenter
lassungsverfahren durchzuführen habe. Der Bundesrat soll clairement des avis.
in der Gestaltung und Organisation des Vernehmlassungs- Pour ces raisons, la commission recommande de ne pas
verfahrens vielmehr frei bleiben, damit er der Bundesver- donner suite à l'initiative parlementaire. Elle désire cepen-
sammlung nach Konsultation aller betroffenen Kreise Vorla- dant charger le Conseil fédéral par une motion, de régler
gen unterbreiten kann, die ausgewogen sind und deren dans une loi les principes régissant la procédure de consul-
Vollzug von den Kantonen als praktikabel beurteilt wird. Die tation. Dans cette loi, il faudra également prévoir que l'on
Kommissionsminderheit zieht deshalb die flexible Regelung renoncera à une telle procédure pour la préparation de
in den Richtlinien des Bundesrates gesetzlichen Bestim- certains actes législatifs, notamment de ceux qui font suite à
mungen vor. des initiatives populaires et de révisions de la constitution
Die Kommission beantragt ausserdem mit dem Stichtent- qui nécessitent des dispositions d'exécution.
scheid der Präsidentin, den Bundesrat durch ein Postulat zu La minorité II de la commission s'oppose par principe à
beauftragen, eine empirische Studie über die Praxis des toute restriction dans la procédure de consultation. Elle
Vernehmlassungsverfahrens erstellen zu lassen. Aus dieser propose de s'en tenir au statu quo et de rejeter la motion. La
Studie soll hervorgehen, welche Teile der Bevölkerung und minorité insiste sur le fait que le Conseil fédéral porte la
welche Regionen sich durch Vernehmlassungsverfahren responsabilité des propositions qu'il présente à l'Assemblée
Gehör verschaffen können. fédérale. Aussi ne doit-on pas lui prescrire la procédure à
suivre pour les consultations. Elle souligne la nécessité de
Mme Stamm présente au nom de la commission le rapport laisser au Conseil fédéral l'entière liberté d'organiser la
écrit suivant: procédure de consultation, afin de lui permettre de sou-
mettre à l'Assemblée fédérale, après avoir pris en considéra-
Par la présente, nous vous soumettons, conformément à tion l'avis de tous les intéressés, des projets pondérés et que
l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, le les cantons considèrent comme applicables. La minorité
rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire préfère donc la réglementation souple, que constituent les
de l'initiative parlementaire présentée par M. Müller-Argovie directives du Conseil fédéral, à des dispositions légales.
au cours de la session d'hiver de 1986. M. Müller demande, La commission a en outre décidé de proposer, la présidente
par une initiative conçue en termes généraux, que la procé- ayant départagé les voix, que le Conseil fédéral soit invité,
dure de consultation soit réglée par la loi et soit considéra- par un postulat, à entreprendre une enquête empirique sur
blement simplifiée. Il suggère notamment qu'en général des la pratique de la procédure de consultation. Cette enquête
conférences remplacent la procédure écrite. doit permettre de déterminer les sections de la population et
Au cours de sa première séance, la commission a entendu 4 les régions qui parviennent à assurer la défense de leurs
experts, à savoir les professeurs Jean-Daniel Delley et Ger- intérêts grâce à cette procédure.
hard Schmid, des universités de Genève et de Baie, ainsi
que MM. Allenspach et Kappeler, représentants de deux Schriftliche. Begründung des Initianten
associations économiques qui sont régulièrement invitées à Développement par écrit de l'auteur de l'initiative
donner leur avis lors de procédures de consultation. Elle a Zum materiellen Anliegen
en outre entendu l'auteur de l'initiative et a consulté le a. Die Kadenz der Gesetzesrevision
chancelier de la Confédération. Zur Banalität, dass das Recht Spiegelbild des Lebens ist,
Par 10 voix contre 2 et 6 abstentions, la commission a gehört heute die Ergänzung, dass das Tempo der Verände-
décidé de proposer au Conseil national de ne pas donner de rungen im Leben auch die Kadenz der Gesetzesrevisionen
suite à l'initiative. En revanche, par 9 voix contre 9, la bestimmt. Dass so rasche Aenderungen der Normen der
présidente ayant départagé les voix, elle a décidé de propo- Rechtssicherheit nicht sehr dienlich sind, ist jedem politisch
ser de transmettre au Conseil fédéral une motion chargeant denkenden Menschen klar, dies ist ebenso unabwendbar
le gouvernement de régler dans une loi les principes régis- wie das Mass an Veränderungen in unserem Alltag.
sant la procédure de consultation. Dass ein Nationalrat die Möglichkeit hatte, innerhalb einer
La commission a constaté que la constitution et quelques Legislaturperiode bei drei Revisionen des Asylgesetzes mit-
lois fédérales obligent le gouvernement à consulter les can- zuwirken, mag momentan noch als Ausnahme gelten. Wie
tons et les organisations intéressées lors de l'élaboration de lange noch? Das Berufsbildungsgesetz ist erst teilweise
certains actes législatifs. La procédure y relative fait l'objet vollzogen, dennoch wird vielerorts bereits wieder von einer
des directives concernant la procédure préliminaire en grösseren Revision gesprochen.
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) 400 N 13 mars 1989
Völlig unvorhersehbare Elemente und ganz neue Kompo- Da die Nachbearbeitung der eingegangenen Antworten bei
nenten werden in unserem Leben immer wirksamer und einfachen und wenig bestrittenen Vorlagen auf eine Mei-
zwingen uns, neue Massstäbe zu entwickeln und damit auch nungsumfrage hinausläuft, drängt sich das konferenzielle
Normen zu ändern. Weltweite Einflüsse drängen uns, ja sie Verfahren geradezu auf. Weil dabei noch ein Dialog geführt
zwingen uns immer häufiger zu Anpassungen. werden kann, wird dieses System sogar noch ergiebiger
Es ist undenkbar, dass dies mit der bestehenden Apparatur sein.
der gemächlicheren 70er Jahre in Zukunft bewältigt werden Professor Klöti sagt am Schluss seines Aufsatzes in den
kann. Wenn Herr Bundeskanzler Buser noch 1983 vor dem Schweizerischen Monatsheften mit Recht, dass ein «schlei-
Zürcherischen Juristenverein ausgeführt hat, es würde nicht chender Funktionswechsel» sichtbar werde: «Es wird von
zu wenig, sondern zuviel neues Recht geschaffen, eine einer Konsultation zur Einholung von Sachverstand....
Revision des Vorverfahrens im Sinne einer Verkürzung immer mehr zu einer vorgezogenen plebiszitären Veranstal-
drohe zwangsläufig zu noch mehr Gesetzen zu führen, sind tung zum Abtasten der politischen Marktchancen für ein
diese Bemerkungen weitgehend zeitbedingt und würden Gesetzgebungsvorhaben.»
heute kaum mehr so formuliert. Die Anpassung des Rechtes Ziehen wir daher die Konsequenz aus dieser Tatsache mit
an die rasch sich verändernden Verhältnisse ist unabding- der Einführung einer öffentlichen Gesprächsrunde! Die
bar. Sein Nachsatz damals deutet dies mehr als nur an: Beantworter haben es dann auch nicht mehr nötig, im
«Dessen ungeachtet sollte das Problem des Zeitaufwandes Dienste der Transparenz Communiqués zu veröffentlichen.
nicht abgeschrieben werden.» Damit wurde eingeräumt, Die Presse dürfte am Rande gleich dabei sein.
dass das langwierige Verfahren schon 1983 problematisch Herr Bundeskanzler Buser stellt in seinem zweiten Vortrag
war, dass die Probleme aber in Zukunft immer virulenter (Dokumentation 7.2, Punkt 7) das ganze Vorverfahren nur
würden. schematisch linear dar. In Wirklichkeit sind die Verhältnisse
Die Frage des Zeitaufwandes steht daher im Zentrum mei- viel komplexer und Wiederholungen häufig. Direkt oder
nes Vorstosses. Es stellt sich daher weniger die Frage, wer indirekt kann sich eine Persönlichkeit in einer Schlüsselpo-
angehört wird als wie die Vernehmlassung vor sich gehen sition, zugleich Experte und Politiker, mehrmals mit ganzem
soll. Gewicht vernehmen lassen. Das ist keineswegs anrüchig.
b. Die Ausflüchte Wir wissen schliesslich, dass die Bearbeiter der Ergebnisse
Wenn wir die heutige Institution des Vorverfahrens trotz des auch nicht auf den Kopf gefallen sind: sie werden selbstver-
sich stark verändernden Umfeldes konservieren, ergeben ständlich gewichten. Aber das Ganze ist ein gewaltiger
sich zwangsläufig neue Formen und Tendenzen der Nor- Verschleiss von Zeit und Kraft, wie er in einem Entschei-
mengestaltung. Gerade dies müsste uns zu denken geben. dungsprozess im privaten Leben und in der Wirtschaft nie
Die Anpassung der Gesetze oder die Neuregelung von über- toleriert würde.
raschend aufgetauchten Sachverhalten wird durch dringli- Wegen der Praktikabilität wird das konferenzielle Verfahren
che Bundesbeschlüsse bewerkstelligt werden. Dann entfällt automatisch einige, von mir durchaus auch gewollte Konse-
zum Teil das zeitaufwendige Vorverfahren, zugleich entfal- quenzen nach sich ziehen:
len aber auch die positiven Elemente dieser Institution. Die 1. Der Kreis der Adressaten (Eingeladenen) wird kleiner, weil
Ueberführung ins ordentliche Recht vollzieht sich ohne ein repräsentatives Gespräch sonst gar nicht zustande
«Schwierigkeiten» in den eidgenössischen Kammern, da käme.
alles schon eingespielt ist. Die Position der Exekutive wird 2. Die Stellungnahmen beziehen sich auf das Grundsätzli-
damit gestärkt. che, auf die Marschrichtung und nicht mehr auf Detailbe-
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die eidgenössischen stimmungen.
Räte nur noch Rahmengesetze erlassen, die eine grosse 3. Daher wird das Vernehmlassungsverfahren auch nicht zur
Bandbreite für zeitgemässe und leicht anpassbare Verord- Detaillierung respektive zur hohen Regeldichte beitragen.
nungen aufweisen. Damit würde sich das Parlament noch 4. Diese Anliegen werden in die parlamentarische Vorbera-
mehr entmachten; der Bund entwickelte sich immer mehr tung oder die Auseinandersetzung im Plenum verlegt, so
zum Vollzugsstaat. Wollen wir eine solche Entwicklung? dass die Legislative gestärkt wird.
c. Grundsätzliches Ja zur Vernehmlassung Zusammenfassung
Die positiven Seiten des ausgeklügelten Vorverfahrens sind In der Dokumentation finden wir zwei Referate von Herrn
unbestritten. Die beiden Referate von Herrn Bundeskanzler Bundeskanzler Buser, die das Vorverfahren weitgehend
Buser in der Dokumentation lassen sie mehr als nur auf- positiv darstellen, aber es klingt auch Kritik an - und zwar
scheinen. Es erübrigt sich, dass ich hier noch nachdopple. genau an jenen neuralgischen Punkten, die ich in meinem
Zwölf Jahre im Nationalrat und noch viel mehr Jahre in Vorstoss aufnehme.
politischen Gremien, die Adressaten der Vernehmlassung Zwei Stellungnahmen von Wissenschaftern -jene der Her-
sind, haben mich davon überzeugt, dass diese Institution ren Walter Wittmann und Ulrich Klöti - gehen in ihrer Kritik
auch sehr nützlich sein kann. Wenn ich seinerzeit beim an einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren über
Berufsbildungsgesetz als Politiker, Angestellten Vertreter meine Aenderungswünsche hinaus. Ich verzichte daher dar-
und Lehrer mein Anliegen, nämlich das Recht auf Freifä- auf, Ihnen in eigenen Worten mein Anliegen zusammenfas-
cherbesuch während der Arbeitszeit, von drei Seiten-direkt send darzulegen, sondern werde diese Fachleute sprechen
oder indirekt - in die Vernehmlassung einbringen konnte, lassen:
dann in der vorberatenden Kommission, anschliessend Schon 1973 weist Herr Bundeskanzler Buser auf Gefahren
erfolgreich im Plenum, später noch einmal von drei Seiten in des bestehenden Vorverfahrens hin (l,4). Obwohl «keine
der Vernehmlassung zur Verordnung bekräftigen konnte, so zwingenden Anstände» vorliegen, sei das Prozedere «nicht
erfüllt mich das mit Befriedigung. Ich habe alles eingesetzt- problemlos». Der «relativ langwierige Prozess» wie der
und gewonnen. Als blosser Parlamentarier wäre ich wohl Umstand, dass «grosszügige Lösungen zu früh abgeschrie-
nicht zum Erfolg gekommen. ben» würden, um möglichst früh den Kompromiss zu finden,
Eine Straffung des Verfahrens könnte sich also durchaus seien zu kritisieren. Da schon heute- nach seiner Beurtei-
negativ für meine politische Arbeit auswirken. Es gilt aber, lung - «zu kleine Gremien» Stellungnahmen ausarbeiteten,
hier - im Dienste von Demokratie und Rechtsstaat, von brächte ein konferenzielles Verfahren keine gravierende
effizienterer, aber keineswegs oberflächlicherer Arbeit - Aenderung, sondern weitgehend eine Fortsetzung der heuti-
Prioritäten zu setzen. Mit meiner parlamentarischen Initia- gen Praxis.
tive habe ich dies getan. Schliesslich stehen die Fragen der Transparenz nicht im
d. Auswirkungen. Kaskadenwirkung Zentrum meines Vorstosses, und gewisse Stationen der
Eine zeitliche Straffung des Vernehmlassungsverfahrens verwaltungsinternen Bereinigung und des Mitberichtsver-
kann unmöglich in der Verkürzung der Termine liegen. Die fahrens sind meines Erachtens sogar zwingend, z. B. die
Adressaten sind heute schon kaum in der Lage, breit abge- Ueberprüfung durch die Justizabteilung und den Rechts-
stützt die Fragen des Departementes zu beantworten. dienst der Bundeskanzlei: diese Stellen vermögen zwar eine
13. März 1989 N 401 Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau)
Verfassungsgerichtsbarkeit nicht zu ersetzen, garantieren principes régissant la procédure de consultation. Dans cette
aber wenigstens im Vorverfahren eine Ueberprüfung unter loi seront définis les objets pour lesquels il ne faut pas de
zwei verschiedenen Perspektiven. procédure de consultation (p. ex. initiatives populaires, révi-
In anderen Bereichen der verwaltungsinternen Abklärungen sions de la constitution qui nécessitent des dispositions
könnte man sich fragen, ob die Notwendigkeit hierzu wirk- d'exécution).
lich besteht.
Wenn ich eine klare Regelung auf Gesetzesebene anvisiere, Postulat de la commission
so vertrete ich wie Herr Buser die Auffassung, dass ein Procédure de consultation. Simplification
«rechtsdogmatischer Zwitter» keine Lösung darstellt - dies Le Conseil fédéral est invité à entreprendre une enquête
wurde 1966 versucht. Wir haben aber die Möglichkeit, dem empirique sur la pratique, sur les effets et sur les simplifica-
Bundesrat bei der Regelung des administrativen Bereichs tions possibles de la procédure de consultation.
des Verfahrens grössten Freiraum zu lassen, im Sinne der
«Zuständigkeit des Bundesrates zur Leitung des Vorverfah-
rens der Gesetzgebung», entsprechend oder angenähert Präsident: Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen
Artikel 102 Ziffer 4. Bericht ausgeteilt. Die Berichterstatter wünschen, diesen
In seiner Zusammenfassung vor dem Zürcherischen Juri- schriftlichen Bericht heute noch zu ergänzen.
stenverein räumt der gleiche Referent trotz positiver Würdi-
gung die Berechtigung der Frage ein, «ob der grosse Zeit- Frau Stamm, Berichterstatterin: Die parlamentarische Initia-
aufwand, den dieses Verfahren erfordert, im Hinblick auf die tive über die Straffung des Vernehmlassungsverfahrens, die
anstehenden Probleme noch vertretbar ist». Diese Frage Nationalrat Andreas Müller am 18. Dezember 1986 einge-
war doch wohl nur rhetorisch? reicht hat, wurde von Ihrer Kommission in zwei Sitzungen
Zudem - und damit komme ich zum Schluss-zeichnen sich vorberaten. Es wurden vier Experten angehört. Ein schriftli-
die Entwürfe doch nicht als «referendumsfest» aus, und dies cher Bericht wurde dem Parlament fristgerecht zugeleitet.
vielleicht gerade deshalb, weil die «hohe Regelungsdichte» Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Bericht gelesen haben,
zum Teil selber das Ergebnis des langwierigen und mög- und bitte Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.
lichst allseitigen Vernehmlassungsverfahrens ist.
M. Eggly: Vous l'avez peut-être lu dans le rapport écrit, la
Antrag der Kommission commission a proposé au Conseil national de ne pas donner
Mehrheit suite à l'initiative. En revanche, par 9 voix contre 9 - la
l.der Initiative von Herrn Müller-Aargau keine Folge zu présidente ayant départagé les voix - elle a décidé de
geben, transmettre au Conseil fédéral une motion chargeant le
2. die Motion an den Bundesrat zu überweisen, gouvernement de régler, dans une loi, les principes régis-
3. das Postulat an den Bundesrat zu überweisen. sant la procédure de consultation.
Le groupe libéral vous invite à suivre la minorité II de la
Minderheit l commission, qui propose de rejeter la motion présentée par
(Grendelmeier) la majorité, majorité, donc, avec la voix déterminante de la
Der Initiative Folge zu geben. présidente. Le groupe libéral souligne ce que la commission
a constaté, à savoir que la constitution déjà, et quelques lois
Minderheit II fédérales déterminent, dans certains cas, la procédure de
(Allenspach, Pfund, Pidoux, Reich, Tschuppert, Uhlmann) consultation. Pourquoi donc codifier dans une loi l'ensem-
Die Motion der Kommission abzulehnen. ble de la pratique, fût-ce en en restant à des principes
fondamentaux? Il est d'ailleurs étrange que cette motion
Motion der Kommission des Nationalrates émane de parlementaires.
Vernehmlassungsverfahren. Straffung Si nous devons apprécier le mérite et l'utilité des procédures
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur gesetzli- de consultation, ne devrions-nous pas nous méfier de tout
chen Regelung der Grundzüge des Vernehmlassungsver- mécanisme rigide, dans le processus d'élaboration des déci-
fahrens auszuarbeiten. Dabei sind auch die Gebiete zu sions politiques, qui réduit finalement le jeu normal entre
bestimmen, in denen kein Vernehmlassungsverfahren statt- l'exécutif et le législatif, qui relativise le rôle et l'influence
zufinden hat (z. B. Volksinitiativen, Verfassungsvorlagen, die des deux organes clés de notre démocratie, à savoir le
noch der Ausführungsbestimmungen bedürfen). gouvernement d'une part et le Parlement d'autre part? Ne
donnons pas aux projets du Conseil fédéral une sorte de
Postulat der Kommission des Nationalrates préavis sacré devant lequel nous serions paralysés quoiqu'il
Vernehmlassungsverfahren. Straffung arrive, nous sentant obligés de jouer les chambres d'enre-
Der Bundesrat wird eingeladen, eine empirische Studie gistrement! Laissons au gouvernement, au Conseil fédéral,
betreffend Praxis, Auswirkungen und mögliche Vereinfa- toute sa marge de manoeuvre, toute sa responsabilité poli-
chungen des Vernehmlassungsverfahrens durchzuführen. tique!
On peut bien dire que la proposition qui vous est faite ne
Proposition de la commission vise pas à la réduire - c'est ce que dit la majorité- mais dans
Majorité la réalité, ne serait-ce que par l'effet psychologique, une
1.de ne pas donner de suite à l'initiative de M. Müller- procédure de consultation légalisée, sacralisée, rigidifiée
Argovie, entamerait la plénitude de l'acte politique. Le Conseil fédé-
2. de transmettre la motion au Conseil fédéral, ral - à notre sens - doit pouvoir utiliser une procédure de
3. de transmettre le postulat au Conseil fédéral. consultation selon le besoin, selon la nature des sujets
abordés. De grâce, demeurons aussi souples que possible
Minorité I par rapport à une pratique qui, incontestablement, a de
(Grendelmeier) grandes vertus mais qui ne serait pas sans risques, dès lors
Donner suite à l'initiative. qu'on en ferait un dogme plutôt qu'une habitude avec la
souplesse nécessaire!
Minorité II Je vous invite donc à rejeter la motion de la majorité de la
(Allenspach, Pfund, Pidoux, Reich, Tschuppert, Uhlmann) commission.
Rejeter la motion de la commission.
Präsident: Damit die Kommissionssprecher auch gleichzei-
Motion de la commission tig zu den Anträgen der Minderheit l und II Stellung nehmen
Procédure de consultation. Simplification können, schlage ich Ihnen vor, jetzt zunächst die Anträge
Le Conseil fédéral est chargé de régler dans une loi les der Minderheiten begründen zu lassen.
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) 402 N 13 mars 1989
Der Antrag der Minderheit l wird vertreten durch Herrn Mül- vielfach erkannt. Dennoch wurde leider auf die Ausgestal-
ler-Aargau. Er hat das Wort zur Begründung. tung eines Gesetzes verzichtet.
Ein Gesetz, Herr Eggly, müsste das Vorverfahren nicht
Müller-Aargau, Sprecher der Minderheit l: Wenn ich mich in detailliert regeln, sondern nur klare Zuständigkeiten ausson-
mehreren Etappen, über verschiedene Vorstösse, immer dern. Dem Bundesrat können also durchaus Freiräume
wieder mit unserer parlamentarischen Arbeit beschäftige, so zugestanden werden. Mit dem gänzlichen Verzicht auf ein
wirken als Motor meines Tuns Probleme der Effizienz und Gesetz hat sich die Legislative selber entmachtet und die
Zweifel an der Notwendigkeit des heutigen aufwendigen Handhabung samt Ausbau oder Wucherung im Vorverfah-
Verfahrens. Bei der Behandlung des Umweltschutzgesetzes, ren den Zufälligkeiten und Tendenzen der administrativen
aber auch nach den Ereignissen von Schweizerhalle wurde Praxis überantwortet oder ausgesetzt. Ein Rückkommen auf
uns bewusst, wie schwerfällig unsere Apparatur agiert und diesen Entscheid muss daher vom Parlament ausgehen, und
reagiert. Drastisch wurden wir damals alle inné, was Verzö- der Wille dazu sollte sich vorerst ohne bundesrätliche Mit-
gerungen im Vollzug, noch mehr aber der Verlust an Zeit bei sprache formieren. Daher drängte sich das Instrument der
der mühsamen Legiferierung auslösen und versäumen parlamentarischen Initiative geradezu auf. Mit den Richtli-
können. nien des Bundesrates und der langjährigen Praxis sind
Damit wird im voraus klar, dass im Falle einer Aenderung nämlich genügend Grundlagen vorhanden, dass eine Kom-
des Verfahrens die zeitliche Straffung im Zentrum stehen mission in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten
soll. imstande sein wird, ein Rahmengesetz, ein blosses Rahmen-
Betrachten wir den Werdegang einer Gesetzesnovelle oder gesetz, zu verfassen. Es wäre geradezu absurd, den Bundes-
einer Teilrevision, so ist das Vernehmlassungsverfahren rat zu beauftragen, seine eigenen Flügel zu stutzen.
sowohl verwaltungsintern als auch extern bei den organi- Von der Logik her könnte ich also durchaus an der parla-
sierten Interessierten der grösste Zeitfresser. Die rasche mentarischen Initiative festhalten. Gespräche und Erklärun-
Entwicklung zwingt auch die Politik zu anderen Methoden. gen in der Kommission haben aber ergeben, dass bei
Was aber ist in der letzten Zei passiert? Im Rahmen des gewichtigen Vorlagen das konferenzielle Verfahren kaum
Strebens, immer und überall die sogenannte Akzeptanz im Zeitersparnis bringen würde. Verlagerungen ins Vorfeld der
voraus zu ergründen, dem Hintersten und Letztbetroffenen Konferenz wären die Folge. Ich bin Realist genug einzuse-
lange vor dem Start einer Norm den Puls zu fühlen, kommt hen, dass ich hier mit meiner Formulierung, dass «das
keine Vorlage mehr vor unsere Räte, ohne dass sie zur mündliche Verfahren zum Normalfall wird», übers Ziel hin-
lahmen Ente respektive vom kräftigenden Getränk zum ausgeschossen habe. Die massgebenden Stellen aus den
«Blööterliwasser» mit Spurenelementen geworden ist. All Reihen der interessierten Organisationen - das haben wir in
dies nur zum Zweck, dass die Revision oder die Novelle der Kommissionsberatung gesehen - sind nicht willens,
referendumsfest sei. auch nur einen Fingerbreit ihres Einflussbereiches preiszu-
Sehr häufig scheitern gerade solche «Zuckerwasservorla- geben.
gen» an der vereinigten Gegnerschaft von hüben und drü- Das ganze übrige Anliegen, nämlich einen gesetzlichen
ben. «Les extrêmes se touchent», auch hier. Uebrigenswird Rahmen für das Vernehmlassungsverfahren zu fertigen und
die Behandlung im Plenum durch verwässerte Vorlagen damit die Jalons so zu stecken, dass einerseits dem Bundes-
nicht etwa verkürzt. Ecken und Kanten der ursprünglichen rat der nötige Spielraum geboten, andererseits dem Parla-
Expertenvorlage erscheinen als Minderheits- und Einzelan- ment die Kontrolle ermöglicht wird - wenn nötig über eine
träge sämtliche wieder und gelangen genauso zur Abstim- Teilrevision -, wird von der Kommissionsmotion und dem
mung, wie wenn der Bundesrat sie belassen hätte. Was Postulat weitgehend abgedeckt.
dabei verloren ging, war einzig und allein kostbare Zeit, Angesichts des knappen Entscheides selbst nur für die
wenn die Probleme drängen. Alle jene in diesem Saal, die Motion, verzichte ich darauf, Ihnen die parlamentarische
jeweils den ganzen Werdegang eines Gesetzes verfolgen Initiative besonders zu empfehlen. Eine Erklärung aber sei
und laufend mitzugestalten suchen, wissen, dass ich mit mir doch noch erlaubt. Tatsache ist, dass beide Wege zum
meiner Analyse recht habe. gleichen Ergebnis führen könnten, weil mein Vorstoss in der
Was aber hat der Bundesrat angesichts dieser Tatsachen Form der allgemeinen Anregung unterbreitet wird und
zur Straffung des Verfahrens vorgekehrt? Er hat, sei es aus daher modifiziert werden kann, zum Beispiel im Sinne des
Entscheidungsangst oder Referendumspanik, das Ver- Motionstextes. Der Unterschied liegt allein darin, dass eine
nehmlassungsverfahren laufend ausgeweitet; weit über das Parlamentskommission hierein Gesetzlein selbständig zeu-
hinaus, wozu er verfassungsmässig verpflichtet gewesen gen und gebären könnte-schliesslich heisst das Parlament
wäre, hat er neue Kreise befragt oder Vorlagen in die Vor- Legislative -, mit der Motion aber wird die Aufgabe dem
prüfung geschickt, die noch vor Jahren in der Direttissima Departement und dem Bundesrat überantwortet. Das ist der
zum Parlament geschickt worden wären. Die Unsicherheit ganze Unterschied.
geht so weit, dass selbst Verordnungen - ureigenstes Betäti- Damit kommen wir zur Ironie der Sache. Wissen Sie, warum
gungsfeld der Exekutive, Herr Eggly - zuerst dem Härtetest auch in der Kommission die Motion Trumpf ist und nicht die
der Organe der Vernehmlassung unterworfen werden. parlamentarische Initiative, obwohl die Logik, wie ausge-
Anders ausgedrückt: Nur was bei den kastalischen Quellen, führt, für das Letztere spricht? Der Bundesrat wird nämlich
mit den Wassern der Vernehmlassung, gewaschen wird, hat mit der Gesetzesnovelle ein ausgiebiges Vernehmlassungs-
jene Katharsis erreicht, die bei Gesetzesvorlagen parlamen- verfahren durchführen. Damit beisst sich die Katze selber in
tarische Beratungsreife oder bei Verordnungen den Vollzug den Schwanz, und das Karussell beginnt sich hübsch zu
gestattet. drehen: Vernehmlassung über die Vernehmlassung, und es
So kann das doch nicht weitergehen! Die Eigengesetzlich- ist nur zu hoffen, dass es schliesslich nicht leerläuft.
keit, die diese Entwicklung, ja Wucherung, angenommen In diesem Sinne bitte ich Sie zusammen mit der LdU/EVP-
hat, liegt darin, dass sich die Bundesversammlung in diesem Fraktion, der Initiative zuzustimmen. Wenn Sie aber nicht
Bereich jede Einflussnahme versagt hat. Die klassische Hie- mehr an das Parlament als wirklichen Gesetzgeber glauben,
rarchie der Erlasse - Verfassungsbestimmung, Gesetz, Ver- dann sind wir auch zufrieden, wenn Sie der Motion zu-
ordnung - wird im Bereich der Vernehmlassung ignoriert. stimmen.
Ueber eigene Richtlinien im Range von Verordnungen wird
dem Bundesrat gestattet, direkt im Sinne der Verfassungs- Allenspach, Sprecher der Minderheit II: Die parlamentari-
aufträge zu handeln. Dem Parlament, damit also auch dem sche Initiative Müller verlangt eine Straffung des vorparla-
einzelnen Mitglied der Räte, fehlen daher weitgehend die mentarischen Verfahrens, der eigentlichen Vernehmlas-
normalen Möglichkeiten, eine Umgestaltung des Verfahrens sung. Sie will im Klartext - das ist heute erneut zum Aus-
zu erwirken, da die Ansatzstellen fehlen. Diese Probleme druck gekommen -eine Einschränkung dieses Vernehmlas-
wurden schon in der Debatte von 1966 zum gleichen Thema sungsverfahrens. Im Grunde genommen will sie dem Bun-
13. März 1989 N 403 Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau)
desràt verbieten, bei der Ausarbeitung seiner Anträge an das desrat einer Volksinitiative einen formellen Gegenvorschlag
Parlament jemand anderen als seine eigenen Beamten zu entgegenstellen oder wenn er einen indirekten Gegenvor-
konsultieren. schlag auf Gesetzesebene ausarbeiten will? Soll das Ver-
Wir verlangen vom Bundesrat, dass er dem Parlament nehmlassungsrecht oder das Vernehmlassungsverbot für
durchdachte, konsistente und realistische Vorlagen vorlegt. alle diese Fälle detailliert in einem Gesetz geregelt werden?
Das ist unser Hauptanliegen. Wie der Bundesrat seine Vorla- Ich glaube kaum, dass so etwas vernünftig wäre.
gen vorbereitet, ist seine Sache. Wir können ihm nicht Im zweiten konkret genannten Beispiel soll dem Bundesrat
vorschreiben, welche Fachleute er zur Mitarbeit beizieht, verboten werden, ein Vernehmlassungsverfahren durchzu-
und wir dürfen ihm auch nicht verbieten, jeweils die Stel- führen, wenn er eine Verfassungsvorlage ausarbeitet, die
lungnahmen der Parteien, der Kantone und interessierten noch der Ausführungsbestimmungen bedarf. Die meisten
Organisationen einzuholen. Der Bundesrat trägt die Verant- Verfassungsvorlagen benötigen Ausführungsbestimmun-
wortung für seine Vorlagen. Er soll diese Verantwortung gen. Will die Kommissionsmehrheit wirklich, dass beispiels-
auch voll und ungeteilt tragen müssen. Wenn das Parlament weise die Kantone nicht mehr zur Vernehmlassung eingela-
ihm eine Beschränkung des Vernehmlassungsverfahrens den werden dürfen, wenn in einem neuen Verfassungsarti-
vorschreiben würde, dann wäre diese klare Verantwortung kel die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zulasten
des Bundesrates nicht mehr gegeben. der Kantone erweitert würden? So etwas ist doch nicht
Mit dem Vernehmlassungsverfahren will das zuständige denkbar.
Departement jeweils die Stellungnahme der Kantone, der In der Kommission sind keine konkreten Fälle genannt wor-
Parteien und der interessierten Organisationen zu Vorent- den, bei denen die bisherige Regelung des Vernehmlas-
würfen von Vorlagen an das Parlament erfahren. Es will sungsverfahrens zu schwerwiegenden Unzulänglichkeiten
darüber hinaus die Durchführbarkeit der bundesrätlichen Anlass gegeben hätte. Es ist deshalb unnötig, dass durch
Intentionen testen und die Detailbestimmungen durch die ein Gesetz eine neue Regelung eingeführt wird. Wir befürch-
Praxis überprüfen lassen. Es will zu Recht auch etwas über ten, dass eine neue Regelung Unzulänglichkeiten mit sich
die Akzeptanz des Vorentwurfes in Erfahrung bringen. Der bringen würde. Wir sollten als Parlament den Bundesrat
Bundesrat soll nicht im Elfenbeinturm einsame Entschlüsse nicht gängeln wollen. Sollte dennoch ein solches Gesetz zur
fassen. Er soll dem Parlament Vorlagen präsentieren, die Einschränkung des Vernehmlassungsverfahrens geschaffen
realistisch sind und auch Chancen haben, vom Parlament werden, so wäre dies wohl das überflüssigste Gesetz in der
und vom Volk angenommen zu werden. Es hat wenig Sinn, ganzen Gesetzessammlung.
Vorlagen einzubringen, von denen der Bundesrat weiss, Herr Müller hat die Schwerfälligkeit des Gesetzgebungsver-
dass die Mehrheit der Kantone oder die Mehrheit der gros- fahrens kritisiert. Demgegenüber möchte ich festhalten,
sen Bundesratsparteien oder die Sozialpartner usw. sie ab- dass das Gesetzgebungstempo nicht auf Kosten der Qualität
lehnen. gehen darf. Ein gut vorbereitetes Gesetz spart parlamentari-
Wir müssen an die Oekonomie der Kräfte und die Oekono- sche Zeit.
mie der Zeit denken. Unser Parlament ist ständig in Zeitnot. Wenn das Vernehmlassungsverfahren eingeschränkt wird,
Es muss, um Zeit einzusparen, sogar organisierte Debatten besteht die Gefahr, dass das Parlament um so mehr Zeit
beschliessen und die Redezeit der Parlamentarier beschrän- braucht. Die Zielsetzungen der parlamentarischen Initiative
ken. Wir haben also keine Zeit, Gesetze zu beraten, die von und der Motion widersprechen also dem Gebot effizienter
der Mehrheit ohnehin nicht akzeptiert würden. Parlamentsarbeit.
Das Vernehmlassungsverfahren trägt zudem zur Transpa- Ich fasse zusammen:
renz bei. Die bundesrätlichen Intentionen werden schon in I.Wir sollten vom Bundesrat gute Vorlagen verlangen,
einem frühen Stadium bekannt und können damit öffentlich durchdachte, ausgereifte und realistische. Wir sollten dem
diskutiert werden. Die Stellungnahmen der im Vernehmlas- Bundesrat aber nicht vorschreiben, wie er seine Vorlagen
sungsverfahren Begrüssten werden ebenfalls bekannt. Dort, vorbereitet, wen er zuziehen soll und wen er nicht zur
wo Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, hat es Stellungnahme einladen darf.
keinen Platz mehr für Kabinettspolitik. Die Einschränkung 2. Wir sollten das transparente Vernehmlassungsverfahren
des transparenten Vernehmlassungsverfahrens würde Tür aller Parteien, Kantone und interessierten Organisationen
und Tor zur Kabinettspolitik öffnen. Es ist ein Irrtum zu nicht durch eine wenig durchsichtige Kabinettspolitik erset-
meinen, mit einer Einschränkung des Vernehmlassungsver- zen, bei der nur noch einige wenige grosse Kantone, Par-
fahrens würde der ausserparlamentarische Einfluss auf die teien und Organisationen das Sagen hätten.
Gesetzesvorbereitung eingeschränkt. Die grossen Parteien, 3. Wir sollten uns als Parlament auf das Wesentliche kon-
die grossen Kantone und die grossen Organisationen haben zentrieren und keine überflüssigen Gesetze fordern.
permanenten Kontakt mit der Verwaltung und den Bundes- Ich bitte Sie deshalb, die Motion der Kommissionsmehrheit
behörden. Daran würde eine Einschränkung des Vernehm- abzulehnen.
lassungsverfahrens nichts ändern. Eingeschränkt würden
nämlich nur die Möglichkeiten der kleinen Parteien, der Präsident: Es folgen die Fraktionssprecher. Für die christ-
kleinen Kantone und der kleinen Organisationen. lich-demokratische Fraktion spricht Herr Darbelläy.
Die parlamentarische Initiative Müller ist also zu Recht von
der Kommission abgelehnt worden. Sie verlangt einen
Schritt in die falsche Richtung. Die Motion der Kommis- M. Darbelläy: Déjà dans le cadre des travaux de la commis-
sionsmehrheit geht nicht so weit wie die parlamentarische sion, et ici aussi, on a chargé la procédure de consultation
Initiative, aber ein halber Schritt in die falsche Richtung ist de beaucoup de péchés. Je pense, personnellement, que les
eben auch falsch. Wir sollten • auch nicht einen halben effets favorables sont plus importants que les effets
Schritt in die falsche Richtung tun. néfastes. Dans notre démocratie de consensus, il est effecti-
Die Motion verlangt! wie die parlamentarische Initiative, eine vement utile de savoir ce que pensent les leaders d'opinion
Beschränkung des Vernehmlassungsverfahrens. Sie ver- avant de préparer les lois. Ainsi, grâce à la procédure de
langt, dass der Bundesrat dem Parlament ein diesbezügli- consultation, on a pu éviter un certain nombre de faux pas,
ches Gesetz vorlegt, damit das Parlament darin vorschrei- par exemple de mettre sur pied, par un long travail, de
ben kann, wann der Bundesrat kein Vernehmlassungsver- longues lois qui, ensuite, seraient refusées par le peuple.
fahren durchführen darf. Die Kommissionsmehrheit hat La procédure de consultation n'est pas un but en soi, c'est
dabei zwei Fälle genannt. Es soll dem Bundesrat verboten un instrument. Et les instruments sont bons si l'on sait bien
werden, zur Behandlung von Volksinitiativen die Stellung- les utiliser et moins bons si on les emploie mal. L'essentiel,
nahme der Kantone, Parteien und interessierten Organisa- ici, est, me semble-t-il, d'en faire un usage équilibré et pour
tionen einzuholen. cela, il est nécessaire que la procédure se limite à un certain
Wie steht es aber mit Volksinitiativen, die im Grunde genom- nombre de projets importants. Il est également important de
men Gesetzesinitiativen sind? Wie steht es, wenn der Bun- consulter les organismes directement concernés et il
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) 404 N 13 mars 1989
convient de pondérer les réponses. Mais il faut aussi que sern möchten. Somit würde ein Gespräch Wochen dauern,
l'exécutif et le législatif gardent leur responsabilité. sollte es tatsächlich fruchtbar sein.
A deux reprises, par exemple, nous avons interrompu les Ein schriftliches Verfahren ist nach wie vor übersichtlicher,
travaux de commissions pour procéder à une consultation rationeller, und zudem können die Stellungnahmen zu jeder
complémentaire. Il me semble que, là, les pouvoirs en place Zeit wieder eingesehen werden.
ont de la peine à prendre leurs responsabilités. Le fait que Ich fasse zusammen: Unserer Meinung nach bedarf es kei-
les milieux politiques, économiques ou autres aient été ner detaillierten gesetzlichen Regelung, um Verbesserun-
consultés n'empêche pas l'exécutif et le législatif de garder gen des Vernehmlassungsverfahrens einzuführen. Wir
leur indépendance, leur pouvoir d'appréciation puisque, de haben schon genügend Gesetze, wir wollen nicht noch ein
toute façon, au bout du processus, c'est le peuple qui aura unnötiges mehr. Aenderungen und Verbesserungen sind
le dernier mot. jederzeit möglich. Wir wollen aber dem Bundesrat nicht
Le groupe démocrate-chrétien pense que cette procédure vorschreiben, wie und mit welchen Mitteln er sein Ziel errei-
doit pouvoir rester aussi souple que possible et pour cette chen soll.
souplesse, il faut éviter de faire une loi qui, par définition, ne Initiative und Motion bringen keine Regelung mit ähnlicher
pourrait être que rigide. Le groupe est donc d'accord de ne Praxisnähe, wie wir sie heute kennen. Dazu kommt, dass der
pas donner suite à l'initiative. Bundesrat auch bei Volksinitiativen durchaus das Bedürfnis
En ce qui concerne la motion, elle aurait à peu près le même haben kann, eine Vernehmlassung durchzuführen, vor allem
effet. Le postulat proposé "par le Conseil fédéral est plus dann, wenn ein Gegenvorschlag zur Diskussion steht.
souple et je me permets de l'appuyer. Das ist mit ein entscheidender Grund, weshalb wir auch die
Motion bekämpfen.
Sager: Die Fraktion der SVP ist gegen die Schaffung von Ich bitte Sie deshalb, der Initiative keine Folge zu geben,
Bundesgesetzen, wenn eine Materie bereits in der Verfas- aber auch die Motion der Kommission abzulehnen.
sung und in Bundesrichtlinien geregelt ist. Daher ist die Gegen die Ueberweisung des Kommissionspostulates
parlamentarische Initiative ein Kampf mit untauglichen Mit- haben wir nichts einzuwenden.
teln für ein Objekt, das einen Kampf verdienen würde, aber
nicht dieser Art. Schmid: Die grüne Fraktion geht mit Initiant und Kommis-
Es wäre wichtig, einmal die quantitativen Auswirkungen des sion einig, wonach sich Bundesrat und Parlament in der
Vernehmlassungsverfahrens zu prüfen. Daher unterstützt Ausarbeitung von Vorlagen zu stark von Vernehmlassungen
die Fraktion der SVP nicht die Motion, sondern das Postulat, opportuner Herkunft haben leiten lassen und dass es sich
zumal wenn der Bundesrat bereit ist, in dieser durch das deshalb lohnen würde, das Vernehmlassungsverfahren neu
Postulat verlangten Studie auch die staatspolitische Proble- zu überdenken und in eine gesetzliche Form zu fassen.
matik einmal etwas auszuloten. Sie besteht darin, dass das Wir unterstützen die Anträge, wie sie von der Kommission
Vernehmlassungsverfahren eine notwendige und nützliche vorliegen, teilen somit auch gewisse Bedenken gegenüber
Konsultation zwecks Ergründung eines sinnvollen Kompro- der Initiative Müller-Aargau, was im folgenden noch näher
misses, aber zugleich eine grosse Versuchung darstellt- die begründet werden soll. Herr Müller-Aargau stellt die Frage
Versuchung nämlich, eine Führungsaufgabe auf das Pro- des Zeitaufwandes ins Zentrum seines Vorstosses. Er ist der
blem, der Akzeptanz abzuschieben, eine Akzeptanz, die Auffassung, dass hier am meisten Zeit verlorengehe und
durch Vernehmlassung und Meinungsumfrage ermittelt insbesondere die Abfassung von schriftlichen Stellungnah-
wird. Das ist natürlich eine Fehlentwicklung. Daher unter- men dazu zwinge, die Termine eher grosszügig anzusetzen.
stützt die Fraktion der SVP das Postulat, lehnt jedoch die Er schlägt vor, statt schriftliche Meinungen einzuholen eine
Motion ab. Art öffentlicher Gesprächsrunde einzuführen, an welcher
gemeinsam im Dialog die Auffassungen ermittelt werden
Tschuppert: Die parlamentarische Initiative Müller-Aargau könnten.
bezweckt, das Vernehmlassungsverfahren durch ein Bun- Die grüne Fraktion kann sich diesem Vorschlag aus drei
desgesetz zu regeln, um die Möglichkeit der Mitwirkung des Gründen nicht anschliessen:
Parlamentes zu stärken und in einem früheren Stadium zu 1. Die Zeit, welche von der Einreichung eines Vorstosses
ermöglichen. Dabei soll das mündliche Verfahren zum Nor- oder der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes bis zur
malfall werden. Namens der einstimmigen freisinnig-demo- Inkraftsetzung eines Gesetzes verstreicht, geht unseres
kratischen Fraktion beantrage ich Ihnen, sowohl die parla- Erachtens nicht hauptsächlich auf Konto der Vernehmlas-
mentarische Initiative als auch die Motion der Kommission sungen. Gerade beim Beispiel der Neat, einer Vorlage von
abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: grosser Tragweite, konnte die Vernehmlassung in relativ
Das vorparlamentarische Verfahren - also die Vernehmlas- kurzer Zeit abgeschlossen werden. Die Termine sind
sung, das Anhören von Parteien, Verbänden, Interes- bekannt, und die Verwaltung kann sich darauf einrichten.
sengruppen aller Art - ist ein geeignetes und bewährtes Die zeitlichen Verzögerungen erfolgen unserer Ansicht nach
Mittel, dem Bundesrat die sorgfältige Ausarbeitung einer eher vor^ ganz sicher aber im Anschluss an das Vernehmlas-
Vorlage an das Parlament zu ermöglichen, für die er die sungsverfahren. Wie dringlich eine Vorlage eingestuft wird,
volle Verantwortung trägt. Vernehmlassungen sind ja eine hängt doch vor allem davon ab, ob man sie überhaupt will,
Parallele zu den Expertenkommissionen und haben in erster das heisst, ob sie gewissen Kreisen ins Konzept passt und
Linie die Aufgabe, Gesetzentwürfe sozusagen «fronttaug- wenn möglich etwas einbringt.
lich» zu machen. Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, Bundesrat und Verwaltung nehmen sich bei der Ausarbei-
dass die Vorlagen frühzeitig nicht nur materiell, sondern tung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen recht viel
auch auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden können. Zeit. Vor allem aber sollten wir Parlamentarier uns in den
.Wenn wir nun Wesentliches von der bisherigen Verfahrens- vorberatenden Kommissionen und im Rat um eine effizien-
praxis abschneiden, verhindern wir auch die frühzeitige tere Gangart bemühen. Wenn es am guten Willen fehlt, die
Mitsprache kleinerer Organisationen und Interessengrup- Probleme wirklich zu lösen, scheint es offenbar schwieriger
pen, die keinen direkten Zugang zum Parlament und zur zu sein, freie Sitzungstermine in der Agenda zu finden.
Verwaltung haben. Es ist doch so, dass Spitzenverbände Verbreitet ist auch die Unart, Entscheidungen hinauszuzö-
und grosse Organisationen trotz Einschränkungen der gern, wenn diese möglicherweise zuungunsten der Verzö-
bestehenden Praxis nach wie vor die Möglichkeit hätten, mit gerer ausfallen könnten.
Chefbeamten oder dem betreffenden Departementschef in Es wäre vielleicht auch einmal zu überlegen, ob Ratsge-
einem frühen Stadium Kontakte zu pflegen; niemand wird schäfte innert einer bestimmten Frist behandelt werden
im Ernst daran glauben, dass dies verboten werden könnte. müssten und nicht beliebige Male von der Traktandenliste
Wir befürchten auch, dass sich das konferenzielle Verfahren gestrichen werden dürften, ansonsten Nachtsitzungen und
schlecht eignen würde. Es gibt nämlich Vorlagen, zu denen Sondersessionen für die Abtragung der Geschäfte anbe-
sich Dutzende von Organisationen inklusive Kantone äus- raumt werden müssten.
13. März 1989 405 Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau)
2. Die Zeitersparnis mittels Einführung von öffentlichen man ihm folgen, böte man damit ganz sicher einen Anreiz zu
Gesprächsrunden dient nicht unbedingt einer besseren informellen Einflussstrategien, so dass die öffentlichen Hea-
Transparenz. Es scheint uns schon wichtig, dass sich die an rings leicht zu Polittheater werden könnten. Mit dieser Kritik
der Vernehmlassung beteiligenden Parteien, Kantone und am Vorschlag Müller ist das Problem freilich nicht vom
Verbände nicht nur mündlich zu äussern und hinterher Tisch!
wieder andere Interpretationen geben können, sondern Für besonders wichtig halte ich es, dass wir das Postulat der
schwarz auf weiss ihre Stellungnahme abgeben müssen, die Kommission überweisen. Ich habe mich sehr verwundert,
jederzeit wieder nachgelesen und konsultiert werden kann. dass man sich in der Kommission auch dagegen gesträubt
Wichtig wäre dabei zu wissen, von wem beispielsweise in hat, mit der Folge, dass das Postulat nur mit Stichentscheid
einem Kanton eine sogenannte kantonale Stellungnahme der Präsidentin angenommen wurde.
getragen wird. Es ist eher stossend und wohl nicht immer Heute wird das Postulat der Kommission nicht mehr bestrit-
repräsentativ, wenn sich ein Regierungspräsident im Namen ten. Darum kann ich mich ganz kurz halten: Das Postulat
des Kantons abschliessend zu Finanz-, Landwirtschafts-, präjudiziert nichts. Es will fundierte Untersuchungen in
Verkehrs- und Energiefragen äussert. Damit aber Einsicht in bezug auf den Ist-Zustand, und diese Untersuchungen
eine Stellungnahme gewährt ist, muss sie unseres Erach- haben wir zur Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung
tens in schriftlicher Form vorliegen. zweifellos nötig. Eine wissenschaftliche, gründliche Studie
3. Schliesslich führt jede schriftliche Ausarbeitung eines kann nicht durch eine Vernehmlassung unter den Verbän-
Standpunktes auch zu besserer Klarheit. Wer sich die Mühe den über die allfällige gesetzliche Regelung der Vernehm-
nehmen muss, eine Auffassung in Worte zu kleiden, muss lassung derselben Verbände ersetzt werden.
sich mit der Angelegenheit gründlicher befassen. Nietzsche Nun zur Motion: Ich bin der Meinung, dass auch der Motion
hat einmal gesagt: «Das Wort verbessert den Gedanken.» im jetzigen Zeitpunkt zuzustimmen ist. Es sind Argumente
Was also noch nicht in eine überzeugende sprachliche Form dagegen aufgeführt worden. Herr Eggly und auch Herr
gebracht worden ist, ist auch noch nicht zu Ende gedacht. Allenspach haben von einer Verwischung der Verantwort-
Aus diesen Gründen kann sich die grüne Fraktion mit dem lichkeit gesprochen. Das sehe ich nicht so. Die Gesetzge-
Vorschlag des Initianten, das mündliche Verfahren zum bungsfunktion wird von Regierung und Parlament gemein-
Normalfall werden zu lassen, nicht befreunden. Sie teilt sam ausgeübt, wobei unser Verfassungsrecht ganz klar an
hingegen die Auffassung, die Frage des Vernehmlassungs- der Priorität des Parlamentes, der beiden Kammern, festhält.
verfahrens neu zu überdenken und in einer gesetzlichen Das Vorverfahren der Gesetzgebung, in dem die Vernehm-
Vorlage zu verankern. Sie unterstützt daher die Anträge der lassungen geschehen, hat Einfluss auf die Tätigkeit der
Kommissionsmehrheit in allen drei Punkten. beiden Kammern, auf ihre Beratungen. Deshalb ist es zwei-
fellos richtig, das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich
Bäumlin Richard: Seit Gründung unseres Bundesstaates geregelten Grundsätzen zu unterstellen, weil esschliesslich
hat sich das Vernehmlassungsverfahren allmählich einge- auch um das Parlament und seine Handlungsfähigkeit geht.
spielt. Anfänglich ging es vorab um die Anhörung von Kan- Herr Allenspach hat von «Kabinettsjustiz» gesprochen, die
tonen. Mehr und mehr trat die Vernehmlassung von Wirt- da angestrebt werde. Gerade das Gegenteil von Kabinettsju-
schaftsverbänden und daneben von Parteien in den Vorder- stiz wollen wir aber anstreben! Ich komme noch kurz darauf
grund. 1947 wurde der bestehende Zustand durch die Ver- zurück, kann aber einen bestimmten Verdacht nicht unter-
fassung auch rechtlich abgesichert. drücken: Wenn sich gewisse Wirtschaftsvertreter so vehe-
Das Vernehmlassungsverfahren ist in seinen Wirkungen ment gegen jede gesetzliche Regelung des Vernehmlas-
ambivalent. Ursprünglich ging es um Information. Mehr und sungsverfahrens wehren, kann ich das nur so deuten, dass
mehr hat das Verfahren die Funktion übernommen, Grup- es diesen Wirtschaftsvertretern letztlich darum geht, selber
pen zu integrieren: das Vernehmlassungsverfahren also als möglichst viel Kabinettspolitik unter Ausschluss der Oeffent-
eine Strategie zur Herausbildung von Kompromissen. Das lichkeit betreiben zu können. Den Vorwurf, den Herr
beurteile ich positiv. Allenspach gemacht hat, möchte ich also zurückgeben.
Auf der anderen Seite ist aber eine gewisse Ambivalenz Es ist folgendes wichtig: Die Motion, über die wir zu
nicht zu übersehen. Es ist anerkannt, dass das Vorverfahren entscheiden haben, verlangt keine detaillierte Regelung des
zu einer Abwertung des Parlaments geführt hat, indem dem Vernehmlassungsverfahrens im Gesetz. Das wäre auch
Parlament mehr und mehr ausgehandelte, fertige Ent- unsinnig. Eine allzu engmaschige Regelung würde wahr-
scheide vorgelegt wurden, Vorentscheide, die vollendete scheinlich bloss zur Herausbildung informeller Wege der
Tatsachen enthielten. Dazu kommt das in der Wissenschaft Einflussnahme verleiten. Doch sollten verschiedene Grund-
des öftern diskutierte Problem der innerorganisatorischen satzfragen gesetzlich geregelt werden. Eine gesetzliche
Demokratie. Ich meine die Demokratie innerhalb der Ver- Regelung heisst: Mitsprache des Parlaments; die Angele-
bände, die einvernommen werden: Inwieweit sind Vernehm- genheit soll in diesem Haus thematisiert werden. Angesichts
lassungen der Verbandsspitze für die Basis repräsentativ? der erwähnten Tragweite des Vernehmlassungsverfahrens
Wird in den Vernehmlassungen zum Ausdruck gebracht, ist es sicher richtig, dass wir darauf nicht verzichten, dass
dass die Basis vielleicht nicht einheitlich, sondern oft recht wir diese Angelegenheit nicht aus der Hand geben.
gespalten ist? Eine allfällige Zusicherung des Bundesrates, er werde die
Sodann gibt es das Problem der einseitigen Vertretung von Angelegenheit vielleicht einmal in einer Verordnung regeln,
Gruppeninteressen durch die Verbände. Welches sind die genügt mir nicht: Hier ist das Parlament auch selber betrof-
Verbände, auf die es wirklich ankommt und die deshalb im fen und sollte sich deshalb der Verantwortung nicht
einzelnen Fall anzuhören sind? Das kann die Frage sein. Es entschlagen, selber mitzureden. Aber wie gesagt: es geht
ist wiederum die Wissenschaft, die - wie ich meine, mit nur darum, einige wichtige Pflöcke einzuschlagen. Es geht
Recht - festgestellt hat, oft sei es fraglich, wo neben ver- nicht um Details. Eine gesetzliche Regelung sollte zum
schiedenen Gruppeninteressen auch noch das Allgemeinin- Beispiel dafür sorgen, dass der Kreis derer, die zur Ver-
teresse vertreten werde. nehmlassung eingeladen werden, nicht zu eng gezogen
Soviel zu den Ambivalenzen. Indem ich auch auf fragwür- wird, damit nicht bloss die unmittelbar Interessierten -viel-
dige Aspekte hinweise, negiere ich damit nicht die positiven, leicht auf Kosten der Mehrheit - zu Worte kommen.
die ich an erster Stelle herausgestrichen habe. Herr Allenspach hat das Gespenst an die Wand gemalt, die
Auf jeden Fall gibt es offene Probleme. Leider leitet die Befürworter einer gesetzlichen Regelung wollten den Kreis
parlamentarische Initiative Müller-Aargau unseres Erach- der Einzuvernehmenden einschränken. Das ist gar nicht
tens nicht die problem-adäquate Lösung ein. Ich darf auf meine Meinung, das ist nicht die Meinung der sozialdemo-
das, was Herr Schmid soeben gesagt hat, verweisen. Ich bin kratischen Fraktion, sondern uns geht es um Grundsätze,
damit vollauf einverstanden. die gewährleisten, dass neben den Verbandsinteressen
Den Vorschlag, von schriftlichen Vernehmlassungen gene- auch Allgemeininteressen eher zu Worte kommen körinen
rell zu Hearings überzugehen, halte ich für schlecht. Würde als bislang.
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) 406 N 13 mars 1989
Bei der Regelung der Grundsätze können im weiteren auch über welche Banalitäten wir gesetzgeberisch tätig werden
Vereinfachungen gegenüber der jetzigen Praxis eingeführt sollen.
werden, etwa so, dass bestimmte Gegenstände vom Ver- Das Vernehmlassungsverfahren ist nach der Umschreibung,
nehmlassungsverfahren ausgenommen würden. Ich lasse wie sie auch Herr Bäumlin gegeben hat, die Anhörung der
die Frage offen, wie weit man da allenfalls gehen sollte. Aber Betroffenen im Vorverfahren einer gesetzgeberischen Tätig-
das wäre einmal zu diskutieren; man könnte das besser keit von Parlament und Verwaltung.
dokumentiert tun, wenn die im Postulat der Kommission Herr Müller hat von einer Ironie der Sache gesprochen. Ich
verlangte Studie einmal vorliegen würde. spreche auch von einer Ironie, nämlich davon, dass eine
Es geht also nicht darum, jemandem das Maul zu stopfen. derartige Banalität mit so grossen Worten traktiert wird,
Es geht z. B. um mehr Publizität, mehr Objektivität und mehr dass deswegen der Gesetzgebungsapparat in Bewegung
Rationalität in Vernehmlassungsverfahren. Der Ausschluss gesetzt und feste Verfahrensgrundsätze aufgestellt werden
bestimmter Gegenstände vom Vernehmlassungsverfahren sollen.
könnte zum Beispiel auch das Ziel verfolgen, einer Exeku- Worum geht es denn eigentlich? Die eine Sache ist unsere
tive entgegenzutreten, die selber zuwenig Verantwortung Gesetzgebungstätigkeit. Sie ist in allen Bereichen und auf
übernehmen will, wofür es ja durchaus Beispiele gibt. allen Stufen genau geregelt. Eine andere Sache ist, wie die
Schliesslich ist an Grundsätze über die Durchführung des Verwaltung und der Bundesrat die Sachkenntnis, das Know-
Vernehmlassungsverfahrens zu denken. Herr Müller schlägt how, erhalten, bevor sie eine Materie regeln und dann in
uns die konferenzielle Vernehmlassung als Regel vor. Das Gesetzesform und in Form einer Botschaft vorbringen. Es
halte ich, wie gesagt, nicht für gut. Aber es kann sehr wohl geht um die Meinungsbildung von Verwaltung und Bundes-
Fälle geben, wo eine konferenzielle Vernehmlassung sinn- rat, um das Sammeln der Materialien, das Sammeln der
voll ist, etwa dann, wenn es darum geht, Zeit zu gewinnen. verschiedenen Meinungen, analog zur Meinungsbildung
Ein Beispiel aus meinem Erlebnishorizont: Bei der Beratung von uns Einzelnen. Das Verfahren hierzu kann man nicht
der Kleinbauern-Initiative in der vorberatenden Kommission vorschreiben.
unseres Rates widersetzte sich Bundesrat Delamuraz einem Es ist ein Vorteil und eine grosse Weisheit unseres schwei-
in Erwägung gezogenen Gegenvorschlag mit dem Argu- zerischen Systems, dass ein solches Vorverfahren vor dem
ment, dieser komme schon deshalb nicht in Frage, weil - eigentlichen Gesetzgebungsverfahren existiert, das der Ver-
angesichts der für die Behandlung von Initiativen geltenden waltung und uns als Gesetzgeber gratis zum notwendigen
Frist - keine Zeit für die Durchführung eines Vernehmlas- Know-how verhilft. Im Gegensatz zur Meinung von Herrn
sungsverfahrens bleibe! Müller wird dadurch das Parlament nicht abgewertet. Viel-
Das (schriftliche!) Vernehmlassungsverfahren hätte also zu mehr wird es aufgewertet! Wenn die Verwaltung die Meinun-
lange gedauert, woraus ein grundsätzliches Argument gen der Betroffenen gesammelt und sich ihre Meinung
gegen einen Gegenvorschlag abgeleitet wurde. Ich habe gebildet hat, wenn der Bundesrat die Vorlagen ausgearbei-
mich damals in der Kommission gegen diese Auffassung tet hat, dann kommt das Parlament an die Reihe.
gewehrt. Diese Erfahrung könnte nun durchaus Anlass dazu Wir stehen als Gesetzgeber eine Stufe über dem Verfahren
geben, für Ausnahmefälle eine konferenzielle Vernehmlas- der Vernehmlassung. Wir müssen nachher legiferieren; es
sung einzuführen. wäre als überflüssig abzulehnen, die Verwaltung und den
Auch in den Voten von Gegnern einer gesetzlichen Rege- Bundesrat auf ein festes Verfahren festzulegen. Wir haben
lung ist zugestanden worden, dass es noch weitere offene die Aufgabe, Schlüsse aus der Vernehmlassung zu ziehen.
Fragen gebe, die im Grunde einer Regelung bedürften. Es Unsere Aufgabe ist es, darüber zu stehen; die Funktion des
gibt also eine ganze Reihe von Grundsatzfragen, die man Parlamentes besteht nicht darin, auch noch im Vernehmlas-
auf der Stufe der Gesetzgebung regeln könnte, was der sungsverfahren -mitsprechen zu können, sondern eben
Rationalität unserer Entscheidungsabläufe nur zuträglich unsere eigentliche Aufgabe nachher wahrzunehmen, d. h.
wäre. wir haben die Meinungsbildung - wovon das Vernehmlas-
Ich empfehle Ihnen also, die Motion als Motion anzunehmen sungsverfahren ein Teil ist - zu beurteilen und darüber zu
und dem Postulat der Kommission zuzustimmen. entscheiden. Insofern sind Vernehmlassungsverfahren
Wenn ich mich jetzt für die Motion ausgesprochen habe, so unsere Hilfsdienste.
will ich am Schluss noch einräumen, dass ich damit nicht Ich glaube auch nicht, dass Misstrauen am Platz ist, aber
übertriebene Erwartungen verbinde. Eine gewisse Verrecht- was ich richtig finde, ist eine saubere Trennung der beiden
lichung des Vernehmlassungsverfahrens - wie wünschbar Verfahren. Vernehmlassungsverfahren ist Vorverfahren, ist
sie auch immer ist-verändert noch nichts an den Machtver- Meinungsbildung von Verwaltung und Bundesrat. Das Par-
hältnissen in unserer Gesellschaft. Deshalb habe ich Mühe, lament dagegen muss das Ergebnis dann beurteilen, seine
den Eifer zu begreifen, mit dem gewisse Wirtschaftsvertreter ureigene Gesetzgebungsaufgabe erfüllen, aber sich nicht
eine gesetzliche Regelung der Grundsätze bekämpfen. mit dem Vorverfahren, der Materialiensammlung beschäf-
Ein zentraler Punkt der Kritik am Vernehmlassungsverfah- tigen.
ren war seit langem der, dass dieses Verfahren zu einer Ich bitte Sie daher, Motion und Postulat nicht zu überweisen
Schwächung der Parlamentsfunktion geführt habe. Indes- und die bisherige formfreie Gestaltung dieser Verfahren
sen wäre die Auffassung naiv, die Stellung des Parlaments beizubehalten. Es ist eine weise Einrichtung unseres Staats;
werde durch die rechtliche Regelung des Vernehmlassungs- wir wollen sie weiterhin flexibel nach den jeweiligen
verfahrens automatisch gestärkt. Das meine ich gewiss Umständen spielen lassen.
nicht. Dazu bedürfte es der Anstrengung des Parlamentes
selber, seines Willens, selber Verantwortung zu überneh- Bundeskanzler Buser: «Gesetz oder nicht Gesetz?» ist hier
men, auch die Bereitschaft, die dazu nötige Arbeit zu leisten, die Frage, so könnte man sagen. Genauer heisst die Frage
vor allem in den Kommissionen. aber «Gesetz oder Verordnung?», da der Bundesrat, wie Sie
Ich befürworte die Motion mit einigem Realismus: Ich ver- den Akten entnehmen können, ja bereit ist, die Motion als
spreche mir etwas davon, aber ich verbinde dieses Geschäft Postulat entgegenzunehmen und diese Materie in einer Ver-
nicht mit grossen Illusionen. ordnung zu regeln. Die Zielsetzung und die daraus erwarte-
ten Vorteile der Initiative sind ausführlich dargelegt worden.
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie Man möchte hier die Bundesversammlung als gesetzge-
gegen die Motion stimmen wird. bende Behörde zum Zuge kommen lassen; man möchte die
Grundzüge des Vernehmlassungsverfahrens gewissermas-
Mauch Rolf: Ich möchte Herrn Bäumlin gleich mitteilen, sen festnageln, um sich dann später bei jeder Aenderung
dass ich nicht als «engagierter Wirtschaftsvertreter» gegen wieder in der Bundesversammlung, dies sogar unter Vorbe-
diesen Vorstoss spreche, sondern als freiheitlich eingestell- halt des Referendums, darüber aussprechen zu können. Das
ter Staatsbürger und relativ neuer Parlamentarier staune, wären die Vorteile.
13. März 1989 N 407 Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau)
Es gibt aber auch Nachteile, die nicht zu übersehen sind. schon möglich, wird aber relativ selten gemacht, weil diese
Einmal ist der Anwendungsbereich des Vernehmlassungs- konferenziellen Vernehmlassungen nicht mehr bringen als
verfahrens zum Teil durch verfassungsmässige Bestimmun- die schriftlichen. Sie haben nur dann einen Sinn, wenn die
gen im vornherein beschränkt, woran auch ein Gesetz Teilnehmer und Sprecher der Organisationen oder der Kan-
nichts zu ändern vermöchte; zweitens ist ein Gesetz natür- tone von ihren zuständigen Organen ermächtigt worden
lich bedeutend starrer als eine Verordnung oder Richtlinien sind, bestimmte Erklärungen abzugeben. Sind sie nicht
des Bundesrats. ermächtigt, nützen sie auch dem Bundesrat nichts. Und sind
Beim ersten Punkt, der Beschränkung durch die Verfas- sie ermächtigt, kann man sie ja schriftlich geben; dann
sung, denke ich an die bekannten Artikel 22bis, Zivilschutz; haben wir sie bei den Akten und sind entsprechend besser
27ter, Filmwesen; 24quater, Stipendienwesen; 27quinquies, dokumentiert für den weiteren Verlauf.
Turnen und Sport; 32, Wirtschaftsartikel; 34sexies, Wohn- Herr Nationalrat Müller-Aargau hat gesagt, sein Bestreben
bauförderung; 45bis, Rechte der Auslandschweizer, und sei in erster Linie, mit der Straffung eine Verkürzung der
34ter, Arbeitsrecht. In all diesen Fällen ist eine Vernehmlas- Zeiten zu erreichen. Hier gehe ich durchaus mit ihm einig.
sung durch die Verfassung selber vorgeschrieben. Das Par- Die heutigen Verfahren sind gelegentlich beängstigend
lament könnte also auch durch ein Gesetz daran nichts lang; drei, vier Jahre - mehr sollte nicht die Regel sein.
ändern. Dazu kommen die Vernehmlassungen im weiten Daran ändern wir aber mit einem Gesetz nichts, sondern nur
Bereich des Umweltschutzes, diesmal festgenagelt im Bun- mit einer neuen Praxis. Da müssen die Verwaltung, die
desgesetz über den Umweltschutz selber. politische Leitung, der Bundesrat und hier der Rat selbst
Zum zweiten Punkt, das Gesetz sei starrer. Sie wissen das versuchen, die Fristen nach Möglichkeit abzukürzen. Dies
selber. Für die Revision eines Gesetzes braucht es ein bis aber hängt wieder in höchstem Masse von der Materie ab
zwei Jahre, für die Anpassung der Richtlinien des Bundesra- und kann nicht einfach generell dekretiert werden. Also ich
tes ein bis zwei Wochen, wenn sich etwas als notwendig glaube, dass es besser ist, hier pragmatisch vorzugehen.
erweist. Und warum ist diese kurze Frist hier notwendig? Weniger Verfahren durchzuführen, ist auch in der Kommis-
Deshalb, weil diese Materie wie kaum eine andere beweg- sion schon angeregt worden; vor allem ist die Frage bei den
lich, ständig im Fluss ist. Ich denke etwa an die Fristen. Wie Initiativen gestellt worden. Ich möchte Sie dringend bitten,
lange wurde hin- und hergekämpft, wie lange die minimale diese Einschränkung nicht vorzunehmen. Wenn Sie vor-
Frist sein soll, ob zwei Monate, drei Monate! Jetzt sind in den schreiben, dass man Initiativen nicht mehr der Vernehmlas-
Richtlinien drei Monate vorgesehen. Aber es geht nicht nur sung unterbreiten soll, dann werden wir in der Bundeskanz-
um die drei Monate, sondern auch darum, wie sie angerech- lei und in der Verwaltung bestimmt mit Briefen bombardiert.
net werden. Wie steht es mit den Sommerferien? Wie steht Die Organisationen aller Art wünschen nämlich nicht weni-
es mit den Ferien über Weihnachten und Neujahr usw.? ger, sondern mehr Konsultationen. Seit den 20 Jahren, da
Wollen Sie solche Dinge wirklich in einem Gesetz regeln? ich dieses «Spiel» miterlebe, habe ich nie einen Brief
Ich glaube, es ist nicht angezeigt. Dazu kommen weitere bekommen von jemandem, der wünschte, dass er nicht
Aspekte. mehr konsultiert werde, sondern jedes Jahr und immer
Erstens zur Frage der Adressaten. Herr Bäumlin hat darauf wieder neue Briefe von neuen Organisationen, die zusätz-
hingewiesen, dass man die Zahl nicht zu eng begrenzen lich konsultiert zu werden wünschten.
sollte. Ich möchte ihn darauf hinweisen, dass das gar nicht Wir haben es den Parteien und den Kantonen gesagt: Wenn
so ist-im Gegenteil: nach der Praxis des Bundesrates kann Ihr das wünscht, können wir Euch das Material schicken,
jedermann eine Vernehmlassung abgeben. Jedermann, der aber Ihr werdet eines Tages selber einsehen, dass Ihr euch
sich interessiert, kann die Vorlage bekommen und sich dazu zuviel aufladet, und es ist auch soweit gekommen.
äussern. Aber auch hier sind wieder viele Fragen zu regeln. Nun, ich könnte gewisse Einwände gegen die heutige Rege-
Wir sprechen von den Parteien, von den Verbänden. Die lung verstehen, wenn sie an einem Mangel an Transparenz
Vernehmlassung geht an die Dachorganisationen. Welches leiden würde; dies ist aber, wie sie selber wissen, nicht der
sind unsere Dachorganisationen? Wie steht es, wenn ange- Fall. Experten und Expertenkommissionen sind stets von
gliederte Organisationen sich mit den Dachorganisationen Anfang an bekannt. Sie werden vom Bundesrat bekanntge-
nicht einig erklären? Denken Sie an den Bauernverband, an geben, der Presse gemeldet, und sie werden im Bundesblatt
den Vorort usw. Wie oft bekommen wir von Unterverbänden publiziert. Die Expertenberichte stehen alle zur Verfügung,
die Anfrage: «Bitte, schickt uns das Material! Der Dachver- sie werden ebenfalls an die Oeffentlichkeit abgegeben, sie
band ist für uns nicht massgebend. Wir wollen uns auch stehen Ihnen zur Verfügung. Die Materialien, die in die
äussern.» Sind das auch Fragen, die Sie in einem Gesetz Vernehmlassungen gehen, werden gleichzeitig der Presse
regeln wollen? Ich glaube, dass das in eine Verordnung abgegeben, können von jedermann bezogen werden, der sie
gehört oder in Weisungen des Bundesrates. Das Gleiche gilt wünscht. Die Adressaten sind ebenfalls bekannt, jeder Ver-
von den Unterlagen, die den Adressaten zugestellt werden. nehmlassung liegt die Adressaten I iste bei, jeder kann kon-
Dazu kommt, dass, wenn Sie das Vernehmlassungsverfah- trollieren, wer neben ihm auch noch konsultiert wird. Die
ren regeln, Sie nur einen Teil regeln, denn das Vorverfahren Vernehmlassungen selbst stehen Ihnen und weiteren,
ist das fürs Ganze entscheidende Verfahren. Das Vernehm- besonders wissenschaftlichen Kreisen schon seit Anbeginn
lassungsverfahren ist nur ein Teil des Vorverfahrens. zur Verfügung. Wir können wirklich nicht noch weitergehen,
Zweitens die Erarbeitung der Vernehmlassungen: Auch dies es liegt alles klar und transparent auf dem Tisch.
ist ein sehr umstrittenes Feld. Es wird immer wieder darauf Zum Schluss möchte ich Sie bitten, gemäss dem Antrag des
hingewiesen, dass einzelne Vernehmlassungen gewisser- Bundesrats die Initiative abzulehnen und die Motion als
massen autoritär seien, dass nur die Zentralvorstände der Postulat zu überweisen. Wir sind bereit, sie weiterzuverfol-
grossen Organisationen oder der Parteien sich äussern und gen und die Richtlinien in eine Verordnung umzuwandeln.
dass die Unterverbände nicht begrüsst würden. Ich glaube Ich beantrage ferner, das Postulat über die empirische Stu-
kaum, dass sich die Parteien oder die Verbände hier eine die zu überweisen; der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat
Regelung vorschreiben lassen. Sie haben das Recht, die entgegenzunehmen.
Vernehmlassung selbständig zu verteilen und ebenso zu
beantworten, aber sie sollen auch offen darlegen, wer aus Frau Stamm, Berichterstatterin: Mit der Formulierung, dass
ihrem Kreise die Vernehmlassung ausgearbeitet hat. das Vernehmlassungsverfahren ja nur eine Banalität sei,
Drittens stellt sich das Problem der Gewichtung. Wie wollen kann ich nicht ganz einig gehen. Denn das Gesetzgebungs-
Sie das Problem der Gewichtung, ein sehr wichtiges Pro- verfahren als Ganzes ist ja Sache des Parlamentes. Aller-
blem, in einem Gesetz lösen? Ich kann es mir nicht vor- dings haben wir in Artikel 104 Ziffer 4 BVdem Bundesrat die
stellen. Kompetenz übertragen, dem Parlament Vorschläge zu
Nun ist darauf hingewiesen worden, man könnte im Gesetz unterbreiten. Wir haben als Verfassungsgesetzgeber in ver-
festhalten, dass konferenzielle Vernehmlassungen stattfin- schiedenen Artikeln der Bundesverfassung zwingend vorge-
den sollten. Das steht bereits in den Richtlinien und ist heute schrieben, dass die Kantone zu bestimmten Materien anzu-
Initiative parlementaire (Groupe de l'Union dém. du centre) 408 N 13 mars 1989
hören seien, dass interessierte Organisationen anzuhören Motion der Kommission
seien, und wir haben als Gesetzgeber in Artikel 7 Absatz 2 Motion de la commission
des Verwaltungsorganisationsgesetzes folgendes legife-
riert: «Er leitet das Vorverfahren der Gesetzgebung und Präsident: Die Kommission beantragt, die Motion zu über-
erlässt die hierfür notwendigen Verordnungen und Weisun- weisen. Die Kommissionsminderheit II lehnt diese Motion
gen.» Also: der Bundesrat leitet das Vorverfahren; das ab. Der Bundesrat ist bereit, diese Motion in Form eines
haben wir ihm übertragen. Auf die notwendigen Verordnun- Postulates entgegenzunehmen.
gen warten wir noch heute. Die entsprechenden Bestim-
mungen sind nur in Richtlinien festgehalten, welche Sie Allenspach, Sprecher der Minderheit II: Der Bundeskanzler
auch in unserem Handbuch unter Nummer 23 finden. nimmt die Motion als Postulat entgegen. Er hat dabei aus-
Aufgrund dieser Sachlage, die auch jetzt in der Diskussion drücklich erklärt, dass der Bundesrat nicht beabsichtige, ein
wieder zum Vorschein gekommen ist, aufgrund der Umstrit- Gesetz über das Vernehmlassungsverfahren zu erlassen,
tenheit des Vernehmlassungsverfahrens war die Mehrheit sondern seine Kompetenzen, die er ohnehin schon besitzt,
der Kommission, allerdings nur mit Stichentscheid der Prä- durch Verordnungsänderung und Erlass der entsprechen-
sidentin, der Meinung, es würde sich in der Tat lohnen, die den Richtlinien auszuüben.
Grundsätze dieses Verfahrens gesetzlich zu regeln. Wir Unter diesen Voraussetzungen ist die Kommissionsminder-
könnten uns auch eine Erweiterung von Artikel 7 des Ver- heit mit der Ueberweisung der Motion in Form eines Postu-
waltungsorganisationsgesetzes vorstellen. lates und damit mit dem Antrag des Bundesrates einver-
Wenn ich höre, dass das Postulat von Frau Fankhauser - standen.
das dann die Kommission übernommen hat, das also zum
Kommissionspostulat wurde -, das eine Studie über den Präsident: Die Kommissionsminderheit II schliesst sich dem
Stellenwert und über die Auswirkungen des Vernehmlas- Antrag des Bundesrates an. Die Kommissionsmehrheit hält
sungsverfahrens verlangt, nur vereinzelt bestritten wird; an der Motionsform fest. Wir stimmen ab.
wenn ich höre, dass der Bundeskanzler erklärt, der Bundes-
rat sei bereit, uns unter Umständen die skizzierten Grund- Abstimmung - Vote
sätze im Rahmen einer Verordnung zu präsentieren, muss
ich Ihnen folgendes sagen: Die Stellungnahme des Bundes- Für Ueberweisung als Motion 51 Stimmen
rats war zurzeit der Kommissionsberatungen noch nicht Für Ueberweisung als Postulat 83 Stimmen
bekannt. Diese wurden im Oktober 1987 abgeschlossen, die
Stellungnahme des Bundesrates ist offenbar im Juni 1988 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
irgendwo unter den Akten zu den Parlamentariern gelangt,
so dass ich nicht im Namen der Kommission sprechen kann; Postulat der Kommission
die Kommissionsmotion bleibt insofern bestehen. Postulat de la commission
Persönlich könnte ich mich nach gewalteter Diskussion
auch mit diesem Postulat, im Sinne eines Schrittes in der Präsident: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entge-
richtigen Richtung oder, wie Bundesrat Cotti das kürzlich genzunehmen. Wird es aus der Mitte des Rates bekämpft? -
genannt hat, im Sinne des Leidensweges der kleinen Das ist nicht der Fall. Es ist überwiesen.
Schritte, einverstanden erklären.
Ueberwiesen - Transmis
M. Pidoux, rapporteur: De cette discussion sérieuse sur ce
que M. Darbellay a appelé un instrument, j'aimerais retenir
trois points.
Premièrement, votre commission, par une majorité nette de #ST# 87.224
10 voix contre 2, vous propose de ne pas prendre en consi-
dération l'initiative de M. Müller-Aargau d'introduire des Parlamentarische Initiative
«hearings» dans notre système d'établissement des lois. (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)
Deuxièmement, la commission était très partagée lorsqu'elle Einführung der Einheitsinitiative
a proposé cette motion puisque ce n'est que par la voix
déterminante de la présidente qu'elle l'a transmise au Initiative parlementaire
Conseil fédéral. Cette motion a pour but de modifier les (Groupe de l'Union démocratique du centre)
directives de 1970 pour les transformer en une loi simplifica- Institution de l'initiative unique
trice. Or, le Conseil fédéral, au mois de juin 1988, - M. Buser,
chancelier de la Confédération, vient de le confirmer -
l'acceptait sous forme de postulat. Votre commission n'a
pas pu se prononcer à ce sujet. Mais, comme vient de le dire
Mme Stamm, il me paraît qu'il s'agit d'un pas dans une Wortlaut der Initiative vom 4. Juni 1987
bonne direction. Gestützt auf Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes
Troisièmement, j'aimerais attirer votre attention sur l'ironie und Artikel 27 des Geschäftsreglementes des Nationalrates
qu'il y a de la part du Conseil fédéral à déclarer: «qu'il reichen wir folgende parlamentarische Initiative in Form der
propose d'ouvrir une procédure de consultation sur la révi- allgemeinen Anregung ein:
sion de la réglementation sur la consultation». On va donc Es sei ein Vorschlag auf eine Verfassungsänderung zu
consulter pour savoir s'il y a lieu de modifier la consultation. unterbreiten, welcher die Einführung der Einheitsinitiative
Dans ce cadre-là, transmettons cela au gouvernement sous vorsieht. Die Rechte der Kantone sind zu gewährleisten.
forme de postulat.
Texte de l'initiative du 4 juin 1987
Präsident: Wir bereinigen die Anträge. Nous fondant sur l'article 21 bis de la loi sur les rapports
Die Kommission beantragt, der Initiative von Herrn Müller- entre les conseils et l'article 27 du règlement du Conseil
Aargau keine Folge zu geben. national, nous déposons l'initiative suivante, conçue en
Die Kommissionsminderheit l beantragt, der Initiative Folge termes généraux:
zu geben. Un projet de modification de la constitution prévoyant l'insti-
tution de l'initiative unique doit être élaboré. Les droits des
Abstimmung - Vote cantons seront garantis.
Für den Antrag der Mehrheit 118 Stimmen Herr Loretan unterbreitet im Namen der Kommission den
Für den Antrag der Minderheit l 13 Stimmen folgenden schriftlichen Bericht:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Müller-Aargau) Vernehmlassungsverfahren. Straffung
Initiative parlementaire (Müller-Argovie) Procédures de consultation. Simplification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.243
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1989 - 14:30
Date
Data
Seite 398-408
Page
Pagina
Ref. No 20 017 223
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