Parliamentary Initiative on Gender Discrimination Law Rejected in Favor of Incremental Approach
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a parliamentary initiative proposing a law against gender discrimination. The initiative aimed to establish legal equality for men and women in all societal areas, prohibiting direct and indirect discrimination, mandating promotion of women's participation, and introducing measures like quotas, gender-neutral language, and a reversal of the burden of proof in discrimination cases. The court acknowledged the ongoing need to examine legislation for its impact on real, not just legal, equality and noted the government's commitment to issuing guidelines for gender equality in federal positions and considering a dedicated office for women's affairs. Ultimately, while recognizing the importance of societal awareness and the need for supportive measures beyond legal equality, the court decided against implementing the proposed comprehensive anti-discrimination law at that time, opting instead for a more incremental approach through existing structures and potential future measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 haben, Art. 4 Absatz, Art. 4 mit, Art. 8 ZGB, Art. 4 muss, Art. 4 Abs. 2 BV; Parliamentary Initiative on Gender Discrimination Law Rejected in Favor of Incremental Approach: The initiative aimed to establish legal equality for men and women in all societal areas, prohibiting direct and indirect discrimination, mandating promotion of women's participation, and introducing measures like quotas, gender-neutral language, and a reversal of the burden of proof in discrimination cases. The court acknowledged the ongoing need to examine legislation for its impact on real, not just legal, equality and noted the government's commitment to issuing guidelines for gender equality in federal positions and considering a dedicated office for women's affairs. Ultimately, while recognizing the importance of societal awareness and the need for supportive measures beyond legal equality, the court decided against implementing the proposed comprehensive anti-discrimination law at that time, opting instead for a more incremental approach through existing structures and potential future measures.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe initiative is based on this article, which mandates the elaboration of anti-discrimination legislation.
Volltext
19. März 1987 463 Parlamentarische Initiative (Fetz)
ten Bildungsweges sind oft indirekte Förderungsmassnah- #ST# 86.223
men für die Chancengleichheit.
Der Bundesrat hat zudem zugesichert, Richtlinien über die Parlamentarische Initiative (Fetz)
Gleichstellung der Geschlechter bei der Besetzung von Gesetz gegen die Diskriminierung der Frau
Bundesstellen zu erlassen. Vorbild könnten etwa die Richtli-
nien für die bessere Berücksichtigung der französisch und Initiative parlementaire (Fetz)
italienisch Sprechenden in der Bundesverwaltung sein. Loi contre la discrimination de la femme
Es ist zuzugeben, dass man in Zukunft die Gesetzgebung
noch gezielter hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die reale,
nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau
prüfen muss. Zur Diskussion steht dabei namentlich die
Schaffung einer sogenannten Stabsstelle für Frauenfragen,
die von verschiedenen Sprecherinnen gefordert wurde. Sie Wortlaut der Initiative vom 6. März 1986
hätte unter anderem die Aufgabe, geschlechtsrelevante Vor- Die Bundesversammlung wird beauftragt - gestützt auf Arti-
lagen daraufhin zu prüfen, wie sie sich in der Wirklichkeit kel 4 Absatz 2 BV-, eineAntidiskriminierungsgesetzgebung
auf die Stellung von Mann und Frau auswirken. Eine solche auszuarbeiten, die folgende Bestimmungen enthalten soll:
Stelle könnte aber auch selbst flankierende Massnahmen Zielnorm >
zur Förderung der realen Gleichstellung unterbreiten. Sie Ziel ist die Gleichstellung der Geschlechter, wobei insbeson-
würde damit die Arbeiten der Kommission für Frauenfragen dere die Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen
verstärken, die ja bereits heute ähnliche Aufgaben wahr- Bereichen gefördert sowie Diskriminierungen verboten wer-
nimmt. den sollen.
Der Bundesrat wird noch vor der nächsten Session - im Generalklausel
Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulates Huba- Die Generalklausel soll jegliche direkte und indirekte Diskri-
cher und der Motion Stamm Judith - einen Grundsatzent- minierung aufgrund des Geschlechts verbieten (Diskriminie-
scheid über die Schaffung einer solchen Stabsstelle treffen. rungsverbot). Der Begriff «Diskriminierung» bezeichnet ins-
Im übrigen - damit beantworte ich eine Frage von Herrn besondere die unterschiedliche Behandlung von Frauen
Braunschweig - hat der Bundesrat das Uebereinkommen aufgrund ihres Geschlechts. Diskriminierung schliesst auch
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Verhalten mit ein, bei dem Angehörige des einen im Ver-
unterzeichnet. Dem Parlament wird in der nächsten Legisla- gleich zu Angehörigen des anderen Geschlechts faktisch
tur eine entsprechende Botschaft zugeleitet. einen unbegründeten Nachteil erleiden oder in ihrer Würde
Die tatsächliche Gleichstellung ist auch eine Frage des verletzt werden. In der Praxis betrifft das heute vor allem die
gesellschaftlichen Bewusstseins. In den letzten Jahrzehnten Frauen.
hat bereits ein beträchtlicher Wandel im Rollenverständnis Förderungsgebot
stattgefunden. Die rechtliche Gleichstellung von Mann und Die Einflussnahme und Beteiligung von Frauen in allen
Frau kann diesen Prozess des Umdenkens verstärken. Aber gesellschaftlichen Bereichen ist gezielt zu fördern.
wir werden ohne weitere unterstützende Massnahmen zur Private und juristische Personen sowie öffentliche Träger
realen Gleichstellung nicht auskommen. Wir haben deshalb sind verpflichtet, Förderungsmassnahmen zu ergreifen, die
auf allen Ebenen, Bund, Kantone und Gemeinden, und bei geeignet und bestimmt sind, Frauen in gleichem Masse wie
allen Massnahmen von der Gesetzgebung bis zum alltägli- Männer an politischen, wirtschaftlichen und sozialen Belan-
chen Verwaltungshandeln ständig mitzuberücksichtigen, gen zu beteiligen.
welche der möglichen Lösungen für die tatsächliche Gleich- Influenzierende Massnahmen
stellung von Mann und Frau mehr bringt. Das Gesetz soll Bestimmungen über konkrete Förderungs-
Die Chancengleichheit ist nicht nur ein rechtliches, sondern massnahmen zugunsten der Frauen enthalten, z. B. Aufla-
auch ein gesellschaftliches Problem, und in diesem Sinne gen bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen, staatliche
sind wir alle aufgerufen, daran mitzuarbeiten. Ich bin über- Anreize für frauenfördernde Betriebe (Steuerermässigun-
zeugt, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit der gen, Kreditsicherungen etc.) und andere Fördermass-
Frauen und ihre Gleichstellung auf allen Lebensgebieten nahmen.
nicht nur zum Vorteil der Frauen ist, sondern zum Vorteil der Speziai bestimmung
ganzen Gesellschaft wird. Eine gezielte Förderung der Frauen, die zur Gleichstellung
der Geschlechter beiträgt, stellt keinen Verstoss gegen die
Le président: La commission vous propose de donner suite Generalklausel dar (falls diese geschlechtsneutral formuliert
à la demande du Conseil fédéral de prendre acte de son ist).
rapport. Cette proposition n'est pas combattue, il en est Quotenregelung
ainsi décidé. Nous votons sur la proposition complémen- Alle Ausbildungs- und Erwerbsarbeitsplätze sowie Funktio-
taire de M. Longet. nen und Aemter sind zu 50 Prozent mit Frauen zu besetzen.
Bis zur Erreichung der Gleichstellung muss bei gleicher
Abstimmung - Vote Qualifikation der weiblichen Bewerberin der Vorzug gege-
ben werden.
Für den Antrag Longet 47 Stimmen Geschlechtsneutraler Sprachgebrauch
Für den Antrag der Kommission 63 Stimmen Die Amts-, Gerichts- und Gesetzessprache sowie alle öffent-
lichen Verlautbarungen und Publikationen sind ge-
Abschreibung - Classement schlechtsneutral und nichtsexistisch zu formulieren. Alle
personenbezogenen Bezeichnungen sind, wenn sie nicht
Le président: Le Conseil fédéral vous propose de classer notwendig ausschliesslich auf ein Geschlecht bezogen sind,
l'intervention parlementaire: égalité des droits entre neutral oder gleichzeitig männlich und weiblich abzufassen.
hommes et femmes, programme législatif, No 79.076. Beweislastumkehr
Cette proposition est-elle combattue? Ce n'est pas le cas, Das Gesetz enthält ein Gebot der Beweislastumkehr, d.h. die
ainsi décidé. Nicht-Diskriminierung muss von dem/der Beklagten bewie-
sen werden.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats Klagelegitimation
Zur Klage legitimiert sind betroffene Personen sowie ihre
Verbände und Organisationen (insbesondere Frauenorgani-
sationen).
Sanktionsmöglichkeiten
Das Gesetz sieht konkrete Sanktionsmöglichkeiten für Ver-
Initiative parlementaire (Fetz) 464 N 19 mars 1987
stösse vor, beispielsweise Schadenersatzregelungen, Nich- comme la répartition du dommage, l'annulation du contrat
tigkeit von gesetzeswidrigen Verträgen etc. illégal, etc.
Durchsetzungs- und Kontrollorgan mit Kompetenzen Compétence de l'organe chargé de l'exécution et du con-
Zur Durchsetzung und Kontrolle des Gesetzes ist ein Organ trôle
(Bundesamt für die Gleichstellung der Frauen) mit weitge- Aux fins d'assurer l'application de la loi, on créera un organe
henden Kompetenzen zu schaffen. Zu den Kompetenzen (Office fédéral pour l'égalité des femmes) doté de compéten-
muss beispielsweise die Ueberwachung der Einhaltung der ces étendues. Cet organe devra notamment veiller au
Gesetzesbestimmungen, Kontrollen, eigene Nachforschun- respect des dispositions légales. Il aura un pouvoir de con-
gen, Bearbeitung von Beschwerden, eigenes Klagerecht, trôle, procédera à des enquêtes, traitera des plaintes, aura
Ausarbeitung von Förderungsmassnahmen etc. gehören. qualité pour agir en justice, mettra au point des mesures de
promotion, etc.
Texte de l'initative du 6 mars 1986 Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und
Le Parlement, se fondant sur l'article 4, 2ème alinéa, de la Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen
constitution fédérale, est chargé d'élaborer une loi contre la Bericht:
discrimination de la femme qui contienne les dispositions 1.Am 6. März 1986 reichte Nationalrätin Anita Fetz eine
suivantes: parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen
Objectif Anregung ein. Sie beantragt damit den eidgenössischen
L'objectif visé est l'égalité des droits entre hommes et Räten, ein Gesetz gegen die Diskriminierung der Frau zu
femmes, ce qui passe notamment par des mesures tendant à erlassen. Ein Rahmengesetz zur Durchsetzung der Gleich-
instaurer l'égalité des sexes dans tous les domaines de la stellung von Mann und Frau soll namentlich enthalten:
société ainsi qu'à interdire toute forme de discrimination -ein genau definiertes Diskriminierungsverbot
entre hommes et femmes. -die Verpflichtung von Bund, Kantonen, Gemeinden und
Clause générale Privaten zu konkreten Förderungsmassnahmen
La clause générale a pour but d'interdire toute forme de - eine Quotenregelung (50 % der Stellen für die Frauen)
discrimination, qu'elle soit directe ou indirecte, pour une -eine Klagelegitimation für Frauenorganisationen
raison inhérente au sexe (Interdiction de discrimination). La -die Beweislastumkehr
notion de «discrimination» caractérise en particulier l'inéga- -eine Kontroll- und Durchführungsinstanz mit weitgehen-
lité de traitement dont les femmes sont l'objet en raison de den Kompetenzen (Bundesamt für Gleichstellung von Mann
leur sexe. Elle vise également le comportement par lequel la und Frau).
personne d'un sexe donné est désavantagée de fait et sans Frau Fetz begründet ihren Vorstoss wie folgt (Zusammen-
raison ou blessée dans sa dignité par rapport à une per- fassung):
sonne de l'autre sexe. Aujourd'hui, ce sont surtout les «Seit 1981 garantiert die Bundesverfassung die Gleichbe-
femmes qui sont concernées. rechtigung von Mann und Frau. Aber immer noch ist die
Promotion de la. femme rechtliche Gleichstellung der Frau in der Schweiz eher Uto-
II faut promouvoir l'intervention et la participation active des pie als gesellschaftliche Realität: Nach wie vor werden
femmes dans tous les domaines de la société et, pour ce Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen direkt und indi-
faire, engager les particuliers, les personnes morales et les rekt diskriminiert. Der fehlenden rechtlichen Gleichstellung
autorités publiques, à prendre les mesures propres et néces- in weiten Bereichen der Bundesgesetzgebung ebenso wie in
saires à faire collaborer autant de femmes que d'hommes den kantonalen Gesetzen entspricht die gesellschaftliche
aux intérêts politiques, économiques et sociaux. Wirklichkeit:
Mesures de promotion -Trotz rasant gestiegener Bildung haben Frauen immer
La loi doit prévoir des mesures concrètes en faveur des noch keine Chancengleichheit im Beruf und wesentlich
femmes: conditions posées lors de l'attribution de mandats geringere Aufstiegsmöglichkeiten.
publics, facilités accordées aux entreprises qui oeuvrent à la - Die Lohngleichheit ist immer noch nicht verwirklicht.
promotion de la femme (allégements fiscaux, cautionne- - Frauen sind unverhältnismässig dem Risiko der Erwerbs-
ments de crédit, etc.) et autres mesures. losigkeit ausgesetzt.
Disposition spéciale - In höheren Positionen der Oeffentlichkeit, Wirtschaft,
Des mesures ponctuelles de promotion des femmes qui Lehre und Forschung sind Frauen kaum vertreten.
contribuent à l'égalité des droits entre hommes et femmes -Täglich werden Frauen durch eine Vielfalt von Gewaltfor-
ne constituent pas une entorse à la clause générale (pour men bedroht und behindert.
autant que celle-ci soit libellée en termes neutres). - Das schweizerische Sozialversicherungsnetz ist immer
Quotas noch hauptsächlich auf dem Ernährer-Prinzip aufgebaut
II faut attribuer 50 pour cent des places de formation, des und diskriminiert damit die Frauen.
postes de travail et des fonctions aux femmes. La préférence - Die Schweiz ist noch immer gekennzeichnet durch eine
doit être donnée aux candidates, à niveau de qualification asymetrische geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Die
égal, jusqu'à ce que ce taux de 50 pour cent soit atteint. eine Hälfte aller gesellschaftlich notwendigen Arbeit, die
Terminologie neutre Haus-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit, leisten vor allem
Le langage administratif, juridique et légal doit être non die Frauen, und zwar gratis.
sexiste. Les publications et les communiqués officiels doi- - In Medien und Werbung wird ungehindert ein frauenfeind-
vent être libellés en termes neutres, tout comme les désigna- liches Rollenbild in verschiedenen Schattierungen propa-
tions de personnes lorsqu'elles ne se rapportent pas spécifi- giert.
quement à l'un des deux sexes. Si l'on ne veut pas s'en tenir Natürlich wird ein Gesetz zur Durchführung der Gleichstel-
à la stricte neutralité, on présentera les formes masculine et lung der Frau diesen Zustand nicht von einem Tag auf den
féminine des désignations. ändern beenden. Dazu sind die alten Rollenbilder viel zu
Renversement du fardeau de la preuve sehr in der Vorstellung, im Innern von uns allen, Männern
La loi doit poser le principe du renversement du fardeau de und Frauen, verankert. Dennoch darf die bewusstseins- und
la preuve: c'est au défendeur qu'il revient d'apporter la wertverändernde Wirkung eines Gesetzes nicht unterschätzt
preuve de la non-discrimination. werden.
Qualité pour agir en justice Auf jeden Fall bedeutet ein Antidiskriminierungsgesetz, dass
Ont qualité pour agir en justice les personnes intéressées, den Frauen die Möglichkeit gegeben wird, sich explizit auf
ainsi que leurs syndicats et leurs organisations (notamment ihre Rechte zu berufen, sie allenfalls vor Gericht einzukla-
les organisations féminines). gen, und zwar in weit umfangreicherem Masse, als das
Sanctions heute der Fall ist. Eine entscheidende Hilfe dabei sind die
La loi prévoira des sanctions concrètes en cas d'infraction, Beweislastumkehr, die Klagelegitimation für Frauenver-
19. März 1987 465 Parlamentarische Initiative (Fetz)
bände sowie das Förderungsgebot und die Quotenregelung. in der sozialen Wirklichkeit beschleunigen sollen. So haben
Warum ein Antidiskriminierungsgesetz? verschiedene Länder Behörden und Organe für Frauenfra-
Seit 1981 sind in der Schweiz die gleichen Rechte für Mann gen geschaffen, die der Gleichberechtigung zum Durch-
und Frau in der Verfassung garantiert. Da die Frauen seit bruch verhelfen sollen. Die Arbeitgeber werden durch
fünf Jahren auf die Verwirklichung dieser verfassungsmässi- gesetzliche Normen verpflichtet, für eine gleichmässige Ver-
gen Rechte warten, braucht es auch in der Schweiz - wie tretung der Geschlechter zu sorgen, und es werden Anreize
das schon andere Länder kennen - ein Gleichstellungsge- für eine freiwillige Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft
setz (Antidiskriminierungsgesetz), das sämtliche Diskrimi- geschaffen. Für die Verletzung des Gleichbehandlungsge-
nierungen der Frau aufgrund ihres Geschlechts verbietet bots sind Sanktionen vorgesehen.
und ihre gleichrangige Beteiligung in allen gesellschaftli- In der Schweiz befassen sich - auf Bundesebene - die
chen Bereichen fördert und gebietet. Eidgenössische Kommission für Frauenfragen und die ver-
Bei der Antidiskriminierungsgesetzgebung geht es nicht waltungsinterne Stabsstelle für Frauenfragen mit dem Anlie-
einfach um eine Anpassung und Verwirklichung der rechtli- gen der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Beide
chen Gleichstellung der Frau aufgrund von Artikel 4 haben keine selbständigen Kompetenzen und Aufgaben, die
Absatz 2 der Bundesverfassung, wie sie der vom Bundesrat sich mit denjenigen anderer Ländervergleichen Messen. Bei
vorgelegte Bericht zur Konkretisierung des Gleichberechti- den Kantonen hat einzig der Kanton Jura ein Bureau de la
gungsauftrages vorsieht. Eine Antidiskriminierungsgesetz- condition féminine eingerichtet, das die Aufgabe hat, die
gebung soll darüber hinausgehen und Frauen vor direkter Situation der Frau zu verbessern. Andere staatliche Mittel
und indirekter Diskriminierung schützen sowie ganz speziell zur Durchsetzung dertatsächlichen Gleichberechtigung von
fördern. Ziel ist es, nicht nur die rechtliche, sondern auch Mann und Frau sind bisher nicht geschaffen worden.
die gesellschaftliche Benachteiligung zu beseitigen. Die Beratungen des Rechtsetzungsprogramms haben der
Das Antidiskriminierungsgesetz sollte speziell für Frauen Kommission gezeigt, dass die Gleichberechtigung von
formuliert sein, weil die gesellschaftlichen Realitäten das Mann und Frau in der Rechtsordnung allein die faktischen
weibliche Geschlecht diskriminieren. Diskriminierungen von und sozialen Unterschiede in der Behandlung der
Männern aufgrund ihres Geschlechts kommen kaum noch Geschlechter nicht beseitigen kann. Aus diesem Grund kam
vor, und wenn sie vorkommen, kann mit Hilfe der heutigen sie zum Schluss, dass zusätzliche Anstrengungen nötig
Gesetze dagegen vorgegangen werden.» wären, um eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und
Frau Fetz nahm mündlich zu den einzelnen Punkten des von Frau zu verwirklichen. Im Rahmen der parlamentarischen
ihr vorgeschlagenen Antidiskriminierungsgesetzes Stellung. Arbeiten stehen ihr dazu zwei Möglichkeiten offen:
Sie wies auf positive Erfahrungen mit Antidiskriminierungs- a) Die parlamentarische Initiative
gesetzen in anderen Ländern hin, die eine Sensibilisierung Den mit der parlamentarischen Initiative aufgezeigten Weg,
der Bevölkerung in den Fragen der Gleichberechtigung von ein Gleichstellung- oder Antidiskriminierungsgesetz zu
Mann und Frau bewirken. Sie ist sich der grossen Arbeit und schaffen, lehnt die Kommission mit 9 gegen 5 Stimmen, bei
der Probleme bewusst, welche die Ausarbeitung und die einer Enthaltung, ab. Sie findet diesen Vorschlag zu weitge-
Durchsetzung eines Antidiskriminierungsgesetzes schaffen hend und den schweizerischen Verhältnissen nicht ange-
werden. Ein solches Gesetz drängt sich jedoch nach Auffas- passt. Es gehe heute insbesondere darum, die stete und
sung der Initiantin auf, damit endlich die Diskussion um die fruchtbare Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu beschleu-
Drittwirkung des Verfassungsartikels durch die Aufnahme nigen und Massnahmen zu treffen, welche die Gleichstel-
einer klaren Klausel abgeschlossen und die Ausgangslage lung von Mann und Frau im täglichen Leben verwirklichen.
für Frauen, die sich gegen eine Diskriminierung zur Wehr Das Rechtsetzungsprogramm des Bundesrates leiste einen
setzen, entscheidend verbessert werden kann. Damit werde erheblichen Beitrag dazu und zeige deutlich, dass in diesem
die Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots über- Bereich ständig Fortschritte zu verzeichnen seien. Diese
haupt erst möglich, und die Frauen erhielten ein Instrument, müssten im Rahmen der bestehenden Strukturen erzielt
um ihre Rechte durchzusetzen. werden. Ein Antidiskriminierungsgesetz würde nach Mei-
2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des nung der Kommission nicht auf breites Verständnis in der
Nationalrates befasste sich am 11. September, am 4. und Bevölkerung stossen und könnte sich unter Umständen
26. November 1986 mit der parlamentarischen Initiative. Sie kontraproduktiv auswirken.
gab der Initiantin - die nicht Mitglied der Kommission ist - Der von der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene
Gelegenheit, sich zu ihrem Vorstoss zu äussern (Artikel Inhalt des Antidiskriminierungsgesetzes wird als unverhält-
21quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes). Frau Natio- nismässig angesehen. Einzelne Punkte würden zu einem
nalrätin Fetz nahm mit beratender Stimme an den Komrnis- Bruch mit bewährten Rechtsgrundsätzen führen. Bei der
sionssitzungen teil. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Qualifikation
3. Die Kommission hat sich mit dem Thema der Gleichbe- stellt sich die Frage, ob diese Forderung nicht gerade gegen
rechtigung von Mann und Frau konkret im Zusammenhang Artikel 4 Absatz 2 BV verstösst.
mit dem Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Einige Kommissionsmitglieder vertreten hingegen die Auf-
Mann und Frau» vom 25. Februar 1986 befasst. Dieses fassung, dass nur die stetige Auseinandersetzung mit den
Rechtsetzungsprogramm gibt einen umfassenden Ueber- von der Initiantin aufgeworfenen Problemen den gewünsch-
blick über die Rechtsnormen des Bundes, welche eine ten und notwendigen Bewusstseinswandel bewirken könne.
ungleiche Behandlung von Mann und Frau vorsehen. Diese Diese Auseinandersetzung fände nicht statt, wenn keine
werden unter dem Gesichtspunkt von Artikel 4 Absatz 2 der konkreten Massnahmen diskutiert würden. Auch dafür seien
Bundesverfassung gewürdigt. Für jene Bestimmungen, die die letzten Jahrzehnte, und insbesondere die Geschichte
verfassungswidrig erscheinen, werden Revisionsvorschläge des Frauenstimmrechts, ein überzeugender Beweis. In die-
unterbreitet, die in den Grundzügen aufzeigen, wie nach sem Sinn unterstützen sie die allgemeine Anregung von
Auffassung des Bundesrates eine verfassungskonforme National rätin Fetz. Die Formulierung des Gesetzesentwurfes
Ausgestaltung der entsprechenden Bestimmungen ausse- würde zu einer notwendigen Gewichtung der Kriterien für
hen und in welchem Zeitraum die Anpassungen verwirklicht ein solches Gesetz führen. Dabei könnte die Kommission
werden können. Das Rechtsetzungsprogramm stellt im übri- unabhängig vom Vorschlag der Initiantin entscheiden.
gen die noch vorhandenen Ungleichheiten in den Kantonen b) Motion oder Postulat
dar, insbesondere in den Bereichen Familie, Ausbildung Die Kommission ist bereit, das Anliegen der Initiantin mit
und Arbeit, und weist auf neuere Entwicklungen im interna- einem parlamentarischen Vorstoss entgegenzunehmen. Mit
tionalen Recht und in der Gesetzgebung anderer Staaten 9 zu 8 Stimmen gab sie nach einer eingehenden Diskussion
auf dem Gebiet der Gleichberechtigung von Mann und Frau der Ueberweisung in der unverbindlicheren Form des Postu-
hin. lates den Vorzug.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass dort Massnahmen ergriffen Damit ersucht die Kommissionsmehrheit den Bundesrat, zu
wurden, welche die Gleichbehandlung von Mann und Frau prüfen, ob zusätzlich zu den im Rechtsetzungsprogramm
Initiative parlementaire (Fetz) 466 N 19 mars 1987
«Gleiche Rechte für Mann und Frau» angekündigten Arbei- b) die Einrichtung einer Amtsstelle mit klar geregelten Kom-
ten Massnahmen zu treffen sind, welche die Verwirklichung petenzen.
der Gleichstellung beider Geschlechter beschleunigen. Die
vom Bundesrat zu prüfenden Massnahmen sollen insbeson- l
dere umfassen: Postulat de la commission
-die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in den Egalité des droits entre hommes et femmes. Réalisation
verschiedenen Bereichen, vor allem in Arbeit, sozialer
Sicherheit und im Steuerwesen. Im Vordergrund stehen die Le Conseil fédéral est prié de prévoir des mesures pratiques
bevorzugte Behandlung von Firmen mit freiwilligen Aktions- de nature à instaurer l'égalité des droits entre les sexes
plänen zur Frauenförderung und die Ausschöpfung aller parallèlement aux travaux en cours en relation avec le
Möglichkeiten durch die öffentlichen Arbeitgeber; programme législatif «Egalité des droits entre hommes et
- die Einrichtung einer Amtsstelle mit klar geregelten Kom- femmes» du 25 février 1986. Celles-ci devront notamment
petenzen. Diese Durchsetzungsinstanz könnte nach Auffas- permettre:
sung der Kommission folgende Aufgaben erfüllen und mit a) de promouvoir une égalité effective des droits dans les
folgenden Kompetenzen ausgestattet sein: domaines examinés dans le programme législatif, soit en
- Beratung von Einzelpersonen, Organisationen und Be- priorité le travail, la famille, la sécurité sociale et la fiscalité.
hörden b) de créer un service ayant des compétences clairement
- Erstellung von Gutachten définies.
-Vermittlung in einzelnen Streitfällen (Ombudsfunktion)
- Beurteilung und Ueberwachung der Verwirklichung der
Gleichstellung in der Praxis Il
- Oeffentlichkeitsarbeit Motion der Minderheit der Kommission
-Zusammenarbeit mit entsprechenden kantonalen und Gleiche Rechte für Mann und Frau. Massnahmen
kommunalen Organen und Verbänden. (Deneys, Leuenberger Moritz, Maeder-Appenzell, Nauer,
Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen, die Form Petitpierre, Stamm Judith, Vannay, Weber-Arbon)
der Motion zu wählen und zusätzlich ein Klagerecht bei
arbeitsrechtlichen Verfahren für Vereine und Verbände, die Der Bundesrat wird beauftragt, neben den im Bericht über
ihren Statuten gemäss die Gleichberechtigung der das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann
Geschlechter zu fördern haben, aufzunehmen. und Frau» vom 25. Februar 1986 laufenden Arbeiten, prakti-
Die Kommission ist der Meinung, dass mit der Durchführung sche Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter vor-
der im Rechtsetzungsprogramm vorgesehenen Gesetzesre- zusehen und dem Parlament zu unterbreiten.
visionen und der Verwirklichung weiterer Massnahmen im Diese sollen insbesondere umfassen:
Sinne ihres Postulates Wesentliches zu einer Gleichstellung a) die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in den
von Mann und Frau beigetragen wird. Eine umfassende vom Rechtsetzungsprogramm behandelten Bereichen, vor
Chancengleichheit wird sich jedoch erst dann verwirklichen allem in Arbeit, Familie, sozialer Sicherheit und im Steuer-
lassen, wenn die Idee der Gleichberechtigung der wesen;
Geschlechter und die daraus folgenden Konsequenzen von b) die Einrichtung einer Amtsstelle, zu deren Aufgaben es
der Gesellschaft vollständig akzeptiert worden sind. Diesen gehört, die Oeffentlichkeit über Fragen der Gleichstellung
Bewusstseinswandel zu fördern und zu beschleunigen, von Mann und Frau zu orientieren, Empfehlungen und
sollte auch Aufgabe des Parlamentes sein. Massnahmen zur Durchsetzung von Art. 4 Abs. 2 der Bun-
desverfassung zu erarbeiten, Betroffene in Gleichberechti-
Antrag der Kommission gungsfragen zu beraten sowie die Verwirklichung der
Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Gleichstellung in der Praxis durchzusetzen;
von Frau Fetz keine Folge zu geben. c) die Einführung eines Klagerechts bei arbeitsrechtlichen
Mehrheit Verfahren für Vereine und Verbände, die ihren Statuten
Ueberweisung des Postulates gemäss die Gleichberechtigung der Geschlechter zu för-
Minderheit dern haben.
(Deneys, Leuenberger Moritz, Maeder-Appenzell, Nauer, Die Kommission legt Gewicht auf die Beschleunigung der
Petitpierre, Stamm Judith, Vannay, Weber-Arbon) gesetzgeberischen Arbeiten zur Gleichstellung von Frau
Ueberweisung der Motion der Minderheit und Mann.
Proposition de la commission II
La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative Motion de la minorité de la commission
parlementaire de Mme Fetz. Egalité des droits entre hommes et femmes. Mesures
Majorité (Deneys, Leuenberger Moritz, Maeder-Appenzell, Nauer,
Transmettre le postulat Petitpierre, Stamm Judith, Vannay, Weber-Arbon)
Minorité
(Deneys, Leuenberger Moritz, Maeder-Appenzell, Nauer, Le Conseil fédéral est chargé de prévoir des mesures prati-
Petitpierre, Stamm Judith, Vannay, Weber-Arbon) ques de nature à instaurer l'égalité des droits entre les sexes
Transmettre la motion de la minorité parallèlement aux travaux en cours en relation avec le
programme législatif «Egalité des droits entre hommes et
I femmes» du 25 février 1986. Celles-ci devront notamment
Postulat der Kommission permettre:
Gleichstellung von Mann und Frau. Verwirklichung a) de promouvoir une égalité effective des droits dans les
domaines examinés dans le programme législatif, soit en
Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob zusätzlich zu priorité le travail, la famille, la sécurité sociale et la fiscalité;
den im Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann b) de créer un service qui serait en particulier chargé de
und Frau» vom 25. Februar 1986 angekündigten Arbeiten renseigner le public sur les questions touchant à l'égalité
Massnahmen zu treffen sind, welche die Verwirklichung der des droits entre hommes et femmes, de préparer des recom-
Gleichstellung von Mann und Frau beschleunigen und ins- mandations et des mesures visant à la mise en oeuvre de
besondere folgendes vorsehen: l'article 4, 2e alinéa, de la constitution fédérale, de conseiller
a) die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in den les intéressés au sujet de l'égalité des droits et d'en évaluer
vom Rechtsetzungsprogramm behandelten Bereichen, vor la réalisation concrète;
allem in Arbeit, Familie, sozialer Sicherheit und im Steuer- c) d'introduire le droit d'agir en justice dans des litiges
wesen; concernant le droit du travail pour les associations et orga-
19. März 1987 N 467 Parlamentarische Initiative (Fetz)
nisations qui selon leurs statuts s'efforcent de promouvoir salaires masculins et féminins soit respectée et que le choix
l'égalité des droits entre les sexes. des postes de travail et des carrières soit lié aux compéten-
La commission attache du prix à l'accélération des travaux ces des individus, à leurs goûts, peu importe qu'il s'agisse
législatifs concernant l'égalité des droits entre hommes et d'hommes ou de femmes. Notre société a besoin de la
femmes. contribution des femmes dans toute la diversité de leurs
personnalités et de leurs engagements. Elle ne peut pas
Mme Deneys, porte-parole de la minorité: Face à l'exigence continuer à gaspiller tant de ressources humaines.
d'égalité exprimée dans l'initiative de Mme Fetz, trois atti- En acceptant la motion que la minorité de la commission
tudes sont possibles: attendre que ça leur passe, adapter vous présente, vous manifesterez votre volonté de prendre
lentement et progressivement la législation à l'évolution des maintenant les femmes au sérieux, dans leur vie réelle, sans
mentalités, promouvoir l'égalité maintenant, par des actions attendre davantage de rapports et de beaux discours sur
concrètes sur le vie réelle des femmes. nos états d'âme. Les promesses faites tout à l'heure par
Attendre que ça leur passe est devenu à peu près un rêve Mme Kopp, conseillère fédérale, sont une bonne base de
inavouable ici. C'est pourquoi la majorité des membres de la discussion. Il nous faut les renforcer en acceptant la motion
Commission des pétitions, qui a examiné l'initiative Fetz, de la minorité de la commission.
s'est rabattue sur un postulat inconsistant qu'elle soutient
sans conviction. Ce postulat ne peut d'aucune manière Le président: Avant de donner la parole à Mme Fetz, je
répondre aux deux préoccupations essentielles de Mme tiens, au nom du Parlement, à lui souhaiter un bon anniver-
Fetz, c'est-à-dire d'une part, qu'il faut agir par des mesures saire puisque, aujourd'hui, elle fête ses 30 ans. (Applaudis-
positives pour réaliser l'égalité, d'autre part, que les discri- sements)
minations constatées et qui constituent des atteintes mani-
festes aux principes établis à l'article 4, alinéa 2 de la consti- Frau Fetz: Ich danke Ihnen. Ich möchte nicht ins.AVH-Alter
tution doivent être corrigées. Les femmes doivent pouvoir kommen, bevor die effektive Gleichstellung von Mann und
faire établir leurs droits en justice en cas de nécessité, c'est Frau verwirklicht ist. Deshalb mache ich Ihnen mit meiner
un droit fondamental de l'individu qui est en cause, Mon- parlamentarischen Initiative heute schon einen Vorschlag,
sieur Eggly et les libéraux se déclarent habituellement sou- wie der Verfassungsartikel «Gleiche Rechte für Mann und
cieux d'en assurer le respect. Frau» konkretisiert werden könnte.
La motion, soutenue par une confortable minorité de la Wir kennen auch in anderen Bereichen Verfassungsauf-
commission, 8 voix contre 9 pour le postulat, met l'accent träge, die durch Ausführungsgesetze erst konkretisiert wer-
sur le premier élément en réclamant la réalisation pratique den mussten, zum Beispiel das Umweltschutzgesetz. Mit
de l'égalité dans tous les domaines où l'Etat lui-même est dem Gleichberechtigungsartikel ist es nicht anders.
amené à agir comme formateur, comme employeur, comme Der Bundesrat hat sich so geäussert, und auch die Debatte,
dépositaire de la sécurité sociale et de la fiscalité, comme die wir jetzt geführt haben, hat es - trotz vieler Differenzen -
partenaire d'associations privées. Pour la Confédération gezeigt: Mit dem, was bis jetzt erreicht worden ist, können
elle-même d'ailleurs, l'effort à accomplir reste considérable. wir uns nicht zufrieden geben. Wir müssen Weiteres tun,
Un petit exemple: lors du colloque organisé à Montreux, damit die Geschlechter auch in der Realität gleichgestellt
l'automne dernier, pour les hauts fonctionnaires et qui trai- werden. Deshalb braucht es meiner Meinung nach auch in
tait de la formation par rappport à l'évolution technologique, der Schweiz eine Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie
un sujet qui concerne très directement les femmes, il n'y sie übrigens andere Länder zum Teil schon seit Jahren
avait aucune femme parmi les fonctionnaires présents. kennen. Solche rechtlichen Durchsetzungsinstrumente, die
Le deuxième point de la motion réclame la création d'un auch über Kontrollorgane mit weitreichenden Kompetenzen
organe doté de compétences larges, allant de la prise d'ini- verfügen müssen, kennen namentlich die USA, Schweden,
tiatives à l'exécution de tâches d'information, de conseils, Norwegen, Italien, Irland, England, Frankreich und Portugal.
d'expertises d'évaluations en matière d'égalité. Le service Sie sehen, das ist nicht irgendein revolutionärer Vorschlag,
devrait être tout à fait ouvert au public. den ich Ihnen unterbreite, sondern das ist bereits prakti-
Enfin, la motion reprend également l'idée que les femmes, zierte Realität in anderen Ländern. Die Erfahrungen dort
victimes de discrimination doivent obtenir réparation du zeigen, dass solche Durchsetzungsinstrumente sehr positiv
dommage qu'elles ont subi, en limitant toutefois cette action und wirksam sind. Anerkannt ist insbesondere die Signalwir-
au domaine du travail. Une action individuelle est - nous le kung, der Beitrag zur Sensibilisierung und zur Einstellungs-
savons parfaitement - liée à trop de risques, en particulier änderung der Bevölkerung, der Arbeitgeber, auch der
au risque de licenciement et c'est pourquoi le droit d'agiren Behörden in Fragen der Gleichberechtigung.
justice doit être étendu aux associations et organisations Ich möchte kurz zu einzelnen Punkten in meiner Initiative
qui, selon leurs statuts s'efforcent de promouvoir l'égalité. ein paar erklärende Worte geben. Sie verlangt:
La motion - vous pouvez le constater - rassemble des 1. Ein genau definiertes Diskriminierungsverbot, das für alle
propositions déjà présentées et maintes fois discutées dans Rechtsbereiche Geltung haben soll.
notre conseil. Mais la situation actuelle justifie pleinement la 2. Bund, Kantone, Gemeinden und Private sollen zu konkre-
forme de la motion. Il suffit d'ouvrir les yeux. Ayant au départ ten Massnahmen verpflichtet werden. Diese Verpflichtung,
les mêmes potentialités, les femmes restent absolument das möchte ich an dieser Stelle doch noch sagen, wider-
sous-représentées partout où les décisions se prennent, spricht keineswegs der Verfassungsnorm, wie das zum Teil
dans le monde de la politique, de l'administration, de l'éco- im Bericht der Kommission angedeutet wird. In der Kommis-
nomie. Les femmes se retrouvent majoritaires dans les sion selbst wurde vom Vertreter des Bundesamtes für Justiz
emplois subalternes, aléatoires, ingrats et mal rétribués. die Verfassungskonformität bestätigt. Andere Länder ken-
Leur salaire reste en moyenne un tiers au dessous de celui nen die Verfassungskonformität für Förderungsmassnah-
des hommes. Sur ce plan il n'y a aucun progrès constaté men auch. Sie werden übrigens dort meistens für ausge-
depuis 1973 jusqu'à 1981. Depuis cette date l'évolution est sprochen zulässig und erwünscht erklärt.
minime pour l'immense majorité des femmes qui ont une Im weiteren sollen influenzierende Massnahmen genannt
activité professionnelle. werden, um Förderungsprogramme zugunsten von Frauen
Dans une interview accordée à l'hebdomadaire français Le auch in der Privatwirtschaft zu forcieren. Gemeint sind
nouvel économiste de cette semaine, l'ancien président damit Auflagen bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen
Giscard d'Estaing, qui ne peut être soupçonné de conni- und Anreize für frauenfördernde Betriebe. Es wären Steuer-
vence avec Mme Fetz, cite une formule choc pour caractéri- ermässigung, Kreditsicherung etc. denkbar. Es wäre noch
ser la situation des femmes en général dans le monde: «Au genauer abzuklären, was besonders gut greifen würde.
commencement était l'esclave et la première esclave età t la 3. Die Quotenregelung soll - und hier wird Ihr Widerstand
femme». Vision dépassée sans doute en Europe, mais chez ansetzen - als Zielnorm verstanden werden, die vorschreibt,
nous aussi il reste beaucoup à faire, afin que l'égalité des dass sämtliche Arbeits- und Ausbildungsplätze, Funktionen,
Initiative parlementaire (Fetz) 468 19 mars 1987
Aemter etc. zu 50 Prozent mit Frauen zu besetzen sind. an einem Postulat - verschleiert mehr schlecht als recht,
Unterstützt wird diese Zielnorm - ich betone das - natürlich dass man nicht den Mut für konkrete Massnahmen hat.
durch die Förderungsmassnahmen. Es ist ein langsamer Geprüft ist nämlich in dieser Sache wahrlich genug. Wir
Prozess, der sich entwickeln muss, und wir stellen uns auch kennen die Berichte; wir haben gerade heute wieder über
vor, dass bei gleicherQualifikation die weibliche Bewerberin einen sehr guten Bericht - in der Analyse, nicht in den
vorerst bevorzugt werden soll, sonst ändern sich die heuti- Folgerungen, also in den effektiven Taten - diskutiert. Auch
gen Zustände, vor allem bei den höheren Kaderpositionen, die Einrichtung einer Stabsstelle ist geprüft, man sollte sie
wahrscheinlich noch lange nicht. nun endlich einsetzen, also wirklich endlich etwas tun.
Es ist ein langfristiger Prozess, aber er muss intensiviert und Für mich ist das Kommissionspostulat hauptsächlich eine
konkret vorangetrieben werden. Ich glaube nicht, nach all Alibiübung, um das schlechte Gewissen zu beruhigen, weil
den jahrzehntelangen Erfahrungen, dass wir das weiterhin man nichts tun will. Zustimmen werden wir der Motion der
dem Zufall überlassen können. Das machen wir in allen Kommissionsminderheit, die immerhin konkrete, verbindli-
anderen Politikbereichen auch nicht. Dort geben wir auch che Aufträge erteilt und die Einführung des Verbandsklage-
Zielvorgaben an und überlegen uns die entsprechenden rechts für Arbeitsstreitigkeiten vorsieht. Sie steht in keinem
Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Fall im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative für ein
Uebrigens ist die Quotenregelung gerade in der Schweiz Antidiskriminierungsgesetz, sondern ist ein erster Schritt in
nicht ganz unbekannt. Wir kennen sie bei der Zusammenset- die richtige Richtung.
zung des Bundesrates und des Bundesgerichts, wir kennen Zum Schluss möchte ich Ihnen doch noch etwas zu beden-
sie bei der Berücksichtigung unserer Sprachenvielfalt, bei ken geben, das Sie im Prinzip eigentlich wissen, wenn Sie es
der Berücksichtigung von Behinderten in der Verwaltung zugeben können: Der Verfassungsauftrag «Gleiche Rechte
usw. Hier gibt es also genügend Erfahrungen; so neu ist das für Mann und Frau» wird so lange Alibi bleiben, als klare
nicht. Ausführungsgesetze für die Durchsetzung und Konkretisie-
Weiter sollen als unterstützende Massnahmen vorgesehen rung im Alltag, in der Realität, fehlen. Ich bitte Sie deshalb:
sein: Klagelegitimation für Frauenorganisationen oder Stimmen Sie der Initiative zu, im Wissen darum, dass es nur
Organisationen, die sich mit Gleichberechtigungsfragen ein Vorschlag ist! Eine Ausarbeitung ist möglich und sinn-
beschäftigen; Beweislastumkehr und Sanktionsmöglichkei- voll. Bei der parlamentarischen Initiative handelt es sich
ten für Verstösse gegen das Gleichstellungsprinzip. keinesfalls um eine «Revolution», wie das heute immer
Ganz besonders wichtig ist natürlich eine Kontroll- und wieder gesagt worden ist, sondern um einen Auftrag zur
Durchsetzungsinstanz mit weitgehenden Kompetenzen. Wir Ausarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes, wie es
stellen uns längerfristig und als Optimum ein Bundesamt für andere Länder zum Teil schon seit Jahren kennen.
Gleichberechtigung vor. Wir haben ja heute in der Verwal-
tung für jede Frage ein Bundesamt-warum soll ausgerech- Jaeger: Die Debatte, wie wir sie heute miterleben durften,
net für diese wichtige Frage der Gleichberechtigung nicht zum Teil miterleben mussten, ist nach meiner Auffassung
auch ein Bundesamt geschaffen werden? Das ist aber eine symptomatisch für die Art und Weise, wie wir in letzter Zeit
längerfristige Vorstellung. Mindestens aber müsste es eine in unserem Parlament und in unserer Regierung Probleme
Stabsstelle sein - wie sie schon von der Eidgenössischen lösen. Zuerst erteilen wir als Parlament der Regierung den
Kommission für Frauenfragen ausgearbeitet worden ist -, Auftrag, eine Bestandesaufnahme über ein Problem zu
die über weitreichende Kompetenzen verfügt, denn gerade machen - eine Diagnose zu stellen. Die Regierung geht
die Erfahrungen des Auslandes mit Antidiskriminierungsge- dieser Aufgabe nach, forscht, unterbreitet uns einen Bericht.
setzen zeigen, dass solche Kontroll- und Durchsetzungsin- Es ist auch diesmal ein hervorragender Bericht - wie ver-
stanzen enorm wichtig sind. schiedene Votanten bestätigt haben. Es handelt sich um
Einer wirklichen faktischen Gleichberechtigung stehen eine Lageanalyse, die nun wirklich nach einer Therapie
heute immer noch die Arbeitsteilung und die verschiedenen rufen würde.
Rollennormen entgegen. Selbst wenn die Frauen ihr Dann käme der nächste Schritt. Ich nehme an, die Regie-
Engagement im sogenannt öffentlichen Bereich intensivie- rung habe deshalb noch keine konkreten weiteren Massnah-
ren - und das ist ja seit einigen Jahren immer mehr der Fall men vorgeschlagen, weil sie offensichtlich ein Signal von
-, bleibt doch die Frage für viele von ihnen: Wer macht denn seilen des Parlaments erwartet, ein Signal, das abzugeben
die Arbeit zu Hause? Das ist ein Kernpunkt, der aber auch eigentlich eine Führungsaufgabe unseres Rates sein
zeigt, dass das Problem eben nicht als Frauenfrage abgetan könnte. Wir hätten hier die Möglichkeit, dem Bundesrat, der
werden kann. Wenn wir verlangen, dass Frauen zu 50 Pro- Regierung, einen Auftrag zur Therapie zu geben, aber wir
zent in allen gesellschaftlichen Bereichen beteiligt werden machen das wieder nicht. Wir bleiben stehen. Sogar der
müssen, dann meinen wir natürlich umgekehrt, dass die Antrag Longet, auch in Zukunft periodisch über die von uns
Männer sich genauso zu 50 Prozent an der Arbeit in der kritisierte Situation hinsichtlich Gleichstellung von Mann
Familie, im Haushalt, bei der Kindererziehung beteiligen. und Frau Bericht zu erstatten, hat keine Mehrheit gefunden.
Wir verstehen unter Lebensqualität, dass beide Geschlech- Jetzt wollen wir es bei einem unverbindlichen Postulat
ter die ganze Dimension der Lebensmöglichkeiten effektiv belassen. Solange wir alle Probleme einfach so auf die
leben können, damit es auch endlich Väter gibt, die wirklich leichte Schulter nehmen und nur so weit gehen, als es uns
Väter sind und nicht nur am Wochenende den Kontakt zu nichts kostet und als wir nichts von unseren zum Teil recht
den Kindern haben. Das würde wahrscheinlich auch heis- reaktionären Einstellungen preisgeben müssen, werden wir
sen, dass sich die Ausrichtung vieler Männer ausschliesslich hier mit einem Makel behaftet bleiben.
auf die Arbeitswelt etwas ändern müsste und es auch tun Denn die Chancen der Frauen im Beruf, in der Arbeitswelt,
würde. Aber ich glaube-und heute gibt es viele Männer, die ihre Aufstiegsmöglichkeiten sind nicht intakt. Es gibt Lohn-
das verstanden haben -, dass es wirklich ein Stück Lebens- diskriminierungen und Ungerechtigkeiten im Sozialversi-
qualität mehr bringt. cherungs- und im Steuerrecht. Das wurde hier alles ein-
Von der Stellungnahme der Kommission bin ich enttäuscht. drücklich dargelegt, auch von Frau Kopp bestätigt. Ich bin
Obwohl auch sie zugeben muss, dass die soziale Gleichstel- froh, dass Frau Kopp hier zu diesem Geschäft Stellung
lung der Geschlechter noch lange keine Realität ist, lehnt sie nehmen müsste. Denn ihr als Frau - ich bin überzeugt -
die parlamentarische Initiative ab, und zwar mit etwas mage- können wir sicher ein gewisses Mass an Vertrauen entge-
ren Argumenten. Ein Antidiskriminierungsgesetz sei un- genbringen. Aber solange wir im Parlament zum Teil noch
schweizerisch, was auch immer das heissen soll, und würde derart rückständig argumentieren, wie das geschehen ist,
nicht auf breites Verständnis bei der Bevölkerung stossen. wird auch ihr Mut nicht allzusehr bestärkt werden.
Das bliebe noch abzuwarten. Woher man dieses Wissen Auch ich anerkenne, dass es nicht möglich ist, ein historisch
nimmt, ist mir schleierhaft. tradiertes Rollenverständnis über Nacht über Bord zu wer-
Das vorgeschlagene Postulat ist sicher keine Alternative. Die fen. Das wird nicht möglich sein. Es braucht hier einen
Unverbindlichkeit - das ist ja gerade das Charakteristische Wandel von Normen und Werten. Aber dennoch bin ich der
19. März 1987 469 Parlamentarische Initiative (Fetz)
Auffassung, dass es eben den Mut braucht, hier die Voraus- Hess: Herr Jaeger, sind Sie wirklich der Meinung, dass Sie
setzungen zu schaffen. Denken Sie doch einmal nach: Eine mit diesem Akt der Schulmeisterei, den Sie jetzt vorgeführt
neue Generation ist im Heranwachsen, die Chancengleich- haben, die atmosphärischen Bedingungen schaffen, dass
heit und Partnerschaft als etwas völlig Selbstverständliches wir hier einen Konsens finden und echt auf dieses Problem
betrachtet. hinarbeiten können? Ich glaube, auch Sie könnten einmal
Meines Erachtens ist das Fehlen von Ungerechtigkeiten einen Beitrag dazu leisten, dass wir aufeinander zugehen
gegenüber den Frauen und die faire Gleichbehandlung der und vielleicht gemeinsam versuchen müssten, Lösungen in
Frauen in der Gesellschaft letzten Endes doch ein Qualitäts- diesem Bereich zu finden. Dann könnten wir vielleicht mehr
merkmal für den kulturellen und gesellschaftspolitischen und schneller zu einem Resultat kommen.
Entwicklungsstand einer Gesellschaft. Unsere Einstellung Zur Initiative Fetz: Frau Fetz hat kurze Zeit nach dem
gegenüber den Reformen in dieser Beziehung zeichnen uns Erscheinen des Berichts über das Rechtsetzungsprogramm
aus oder tun es eben nicht. Daran möchte ich erinnern. ihre Initiative eingereicht. Gemäss ihren eigenen Aussagen
Der Kampf für die Gleichstellung der Frau in Wirtschaft, war der Anlass dafür die Erkenntnis, dass sich in den ver-
Staat und Gesellschaft hat daher sicher Gegenstand vieler gangenen Jahren trotz der Einführung des Gleichheitsarti-
Politikbereiche zu sein. Frau Fetz möchte eine Generalklau- kels bezüglich der faktischen Gleichstellung der Frau in den
sel, und wir sind ihr dankbar, dass sie das vorschlägt. Diese verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen nur wenig
Klausel hätte zur Folge, dass wir überall dort, wo wir in geändert habe. Die grossen Hoffnungen, die viele Frauen
Zukunft legiferieren, auf Diskriminierung verzichten, und auf die Auswirkungen des Gleichheitsartikels gehabt hätten,
zwar in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens. seien enttäuscht worden. Weil Artikel 4 mit Ausnahme der
Zur Quotenregelung: Ich gebe zu, dass sie wahrscheinlich Lohngleichheit keinen direkt klagbaren Rechtsanspruch
sehr schwierig zu realisieren ist. Viele in diesem Saal haben gewähre, verlangt Frau Fetz nun eine Antidiskriminierungs-
gesagt, das sei unmöglich. Aber seien Sie doch ehrlich: Sie oder Gleichstellungsgesetzgebung. Sie hofft, damit sämtli-
brauchen doch diese Quotenregelung, um sich selber zu che Diskriminierungen der Frau aufgrund ihres Geschlech-
exkulpieren, wenn etwas verbessert werden sollte. Das ist tes verbieten zu können und die gleichrangige Beteiligung
doch Ihr Alibi, damit Sie nichts unternehmen müssen. der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern.
Es wurde an die Geduld appelliert. Wir kennen dieses Ver- Hier müssen wir vorerst einmal zur Kenntnis nehmen, dass
trösten aus anderen Gebieten unserer Politik. Herr Steifen gemäss glaubwürdiger Darstellung bereits heute sämtliche
sagt, die Forderung nach rechtlicher und sozialer Gleichbe- neuen Vorlagen von der Verwaltung aus auf Konformität mit
handlung der Frau sei oft mit gesellschaftlichen Umsturzplä- dem Gleichheitsartikel überprüft werden. Zumindest bei den
nen verbunden. Ich habe etwas Mühe mit einer solchen neuen Vorlagen sind entsprechende Massnahmen nicht
Argumentation. mehr erforderlich.
An sich spreche ich nicht gerne von Herrn Ruf-Bern, der Ausführungsgesetzgebung zum Gleichheitsartikel: Wir
unsere Frauen beleidigt hat, indem er ihnen gesagt hat, sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Wir können sofort
seien professionelle Emanzen. Wenn ich die reaktionären alle bestehenden Gesetze überarbeiten und sie au-f Konfor-
Tiraden von Herrn Ruf-Bern höre, kann ich aber die Frauen, mität mit dem Gleichheitsartikel auslegen oder wir können -
die gewisse Männer hassen, verstehen. wie es Frau Fetz mit ihrer Initiative fordert - versuchen, mit
Denken wir noch an den gestrigen Tag! Wir haben gestern einem Gleichheits- oder Antidiskriminierungsgesetz eine
über die Verfassungsgerichtsbarkeit gesprochen. Ich erin- direkte Vollzugsgesetzgebung zum Gleichheitsartikel zu
nere mich noch gut und werde mich in den nächsten Sessio- schaffen. Beides scheint mir im jetzigen Moment überrissen.
nen jeden Tag daran erinnern, wie wir uns auf die Brust Ich möchte auf einzelne Postulate von Frau Fetz kurz einge-
geklopft und gesagt haben: Nein, wir sind doch verfas- hen. Sie verlangt, dass mit einer Generalklausel definiert
sungstreu. Verfassungsuntreue: Uns kann das doch nicht werde, was unter Ungleichbehandlung und Diskriminierung
passieren! Aber seien Sie doch ehrlich, Artikel 4, ergänzt mit von Frauen zu verstehen sei, und dass gleichzeitig jede
dem Gleichheitsartikel, ist in vielen Bereichen unserer direkte und indirekte Diskriminierung der Frau aufgrund
Rechtssetzung nicht erfüllt. Mit anderen Worten: Es ist an ihres Geschlechts verboten werden solle. Laut Frau Fetz soll
uns, an der rechtsetzenden Behörde, dem Verfassungsauf- sich dieses Diskriminierungsverbot ausdrücklich und in
trag Nachachtung zu verschaffen. Das hat nichts mit Regle- erster Linie zugunsten der Frau auswirken. Wir beanstan-
mentierung zu tun. den, dass Frau Fetz mit ihrer Initiative von einem negativen
Hören Sie doch auf mit diesen ewigen und immer komischer Denkansatz, von Antidiskriminierung ausgeht. Wir vertreten
scheinenden Argumenten, die Frauen wollten nur die im Unterschied dazu den Standpunkt, dass wir das Problem
Gleichmacherei und sämtliche Unterschiede abbauen! Das mit einer positiven Haltung angehen müssen. Wir wissen
ist doch absurd! Es geht um nichts anderes, als dass wir das auch, Frau Fetz, dass es Ungleichheiten gibt, und wir wollen
Paradigma der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit uns bemühen, diese Ungleichheiten abzubauen. Dabei müs-
auch hier verwirklichen. sen wir uns aber Rechenschaft geben, dass ungleiche
Zum Schluss: Es geht nicht darum, dass wir im Parlament Behandlungen auch auf selten des Mannes vorkommen
die faktische Gleichberechtigung verwirklichen. Da muss (Bereich Sozialversicherung). Dieeinseitige Ausrichtung der
ich Frau Bundesrätin Kopp zustimmen. Aber was wir hier geforderten Generalklausel zugunsten der Frau ist daher
machen können, ist folgendes: Wir können hier die notwen- nicht gerechtfertigt.
digen rechtlichen, politischen und psychologischen Voraus- Es soll weiter ein gesetzliches Förderungsgebot zugunsten
setzungen dazu schaffen. der Frau, verbunden mit einer Quotenregelung, erlassen
werden. Frau Fetz will damit erreichen, dass inskünftig alle
Deshalb bitte ich Sie, der Motion gemäss Kommissionsnnin- Erwerbsarbeits- und Ausbildungsplätze sowie Funktionen
derheit zuzustimmen. Aber ich bitte Sie auch, der Initiative und Aemter zu 50 Prozent mit Frauen zu besetzen sind. Die
Fetz zuzustimmen, weil - ich möchte Sie daran erinnern - CVP-Fraktion lehnt ein gesetzliches Förderungsgebot und
mit dem heutigen Beschluss nicht die Initiative Fetz in ihren eine Quotenregelung grossmehrheitlich ab. Sie könnte sich
einzelnen Punkten beschlossen würde, sondern lediglich unseres Erachtens eher zuungunsten der Frau auswirken,
die Idee, das Konzept, dem wir zustimmen sollten, einer wäre aber auch mit dem Konzept der Vertragsfreiheit unver-
Kommission zur Weiterbehandlung übergeben würde. einbar.
Wenn wir dieses Wenige hier ablehnen, ist das eine Absage Frau Fetz fordert sodann ein Verbandsklagerecht, verbun-
an das Prinzip der Fairness, und das wäre eine Enttäu- den mit einer Umkehr der Beweislast und Sanktionsmög-
schung, denn das, was wir von Herrn Steffen und Herrn Ruf- lichkeiten. Wir lehnen auch diese - unseres Erachtens
Bern gehört haben, ist wahrscheinlich die Auffassung einer unverhältnismässige - Forderung ab. Wie ich bereits zum
ganz kleinen Minderheit - oder haben sie das laut gesagt, Rechtssetzungsprogramm gesagt habe, vertreten wir die
was leise eben noch sehr viele (vor allem Männer) in unserer Auffassung, dass die Gleichbehandlung der Geschlechter
Gesellschaft denken? nicht in erster Linie durch Vorschriften und Zwangsmass-
Initiative parlementaire (Fetz) 470 N 19 mars 1987
nahmen, sondern vor allem durch vertiefte Information und respirable, bref, qu: laisse celle-ci quelque peu libérale, au
Bewusstseinsbildung gefördert werden sollte. sens le plus profond du terme.
Letzter Punkt im Forderungskatalog ist die Einrichtung Tout ce que vous défendez avec une sorte de rigidité
einer Stabsstelle des Bundes als Kontroll- und Durchset- camouflée de fraîcheur juvénile nous glace un peu d'épou-
zungsinstanz. Frau Fetz denkt hier - sie hat es dargelegt - vanté, je ne vous le cache pas.
beispielsweise an ein Bundesamt für Gleichberechtigung Le groupe libéral vous recommande donc de suivre sur ce
mit weitgehenden Kompetenzen wie Ueberwachung und point la majorité de la commission.
Einhaltung des Diskriminierungsverbots, Kontrollen, eige- Restent les deux propositions issues de la commission, la
nen Nachforschungen, Bearbeitung von Beschwerden motion et le postulat. Nous ne voulons pas de la motion,
sowie eigenem Klagerecht. Die CVF-Fraktion ist nicht surtout à cause de la lettre c qui reprend l'idée de donner le
grundsätzlich dagegen, dass der bestehenden verwaltungs- droit d'agir en justice aux associations féministes, qui donne
internen Stabsstelle für Frauenfragen zusätzliche Aufgaben donc un droit à des tiers à l'entreprise. Nous ne voulons pas
und Kompetenzen übertragen werden. Diese Aufgaben müs- de cette irruption de tiers dans les rapports de travail, nous
sen jedoch klar umschrieben und abgegrenzt sein und soll- croyons que, pour l'évolution des rapports de travail, le
ten sich auf die Information der Oeffentlichkeit, die Bewusst- mieux c'est, justement, les conventions, les négociations
seinsbildung, die Prüfung von Vorlagen der Verwaltung entre partenaires sociaux. Contrairement, semble-t-il, à cer-
unter dem Aspekt der Geschlechtergleichheit sowie auf die taines personnes de gauche dans cette salle, nous croyons
Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Stellen au dialogue entre partenaires sociaux avec des syndicats
beschränken. forts qui nous paraissent remplir toutes leurs fonctions,
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der gross- tandis qu'on a parfois l'impression que, dans une certaine
mehrheitlichen CVF-Fraktion, idéologie de gauche, on ne croit absolument plus aux syndi-
l.der parlamentarischen Initiative Fetz keine Folge zu cats.
geben Sur ce point d'ailleurs, la motion rejoint l'initiative de Mme
2. die Motion der Kommissionsminderheit abzulehnen und Fetz. Pourquoi une motion? Afin que nous fassions un acte
3. das Postulat zu überweisen. parlementaire, nous disent les partisans de la motion, que
nous terminions en somme cette discussion par une volonté
manifestée. Mais, tout à l'heure, le groupe libéral a pris acte
M. Eggly-Genève: Le groupe libéral, cela ne vous étonnera du rapport du Conseil fédéral, en en saluant et la volonté
pas, est pour que l'on ne donne pas suite à l'initiative de indiscutable de réaliser l'égalité et le réalisme quant à l'évo-
Mme Fetz. cation des problèmes et au rythme de révision législative
Les mesures de promotion, par exemple les conditions pour envisagé. Ce conseil a pris connaissance et acte de ce
l'attribution de mandats publics, les propositions en ce qui rapport dans ce sens, et nous ne voyons pas ce qu'une
concerne le traitement fiscal, bref, tout ce que Mme Fetz motion ajouterait de tellement important. Ou bien elle serait
propose à cet égard nous paraît devoir suivre des chemins nourrie d'arrières pensées que nous ne partageons pas, ou
que nous ne pouvons pas accepter. bien elle serait inutile. Nous avons donc des doutes sur
Que dire de l'exigence des quotas féminins, 50 pour cent, l'opportunité de créer un office fédéral de plus dans ce
que Mme Fetz veut imposer aussi bien aux administrations domaine de l'égalité entre les hommes et les femmes. Ne
publiques qu'aux entreprises? C'est aussi inapplicable suffit-il pas que, secteur par secteur et domaine par
qu'incroyablement contraignant. Même dans les seules domaine, ce qui nous est proposé par le rapport soit suivi?
administrations publiques, une telle exigence serait intoléra- Quant au postulat, nous avons déjà dit nos doutes sur
ble. J'aimerais bien savoir quel magistrat cantonal ou com- l'opportunité de créer un service de la condition féminine.
munal pourrait encore accepter de travailler et d'engager N'y a-t-il pas déjà une commission fédérale consultative et le
des fonctionnaires dans un tel climat et avec une telle principal n'est-il pas la volonté du Conseil fédéral d'abord et
exigence. notre volonté à nous, Parlement, puisque, finalement, c'est
Comment Mme Fetz ne voit-elle pas qu'un tel excès se nous qui ferons le travail, c'est nous qui adapterons les
retournerait contre les travailleurs dans leur ensemble, que législations, c'est nous qui réviserons les lois? Avons-nous
personne ne pourrait plus se référer au critère de la compé- vraiment besoin, nous parlementaires, d'un surveillant pour
tence et de la rationalisation des entreprises et des adminis- nous dire ce que nous avons fait faire? Entre nous et le
trations, qu'il y aurait une sorte de paralysie, d'obstruction, Conseil fédéral, il me semble que le dialogue politique est
et qu'il y aurait en somme une politique anti-embauche? suffisant.
Ne parlons pas, car c'est plus anecdotique, de l'excès de Quelles seraient, en dehors de cela, les mesures pratiques
fixation de Mme Fetz sur la terminologie neutre. Mais, en fait propres à instaurer l'égalité? Nous ne le voyons pas très
d'excès, je vous laisse à penser aussi où conduirait le bien. Cela étant, nous ne nous opposerons pas au postulat.
renversement du fardeau de la preuve demandé par Mme Encore une fois, s'il s'agit d'appliquer le principe constitu-
Fetz. Chefs d'entreprises, responsables publics, accusés tionnel en tenant compte des autres éléments et impératifs,
éternellement, constamment, sommés perpétuellement de nous disons «oui», mais nous ne pouvons partager ni
prouver qu'ils ne sont pas anti-femmes, mais quelle vie l'esprit ni la lettre de l'initiative de Mme Fetz et de la motion.
collective nous promettez-vous, Madame Fetz? Ne croyez
pas que je dise cela parce que je suis contre les femmes, Frau Spoerry: Frau Fetz hat heute morgen gesagt, es gelte
c'est probablement parce que j'ai trop d'inclination pour Farbe zu bekennen, wie man die Gleichberechtigung ver-
elles que je n'ai pas envie pour elles, pas plus que pour les wirklichen wolle. Wir tun das gerne, und wir stellen fest,
hommes, du genre de société que vous nous promettez. dass wir die Gleichberechtigung ganz sicher nicht dadurch
A voir votre optique, si la qualité dévolue aux associations verwirklichen wollen, dass wir einen Geschlechterkampf
féminines et féministes pour agir en justice doit aller dans le auslösen, wie er mit ihrer Initiative möglich werden könnte,
sens que vous voyez, nous n'en voulons pas. Nous ne sondern wir wollen die Gleichberechtigung mit gegenseiti-
voulons pas davantage des compétences policières et inqui- ger Respektierung erreichen. Wir lehnen die Initiative von
sitoriales de votre organe fédéral de contrôle. Frau Fetz geschlossen ab.
La loi que vous projetez contre la discrimination de la Gleichberechtigung heisst für die FdP Chancengleichheit.
femme inclut tout cela. Nous ne voulons pas de votre loi et Das bedeutet, dass die Gesetze in dem Sinne geschlechts-
nous rejetons votre initiative parlementaire. Non pas, encore neutral ausgestaltet sein müssen, dass sie den Frauen nicht
une fois, parce que nous serions contre le principe de im Wege stehen, wenn sie einen gleichen Lebenslauf wäh-
l'égalité entre hommes et femmes, mais parce que nous len wollen wie die Männer. Wir haben dabei bis heute sehr
voulons que les hommes et les femmes respirent, évoluent, viel erreicht. Wenn man bedenkt, dass noch nicht neunzig
aménagent leurs rapports dans un sens d'égalité certes, Jahre vergangen sind, seit die erste Juristin der Welt, die
mais d'une manière qui rende encore la société vivable, Zürcherin Emilie Kempin-Spyri sich 12 Jahre nach
19. März 1987 N 471 Parlamentarische Initiative (Fetz)
Abschluss ihres Jus-Studiums um die Stelle einer Dienst- Gleichstellung von Mann und Frau weiss. Wir dürfen ihr
magd in einem Pfarrhaushalt bewerben musste, weil es ihr alles Vertrauen entgegenbringen.
verunmöglicht wurde, mit ihrem erlernten Beruf ihren
Lebensunterhalt zu verdienen, so müssen wir sagen, dass Mme Christinat: Le groupe socialiste considère que l'initia-
wir in diesem Jahrhundert einen gewaltigen Weg zurückge- tive de Mme Fetz va dans le sens souhaité tout à l'heure,
legt haben. Diese Entwicklung ist noch nicht überall ver- mais par des chemins qui semblent plus rapides que ceux
daut, und in der Praxis ist noch nicht überall alles zum qu'envisagé peut-être de prendre le Conseil fédéral à la suite
Besten bestellt; das anerkennen wir. Es sind zusätzliche du grand catalogue contenu dans le rapport sur le pro-
Anstrengungen notwendig. Frau Kopp hat eingehend darauf gramme législatif: égalité entre hommes et femmes.
hingewiesen und auch aufgezeigt, wo diese Möglichkeiten Toutefois, sur deux points et à titre personnel, je ne suis pas
liegen. Die sorgfältige Weiterentwicklung des Rechts, wie es entièrement d'accord avec Mme Fetz. Ce sont ceux des
im Bericht des Bundesrates dargelegt wird, aber nicht quotas et des allégements fiscaux pour les entreprises enga-
zuletzt auch das deutlich gestärkte Selbstbewusstsein der geant des femmes.
Frau, das auf einer wesentlich verbesserten Ausbildung En ce qui concerne les quotas, il me semble que, pour qu'ils
basiert, werden weitere notwendige Fortschritte erzielen. soient équitables et normalement appliqués, ils ne devraient
Die Initiative Fetz hingegen will neben den rechtlich glei- pas concerner uniquement les femmes mais également les
chen Möglichkeiten die faktische Gleichstellung erzwingen hommes. Ainsi, si un quota de femmes doit être introduit
und läuft damit tatsächlich - und entgegen den hier dans une activité économique à majorité masculine, il fau-
gemachten Feststellungen - auf eine unerwünschte Gleich- drait, a contrario, exiger un quota masculin dans des profes-
macherei hinaus. Zwar ist die verstärkte Vertretung der sions jusqu'ici typiquement féminines, telles que les ven-
Frauen in allen Gremien erwünscht und auch anzustreben. deuses ou les caissières des grands magasins. Malheureu-
Aber die gesetzlich vorgeschriebene Quotenregelung ver- sement, ces professions terriblement mal payées resteront
letzt nicht nur die Rechtsgleichheit für die Männer, sie encore longtemps l'apanage des femmes. C'est la raison
verkennt auch die Tatsache, dass die Biographien von Män- pour laquelle le quota risque de ne pas nous aider à résou-
nern und Frauen häufig unterschiedlich verlaufen. Diese dre les problèmes de l'égalité, en particulier celle des sa-
Tatsache resultiert aus den bestehenden faktischen Unter- laires.
schieden, die wir nicht verändern können. In diesem Sinne Quant à l'allégement fiscal, il me gêne car je le ressens, non
ist die Quotenregelung mit all den vorgeschlagenen flankie- pas comme une mesure de promotion et d'encouragement
renden Massnahmen wirklichkeitsfremd und leistet den vis-à-vis des femmes, mais plutôt comme un geste qui abou-
Frauen keinen echten Dienst. tit à confirmer la soi-disant infériorité féminine. Cependant,
Wir Freisinnigen treten für die gesetzliche und gesellschaft- à part ces deux paragraphes auxquels je ne souscris pas, le
liche Weiterentwicklung einer konstruktiven Partnerschaft reste de l'initiative est tout à fait dans l'esprit de l'article 4,
zwischen Männern und Frauen ein, lehnen die parlamentari- alinéa 2 de la constitution fédérale et s'attache à des particu-
sche Initiative Fetz ab und unterstützen das Postulat der larités que nous n'avons pas souvent discutées, comme la
Kommission. terminologie dans les annonces pour le recrutement de
personnel. A ce sujet, je pourrais vous signaler de nombreux
Sager: Die Klage über so wenig Poesie in so langen Reden cas, mais je me contenterai de quelques-uns qui concernent
über die Frau, von der uns Frau Bundesrätin Kopp eben une entreprise fédérale, celle des PTT.
berichtet hat, kann nur von unserem Kollegen Eggly stam- Une direction d'arrondissement des télécommunications,
men! Es ist tatsächlich sehr schwierig, Erörterungen zum quia besoin de personnel pour ses services administratifs et
gestellten Thema etwa um das Liebesgedicht kreisen zu commerciaux, recherche par voie d'annonce des diplômés
lassen, das da anfängt mit den Worten: de commerce en utilisant uniquement une terminologie
«Mignonne, allons voir si la rose, masculine et en oubliant que les jeunes filles sortant de
Qui ce matin avait déclose l'école de commerce avec le même diplôme seraient tout
Sa robe de pourpre au soleil aussi capables que les jeunes gens de remplir les fonctions
A point perdu cette vesprée ...» mentionnées dans l'appel d'offre. On retrouve la même
In logischer Konsequenz dazu hat sich Kollege Eggly gröss- discrimination à la poste. Si vous avez l'étoffe d'un chef, dit
ter Kürze befleissigt, und das gleiche werde ich tun. une annonce, alors inscrivez-vous pour un stage de forma-
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei lehnt die par- tion de deux ans. Mais, ce que l'on ne dit pas, volontaire-
lamentarische Initiative ab. Wir befinden uns in einem ment ou non, c'est que la carrière de secrétaire d'exploita-
Reformprozess, der in der richtigen Richtung verläuft. Frau tion, voire à suivre pour les futurs cadres, est également
Segmüller hat das unterstrichen. Man darf solche Reform- ouverte aux jeunes filles. Alors, pourquoi ce continuel mas-
prozesse nicht allzu sehr beschleunigen, weil sonst Gegen- culin lorsqu'il s'agit de places à responsabilités, donc plus
kräfte auf den Plan gerufen werden. Reformprozesse müs- importantes? En revanche, la formule au féminin est généra-
sen organisch wachsen, um Bestand zu haben. Wenn sich lement utilisée uniquement pour les fonctions hiérarchique-
etwa Herr Jaeger darauf beruft, dass eine junge Generation ment inférieures: assistantes d'exploitation, factrices,
heranwächst, scheint er zu vergessen, dass wir eine ältere trieuses, c'est-à-dire là où il est impossible d'avoir de l'avan-
Generation haben. Will er sie in die Ségrégation versetzen? cement.
Wir haben doch immerhin erhebliche Fortschritte erzielt. Les vieilles habitudes ont de la peine à être corrigées. Pour
Nicht nur Herr Steinegger und Herr Hess haben Beispiele certains, la femme doit se cantonner dans des tâches subal-
beigefügt. Ich möchte auch noch eines anführen: Die pro- ternes. Il faudra encore se battre pour qu'on lui reconnaisse
zentuale Vertretung der Frauen in unseren beiden Räten ist les mêmes droits. Le travail ménager et l'éducation des
nicht um ein Mehrfaches, sondern um ein Vielfaches höher enfants, domaines qui lui sont réservés traditionnellement,
als die Vertretung der Frauen im Britischen Parlament, das sont très mal considérés. Il n'y a aucune reconnaissance
doch in bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann pour le rôle social de la mère de famille, pas de salaire, ni
Pionierdienste geleistet hat. aucune possibilité d'améliorer sa rente AVS. En outre, pour
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei lehnt auch die toutes celles qui, en plus de leurs responsabilités familiales,
Motion der Kommissionsminderheit und das Postulat ab; ont une activité lucrative - dans bien des cas ce double-
dieses nur wegen Punkt 2. Man kann sich nicht über die salaire sert souvent à compléter celui du conjoint - la
Prolifération der Bürokratie beklagen und gleichzeitig neue taxation séparée tarde à venir. Pourtant, elle devrait être une
Aemter schaffen. Wenn ich im Zusammenhang mit dem conséquence normale de l'égalité des droits. Si la Confédé-
sympathischen Antrag von Herrn Longet von der Gefahr ration faisait un geste dans cette direction, elle donnerait le
einer «Berichtitis» gesprochen habe, so meine ich, dass hier bon exemple aux cantons.
mit diesem Postulat die Gefahr einer «Bürokratitis» geweckt En ce qui concerne les rentes individuelles, qui seraient
wird. Wir haben eine Bundesrätin, die sich im Dienst der pourtant conformes à la justice et à la logique, elles sont
Initiative parlementaire (Fetz) 472 N 19 mars 1987
attendues avec impatience depuis des années par les épou- bezahlen soll wie den männlichen Arbeitern.» Wie recht er
ses des retraités et de ceux qui le seront dans le futur. hatte!
En conclusion, on peut dire que les deux objets dont nous Dennoch glaube bzw. hoffe ich, dass, nachdem sie 1971 in
avons discuté tout au long de cette journée concernant les der Mehrheit zur politischen Gleichberechtigung Ja gesagt
discriminations et les inégalités sont complémentaires et haben, die Männer- möglichst vor dem nächsten Jahrhun-
méritent que l'on s'attache à leur donner une suite positive dert - uns Frauen in der Schweiz solidarisch helfen werden,
le plus rapidement possible. Personnellement, pour les rai- die Lohngleichheit zu verwirklichen. Dafür brauchten wir
sons que j'ai développées tout à l'heure, je pense que je eben die Instrumente, die in der Motion der Kommissions-
m'abstiendrai sur l'initiative de Mme Fetz, ce qui n'empê- minderheit enthalten sind. Ich bitte Sie, dieser Kommis-
chera pas un certain nombre de mes camarades de la sionsminderheit zuzustimmen.
soutenir. En revanche, le groupe socialiste unanime adhère
entièrement à la motion de la minorité et il vous invite à en Mme Aubry: L'initiative parlementaire de Mme Fetz deman-
faire de même. dant l'élaboration d'une loi contre la discrimination de la
femme m'est, de prime abord, sympathique. Elle aura donné
Frau Morf: Ich hoffe, Anita Fetz - ich glaube, sie ist im le départ d'échanges nécessaires au sujet de cette question,
Moment nicht da - wird mir nicht böse sein, dass ich ihre elle poussera l'administration à accélérer les études qui lui
Initiative zwar durchaus unterstütze, aber nicht daran sont demandées. C'est très heureux, mais je m'arrête ici.
glaube, dass sie überwiesen wird, auch wenn die Initiantin Si l'on examine les interventions déjà déposées, on constate
heute Geburtstag hat. Ich will deshalb vor allem, in Unter- qu'il y a le postulat de Mme Jaggi, qui est à l'étude devant
stützung des Antrages der Kommissionsminderheit, zwei une commission et nous devrons attendre le résultat de
Feststellungen machen. cette étude. Ce postulat traite tous les points repris par
Die erste Feststellung: Ich möchte betonen, wie wichtig die Mme Fetz dans son initiative. Il y a également le postulat de
Einrichtung einer Bundesstelle ist, die über eine Auslege- Mme Stamm, qui demande un bureau fédéral de la condi-
ordnung der Frauenfragen hinausgeht, so wie Helmut Huba- tion féminine, et il faudra bien en discuter lorsque les études
cher in seinem Postulat das ja schon lange vorher verlangt faites à ce sujet seront terminées et nous seront présentées.
hat. On parle beaucoup de bureau de la condition féminine
Viele andere Staaten Europas haben längst solche Stellen, comme ce fut le cas récemment à Genève et je pense que
manche sogar eine Vielzahl solcher Stellen. Ich habe die c'est à la mode. Je crains personnellement qu'un tel organe
neueste Liste des Europarates vor mir. In Oesterreich zum crée un clivage entre les femmes et les hommes, mais peut-
Beispiel gibt es ein Staatssekretariat für Frauenfragen, être faut-il attendre le modèle que nous présentera l'admi-
daneben aber noch verschiedene weitere, etwa zehn ver- nistration pour juger de sa valeur.
schiedene Regierungsstellen, die sich um Frauenfragen L'exigence des quotas, que formule Mme Fetz - 50 pour
kümmern. Sieben Stellen davon sind im Sozialministerium, cent de places aux femmes - est insoutenable, car inconci-
dann gibt es ein Frauenreferat im Bundesministerium für liable avec les minorités que nous rencontrons chaque jour
Unterricht, Kunst und Sport. In Belgien gibt es ein Staatsse- en Suisse, (et j'en fais partie), qu'elles soient religieuses,
kretariat für die soziale Emanzipation und sieben weitere linguistiques ou régionales. Un jour ou l'autre, elles pour-
entsprechende Fachstellen. In Frankreich gibt es fünf Stel- raient faire les mêmes revendications. Même si nous les
len, unter anderem eine interministerielle Kommission. In acceptions, ces quotas sont également impossibles à réali-
den Niederlanden gibt es acht verschiedene Stellen, sogar ser, la femme, me semble-t-il, étant irremplaçable dans de
eine ständige parlamentarische Kommission für Emanzipa- nombreux domaines où, qu'elle le veuille ou non, elle doit
tionspolitik. In Norwegen gibt es fünf verschiedene Regie- être présente - je pense à la mère de famille dont un enfant
rungsstellen, darunter sowohl einen Gleichberechtigungs- est victime d'accident ou malade, aux parents très âgés:
Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau und eine Gleichbe- c'est toujours à la femme qu'on a recours, et non pas à un
rechtigungs-Berufungsinstanz. Soviel zum gesamteuropäi- homme. Ces tâches-là nous sont inhérentes, comme celle
schen Vergleich. Wenn sich jemand für den gesamten de mettre un enfant au monde, et démontrent que cette
Ueberblick interessiert, stelle ich die Liste gerne zur Verfü- égalité est utopique. Vous la demandez absolue, comme
gung. toutes les féministes, et pour moi elle est déjà inconciliable
Am wichtigsten und zugleich auch am schwierigsten wird es sur le plan de la profession. L'absentéisme féminin est bien
sein - das ist meine zweite Feststellung -, den nötigen connu, et à mes yeux, il est admissible, car nous apportons à
Fortschritt hinsichtlich gleichen Lohns für gleichwertige la famille et à la société une chaleur et souvent un dévoue-
Arbeit zu machen. Weltweit erbringen Frauen zwei Drittel ment, ainsi que la continuité et la responsabilité.
der Arbeit. Das hat mein Kollege Otto Nauer schon zitiert. Cependant, les mêmes milieux qui revendiquent l'égalité
Aber man muss das noch fortsetzen: Sie erzielen nur einen totale, le quota - et cela je ne le comprends pas - s'opposent
Zehntel des Einkommens und besitzen bloss einen Prozent avec force au travail de nuit des femmes. On sait aujourd'hui
des Vermögens. Das heisst doch auch: Je mehr ein Beruf qu'à la suite de la compensation en jours de congé, au
zum Frauenberuf wird, um so grösser wird der Abstand zu salaire plus élevé, la plupart des femmes qui pourraient
den Löhnen jener Berufe, die mehrheitlich von Männern travailler la nuit en seraient très satisfaites. Ce sont égale-
ausgeübt werden. Die Qualitäten weiblicher Arbeitnehmer, ment elles qui se sont adaptées très rapidement aux nou-
also Geschicklichkeit, Exaktheit, Geduld, Durchhaltevermö- velles technologies, avec beaucoup plus d'habileté que les
gen usw. - was wir Frauen ja auch in der Politik dringend hommes. Alors, Mesdames, celles qui veulent absolument
brauchen -, werden unterbewertet. Zynisch ist vor allem die cette égalité, pourquoi dire non à une formule qui donne
Behauptung, Frauen brauchten nicht so viel zu verdienen, l'indépendance à certaines employées et leur apporte même
sie hätten keine Familie zu ernähren. Es gibt auch Männer, un avantage sur leurs collègues masculins? Il n'y a pas
die keine Familie zu ernähren haben und doch ihren vollen besoin de quota dans ces domaines, la femme étant là en
Männerlohn bekommen. Es gibt alleinstehende Frauen, die majorité.
für Kinder oder Familienangehörige sorgen müssen, und J'en viens à un point de droit. La minorité de la commission
verheiratete Frauen, ohne deren Lohn das Familieneinkom- demande un droit d'agir en justice dans la procédure rela-
men nicht ausreichen würde. tive au droit du travail pour les groupements ou associations
Hermann Greulich, der Gründer der schweizerischen Arbei- qui, selon les termes de leurs statuts, «sont tenus de lutter
terbewegung, sagte bereits 1876: «Der Kampf für die politi- pour assurer l'égalité de traitement». Jusqu'à ce jour, la
sche Gleichberechtigung des Weibes wird vielleicht weniger possibilité a été donnée aux associations de défendre les
schwer sein als der für die ökonomische Gleichstellung. droits d'un objet qui ne peut s'exprimer, par exemple les
Mancher Bourgeois würde sich weniger dagegen sträuben, animaux, la nature. Il ne m'a jamais semblé que les femmes
dass seine Arbeiterinnen auch an die Urne gehen und mit- étaient muettes, même si trop souvent elles ne savent pas se
stimmen, als dagegen, dass er ihnen ebensoviel Lohn défendre. Dans le droit du travail, une femme peut porter
19. März 1987 473 Parlamentarische Initiative (Fetz)
plainte, même jusqu'au Tribunal fédéral, on l'a vu, si elle beiden deutschsprachigen Klassen keine Frau; in der wel-
n'est pas traitée sur un pied d'égalité. D'autre part, les schen Klasse eine. Bei einem verwaltungs- und staatsrechtli-
syndicats existent pour cela, mais on en fait souvent trop chen Seminar für Bundesbeamte vor einem Jahr - zwei
peu de cas. Si nous voulons l'égalité, nous devons être Klassen -: keine Frau.
traitées en personnes responsables et en adultes. Ce n'est Ich weiss, dass in gewissen Aemtern viele Frauen angestellt
qu'à ce prix que nous changerons rapidement les mentalités sind; viele von ihnen bearbeiten jetzt Asylgesuche und
pour les adapter aux lois déjà existantes. -beschwerden. Das sind nicht sehr gesuchte Stellen, was die
En conclusion, après la conférence de Nairobi, à laquelle a vielen Abgänge, auch von Frauen, deutlich zeigen. Insge-
participé Mme Kopp, notre conseillère fédérale, nous samt sind aber die Frauen in der Bundesverwaltung deutlich
savons que le programme de l'égalité est bien défendu, untervertreten.
nous l'avons entendu tout à l'heure, non seulement à l'étran- Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung der
ger mais aussi au Conseil fédéral. Parce que, justement, Geschlechter muss der Staat mit gutem Beispiel vorange-
nous avons une femme qui se fait l'avocate de la lutte contre hen. Wie könnte er auf die Privatwirtschaft einwirken - was
les inégalités, à cet échelon-là, et qui en est très consciente. nötig ist -, wenn er selber als unglaubwürdig erscheint?
Le groupe radical vous propose de rejeter l'initiative parle- Sowohl der Gesetzgeber wie auch die Verwaltung haben
mentaire de Mme Fetz et de transmettre le postulat de la also noch viel zu tun, mehr, als der Bericht, über den wir
commission qui comporte largement toutes nos revendica- heute diskutieren, in Aussicht stellt.
tions.
Bäumlin: Auch ich bin mir bewusst, dass die Initiative keine Frau Stamm Judith: Auch ich bin der Meinung - damit das
Chance hat. Das Geburtstagsgeschenk, das Sie, Frau Fetz, hier drinnen sonnenklar ist -, dass wir die Schaffung glei-
sich am meisten wünschten, werden Sie kaum kriegen. cher Möglichkeiten für Mann und Frau im gegenseitigen
Darum spreche ich in erster Linie für die Motion. Dialog und im gegenseitigen Respekt erreichen wollen. Das
Ich bin der Meinung, dass die Motion die besonders wichti- hindert mich aber nicht daran, die parlamentarische Initia-
gen, aber auch unerlässlichen Forderungen bündelt: Ihr tive für ein Antidiskriminierungsgesetz zu unterstützen.
sollte zugestimmt werden. Das Postulat wäre in der Tat eine Andere Staaten kennen solche Gesetze. Sie enthalten teil-
Alibiübung, mehr nicht. - Wieder etwas prüfen und berich- weise noch weitergehende Kriterien. Diskriminierung ist
ten? Das kann in der jetzigen Situation nicht viel bringen. dort nicht nur aufgrund des Geschlechtes verboten, son-
Herr Eggly-Genf hat in seinem ersten Votum gesagt: dern auch aufgrund der Rasse, der Religion, usw. Ich kenne
Gesetze dürften den Gebräuchen nicht allzuweit vorausei- keinen Staat, in dem ein solches Gesetz Schaden angerich-
len. Ich finde, das ist eine äusserst gediegene Art, die Mei- tet hätte. Diese Gesetze haben vielmehr - ich denke vor
nung zu äussern, es solle sich am Bestehenden nichts allem an die USA- auch Bevölkerungsgruppen Zugang zu
ändern. Ausbildung und Berufen verschafft, die für sie vorher in
Andere haben gezweifelt, ob der Gesetzgeber hier eine unerreichbarer Ferne waren.
Funktion habe. Herr Hess meint, es komme mehr auf Infor- Es ist mir natürlich klar, dass wir in einem Entwicklungspro-
mation, auf Gesinnung sowie Bewusstseinswandel an. Ich zess stehen und die Schaffung gleicher Möglichkeiten für
bin der Meinung, das Gesetz habe eine wichtige Funktion, Mann und Frau organisch wachsen muss. Aber auch
um sozialen Wandel zu initiieren. Vor allem möchte ich jetzt Wachstum muss gefördert werden. Mit Geduld allein hätten
folgendes sagen: Es gibt nach der Verfassung einen Auftrag wir heute noch kein Erwachsenenstimmrecht, noch keinen
an den Gesetzgeber, etwas zu tun, einen Auftrag gemäss Artikel 4 in der Bundesverfassung und noch kein partner-
Artikel 4 Absatz 2 zweiter Satz der Bundesverfassung, um schaftliches Eherecht.
den wir nicht herumkommen. Wer sich diesem Auftrag, Es hat mich, wie Frau Spoerry, auch sehr erschüttert, als ich
wirklich die Gleichberechtigung zu verwirklichen, entzieht, die Geschichte jener Juristin las, die im letzten Jahrhundert
aber gleichzeitig behauptet, im Prinzip sei er selbstverständ- in unserem Land ihren Beruf nicht ausüben konnte und sich
lich für die Gleichberechtigung - im Prinzip, ist das dann schliesslich um die Stelle einer Dienstmagd bewerben
etwas wie der ferne Himmel? -, betreibt im Grunde einen musste. Es hat mich vor allem erschüttert, dass so etwas in
Etikettenschwindel, den man hiersehrgut mit völlig treuher- unserem Land geschehen konnte.
ziger Miene vortragen kann. Das ist mir klar. Dass die erwachsenen Frauen heute als dem Mann gleich-
Wie verhält es sich zum Beispiel mit dem Anspruch auf gestellte und gleichberechtigte Menschen anerkannt wer-
gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit? Das ist unmittelbar den, dürfte doch eine Selbstverständlichkeit sein. Wir müs-
geltendes Recht. Trotzdem ist dieser Anspruch nicht reali- sen uns dessen nicht noch extra rühmen! Wir könnten
siert. Es werden zu diesem Thema Studien gemacht, das ist vielmehr beklagen, dass der Weg dazu so lange, so steinig,
interessant; es ist auch gut, dass es diese Studien gibt, aber so dornenvoll war. Aber das haben wir heute hinter uns
sie werden nichts an der Situation ändern, die wie folgt gelassen, und wir freuen uns über die erzielten Fortschritte.
aussieht: Die Frauen werden es nicht wagen, sich zu weh- Ich gehe davon aus, dass auch bei Annahme der Initiative
ren, weil sie eine Kündigung befürchten - natürlich keine aufgrund unseres Réglementes die Kommission des Natio-
ausserordentliche, sondern eine ordentliche Kündigung. nalrates und das Plenum die Möglichkeit hätten, im Rahmen
Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Frauen, die sich wehren, dieser Initiative ein Gesetz zu erarbeiten, ohne dass wir uns
werden bei potentiellen anderen Arbeitgebern zum voraus alle Punkte, die vorgeschlagen sind, zu eigen machen müss-
«vermiest». So haben sie Angst, überhaupt nicht mehr arbei- ten. So bin ich zum Beispiel Förderungsmassnahmen sehr
ten zu können, und wehren sich nicht. Da kann nur der zugetan, einer Quotenregelung hingegen stehe ich ausser-
Gesetzgeber mit einem Klagerecht von Organisationen hel- ordentlich skeptisch gegenüber. Den Punkt des ge-
fen. schlechtsneutralen Sprachgebrauchs wie'derum verwirkli-
Eben das lehnt Herr Eggly-Genf freilich ab. Kein Dritter dürfe chen wir ja bereits in unserer Gesetzgebung, wie ich Ihnen
sich in das - so intime, freundschaftliche, ja familiäre? - das bei der Revision des Organisationsgesetzes der Bundes-
Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einmischen! rechtspflege ausführen konnte.
Das riecht doch alles penetrant nach Ideologie. Ich möchte Sie doch bitten, nicht immer gleich anzuneh-
Zum Schluss noch eine Anregung. Es ist allerdings schade, men, dass zum Geschlechterkampf geblasen wird, wenn
dass Frau Bundesrätin Kopp nicht anwesend ist, aber sie nach Möglichkeiten gesucht wird, für Mann und Frau glei-
muss ja bei der Behandlung parlamentarischer Initiativen chermassen Chancen zu schaffen, sich im Rahmen von
auch nicht da sein. Ich möchte Ihnen eine Erfahrung mittei- Familie und Beruf nach ihren Eignungen und Neigungen zu
len: Seit vielen Jahren bin ich an Beamtenkursen für höhe- entwickeln.
res Personal des Bundes beteiligt. Wie setzt sich die Teilneh- Da ich nicht annehme, dass diese Initiative Aussicht auf
merschaft jeweilen zusammen? Der letzte Kurs war in drei Erfolg hat, bitte ich Sie, wenigstens die Motion der Kommis-
Klassen mit durchschnittlich 25 Teilnehmern aufgeteilt: in sionsminderheit zu unterstützen. Sie gibt uns die Möglich-
Initiative parlementaire (Fetz) 474 19 mars 1987
keiten, auf dem Weg der Gleichstellung von Mann und Frau offenstehen, sofern die Anwärter geeignet sind. In einer
ein weiteres Stück vorwärts zu kommen. dynamischen Welt braucht es nicht Festlegungen, die mit
der neuen Wirklichkeit einer inzwischen schon wieder ver-
Steinegger, Berichterstatter: Bereits im Zusammenhang mit änderten Umwelt nicht mehr übereinstimmen, sondern Ten-
der Berichterstattung zum Rechtsetzungsprogramm «Glei- denzangaben.
che Rechte für Mann und Frau» habe ich dargelegt, dass bei 3. Ziele und Mittel sollten sich nicht widersprechen. Es stellt
der Diskussion um die Gleichbehandlung von Mann und sich die Frage, ob beispielsweise die Beweislastverteilung
Frau zwei Problemebenen zu unterscheiden sind. Einerseits von Artikel 8 ZGB, die für den ganzen Rechtsbereich gilt, für
geht es um die Rechtsgleichheit (BV4 Absatz 2); darüber diesen Bereich einfach über Bord geworfen werden soll. Hat
haben wir im Zusammenhang mit dem Bericht gesprochen. im weiteren die Klagelegitimation von Organisationen im
Andererseits geht es um die faktische Gleichstellung in der Privatrecht überhaupt einen Platz? Die schrittweise Umfor-
sozialen Wirklichkeit; dies ist vor allem ein Problem der mung der zweckunabhängigen Regeln des Privatrechts in
Rollenbilder. zweckabhängige Regeln der öffentlichen Sozialgesetzge-
Herr Jaeger hat vorhin praktisch ausschliesslich zur Rechts- bung führen dazu, dass die Bürger und deren Eigentum als
gleichheit gesprochen. Er hat gesagt: «Es geht nicht darum, ein Objekt der Verwaltung behandelt werden mit dem Ziel,
die faktische Gleichstellung im Parlament zu erreichen.» bestimmte Ergebnisse für bestimmte Gruppen zu gewährlei-
Das ist genau die Auffassung der Kommissionsmehrheit. sten. Dabei wären gewisse Förderungsmassnahmen und
Der Gesetzgeber kann nicht alles bewirken; die Gleichbe- Vorzugsbehandlungen, die hier zur Diskussion stehen,
rechtigung muss gelebt werden. Aber Gleichberechtigung wahrscheinlich sogar unter dem Gesichtspunkt von Artikel 4
muss auch bei den verschiedenen Geschlechtern gelebt Absatz 2 problematisch und würden eine Verletzung der
werden: Auch Frauen untereinander haben noch einen Weg Vertragsfreiheit bedeuten. Ich muss auch widersprechen,
des Lernens von Solidarität vor sich. dass wir in anderen Bereichen der Individuai rechte derartige
Die Frauen drohen nämlich mehr und mehr in zwei Lager zu Ausführungs- und Förderungsgesetzgebungen hatten; wir
zerfallen: auf der einen Seite die Hausfrauen und auf der haben sie nicht.
anderen Seite die beneidete, gesellschaftlich anerkannte Das von Frau Fetz geforderte Arsenal entspricht weitgehend
und angesehene Berufs- und Karrierefrau. Es braucht auch den Diskussionen in der Bundesrepublik Deutschland im
selbstbewusste Mütter, die im teilweisen oder ganzen Ein- Zusammenhang mit dem Bericht der Enquete-Kommission
satz für die Familie Bestätigung und vor allem Anerkennung «Frau und Gesellschaft». Die Mehrheit der Kommission
finden können. lehnt die Initiative ab, nicht etwa, weil sie sich an den alten
Wir stellen auch fest, dass, sobald eine Frau in leitender Slogan aus den sechziger Jahren erinnert, dass man keinem
oder politischer Stellung nicht die von gewissen Kräften über dreissig trauen soll. Die Kommission ist aber der Mei-
gewünschte Politik betreibt, ihr die Fraulichkeit aberkannt nung, dass der Bund im Bereich der faktischen Gleichbe-
wird. Damit entlarven sich gewisse Strömungen der Frauen- handlung zusätzliche Anstrengungen unternehmen könnte,
politik als gewöhnliche Interessenpolitik mit falscher Eti- und möchte in diesem Sinne ein Postulat überweisen las-
kette. sen. Ein Bundesorgan mit klaren Aufgaben hätte im Sinne
Bei der parlamentarischen Initiative Fetz geht es um die einer Querschnittsfunktion für die faktische Gleichstellung
faktische Gleichstellung von Mann und Frau. Die Initiative zu arbeiten.
schlägt in der Form der allgemeinen Anregung ein ganzes Eine Kommissionsminderheit möchte in einer Motion viel
Arsenal von Instrumenten vor, um das Ziel der faktischen weiter gehen und insbesondere das Klagerecht von Organi-
Gleichstellung zu erreichen. Wahrscheinlich wäre es für sationen einführen. Dieses Klagerecht wird in den verschie-
viele diskutabel, die Frage eines Antidiskriminierungsgeset- densten Bereichen zur Diskussion gestellt und wäre ohne
zes zu prüfen. Viele werden aber verstimmt, wenn sie das Zweifel ein weiterer Schritt zur Infragestellung der dem
vorgeschlagene Instrumentarium erblicken, und hier Privatrecht zugrunde liegenden Vertragsfreiheit.
betreibt für einmal auch Frau Fetz «Hochrüstungspolitik».
Sie hat die einzelnen Elemente selbst dargestellt. Ich kann Mme Vannay, rapporteur: Comme déjà constaté, les inéga-
darauf verzichten, diese noch einmal aufzuzählen. Bei der lités de fait sont encore très nombreuses dans nombre de
Beurteilung dieses Arsenals möchte ich drei Kriterien er- secteurs: famille, économie, politique notamment, indépen-
wähnen: damment même des inégalités de droit. On constate aussi
1. die Frage der Priorität: Der Verfassungsgesetzgeber hat qu'aucun progrès ne vient tout seul, que la plus belle consti-
einen Auftrag zur Durchsetzung der Rechtsgleichheit gege- tution, que la plus belle loi du monde resteront lettre morte
ben. Diese Arbeiten erfordern einigen Aufwand. Es ist heute si leur application n'est pas contrôlée, stimulée ou encore
kritisiert worden, dass es mit dem Bericht zu wenig schnell encouragée. Je ne redirai pas ce qui se passe avec les
vorwärts gehe. Man muss sich fragen, ob man sich nicht auf salaires dans le secteur privé notamment, ni dans quelle
diese Arbeiten konzentrieren sollte. classe de salaire on trouve les femmes en plus grand nom-
2. die ordnungspolitische Frage: Ist es Aufgabe des Staates, bre au sein des administrations publiques par exemple. En
neben der Gleichheit vor und im Gesetz über bürokratische d'autres termes, la volonté de réaliser l'égalité doit se don-
Verfahren einen derartigen Aufwand an sozialer Betreuung ner des moyens d'action. Les pays qui nous entourent l'ont
aufzubauen? Ist die Dramaturgie der angeblich durchge- bien compris, qui ont adhéré à une convention sur l'élimina-
henden sozialen Diskriminierung und Hilfsbedürftigkeit der tion de toutes les formes de discrimination à l'égard des
Frau nicht auch ein verborgenes Herrschaftsinteresse derje- femmes, qui ont instauré une protection juridique contre les
nigen, die die Hilfsbedürftigkeit der Frauen proklamieren? discriminations fondées sur le sexe et qui se sont donné des
Was eine Verwaltung, was das bürokratische System zur lois ad hoc. Ces lois combinent, à la fois, l'interdiction de
Realisierung eines richtigen und lobenswerten Zieles auszu- toute discrimination et l'obligation de prendre des mesures
richten vermag, zeigt die heutige Diskussion in Amerika im actives en faveur de l'égalité. Ces mesures actives sont
Zusammenhang mit den Massnahmen zum Abbau der Ras- concrétisées par des programmes d'action concernant
sendiskriminierung. Dort hat sich durch Aufstellung von l'éducation, la formation, la reconversion, l'emploi et la
Quoten durch Zahlen- und Gruppendefinitionen bereits eine promotion de la femme, ou par des programmes d'informa-
Struktur zementiert, wo gemäss ursprünglichem Ziel dyna- tion dans les domaines des droits civiques, des droits
mische Verfahren notwendig wären. Das eigentliche Ziel in sociaux et politiques entre autres. On a donc créé des
liberalen Gesellschaften und Wohlfahrtsstaaten kann nicht organes dotés de compétences étendues, pouvant jouer un
darin bestehen, dass irgendwelche Gruppen in irgendwel- rôle de conciliateur ou d'arbitre dans les conflits portant sur
chen Positionen und genau angegebenen Proportionen ver- le problème de l'égalité. Ces organes peuvent avoir la capa-
treten sein sollen, sondern vielmehr darin, dass diese Posi- cité d'agir en justice ou d'assister un demandeur dans une
tionen durch angemessene und vor allem durch nichtdiskri- action judiciaire. Quelques Etats ont institué, pour l'em-
minatorische Regeln verteilt werden und allen gleichmässig ployeur, l'obligation légale de maintenir une proportion
19. März 1987 N 475 Parlamentarische Initiative (Fetz)
égale d'hommes et de femmes dans l'entreprise. D'autres Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr
incitent les milieux de l'économie à respecter volontaire- La séance est levée à 19 h 45
ment l'égalité de traitement entre hommes et femmes. J'ai-
merais dire à ceux qui semblent craindre comme la peste
cette mesure en vertu de la liberté contractuelle qu'il s'agit
simplement, à qualifications égales, d'embaucher la per-
sonne du sexe sous-représenté jusqu'à ce que l'égalité
s'établisse. Puis dans certains pays, on prend des sanctions
pénales et civiles, telles que des amendes, des dommages et
intérêts pour punir les infractions aux principes de l'égalité
des sexes. Voilà quelques moyens utilisés et utilisables et
pas du tout contraires aux intérêts des femmes.
Il est certain que les discours entendus.sont à la mesure de
la volonté politique mise à réaliser l'égalité de fait dans notre
pays. Les propositions concrètes sont aussi à cette mesure:
un postulat, pour se donner un peu bonne conscience, mais
vite oublier les générosités verbales légèrement proclamées
ou alors une motion qui oblige à promouvoir l'égalité, qui
crée un organe, un état-major doté de pouvoir et passible
aussi de jouer le rôle d'ombudsman, par exemple, parce
qu'il faudra aussi que les femmes ou les hommes discri-
minés puissent se faire entendre et reconnaître leurs droits.
Et c'est bien de cela que certains ont peur. Le jour où les
associations ou les organisations pourront représenter les
personnes lésées, alors il faudra faire attention, on ne
pourra plus discriminer en toute impunité. Les enjeux sont
donc clairs. Avec le postulat, le statu quo est garanti, rien ne
changera. Avec la motion, nous nous obligeons à prendre
au sérieux la constitution et à promouvoir activement l'avè-
nement de l'égalité.
Pour ma part, je voterai avec la minorité de la commission la
motion. Je vous invite à en faire autant, dans l'intérêt de la
femme et aussi dans celui de l'homme.
Le président: Compte tenu de trop nombreuses absences
dans l'hémicycle, je vous propose de renvoyer la décision
sur cet objet important à demain matin.
Mme Stamm s'annonce pour une motion d'ordre.
J'aimerais vous préciser qu'il y a cinq minutes nous étions
62 dans cette salle et il nous paraissait regrettable de pren-
dre une décision qui aurait pu être entachée de défaut de
quorum.
Frau Stamm Judith: Es liegt mir fern, dieser Entscheidung
der Verschiebung auf morgen irgendeine Interpretation zu
geben; ich möchte Sie aber bitten, die Abstimmung über
dieses Geschäft jetzt durchzuführen, wie wir das schon
häufig gemacht haben, wenn wir bis in alle Nacht hinein
diskutiert und anschliessend abgestimmt haben. Ich betone
noch einmal: Es liegt mir fern, auch nur im geringsten an der
Integrität unseres Präsidenten zu zweifeln.
Parlamentarische Initiative - Initiative parlementaire
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 70 Stimmen
Dagegen 39 Stimmen
Postulat der Kommission - Postulat de la commission
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates offensichtliche Mehrheit
Dagegen Minderheit
Ueberwiesen - Transmis
Motion der Minderheit - Motion de la minorité
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 50 Stimmen
Dagegen 61 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Fetz) Gesetz gegen die Diskriminierung der Frau
Initiative parlementaire (Fetz) Loi contre la discrimination de la femme
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.223
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1987 - 15:00
Date
Data
Seite 463-475
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Pagina
Ref. No 20 015 219
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