Parliament Rejects Commuting Expense Deduction Abolition
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council's proposal to abolish the deduction for commuting expenses from taxable income was rejected. Both chambers of parliament agreed to maintain the existing rule, which allows individuals to deduct necessary travel costs between their residence and workplace. This decision was reached despite earlier debates and proposals for alternative approaches, including a lump-sum deduction for professional expenses. Consequently, the initial postulate regarding this matter was considered resolved and would not be pursued further.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 al. 1 LTF; Parliament Rejects Commuting Expense Deduction Abolition: Both chambers of parliament agreed to maintain the existing rule, which allows individuals to deduct necessary travel costs between their residence and workplace. This decision was reached despite earlier debates and proposals for alternative approaches, including a lump-sum deduction for professional expenses. Consequently, the initial postulate regarding this matter was considered resolved and would not be pursued further.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
2. März 1988 N 83 Motion (Wick)-Schmidhalter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, aber Revisionen im Steuerbereich oder bei der Harmonisie-
Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, rungsvorlage so sicher und periodisch wieder erscheinen
Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10) wie der nächste Frühling, bleibt das Anliegen für mich oder
für uns eine Pendenz, auch wenn ich im Augenblick diese
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Abschreibung akzeptieren muss.
vom 29. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Abgeschrieben - Classé
Der geltende Beschluss über die direkte Bundessteuer
(BdBSt) sieht vor, dass bei der Ermittlung des steuerbaren
Einkommens die notwendigen Kosten der Fahrt zwischen
Wohn- und Arbeitsort abgezogen werden können. Eine ana- #ST# 86.184
loge Vorschrift enthält auch die gegenwärtig in parlamenta-
rischer Beratung stehende Gesetzesvorlage über die direkte Motion des Ständerates (Schmid)
Bundessteuer (DBG), welche der Bundesrat dem Parlament Abschaffung der Wust
mit der Botschaft vom 25. Mai 1983 zur Steuerharmonisie- auf energiesparenden Investitionen
rung unterbreitet hatte. Der Ständerat, welcher das DBG in
der Frühjahrssession 1986 zu Ende beriet und verabschie- Motion du Conseil des Etats (Schmid)
dete, stimmte dieser Bestimmung ohne Aenderungen zu. Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA
In der vorberatenden Kommission des National rates wurden sur les investissements
Anträge im Sinne des Postulates teilweise angenommen.
Die Kommission zeigte Interesse für die Idee, das Abzugswe-
sen im Bereiche der Besteuerung der natürlichen Personen
zu vereinfachen, und veranlasste in der Folge die Abklärung
möglicher Vereinfachungen. Gestützt auf die vorgelegten Wortlaut der Motion vom 11. März 1986
Varianten entschied sich die Kommission daraufhin, für die Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen
Berufskosten (= Gewinnungskosten) einen Pauschalabzug (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela-
im DBG vorzusehen. Das Plenum des Nationalrates hat dies stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust
jedoch abgelehnt. Obwohl auch der Bundesrat im Hinblick befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie-
auf umweit- und verkehrspolitische Ueberlegungen dem sparenden Investitionen in der Schweiz.
Pauschalabzug (gegenüber der in der Botschaft vorgeschla- Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung
genen Lösung) den Vorzug gab und sich für diese Variante der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von
aussprach, folgte der Nationalrat der vom Ständerat gutge- Energie dienen, von der Wust zu befreien.
heissenen Lösung gemäss bundesrätlicher Botschaft.
Ständerat und Nationalrat haben sich damit übereinstim- Texte de la motion du 11 mars 1986
mend für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, Paradoxalement, les investissements permettant de faire
die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte des économies d'énergie (p. ex. travaux d'isolation, installa-
weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen zu kön- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement
nen. Somit wurde gleichzeitig auch über das mit dem Postu- grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus-
lat verfolgte Anliegen in ablehnendem Sinn entschieden. tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement
Folglich ist demselben keine Folge zu leisten. d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse.
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification
Schriftliche Erklärung des Bundesrates des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient
Déclaration écrite du Conseil fédéral exonérés de cet impôt les investissements dont on peut
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. prouver qu'ils servent à économiser l'énergie.
Müller-Aargau: Es geht nicht um die Begründung des Postu- Antrag Schmidhalter
lates, denn es ist im schriftlichen Verfahren heute erledigt Ueberweisung aïs Motion
worden; aber der Bundesrat beantragt, das Postulat abzu-
schreiben. Dazu habe ich noch einige Bemerkungen zu Proposition Schmidhalter
machen. Adopter la motion comme telle
Immer wieder wird behauptet, mit steuerlichen Massnah-
men solle und dürfe keine Strukturveränderungspolitik
betrieben werden. In Tat und Wahrheit wissen wir alle, dass
sich, wenn neue Normen in einem Steuergesetz geschaffen #ST# 86.153
und eingeführt werden, einiges im Verhalten der Bürger
(sprich Steuersubjekt) verändert. Dies wirkt sich vor allem Motion (Wick)-Schmidhalter
auch indirekt auf verschiedensten Gebieten aus.
Nachdem im Dezember bei der Behandlung dieses Steuer- Abschaffung der Wust
gesetzes nach längerer Diskussion beschlossen worden ist, auf energiesparenden Investitionen
den speziellen Abzug für die Fahrt zwischen Wohn- und Economies d'énergie. Suppression
Arbeitsort beizubehalten, bleibt auch kaum mehr Raum in de l'ICHA sur les investissements
der Verordnung, zusätzliche Modifikationen in der von mir
vorgeschlagenen Weise einzubauen. Wäre dies möglich
gewesen, hätte ich mein Postulat aufrechterhalten. Die Idee,
jene steuerlich zu begünstigen, die nahe bei ihrem Arbeits-
ort wohnen und daher die Infrastruktur wenig belasten,
bleibt aber ein Anliegen und hielte wahrscheinlich einige Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1986
davon ab, eine Stelle anzunehmen und dabei täglich 100 km Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen
Wegstrecke - wie Sie sagen - auf sich zu nehmen, uns aber (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela-
vor allem über die Infrastruktur und die Folgekosten zu stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust
belasten. befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie-
Ich begreife, dass der Bundesrat nach dieser Steuergeset- sparenden Investitionen in der Schweiz.
zesrevision keine Pendenzen für die nächste Revision in der Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung
Schublade behalten möchte. Als der Form und den Regeln der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von
zugewandter Mensch möchte ich hier nicht trotzig sein. Da Energie dienen, von der Wust zu befreien.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Schmid) Abschaffung der Wust auf energiesparenden
Investitionen
Motion du Conseil des Etats (Schmid) Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les
investissements
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.184
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 83-83
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Ref. No 20 016 146
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