Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-134 KI-generiert

Chemical Industry Safety Measures Post-Fire

Geschäftsnummer VPB 86-134
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a motion proposing enhanced safety measures in the chemical industry following a major fire. The court acknowledged existing regulations but identified gaps in state and self-oversight, particularly regarding storage. The motion requested the government establish organizational measures at federal, cantonal, and operational levels to improve supervision and environmental protection, including the creation of a national body to coordinate efforts and recommend best practices. The court agreed to transform the motion into a postulate, indicating its intent to investigate and potentially implement such measures, recognizing the need for stronger oversight and coordination within the industry.

Legislator-Regeste

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Art. 60 Absatz, Art. 10 USG, Art. 60 USG, Art. 60 Abs. 1 Bst. a USG; Chemical Industry Safety Measures Post-Fire: The court acknowledged existing regulations but identified gaps in state and self-oversight, particularly regarding storage. The motion requested the government establish organizational measures at federal, cantonal, and operational levels to improve supervision and environmental protection, including the creation of a national body to coordinate efforts and recommend best practices. The court agreed to transform the motion into a postulate, indicating its intent to investigate and potentially implement such measures, recognizing the need for stronger oversight and coordination within the industry.

Schlagwörter

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Brandschutz Industriegefahren Umweltindustrie Schutzniveau Arbeitsunfälle Durchführungsverordnungen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 60 Abs. 1 Bst. a USG

Basis for criminal liability in disaster protection, requiring a regulatory order.

Art. 10 USG

Covers the violation of behavioral rules directly applicable to facility owners.

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Volltext

20. März 1987 N 501 Motion Wyss

aber konkurrenziert wird durch Produkte aus Ländern, in mit vergleichbaren Risiken zu gewährleisten. Dazu gehört

denen bei uns verbotene Stoffe weiterhin in der Landwirt- die Verstärkung der Selbstkontrolle durch formelle Bezeich-

schaft Verwendung finden. Darüber hinaus wird unsere nung einer verantwortlichen Stelle in den Betrieben.

Bevölkerung auf Umwegen durch Stoffe gefährdet, deren Es wird insbesondere angeregt, ein gesamtschweizerisches

Verwendung bei uns verboten ist. Organ zu schaffen, welches die erforderlichen Aufsichts-

Agrarprodukte aus solchen Ländern dürfen bei uns nicht massnahmen auf den drei Ebenen Bund, Kanton und

mehr in den Handel gelangen. Dies könnte eine Signalwir- Betrieb abgrenzt und koordiniert. Dieses Organ gibt den

kung haben, wie die Festsetzung unserer Abgasvorschriften. zuständigen Stellen Empfehlungen ab, veranlasst, dass die

betrieblichen Vorkehren zur Wahrung der Sicherheit und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates des Umweltschutzes auf ihre Tauglichkeit überprüft werden,

Rapport écrit du Conseil fédéral und hat die Kompetenz, diese bei Bedarf anpassen zu las-

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- sen. In diesem Organ sollen neben Vertretern der zuständi-

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gen Bundesbehörden (Bundesamt für Umweltschutz, Bun-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der desamt für Gesundheitswesen, Bundesamt für Polizeiwe-

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über sen, Biga, Suva) und der Kantone auch Fachleute aus For-

umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die schung und Wirtschaft mitwirken.

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und

des Strafrechts. Texte de la motion du 11 décembre 1986

Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender L'incendie de Schweizerhalle n'a pas eu que des répercus-

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- sions économiques et psychologiques, comme la perte de

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen confiance de la population à l'égard de l'Etat et de l'écono-

mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern mie. Ses conséquences catastrophiques sur l'écosystème

beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- du Rhin ont également montré qu'il y avait des lacunes dans

ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die les systèmes de sécurité des industries chimiques. S'il est

der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, vrai que les prescriptions législatives et les mesures de

eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund contrôle mises en place par les autorités sont déjà abon-

verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- dantes et que les bases légales pour la protection de l'envi-

gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu ronnement existent, ce qui manque, en revanche, c'est un

äussern. Er erklärt sich aber bereit, dieese Anliegen zu contrôle par l'Etat ainsi que, tout au moins en ce qui

prüfen und das Parlment laufend über die Ergebnisse zu concerne l'entreposage des produits, par les entreprises

orientieren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfa- elles-mêmes.

chen Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brand- C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de mettre sur

katastrophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, pied, en se fondant sur les lois en vigueur, les structures

wird dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den appropriées pour que les mesures de sécurité soient contrô-

Stand der Arbeiten zu berichten. lées par la Confédération, les cantons et les entreprises, afin

d'assurer une exploitation qui préserve l'environnement,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates non seulement dans les industries chimiques, mais aussi

Déclaration écrite du Conseil fédéral dans les autres branches à risques. En outre, dans chaque

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- entreprise, un service aura pour mission de renforcer l'effi-

wandeln. cacité de l'autocontrôlé.

Enfin, nous suggérons la création d'un organe national dont

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat le rôle sera de délimiter et de coordonner les mesures de

surveillance nécessaires sur les plans de la Confédération,

des cantons et des entreprises. Cet organe sera chargé de

donner des recommandations aux services compétents, et

de veiller à ce que soit testée l'efficacité des dispositions

#ST# 86.134 prises par les industries pour garantir la sécurité et la pro-

tection de l'environnement. Il aura la compétence de faire

Motion Wyss modifier ces dispositions si cela s'avère nécessaire. Cet

organe sera composé non seulement de représentants des

Sicherheit in der chemischen Industrie autorités fédérales compétentes (Office de la protection de

Sécurité dans l'industrie chimique l'environnement, Office de la santé publique, Office de la

police, OFIAMT, CNA), mais également de représentants des

cantons, de chercheurs et d'économistes.

Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun

Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986

Nebst den psychologischen und wirtschaftspolitischen Aus- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

wirkungen sowie dem Vertrauensschwund der Bevölkerung In der Oeffentlichkeit ist nach dem Brandfall in Schweizer-

zu Staat und Wirtschaft hat der Grossbrand in Schweizer- halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das

halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das Oekosystem des Rheins von verschiedener Seite - nebst

Oekosystem des Rheins erkennen lassen, dass insbeson- anderen berechtigten Forderungen-eine vermehrte öffent-

dere in der Gewährleistung der Sicherheit chemischer liche Aufsicht über die chemische Industrie gefordert wor-

Betriebe Lücken bestehen. Zwar ist das Netz von gesetzli- den. Allerdings besteht bereits heute ein dichtes Netz

chen Vorschriften und behördlichen Aufsichtsmassnahmen gesetzlicher Vorschriften, verbunden mit zahlreichen

bereits sehr dicht. Die gesetzlichen Grundlagen mit den zum behördlichen Aufsichts- und Bewilligungsmassnahmen in

Schutz der Umwelt notwendigen Vorschriften sind zwar den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz (Umwelt-

vorhanden, doch mangelt es offensichtlich an der Kontrolle schutz-, Gewässerschutz-, Gift-, Elektrizitäts-, Arbeits- und

durch den Staat als auch - zumindest, was die Lagerhaltung Unfallversicherungsgesetzgebung, ferner Gesetzgebung

betrifft - durch die Betriebe selbst. über die Transporte gefährlicher Güter sowie über die

Der Bundesrat wird daher beauftragt, gestützt auf das gel- Sicherheit von technischen Einrichtung und Geräten; dazu

tende Recht, geeignete organisatorische Vorkehrungen zu kommen im kantonalen Bereich namentlich die bau- und

treffen, um auf eidgenössischer, kantonaler und betriebli- feuerpolizeilichen Vorschriften).

cher Ebene die Aufsicht über die Sicherheit und das umwelt- Gerade in den letzten Monaten sind neue Verordnungen

gerechte Verhalten chemischer, aber auch anderer Betriebe zum Umweltschutzgesetz in Kraft getreten; andere sind in

Motion Nauer 502 N 20 mars 1987

Vorbereitung. Diese Verordnungen bringen neue behördli- ' mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern

ehe Kontrollmassnahmen auf Bundes- und Kantonsebene. beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei-

Auch die chemische Industrie selbst ist von jeher bestrebt ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die

gewesen, die Sicherheit durch erhebliche Investitionen und der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag,

Massnahmen in Forschung und Produktion fortlaufend zu eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund

heben und den Interessen des Umweltschutzes Rechnung verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla-

zu tragen. gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu

Verschiedene Behörden auf Bundes- und Kantonsebene äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen

haben aufgrund des geltenden Rechts die Betriebe der und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie-

chemischen Industrie und anderer Branchen mit ähnlichen ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen

Risiken zu beaufsichtigen. Darüber hinaus bestehen weitrei- Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata-

chende betriebsinterne Sicherheitssysteme. Der Grossbrand strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird

in Schweizerhalle hat allerdings erkennen lassen, dass das dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den

bisherige Aufsichtssystem der Verbesserung und vermehr- Stand der Arbeiten zu berichten.

ter Koordination bedarf. Ebenso ist zu prüfen, ob die von

den Firmen getroffenen Massnahmen zur Selbstkontrolle Schriftliche Erklärung des Bundesrates

und Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Déclaration écrite du Conseil fédéral

Umwelt in allen Teilen genügen. Davon betroffen sind nicht Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

nur die Produktion und der Transport von Chemikalien und wandeln.

weiterer umweltgefährdender Stoffe anderer Branchen, son-

dern auch deren Lagerung. Das Ziel muss es sein, zur Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Vermeidung von Unfällen das technisch Mögliche zu tun

und die Planung von wirksamen Massnahmen bei Störfällen

und Katastrophen zu verbessern.

Es hat sich in der Schweiz immer wieder erwiesen, dass die

private Wirtschaft aus eigener Kraft willens und in der Lage

ist, aus erkannten Mängeln die notwendigen Lehren und

Konsequenzen zu ziehen und in der Folge Selbstbeschrän- 86.138

#ST#

kung vorzusehen, entsprechende Regeln aufzustellen und

sie auch durchzusetzen. - Es gibt etliche bewährte Beispiele Motion Nauer

dafür: Umweltschutzgesetz.

-Vollzug der Elektrizitätsgesetzgebung durch das Eidge-

nössische Starkstrominspektorat des Schweizerischen Elek-

Verschärfung der Strafbestimmungen

trotechnischen Vereins, Loi sur la protection

-die Kontrolle von Dampfkesseln, Dampfgefässen und de l'environnement.

Druckbehältern aufgrund der Arbeits- und Unfallversiche- Aggravation des dispositions pénales

rungsgesetzgebung durch den Schweizerischen Verein für

Druckbehälterüberwachung,

- die Selbstkontrolle der Banken im Rahmen der Sorgfalts-

pflicht-Vereinbarung (und generell die Aufsichtsregelung

für die Banken im Rahmen der Eidgenössischen Banken- Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986

kommission). Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten

Die Liste der Beispiele Messe sich verlängern. Die Frage stellt eine Vorlage zur Revision der Strafbestimmungen im

sich deshalb, ob nicht auch im Umwelt- und Sicherheitsbe- Umweltschutzgesetz (USG) zu unterbreiten, die

reich der Chemie und anderer Branchen, die umweltgefähr- a. beim Katastrophenschutz auch die Verletzung der den

dende Stoffe verarbeiten, lagern und handeln, vergleichbare Anlageinhaber unmittelbar treffenden Verhaltensvorschrif-

Lösungen möglich sind. Es besteht grundsätzlich kein ten unter Strafe stellt;

Zwang, dass allein der Staat neue Sicherheitsvorschriften b. die vorgesehenen Sanktionen verschärft.

für diese aufstellen und kontrollieren lassen soll. Die chemi-

sche Industrie hat nach dem Brandfall in Schweizerhalle Texte de la motion du 11 décembre 1986

deutlich zu erkennen gegeben, dass sie bereit ist, die Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux conseils légis-

betriebsinternen Sicherheitsvorkehren zu überprüfen und latifs un projet de révision des dispositions pénales de la loi

wo nötig zu ergänzen. sur la protection de l'environnement qui

Zusammenfassung: a. lors de mesures de protection en cas de catastrophe

Das vorgeschlagene eidgenössische Organ, welches die punisse également ceux qui violent les prescriptions rela-

drei Ebenen Bund, Kanton und Betrieb umfasst und die tives au comportement des propriétaires d'installations;

Betriebe zu noch mehr Eigenverantwortung verpflichtet, b. aggrave les sanctions prévues.

koordiniert die Arbeit von eidgenössischen und kantonalen

Behörden, von Fachleuten aus Wirtschaft und Forschung Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir-

sowie die erforderlichen Aufsichtsmassnahmen und gibt cher, Borei, Braunschweig, Christinat, Euler, Fankhauser,

den zuständigen Stellen die nach dem Stand der Technik Friedli, Gloor, Lanz, Pitteloud, Rechsteiner, Renschier,

gebotenen Empfehlungen ab. Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Vannay (17)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rapport écrit du Conseil fédéral Zu a.

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- Die Strafbarkeit im Bereich des Katastrophenschutzes setzt

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gemäss Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a USG eine behördli-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der che Verfügung voraus. Strafwürdig ist aber zweifellos

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über bereits die Verletzung der den Anlageinhaber unmittelbar

umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die treffenden Verhaltensvorschriften gemäss Artikel 10 USG.

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und Zu b.

des Strafrechts. Der in Artikel 60 USG vorgesehene Strafrahmen ist viel zu

Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender niedrig. Mindestens ist analog zum Gewässerschutzgesetz

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- ein sogenannter schwerer Fall einzuführen. Nötig ist auch

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eine drastische Erhöhung der Bussenmaxima.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Wyss Sicherheit in der chemischen Industrie

Motion Wyss Sécurité dans l'industrie chimique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.134

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 501-502

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Ref. No 20 015 238

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