Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-225 KI-generiert

Federal Assembly Rejects Competition Law Constitutional Amendment Initiative

Geschäftsnummer VPB 86-225
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Assembly rejected a parliamentary initiative to amend the constitution with a new article on competition. The initiative aimed to restrict anti-competitive practices and subject markets with limited effective competition to price surveillance. The assembly's majority felt the initiative was premature, as recent revisions to competition law were still in effect, and a pending consumer protection initiative covered similar ground. They also argued that a parliamentary initiative should not be used to preemptively counter a popular initiative. While the initiative was rejected, the proponent was advised he could reintroduce his proposals during the debate on the consumer protection initiative.

Legislator-Regeste

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Art. 2 BMM, Art. 34septies BV, Art. 31octies ganze, Art. 11 rale, Art. 31 oc, Art. 3 BMM; Federal Assembly Rejects Competition Law Constitutional Amendment Initiative: The initiative aimed to restrict anti-competitive practices and subject markets with limited effective competition to price surveillance. The assembly's majority felt the initiative was premature, as recent revisions to competition law were still in effect, and a pending consumer protection initiative covered similar ground. They also argued that a parliamentary initiative should not be used to preemptively counter a popular initiative. While the initiative was rejected, the proponent was advised he could reintroduce his proposals during the debate on the consumer protection initiative.

Schlagwörter

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Verfassungsinitiative Parlamentsrecht Gegenvorschlag Verbraucherrecht verfassungsmässige Schranken Wettbewerbsfreiheit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 BMM

This provision limits the applicability of the Federal Decree on Measures Against Abuses in Tenancy Law to municipalities with housing shortages or a lack of business premises.

Art. 3 BMM

This provision mandates the Federal Council to designate municipalities where the conditions for applying the decree are met.

Art. 11 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes

The Federal Council intends to request the expedited procedure under this article for the legislative proposal.

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Volltext

4. März 1987 N 111 Parlamentarische Initiative (Jaeger)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates liche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen

vom 1. Dezember 1986 festgelegt. Das Klage-, Strafantrags- und Beschwerderecht

Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er décembre 1986 steht auch den Verbänden zu, sofern diesen statutengemäss

Nach Artikel 2 BMM ist dieser Beschluss auf Mietverhält- die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder obliegt.

nisse in Gemeinden anwendbar, wo Wohnungsnot oder 4. Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kredite, bei

Mangel an Geschäftsräumen herrscht. Artikel 3 schreibt vor, denen der wirksame Wettbewerb eingeschränkt ist, unter-

dass der Bundesrat die Gemeinden zu bezeichnen hat, wo stehen der Preisüberwachung nach Artikel 31 septies der

diese Voraussetzungen zutreffen. Diesem Auftrag ist er in Bundesverfassung. Dasselbe gilt für Ausnahmen im Sinne

der Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Unterstel- von Absatz 2.

lung der Gemeinden unter den Bundesbeschluss über a. Wo die Preise von einer Legislative des Bundes, der

Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen, die ver- Kantone oder der Gemeinden festgesetzt oder genehmigt

schiedentlich abgeändert wurde, nachgekommen. werden, kann die Preisüberwachung auf Empfehlungen

Wird Artikel 34septies BV in der Abstimmung vom 7. Dezem- beschränkt werden.

ber 1986 von Volk oder Ständen abgelehnt, wird die heutige b. Die Entscheidung und Empfehlungen der Preisüberwa-

Regelung, wonach die Missbrauchsbestimmungen nur in chungsbehörde werden veröffentlicht.

den vom Bundesrat bezeichneten Gemeinden gelten, wei- 5. Dieser Artikel ist nicht anwendbar, soweit es sich aus-

terbestehen. Der Bundesrat müsste dann - wie bisher - schliesslich um das Arbeitsverhältnis handelt.

aufgrund der Leerwohnungszählung und anderer Indikato-

ren bestimmen, wo die Voraussetzungen für die Unterstel- Uebergangsbestimmung

lung erfüllt sind, und eine generelle Unterstellung aller Bis zum Erlass der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel

Gemeinden käme nicht in Frage. 31octies finden die zivilrechtlichen Sanktionen der Bundes-

Wird hingegen die Verfassungsrevision angenommen, so gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb sinngemäss

hat die gesetzgebende Behörde den BMM in dem Sinn Anwendung.

abzuändern, dass er dem revidierten Artikel 34septies BV

nicht mehr entgegensteht. Für den Bundesrat bestünde Texte de l'initiative du 21 mars 1986

indessen keine Möglichkeit, auf dem Verordnungsweg die La constitution fédérale est complétée par l'article 31octies

ganze Schweiz dem BMM zu unterstellen, denn seine comme suit:

Zuständigkeit würde sich nach wie vor auf Artikel 2 und 3 1. Toute démarche des particuliers ou de l'Etat qui vise à

BMM stützen und wäre somit auf die Unterstellung von restreindre le jeu effectif de la concurrence et en particulier

Gemeinden mit Wohnungsnot oder Mangel an Geschäfts- à en exclure ou à en écarter des tiers ou à les entraver dans

räumen beschränkt. l'exercice de cette concurrence, est illicite.

Aus diesen Gründen ist das Postulat abzulehnen. Der Bun- 2. Des mesures tendant à restreindre la concurrence peu-

desrat wird aber unmittelbar nach dem positiven Ausgang vent être autorisées par loi fédérale en tant qu'elles répon-

der Abstimmung vom 7. Dezember 1986 den eidgenössi- dent à un intérêt public prépondérant.

schen Räten eine Botschaft zur Verlängerung des BMM 3. La protection juridique des personnes touchées par des

unterbreiten, welche auch die Aufhebung der Artikel 2 und 3 restrictions de la concurrence, ainsi que les sanctions

BMM vorsieht; er beabsichtigt, für die Behandlung dieser civiles, pénales et administratives, sont réglées par loi fédé-

Vorlage das beschleunigte Verfahren gemäss Artikel 11 rale. Le droit de porter plainte, d'intenter une action pénale,

Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes zu beantragen. ainsi que le droit de recours, sont reconnus aux associations

tenues par leurs statuts de défendre les intérêts de leurs

Schriftliche Erklärung des Bundesrates membres.

Déclaration écrite du Conseil fédéral 4. Les marchés des biens, services et crédits pour lesquels la

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. concurrence effective est restreinte sont soumis à la surveil-

lance des prix en vertu de l'article 31septies de la Constitu-

Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuleh- tion fédérale. Il en va de même pour les dérogations au sens

nen. Damit ist die Diskussion eröffnet. de l'alinéa 2 ci-dessus.

Herr Leuenberger ist mit der Ablehnung einverstanden. a. Lorsque les prix sont fixés ou approuvés par un organe

législatif fédéral, cantonal ou communal, la surveillance des

Abgelehnt - Rejeté prix peut être limitée à des recommandations.

b. Les décisions et recommandations de l'autorité de sur-

veillance des prix sont publiées.

5. Le présent article en s'applique pas lorsqu'il s'agit exclu-

#ST# 86.225 sivement de rapports de travail.

Parlamentarische Initiative (Jaeger) Disposition transitoire

Wettbewerbsartikel Jusqu'à l'adoption de la législation d'exécution relative à

l'article 31octies, les sanctions civiles de la législation fédé-

Initiative parlementaire (Jaeger) rale sur la concurrence déloyale sont applicables par ana-

Artide constitutionnel sur la concurrence logie.

Herr Lüchinger unterbreitet im Namen der Kommission den

folgenden schriftlichen Bericht:

Wortlaut der Initiative vom 21. März 1986

Die Bundesverfassung ist durch den folgenden Artikel 31 oc- Ergebnis der Vorprüfung

ties zu ergänzen: Gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes führte

1. Alle Vorkehren von Privaten oder des Staates, die darauf die Kommission am 16. September 1986 die Vorprüfung der

gerichtet sind, den wirksamen Wettbewerb einzuschränken Initiative durch und hörte den Initianten an.

und insbesondere Dritte vom Wettbewerb auszuschliessen, Aufgrund dieser Anhörung und nach einer allgemeinen Aus-

fernzuhalten oder sie darin zu behindern, sind unzulässig. sprache kommt die Kommission mehrheitlich zum Schluss,

2. Durch Bundesgesetz können wettbewerbsbeschrän- dass es verfrüht ist, das Kartei l recht nach der eben erst

kende Massnahmen zugelassen werden, sofern daran ein erfolgten Revision schon wieder zu überarbeiten. Die Initia-

überwiegendes öffentliches Interesse besteht. tive ist sachlich auch nicht nötig, da ein gleichlautender

3. Durch Bundesgesetz werden Rechtsschutz für die von Antrag im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der

Wettbewerbsbeschränkungen Betroffenen sowie zivilrecht- «Konsumentenschutz-Initiative» gestellt werden kann.

Initiative parlementaire (Jaeger) 112 N 4 mars 1987

Inhalt der Initiative Antrag der Kommission

Am 21. März 1986 reichte Nationalrat Franz Jaeger die Initia- Die Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen, der parla-

tive in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein (Wortlaut mentarischen Initiative keine Folge zu geben.

siehe oben).

Proposition de la commission

La commission propose, par 13 voix contre 8, de ne pas

Begründung des Initianten donner suite à l'initiative parlementaire.

Nationalrat Jaeger begründet seine Initiative wie folgt: Ziel

der Initiative ist der Erhalt des wirksamen Wettbewerbs. Ein Jaeger: Was wollen wir mit dieser Initiative? Wir möchten -

funktionierender Wettbewerb ist nicht nur aus ordnungspo- das sei offen zugegeben - angesichts der nicht in jeder

litischer, sondern vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht Hinsicht überzeugenden Ergebnisse aus den Beratungen

von Bedeutung. Nur der ständige Druck des Wettbewerbs zum UWG, zur Kartellgesetzrevision und zur Preisüberwa-

kann bewirken, dass sich die Wirtschaftsstrukturen laufend chung versuchen, die verfassungsmässige Grundlage für

der Dynamik der Märkte anpassen. Ungenügender Wettbe- eine moderne Wettbewerbspolitik neu zu ordnen, und zwar

werb ist aber auch für die Konsumenten von Nachteil, indem so, dass sie tatsächlich Grundlage für eine Politik des wirk-

zum Beispiel Preise künstlich hochgehalten oder qualitativ samen Wettbewerbs bilden könnte. Sie sehen: es geht uns

minderwertige Produkte angeboten werden können. hier um eine echt marktwirtschaftliche Reform. Die Reform-

Das Ziel der Initiative soll durch eine starke Einschränkung postulate haben wir versucht, in einem konkret ausformu-

der Wettbewerbsbehinderungen, welche grundsätzlich lierten Verfassungsartikeltext zu umschreiben, und haben

nicht zulässig sein sollen, erreicht werden. Ausnahmen sol- diesen in Form einer parlamentarischen Initiative in die

len nur möglich sein, wenn ein überwiegendes öffentliches Diskussion gebracht.

Interesse nachgewiesen wird, und Märkte, auf denen kein In der Kommission ist, wie der Präsident bereits gesagt hat,

wirksamer Wettbewerb besteht, sollen der Preisüberwa- dieser Vorschlag abgelehnt worden, und zwar mit einem

chung unterstehen. Der Arbeitsmarkt soll von diesen Stimmenverhältnis von 13 zu 8 Stimmen. Obwohl inhaltlich

Bestimmungen ausgenommen werden. noch keine Stellung zu nehmen war, war es doch interes-

Es ist richtig, dass in den vergangenen Jahren im Wettbe- sant zu sehen, wer sich in der Kommission gegen den

werbsrecht einiges in Bewegung war. Trotz neuem Kartell- Versuch einer Neuordnung der Wettbewerbspolitik gerichtet

gesetz, trotz Preisüberwacher und trotz laufender UWG- hat. Es waren vor allem bürgerliche Kreise, die der Wirt-

Revision ist aber die politische Diskussion über die Wettbe- schaft nahestehen. Diese müssten an sich ein echtes Inter-

werbspolitik und das Wettbewerbsrecht nicht abgebrochen: esse an einer Verbesserung der marktwirtschaftlichen Ord-

Demnächst wird die Botschaft des Bundesrates zur soge- nung haben. Die Initiative verlangt zudem eine Reform, die

nannten «Konsumentenschutz-Initiative» (Denner-lnitiative), nichts Revolutionäres beinhaltet: nicht etwa ein Kartellver-

welche eine ähnliche Zielrichtung hat wie die vorliegende bot, sondern lediglich die Umkehr der Beweislast.

parlamentarische Initiative, den Räten vorgelegt werden. Es geht ja hier eigentlich nicht um die materielle Beratung -

Diese Volksinitiative weist zwar eine positive Grundtendenz ich möchte deshalb auch keine weiteren Ausführungen zum

auf, sie ist indessen auf den Markt für Verbrauchsgüter des Inhalt unseres Vorschlages machen -, sondern es geht im

Detailhandels begrenzt. Meine parlamentarische Initiative Prinzip zunächst lediglich um die Verfahrensfrage.

stellt einen besseren und umfassenderen Gegenvorschlag Auch in der Kommission hat man zur Hauptsache um die

dar, der eine grundsätzliche Neuorientierung der schweize- Verfahrensfrage debattiert. Es erscheint mir persönlich als

rischen Wettbewerbspolitik ermöglichen soll. falsch, dass man unsere parlamentarische Initiative der

Kommission zur Behandlung des UWG zugespielt hat. Nicht,

Erwägungen der Kommission dass ich etwa dieser Kommission nicht vertrauen würde. Sie

In der Kommission wurde zunächst festgestellt, dass die hat ihre Arbeit sicher sehr gut gemacht; sehen Sie nur die

parlamentarische Initiative relativ kurz nach der Revision beiden Referenten an! Aber nach meiner Auffassung wäre

des Kartellgesetzes und nach Einsetzung des Preisüberwa- es geschickter gewesen, man hätte unsere Initiative der

chers eingereicht wurde. Zudem ist die Revision des DWG Kommission zugewiesen, die sich demnächst mit allgemei-

noch nicht abgeschlossen, und eine Volksinitiative zum nen Wettbewerbsproblemen befassen muss. Das ist jene

Thema Wettbewerbspolitik ist bereits hängig. Kommission, die jetzt eingesetzt wird zur Behandlung der

Formell ist die parlamentarische Initiative zulässig, da die Konsumentenschutz-Initiative, bekannter unter dem Namen

Botschaft des Bundesrates zur erwähnten Volksinitiative «Denner-lnitiative».

noch nicht vorliegt. Trotzdem ist eine Kommissionsmehrheit Nun hat mir die Mehrheit in der Kommission vorgeworfen,

der Meinung, dass das Instrument der parlamentarischen es wäre an sich richtig gewesen, bis zur Behandlung dieser

Initiative nicht dazu verwendet werden sollte, vorgezogene Initiative zuzuwarten. Nur glaube ich, kommt das eigentlich

Gegenanträge zu eingereichten Volksinitiativen zu stellen. aufs gleiche heraus. Es war damals allerdings noch nicht

Der eigentliche Sinn der parlamentarischen Initiative sicher, wie der Fahrplan aussehen würde. Und zudem: die

besteht vielmehr darin, Probleme aufzugreifen, die anson- Botschaft des Bundesrates lag noch nicht vor. Deshalb war

sten nicht vor den Rat kommen. es sicher mindestens überlegenswert und auch in guten

Im vorliegenden Fall wird die Denner-lnitiative demnächst in Treuen vertretbar, diesen Weg zu beschreiten, wie ich ihn

die parlamentarische Behandlung kommen. Der Initiant hat beschriften habe. Die Kommissionsmehrheit hat das nicht

damit die Möglichkeit, sein Anliegen - die Unterbreitung gewollt und gegen die Ueberweisung und gegen die Weiter-

eines Gegenvorschlages- im Rahmen des normalen parla- beratung der Initiative gestimmt.

mentarischen Verfahrens vorzubringen. Die Mehrheit der Sie können ebenfalls dem Kommissionsbeschluss folgen.

Kommission beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu Ich würde das bedauern. Ich kann ja meine Initiative als

geben. Gegenvorschlag bei der Behandlung der Denner-lnitiative

Eine Kommissionsminderheit macht darauf aufmerksam, wieder einbringen. Ich kann das auch als Nichtmitglied jener

dass das Ziel der Initiative von Herrn Jaeger- die Erhaltung Kommission reglementskonform machen. So ist die Sache

bzw. Schaffung eines wirksamen Wettbewerbs - nach wie ohnehin nicht vom Tisch, aber ich würde doch meinen, dass

vor aktuell ist. Die Revision des Kartellgesetzes stärkte den Sie hier durchaus zustimmen können. Sie müssen nicht

Wettbewerb nicht wesentlich, und mit dem Gesetz über die inhaltlich ja dazu sagen, denn der Artikel wird dann nur

Preisüberwachung wurde dem Volkswillen nicht voll Rech- beraten oder eben im Zusammenhang mit der Denner-lnitia-

nung getragen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die tive als Gegenvorschlag in die dortigen Beratungen mit

parlamentarische Initiative Jaeger gemeinsam mit der Den- einbezogen.

ner-lnitiative im Rat zu behandeln ist, da sie eine ähnliche Zusammengefasst beantrage ich Ihnen somit, unsere parla-

Zielrichtung verfolgt. In diesem Sinne sollte der parlamenta- mentarische Initiative gegen den Kommissionsantrag wei-

rischen Initiative Folge gegeben werden. terzubehandeln und sie der Kommission zuzuweisen, die

4. März 1987 N 113 Parlamentarische Initiative (Jaeger)

sich mit der Denner-lnitiative befasst. Das ist das rationellste des rêves qui sont à la base de notre prospérité économi-

Verfahren. Damit können wir uns auch eine weitere Schreib- que. S'il nous fallait une preuve supplémentaire, nous la

übung ersparen. trouverions dans le rapport de l'OCDE du 27 février dernier

sur la situation économique de la Suisse, dans lequel nos

Lüchinger, Berichterstatter: Nach diesen Ausführungen von résultats économiques favorables sont essentiellement attri-

Herrn Kollege Jaeger muss ich Ihnen doch noch die Gründe bués à l'attachement au principe du libre jeu des forces du

der Kommission darlegen. Herr Jaeger hat die parlamentari- marché qui exclut de fréquentes interventions. Ce principe

sche Initiative vor einem Jahreingereicht, drei Monate nach- est d'ailleurs appliqué en Suisse avec beaucoup de sou-

dem wir mit überwältigendem Mehr das Kartellgesetz und plesse.

das Preisüberwachungsgesetz verabschiedet hatten. Wir Ce sont ces raisons, surtout d'ordre formel, d'ordre pratique

standen ferner mitten in der Beratung der Revisionsvorlage et d'opportunité, qui m'engagent à vous suggérer de suivre

für den unlauteren Wettbewerb. Kurz vor der Beendigung la proposition de la commission.

einer umfassenden Wettbewerbsgesetzgebung hat Herr Jae-

ger also vor einem Jahr mit seiner Initiative das ganze wieder Rutishauser: Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion

von vorne beginnen wollen. beantrage ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative

In der Demokratie ist es aber so: wenn die Räte einmal keine Folge zugeben. Nach unserer Meinung wurde hier das

entschieden haben, muss man sich dem unterziehen. Herr Instrument der parlamentarischen Initiative missbraucht, um

Jaeger hat das selber in der Kommission anerkannt und einen vorgezogenen Gegenvorschlag zu einer bereits einge-

dann für seine Initiative einen anderen Grund angeführt. Er reichten Volksinitiative zu stellen zu einem Zeitpunkt, wo

sagte, es komme die Konsumentenschutz-Initiative der noch nicht einmal der Bundesrat Stellung zur Volksinitiative

Firma Denner auf uns zu, und er möchte das jetzt schon als genommen hat. Herr Jaeger hat ja selber bestätigt, er wolle

Gegenvorschlag einbringen. Dasind wir eben der Meinung: der Denner-lnitiative rechtzeitig einen sachlichen und bes-

es ist nicht der Sinn und Zweck des Institutes der parlamen- seren Vorschlag entgegensetzen und frühzeitig einen kon-

tarischen Initiative, dass man im vorhinein für die Beratung struktiven Gegenvorschlag machen. Diese Möglichkeit

einer eingereichten Volksinitiative gleichsam schon einen besteht ohnehin für Herrn Jaeger bei der Behandlung der

Gegenvorschlag in den Kühlschrank des Rates stellt, den Denner-lnitiative, auch wenn wir seiner parlamentarischen

man dann hervornehmen kann, wenn die Sache hier wirk- Initiative keine Folge geben.

lich beraten wird. Das geht schon verfahrensmässig nicht, Es wurde erwähnt, dass Herr Jaeger diesen Vorstoss sehr

Herr Jaeger, denn der Ratspräsident muss eine solche Initia- kurz nach der Verabschiedung des neuen Kartellgesetzes,

tive einer Kommission übergeben, und diese muss späte- unmittelbar nach der Revision des UWG und dem Einsatz

stens für die dritte auf die Zuweisung folgende ordentliche des Preisüberwachers, eingereicht hat. Es scheint uns, dass

Session Bericht und Antrag stellen. Es gibt eben Verfahrens- Herr Jaeger Mühe hat, demokratisch gefällte Entscheide

regeln für die Behandlung solcher parlamentarischer Initia- unseres Parlamentes und des Volkes zu akzeptieren, wenn

tiven. sie nicht seinen Wünschen entsprechen. Wo würde das

Wir sind ein Milizparlament, und in einem Milizparlament ist hinführen, wenn jedes Mitglied unseres Rates in ähnlichen

es notwendig, dass jedermann eine gewisse Selbstdisziplin Fällen, wo eine Abstimmung oder Gesetzesberatung nicht

übt. Die Kommissionsmehrheit möchte an diesen Grundsatz nach seinem Sinn ausgeht, zu parlamentarischen Initiativen

erinnern und Ihnen darum beantragen, der Initiative keine greifen würde?

Folge zu geben. Der Ständerat wird in der dritten Sessions- Im übrigen frage ich mich, ob diese Initiative für mehr

woche die Initiative Denner beraten. Nachher kommt sie in Wettbewerb tatsächlich zum Schütze der Konsumenten und

die nationalrätliche Kommission. Dort kann Herr Jaeger, der Volkswirtschaft oder doch eher zugunsten der mächti-

gleichberechtigt wie jedes andere Mitglied dieses Rates gen Grossverteiler ausgerichtet ist. Wollen wir tatsächlich

oder der Kommission, seine Anträge stellen. weitere Konzentrationen im Detailhandel nach dem Grund-

Das sind die Ueberlegungen der Kommission. satz: Der Starke ist am mächtigsten allein? Würde ein rück-

sichtsloser Konkurrenzkampf rasch und gründlich zum Ver-

M. Cotti, rapporteur: La commission vous propose de ne pas schwinden weiterer kleinerer und mittlerer Anbieter führen?

donner suite à l'initiative parlementaire de M.Jaeger par Als Folge würde die Machtkonzentration in der Wirtschaft

13 voix contre 8. Vous avez devant vous le rapport écrit wesentlich beschleunigt. Die Konsequenz wäre eine weitere

qu'elle vous soumet et auquel je me réfère. Toutefois, à la beschleunigte Aufgabe vieler kleinerer Detailhandelsge-

suite de l'intervention de M. Jaeger, quelques mises au point schäfte, vor allem auf dem Lande.

me seront nécessaires. Schon heute gibt es zahlreiche Gemeinden, die nur noch

Premièrement, l'initiative est un moyen de soumettre des einen oder gar keinen Laden mehr haben. Die Leute werden

objets au Parlement mais M. Jaeger nous présente des pro- gezwungen, zum Einkauf der täglichen Bedarfsgüter mit

blèmes qui ont été partiellement traités par les conseils dem Auto grössere Strecken zurückzulegen. Aus der Sicht

durant ces derniers mois - je pense à la loi sur les cartels, à des Umweltschutzes ist dies geradehin paradox. Wirt-

la loi sur la concurrence déloyale - ou qui font l'objet de schaftskonzentration zwingt die Menschen zu steigender

débats en cours, comme l'initiative sur la protection des Mobilität. Diese Mobilität verhindert, dass die Leute sich am

consommateurs dont le Conseil des Etats s'occupera pro- Orte verwurzeln. Je schrankenloser der Konkurrenzkampf,

chainement et que la commission de ce dernier a d'ailleurs um so listen- und tückenreicher die Konkurrenten, um so

déjà rejetée à la quasi-unanimité. Lors du débat à ce propos grösser die Gefahr, dass sie in ihrem Kampf zu Mitteln

au Conseil national - M. Jaeger l'a dit et M. Lüchinger vient greifen, die fragwürdig sind in bezug auf die Lauterkeit und

de le confirmer, M. Jaeger aura la possibilité de présenter sogar die Ehrlichkeit. Für die soziale Gesundheit einer

une proposition ayant le même contenu que l'initiative. Gesellschaft ist es aber von viel grösserer Bedeutung, wenn

L'auteur de cette dernière, de toute évidence, n'est pas Verlass auf die Fairness, Lauterkeit und Ehrlichkeit besteht.

satisfait par la loi sur les cartels approuvée par le Parlement. Ich bitte Sie darum, der parlamentarischen Initiative «Wett-

Mais peut-il espérer un changement d'opinion, radical et bewerbsartikel» keine Folge zu geben.

soudain, de la part du Parlement sur ce sujet? Peut-il croire

que l'on soit prêt à passer de la solution inspirée du principe Fischer-Sursee: Die CVP-Fraktion gibt dieser Initiative eben-

de la licéité des cartels et de la lutte contre les abus à un falls keine Folge. Der Wettbewerbspolitik gegenüber sind

système qu'il propose et qui aboutirait à l'interdiction des wir durchaus aufgeschlossen, Herr Jaeger, und zur Diskus-

cartels, sauf quelques exceptions bien déterminées? Je sion bereit. Wir verurteilen aber Ihr Vorgehen. Sie missbrau-

pense que ce changement d'opinion n'est nullement envisa- chen ein parlamentarisches Instrument. Sie haben die Initia-

geable. En donnant suite à l'initiative, on referait un chemin tive eingereicht zu einem Zeitpunkt, in dem das Kartellge-

que l'on vient de parcourir, un exercice tout à fait inutile. setz soeben revidiert worden war, das UWG noch in Revi-

D'ailleurs, rien ne devrait entraîner le Parlement às'éloigner sion stand, das Preisüberwachungsgesetz geschaffen war.

Interpellation Weber Monika 114 N 4 mars 1987

Ich verstehe, dass Sie mit dem Ergebnis dieser Beratungen sind das hier Vorstösse, die vom Staat Eingriffe und Subven-

nicht zufrieden sind. Ich war auch schon oft nicht zufrieden tionen verlangen.

mit Beratungen in diesem Rat, aber ich habe mich damit Ich bitte, doch auch das zu bedenken. Es wäre rationell und

abfinden müssen, und das sollten Sie vielleicht gelegentlich sinnvoll, wir hätten nun diese Initiative der Kommission

auch einmal lernen. Es ist nämlich ein Missbrauch, soeben überwiesen, die sich mit der Konsumentenschutz-Initiative

revidierte Gesetze mit einer parlamentarischen Initiative wie- zu befassen hat; dann hätten wir die ganze Geschichte

derum in Revision zu bringen und umzukrempeln. rationell gelöst.

Sie bezeichnen Ihre Initiative als Gegenvorschlag zur Konsu-

mentenschutz-Initiative von Denner. Das ist ein ausserge- Le président: Messieurs les rapporteurs renoncent à s'ex-

wöhnliches und merkwürdiges Prozedere. Sie unterbreiten primer, nous pouvons donc passer à la décision.

dem Parlament bereits einen Vorschlag, bevor der Bundes-

rat zur Initiative Stellung genommen hat, bevor Sie über- Abstimmung - Vote

haupt wissen, ob der Bundesrat zur Initiative von sich aus

einen Gegenvorschlag unterbreitet. Ihre Ideen dazu können Für den Antrag der Kommission 53 Stimmen

Sie ohne weiteres bei der Beratung der Denner-lnitiative Dagegen 18 Stimmen

einfliessen lassen, das steht Ihnen völlig frei. Es ist aber

parlamentarischer Leerlauf, wenn Sie zum vorneherein mit

einer parlamentarischen Initiative zu einer Volksinitiative

einen Gegenvorschlag unterbreiten. Sie wissen ganz genau: #ST# 85.904

Wir müssen Ihre Initiative jetzt behandeln, weil diese bis

Frühjahr 1987 hier behandelt werden muss. Wir können Interpellation Weber Monika

daher nicht warten, bis die Denner-lnitiative auch noch im

Rat zur Sprache kommt. Deshalb entsteht hier eine Doppel- Neue Technologien. Weiterbildung

spurigkeit. Das ist nicht sehr sinnvoll. Nouvelles Technologies. Recyclage

Sie sind Dozent der Nationalökonomie, Herr Jaeger. Oeko-

nomie bedeutet meines Wissens unter anderem rationelle Siehe Jahrgang 1986, Seite 490 - Voir année 1986, page 490

und wirkungsvolle Tätigkeit. Was Sie hier produzieren, ist

alles andere als ökonomisch.

Biel: Es ist Zeit, dass vielleicht auch jemand aus der Minder- Diskussion - Discussion

heit der Kommission das Wort ergreift. Ich war der Meinung,

es sei sinnvoll, dass wir grundsätzlich auf das Geschäft Frau Weber Monika: Meine Interpellation beschäftigt sich

eintreten und es dann der Kommission überweisen, die sich mit dem rasanten Wandel der Anforderungen an den Arbeit-

mit der Konsumentenschutz-Initiative zu befassen hat. nehmer in der heutigen Zeit. Ich habe eine Antwort erhalten

Wir haben nun einiges gehört, das mich schon etwas über- vom Bundesrat und ich möchte ihm danken für die sechs

rascht. Missbrauch des parlamentarischen Rechts usw. Punkte, in denen er sich zwar nicht sehr stark festlegt,

Meine Damen und Herren, was haben Sie denn in der woraus aber immerhin auch zwischen den Zeilen einiges

Mehrheit hier getan? Sie haben einen krassen, eindeutigen herauszulesen ist. Ich möchte dazu vielleicht noch einige

Volksentscheid umgebogen und bei der Preisüberwachung Bemerkungen machen und vor allem noch zwei Fragen

all das, was eindeutig aus dem Verfassungstext auch hervor- anführen.

geht, ausgeklammert. Was ist denn das für ein Missbrauch? Der Bund engagiert sich ja sehr in der Berufsbildung, er

Wenn jemand nicht einverstanden war mit dem, was wir engagiert sich auch in der Hochschulpolitik, und das ist sehr

gemacht haben und gleichzeitig wusste, dass diese Initiative verdienstvoll. Wichtig ist auch - und er unternimmt in'dieser

bereits rechtsgültig vorlag, war es da nicht richtig, Ueberle- Richtung etwas -, dass man die Weiterbildung in der heuti-

gungen anzustellen, wie man versuchen könnte, aus dieser gen Zeit des raschen technologischen Wandels nicht ver-

Situation mehr zu machen? gisst. Die Weiterbildung oder Umschulung wird heute quasi

Sehen Sie einmal: Wir sind nicht darauf angewiesen, immer zur Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Man kann also ruhig

auf den Bundesrat zu warten. Das ist mir ganz neu: wir sagen, wenn ein Lehrling aus der Lehre kommt, muss er sich

müssen immer zuerst alles wissen, was der hohe Bundesrat am Tag nach seinem Lehrabschluss bewusst sein, dass er

und die Verwaltung machen, damit wir dann selber anfan- ein ganzes Leben lang weiterlernen und Weiterbildung

gen zu denken. Aus unserer staatsrechtlichen Ordnung geht betreiben muss. In diesem Sinne muss auch die Berufsbil-

ganz klar hervor, wer Gesetzgeber ist, nämlich wir, und wir dung vor sich gehen: indem sich das Bewusstsein bildet,

sollten auch hie und da vor dem Bundesrat etwas denken. das Wissen sei nie abgeschlossen, sondern Bildung gehe

Es würde hie und da besser herauskommen, wenn wir das immer weiter. Ich bin überzeugt davon, dass der beste

häufiger täten. Arbeitnehmerschutz, den wir heute dem Arbeitnehmer

Noch etwas zur Sache. Herr Jaeger hat bewusst etwas zum geben können, darin besteht, dass wir ihm dieses Bewusst-

Verfahren und zu seinen Ueberlegungen gesagt, und nun sein geben.

haben wir die Tirade von Kollege Rutishauser gehört. Herr In der Antwort des Bundesrates wird unter Punkt 1 gesagt,

Rutishauser, wenn es Ihnen so gegen die Mächtigen geht, dass die Umschulung eine dauernde und gemeinsame Auf-

warum waren Sie dann auch dabei, als man zum Beispiel die gabe der Sozialpartner sei, und ich möchte selbstverständ-

Entflechtungskompetenzen aus dem Kartellgesetz heraus- lich hier beistimmen, aber doch darauf hinweisen, dass die

gestrichen hat? Dort ging es doch gegen die Grossen und Verteilung der Angebote natürlich sehr ungleich ist. Wenn

die Mächtigen. Offensichtlich haben Sie das damals nicht man also an «training on thè job» oder an die direkten

gemerkt. Wettbewerb, der wirklich umfassend ist und nicht Bemühungen der Arbeitgeber in bezug auf die Weiterbil-

nur Teilbereiche umfasst, sollte doch eigentlich wirklich das dung denkt, dann muss man sich natürlich im klaren sein,

liberalste Instrument sein gegen Machtballung und Macht- dass gewisse Branchen oder Arbeitnehmer aus gewissen

missbrauch. Das ist der Sinn des Wettbewerbs. Das möchte Branchen natürlich viel privilegierter sind als andere aus

ich Ihnen noch einmal hier sagen. anderen Branchen. Ich denke, dass in der Banken- und

Und dann, bitte: Seien Sie vorsichtig mit dem Vorwurf, man Versicherungsbranclhe die Arbeitnehmer sehr privilegiert

komme zu rasch wieder mit neuen Vorstössen, wenn man sind, weil diese Branchen sehr viel für die Weiterbildung tun.

hier unterlegen sei. Wir haben nicht so viele wettbewerbspo- Hingegen ist es sicher so, dass ein Arbeitnehmer in kleinen

litische Vorstösse hier wie Vorstösse zugunsten der Land- Betrieben weniger Chancen hat. Daran muss man sich viel-

wirtschaft. Dort wird dann ein kleiner Teil zugunsten einer leicht erinnern.

liberalen Lösung in der Wirtschaft vorgetragen. In der Regel Mit Punkt 2 bin ich einverstanden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Jaeger) Wettbewerbsartikel

Initiative parlementaire (Jaeger) Article constitutionnel sur la concurrence

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.225

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1987 - 16:00

Date

Data

Seite 111-114

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