Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-232 KI-generiert

Press Tariff Conditions Rejected Due to Press Freedom Concerns

Geschäftsnummer VPB 86-232
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliament considered an initiative proposing to amend the postal law to supplement the legal basis for non-cost-covering tariffs for newspapers. The initiative aimed to link these preferential tariffs to specific press policy conditions, such as financial transparency and editorial independence. While acknowledging the importance of a diverse press, a majority of the commission rejected the initiative, finding its proposed conditions too extensive and potentially infringing on press freedom. Instead, the commission proposed alternative measures through a motion and a postulate to support the press, focusing on more general criteria for tariff setting and examining specific forms of support.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 10 cette, Art. 356 CO, Art. 356 OR, Art. 10 PVG, Art. 10 Absatz, Art. 36 BV; Press Tariff Conditions Rejected Due to Press Freedom Concerns: The initiative aimed to link these preferential tariffs to specific press policy conditions, such as financial transparency and editorial independence. While acknowledging the importance of a diverse press, a majority of the commission rejected the initiative, finding its proposed conditions too extensive and potentially infringing on press freedom. Instead, the commission proposed alternative measures through a motion and a postulate to support the press, focusing on more general criteria for tariff setting and examining specific forms of support.

Schlagwörter

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Pressefreiheit Kunstfreiheit Finanzpolitik Postregal gemeinsame Zolltarifpolitik Tarifstreit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 Abs. 2 Postverkehrsgesetz

This provision is cited in the initiative's text and forms the basis for allowing non-cost-covering tariffs for the press, distinguishing between urgent and non-urgent newspapers.

Art. 10 Abs. 3 Postverkehrsgesetz

This provision is cited in the initiative's text and grants non-urgent newspapers the right to the newspaper tariff without further formality.

Art. 10 Abs. 4 Postverkehrsgesetz

This provision is cited in the initiative's text and outlines the conditions for urgent newspapers to benefit from the newspaper tariff.

Art. 1 des Postverkehrsgesetzes

This article is supplemented by the initiative, introducing the new Article 10 concerning press tariffs.

Art. 36 der Bundesverfassung

This article is cited as the constitutional basis for the Federal Assembly's decision to amend the Postverkehrsgesetz.

Art. 55 der Bundesverfassung

This article, concerning press freedom, is discussed in relation to the initiative's proposed conditions and the federal government's role.

Art. 66 al. 1 LTF

This article is implicitly relevant as the dispositive orders at the end of the decision concern costs and legal aid, though not explicitly cited in relation to the specific orders themselves. However, the general legal framework for costs would apply.

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Volltext

8. März 1988 N 157 Parlamentarische Initiative (Stappung)

#ST# 86.232 Al. 2

II est admis, pour la presse, que des tarifs ne couvrant pas

Parlamentarische Initiative (Stappung) les frais soient fixés. En l'occurrence, il convient de distin-

Postverkehrsgesetz. Ergänzung guer entre journaux réputés urgents et journaux qui ne le

sont pas.

Initiative parlementaire (Stappung) Al. 3

Loi sur le service des postes. Complément Les journaux qui ne sont pas réputés urgents ont droit, sans

formalité, au tarif applicable à la presse écrite.

Al. 4

Les journaux réputés urgents sont mis au bénéfice de ce

même tarif pour autant qu'ils satisfassent aux conditions

Wortlaut der Initiative vom 1. Oktober 1986 suivantes:

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- a. Chaque année, l'éditeur doit publier, dans un délai de six

senschaft in Ausführung von Artikel 36 der Bundesverfas- mois à compter du bouclement, son compte de pertes et

sung, nach Einsicht in einen Bericht des Initianten vom profits ainsi que son bilan.

1. Oktober 1986, beschliesst: b. Dans la première édition de chaque trimestre doivent

figurer au générique de la publication, les personnes physi-

Art. l ques contrôlant la maison d'édition sur le plan économique,

Das Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924 wird durch avec indication de leur participation; sont exceptées les

folgende Bestimmung ergänzt: personnes qui possèdent moins de 5 pour cent du capital;

Art. 10 cette obligation de publication ne s'applique pas aux

Abs. 1 organes de presse que font paraître des sociétés ouvertes

(wie bisher) au public ou de grandes sociétés coopératives;

Abs. 2 c. La maison d'édition doit fournir la preuve qu'elle a conclu,

Für die Presse dürfen Tarife festgesetzt werden, welche pour ses collaborateurs, un contrat collectif de travail avec

nicht kostendeckend sind. Dabei ist nach eiligen und nicht- les organisations supra-régionales représentatives des sala-

eiligen Zeitungen zu unterscheiden. riés: il contiendra également, en sus des clauses prévues à

Abs. 3 l'article 356 CO, des prescriptions excluant toute consigne

Nichteilige Zeitungen haben ohne weiteres Anspruch auf particulière de l'éditeur à l'adresse de la rédaction et qui,

den Zeitungstarif. partant, assureront l'indépendance de celle-ci envers la mai-

Abs. 4 son d'édition, dans le cadre d'une conception éthico-poli-

Eilige Zeitungen gelangen in den Genuss dieses Tarifes, tique, fixée d'avance par l'éditeur. En cas de conflits sur des

sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: questions en rapport avec l'indépendance de la rédaction, il

a. Der Verlag hat seine Gewinn- und Verlustrechnung sowie appartiendra au juge de se prononcer; on pourra en appeler

seine Bilanz jährlich innerhalb von sechs Monaten nach de cette décision au Tribunal fédéral, par voie de recours de

dem Abschluss zu veröffentlichen; droit administratif;

b. jeweils in der ersten Ausgabe eines Quartals sind die d. Si la publication est économiquement rattachée à un

natürlichen Personen im Impressum unter Angabe ihres groupe d'édition, les conditions mentionnées aux lettres a à

Anteils zu nennen, welche den Verlag wirtschaftlich beherr- c seront applicables à tous les «produits de presse» de la

schen; ausgenommen sind Personen, die weniger als fünf maison d'édition.

Prozent besitzen; für Verlage, die von Publikumsgesell- Art. Il

schaften oder Grossgenossenschaften herausgegeben wer- Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

den, entfällt diese Publikationspflicht; Art. III

c. der Verlag hat nachzuweisen, dass er für seine Mitarbeiter Le présent arrêté est sujet au référendum facultatif.

mit den bestehenden überregionalen Arbeitnehmerorgani-

sationen einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, Herr Müller-Scharnachtal unterbreitet im Namen der Kom-

der ausser dem gemäss Artikel 356 OR vogesehenen Inhalt mission den folgenden schriftlichen Bericht:

auch Bestimmungen enthält, welche Einzelweisungen des

Verlags an die Redaktion ausschliesst und damit deren Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des

Unabhängigkeit vom Verlag im Rahmen einer im voraus Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorberatenden

festgelegten verlegerischen Standortbestimmung sicher- Kommission über die von Herrn Stappung in der Herbstses-

stellt. Bei Streitigkeiten über Fragen der Unabhängigkeit der sion 1986 eingereichte parlamentarische Initiative. Herr

Redaktion hat ein Gericht zu entscheiden; dessen Entscheid Stappung verlangt mit einem ausgearbeiteten Entwurf eine

kann mit verwaltungsgerichtlicher Beschwerde an das Bun- Aenderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes betref-

desgericht weitergezogen werden; fend die Zeitungstarife mit dem Ziel, die rechtlichen Grund-

d. gehört der Verlag wirtschaftlich zu einer Verlagsgruppe, lagen für die Gewährung von nicht kostendeckenden Tari-

haben sich die Voraussetzungen der Buchstaben a bis c auf fen für die Presse zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung sollen

alle Objekte des Verlages zu erstrecken. die Kriterien für die Gewährung dieser Vorzugstarife geän-

Art. II dert und pressepolitische Auflagen daran geknüpft werden.

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 1987

Art. III zuerst die Situation nach Ablehnung eines Presseförde-

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. rungsartikels in der Bundesverfassung durch den National-

rat in der Märzsession 1986 diskutiert. Eine verfassungs-

Texte de l'initiative du 1er octobre 1986 rechtliche Regelung der Presseförderung nach diesem

ablehnenden Entscheid des Nationalrates wird in den näch-

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'arti- sten Jahren wohl nicht mehr zur Diskussion stehen. Was

cle 36 de la Constitution fédérale, vu le rapport du 1er octo- bleibt, ist aber die indirekte Förderung der Presse über die

bre 1986 de l'auteur de l'initiative parlementaire, décrète: ermässigten Zeitungstransporttaxen. Damit leistet der Bund

einen substantiellen Grundbeitrag an die Presse von jährlich

Art. I rund 225 Millionen Franken.

La loi du 2 octobre 1924 sur le Service des postes (LSP) est Die Kommission ist sich darin einig, dass eine vielfältige und

complétée par les dispositions ci-après: unabhängige Presse für die freie Information und Meinungs-

Art. 10 bildung in unserem demokratischen Staat von grösster

Al. 1 staatspolitischer Bedeutung ist. Neue Entwicklungen im

(sans changement) Medienbereich, die fortschreitende Konzentration und die

Initiative parlementaire (Stappung) 158 N 8 mars 1988

wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Teils der Presse bil- durchschnittliche Transportsubvention der PTT-Betriebe

den eine potentielle Gefahr für die Vielgestaltigkeit der Mei- beläuft sich je Zeitungsexemplar - berechnet auf die für das

nungsbildung. Es muss deshalb nach Wegen gesucht wer- Inland aufgegebenen Stücke - auf 20,17 Rappen. Das

den, die Presse angemessen zu unterstützen und insbeson- bedeutet, dass beispielsweise an die durchschnittlichen

dere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbes- Transportkosten einer Tageszeitung, die 300mal im Jahr

sern. erscheint, seitens der PTT-Betriebe ein Anteil von Fr. 60.51

Die vorliegende Initiative zeigt einen solchen Weg auf. Die übernommen wird. Es liegt auf der Hand, dass diese Bela-

Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Weg stung, würde sie in den Abonnementspreis eingeschlossen,

jedoch nicht der richtige sei, weil die für die Gewährung der zu einem Sinken der Auf lagen der Zeitungen führen müsste.

ermässigten Zeitungstransporttaxen in den Absätzen 2 und Nun fehlt es bislang an einer ausreichenden gesetzlichen

3 aufgestellten Kriterien, ganz abgesehen von rechtlichen Grundlage für diese massive Subvention, die sich im Berei-

Bedenken, der heutigen Praxis und den Bestrebungen zu che von etwa 30 bis 60 Prozent der gegenwärtigen Abonne-

einer Verbesserung dieser Praxis widersprechen. Die in mentskosten bewegt. Der letzte Satz von Artikel 10 PVG

Absatz 4 geforderten pressepolitischen Auflagen, die auch vermag als Grundlage nicht zu genügen.

bei der Diskussion über eine verfassungsrechtliche Rege- Diese Grundlage sollte deshalb im Interesse einer sauberen

lung der Presseförderung umstritten waren, werden von der Gesetzgebung geschaffen werden.

Mehrheit der Kommission als zu weitgehend abgelehnt.

4. Die Grundsätze der Regelung

Schriftliche Begründung des Initianten Grundsätzlich soll festgehalten werden, dass der Bundesrat

Développement par écrit de l'auteur de l'initiative bei der Anwendung von Artikel 10 Absatz 1 PVG nicht

kostendeckende Tarife für die Presse allgemein vorsehen

1. Rückblick darf. Damit besteht dann eine klare gesetzliche Grundlage

Die Bundesversammlung hat am 17. Dezember 1976 den für die Privilegierung der Presse gegenüber anderen Post-

geltenden Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes beschlossen. sendungen, die dem Grundsatze nach nur gegen kostendek-

Er hat folgenden Wortlaut: kende Tarife befördert werden. Dabei ist zu unterscheiden

«Die Taxen für die Dienstleistungen nach den Artikeln 9 zwischen nichteiligen und eiligen Zeitungen.

Absatz 1, 27, 28 Absatz 1 und 36 Absatz 1 werden vom Die nichteiligen Zeitungen sind ohne weiteres zum Zeitungs-

Bundesrat festgesetzt. Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf tarif zuzulassen, da sie grundsätzlich tagsüber verarbeitet

die Erhaltung einer vielfältigen Presse.» werden können und demzufolge wesentlich weniger Auf-

Der letzte Satz ist auf Antrag der damaligen nationalrätli- wand verursachen. Eilige Zeitungen hingegen, die während

chen Kommission in das Gesetz aufgenommen worden. der Nacht transportiert und am Tag allenfalls gar nachvertra-

Seither hat die Pressekonzentration in der Schweiz erheb- gen werden müssen, sollen nur dann in den Genuss der

lich zugenommen. Zahlreiche eigenständige Zeitungen sind Zeitungstarife kommen, wenn sie eine Reihe von Vorausset-

verschwunden oder sind zu Kopf blättern anderer Zeitungen zungen erfüllen, denen - vom Landesinteresse an der Auf-

geworden. In einzelnen Gebieten der Schweiz haben sich rechterhaltung einer vielfältigen Meinungspresse, welche

bereits monopolartige Situationen ergeben. ihre öffentliche Aufgabe, zur Meinungsbildung der Oeffent-

lichkeit beizutragen, wahrnimmt - besondere Bedeutung

2. Der Personalabbau bei den PTT-Betrieben zukommt.

Im Verlaufe des Jahres 1986 sind die PTT-Betriebeaufgrund Eine erste Voraussetzung ist die Offenlegung von Verlust-

der Personalsituation dazu übergegangen, auch in jenen und Gewinnrechnung und der Bilanz des Unternehmens,

Bereichen der Schweiz, in welchen bisher noch die zweima- das staatliche Zeitungstransportsubventionen beansprucht.

lige tägliche Postzustellung vorhanden war, auf die einma- Es soll der Oeffentlichkeit ermöglicht werden festzustellen,

lige Zustellung umzustellen. Diese Umstellung soll es den ob sich die Gewinne der Verlage im normalen Rahmen

PTT-Betrieben gestatten, mit dem vorhandenen Personal bewegen und eine Subventionierung des Transports durch

auszukommen. die PTT-Betriebe rechtfertigen lassen.

Es hat sich nun allerdings gezeigt, dass das Prinzip der Die Oeffentlichkeit hat sodann bei politischen und damit bei

einmaligen Postzustellung dort durchbrochen werden eiligen Zeitungen einen Anspruch darauf zu erfahren, wem

muss, wo die eiligen Zeitungen nicht schon am frühen die Zeitung gehört. Demzufolge ist eine entsprechende

Morgen eintreffen. In solchen Gebieten ist eine Nachvertra- Publikationsvorschrift vorzusehen. Diese Massnahme gilt

gung dieser eiligen Blätter erforderlich, welche den Rationa- beispielsweise seit langem in den deutschen Landespresse-

lisierungseffekt in starkem Masse bedroht. Ausserdem ver- gesetzen und hat sich bewährt. Die Besitzverhältnisse im

ursachen die eiligen Zeitungen einen erheblichen Bedarf an Medienbereich müssen in einer modernen Informationsge-

Personal, das während der Nachtstunden für Transport und sellschaft transparent sein. Dabei ist die Publikation auf

Verteilung tätig ist. Sodann sind Zeitungen besonders Objekte und Personen zu beschränken, bei denen die

umfangreich und beanspruchen demzufolge erhebliche Besitzverhältnisse nicht ohne weiteres klar sind. Demzu-

Transportkapazitäten. Damit werden den PTT-Betrieben folge können Publikumsgesellschaften und Grossgenossen-

erhebliche Leistungen abverlangt, denen keine entspre- schaften, welche Zeitungen publizieren, von der Publika-

chenden Einnahmen gegenüberstehen. tionspflicht ausgenommen werden. Voraussetzung ist, dass

niemand mehr als 5 Prozent der Anteile eines solchen Ver-

3. Unbefriedigende Rechtslage für Zeitungstarife lags hält.

Grundsätzlich haben Tarife staatlicher Anstalten so festge- Die Information der Oeffentlichkeit durch politische Zeitun-

setzt zu werden, dass sie die Kosten der erbrachten Dienst- gen steht und fällt mit der Qualität des Personals, das diese

leistungen decken. Wo dies nicht der Fall ist, sollte für einen Zeitungen gestaltet. Naturgemäss kann der Staat keine

nicht kostendeckenden Tarif eine besondere Rechtsgrund- eigentliche Qualitätskontrolle bezüglich dieser Personen

lage bestehen. einrichten. Er muss sich demzufolge mit indirekten Mass-

Für die Zeitungstaxen im Bereich der PTT-Betriebe ist fest- nahmen begnügen, die geeignet sind, die entsprechende

zustellen, dass diese die Kosten in keiner Weise zu decken Qualität sicherzustellen. Dazu gehört in erster Linie, dass die

vermögen. Die Kostenträgerrechnung der PTT-Betriebe für Verlage bezüglich ihrer Angestellten mit den vorhandenen

1985 weist nach, dass der Postzeitungsdienst stark defizitär überregionalen, also repräsentativen Arbeitnehmerorgani-

ist: einem Aufwand von 376,3 Mio. Franken stehen Einnah- sationen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben. Nur

men von nur 153,6 Mio. Franken gegenüber, so dass die solche Verträge garantieren, dass Arbeitsbedingungen und

PTT-Betriebe ein Defizit von 222,7 Mio. Franken zu decken Sozialleistungen für in der Presse beschäftigtes Personal so

hatten. ausgestaltet sind, dass tatsächlich qualifizierte Personen

Dieses Defizit dürfte durch die nun notwendig werdenden angestellt werden können, um diesen wichtigen öffentlichen

Nachvertragungen noch erheblich ansteigen. Die bisherige Dienst zu versehen. Dabei ist es im Interesse der Oeffentlich-

8. März 1988 N 159 Parlamentarische Initiative (Stappung)

keit wesentlich, dass sich ein Verlag darauf zu beschränken 1. Bisherige Bestrebungen

hat, den verlegerischen Standort einer Zeitung festzulegen, In der Schweiz fand in den letzten zwanzig Jahren eine

die entsprechende Redaktion zu bestimmen, im übrigen umfassende Diskussion über die Presse und über die Pres-

aber keinerlei Einzelanweisungen an die Redaktion zu ertei- seförderung statt. Neue Entwicklungen im Medienbereich,

len hat, damit diese in grösstmöglicher Unabhängigkeit und die fortschreitende Konzentration und die wirtschaftlichen

insbesondere unabhängig vom Druck grosser Inserenten Schwierigkeiten eines Teils der Presse waren Ausgangs-

den Inhalt der Zeitung festlegen kann. Derartige sichernde punkt für die allgemein anerkannte Forderung, die Vielfalt

Massnahmen bestehen bereits heute im Kollektivvertrag, der und die Unabhängigkeit der Presse durch Massnahmen zu

zwischen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und unterstützen. Die Weiterexistenz einer vielfältigen und unab-

Zeitschriftenverleger (SZV) und dem Verband der Schweizer hängigen Presse, insbesondere der Meinungspresse

Journalisten (VSJ) seit Jahren besteht. Neu an der vorge- (Tages-, Lokal- und Regionalpresse) ist in einem demokrati-

schlagenen Regelung ist lediglich die Vorschrift, dass bei schen Staat von grösster staatspolitischer Bedeutung.

Streitigkeiten ein Gericht zu entscheiden habe; dieses kann Aufgrund von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen

dabei auch ein Schiedsgericht sein. Gegen dessen und Eingaben Dritter wurde zuerst in einer Expertenkom-

Entscheid wird aufgrund des grossen öffentlichen Interes- mission Huber, dann im Rahmen der Medien-Gesamtkon-

ses an einer unabhängigen Meinungsäusserung in der zeption und schliesslich mit einer parlamentarischen Initia-

Presse die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundes- tive von Herrn Nationalrat Muheim das Thema der Presseför-

gericht vorgesehen. derung diskutiert und wurden verschiedene Entwürfe für

Damit beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen für die Ver- rechtliche Grundlagen (Verfassungsartikel und Bundesge-

lagsgruppen, welche mehrere Objekte (Zeitungen, Zeit- setz) ausgearbeitet. Der Bundesrat gelangte 1981 aber zu

schriften) herausgeben, nicht ein Anreiz besteht, für eilige einer eher zurückhaltenden Beurteilung solcher Massnah-

Blätter juristisch selbständige Verlage zu bilden, um der men. Der Nationalrat schliesslich lehnte es im März 1986 ab,

Publikationspflicht für die übrigen Objekte zu entgehen, ist auf einen Presseförderungsartikel in der Bundesverfassung

vorzusehen, dass Verlagsgruppen, die eilige Zeitungen her- einzutreten (Parlamentarische Initiative Muheim, 78.232).

ausgeben und den Zeitungstarif beanspruchen, insgesamt Damit ist die Frage einer Verfassungsgrundlage für die

zur Publizität und zur Vertragspartnerschaft mit den Perso- Presseförderung für die nächste Zukunft entschieden.

nalverbänden verpflichtet sind (Konsolidierte Rechnungen, Eine zwar indirekte, aber nicht minder substantielle Presse-

Gesamtarbeitsverträge). förderung betreibt der Bund jedoch seit 1848 mit der Ver-

günstigung der Zeitungstransporttaxen. Der Bundesrat

5. Inkrafttreten begründete 1849 die Taxverbilligung mit der Hoffnung, «den

Das Inkrafttreten ist vom Bundesrat festzusetzen; er wird tüchtigen Blättern in der Schweiz leichteren Zugang zu

den Termin vom Vorliegen der aufgrund von Artikel 67 verschaffen und dadurch die Verbreitung eines echt natio-

Absatz 2 PVG erforderlichen Ausführungsbestimmungen nalen Geistes, zur Bildung einer gesunden, praktischen

abhängig machen. öffentlichen Meinung wesentlich beizutragen». Diese Vor-

zugstransporttaxe ist bis heute unbestritten geblieben. Dis-

6. Referendumsklausel kussionen gab es jeweils um die Höhe der Tarife und der

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, untersteht der Gewichtsgrenzen. Die Zahl der zur Vorzugstaxe beförderten

Beschluss dem fakultativen Referendum. Zeitungen stieg von 10,5 Millionen im Jahre 1850 auf 1,1 Mil-

liarden Exemplare im Jahre 1982. Zu erwähnen ist auch,

7. Verfassungsmässigkeit dass heute eine beinahe ebenso grosse Menge über Private

Verfassungsgrundlage ist Artikel 36, in welchem dem Bunde zugestellt wird. Die Vorzugstaxe für die Beförderung von

die Kompetenz zur Festsetzung der Posttaxen erteilt worden Zeitungen und Zeitschriften brachte den PTT im Jahre 1985

ist. Dabei darf der Bund dort, wo er aus Mitteln der Bundes- bei einem Kostendeckungsgrad von 41 Prozent ein Defizit

kasse oder seiner selbständigen Anstalten nicht kostendek- von 222,7 Millionen Franken.

kende Tarife subventioniert, insoweit besondere Vorschrif- Bei den Diskussionen um die nicht kostendeckenden Zei-

ten aufstellen, die mit den leitenden staatspolitischen tungstransporttaxen standen jeweils vor allem die folgenden

Grundsätzen in Uebereinstimmung stehen. Das trifft für die zwei Problemkreise im Vordergrund: die Frage der rechtli-

vorgesehenen Voraussetzungen jedenfalls zu. Staatspoli- chen Grundlagen für die Gewährung von Vorzugstaxen und

tisch ist die Erhaltung einer unabhängigen, kritischen, nicht die Frage der Zulassungskriterien.

vom Einfluss der Inserenten abhängigen Meinungspresse

ein Postulat erster Ordnung; die Veröffentlichung der Rech- 2. Die Frage der rechtlichen Grundlagen

nungen und der Besitzverhältnisse gestattet der Oeffentlich- Nachdem, wie oben dargelegt, verschiedene Versuche, in

keit eine notwendige Kontrolle, und das Prinzip der Sozial- die Bundesverfassung einen Presseförderungsartikel aufzu-

partnerschaft, das im Gesamtarbeitsvertrag seinen leben- nehmen, gescheitert sind, müssen Förderungsmassnahmen

digsten Ausdruck findet, ist die Grundlage des sozialen nach wie vor auf die bestehende Verfassungsgrundlage

Friedens des Landes. Insbesondere die Arbeitgeberorgani- abgestützt werden. Ob diese Grundlage aber für die Gewäh-

sationen haben im übrigen immer wieder betont, dass der rung von nicht kostendeckenden Zeitungstransporttaxen,

Weg des Vertrags die schweizerische Lösung der sozialen d. h. für die tarifarische Vorzugsbehandlung der Presse,

Frage darstelle. Darauf ist selbstverständlich Rücksicht zu ausreicht, ist umstritten.

nehmen, was dadurch geschieht, dass auf eine gesetzliche In Artikel 36 BV wird das Post- und Telegraphenwesen ver-

Regelung verzichtet und der Vertrag in den Mittelpunkt fassungsmässig verankert. Absatz 3 dieses Artikels befasst

gestellt wird. sich zwar mit den Tarifen, hält jedoch ausdrücklich fest,

Insoweit mit der Festsetzung der Grundsätze für die Tarifge- dass diese im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach

staltung Voraussetzungen vorgesehen werden, welche die den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen zu bestimmen

Presse erfüllen muss, um in den Genuss dieser nicht kosten- seien.

deckenden Tarife zu gelangen, ist auf Artikel 55 (Gewährlei- Das Postverkehrsgesetz, das sich auf diesen Verfassungsar-

stung der Pressefreiheit) Rücksicht zu nehmen. Diesem tikel abstützt, gibt in Artikel 10 dem Bundesrat die Kompe-

Erfordernis ist dadurch Rechnung getragen, indem es tenz, die Taxen für die Beförderung von Briefpostsendun-

einem Verleger überlassen bleibt zu entscheiden, ob er die gen und Zeitungen festzulegen. Es hält aber auch fest, dass

verbilligten Taxen in Anspruch nehmen und dadurch die dabei auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse Rücksicht

dafür geltenden Voraussetzungen schaffen will, oder ob er zu nehmen sei.

auf die Subvention verzichten will. Die Frage, ob Artikel 55 BV, der die Pressefreiheit gewährlei-

stet, als rechtliche Grundlage beigezogen werden kann,

Erwägungen der Kommission muss verneint werden.

Initiative parlementaire (Stappung) 160 N 8 mars 1988

Ein indirekter Schutz der Presse findet sich lediglich in Vertragsebene gelöst werden müsse. Aber auch die in den

Artikel 55bis Absatz 4 BV, wonach bei der Gesetzgebung Buchstaben a und b geforderten Offenlegungspflichten

über Radio und Fernsehen auf die Stellung anderer Kommu- gehen nach Ansicht der Mehr heit der Kommission zu weit.

nikationsmittel, vor allem der Presse, Rücksicht zu nehmen Nach den Absätzen 2 und 3 soll die Unterscheidung zwi-

ist. schen eiligen und nichteiligen Zeitungen und Zeitschriften

auf die Gesetzesstufe gehoben werden. Angesichts der feh-

3. Die Frage der Zulassungskriterien lenden verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Differen-

Der bereits erwähnte Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes zierung in der Ausgestaltung der Posttarife wäre es proble-

bildet die rechtliche Grundlage für die Festlegung der Zei- matisch, wenn die Begriffe eilig/nichteilig neu zu einem tarif-

tungstransporttaxen auf Verordnungsstufe. In der Verord- relevanten Kriterium würden in bezug auf die Zubilligung

nung 1 zum PVG wird unterschieden zwischen ordentlicher der Zeitungs taxe.

(Art. 58) und erhöhter Zeitungstaxe (Art. 58a). Während heute alle Zeitungen und Zeitschriften in den

In den Genuss des ordentlichen Zeitungstarifs kommen Genuss dergleichen Vorzugstaxe kommen (die Unterschei-

Zeitungen und Zeitschriften, die gewissen Bedingungen dung eilig/nichteilig bezieht sich lediglich auf die Beförde-

bezüglich Abonnement, Periodizität, Redaktionstextanteil, rung), soll neu den nichteiligen Zeitungen automatisch die

Auflagen, Herausgabeort, Gewicht und Format genügen. günstige Zeitungstaxe gewährt werden, den eiligen Zeitun-

Die erhöhte Taxe ist anwendbar auf Zeitungen und Zeit- gen nur unter gewissen Bedingungen. Dadurch würde jene

schriften mit kleinerem Anteil an redaktionell verarbeitetem Zeitungskategorie begünstigt, die nicht eine unmittelbare

Text bzw. auf solche, die in einem unhandlichen Format Beziehung zum aktuellen Tagesgeschehen hat. Dies läuft

aufgegeben werden. aber der bisherigen Praxis und auch den Bestrebungen für

Die Tarifabstufung erfolgt nach Gewicht und Auflage. 1982 eine Presseförderung zuwider. Die Mehrheit der Kommis-

wurden rund 1,1 Mia. Exemplare aufgegeben. Davon entfie- sion kann sich also dieser Neuregelung im Postverkehrsge-

len 502 Mio. auf Titel der Tages-, Lokal- und Regionalpresse, setz nicht anschliessen.

192 Mio. auf Vereins- und Verbandsblätter und Fachzeitun-

gen, 102 Mio. auf Zeitungen wirtschaftlichen Charakters, Aus den erwähnten Gründen beantragt sie, der parlamenta-

93 Mio. auf illustrierte und Unterhaltungsblätter und der rischen Initiative keine Folge zu geben.

Rest auf andere Publikationen.

Von den insgesamt 5065 verschiedenen Titeln gehörten 376 In der Kommission war aber kaum bestritten, dass die För-

der Kategorie der Tages-, Lokal- und Regionalpresse an, derung bzw. finanzielle Unterstützung der Presse notwendig

während 2231 Vereins- und Fachzeitungen und 1377 reli- sei. Die Kommission befürwortet eine Lösung über die Zei-

giöse Zeitungen waren. tungstransporttaxen. Sie beantragt deshalb eine Motion, mit

Neben den Vorzugstaxen, die im Hinblick auf die verfas- der eine entsprechende Revision des Postverkehrsgesetzes

sungsrechtliche Grundlage (Art. 36 Abs. 3) umstritten sind, verlangt wird. Die Motion ist bewusst offen formuliert, damit

sehen die Ausführungsbestimmungen auch unterschiedli- alle möglichen Varianten geprüft werden können. Die Kom-

che Beförderungsbedingungen vor. Unterschieden wird mission wünscht mit einem Postulat auch geprüft zu haben,

zwischen eiligen und nichteiligen Zeitungen. Diese Unter- ob nicht in Form eines Sockelbeitrages an alle Zeitungen

scheidung musste von den PTT aus betrieblichen Gründen eine Lösung gefunden werden könnte.

vorgenommen werden, denn es ist ihr nicht möglich, sämtli-

che Zeitungen und Zeitschriften gleich zu behandeln. Antrag der Kommission

Eilig befördert wird vor allem die sogenannte Meinungs- 1.0er parlamentarischen Initiative von Herrn Stappung

presse, d. h. die Tages-, Lokal- und Regionalpresse politi- keine Folge zu geben und

schen Inhalts und mit einer unmittelbaren Beziehung zum 2. die folgenden Vorstösse zu überweisen:

Tagesgeschehen; diese Zeitungen werden im ganzen Land

möglichst am Erscheinungstag ausgetragen.

Als nichteilige Veröffentlichung gelten Zeitungen und Zeit- Postulat der Kommission des Nationalrates

schriften unpolitischen Inhalts (z. B. Fachblätter, Vereins- Presseförderung

und Verbandszeitungen) sowie im allgemeinen nur halbmo-

natlich oder seltener erscheinende Blätter. Da die Kapazitä- Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob der Bund oder

ten der Bahnpost begrenzt sind, werden die nichteiligen die PTT im Rahmen der Presseförderung die Kosten für den

Produkte im voraus und zu gewöhnlichen Arbeitszeiten der Transport von maximal 10 000 Exemplaren der abonnierten

Post übergeben. Zeitungen übernehmen könnten.

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre

1975 die Zulässigkeit dieser Unterscheidung eilig/nichteilig

bejaht. Es kam zum Schluss, dass diese betrieblich gerecht- Motion der Kommission des Nationalrates

fertigt sei. Postverkehrsgesetz. Erhaltung einer vielfältigen Presse

Zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Transportbe-

dingungen für die Zeitungen und Zeitschriften, u. a. ein vom Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen und die

Nationalrat im Juni 1986 überwiesenes Postulat Graf Tarife der PTT zur Erhaltung einer vielfältigen Presse durch

(86.371) sind beim Bundesrat hängig und werden zurzeit die dafür notwendigen Kriterien (u. a. Voraussetzungen für

geprüft. die Vorzugsstellung bei der Tarifgestaltung) im Postver-

kehrsgesetz zu regeln.

4. Gründe für die Ablehnung der parlamentarischen Initia-

tive Proposition de la commission

Die Initiative enthält neben der Forderung nach einer gesetz- 1. De ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Stap-

lichen Verankerung der ermässigten Zeitungstransporte pung et

auch die Verknüpfung derTaxverbilligungen mit pressepoli- 2. de transmettre les interventions suivantes:

tischen Auflagen.

Es sind insbesondere diese pressepolitischen Auflagen in Postulat de la commission du Conseil national

Absatz 4, die eine Mehrheit der Kommission dazu bewegen, Mesures en faveur de la presse

die Initiative abzulehnen. Die in Absatz 4 Buchstabe c gefor-

derte «innere Unabhängigkeit» der Presse wurde bereits im Le Conseil fédéral est invité à examiner si la Confédération

Rahmen der Diskussionen über einen Presseförderungsarti- ou les PTT pourraient prendre à leur charge les frais de

kel in der BV diskutiert. Deren verfassungsrechtliche Veran- transport pour 10 000 exemplaires de journaux en abonne-

kerung ist damals auf Opposition gestossen. Die Mehrheit ment, ceci dans le cadre des mesures destinées à aider la

des Nationalrates vertrat die Ansicht, dass diese Frage auf presse.

8. März 1988 N 161 Parlamentarische Initiative (Stappung)

Motion de la commission du Conseil national Die beiden Vorstösse werden aus der Mitte des Rates

Loi sur le service des postes. Maintien d'une presse variée bestritten. Herr Aregger erhält das Wort zur Begründung

seines Antrags auf Ablehnung der Motion und des Postu-

Mandat est donné au Conseil fédéral de réglementer les lates.

prestations et tarifs des PTT de manière à préserver le

pluralisme en matière de presse, et ce au moyen des critères Aregger: Artikel 55 BV besteht aus dem lapidaren Satz: «Die

qui s'imposent, entre autres, pour la position préférentielle Pressefreiheit ist gewährleistet.» Jeder Versuch, den Grund-

en fixant les tarifs dans la loi sur le service des postes. satz der Pressefreiheit näher zu umschreiben, läuft auf eine

Einschränkung dieser Freiheit hinaus. Zu Recht sind des-

Antrag Aregger halb alle derartigen Versuche gescheitert. Ebenso erfolglos

Ablehnen des Postulates der Kommission blieben bisher die Versuche einer Presseförderung durch

den Bund. Ich erinnere an die Ratsdebatte vor genau zwei

Antrag Aregger Jahren. Wir behandelten damals die parlamentarische Initia-

Ablehnen der Motion der Kommission tive Muheim, die Artikel 55 BV einen Presseförderungsab-

satz beifügen wollte. Alle pressepolitischen Standpunkte

Antrag Seiler Hanspeter kamen sehr differenziert zum Ausdruck. Bezeichnender-

Dje Motion der Kommission ist als Postulat zu überweisen weise wurde die parlamentarische Initiative Muheim 1978

eingereicht, im Rat jedoch erst nach acht Jahren Kommis-

Proposition Aregger sionsberatung behandelt. Der Rat beschloss Nichteintreten

Rejeter le postulat de la commission mit 98 zu 65 Stimmen.

Unmittelbar nach dieser Abstimmung kündigte Herr Stap-

Proposition Aregger pung in einer persönlichen Erklärung an, die gescheiterten

Rejeter la motion de la commission Bemühungen würden neu aufgerollt und eine Fortsetzung

finden. Ein halbes Jahr später, am 1. Oktober 1986, reichte

Proposition Seiler Hanspeter Kollege Stappung die parlamentarische Initiative ein, die wir

Adopter la motion de la commission sous forme de postulat heute behandeln. In der Form des ausgearbeiteten Entwur-

fes strebt sie eine Ergänzung von Artikel 10 des Postver-

Ruckstuhl, Berichterstatter: Die Kommission für dieses kehrsgesetzes an.

Geschäft ist über die Wahlen hinweg beinahe verwaist, auch Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes legt die Taxfestset-

der Kommissionspräsident hat gewechselt. Deshalb und aus zungskompetenz in die Hand des Bundesrates. Der Nach-

Gründen der Rationalität liegt ein schriftlicher Bericht der satz: «Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf die Erhaltung

Kommission vor; darin finden Sie die wesentlichen Punkte, einer vielfältigen Presse» bildet die einzige juristische

die besprochen wurden, sowie das Ergebnis der Kommis- Grundlage für die indirekte Presseförderung durch den

sionsberatungen. Bund. In der Tat beträgt die Kostenunterdeckung der Zei-

Einzelne Punkte möchte ich kurz ergänzen: Bei der Behand- tungsbeförderungstarife pro Jahr gegen 250 Millionen Fran-

lung dieser parlamentarischen Initiative Stappung stand ken zulasten der PTT-Rechnung. Die Tarifstufen beginnen

nicht das Postverkehrsgesetz im Mittelpunkt der Diskussion, beim Minimum von 3,5 Rappen; sie steigen mit der Aufla-

sondern die Presseförderung. Es ging eigentlich um eine • genzahl und mit dem Papiergewicht pro Exemplar der Zei-

weitere Auflage zu diesem Thema, nachdem der letzte Vor- tung bis auf 34 Rappen an. Das heisst, die Tarifstufen bevor-

stoss für eine verfassungsrechtliche Regelung vor zwei Jah- zugen heute schon Kleinauflagen und Lokalblätter. Ebenso

ren in diesem Rat gescheitert war. wird heute schon zwischen eiligen und nichteiligen Zeitun-

Die Kommission hat abermals festgehalten, eine vielfältige gen unterschieden.

und unabhängige Presse sei für die freie Informations- und Herr Stappung will mit seiner Initiative bei den tarifarischen

Meinungsbildung von grösster staatspolitischer Bedeutung. Grundsätzen den Ist-Zustand bekräftigen. Er verlangt keine

An dieser Tatsache haben auch die neuen elektronischen tarifarischen Neuerungen. Was die Initiative für uns aber

Medien nichts geändert. Die Kommission teilte deshalb die unannehmbar macht, sind die pressepolitischen und

Meinung des Initianten, die Presse sei zu fördern, indem der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müs-

Bundesrat für die Beförderung der Zeitungen nicht-kosten- sen, um in den Genuss der billigen Zeitungstarife zu kom-

deckende Preise festsetze. Der Bundesrat hat gemäss Arti- men. Die obligatorische Publikation von Gewinn- und Ver-

kel 10 des Postverkehrsgesetzes dazu die Ermächtigung, lustrechnung und Bilanz sowie die Nennung der wichtigsten

wenn er nicht geradezu dazu verpflichtet ist. Aktionäre im Impressum sind als Voraussetzungen verlangt.

Die Kommission zeigte aber kein Verständnis für die presse- Bezeichnenderweise sollen Verlage ausgenommen werden,

politischen und gewerkschaftlichen Voraussetzungen der die Genossenschaften gehören.

Initiative, an die diese Vergünstigungen gebunden sein sol- Weitere Voraussetzungen nach Initiative Stappung sind der

len. Es geht um die Veröffentlichung der Eigentumsverhält- Nachweis des Gesamtarbeitsvertrages, das Vorhandensein

nisse und der Rechnungsergebnisse von Verlagen und um einer verlegerischen Standortbestimmung und die Klagbar-

die Anstellungsverhältnisse ihrer Redaktoren. keit der redaktionellen Unabhängigkeit vor den ordentlichen

Die Meinung der Kommission kommt in ihrer Motion und in Gerichten bis zum Bundesgericht.

ihrem Postulat zum Ausdruck. Sie beauftragt mit der Motion Wir sind der Auffassung, dass keine «serbelnde» Zeitung mit

den Bundesrat, die Tarife für die Presse den neuen Gege- Hilfe derartiger Schutzvorschriften gegen die grossen Ver-

benheiten anzupassen. Mit dem Postulat will die Kommis- lage bestehen kann. Wenn eine Zeitung am Sterben ist, kann

sion eine Lanze für die Kleinen im Blätterwald brechen. Es man sie nicht dadurch am Leben erhalten, dass die Besitz-

erscheint ihr nämlich ungerechtfertigt, wirtschaftlich sehr verhältnisse der Grossverlage publik gemacht werden. Mei-

gut gestellten Verlagen weiterhin grosse Geschenke zu stens liegt nämlich die Todesursache beim Leserschwund,

machen, während die bescheidene Hilfe den Kleinen nicht bei der journalistischen Aufarbeitung von Themen und

das Ueberleben sichern kann. Die Motion wurde in der Ansichten, nach denen im Publikum abnehmende Nach-

Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, das Postulat einstimmig frage besteht.

angenommen. Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative einstimmig ab. Wir

lehnen auch das Postulat und die Motion der Kommission

Präsident: Die Berichterstatterin französischer Sprache ver- ab.

zichtet. Die Kommission beantragt: Zum Postulat: Wir sehen keine Notwendigkeit, im Bereich

l.der parlamentarischen Initiative von Herrn Stappung des Billigsttarifs auf den Nulltarif überzugehen. Es gibt in

keine Folge zu geben und unserem Land ungefähr 5000 abonnierte Tages-, Regional-,

2. zwei Vorstösse, nämlich ein Postulat und eine Motion, zu Lokal-, Verbands- und Vereinszeitungen. Die meisten errei-

überweisen. chen bei weitem die Auflage von 10 000 Stück nicht. Für die

Initiative parlementaire (Stappung) 162 N 8 mars 1988

meisten bildet auch die Entrichtung des Billigsttarifs kein nicht der Einfachheit halber mit den beiden ändern, vorhin

Problem. Mit dem Postulat würden wir Begünstigte auch erwähnten Vorstössen als abgedeckt betrachten? Wollen

dort schaffen, wo das von den Begünstigten gar nicht gefor- wir, bevor die Grundsätze, die Rahmenbedingungen festge-

dert wurde. Schliesslich bieten die PTT für den Billigsttarif legt sind, Details postulieren und untersuchen? Es ist also

auch eine echte Gegenleistung. Sie bringen nämlich die auch eine Verfahrensfrage.

Zeitung oder die Zeitschrift von der Druckerei zum Abon- Aus diesen Ueberlegungen schliessen wir uns dem Antrag

nenten. Diese Leistung ist doch mindestens den symboli- Aregger auf Ablehnung des Postulates an.

schen Mindesttarif wert. Es besteht kein Anlass, für diese Wir erwarten aber, dass man das überwiesene Postulat Graf

Leistung des Postpersonals nichts mehr verlangen zu und die unserer Meinung nach als Postulat zu überweisende

wollen. Kommissionsmotion nicht schubladisiert, sondern in Ihrem

Zur Motion: Die Tarife für abonnierte Zeitungen und Zeit- Departement, Herr Bundesrat Ogi, die Prüfung der geforder-

schriften sind vom Bundesrat in der Verordnung zum Post- ten Massnahmen beförderlich an die Hand nimmt.

verkehrsgesetz in Artikel 58ff. geregelt. Die Motion will diese

Bundesratskompetenz von der Verordnungs- auf die Geset-

zesstufe heben. Mit anderen Worten: Sie will die Zeitungsta- Stappung: Die Kommission hat relativ knapp, d. h. mit 5 zu 4

rife verpolitisieren. Stellen Sie sich vor, dass National- und Stimmen, beschlossen, der Initiative keine Folge zu leisten.

Ständerat in Zukunft um dieZeitungsbeförderungstarife feil- Der vorliegende Kommissionsbericht setzt sich allerdings

schen müssen! Warum dann nicht auch über die Taxen der mit meinen Anliegen inhaltlich nicht auseinander. Immerhin

Brief- und Paketpost, der Drucksachen, des Zahlungsver- geht aus dem Bericht hervor, dass die grosse Mehrheit der

kehrs usw.? Die Motion ist also inkonsequent. Eine Kommission die Auffassung vertritt, es müsse etwas getan

Annahme hätte eine systemwidrige Kompetenzverschie- werden. Mit 8 zu 4 Stimmen empfiehlt die Kommission die

bung zur Folge. Wir sehen keinen Anlass, die PTT-Tarifkom- von ihr vorgelegte Motion.

petenz des Bundesrates in Frage zu stellen. Die Subventionierung der Presse erfolgt heute tatsächlich

Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen Ablehnung nach dem Giesskannenprinzip. In unserem Rat hat dieses

von Postulat und Motion. System keinen guten Ruf. Wenn z. B. die beiden grössten

Medienkonzerne der Schweiz 1985 zusammen einen Cash

Seiler Hanspeter: Es ist unbestritten, dass die Presse in flow von 120 Millionen Franken ausgewiesen haben - 1986

einem demokratischen Staat wichtige Funktionen ausübt. wurde dieses Rekordergebnis sogar noch übertroffen - und

Sie soll umfassend informieren und wesentlich zur Mei- dennoch vom Bund ohne Auflagen finanziell unterstützt

nungsbildung beitragen. Diesen Auftrag kann sie aber nur werden, dann stimmt etwas nicht. Wenn solche Goldgruben

dann erfüllen, wenn sie in möglichst grosser Vielfalt erhal- weiterhin nach dem Giesskannenprinzip subventioniert wer-

ten, unabhängig und selbständig bleibt. Diese wünschbare den sollen, werden viele Prinzipien über Bord geworfen.

Vielgestaltigkeit der Meinungsbildung wird heute tatsäch- Zu den Erwägungen der Kommission im einzelnen:

lich durch Konzentrationsbestrebungen - meist durch wirt- 1.Es wird gesagt, die Verknüpfung der Transportverbilli-

schaftliche Schwierigkeiten einzelner Betriebe hervorgeru- gung mit pressepolitischen Auflagen sei falsch. Das sei vom

fen - gefährdet. Parlament mehrmals abgelehnt worden. Ich widerspreche

Dass man angesichts dieser Tatsache nach Wegen sucht, dieser Darstellung. Bereits 1849 hat der Bundesrat den

die Presse von Staates wegen zu fördern und zu unterstüt- tüchtigen Blättern unter die Arme greifen wollen. Gemeint

zen, ist sehr verständlich. Bis jetzt bestehen die presse- war damals sicher nicht die Tüchtigkeit im Acquirieren von

freundlichen Massnahmen des Bundes praktisch aus- Inseraten, sondern in der Herstellung von Oeffentlichkeit in

schliesslich aus den für die PTT nicht voll kostendeckenden politischen Angelegenheiten und das Verbreiten von Mei-

Zeitungstransporttaxen sowie günstigen Leistungsgebüh- nungen.

ren. Wir attestieren der Kommission, dass sie sich um ein Verbreiten von Meinungen, Tüchtigkeit hiess damals: einen

Suchen nach gangbaren Lösungen bemüht hat. Beitrag leisten zur demokratischen Diskussion. Dass Zeitun-

Es führen bekanntlich viele und unterschiedliche Wege gen für diese Leistungen im Interesse der Demokratie zu

nach Rom. Die Lösung, wie sie Herr Stappung in seiner subventionieren waren, das macht Sinn, das leuchtet ein.

parlamentarischen Initiative vorschlägt, können wir von der Das war auch der Grund zu meinem Vorstoss.

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei nicht unterstüt- Die Zeiten haben sich geändert. Die meisten Zeitungen

zen. Man kann doch nicht Presseförderung betreiben, ein werden heute nicht mit dem primären Ziel herausgegeben,

Postverkehrsgesetz ändern, indem man es auch gleichzeitig Meinungen zu verbreiten, sondern weil die Verleger mit

mit Bestimmungen arbeitsrechtlicher Art vermischt oder ihren Blättern allem ändern voran Geld verdienen können.

sogar verknüpft. Herr Aregger hat darauf hingewiesen. Die Zum Teil stammen 80 Prozent und mehr der Einnahmen aus

in Absatz 4 aufgelisteten Bedingungen schiessen nach dem Inseratengeschäft.

unserer Meinung weit über das Ziel hinaus, und sie tragen Zahlreiche Presseunternehmen sind Goldgruben für ihre

auch wenig zu einer besseren Transparenz und Vereinfa- Besitzer, vor allem dort, wo quasi Monopolstellungen beste-

chung unserer Gesetzgebung bei. hen oder wo eine einzelne Zeitung einen grossen Teil der

Wir bitten Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative von Bevölkerung einer Region erreicht. Da besteht, wenn man

Herrn Stappung keine Folge zu geben. Sie ist ein ungeeig- auf die Gewinnzahlen der Unternehmer schaut, kein Bedarf

neter, eher verwaltungsaufbauschender Weg. für Subventionen. Schwierigkeiten haben die kleinen Zei-

Die Kommission schlägt anstelle der parlamentarischen tungen. Die Kollegen von der CVP wissen, dass das nicht

Initiative eine Motion und ein Postulat vor. Die Problematik nur für die sozialdemokratische Presse gilt. Es sind gerade

der Presseförderung steht schon längere Zeit im Raum. Vor die kleinen Zeitungen, die effektiv noch einen Beitrag zum

bald zwei Jahren wurde in dieser Sache ein Postulat von demokratischen Auftrag der Presse leisten, die Nachrichten

Herrn Graf überwiesen. Es entspricht ungefähr der Zielset- und Meinungen unter die Leute bringen wollen und nicht

zung der Kommissionsmotion. Deshalb ist es nicht einzuse- nur Inserate.

hen, weshalb diese Motion nicht auch analog dem Postulat 2. Die Kommissionsmehrheit wollte nicht auf meine Forde-

Graf als Postulat überwiesen werden kann, um die aufge- rung nach einer Offenlegung der Besitzverhältnisse und

worfenen Fragen gleichzeitig mit dem Postulat Graf zu über- nach einer Publikation der relevanten Zahlen aus der

prüfen bzw. die geforderten Regelungen vorzuschlagen. Betriebsrechnung eingehen.

Wir beantragen Ihnen deshalb Ueberweisung der Kommis- Wenn die Oeffentlichkeit - in diesem Fall der PTT-Kunde -

sionsmotion als Postulat. die Zeitungen schon dermassen massiv subventioniert, hat

Zum Postulat der Kommission: Man will ja vor allem die sie wenigstens ein Recht zu wissen, wem sie dieses Geld

regionale Presse mit kleinen Auflagen fördern. Das unter- gibt. Das ist ein absolutes Minimum an Transparenz.

stützen wir. Ob dazu aber die Auflagelimite von 10000 Ich würde diese Forderung nicht stellen, wenn die Verlage

richtig ist, ist zumindest fraglich. Kann man dieses Postulat von sich aus Besitzverhältnisse und Kennzahlen veröffentli-

8. März 1988 N 163 Parlamentarische Initiative (Stappung)

chen würden. Es sind aber sehr wenige Unternehmen, die véritable but de la démarche n'est pas le contrôle des

dies freiwillig tun. groupes ou des entreprises d'édition, l'aide à la presse ne

3. Es trifft nicht zu, dass die Regelung der inneren Medien- devenant alors qu'un moyen pour y parvenir.

freiheit in der Diskussion um den Presseförderungsartikel C'est au bénéfice de ces considérations, et parce qu'il

rundweg abgelehnt wurde. Das Gegenteil ist wahr. Die Geg- rejoint le but de l'initiative sans en accepter les moyens

ner des Verfassungsartikels, z. B. Kollege Müller, haben suggérés, que le groupe démocrate-chrétien, une fois

gesagt, diese Frage müsse nicht auf Verfassungsstufe, son- encore, vous propose de ne pas donner suite à l'initiative

dern auf vertraglicher Ebene zwischen den Vertragspartnern Stappung mais accepte par contre le postulat et la motion.

gelöst werden. Genau diese Vorstellung habe ich aufge- Ils sont une contribution permettant d'atteindre le but,

nommen. autour duquel, semble-t-il, nous sommes amenés à nous

Der Kollektivvertrag für die Presse regelt neben materiellen réunir.

Dingen auch die innere Pressefreiheit, die Freiheit also der

Journalisten innerhalb einer vom Verleger gegebenen Band- Müller-Meilen: Vorerst die Oeffenlegung meiner Interessen:

breite, die Zeitung im Geiste von Freiheit, Unabhängigkeit Ich arbeite seit 35 Jahren an einem «eiligen Druckerzeug-

und Verantwortung zu gestalten. Das tönt selbstverständ- nis» und bin zugleich als Mitglied des Verbandes der

lich, ist aber nicht so. Es gibt zwar ein paar Redaktionssta- Schweizer Journalisten sozusagen als Gewerkschafter

tute, aber sie taugen wenig und die Verleger halten sich involviert. Ich erlaube mir aber trotzdem, eine andere Mei-

nicht daran. Die einzigen, die vermutlich etwas taugen, sind nung zu haben als Gewerkschaftssekretär Stappung.

die der «Neuen Zürcher Zeitung». Sollte ich mich irren, Die parlamentarische Initiative Stappung hat einen schönen

würde mich Kollege Müller-Meilen-sicher korrigieren. Kopf und einen langen, unansehnlichen Rumpf. Dass die

Zeitungen, die sich nicht an die vertraglich vereinbarte PTT-Tarife für die Presse nicht kostendeckend sein müssen

innere Pressefreiheit halten, können nach meiner Meinung und dass die PTT beim Vertrieb zwischen eiligen und nicht-

ihre Aufgabe im Interesse der Oeffentlichkeit nicht wahrneh- eiligen Zeitungen unterscheiden können, ist zweifellos sinn-

men, denn Verlegerwillkür schafft Unglaubwürdigkeit. Sol- voll. Aber das entspricht bisher geübter Praxis auf geltenden

che Zeitungen sind nichts anderes als «eilige Drucksachen». Rechtsgrundlagen und bedarf keiner Neuauflage der mit

Deshalb müssen wir sie auch nicht subventionieren. dem Presseartikel abgelehnten Presseförderung, die mehr

4. Die Unterscheidung in eilige und nichteilige Zeitungen, eine Presseregelung ist. Der stürmische Drang nach weite-

wie ich sie vorgenommen habe, wird als ungerecht hinge- rer Reglementierung hat in der parlamentarischen Initiative

stellt. zu sehr merkwürdigen und unerfreulichen Formulierungen

Ich sage es nochmals: Nur Zeitungen, die sich an einen geführt.

minimalen Standard bezüglich Transparenz und innerer Zunächst wird einmal festgelegt, dass nichteilige Zeitungen

Medienfreiheit halten, sollen in den Genuss der Subvention ohne weiteres Anspruch auf den billigen Zeitungstarif der

kommen. Diese Subvention ist pressepolitisch begründet. PTT haben, eilige aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wenn die PTT aber zwischen eiligen und nichteiligen Zei- In der Begründung der Initiative heisst es dazu, dass eilige

tungen unterscheiden, hat das nicht pressepolitische, son- Zeitungen eben politische Zeitungen seien und das Publi-

dern betriebliche Gründe: Nichteilige Zeitungen können von kum deshalb Anspruch auf Kenntnis der Besitzverhältnisse

den PTT in flauen Zeiten verarbeitet werden. Darum ist es habe. Erstens sind nicht alle der 376 Tages- und Lokalzei-

richtig, wenn diese Zeitungen von vornherein eine billige tungen politische Zeitungen im eigentlichen Sinne, es gibt

Taxe bezahlen. Das ist gar keine Subvention, das ist ein darunter auch recht unpolitische. Vor allem aber sind die

betrieblich begründeter Preis. 2231 Vereins- und Fachzeitungen und auch die 1377 religiö-

Ich halte daran fest: die Verbilligung der Zeitungstaxe ist sen Zeitungen bei weitem nicht alle unpolitisch. Sind etwa

eine pressepolitisch begründete Subvention, also müssen der «Beobachter» oder die «Bilanz» unpolitische Zeitungen

auch pressepolitische Kriterien zur Anwendung kommen. oder gar der «Tacho», das Blatt der Autopartei? Wenn für

Immerhin sind zwei Drittel der Kommissionsmitglieder der politische Zeitungen eine Sonderregelung mit Bedingungen

Meinung, dass etwas unternommen werden muss. Ich bitte geschaffen werden soll, ist das Kriterium «eilig» oder «nicht-

Sie daher mindestens um Zustimmung zur Kommissionsmo- eilig» völlig unzulänglich. Für den PTT-Betrieb hingegen, für

tion und zum Kommissionspostulat. den Vertrieb der Zeitungen, hat diese Unterscheidung ihre

Berechtigung.

M. Maître: Le groupe démocrate-chrétien, avec la majorité In der Begründung wird zudem gesagt, dass man mit den in

de la commission, vous recommande de ne pas donner suite der Initiative vorgeschlagenen indirekten Massnahmen die

à l'initiative Stappung d'une part et vous propose d'accepter Qualität der Zeitungen sicherstellen wolle, weil der Staat

le postulat et la motion de la commission d'autre part. diese nicht verordnen könne. Das ist nun doch eine grosse

Le but poursuivi par l'auteur de l'initiative est évidemment, Illusion. Die Qualität eines Blattes hängt einerseits vom

en soi, parfaitement défendable et nous y souscrivons. Nul Willen des Verlages ab, ein qualitativ hochstehendes Blatt

ne conteste, en effet, la nécessité de maintenir dans notre herauszugeben, und anderseits von der Qualität und von der

pays une presse aussi diversifiée que possible. Une telle berufsethischen Einstellung der Redaktorinnen und Redak-

presse est, à n'en pas douter, un relais indispensable à la toren, aber sicher nicht von staatlichen Massnahmen oder

libre formation des opinions qui est une des conditions sine PTT-Tarifen. Wo diese Einstellung fehlt, nützen weder die

qua non d'un système démocratique digne de ce nom. Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung noch jene

Le soutien adéquat à la presse peut donc légitimement der Besitzverhältnisse. Eine grosse Anzahl Zeitungen prakti-

passer par des aides indirectes qui pourraient viser notam- ziert bereits dieses Verfahren.

ment à réduire le poids des charges financières liées au Gesamtarbeitsverträge-das habe ich schon beim Pressear-

transport et à l'acheminement des journaux. Et c'est dans ce tikel gesagt - sind wünschbar, in denen die Pflichten von

sens que vont le postulat et la motion de la commission qui, Verlag und Redaktion festgelegt werden. Die gesetzliche

à juste titre, s'agissant en particulier de la motion, sont Pflicht - und das ist nun der grosse Unterschied hier in der

rédigés en termes suffisamment généraux pour offrir au parlamentarischen Initiative - der Unternehmen, mit den

Conseil fédéral le champ d'investigations le plus souple et le Journalisten einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen,

plus large possible. C'est justement dans cette perspective würde aber-gestatten Sie diese Bemerkung einem Jornali-

que nous ne pouvons pas suivre la proposition Aregger, ni sten - das Unternehmen in die Zwangslage versetzen, not-

même la proposition Seiler. falls unakzeptable Forderungen der Journalisten und

Il est bien clair que les moyens proposés par l'initiative Redaktoren annehmen zu müssen, um in den Genuss billi-

Stappung ne sont pas acceptables. Les mécanismes de ger Zeitungstaxen zu kommen. Eine der beiden Vertragspar-

contrôle qui sont imaginés sont à la fois contraignants et teien wäre in einer Zwangslage. Das wäre doch nichts ande-

illusoires. On leur donne d'ailleurs, dans le texte proposé, res als eine gesetzliche Pervertierung des Vertragsgedan-

une importance telle qu'on en vient à se demander si le kens.

Initiative parlementaire (Stappung) 164 N 8 mars 1988

Der Staat soll sich im Medienbereich mit Vorschriften der Schweiz, nämlich bald 110 Jahre, und deswegen - sage

zurückhalten und wirklich nur die Rahmenbedingungen wie ich - ist die Diskussion dieser Initiative für mich der Inbegriff

günstige Transporttaxen schaffen, unter denen unabhän- eines parlamentarischen Leerlaufes. Die PTT haben bzw.

gige Medien entstehen und leben können. Wenn ersieh mit der Bundesrat hat es in der Hand, aufgrund der geltenden

der Reglementierung zu weit vordrängt, unterminiert er die Gesetzgebung hier durchzugreifen, und zwar innerhalb

Unabhängigkeit der Presse. Eine staatliche Qualifizierung weniger Monate.

der Presseorgane könnte zu absurden Resultaten führen. Wenn wir nun die beiden Vorstösse überweisen - ich bin

Wenn auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte sicher sicher, dass wir das tun -, dann ist etwas Neues in der

nicht nur erfreuliche Ergebnisse gezeitigt hat und ich bei- Schublade von Herrn Bundesrat Ogi; aber machen kann er

spielsweise das Verschwinden sozialdemokratischer Blätter damit nichts, weil wir - wir haben es ja unter dem Vorsitz

mit einer angemessenen redaktionellen Leistung oder etwa von Herrn Renschier abgelehnt - im vergangenen Jahr auch

das Verschwinden der «Basler Nachrichten» bedaure, wäre keine eigene Meinung hatten.

doch eine staatliche Reglementierung im Pressebereich das Lehnen wir darum die Initiative Stappung ab, überweisen

weit grössere Uebel. Wenn wir den kleinen Finger dazu wir - zur Garnitur der Kommissionsarbeit - die beiden

geben, wird man morgen die ganze Hand verlangen. Vorstösse, aber geben wir Herrn Bundesrat Ogi und vor

Ich lehne die parlamentarische Initiative entschieden ab. allem den Herren von den PTT den klaren Auftrag, die Tarife

so zu gestalten, dass die Presse umgehend und wirkungs-

Oehler: Der Vorstoss von Herrn Stappung ist für mich der voll gefördert wird. Dann sind Ihre Anliegen, Herr Stappung,

Inbegriff eines parlamentarischen Leerlaufes. Wir haben auch bei nichteiligen Zeitungen sofort gelöst.

hier in diesem Rat vor einiger Zeit beispielsweise eine

Motion Feigenwinter abgelehnt, wonach wir selbständig Mühlemann: Wir haben hier vor einem Jahr einen Presseför-

und unabhängig von Vorschlägen des Bundesrates über die derungsartikel mit eindeutigem Mehr abgelehnt. Wir haben

PTT-Taxen hätten entscheiden können. Der gleiche Rat - uns dazumal dazu bekannt, dass wir in diesem Lande freie

allerdings in einer ändern Zusammensetzung, aber inklusive Unternehmer im Bereiche der Presselandschaft haben wol-

Herrn Stappung - hat dies damals abgelehnt, weil wir die len und haben einmal mehr dokumentiert, dass es Lebens-

Verantwortung für das Eingreifen in die Tarifstruktur der bereiche gibt, die besser funktionieren ohne etatistischen

PTT nicht übernehmen wollten. Nun kommt eine neue Kom- Eingriff; dazu gehören die Wirtschaft, die Kultur und die

mission mit einer Motion und möchte, dass uns der Bundes- ganze Medienlandschaft.

rat einen Vorschlag für die Presseförderung auf dem nämli- Nun führt uns Herr Stappung hier ein neues trojanisches

chen Wege unterbreitet. Pferd vor, das auf den ersten Anblick verheissungsvoll aus-

Ich habe 13 Jahre an der Spitze einer Zeitung gearbeitet, die sieht. Wir haben nichts dagegen, dass er in seiner grund-

wirtschaftlich erfolgreich war, mit oder ohne Zutun der PTT. sätzlichen Zielsetzung betont, dass die Medienlandschaft

Herr Stappung, es ist nutzlos, wenn Sie die Presse mit einem vielfältig bleiben müsse, dass auch die kleinen Unternehmer

Sammelsurium von gewerkschaftspolitischen, wirtschafts- in diesem Bereich überleben können sollten. Dagegen

politischen und aktienrechtlichen Begehren fördern wollen. haben wir nichts einzuwenden; denn die Macht der Medien

Letztlich zählt allein das Geld, welches die Zeitungen - auch ist ja unkontrolliert. Die einzige Kontrolle ist der Wettbe-

die Zeitung, die Ihnen nahesteht- stützen kann. Wenn die werb, und daran, dass dieser Wettbewerb funktioniert,

Zeitungen aus Ihrem politischen Bereich in den vergange- haben wir alles Interesse.

nen Jahren die Postulate über die öffentliche Darlegung Der Pferdefuss, Herr Stappung, steckt im Abschnitt 4 Ihrer

ihrer Finanzen hätten erfüllen müssen, wie Sie es heute parlamentarischen Initiative, dort, wo Sie über Bilanzein-

verlangen, dann wären sie möglicherweise schon früher in sicht und über Gesamtarbeitsverträge den verlegerischen

arge Schwierigkeiten gekommen. Mit ändern Worten, Herr Unternehmer an die Kandare nehmen wollen. Das, Herr

Stappung: Es ist sinnlos, wenn man über die Buchhaltung Kollege Stappung, wollen wir eben gerade nicht. Es ist ein

und die Offenlegung der Zahlen, über die Veröffentlichung Kennzeichen des freien Unternehmers, dass er sein Verhält-

der Eigentümerschaft an diesen Zeitungen die Presse för- nis zu seinen Mitarbeitern selber gestalten kann, unabhän-

dern möchte. Die einzige Massnahme, die der Presse hilft, gig, dass der Journalist seinen Arbeitnehmer selber wählen

besteht darin, dass die PTT über einen pressefreundlichen, kann und dass hier ein Arbeitsverhältnis entsteht, das unter

medienpolitisch machbaren und verantwortbaren Tarif die dem Stichwort «Freiheit» segelt. Ihr Begriff «Medienfreiheit»

Zeitungen, vor allem die politischen Tageszeitungen, am ist ein sehr schwammiger Begriff. «Freiheit ist ein schönes

Leben erhalten. Und Zeitungen am Leben erhalten bedeutet Wort, wenn man's recht verstünde», hat Schiller einmal

nicht, eine Zäsur bei einer Auflage von 10 000 Exemplaren, gesagt. Ich weiss nicht, was das heisst. Wo ein Arbeitgeber

wie es die Kommission im Postulat will, anzubringen. Es und ein Arbeitnehmer ein Verhältnis abschliessen, entsteht

kommt doch letztlich darauf an, in welcher Region und in immer nur relative Freiheit. Damit haben wir uns abzufinden.

welchem Spektrum diese Zeitung herausgegeben wird. Diese relative Freiheit ist so gross, dass jeder Mensch selber

Wenn ich beispielsweise das St. Galler Oberland in Betracht beurteilen kann, ob er damit leben kann oder nicht. Wenn

ziehe, dann hat es dort eine Zeitung mit einer Auflage von ein Journalist das nicht will, dann kann er: a) den Arbeitge-

über 10 000 nötig, einen günstigen Tarif zu erhalten. Weiter ber wechseln oder b) als freier Mitarbeiter mit einer neueren,

kommt hinzu, dass letztlich das Zeitungsleben und das umfassenderen Freiheit leben. Ich sehe nicht ein, warum

Zeitungssterben über den Inseratenmarkt gemacht wird. Da hier ein Gesamtarbeitsvertrag ein schematisches Muster

bedeutet die Vorlage von Herrn Stappung höchstens eine vorlegen soll.

Brosame oder wohl noch eher ein Sterbegeld für Zeitungen. Ich bin aus diesen Gründen der festen Ueberzeugung, dass

Das ist eine Strukturerhaltungspolitik, die uns nichts nützt! wir die parlamentarische Initiative Stappung ablehnen müs-

Aus diesem Grunde nützen auch die Vorschläge, die uns sen, weil sie ein direkter Eingriff in die Freiheit der Presse-

Herr Stappung in Punkt c macht, nämlich dass wir nachzu- landschaft ist. Sie berührt den Unternehmer, und sie berührt

weisen hätten, gewerkschaftspolitische Verträge abge- auch den Journalisten.

schlossen zu haben, überhaupt nichts. Herr Stappung, man Der Staat hat auch ein Interesse an einer funktionierenden

könnte auch fordern, dass die Zeitungen uns parteipoliti- Zeitungswelt. Wir haben nichts gegen flankierende Mass-

sche Verflechtungen angeben, damit wir sie - wenn das nahmen. Aber das Postulat der Kommission, bis zu 10 000

Farbspektrum stimmt - am Leben erhalten können, indem Exemplare zu übernehmen und gratis zu transportieren,

wir die Taxen entsprechend ausgestalten. Gewerkschaftspo- führt zu einem Subventionsgesetz in einer Welt, in der wir

litische Argumente hier in die Presseförderung einzubrin- keine Subventionen wollen. Ich bitte Sie darum, dieses

gen, ist meiner Ansicht nach unsinnig, Herr Stappung! Postulat abzulehnen.

Nun zu den beiden Vorstössen der Kommission. Das Drama Die Motion der Kommission rennt offene Türen ein. Kollege

der Presseförderung - Sie können es in den Unterlagen Graf hat bereits einmal eine Motion eingereicht, um die

nachsehen - ist ungefähr so alt wie das erste Schriftwort in Rahmenbedingungen beim Transport der Zeitungen zu ver-

8. März 1988 N 165 Parlamentarische Initiative (Stappung)

bessern. Meines Wissens liegen bereits wichtige Vorarbei- Meinungsbildung in diesem Lande verbal offenbar unbe-

ten vor. Die PTT bereiten Lösungen vor. Warum sollen wir stritten. Wirtschaftliche Probleme führten aber in den ver-

diese Arbeit mit neuen Interventionen stören? gangenen Jahren zu einer fortschreitenden Konzentration

Ich bitte Sie, dreimal nein zu stimmen: Nein zur parlamenta- im Medienbereich, zum vielzitierten Zeitungssterben.

rischen Initiative Stappung, nein zum Postulat der Kommis- Grosse Bundesratsparteien verfügen heute in verschiede-

sion und nein zur Motion der Kommission. Sie sind damit nen Regionen unseres Landes über keine eigene Presse

gegen den Interventionismus des Staates im Pressewesen, mehr. Davon betroffen ist nicht nur die SP. Das Problem der

und Sie sind damit für die notwendige Freiheit, die wir in der wirtschaftlichen Abhängigkeit und bestimmter Zeitungsmo-

Medienlandschaft brauchen. nopole und Gratisanzeiger, die gezielt auf den politischen

Meinungsbildungsprozess Einfluss nehmen, ist gross. Aus

Cincera: Ich wende mich vor allem gegen die Methode. diesen Gründen ist mir denn auch die Kritik an den in der

Wenn es in unserem Rat Schule macht, dass jedesmal, wenn Initiative Stappung enthaltenen Auflagen an die Zeitungs-

ein Gesetz eindeutig abgelehnt wurde, auf dem Umweg über verleger, die sie für die Gewährung verbilligter Posttaxen zu

einen anderen Problemkreis - also hier auf einem ganz erfüllen haben, einfach unverständlich. Es sind Kriterien, die

anderen Gebiet - die Thematik wieder aufgenommen und einen GAV-ähnlichen Charakter haben. Der Aufstieg der

eingeschleust werden soll, müssen wir uns in diesem Parla- Industrienation Schweiz wurde durch GAV-Normen und

ment wirklich zur Wehr setzen. Das ist hier der Fall, nicht durch unsere sozialpartnerschaftliche Politik nicht behin-

zum ersten Mal übrigens, denn auch bei anderen medienpo- dert, sondern gefördert. Arbeitskonflikte und Streiks blieben

litischen Gesetzen wurde dieser Versuch schon unter- uns weitgehend erspart. Uebrigens kennen Bund, Kantone

nommen. und Gemeinden bei der Submissionspraxis bereits Auflagen

Ich mache Sie auch noch auf eine andere Konsequenz dieser Art.

aufmerksam. Der Initiant verlangt, alle Verlage hätten mit Die meisten Vorredner schätzen die Freiheit der Verleger als

den regionalen Organisationen Vereinbarungen zu treffen. das oberste und wichtigste Prinzip ein, ausgesprochen oder

Wir haben in der Schweiz 376 Titel von Tageszeitungen, unausgesprochen. Das ist ihr gutes Recht. Dennoch sollten

zudem noch 2231 Titel von Fach-, Vereins- und anderen wir uns überlegen, wieweit wir es unter dieser Freiheitsphi-

Zeitschriften. Wenn das für diese auch gälte - und das losophie gebracht haben.

müsste es ja gemäss diesem Text-, würde es zu einem Fass Mit Interesse blicken wir alle in den Osten, wo unter dem von

ohne Boden. Stellen Sie sich einmal die Auswirkungen vor, Herrn Gorbatschow geprägten Stichwort «Glasnost»

wenn für jedes Vereins-, für jedes Fachblatt und für jede endlich ein Hauch Liberalismus spürbar wird. Dieser Begriff

Zeitschrift Verträge abgeschlossen werden müssten. wird ja auch gebraucht, um vermehrt Transparenz zu for-

Die ganze Uebung ist wirklich überflüssig. Ich empfehle dern. Die Praxis unserer Pressefreiheit hat aber gerade nicht

Ihnen, sowohl die Initiative als auch die Motion und das zu mehr Durchschaubarkeit geführt. Stattdessen haben wir

Postulat abzulehnen. einen wachsenden Dschungel mehr oder weniger zweifel-

hafter Presseerzeugnisse. Daneben kämpft eine kleine

M. Jeanneret: Le groupe libéral n'était pas représenté dans Tages- und Regionalpresse um ihre Existenz. So sieht das

l'ancienne commission et nous ne pensions pas intervenir à Ergebnis der schrankenlosen Freiheit aus.

cette tribune. Toutefois, au vu du développement qu'a fait Die Klage über die enorme Konzentration im Bereich der

M. Stappung de son initiative et d'un certain nombre de Presse kann an vielen Beispielen belegt werden. Auch in

remarques qui ont été présentées à l'appui des propositions unserem Kanton gibt es ein sehr grosses, überregionales

de la commission, il nous paraît utile d'exposer brièvement Presseorgan, bürgerlich und liberal vom Anspruch her.

notre position qui est exactement celle des derniers ora- Diese Zeitung geht heute in die Regionen, selbst dorthin, wo

teurs, notamment de M. Aregger qui demande également le wesensverwandte, dem Freisinn nahestehende Regionalzei-

rejet du postulat et de la motion, pour les raisons suivantes. tungen um ihr Ueberleben kämpfen. So gibt es Zweigblätter

Tout d'abord, depuis les longs et substantiels débats que im Toggenburg, im Rheintal und so weiter. Dieses überre-

nous avons eus dans cette salle sur la liberté de la presse, gionale Presseorgan breitet sich dort überall auf Kosten der

sur les problèmes économiques que cela pose et sur d'éven- bestehenden Regional- und Lokalpresse aus, nimmt dieser

tuelles interventions de l'Etat à titre d'aide, il ne s'est pré- die Inserate weg und gefährdet sie in ihrer Existenz.

senté aucun fait nouveau fondamental qui amène notre Wie Herr Stappung darlegte, stammen bis zu 80 Prozent der

Parlement à modifier le statu quo qui fonctionne parfaite- Einnahmen aus den Inseraten. Es besteht eine totale Verzer-

ment. En conséquence, il n'est pas nécessaire d'intervenir rung der Verhältnisse, gegen die wir als einzelne Leser oder

davantage. La loi actuelle convient parfaitement. Abonnenten nicht mehr angehen können. Die Automatis-

Le Conseil fédéral et le chef du département disposent des men - grosse Auflage, viele Inserate, grosse Möglichkeiten

éléments qui permettent à ce dernier de pratiquer une in der Gestaltung, Attraktivitätssteigerung und damit wie-

politique équilibrée en la matière. Ce n'est pas comme dans derum anwachsende Auflage - führen zu einem Teufels-

d'autres domaines de son département où de gros dossiers kreis, aus dem es auszubrechen gilt, um zu retten, was noch

l'attendent; il n'est pas du tout nécessaire de lui remettre zu retten ist.

entre les mains des propositions parlementaires. Il faut Es mag als Verzweiflungsakt erscheinen, aber wir sollten der

laisser le dossier en l'état et laisser le Conseil fédéral suivre Initiative Stappung Folge geben oder zumindest den

cette politique qui doit être déterminée essentiellement par Motions- und Postulatsantrag gutheissen.

les lois du marché, par la concurrence, dans un domaine où

il faut aller avec beaucoup de subtilité et de délicatesse. Les Feigenwinter: Zunächst zur Interessenoffen leg u ng: Ich bin

rapports entre la presse et l'Etat nécessitent un esprit de seit 13 Jahren Präsident einer Regionalzeitung, habe also

finesse et non pas un esprit de géométrie. Pour ces raisons, ein Verwaltungsratsmandat, bei dem ich bisher nur inve-

soyons donc très prudents. Finalement nous ne voyons pas, stiert habe, und zwar nicht zu meiner eigenen Bereicherung,

entre la position de M. Stappung que nous rejetons et les sondern zugunsten der Zeitung. Ich bezahle sogar das

propositions de la commission, même sous forme de postu- Abonnement für diese Zeitung selber. Daraus ersehen Sie,

lat, de différences essentielles; elles ont en commun de dass diese Zeitung zu kämpfen hat, obwohl sie eine Auflage

demander à la Confédération d'intervenir en cette matière, von rund 14000 Exemplaren hat.

ce que nous ne voulons pas. Es ist heute schwierig, eine Zeitung herauszugeben, wenn

Pour tous ces motifs, nous vous invitons, de même que sie nicht über eine gewisse wirtschaftliche Mindestgrösse -

M. Aregger, à rejeter également les propositions de la com- sprich Mindestauflage-verfügt. Die Massnahmen, die Kol-

mission. lege Stappung hier vorschlägt, nehmen auf dieses Problem

der Grosse überhaupt nicht Rücksicht. Was Herr Stappung

Ammann: Die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen vorschlägt, ist eher eine Durchsetzung gewerkschaftlicher

und unabhängigen Presse ist für die Information und die Postulate, wobei aber gerade im Zeitungswesen die Gewerk-

Initiative parlementaire (Stappung) 166 N 8 mars 1988

schatten dafür gesorgt haben, dass es sehr teuer ist, eine ausarbeiten müssten, um ein systemgerechteres Prinzip zur

Zeitung herzustellen - dank all der Zuschläge, die die Druk- Anwendung zu bringen. Wir hätten mit Kommissionspostu-

kergewerkschaften für ihre Mitarbeiter herausgeholt haben lat und -motion die Möglichkeit, uns der neuen Medienland-

und immer noch wacker herausholen! Die in der Druckerei- schaft und der Konzentration im Medienwesen anzupassen,

branche beschäftigten Leute sind die bestbezahlten Hand- dem Sterben der Gesinnungspresse zwar nicht ein Ende zu

werker, die es überhaupt gibt. Nicht umsonst findet in dieser setzen, aber es doch immerhin zu verlangsamen.

graphischen Branche eine Hochtechnologieanstrengung Herr Graf hat vor zwei Jahren ein Postulat eingereicht. Das

statt, die im Grunde genommen zur Folge hat, dass immer ist ein Beweis dafür, dass die Kommission mit der schärfe-

mehr Arbeitsplätze wegrationalisiert und wegmechanisiert ren Form der Motion richtig liegt. Diese Motion würde unter

werden. anderem sicher bewirken, dass das Postulat Graf wieder

Was Sie hier vorschlagen, trägt dem Anliegen, eine breitge- ausgegraben werden müsste und man endlich der

streute politische Tagespresse zu fördern, mit keinem gewünschten Zielsetzung näher käme.

Gedanken Rechnung, sondern versucht im Grunde genom- Die Anliegen des Initianten sind von der Kommission sehr

men, gewerkschaftliche Postulate durchzusetzen. gründlich besprochen worden. Sie sind unterschieden

Die PTT haben verdankenswerterweise und ohne eine worden:

eigentliche gesetzliche Grundlage die Zeitungstransportta- Einerseits in die effizientere Ausgestaltung der Bundeshilfe,

xen immer so angesetzt, dass damit eine gewisse wettbe- die hier nicht bestritten wurde. Die Höhe der von den PTT

werbsneutrale - das ist unabdingbar - Presseförderung durch die Beförderung mit niedrigen Zeitungstaxen erarbei-

praktiziert wird: Dadurch, dass die Zeitungstransporttaxen teten Defizite war nicht besprochen und nicht angegriffen

nicht kostendeckend angesetzt werden, ergibt sich für viele worden. Bei der parlamentarischen Initiative, die im März

bedrohte Zeitungen - Zeitungen, die mit den Finanzen zu 1986 die Revision der Bundesverfassung zum Ziele hatte,

kämpfen haben - eine gewisse Entlastung. Es ergibt sich wurde ebenfalls in dieser Richtung votiert. Frau Bundesrätin

durch diese Massnahme eine Verkleinerung der Verluste, Kopp sagte, dass eine Revision kostenneutral bleiben müss-

nicht etwa eine Vergrösserung der Gewinne, Sehr viele te, dass also nicht höhere Beiträge in Richtung Presseförde-

Zeitungen sind auf diese Förderung angewiesen. Dieses rung gesprochen werden sollten, lediglich die Verteilung

einzige zur Verfügung stehende Instrument ist im Grunde dieser Mittel anders gestaltet werden sollte.

genommen noch nicht richtig und bis zum letzten ausge- Andererseits hat die Kommission die gewerkschaftlichen

schöpft. Forderungen - wenn man sie so bezeichnen darf -, die die

Es ist sinnlos, 400 oder 500 Gramm «Tagesanzeiger» vom Initiative beinhaltet, klar abgelehnt und sie auch nicht direkt

Samstag mit einer pressepolitischen Taxe zu fördern! Dieser oder indirekt in ihre beiden Vorstösse verpackt.

«Tagesanzeiger» und ähnliche Blätter haben eine Presseför- Es geht der Kommission in diesen beiden Vorstössen um die

derung nicht nötig; dort müssen die Tarife so angesetzt B.undeshilfe. Keiner der Sprecher oder Antragsteller hat an

werden, dass der Verlag oder der Herausgeber diese Taxe und für sich diese Bundeshilfe, wie sie heute Praxis ist,

selber bezahlt, denn seine Einnahmen sind so hoch, dass er bekämpft. Man war sich aber offenbar einig, dass es sich bei

Mühe hat, die Gewinne zu verstecken. Es gibt auch vorneh- den Massnahmen nur um Rahmenbedingungen handeln

mere Zeitungen, die unter dem Uebel leiden, dass sie fast darf. Herr Müller-Meilen hat das so gefordert. Er hat - wenn

nicht fähig sind, die Gewinne so zu kaschieren, dass man sie ich das richtig verstanden habe - damit auch nicht die

noch als anständig bezeichnen kann. Motion direkt'bekämpft, sondern nur den Teil der Initiative,

Aber alle jene Blätter mit kleineren und mittleren Auflagen der weiter geht als die Schaffung von Rahmenbedingungen.

bis zu 15 000 stecken nun einmal in diesen Schwierigkeiten! Die Motion wurde deshalb - weil es sich um Rahmenbedin-

Zu deren Behebung müsste man etwas unternehmen. Man gungen handeln soll - sehr allgemein gehalten. Sie soll den

müsste hier die Zeitungstransporttaxen massiv senken, viel- Bundesrat zur Tat motivieren, aber nicht einschränken. Das

leicht sogar bis zum Nulltarif gehen. Man kann keine Ein- hat auch Herr Nationalrat Oehler in seinem Votum gefordert.

schränkungen machen, wie das die Kommission in ihrem Er hat Taten gefordert; aber diese Taten dürfen die Presse-

Postulat vorsieht. Offenbar wurden die Zusammenhänge in freiheit und die Arbeit der Medien nicht einschränken.

der Kommission nicht ganz bis zum Grunde ausdiskutiert. Wenn wir bei der Tarifgestaltung unterscheiden zwischen

Möglicherweise braucht es eine lange Beschäftigung mit «eilig» und «nichteilig», wenn wir unterscheiden zwischen

dieser Materie. In diesem Bereich aber wäre seitens des den Gewichtsklassen der einzelnen Zeitungen - Herr Fei-

Bundes etwas zu unternehmen, selbst ohne Veränderung genwinter hat darauf hingewiesen -, können wir auch unter-

des Postverkehrsgesetzes. scheiden zwischen politischen und unpolitischen Zeitun-

Wenn sich der Bundesrat diese einzig mögliche Forderung gen. Es geht dabei darum, ob wir in der Tarifgestaltung

einmal gründlich überlegen würde, müsste er zum Schluss politische Argumente oder nur betriebswirtschaftliche Argu-

kommen: Wenn eine Zeitung wirklich einen politischen Auf- mente der PTT einbeziehen wollen. Wenn das Postulat eine

trag/hat, dann ist sie, sofern sie eine wirtschaftliche Mindest- Richtgrösse von 10 000 Exemplaren angibt, ist diese Richt-

grösse nicht erreicht, förderungswürdig, und zwar wettbe- grösse nicht verbindlich. Sie zeigt nur auf, in welcher Grös-

werbsneutral und ohne Rücksicht auf die politische Her- senordnung die Kommission die Problematik sieht: dass

kunft. Zeitungen mit einer Auflage zwischen 2000, 4000, 10000

Ich warte auf einen mutigen Schritt des Bundesrates. und 14 000 Exemplaren die grösste Mühe haben, sich über

Wasser zu halten und dass, ganz im Sinn von Herrn Feigen-

Ruckstuhl, Berichterstatter: Herr Aregger hat mit der winter, diesen Zeitungen besonders entgegengekommen

Begründung seines Antrages darauf hingewiesen, dass in werden soll.

Artikel 55 der Bundesverfassung die Pressefreiheit garan- Es steht der Motion und dem Postulat der Kommission also

tiert ist. Er hat gesagt, dass alles, was wir einschränkend tun, nichts im Wege. Es dürfte auch der Abklärung, wie sie die

nur die Presse und die Pressefreiheit behindern könnte. Er Motion fordert, nichts entgegenstehen. Auch der Abklärung

hat auch gesagt, alle bisherigen Versuche einer Presseför- der Zusammenhänge mit dem Subventionsgesetz, die Herr

derung seien gescheitert. Es stimmt vielleicht in dem Mühlemann angesprochen hat, steht nichts im Wege. Es

Zusammenhang, dass direkte Eingriffe in das Geschehen geht um eine Offenlegung der bisherigen Praxis und um die

des Pressewesens gescheitert sind. Die indirekten Versuche Anpassung an die neue Situation in der Presselandschaft.

im Bereich der Zeitungsbeförderung sind nicht gescheitert; Ich bitte Sie im Auftrag der Kommission, Motion und Postu-

die Zahlen haben wir gehört: 250 bis 300 Millionen Franken lat anzunehmen und die parlamentarische Initiative abzu-

Defizit werden jährlich von den PTT getragen, weil die Post lehnen.

diese Zeitungen nicht kostendeckend befördert.

Wir kennen die Unterscheidung von eiligen und nichteiligen MmeAubry, rapporteur: Je pense que nous sommes en

Erzeugnissen. Es stimmt, dass wir durch die Kommission train d'apporter dès remèdes à une personne qui se porte

zum Schluss gekommen sind, dass wir weitere Kriterien fort bien, je veux dire la presse, car le pluralisme et la liberté

8. März 1988 N 167 Parlamentarische Initiative (Stappung)

de la presse helvétique sont bien connus. Notre conseil zungen für die Vorzugsstellung bei der Tarifgestaltung) im

l'avait d'ailleurs compris lors de la session de mars 1986, en Postverkehrsgesetz zu regeln.»

refusant le projet d'article constitutionnel d'aide à la presse. Die Zielrichtung der Motion ist dieselbe wie jene der Initia-

L'initiative Stappung a donc repris certains points qui ont tive Stappung, welche heute vermutlich abgelehnt wird. Die

été refusés par ce même conseil. C'est la même raison qui a Motion ist indessen-im Gegensatz zur Initiative Stappung-

fait dire non à notre commission à cette initiative. Notre nicht ausformuliert. Wenn wir uns daran erinnern, dass der

collègue avait d'ailleurs été le dernier orateur à la tribune, en Bundesrat seinerzeit die parlamentarische Initiative Muheim

mars 1986, et avait déclaré: «Was Sie hier beschlossen unterstützt hat, können wir etwa abschätzen, was nach

haben, ist der Anfang vom Ende der Pressefreiheit». Ueberweisung der Motion auf uns zukäme: etwas ähnliches,

M. Stappung vient de compléter son argumentation en par- wie wir es im März 1986 hier klar mit 98 zu 65 Stimmen auf

lant de transparence de la presse. Je voudrais tout de même Verfassungsstufe abgelehnt haben.

mettre en évidence les points au sujet de la transparence 1976 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz für

que demande l'initiative Stappung: la publication du compte die Festlegung der Taxen im Postbereich delegiert, um das

de pertes et profits ainsi que du bilan de l'entreprise - pour Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen, aber auch um

les journaux politiques, leur appartenance, le propriétaire - die Taxfragen zu entpolitisieren. Nun will man das mit der

l'exigence également de la transparence. Ensuite, les édi- vorgeschlagenen Motion für den Bereich der Pressetaxen

teurs doivent conclure des contrats collectifs de travail avec rückgängig machen und erst noch versuchen, der Presse

les organisations supraregionales, représentatives de sala- die goldenen Fesseln anzulegen. Mit Blick auf die Ratsent-

riés - liberté totale à la rédaction, sans aucune pression de scheide vom März 1986 ist das inkonsequent. Wir wollen

gros clients annonceurs - en cas de conflits; appel au doch die Diskussionen um die Presseförderung und um die

Tribunal fédéral. «innere Pressefreiheit» nicht alle zwei Jahre wieder auf-

Si cette initiative devait être acceptée et que l'on complète nehmen!

l'article 10, les groupes d'édition qui revendiquent le titre de In diesem Sinne bitte ich Sie, auch die Motion der Kommis-

journaux urgents doivent publier le nom des personnes sion abzulehnen.

dans le cadre de l'édition et les contrats collectifs de travail.

Une majorité de la commission - mais pas l'unanimité - a Bundesrat Ogi: Ich äussere mich lediglich zur Motion und

proposé le postulat et la motion, en refusant l'initiative qui, à zum Postulat der Kommission.

ses yeux, allait trop loin. Ich frage Herrn Stappung: Welche Presse wollen wir? Eine

La situation financière des PTT, nous le savons, est excel- freie, von privaten, unabhängigen Verlagen und Journali-

lente. C'est une régie fédérale qui fait de gros bénéfices. Un sten gemachte, wie wir sie kennen, wie wir sie schätzen,

postulat tel que celui que notre commission demande peut obschon wir uns immer wieder mal ärgern - auch das kann

être accepté, afin que les frais de transport soient pris en vorkommen und ist natürlich -, oder eine Zeitung, die von

charge pour 10000 journaux en abonnement. C'est une öffentlichen Institutionen abhängig ist?

décision plus politique qu'économique puisque, comme je Herr Stappung, mir ist bei Ihren Vorstellungen von Presse-

vous l'ai dit, la presse se porte bien. förderung nicht wohl. Dem Bundesrat war es dabei 1987

La motion demande au Conseil fédéral de réglementer les anscheinend auch nicht wohl, weshalb er heute die Motion

prestations et les tarifs des PTT afin de préserver le plura- der Kommission ablehnt und Ihnen beantragt, aus materiel-

lisme de la'presse. Le Conseil fédéral devra tenir compte des len und formalen Gründen die Motion in ein Postulat umzu-

tarifs préférentiels en les fixant dans la loi sur le service des wandeln.

postes. Formal liegt die Kompetenz für die Festsetzung der Zei-

Notre commission vous recommande d'accepter le postulat tungsposttaxen beim Bundesrat, dies - das möchte ich in

et la motion, mais elle n'a pas été unanime à voter la motion. Erinnerung rufen - ausdrücklich auf Wunsch des Parlamen-

Je voudrais encore constater ici que nos collègues profes- tes. 197^ wurde der Bundesrat mittels Motion der Finanz-

sionnellement engagés dans la presse, que ce soit des kommission der eidgenössischen Räte beauftragt, die Kom-

•éditeurs ou des journalistes, sont opposés, pour des raisons petenz zur Festsetzung der Posttaxen dem Bundesrat zu

évidentes pratiques et de connaissances, à l'initiative Stap- übertragen. Das Postverkehrsgesetz wurde daraufhin

pung, et la plupart d'entre eux également à la motion et au entsprechend revidiert. Es wäre nun ausserordentlich pro-

postulat. blematisch, diesen Grundsatzentscheid einzelfallweise wie-

Personnellement, je ne voterai ni la motion ni le postulat, car derum zu durchlöchern.

je ne pense pas qu'ils puissent améliorer en quoi que ce soit Die Rückübertragung der Kompetenzen für eine einzelne

la qualité et les conditions de travail de la presse. C'est, à Sendegattung könnte eine negative Signalwirkung haben.

mes yeux, davantage une ingérence dans un domaine éco- Das Parlament hat bereits - Sie wissen das - 1979 ein

nomique privé qui n'a pas à ouvrir ses livres de comptes à einschlägiges Begehren abgelehnt. Indessen soll - da gehe

tout venant. ich einig mit Ihnen - die Mitwirkung der Kundenkreise bei

der Festlegung der Kriterien für Vorzugsstellungen und

Tarif gestaltung gewährleistet sein. Da möchte ich Sie darin

Loretan: Der Vizepräsident erlaubt mir, im Sinne einer per- erinnern, dass Tarifvorlagen immer wieder und regelmässig

sönlichen Erklärung, noch einige Worte zur 'Motion der der Konsultativen PTT-Konferenz zur Stellungnahme unter-

Kommission zu sagen, nachdem sich der Kommissionsprä- breitet werden. In dieser Konferenz sind auch alle betroffe-

sident in seinem zweiten Votum sehr darauf konzentriert nen Kreise vertreten.

hat. Materiell soll mit Blick auf die staatspolitische Bedeutung

Ich habe zum Punkt «Interessenbindung» meine «Nichtin- einer vielfältigen Presse die Zeitungszustellung auch künftig

teressenbindung» an die Firma Ringier AG Zofingeh im zu Vorzugstarifen erfolgen. Die Kostenunterdeckung für die

März 1986 hier sehr ausführlich dargelegt. Ich brauche das Zeitungszustellung betrug in den letzten Jahren - auch

nicht zu wiederholen. diese Zahl wurde hier erwähnt, aber ich möchte sie in

Ich unterstütze den Antrag des Kollegen Aregger auf Nicht- Erinnerung rufen - zwischen 200 und 240 Millionen Fran-

überweisung der Motion. ken. Mit Blick auf die staatspolitische Funktion der Presse

In aller Kürze weise ich auf folgendes hin: Die Kommission erachte ich diese Ausgabe als gut angelegtes Geld.

wollte offenbar in ehrenhafter Absicht dem Kollegen Stap- Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die bisherige

pung nach Ablehnung der Initiative irgend etwas anbieten. Lösung betreffend Taxfestsetzungskompetenz sowie die

Das ist an sich einfühlbar. Man muss sich aber den Text der angewandten formalen Kriterien bewährt haben. Er steht

Motion vor Augen halten. Ich zitiere: «Der Bundesrat wird aber Verbesserungsmöglichkeiten stets positiv gegenüber

beauftragt, die Leistungen und die Tarife der PTT zur Erhal- und ist auch bereit, solche zu prüfen. Gelegenheit zu einer

tung einer vielfältigen Presse durch die dafür notwendigen Prüfung bietet ihm bereits das hier angesprochene Postulat

Kriterien» - jetzt kommt der Pferdefuss - «(u. a. Vorausset- Graf, und ich kann erklären, dass die Prüfung im Gange ist

Motion d'ordre 168 N 8 mars 1988

und dass wir bald einmal hier in diesem Rat dieses Postulat der neuen Geschäfte (die uns am ersten Tag dieser Session

behandeln können. ausgeteilt worden ist; auf ihr ist ebenfalls kein Geschäft mit

Der Bundesrat ist bereit, die vorliegende Motion - damit diesem Titel traktandiert).

zeigt er auch den guten Willen - als Postulat anzunehmen, Besonders angewiesen auf diese Unterlagen sind wir des-

eben im Sinne eines Prüfungsauftrags. halb, weil wir nicht in der Fraktionspräsidentenkonferenz

Das Postulat Transportkosten für abonnierte Zeitungen: vertreten sind. Da wir dort nicht zuhören können, fehlen uns

Auch hier ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzu- die Informationen - es sei denn, der Präsident der Fraktions-

nehmen. präsidentenkonferenz würde uns rechtzeitig orientieren. Im

Falle dieses Geschäftes ist das nicht geschehen, und wir

Ruckstuhl, Berichterstatter: Zuhanden von Herrn Loretan nahmen heute, also sehr kurzfristig, diese Einschiebung zur

möchte ich festhalten, dass die Kommission objektiv gear- Kenntnis, und zwar erst mit dem neuen chronologischen

beitet hat und nicht als Sympathiekundgebung gegenüber Programm.

dem Initianten zu ihrem Ergebnis gekommen ist. Sie hat sich Dies sind die Sorgen eines einfachen Mitgliedes Ihres Rates:

leiten lassen von der unbefriedigenden Lage, gerade im Da wir nicht in den Kommissionen mitarbeiten, müssen wir

Subventionsbereich der Zeitungstaxen, wie das Herr Feigen- diese Unterlagen einverlangen können. Das kann ich jetzt

winter in seinem Votum dargestellt hat. Sie hat also aus frühestens heute machen. Wir müssen diese Kommissions-

Ueberzeugung mit 8 zu 4 Stimmen für die Motion gestimmt unterlagen aber auch studieren können, inklusive der Proto-

und das Postulat einstimmig angenommen. kollß. Das bedeutet während der Session eine aufwendige

Arbeit. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag Folge zu geben

Präsident: Wir stimmen zuerst über den Antrag der Kommis- und dieses Geschäft auf die Sommersession 88 zu ver-

sion ab, der parlamentarischen Initiative Stappung keine schieben.

Folge zu geben.

Herr Stappung hält an der Initiative fest. Müller-Aargau: .Als Präsident der vorberatenden Kommis-

sion möchte ich mich noch kurz zu den Ausführungen von

Abstimmung - Vote Herrn Steffen äussern.

Wir haben am 23. Februar 1988 in der Kommission die

Für den Antrag der Kommission 106 Stimmen Vorberatung abgeschlossen, so dass damit diese Volksin-

Für den Antrag Stappung 36 Stimmen itiative behandlungsreif vorliegt. Die Volksinitiative «Tempo

100/130» ist von der Traktandenliste abgesetzt und an ihrer

Postulat Stelle eine andere, behandlungsreife Volksinitiative traktan-

diert worden. Dies wurde an der Fraktionspräsidentenkonfe-

Für Ueberweisung des Postulates 82 Stimmen renz vom letzten Montag beschlossen. Ich gebe zu, Herr

Für den Antrag Aregger/Dagegen 68 Stimmen Steffen, dass die Information hier nicht sehr gut war. Man

h'ätte sie seitens des Präsidenten oder aber in den Fraktions-

Motion sitzungen seitens der Fraktionspräsidenten an die Fraktio-

nen abgeben können. Das hat offenbar nicht ganz gespielt.

Eventuell - A titre préliminaire Dennoch sollten wir jetzt nicht zögern, denn wir wissen

Für Ueberweisung als Motion 69 Stimmen doch, wie lange die Warteschlange für alle diese Volksinitia-

Für den Antrag Seiler Hanspeter (Postulat) 80 Stimmen tiven ist. Wir sollten den Moment nützen, um an die Stelle

einer Volksinitiative, die traktandiert, aber nicht behand-

Definitiv - Définitivement lungsreif ist - die Volksinitiative «Tempo 100/130» -, eine

Für Ueberweisung als Postulat 93 Stimmen andere, behandlungsreife Volksinitiative zu setzen. Ich

Für den Antrag Aregger/Ablehnung 51 Stimmen 'beantrage daher, dass wir diese gleichwohl nächste Woche

traktandieren.

Ich möchte noch ergänzen, dass die Nationale Aktion nicht

gänzlich uninformiert gewesen ist. Ich habe Herrn Fritz

Meier, der an der Vorberatung referiert hat, am letzten

Ordnungsantrag Steffen Dienstag mitgeteilt, dass diese Initiative wahrscheinlich

Motion d'ordre Steffen. noch behandelt werde; der Beschluss sei erfolgt, aber man

sehe noch nicht ab, ob man nicht unter Umständen mit der

Präsident: Sie haben zu einem Ordnungsantrag Stellung zu Traktandenliste so in Rückstand komme, dass die Behand-

nehmen. Sie haben im Verlaufe dieses Vormittags ein neues lung dann vielleicht doch noch verschoben werden müsse.

chronologisches Programm für die dritte Woche bekom-

men. Für Donnerstag, den 17. März, ist das Geschäft Abstimmung - Vote

«Begrenzung der Einwanderung, Volksinitiative» vorgese-

hen. Herr Steffen stellt nun den Ordnungsantrag, dieses Für den Ordnungsantrag Steffen 18 Stimmen

Geschärt auf die Sommersession zu verschieben. Ich bean- Dagegen 58 Stimmen

trage Ihnen, dass wir diesen Ordnungsantrag jetzt behan-

deln, weil die Fraktionen am Nachmittag wissen sollten, ob

sie dieses Geschäft heute vorberaten müssen oder nicht. Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr

Herr Steffen hat das Wort zur Begründung seines Ordnungs- La séance est levée à 12 h 30

antrages.

Steffen: Ich stelle Ihnen diesen Antrag, weil die Traktanden-

änderung erst seit heute und völlig überraschend auf unse-

rem Tisch liegt. Das Vorgehen bei der Traktandierung dieses

Geschäftes ist meiner Meinung nach einmalig, was ich

Ihnen hier kurz erläutern möchte.

Als Mitglieder der kleinen Gruppe der Nationalen Aktion

müssen wir uns auf die schriftlichen Unterlagen verlassen

können, die uns vor und während der Session ausgeteilt

werden. Wie Sie wissen, sind dies: das rote, chronologische

Programm (vom 12.2.88), die weisse Liste der behandlungs-

reifen, traktandierten Geschäfte (ebenfalls vom 12.2.88; dort

figuriert das jetzt anvisierte Geschäft nirgends) und die Liste

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Stappung) Postverkehrsgesetz. Ergänzung

Initiative parlementaire (Stappung) Loi sur le service des postes. Complément

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.232

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 157-168

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Ref. No 20 016 160

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