Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-136 KI-generiert

Manure Facility Remediation Funding Modifications

Geschäftsnummer VPB 86-136
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the necessity of implementing immediate and medium-term financial solutions for the remediation of farm manure storage facilities, as many farmers could not afford the substantial capital outlay without public assistance. The court acknowledged the importance of comprehensive water protection and the financial burden on farmers, particularly those with small or medium-sized operations or those in mountain regions. To address this, the court decided to modify an existing ordinance to allow federal support for manure facilities in pre-Alpine hill zones and increase contribution rates for mountain zones, utilizing agricultural investment credits as a swift and efficient mechanism, while also proposing to establish legal grounds for future subsidies through water protection credits.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 10 Umweltschutzgesetz; Manure Facility Remediation Funding Modifications: The court acknowledged the importance of comprehensive water protection and the financial burden on farmers, particularly those with small or medium-sized operations or those in mountain regions. To address this, the court decided to modify an existing ordinance to allow federal support for manure facilities in pre-Alpine hill zones and increase contribution rates for mountain zones, utilizing agricultural investment credits as a swift and efficient mechanism, while also proposing to establish legal grounds for future subsidies through water protection credits.

Schlagwörter

KI-generiert
Agrarkredit Landwirtschaftszone Beitragssatz Gewässerschutz Finanzhilfe Anlage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 10 Umweltschutzgesetz
Cited as an existing legal provision that needs to be quickly implemented to reduce risks in the chemical industry.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 10 Umweltschutzgesetz

Cited as an existing legal provision that needs to be quickly implemented to reduce risks in the chemical industry.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

9. Oktober 1987 N 1475 Interpellation Schnider-Luzern

eingeladen. Beide Kantone weisen den Vorwurf wider- seine Elektrizitätsversorgung dank Beteiligungen an Was-

sprüchlichen Verhaltens zurück und geben zu bedenken, serkraftwerken bis auf weiteres gesichert sei. Weitere Ver-

dass es keine absolute Sicherheit gebe und keine Behörde besserungen sind möglich. Beide Kantone stellen zudem die

solche Ereignisse je mit absoluter Sicherheit verhindern Frage, ob Produktionssteigerungen automatisch mit höhe-

könne. Sie weisen darauf hin, dass die Risiken verschieden- rem Energieverbrauch verbunden sein müssen, und verwei-

artiger menschlicher Tätigkeiten nicht exakt berechnet und sen auf unausgeschöpfte Sparmöglichkeiten.

auch kaum miteinander verglichen werden können, da bei

deren Beurteilung immer auch subjektive Momente eine Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satis-

Rolle spielen. Es gelte nun, die Risiken und die erforderli- fait de la réponse du Conseil fédéral.

chen Sicherheitsmassnahmen der chemischen Industrie zu

überprüfen und entsprechende Lehren daraus zu ziehen.

2. Für die Bewältigung von Katastrophen mit radiologischen

und chemischen Auswirkungen wurde 1981 das Konzept #ST# 86.136

des koordinierten AC-Schutzdienstes geschaffen. Nach die-

sem Konzept müssen Kantone und Gemeinden Katastro- Interpellation Schnider-Luzern

phenstäbe einsetzen, diese entsprechend ausbilden und die Hofdüngeranlagen. Finanzierung

dafür nötigen Unterlagen bereitstellen, so dass sie auch in

Friedenszeiten in der Lage sind, die Bevölkerung innert Interpellation Schnider-Lucerne

weniger Stunden zu schützen und die Führungskontrolle Engrais de ferme. Financement

während der Katastrophe aufrechtzuerhalten. des installations de stockage

Eine durch Fehlbedienung ausgelöste Explosion einer

Atomwaffe kann die Region Basel auch in Friedenszeiten

innert drei bis vier Stunden nachhaltig verstrahlen. Bei einer

gegen die Auswirkungen einer solchen Explosion gerüste-

ten Organisation sind auch die möglichen Auswirkungen Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1986

eines Kernkraftwerk-Unfalles im wesentlichen abgedeckt. Im Hinblick auf einen umfassenden Gewässerschutz kommt

Das rasche Alarmsystem in der Umgebung der Kernkraft- der baldigen Sanierung der mangelhaften Hofdüngeranla-

werke ergänzt die ohnehin bestehende Katastrophenorgani- gen (Güllengruben, Festmistlagerplätze, Entmistungsein-

sation der betroffenen Kantone und Gemeinden. Die kon- richtungen usw.) eine grosse Bedeutung zu. Allerdings sind

krete Machbarkeit der standortbezogenen Notfallschutz- entsprechende Sanierungen mit einem beträchtlichen Kapi-

massnahmen für das Kernkraftwerk Kaiseraugst wird jedoch talaufwand verbunden, den viele Landwirte nicht ohne

im nuklearen Baubewilligungsverfahren noch nachzuwei- öffentliche Beihilfe tragbar finanzieren können.

sen sein. In diesem Zusammenhang erbitte ich Auskunft auf folgende

3. Wie bereits festgestellt, können Risiken verschiedenarti- Fragen:

ger menschlicher Tätigkeiten kaum miteinander verglichen Ist der Bundesrat bereit, im Interesse eines umfassenden

werden. Sicherheit kann überdies nie absolut gewährleistet Gewässerschutzes

werden. Sie wird für die schweizerischen Kernkraftwerke a. als Sofortmassnahme die Sanierung der nicht gewässer-

dadurch angestrebt, dass das Risiko durch stetige Anstren- schutzkonformen Hofdüngeranlagen durch eine Aufstok-

gungen laufend vermindert wird. Dabei sind alle Sicherheits- kung der Investitions- und Meliorationskredite wirksam zu

massnahmen zu treffen, welche nach dem Stand der Tech- unterstützen und

nik und der Betriebsführung einen Beitrag zur weiteren b. als mittelfristige Finanzierungslösung im Rahmen der lau-

Herabsetzung des Risikos leisten. Die schweizerischen fenden Revision des Gewässerschutzgesetzes die Rechts-

Kernkraftwerke werden dabei so ausgelegt und betrieben, grundlagen dafür zu schaffen, dass der Bau und die Sanie-

dass sie gegen technisches und menschliches Fehlverhal- rung von Hofdüngeranlagen durch Gewässerschutzkredite

ten mehrfach geschützt sind. Der Bundesrat verweist dies- subventioniert werden kann?

bezüglich auf den Bericht «Sicherheit der Kernkraftwerke»

vom 14. November 1980 der Geschäftsprüfungskommission Texte de l'interpellation du 11 décembre 1986

an den Nationalrat. L'assainissement à brève échéance des installations défec-

4. Industrie und Kantone haben bereits früher wesentliche tueuses de stockage des engrais de ferme (fosses à purin,

Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung von Schadenereig- dépôts d'engrais solides, installations servant à éliminer les

nissen getroffen. Die Brandkatastrophe von Schweizerhalle engrais, etc.) a une grande importance si on veut garantir la

hat aber den Ruf nach zusätzlichen Massnahmen im Bereich protection des eaux sur tous les plans. Toutefois de telles

Katastrophenschutz geweckt. Die Beurteilung der Chemie- mesures exigent des investissements considérables que

Risiken muss dabei auf eine neue Grundlage gestellt wer- beaucoup de paysans ne sauraient financer sans une aide

den. Die Risiken und die Sicherheitsmassnahmen der che- de la collectivité.

mischen Industrie sind zu überprüfen, und es sind - unter En l'occurrence, je demande à être renseigné sur les points

klaren Regeln des Rechts und unter Wahrung unserer ord- suivants:

nungspolitischen Grundsätze - Vorkehren zu treffen, mit Le Conseil fédéral est-il prêt, aux fins d'assurer une protec-

denen das Risiko weiter vermindert werden kann. Dabei tion complète des eaux:

wird es darum gehen, bereits bestehende gesetzliche Vor- a. à soutenir efficacement, en tant que mesure d'urgence,

schriften (z. B. Art. 10 Umweltschutzgesetz) rasch zu vollzie- l'assainissement des installations de stockage des engrais

hen, eine Störfallverordnung zu erarbeiten und das Umwelt- de ferme en augmentant les crédits versés pour financer les

schutzgesetz wo nötig zu ergänzen. Zu diesem Zweck setzt investissements et les ouvrages d'améliorations et

der Bundesrat eine Expertenkommission ein. Im Rahmen b. à faire en sorte, pour assurer à moyen terme le finance-

dieser Expertenkommission wird auch zu klären sein, wie ment des travaux requis par la construction d'installations

weit die staatliche Kontrolle der Sicherheit im Chemiebe- de stockage d'engrais de ferme ou la réparation de telles

reich auszubauen ist. installations, que la révision en cours de la loi sur la protec-

5 und 6. Der Bundesrat anerkennt, dass die Kantone Basel- tion des eaux crée les bases légales permettant de subven-

Stadt und Basel-Landschaft Massnahmen ergriffen haben, tionner ces travaux par des crédits affectés à cette protec-

um den Energieverbrauch einzuschränken. Diese Massnah- tion?

men reichen allerdings nicht aus, um einen Verzicht auf die

Kernenergie zu ermöglichen. Die Versorgung der Kantone Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Ammann-St. Gal-

Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der chemischen len, Aregger, Bäumlin, Blunschy, Brélaz, Bühler-Tschap-

Industrie ist indes nicht Sache des Bundes. Der Kanton pina, Butty, Camenzind, Cavadini, Columberg, Coutau, Dar-

Basel-Stadt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bellay, Eisenring, Fehr, Flubacher, Geissbühler, Giger, Graf,

Interpellation du groupe Adl/PEP 1476 N 9 octobre 1987

Mari, Hess, Hofmann, Jeanneret, Jung, Kühne, Künzi, Lan- Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987

doli, Lanz, Loretan, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Die Bedeutung der Massnahme im Rahmen des Gewässer-

Müller-Wiliberg, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Oester, Perey, schutzes ist prioritär. Der Bundesrat hat denn auch mit

Petitpierre, Pfund, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruckstuhl, Rutis- Wirkung ab I.August 1987 die Verordnung vom 14.Juni

hauser, Rüttimann, Sager, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, 1971 über die Unterstützung von Bodenverbesserungen und

Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Seiler, Thévoz, landwirtschaftlichen Hochbauten (Bodenverbesserungsver-

Tschuppert, Uhlmann, Wanner, Wellauer, Ziegler (57) ordnung) geändert. Diese Aenderung ermöglicht neu die

Förderung von Düngeranlagen in der voralpinen Hügelzone

Schriftliche Begründung - Développement par écrit und erhöht zugleich die Beitragssätze für die Bergzonen II

Der Bericht der Eidgenössischen Gewässerschutzkommis- bis IV. Selbstverständlich sind die Kantone gehalten, diesbe-

sion «über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Hof- züglich ihren Beitrag zu leisten, damit die Stützungsmass-

düngerlagerung», den die beiden Bundesämter Landwirt- nahme des Bundes ihre Wirkung entfalten kann.

schaft und Umweltschutz im März 1983 gemeinsam veröf- Vor allem aber Ueberlegungen zum Verursacherprinzip, der

fentlicht haben, kommt zum Schluss, dass die Sanierung Umstand, dass Düngeranlagen keine eigentlichen Gewäs-

der Hofdüngeranlagen im Sinne eines umfassenden Gewäs- serschutzanlagen, sondern Bestandteil jedes Viehhaltungs-

serschutzes absolut notwendig ist. In diesem Bericht wird betriebs sein müssen, sowie der Zeitgewinn beim Vollzug

auch erkannt, dass für den einzelnen Landwirt und Fami- dieser dringlichen Förderungsmassnahme führten dazu,

lienbetrieb die Finanzierung vielfach zu teuer und ohne dass nicht - wie in der Interpellation verlangt - das Gewäs-

finanzielle Beihilfe nicht durchführbar ist. Der Bundesrat hat serschutzgesetz, sondern das Landwirtschaftsgesetz als

denn auch bei der Beantwortung früherer parlamentari- Rechtsgrundlage herangezogen wurde. Betriebe im Talge-

scher Vorstösse versprochen, die Landwirte finanziell stär- biet können Hilfe aus den landwirtschaftlichen Investitions-

ker zu unterstützen. Die Dringlichkeit des Problems gestat- krediten beanspruchen.

tet es allerdings nicht, noch länger zuzuwarten. Zudem a. Die verlangte Sofortmassnahme ist mit der Aenderung der

verlangen verschärfte Bestimmungen im Umweltschutz- Bodenverbesserungsverordnung im wesentlichen erfüllt

und Gewässerschutzgesetz sowie das bundesgerichtliche worden. Im weiteren hat der Bund bei den landwirtschaftli-

Verbot der Austragung von Gülle auf gefrorenen und chen Investitionskrediten in den letzten Jahren beträchtliche

schneebedeckten Böden nach unverzüglich realisierbaren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Es liegt an den

Massnahmen. Kantonen, die Prioritäten so festzulegen, dass die vorhande-

Gemäss dem eingangs erwähnten Bericht fehlen auf etwa nen Mittel vermehrt für die Sanierung der Hofdüngerlager

50 000 Landwirtschaftsbetrieben unseres Landes die erfor- eingesetzt werden.

derlichen Lagerkapazitäten für Gülle. Die Schaffung von b. Aus den erwähnten Gründen wurde bei der Förderungs-

zusätzlichem Volumen und der Ersatz ungeeigneter Hofdün- massnahme des Bundes auf die bereits bestehende Rechts-

geranlagen erfordert einen Kapitalbedarf von rund 1,5 Mil- grundlage im Landwirtschaftsgesetz abgestellt. Gegen eine

liarden Franken. Davon entfallen alleine 500 Millionen Fran- Anpassung des Gewässerschutzgesetzes als Rechtsgrund-

ken auf dringende Projekte. Die Sanierung der Hofdünger- lage für Förderungsmassnahmen in der Landwirtschaft

anlagen kostet pro Betrieb in der Regel 30 000 bis 50 000 sprechen vor allem rechtliche Gründe: Der Grundsatz des

Franken. Vor allem Landwirte auf kleinen und mittelgrossen Gewässerschutzgesetzes, dass nur Beiträge an öffentlich-

Betrieben sowie im Berggebiet haben Mühe, die dazu not- rechtliche Aufgaben gewährt werden, würde durchbrochen.

wendigen Investitionen mit Eigenmitteln und ordentlichem Letztlich müssten dann zum Beispiel auch die Inhaber von

Bankkredit auf tragbare Weise zu finanzieren. Selbst g ros- Heizöltanks Beiträge für Gewässerschutzmassnahmen er-

se re Betriebe, die erst kürzlich kapitalaufwendige Investitio- halten.

nen getätigt haben, sind auf Hilfe angewiesen.

Mit einer Aufstockung der Investitions- und Meliorationskre- Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du

dite kann diesen Landwirten auf rasche und unbürokrati- Conseil fédéral.

sche Art wirksam geholfen werden. Als rückzahlbare und

zinslose Darlehen bieten diese Kredite viele Vorteile. So sind

nicht erst zeitraubende Gesetzesrevisionen notwendig und

die zur Durchführung der Massnahmen notwendige Infra- #ST# 86.826

struktur ist schon vorhanden. Die zuständigen kantonalen

Landwirtschaftlichen Kreditkassen und Meliorationsämter Interpellation der LdU/EVP-Fraktion

sind nämlich imstande, ohne wesentlichen personellen Risiken potentiell umweltgefährdender Anlagen

Mehraufwand eine entsprechende Finanzierungsaktion ein-

wandfrei durchzuführen. Sie bieten zudem auch Gewähr, Interpellation du groupe Adl/PEP

dass die öffentlichen Gelder zielgerichtet und haushälte- Installations dangereuses pour l'environnement

risch eingesetzt werden, was schliesslich auch im Interesse

der Bundesfinanzen liegt.

Die Aufstockung der Investitions- und Meliorationskredite

zur Sanierung der Hofdüngeranlagen ist als Sofortmass-

nahme gedacht. Für eine mittelfristige Finanzierungsmög- Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1986

lichkeit sollten schon heute die Grundlagen geschaffen wer- 1. Wie gedenkt der Bundesrat, in Zukunft die Auflagen des

den, dass der Bau und die Sanierung von Hofdüngeranlagen Artikels 10 des Umweltschutzgesetzes in der Praxis durch-

durch Gewässerschutzkredite subventioniert werden kön- zusetzen, wonach diejenigen, welche Anlagen betreiben

nen. Es gilt zu bedenken, dass in unserem Land bis heute oder betreiben wollen oder Stoffe lagern, die bei ausseror-

rund 20 bis 25 Milliarden Franken in öffentliche Abwasser- dentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche

reinigungsanlagen investiert wurden. Als einziger Berufs- Umwelt schwer schädigen können, die zum Schütze der

stand hat die Landwirtschaft dabei nicht partLipiert. Im Bevölkerung und der Umwelt notwendigen Massnahmen

Sinne einer rechtsgleichen Behandlung sollten die Grundla- ergreifen müssen?

gen dafür geschaffen werden, dass die Hofdüngeranlagen 2. Wie gedenkt der Bundesrat, die oben angesprochenen

über Gewässerschutzkredite subventioniert werden können. Massnahmen in Zukunft zu kontrollieren?

Der Gewässerschutz liegt ja nicht nur im Interesse der 3. Wie können inskünftig bereits vorhandene Berichte und

Landwirtschaft, sondern er muss ein vordringliches Anlie- Analysen (z. B. bei Versicherungen) über Risiken einer

gen der ganzen Bevölkerung sein. Anlage den entsprechenden, mit Unfallbekämpfungsaufga-

ben betrauten Stellen zugänglich gemacht werden?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 4. Wie kann künftig verhindert werden, dass Berichte mit

vom 16. September 1987 Inhalten, an denen ein öffentliches Interesse besteht,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Schnider-Luzern Hofdüngeranlagen. Finanzierung

Interpellation Schnider-Lucerne Engrais de ferme. Financement des installations de

stockage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.136

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 1475-1476

Page

Pagina

Ref. No 20 015 801

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.