Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-166 KI-generiert

Motion on Transport Infrastructure and Public Transport Development

Geschäftsnummer VPB 86-166
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion called for the redefinition of access routes to the canton, emphasizing coordinated rail and road transport and integrating specific roads and access points into the national road network. It also requested the promotion of public transport and the advancement of construction for a particular highway, with accompanying measures like increased fuel taxes for safety and combined transport. The Federal Council acknowledged that while many points were being addressed through existing plans and postulations, certain specific requests, like a feasibility study for a new rail connection, were rejected due to cost-benefit analysis and existing infrastructure plans. Ultimately, the motion was largely accepted but converted into a postulation, with one specific rail study request being rejected.

Legislator-Regeste

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Art. 22 Treibstoffzollgesetz; Motion on Transport Infrastructure and Public Transport Development: It also requested the promotion of public transport and the advancement of construction for a particular highway, with accompanying measures like increased fuel taxes for safety and combined transport. The Federal Council acknowledged that while many points were being addressed through existing plans and postulations, certain specific requests, like a feasibility study for a new rail connection, were rejected due to cost-benefit analysis and existing infrastructure plans. Ultimately, the motion was largely accepted but converted into a postulation, with one specific rail study request being rejected.

Schlagwörter

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Erschliessungsplan Öffentlicher Verkehrsdienst Eisenbahnverkehr Zufahrtsstrasse Maßnahmen im Verkehrssektor integrierte Entwicklung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 Treibstoffzollgesetz

The court considered this article in relation to environmental and transport policy criteria for tariff reductions, specifically regarding the cost of car transport on certain routes.

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Volltext

13.JunM988 N 665 Motion Schmidhalter

#ST# 86.166 des mesures d'appoint visant notamment à recourir davan-

tage au financement par les taxes sur les carburants pour

Motion Schmidhalter améliorer la sécurité des liaisons routières, la séparation des

courants de trafic, le transport combiné rail-route, ainsi que

Verkehrswege zum Kanton Wallis l'abaissement des tarifs et l'augmentation de l'attrait du

Voies d'accès au Valais transport de véhicules automobiles par le train.

Mitunterzeichner - Cosignataires: de Chastonay, Couche-

pin, Darbellay, Dirren, Dupont, Vannay (6)

Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1986 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrswege von und Die N 6, d. h. die Rawilstrasse, ist von der Bundesversamm-

zum Kanton Wallis entsprechend den Grundprinzipien einer lung gestrichen worden. Auch der Beschluss des Ständera-

koordinierten Verkehrspolitik zwischen Bahn und Strasse tes, wenigstens im Prinzip an der Verbindung Berner Ober-

und laut dem von der Walliser Regierung erarbeiteten Trans- land-Wallis festzuhalten und den Bundesrat zu beauftragen,

portplan neu zu definieren. Das soll so geschehen: in den nächsten fünf Jahren ein neues Trasse vorzuschla-

1. Der Beschluss der Bundesversammlung über die Festle- gen, ist im Nationalrat gescheitert. Zwar ist als Trostpreis ein

gung des Nationalstrassennetzes ist der neuen Situation im Postulat angenommen worden, das den Bundesrat darum

internationalen und nationalen Strassenverkehr anzupassen angeht, die Möglichkeit einer solchen Verbindung nochmals

und zu ergänzen. Neu in das schweizerische Nationalstras- zu prüfen. Wer die Unverbindlichkeit eines solchen Vorstos-

sennetz zu klassieren sind dabei die Strasse am Grossen ses kennt und um den Widerstand gegen den Bau einer

St. Bernhard sowie die Zufahrten zu den Autoverladetunnels Strasse ins Wallis im Berner Oberland weiss, der kann sich

Lötschberg in Goppenstein und Furka-Oberalpbahn in nicht grosse Hoffnungen auf die Verwirklichung des vorge-

Oberwald. nannten Postulates machen. Persönlich haben wir mit der

2. Der Ausbau der beiden internationalen Bahnverbindun- Mehrheit des Walliser Volkes eine Nord-Südverbindung vom

gen Vallorbe-Genf-Lausanne-Simplon und Basel-Bern- Mittelwallis in die Deutschschweiz als staatspolitische Not-

Lötschberg-Simplon ist zu fördern (Motion «Euro- wendigkeit angesehen, dies auch begründet und uns dafür

rail 2000»). Der Ausbau der bestehenden Bahnverbindung eingesetzt. Leider haben der Bundesrat und die Mehrheit

St-Maurice-St-Gingolph (linkes Genferseeufer Frankreich) des Parlamentes diese Ansicht nicht geteilt. Wir dürfen aber

ist an die Hand zu nehmen, und für eine zukünftige Bahnver- sicher annehmen, dass diese gleiche Mehrheit uns wenig-

bindung Martinach-italienisches Aostatal ist eine Machbar- stens hilft, unsere kantonsinternen Verkehrsprobleme zu

keitsstudie in Auftrag zu geben. lösen.

3. Zusätzlich wird der Bundesrat eingeladen, die national- "I.Wir verlangen deshalb die Aufnahme nachfolgender

strassenbedingten Zufahrten zu den wichtigsten Fremden- Strassen ins schweizerische Nationalstrassennetz:

verkehrsorten sowie die Nufenenpassstrasse neu in das a) die Strasse durch den Grossen St. Bernhard,

schweizerische Hauptstrassennetz einzugliedern. b) die Verbindungen zum Autoverlad Lötschberg in Gop-

4. Der öffentliche Strassen- und Bahnverkehr (Busbetriebe penstein und zum Furkatunnel in Oberwald.

und Privatbahnen) ist zu fördern. Der Bau der N 9 ist unter Die Strasse durch den Grossen St. Bernhard hat aufgrund

Berücksichtigung des bestmöglichen Landschafts- und ihrer Frequenz und aufgrund ihrer Wichtigkeit als Verbin-

Siedlungsschutzes voranzutreiben. Flankierende Massnah- dung zum Nachbarland Italien ihren Charakter der interna-

men wie verstärkter Einsatz von Treibstoffgeldern für tionalen Linie längst bewiesen. Sie verhindert zudem eine

Sicherheit der Strassenverbindungen, Trennung des Ver- vollständige Umfahrung der Westschweiz. Die Zufahrten

kehrs, kombinierter Verkehr auf den Bahnlinien sowie wei- zum Lötschberg- und zum Furkatunnel sollen, wenigstens

tere Verbilligung und Attraktivitätssteigerung des Autover- zum Teil, die gestrichene N 6 ersetzen. Das Verkehrsvolu-

lads sind einzuleiten. men nimmt auf diesen Strecken ständig zu, so dass Ausbau

und Unterhalt immer teurer zu stehen kommen und diese

Texte de la motion du 16 décembre 1986 Kosten in vermehrtem Masse von der Eidgenossenschaft

Le Conseil fédéral est chargé de redéfinir les voies d'accès mitgetragen werden sollten. Zusätzlich muss auf diesen

au canton du Valais conformément aux principes de la Strecken eine totale Wintersicherheit garantiert und zum

politique coordonnée des transports entre le rail et la route grössten Teil realisiert werden.

et au plan en matière de transports élaboré par le gouverne- 2. Nicht minder wichtig, ja wichtiger, da man doch bestrebt

ment valaisan. Il observera notamment les critères suivants: ist, von der Strasse auf die Bahn umzusteigen, ist der Aus-

1. La décision de l'Assemblée fédérale concernant la défin- bau der Hauptbahnlinien Simplon und Bern-Lötschberg-

ition du réseau des routes nationales sera adaptée à la Simplon. Die Simplonlinie muss wieder ihre frühere Bedeu-

nouvelle situation nationale et internationale dans le tung als Verbindung von Paris durch den Simplon nach

domaine des transports routiers et complétée en consé- Rom erhalten, ja sie muss stärker, moderner und internatio-

quence. En particulier on classera parmi les routes nationa- naler werden. Wir sind dem Bundesrat dankbar, dass er

les la route du Grand-Saint-Bernard ainsi que les voies dieser Forderung im wesentlichen zustimmt, auch dass er

d'accès au tunnel de trains-autos du Loetschberg à Goppen- die Basel-Bern-Lötschberg-Simplon-Linie in das Studium

stein et à la ligne Furka-Oberalp à Oberwald. der Alpentransversalen miteinbezieht, wissen wir doch, dass

2. Les deux voies ferrées internationales Vallorbe- die tiefliegendste Durchquerung der Schweiz heute am Sim-

Genève-Lausanne-Simplon et Bâle-Berne-Loetschberg- plon besteht und durch einen Tunnel Kandergrund-Steg am

Simplon seront développées (motion «Eurorail 2000»). On sinnvollsten ergänzt werden kann.

étudiera aussi le développement de la ligne St-Maurice-St- Die bestehende Bahnverbindung St-Maurice-St-Gingolph

Gingolph (rive gauche du Léman sur territoire français) et on und deren Weiterführung am linken Genferseeufer in Frank-

procédera à une étude de faisabilité concernant une liaison reich ist auszubauen und aufzuwerten. Mit Hilfe einer Mach-

ferroviaire Martigny-Val d'Aoste. barkeitsstudie ist die Bahnverbindung zwischen Martinach

3. Le Conseil fédéral est en outre prié d'intégrer les voies und dem italienischen Aostatal zu untersuchen.

d'accès reliant les routes nationales aux principales stations 3. Den dritten Teil unserer Motion, Aufnahme der national-

touristiques et de classer la route du Nufenen dans le réseau strassenbedingten Zufahrten zu den wichtigsten Fremden-

des routes principales. orten und Aufnahme der Nufenenstrasse ins Hauptstrassen-

4. Les transports publics par route et par rail (services d'au- netz, möchten wir wie folgt begründen:

tocars et chemins de fer privés) seront encouragés. On fera Diese Strassen erfüllen dank ihrer Wichtigkeit die Kriterien

avancer la construction de la N 9 en assurant une protection für eine Aufnahme ins Hauptstrassennetz. Erwähnt sei hier

optimale du paysage et des lieux habités. Enfin on prendra etwa die Strasse nach Täsch als Vorstufe nach Zermatt oder

Motion Schmidhalter 666 N 13 juin 1988

die Strasse nach Saas-Fee. In Betracht gezogen werden steckt. Das beschlossene Nationalstrassennetz soll nicht

muss auch der Umstand, dass die Siedlungen in den Seiten- erweitert und die einzelnen Streckenabschnitte sollen im

tälern zum grösseren Teil nicht mit der Bahn erreicht wer- Prinzip nicht auf mehr Fahrspuren ausgebaut werden. Zu

den können und deshalb auf die Strasse angewiesen sind. gegebener Zeit wird immerhin zu prüfen sein, ob die

Der Ausbau derselben kostet uns enorme Summen, die genannten Strecken in das Netz von nationaler Bedeutung

einen noch stärkeren Beitrag von selten der Eidgenossen- im Sinne der Vorlage über die koordinierte Verkehrspolitik

schaft rechtfertigen würden, dies um so mehr, als auf ihnen zu integrieren sind. Am 18. März 1987 hat der Ständerat

auch der öffentlichen Regionalverkehr aufrechterhalten bereits eine entsprechende Motion Lauber (86.176) als

werden muss. Postulat angenommen.

4. Abschliessend möchten wir den Bundesrat ersuchen, den 2a. Ausbau der Simplonlinie. Der Nationalrat hat am

Bau der N 9 durch das Rhonetal, unter Berücksichtigung 19. Dezember 1986 eine Motion gleichen Inhalts (86.597,

des bestmöglichen Siedlungs- und Landschaftsschutzes Motion «Eurorail 2000») als Postulat überwiesen.

speditiv vorzunehmen, das Dienstleistungsangebot im 2b. Ausbau der Lötschberglinie. Die Lötschbergbahn wird

öffentlichen Strassen- und Bahnverkehr (Busbetriebe und anfangs der neunziger Jahre durchgehend auf Doppelspur

Privatbahnen) zu verbessern und weitere flankierende Mass- ausgebaut sein.

nahmen wie verstärkten Einsatz von Treibstoffgeldern für Mit der Verwirklichung des Konzeptes «Bahn 2000» wird der

Sicherheit der Strassenverbindungen, Trennung des Ver- nördliche Abschnitt dieser Transitachse wesentlich lei-

kehrs, kombinierten Verkehr auf der Bahnlinie sowie weitere stungsfähiger und schneller, und zwar durch die Erstellung

Verbilligung und Attraktivitätssteigerung des Autoverlades der Neubaustrecken Muttenz-Olten/Rothrist-Mattstetten,

zu unternehmen. Dieses sind Anliegen des Walliser Volkes. wie auch durch den Ausbau bestehender Anlagen.

Sie erscheinen uns um so berechtigter, als das schweizeri- Im Zusammenhang mit der Evaluation einer neuen Eisen-

sche Nationalstrassennetz nur für den Kanton Wallis mass- bahn-Alpentransversale wird neben anderen Varianten auch

geblich abgeändert wurde. eine Lötschberg-Basislinie ins Auswahlverfahren einbezo-

gen. Die Arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sind im Gange. Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres über

vom 13. Mai 1987 ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu verfügen.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1987 2c. Eisenbahnverbindung St. Maurice-St. Gingolph

Vorweg ist festzuhalten, dass die «Grundprinzipien einer (-Evian). Der Ausbau dieser Verbindung hängt von der Hal-

koordinierten Verkehrspolitik», auf die sich der Vorstoss tung der SNCF ab. In letzter Zeit gaben die französischen

eingangs bezieht, Gegenstand einer Vorlage zur Verfas- Behörden die Absicht kund, entlang dem Südufer des

sungsänderung sind, die noch der Zustimmung von Volk Léman eine Autostrasse zu planen. Auf Schweizer Seite

und Ständen und einer darauf gestützten Ausführungsge- käme voraussichtlich ein Anschluss an die N 9 bei Ville-

setzgebung bedarf. Der ebenfalls angesprochene Transport- neuve in Frage (Richtplanentwurf des Kantons Wallis). Es ist

plan der Walliser Regierung bildet Teil des kantonalen deshalb angezeigt, die Verkehrsbedienung in der Region

Richtplanes, für den die Genehmigung des Bundesrates Monthey-St. Gingolph/Bouveret als Ganzes (Schiene und/

gemäss Raumplanungsgesetz noch aussteht. Es fehlen oder Autobusbedienung) zu prüfen, um eine optimale

somit die Voraussetzungen für eine abschliessende Beurtei- Lösung zu erzielen.

lung von konkreten Massnahmen in den erwähnten Berei- 2d. Bahnverbindung Martigny-Aostatal. Diese Verbindung

chen. Schon aus diesem Grunde muss der Bundesrat dazu würdeden Bau eines44 km langen Basistunnelsverlangen.

verbindliche Aufträge in Motionsform ablehnen. Folglich Das zu erwartende Verkehrsaufkommen zwischen der

kann nurzur Diskussion stehen, ob die Begehren des Motio- Romandie und dem Piémont rechtfertigt aber keine Investi-

närs als Postulat zur Prüfung entgegengenommen werden tionen in Milliardenhöhe. Als Verbindung nach Mailand

können. Der umfangreiche Forderungskatalog verlangt eine würde eine solche Linie gegenüber der Simplonlinie keine

differenzierte Stellungnahme. nennenswerte zeitliche Verbesserung erbringen, die Sim-

1. Mit Bezug auf unser Nationalstrassennetz ist im interna- plonstrecke aber konkurrenzieren. Die Erstellung einer

tionalen und nationalen Strassenverkehr keine neue Situa- Machbarkeitsstudie ist somit nicht gerechtfertigt.

tion eingetreten, die eine Anpassung oder Ergänzung des 3. Als Folge der Ausweitung des Begriffes der Hauptstrassen

Netzes erfordern würde. im Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985 sind in absehba-

Im Zusammenhang mit dem Streichen der Rawilverbindung rer Zeit Anpassungen und gewisse Ergänzungen am Haupt-

aus dem Nationalstrassennetz hat der Nationalrat in der strassennetz vorgesehen. Die Ueberprüfung dieses Netzes

Dezembersession 1986 dem Bundesrat folgendes Postulat soll im Rahmen der neuen Grundlagen über die koordinierte

überwiesen: Verkehrspolitik (KVP) vorgenommen werden. Dabei ist

«Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit selbstverständlich darauf zu achten, dass das neu festzule-

den Behörden der Kantone Bern und Wallis eine zweckmäs- gende Hauptstrassennetz die Regionen und Landesteile

sige, wintersichere Strassenverbindung aus dem Raum gleichmässig erschliesst sowie die Interessen der Raumpla-

Spiez ins Wallis (unter Ausklammerung der Linienführung nung und des Umwelt- und Landschaftsschutzes gebührend

durch das Simmental) und die Aufnahme dieser Strassen- berücksichtigt.

verbindung als N 6 in das Nationalstrassennetz zu prüfen, 4a. Förderung des öffentlichen Strassen- und Bahnverkehrs.

unter Einschluss eines möglichen Bahnverlades.» Die Botschaft vom 19. November 1986 über einen Rahmen-

Ein ähnlich lautendes Postulat hat auch der Ständerat kredit zur Förderung der konzessionierten Transportunter-

beschlossen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die nehmungen listet die entsprechenden Vorhaben bis zum

Postulate sorgfältig und innert nützlicher Frist zu prüfen. Jahre 1992 auf. Es wird ein Rahmenkredit von 930 Millionen

Dem Wortlaut der Postulate entsprechend ist in die Prüfung Franken beantragt. Eine weitere Aufstockung ist momentan

eingeschlossen, ob die Zufahrten zum Bahnverlad durch nicht erforderlich, weil es der Planungsstand der konzessio-

den Lötschberg als N 6 in das Nationalstrassennetz aufzu- nierten Transportunternehmungen nicht erlaubt, die benö-

nehmen sind. tigten Mittel über das Jahr 1992 hinaus detailliert zu bezif-

Demgegenüber kann aus der Sicht des Bundesrates eine fern.

Aufnahme der Strassenverbindungen Martigny-Strassen- 4b. Bauprogramm N 9. Nach dem langfristigen Baupro-

tunnel durch den Grossen St. Bernhard und Brig-Oberwald gramm für die Nationalstrassen ist der Weiterbau der N 9 im

(Autoverlad durch den Furkatunnel) in das Nationalstrassen- Wallis prioritär eingestuft und in ununterbrochener Etap-

netz nicht in Frage kommen. Der Bundesrat hat wiederholt, penfolge vorgesehen. Die entsprechende Finanzierung ist

letztmals in seinem Bericht vom 10. September 1986 zum gesichert. In einzelnen Abschnitten bereitet aber die Projekt-

Luftreinhalte-Konzept, erklärt, in der nun anlässlich der bereinigung erhebliche Schwierigkeiten, weshalb u. U. mit

Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken festgelegten Verzögerungen im Bauablauf gerechnet werden muss.

Form sei das Nationalstrassennetz in seinen Grenzen abge- 4c. Treibstoffzollgelder für Sicherheit der Strassenverbin-

13.Juni 1988 N 667 Motion Schmidhalter

düngen und Trennung des Verkehrs. Der Einsatz von Treib-

stoffzollmitteln für Massnahmen zur Sicherung von Stras-

senverbindungen gegen Naturgewalten, für die Sanierung

von Niveauübergängen und für andere Massnahmen zur

Trennung vom öffentlichen und privaten Verkehr richtet sich

nach den vorhandenen baureifen Projekten; auf deren

Bereinigung kann der Bund nicht direkt Einfluss nehmen.

4d. Förderung des kombinierten Verkehrs. Gestützt auf die

Verordnung vom 20. November 1985 über die Förderung

des kombinierten Verkehrs mit Mitteln aus dem Ertrag der

Treibstoffzölle wird zurzeit ein Gesuch geprüft, welches die

Einrichtung eines Kurzstrecken-Huckepackverkehrs zwi-

schen Thun und Brig zum Gegenstand hat.

4e. Verbilligung des Autoverlades. Für die Verbilligung und

Attraktivitätssteigerung des Autoverlades Kandersteg-Gop-

penstein-Brig (BLS), Brig-lselle-Domodossola (SBB) und

Oberwald-Realp (FO) wurden in der letzten Zeit grosse

Anstrengungen gemacht.

DerTransporteinesPersonenwagensdurchden Lötschberg

verbilligt sich beim Lösen eines Abonnementes uni 50 Pro-

zent auf Fr. 7.50 pro Fahrt. Das seit 1. Oktober 1986 einge-

führte Abonnement zur wahlweisen Benützung der Lötsch-

berg- und Furkastrecken ermässigt den Normalpreis für den

Autotransport um 25 Prozent.

Eine weitere Verbilligung der Autotransporte wäre nicht

unbedenklich, weil die Tarifverbilligungen aufgrund von

Artikel 22 des Treibstoffzollgesetzes auch umweit- und ver-

kehrspolitischen Kriterien folgen müssen. Dies würde durch

billigere Tarife in Frage gestellt.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln. Davon auszunehmen ist die Machbarkeitsstudie

für eine Bahnverbindung Martigny-Aostatal (Ziffer 2, zweite

Hälfte des zweiten Satzes); diese Forderung ist abzulehnen.

Schmidhalter: Der Bundesrat hat diese Motion in der Form

des Postulates angenommen, ausgenommen in einem

Punkt: Dies war eine Machbarkeitsstudie für einen neuen

Eisenbahn-Alpentunnel von Martinach nach Val d'Aosta.

Hier liegt eine Fehlinterpretation des Bundesamtes vor, und

ich glaube, dass wir das korrigieren können.

Inzwischen hat Herr Bundesrat Schlumpf zugesichert, dass

er einverstanden ist, mit einer Delegation des Bundesrates,

des Staatsrates sowie der Walliser Parlamentarier eine

Besprechung abzuhalten. Ich nehme an, dass Herr Bundes-

rat Ogi diese Besprechung übernehmen wird. Ich bin mit der

Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schluss der Sitzung um 19.35 Uhr

La séance est levée à 19 h 35

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schmidhalter Verkehrswege zum Kanton Wallis

Motion Schmidhalter Voies d'accès au Valais

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.166

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.06.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 665-667

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Ref. No 20 016 374

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