Manure Facility Remediation Funding Modifications
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the necessity of implementing immediate and medium-term financial solutions for the remediation of farm manure storage facilities, as many farmers could not afford the substantial capital outlay without public assistance. The court acknowledged the importance of comprehensive water protection and the financial burden on farmers, particularly those with small or medium-sized operations or those in mountain regions. To address this, the court decided to modify an existing ordinance to allow federal support for manure facilities in pre-Alpine hill zones and increase contribution rates for mountain zones, utilizing agricultural investment credits as a swift and efficient mechanism, while also proposing to establish legal grounds for future subsidies through water protection credits.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 10 Umweltschutzgesetz; Manure Facility Remediation Funding Modifications: The court acknowledged the importance of comprehensive water protection and the financial burden on farmers, particularly those with small or medium-sized operations or those in mountain regions. To address this, the court decided to modify an existing ordinance to allow federal support for manure facilities in pre-Alpine hill zones and increase contribution rates for mountain zones, utilizing agricultural investment credits as a swift and efficient mechanism, while also proposing to establish legal grounds for future subsidies through water protection credits.
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KI-generiertCited as an existing legal provision that needs to be quickly implemented to reduce risks in the chemical industry.
Volltext
9. Oktober 1987 N 1475 Interpellation Schnider-Luzern
eingeladen. Beide Kantone weisen den Vorwurf wider- seine Elektrizitätsversorgung dank Beteiligungen an Was-
sprüchlichen Verhaltens zurück und geben zu bedenken, serkraftwerken bis auf weiteres gesichert sei. Weitere Ver-
dass es keine absolute Sicherheit gebe und keine Behörde besserungen sind möglich. Beide Kantone stellen zudem die
solche Ereignisse je mit absoluter Sicherheit verhindern Frage, ob Produktionssteigerungen automatisch mit höhe-
könne. Sie weisen darauf hin, dass die Risiken verschieden- rem Energieverbrauch verbunden sein müssen, und verwei-
artiger menschlicher Tätigkeiten nicht exakt berechnet und sen auf unausgeschöpfte Sparmöglichkeiten.
auch kaum miteinander verglichen werden können, da bei
deren Beurteilung immer auch subjektive Momente eine Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satis-
Rolle spielen. Es gelte nun, die Risiken und die erforderli- fait de la réponse du Conseil fédéral.
chen Sicherheitsmassnahmen der chemischen Industrie zu
überprüfen und entsprechende Lehren daraus zu ziehen.
2. Für die Bewältigung von Katastrophen mit radiologischen
und chemischen Auswirkungen wurde 1981 das Konzept #ST# 86.136
des koordinierten AC-Schutzdienstes geschaffen. Nach die-
sem Konzept müssen Kantone und Gemeinden Katastro- Interpellation Schnider-Luzern
phenstäbe einsetzen, diese entsprechend ausbilden und die Hofdüngeranlagen. Finanzierung
dafür nötigen Unterlagen bereitstellen, so dass sie auch in
Friedenszeiten in der Lage sind, die Bevölkerung innert Interpellation Schnider-Lucerne
weniger Stunden zu schützen und die Führungskontrolle Engrais de ferme. Financement
während der Katastrophe aufrechtzuerhalten. des installations de stockage
Eine durch Fehlbedienung ausgelöste Explosion einer
Atomwaffe kann die Region Basel auch in Friedenszeiten
innert drei bis vier Stunden nachhaltig verstrahlen. Bei einer
gegen die Auswirkungen einer solchen Explosion gerüste-
ten Organisation sind auch die möglichen Auswirkungen Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1986
eines Kernkraftwerk-Unfalles im wesentlichen abgedeckt. Im Hinblick auf einen umfassenden Gewässerschutz kommt
Das rasche Alarmsystem in der Umgebung der Kernkraft- der baldigen Sanierung der mangelhaften Hofdüngeranla-
werke ergänzt die ohnehin bestehende Katastrophenorgani- gen (Güllengruben, Festmistlagerplätze, Entmistungsein-
sation der betroffenen Kantone und Gemeinden. Die kon- richtungen usw.) eine grosse Bedeutung zu. Allerdings sind
krete Machbarkeit der standortbezogenen Notfallschutz- entsprechende Sanierungen mit einem beträchtlichen Kapi-
massnahmen für das Kernkraftwerk Kaiseraugst wird jedoch talaufwand verbunden, den viele Landwirte nicht ohne
im nuklearen Baubewilligungsverfahren noch nachzuwei- öffentliche Beihilfe tragbar finanzieren können.
sen sein. In diesem Zusammenhang erbitte ich Auskunft auf folgende
3. Wie bereits festgestellt, können Risiken verschiedenarti- Fragen:
ger menschlicher Tätigkeiten kaum miteinander verglichen Ist der Bundesrat bereit, im Interesse eines umfassenden
werden. Sicherheit kann überdies nie absolut gewährleistet Gewässerschutzes
werden. Sie wird für die schweizerischen Kernkraftwerke a. als Sofortmassnahme die Sanierung der nicht gewässer-
dadurch angestrebt, dass das Risiko durch stetige Anstren- schutzkonformen Hofdüngeranlagen durch eine Aufstok-
gungen laufend vermindert wird. Dabei sind alle Sicherheits- kung der Investitions- und Meliorationskredite wirksam zu
massnahmen zu treffen, welche nach dem Stand der Tech- unterstützen und
nik und der Betriebsführung einen Beitrag zur weiteren b. als mittelfristige Finanzierungslösung im Rahmen der lau-
Herabsetzung des Risikos leisten. Die schweizerischen fenden Revision des Gewässerschutzgesetzes die Rechts-
Kernkraftwerke werden dabei so ausgelegt und betrieben, grundlagen dafür zu schaffen, dass der Bau und die Sanie-
dass sie gegen technisches und menschliches Fehlverhal- rung von Hofdüngeranlagen durch Gewässerschutzkredite
ten mehrfach geschützt sind. Der Bundesrat verweist dies- subventioniert werden kann?
bezüglich auf den Bericht «Sicherheit der Kernkraftwerke»
vom 14. November 1980 der Geschäftsprüfungskommission Texte de l'interpellation du 11 décembre 1986
an den Nationalrat. L'assainissement à brève échéance des installations défec-
4. Industrie und Kantone haben bereits früher wesentliche tueuses de stockage des engrais de ferme (fosses à purin,
Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung von Schadenereig- dépôts d'engrais solides, installations servant à éliminer les
nissen getroffen. Die Brandkatastrophe von Schweizerhalle engrais, etc.) a une grande importance si on veut garantir la
hat aber den Ruf nach zusätzlichen Massnahmen im Bereich protection des eaux sur tous les plans. Toutefois de telles
Katastrophenschutz geweckt. Die Beurteilung der Chemie- mesures exigent des investissements considérables que
Risiken muss dabei auf eine neue Grundlage gestellt wer- beaucoup de paysans ne sauraient financer sans une aide
den. Die Risiken und die Sicherheitsmassnahmen der che- de la collectivité.
mischen Industrie sind zu überprüfen, und es sind - unter En l'occurrence, je demande à être renseigné sur les points
klaren Regeln des Rechts und unter Wahrung unserer ord- suivants:
nungspolitischen Grundsätze - Vorkehren zu treffen, mit Le Conseil fédéral est-il prêt, aux fins d'assurer une protec-
denen das Risiko weiter vermindert werden kann. Dabei tion complète des eaux:
wird es darum gehen, bereits bestehende gesetzliche Vor- a. à soutenir efficacement, en tant que mesure d'urgence,
schriften (z. B. Art. 10 Umweltschutzgesetz) rasch zu vollzie- l'assainissement des installations de stockage des engrais
hen, eine Störfallverordnung zu erarbeiten und das Umwelt- de ferme en augmentant les crédits versés pour financer les
schutzgesetz wo nötig zu ergänzen. Zu diesem Zweck setzt investissements et les ouvrages d'améliorations et
der Bundesrat eine Expertenkommission ein. Im Rahmen b. à faire en sorte, pour assurer à moyen terme le finance-
dieser Expertenkommission wird auch zu klären sein, wie ment des travaux requis par la construction d'installations
weit die staatliche Kontrolle der Sicherheit im Chemiebe- de stockage d'engrais de ferme ou la réparation de telles
reich auszubauen ist. installations, que la révision en cours de la loi sur la protec-
5 und 6. Der Bundesrat anerkennt, dass die Kantone Basel- tion des eaux crée les bases légales permettant de subven-
Stadt und Basel-Landschaft Massnahmen ergriffen haben, tionner ces travaux par des crédits affectés à cette protec-
um den Energieverbrauch einzuschränken. Diese Massnah- tion?
men reichen allerdings nicht aus, um einen Verzicht auf die
Kernenergie zu ermöglichen. Die Versorgung der Kantone Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Ammann-St. Gal-
Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der chemischen len, Aregger, Bäumlin, Blunschy, Brélaz, Bühler-Tschap-
Industrie ist indes nicht Sache des Bundes. Der Kanton pina, Butty, Camenzind, Cavadini, Columberg, Coutau, Dar-
Basel-Stadt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bellay, Eisenring, Fehr, Flubacher, Geissbühler, Giger, Graf,
Interpellation du groupe Adl/PEP 1476 N 9 octobre 1987
Mari, Hess, Hofmann, Jeanneret, Jung, Kühne, Künzi, Lan- Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987
doli, Lanz, Loretan, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Die Bedeutung der Massnahme im Rahmen des Gewässer-
Müller-Wiliberg, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Oester, Perey, schutzes ist prioritär. Der Bundesrat hat denn auch mit
Petitpierre, Pfund, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruckstuhl, Rutis- Wirkung ab I.August 1987 die Verordnung vom 14.Juni
hauser, Rüttimann, Sager, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, 1971 über die Unterstützung von Bodenverbesserungen und
Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Seiler, Thévoz, landwirtschaftlichen Hochbauten (Bodenverbesserungsver-
Tschuppert, Uhlmann, Wanner, Wellauer, Ziegler (57) ordnung) geändert. Diese Aenderung ermöglicht neu die
Förderung von Düngeranlagen in der voralpinen Hügelzone
Schriftliche Begründung - Développement par écrit und erhöht zugleich die Beitragssätze für die Bergzonen II
Der Bericht der Eidgenössischen Gewässerschutzkommis- bis IV. Selbstverständlich sind die Kantone gehalten, diesbe-
sion «über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Hof- züglich ihren Beitrag zu leisten, damit die Stützungsmass-
düngerlagerung», den die beiden Bundesämter Landwirt- nahme des Bundes ihre Wirkung entfalten kann.
schaft und Umweltschutz im März 1983 gemeinsam veröf- Vor allem aber Ueberlegungen zum Verursacherprinzip, der
fentlicht haben, kommt zum Schluss, dass die Sanierung Umstand, dass Düngeranlagen keine eigentlichen Gewäs-
der Hofdüngeranlagen im Sinne eines umfassenden Gewäs- serschutzanlagen, sondern Bestandteil jedes Viehhaltungs-
serschutzes absolut notwendig ist. In diesem Bericht wird betriebs sein müssen, sowie der Zeitgewinn beim Vollzug
auch erkannt, dass für den einzelnen Landwirt und Fami- dieser dringlichen Förderungsmassnahme führten dazu,
lienbetrieb die Finanzierung vielfach zu teuer und ohne dass nicht - wie in der Interpellation verlangt - das Gewäs-
finanzielle Beihilfe nicht durchführbar ist. Der Bundesrat hat serschutzgesetz, sondern das Landwirtschaftsgesetz als
denn auch bei der Beantwortung früherer parlamentari- Rechtsgrundlage herangezogen wurde. Betriebe im Talge-
scher Vorstösse versprochen, die Landwirte finanziell stär- biet können Hilfe aus den landwirtschaftlichen Investitions-
ker zu unterstützen. Die Dringlichkeit des Problems gestat- krediten beanspruchen.
tet es allerdings nicht, noch länger zuzuwarten. Zudem a. Die verlangte Sofortmassnahme ist mit der Aenderung der
verlangen verschärfte Bestimmungen im Umweltschutz- Bodenverbesserungsverordnung im wesentlichen erfüllt
und Gewässerschutzgesetz sowie das bundesgerichtliche worden. Im weiteren hat der Bund bei den landwirtschaftli-
Verbot der Austragung von Gülle auf gefrorenen und chen Investitionskrediten in den letzten Jahren beträchtliche
schneebedeckten Böden nach unverzüglich realisierbaren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Es liegt an den
Massnahmen. Kantonen, die Prioritäten so festzulegen, dass die vorhande-
Gemäss dem eingangs erwähnten Bericht fehlen auf etwa nen Mittel vermehrt für die Sanierung der Hofdüngerlager
50 000 Landwirtschaftsbetrieben unseres Landes die erfor- eingesetzt werden.
derlichen Lagerkapazitäten für Gülle. Die Schaffung von b. Aus den erwähnten Gründen wurde bei der Förderungs-
zusätzlichem Volumen und der Ersatz ungeeigneter Hofdün- massnahme des Bundes auf die bereits bestehende Rechts-
geranlagen erfordert einen Kapitalbedarf von rund 1,5 Mil- grundlage im Landwirtschaftsgesetz abgestellt. Gegen eine
liarden Franken. Davon entfallen alleine 500 Millionen Fran- Anpassung des Gewässerschutzgesetzes als Rechtsgrund-
ken auf dringende Projekte. Die Sanierung der Hofdünger- lage für Förderungsmassnahmen in der Landwirtschaft
anlagen kostet pro Betrieb in der Regel 30 000 bis 50 000 sprechen vor allem rechtliche Gründe: Der Grundsatz des
Franken. Vor allem Landwirte auf kleinen und mittelgrossen Gewässerschutzgesetzes, dass nur Beiträge an öffentlich-
Betrieben sowie im Berggebiet haben Mühe, die dazu not- rechtliche Aufgaben gewährt werden, würde durchbrochen.
wendigen Investitionen mit Eigenmitteln und ordentlichem Letztlich müssten dann zum Beispiel auch die Inhaber von
Bankkredit auf tragbare Weise zu finanzieren. Selbst g ros- Heizöltanks Beiträge für Gewässerschutzmassnahmen er-
se re Betriebe, die erst kürzlich kapitalaufwendige Investitio- halten.
nen getätigt haben, sind auf Hilfe angewiesen.
Mit einer Aufstockung der Investitions- und Meliorationskre- Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du
dite kann diesen Landwirten auf rasche und unbürokrati- Conseil fédéral.
sche Art wirksam geholfen werden. Als rückzahlbare und
zinslose Darlehen bieten diese Kredite viele Vorteile. So sind
nicht erst zeitraubende Gesetzesrevisionen notwendig und
die zur Durchführung der Massnahmen notwendige Infra- #ST# 86.826
struktur ist schon vorhanden. Die zuständigen kantonalen
Landwirtschaftlichen Kreditkassen und Meliorationsämter Interpellation der LdU/EVP-Fraktion
sind nämlich imstande, ohne wesentlichen personellen Risiken potentiell umweltgefährdender Anlagen
Mehraufwand eine entsprechende Finanzierungsaktion ein-
wandfrei durchzuführen. Sie bieten zudem auch Gewähr, Interpellation du groupe Adl/PEP
dass die öffentlichen Gelder zielgerichtet und haushälte- Installations dangereuses pour l'environnement
risch eingesetzt werden, was schliesslich auch im Interesse
der Bundesfinanzen liegt.
Die Aufstockung der Investitions- und Meliorationskredite
zur Sanierung der Hofdüngeranlagen ist als Sofortmass-
nahme gedacht. Für eine mittelfristige Finanzierungsmög- Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1986
lichkeit sollten schon heute die Grundlagen geschaffen wer- 1. Wie gedenkt der Bundesrat, in Zukunft die Auflagen des
den, dass der Bau und die Sanierung von Hofdüngeranlagen Artikels 10 des Umweltschutzgesetzes in der Praxis durch-
durch Gewässerschutzkredite subventioniert werden kön- zusetzen, wonach diejenigen, welche Anlagen betreiben
nen. Es gilt zu bedenken, dass in unserem Land bis heute oder betreiben wollen oder Stoffe lagern, die bei ausseror-
rund 20 bis 25 Milliarden Franken in öffentliche Abwasser- dentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche
reinigungsanlagen investiert wurden. Als einziger Berufs- Umwelt schwer schädigen können, die zum Schütze der
stand hat die Landwirtschaft dabei nicht partLipiert. Im Bevölkerung und der Umwelt notwendigen Massnahmen
Sinne einer rechtsgleichen Behandlung sollten die Grundla- ergreifen müssen?
gen dafür geschaffen werden, dass die Hofdüngeranlagen 2. Wie gedenkt der Bundesrat, die oben angesprochenen
über Gewässerschutzkredite subventioniert werden können. Massnahmen in Zukunft zu kontrollieren?
Der Gewässerschutz liegt ja nicht nur im Interesse der 3. Wie können inskünftig bereits vorhandene Berichte und
Landwirtschaft, sondern er muss ein vordringliches Anlie- Analysen (z. B. bei Versicherungen) über Risiken einer
gen der ganzen Bevölkerung sein. Anlage den entsprechenden, mit Unfallbekämpfungsaufga-
ben betrauten Stellen zugänglich gemacht werden?
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 4. Wie kann künftig verhindert werden, dass Berichte mit
vom 16. September 1987 Inhalten, an denen ein öffentliches Interesse besteht,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Schnider-Luzern Hofdüngeranlagen. Finanzierung
Interpellation Schnider-Lucerne Engrais de ferme. Financement des installations de
stockage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.136
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1475-1476
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