Coordination of Federal Pension Fund Reforms with AHV Revision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to coordinate the revision of pension fund statutes for federal employees with the planned 10th revision of the old-age and survivors' insurance (AHV). The court acknowledged that the proposed reforms for federal pension funds aimed at gender equality and flexible retirement ages, but decided that these revisions should not be implemented before the legislature resolves similar issues for the AHV. This approach ensures that changes in occupational pensions are aligned with the broader social security system and do not create undue burdens or inconsistencies, while also respecting existing court rulings on gender equality in pension plans.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 48 Absatz; Coordination of Federal Pension Fund Reforms with AHV Revision: The court acknowledged that the proposed reforms for federal pension funds aimed at gender equality and flexible retirement ages, but decided that these revisions should not be implemented before the legislature resolves similar issues for the AHV. This approach ensures that changes in occupational pensions are aligned with the broader social security system and do not create undue burdens or inconsistencies, while also respecting existing court rulings on gender equality in pension plans.
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KI-generiertVolltext
Motion Früh 512 N 20 mars 1987
aktive Beihilfe zur Kapitalflucht beschränkt werden müss- dung der bundeseigenen Vorsorgeeinrichtungen abgebaut
ten. werden kann.
4. Filialen schweizerischer Banken im Ausland unterstehen
der Rechtshoheit des betreffenden ausländischen Staats. Texte de la motion du 18 décembre 1986
Die von der Motion verlangte Unterstellung unter schweize- Le Conseil fédéral est chargé de coordonner la révision
risches Recht wäre mit dem Territorialitätsprinzip nicht zu prévue des statuts de la Caisse fédérale d'assurance et celle
vereinbaren. Zudem wäre es aus Wettbewerbsgründen de la Caisse de pensions et de secours des CFF d'une part,
kaum möglich, im Ausland tätige Filialen mit stärkeren Auf- et la 10e révision de l'AVS qui est projetée, d'autre part.
lagen zu belasten, als sie für ihre Konkurrenten gelten. Comme le modèle élaboré par le Département fédéral des
Indessen versteht es sich von selbst, dass eine international finances pour les statuts de ces deux caisses
tätige Schweizer Bank nicht über ausländische Filialen und a) vise à réaliser l'égalité de traitement pour les hommes et
Tochtergesellschaften die schweizerische Rechtsordnung les femmes en réduisant à cet effet les prestations en faveur
umgehen darf. des femmes et
5. Die Nationalbank erhebt heute schon eine Statistik über b) doit permettre la jouissance des rentes par anticipation,
die Wertschriftendepots in- und ausländischer Kunden. Sie celles-ci étant parfois réduites à cet effet,
dient jedoch ausschliesslich der Berechnung der für die il faut adapter soigneusement la prévoyance professionnelle
Geldpolitik wichtigen Kapitalverkehrsbilanz. Entsprechend concernant les agents de la Confédération, aux modifica-
ist die Erhebung aufgebaut; sie erfasst nicht sämtliche tions apportées au premier pilier. En raison de ce qui pré-
deponierten Wertschriften und ist nicht länderweise geglie- cède, la revision des statuts ne doit être réalisée
dert. Sie eignet sich daher nicht zur Veröffentlichung. Der 1. que lorsque le législateur aura résolu les questions que
vom Motionär anvisierte Zweck der Statistik würde ausser- posent la garantie d'un traitement égal pour les hommes et
halb des verfassungsrechtlich umschriebenen Aufgabenbe- les femmes et l'institution d'une réglementation souple
reichs der Nationalbank liegen. Auch wären Globalzahlen concernant l'âge qui donne droit à la rente AVS,
(Depots aller Angehörigen eines ausländischen Staats bei 2. que lorsqu'on aura renseigné en même temps le Parle-
allen Schweizer Banken) für die Aufdeckung von Missbräu- ment sur les conséquences qu'entraînerait la mise à la
chen oder kriminellen Machenschaften wenig hilfreich. retraite anticipée pour ce qui a trait aux besoins en person-
Soweit die Depots einzelner ausländischer Personen bei nel et sur le plan financier,
Schweizer Banken interessieren, können diese auf dem Weg 3. et que lorsqu'on aura l'assurance que la Confédération et
des Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen ausfindig gemacht les caisses de pensions ne devront pas supporter de nou-
und blockiert werden. velles charges, la réduction de l'endettement des institu-
tions de prévoyance de la Confédération étant garantie du
Schriftliche Erklärung des Bundesrates même coup.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach,
wandeln. Ammann-Bern, Bonnard, Coutau, Eggly-Genève, Flubacher,
Künzi, Lüchinger, Nef, Reich, Schwarz, Spalti, Spoerry,
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Stucky, Thévoz, Weber-Schwyz, Wyss (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
I.Die Finanzkommission des Nationalrats hat am
14. November 1986 vom neuen Versicherungsmodell für
#ST# 86.189 EVK und PHK ohne positive oder negative Stellungnahme
Kenntnis genommen. Die anvisierte Lösung gestattet unter
Motion Früh anderem den freiwilligen Altersrücktritt von Frauen und
Eidgenössische Versicherungskasse (EVK). Männern ab 60 Jahren mit versicherungsmathematischer
Kürzung der Renten, wobei die Pensionierung mit 62 Jahren
Statutenrevision. Aufschub Anspruch auf die ungekürzten Altersleistungen gibt, sofern
Caisse fédérale d'assurance (CPS). der Beitragspflicht während 40 Versicherungsjahren nach-
Révision des statuts. Ajournement gekommen worden ist. Die geschlechtsneutrale Lösung ver-
mittelt einerseits allen Bundesbediensteten die Möglichkeit
eines flexiblen Rücktritts, hebt andererseits aber den heute
bestehenden Anspruch der Frauen auf volle Altersleistung
mit dem vollendeten 60. Altersjahr oder mit dem vollendeten
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1986 35. Beitragsjahr auf. Die Finanzkommission des Nationalrats
Der Bundesrat wird ersucht, die vorgesehene Statutenrevi- setzte sich insbesondere mit den versicherungsmathemati-
sion der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) und schen Aspekten des neuen Modells auseinander; dabei wur-
der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) mit der geplan- den Expertenmeinungen entgegengenommen, wonach die
ten 10. AHV-Revision zu koordinieren. Weil das vom Eidge- vorgeschlagene Lösung versicherungstechnisch funktions-
nössischen Finanzdepartement entwickelte Modell für die fähig sei und den Arbeitgeber nicht stärker als bisher bela-
EVK und die PHK ste. Die Neuerungen dürfen indessen nicht isoliert unter
a) die Gleichstellung der Geschlechter über reduzierte Lei- versicherungstechnischen Gesichtspunkten der bundesei-
stungen für weibliche Funktionäre anvisiert und genen Vorsorgeeinrichtungen beurteilt werden; volkswirt-
b) einen vorzeitigen Rentenbezug, zum Teil bei Kürzung der schaftliche und arbeitsmarktliche Konsequenzen, insbeson-
Renten, ermöglichen soll, dere aber auch die Entwicklung der ersten Säule, sind
ist die für die Bundesbediensteten geltende berufliche Vor- ebenso in Rechnung zu stellen.
sorge sorgfältig auf die Entwicklung der ersten Säule abzu- 2. Das für die bundeseigenen Pensionskassen geplante
stimmen. Deshalb soll die Statutenrevision Modell beschlägt die Themen der allgemeinen Rücktritts-
1. erst realisiert werden, wenn der Gesetzgeber die Fragen grenze, des flexiblen Rentenalters und der Gleichstellung
der Gleichstellung der Geschlechter und des flexiblen Ren- von Mann und Frau. Es sind dies genau die zentralen Fra-
tenalters für die AHV gelöst hat, gen, die demnächst auch für die AHV entschieden werden
2. dem Parlament gleichzeitig die Folgen vorzeitiger Pen- müssen. Im Interesse der Bundesbediensteten dürfen sich
sionierungen für den Personalbedarf und die diesbezügli- jedoch die Anspruchsvoraussetzungen gegenüber der
chen finanziellen Konsequenzen aufzeigen, ersten und der zweiten Säule nicht zu weit voneinander
3. so gestaltet sein, dass dem Bund und den Pensionskas- wegbewegen, um zu vermeiden, dass Beamte höherer
sen keine zusätzlichen Lasten entstehen und die Verschul- Gehaltsklassen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen
20. März 1987 N 513 Motion Grendelmeier
in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen durch die raschen Realisierung der beiden vordringlichen Postulate in
Neuerungen begünstigt werden. Das im Rahmen von EVK keiner Weise entgegen.
und PHK anvisierte durchschnittliche Terminalter von 62 Da im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Parlament
Jahren kann im übrigen nicht losgelöst von der Frage der Gelegenheit erhält, unter anderem auch zu den in der
allgemeinen Pensionierungsgrenze beurteilt werden. In sei- Motion aufgeworfenen Fragen und Begehren Stellung zu
ner Botschaft vom 17. Juni 1985 über die Volksinitiative zur nehmen, ist die separate Behandlung der Motion nicht not-
Herabsetzung des AHV-Rentenalters auf 62 Jahre für Män- wendig.
ner und 60 Jahre für Frauen, die demnächst durch den
Souverän beurteilt werden wird, weist der Bundesrat darauf Schriftliche Erklärung des Bundesrates
hin, dass eine Herabsetzung des Rentenalters der Entwick- Déclaration écrite du Conseil fédéral
lung der Lebenserwartung zuwiderläuft, das Verhältnis zwi- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
schen der Anzahl der Rentner und jener der Erwerbstätigen
zusätzlich verschlechtert und zu einer weiteren Belastung Abgelehnt - Rejeté
der schweizerischen Volkswirtschaft führt. Dabei hält der
Bundesrat den Bestrebungen zur Reduktion des Rentenal-
ters entgegen, dass Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit vor
Erreichen des Rentenalters erheblich beeinträchtigt ist, #ST# 86.808
Anspruch auf Ausrichtung einer Invalidenrente hätten.
Ueberlegungen zu demographischen Tendenzen und ge- Motion Grendelmeier
samtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Reduktion des
Rentenalters müssen für die Altersvorsorge insgesamt ange- Alternative Energien.
stellt werden und können sich nicht nur auf die erste Säule Verstärkte Förderung
beziehen. Développement des énergies
3. Der Bund ist der weitaus grossie Arbeitgeber der de Substitution
Schweiz. Die Ausgestaltung der bundeseigenen Pensions-
kassen hat deshalb direkte Auswirkungen nicht nur auf die
Vorsorgepolitik von Kantonen und Gemeinden. Sie beein-
flusst das Konkurrenzverhältnis zwischen öffentlichen und
privaten Arbeitgebern auf dem Arbeitsmarkt und nimmt für Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
einen sehr bedeutenden Bereich gewissermassen die Der Bundesrat wird ersucht, innerhalb von zwei Jahren nach
Ergebnisse der erst noch zu führenden Diskussion über die Annahme dieser Motion eine Vorlage einzubringen, wonach
Gleichstellung der Geschlechter, der Pensionierungsgrenze der praktische Einsatz von alternativen, einheimischen und
und des flexiblen Rentenalters vorweg. So betrachtet müss- erneuerbaren Energien, die geeignet sind, die Luftver-
te es auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als schmutzung zu reduzieren, direkt zu subventionieren ist. Die
bedenklich betrachtet werden, wenn der Bundesrat die Sta- benötigten Mittel sind mittelfristig durch eine Lenkungsab-
tutenrevision für EVK und PHK zum Entscheid vorlegt, bevor gabe im Sinne der Massnahme B9 des «Berichts Luftrein-
der Gesetzgeber Gelegenheit erhält, die entsprechenden haltekonzept» zu beschaffen, die aber auf jeden Fall als
Grundsatzfragen der Vorsorgepolitik zu beraten. zweckgebundene Abgabe auszugestalten ist.
Texte de la motion du 19 décembre 1986
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres,
vom 2. März 1987 dans les deux ans qui suivront l'acceptation de cette motion,
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987 un projet de disposition tendant à subventionner directe-
Der Bundesrat hat am 2. März 1987 neue Statuten der Eidge- ment l'utilisation d'énergies de substitution, indigènes et
nössischen Versicherungskasse beschlossen. Der Verwal- renouvelables, qui permettraient de réduire la pollution
tungsrat der SBB beabsichtigt, die Statuten der Pensions- atmosphérique. On se procurera à moyen terme les fonds
und Hilfskasse der SBB entsprechend zu revidieren. In Aus- nécessaires en prélevant une taxe d'incitation au sens de la
führung von Artikel 48 Absatz 2 des Beamtengesetzes (SR mesure B9, indiquée dans le rapport «Stratégie de lutte
172.221.10) unterbreitet der Bundesrat die neuen Statuten contre la pollution atmosphérique», redevance dont le pro-
der Bundesversammlung zur Genehmigung. In der diesbe- duit sera de toute façon affecté à ce but.
züglichen Botschaft begründet er eingehend, weshalb
bereits im heutigen Zeitpunkt die Statuten angepasst wer- Mitunterzeichner- Cosignataires: Günter, Jaeger, Maeder-
den sollen. Ferner legt er darin die neue Ordnung und die Appenzell (3)
personalpolitischen Auswirkungen dar.
Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, wonach die Gleich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
stellung der Geschlechter und der flexible Altersrücktritt im Gemäss dem erwähnten Bericht des Bundesrates würde die
Bereiche der beruflichen Vorsorge für die Bundesbedienste- vorgeschlagene Lenkungsabgabe eine wesentliche und
ten erst verwirklicht werden können, wenn die AHV-Gesetz- dauerhafte Reduktion der Luftverschmutzung bringen. Die
gebung diese Fragen gelöst hat. Das Bundesgericht hat in Verfassungsgrundlage besteht, aber die Finanzierung ist
Entscheiden vom 25. März 1983 im Sinne Wenk und nicht gesichert, weshalb hier eine Verbindung mit Len-
8. November 1985 im Sinne Tardin festgestellt, dass öffent- kungsabgaben, die aber zweckgebunden sein müssen, vor-
lichrechtliche Kassenreglemente, die ein unterschiedliches geschlagen wird.
Rücktrittsalter für Mann und Frau vorsehen, verfassungs-
widrig sind. Es äusserte sich zudem dahingehend, dass die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
zuständigen Behörden die Pflicht hätten, die Gleichstellung vom 18. Februar 1987
ohne Aufschub zu verwirklichen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 février 1987
Zu beachten ist zudem, dass die erste und zweite Säule Am 10. September 1986 hat der Bundesrat im Rahmen des
nicht identische Ziele verfolgen und deshalb nicht gleiche Berichtes «Luftreinhaltekonzept» beschlossen, eine Len-
Ordnungen erheischen. Geboten ist einzig, dass die Vor- kungsabgabe auf fossiler Energie sowie weitere Varianten
schriften über die berufliche Vorsorge auf die AHV-Rege- einer Energieabgabe prüfen zu lassen. Am 29. Oktober 1986
lung gebührend Rücksicht nehmen. Gleichstellung der hat er dem EVED den Auftrag erteilt, einen Energieartikel in
Geschlechter und flexibler Altersrücktritt lassen sich durch der Bundesverfassung zu entwerfen, der auch eine Energie-
geeignete Vorkehren, wie etwa die Ausrichtung von Ueber- abgabe enthalten soll. Die in der Motion genannten Mass-
gangsrenten, sehr gut mit der geltenden AHV-Ordnung nahmen werden in diesem Zusammenhang einer vertieften
koordinieren. Das heute gültige AHV-Recht steht der Prüfung unterzogen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Früh Eidgenössische Versicherungskasse (EVK). Statutenrevision. Aufschub
Motion Früh Caisse fédérale d'assurance (CPS). Révision des statuts. Ajournement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.189
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 512-513
Page
Pagina
Ref. No 20 015 252
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