Chemical Industry Safety Measures Post-Fire
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a motion proposing enhanced safety measures in the chemical industry following a major fire. The court acknowledged existing regulations but identified gaps in state and self-oversight, particularly regarding storage. The motion requested the government establish organizational measures at federal, cantonal, and operational levels to improve supervision and environmental protection, including the creation of a national body to coordinate efforts and recommend best practices. The court agreed to transform the motion into a postulate, indicating its intent to investigate and potentially implement such measures, recognizing the need for stronger oversight and coordination within the industry.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 60 Absatz, Art. 10 USG, Art. 60 USG, Art. 60 Abs. 1 Bst. a USG; Chemical Industry Safety Measures Post-Fire: The court acknowledged existing regulations but identified gaps in state and self-oversight, particularly regarding storage. The motion requested the government establish organizational measures at federal, cantonal, and operational levels to improve supervision and environmental protection, including the creation of a national body to coordinate efforts and recommend best practices. The court agreed to transform the motion into a postulate, indicating its intent to investigate and potentially implement such measures, recognizing the need for stronger oversight and coordination within the industry.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for criminal liability in disaster protection, requiring a regulatory order.
Covers the violation of behavioral rules directly applicable to facility owners.
Volltext
20. März 1987 N 501 Motion Wyss
aber konkurrenziert wird durch Produkte aus Ländern, in mit vergleichbaren Risiken zu gewährleisten. Dazu gehört
denen bei uns verbotene Stoffe weiterhin in der Landwirt- die Verstärkung der Selbstkontrolle durch formelle Bezeich-
schaft Verwendung finden. Darüber hinaus wird unsere nung einer verantwortlichen Stelle in den Betrieben.
Bevölkerung auf Umwegen durch Stoffe gefährdet, deren Es wird insbesondere angeregt, ein gesamtschweizerisches
Verwendung bei uns verboten ist. Organ zu schaffen, welches die erforderlichen Aufsichts-
Agrarprodukte aus solchen Ländern dürfen bei uns nicht massnahmen auf den drei Ebenen Bund, Kanton und
mehr in den Handel gelangen. Dies könnte eine Signalwir- Betrieb abgrenzt und koordiniert. Dieses Organ gibt den
kung haben, wie die Festsetzung unserer Abgasvorschriften. zuständigen Stellen Empfehlungen ab, veranlasst, dass die
betrieblichen Vorkehren zur Wahrung der Sicherheit und
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates des Umweltschutzes auf ihre Tauglichkeit überprüft werden,
Rapport écrit du Conseil fédéral und hat die Kompetenz, diese bei Bedarf anpassen zu las-
Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- sen. In diesem Organ sollen neben Vertretern der zuständi-
zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gen Bundesbehörden (Bundesamt für Umweltschutz, Bun-
che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der desamt für Gesundheitswesen, Bundesamt für Polizeiwe-
Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über sen, Biga, Suva) und der Kantone auch Fachleute aus For-
umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die schung und Wirtschaft mitwirken.
Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und
des Strafrechts. Texte de la motion du 11 décembre 1986
Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender L'incendie de Schweizerhalle n'a pas eu que des répercus-
Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- sions économiques et psychologiques, comme la perte de
lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen confiance de la population à l'égard de l'Etat et de l'écono-
mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern mie. Ses conséquences catastrophiques sur l'écosystème
beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- du Rhin ont également montré qu'il y avait des lacunes dans
ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die les systèmes de sécurité des industries chimiques. S'il est
der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, vrai que les prescriptions législatives et les mesures de
eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund contrôle mises en place par les autorités sont déjà abon-
verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- dantes et que les bases légales pour la protection de l'envi-
gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu ronnement existent, ce qui manque, en revanche, c'est un
äussern. Er erklärt sich aber bereit, dieese Anliegen zu contrôle par l'Etat ainsi que, tout au moins en ce qui
prüfen und das Parlment laufend über die Ergebnisse zu concerne l'entreposage des produits, par les entreprises
orientieren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfa- elles-mêmes.
chen Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brand- C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de mettre sur
katastrophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, pied, en se fondant sur les lois en vigueur, les structures
wird dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den appropriées pour que les mesures de sécurité soient contrô-
Stand der Arbeiten zu berichten. lées par la Confédération, les cantons et les entreprises, afin
d'assurer une exploitation qui préserve l'environnement,
Schriftliche Erklärung des Bundesrates non seulement dans les industries chimiques, mais aussi
Déclaration écrite du Conseil fédéral dans les autres branches à risques. En outre, dans chaque
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- entreprise, un service aura pour mission de renforcer l'effi-
wandeln. cacité de l'autocontrôlé.
Enfin, nous suggérons la création d'un organe national dont
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat le rôle sera de délimiter et de coordonner les mesures de
surveillance nécessaires sur les plans de la Confédération,
des cantons et des entreprises. Cet organe sera chargé de
donner des recommandations aux services compétents, et
de veiller à ce que soit testée l'efficacité des dispositions
#ST# 86.134 prises par les industries pour garantir la sécurité et la pro-
tection de l'environnement. Il aura la compétence de faire
Motion Wyss modifier ces dispositions si cela s'avère nécessaire. Cet
organe sera composé non seulement de représentants des
Sicherheit in der chemischen Industrie autorités fédérales compétentes (Office de la protection de
Sécurité dans l'industrie chimique l'environnement, Office de la santé publique, Office de la
police, OFIAMT, CNA), mais également de représentants des
cantons, de chercheurs et d'économistes.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986
Nebst den psychologischen und wirtschaftspolitischen Aus- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wirkungen sowie dem Vertrauensschwund der Bevölkerung In der Oeffentlichkeit ist nach dem Brandfall in Schweizer-
zu Staat und Wirtschaft hat der Grossbrand in Schweizer- halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das
halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das Oekosystem des Rheins von verschiedener Seite - nebst
Oekosystem des Rheins erkennen lassen, dass insbeson- anderen berechtigten Forderungen-eine vermehrte öffent-
dere in der Gewährleistung der Sicherheit chemischer liche Aufsicht über die chemische Industrie gefordert wor-
Betriebe Lücken bestehen. Zwar ist das Netz von gesetzli- den. Allerdings besteht bereits heute ein dichtes Netz
chen Vorschriften und behördlichen Aufsichtsmassnahmen gesetzlicher Vorschriften, verbunden mit zahlreichen
bereits sehr dicht. Die gesetzlichen Grundlagen mit den zum behördlichen Aufsichts- und Bewilligungsmassnahmen in
Schutz der Umwelt notwendigen Vorschriften sind zwar den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz (Umwelt-
vorhanden, doch mangelt es offensichtlich an der Kontrolle schutz-, Gewässerschutz-, Gift-, Elektrizitäts-, Arbeits- und
durch den Staat als auch - zumindest, was die Lagerhaltung Unfallversicherungsgesetzgebung, ferner Gesetzgebung
betrifft - durch die Betriebe selbst. über die Transporte gefährlicher Güter sowie über die
Der Bundesrat wird daher beauftragt, gestützt auf das gel- Sicherheit von technischen Einrichtung und Geräten; dazu
tende Recht, geeignete organisatorische Vorkehrungen zu kommen im kantonalen Bereich namentlich die bau- und
treffen, um auf eidgenössischer, kantonaler und betriebli- feuerpolizeilichen Vorschriften).
cher Ebene die Aufsicht über die Sicherheit und das umwelt- Gerade in den letzten Monaten sind neue Verordnungen
gerechte Verhalten chemischer, aber auch anderer Betriebe zum Umweltschutzgesetz in Kraft getreten; andere sind in
Motion Nauer 502 N 20 mars 1987
Vorbereitung. Diese Verordnungen bringen neue behördli- ' mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern
ehe Kontrollmassnahmen auf Bundes- und Kantonsebene. beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei-
Auch die chemische Industrie selbst ist von jeher bestrebt ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die
gewesen, die Sicherheit durch erhebliche Investitionen und der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag,
Massnahmen in Forschung und Produktion fortlaufend zu eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund
heben und den Interessen des Umweltschutzes Rechnung verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla-
zu tragen. gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu
Verschiedene Behörden auf Bundes- und Kantonsebene äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen
haben aufgrund des geltenden Rechts die Betriebe der und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie-
chemischen Industrie und anderer Branchen mit ähnlichen ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen
Risiken zu beaufsichtigen. Darüber hinaus bestehen weitrei- Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata-
chende betriebsinterne Sicherheitssysteme. Der Grossbrand strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird
in Schweizerhalle hat allerdings erkennen lassen, dass das dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den
bisherige Aufsichtssystem der Verbesserung und vermehr- Stand der Arbeiten zu berichten.
ter Koordination bedarf. Ebenso ist zu prüfen, ob die von
den Firmen getroffenen Massnahmen zur Selbstkontrolle Schriftliche Erklärung des Bundesrates
und Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Déclaration écrite du Conseil fédéral
Umwelt in allen Teilen genügen. Davon betroffen sind nicht Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
nur die Produktion und der Transport von Chemikalien und wandeln.
weiterer umweltgefährdender Stoffe anderer Branchen, son-
dern auch deren Lagerung. Das Ziel muss es sein, zur Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Vermeidung von Unfällen das technisch Mögliche zu tun
und die Planung von wirksamen Massnahmen bei Störfällen
und Katastrophen zu verbessern.
Es hat sich in der Schweiz immer wieder erwiesen, dass die
private Wirtschaft aus eigener Kraft willens und in der Lage
ist, aus erkannten Mängeln die notwendigen Lehren und
Konsequenzen zu ziehen und in der Folge Selbstbeschrän- 86.138
#ST#
kung vorzusehen, entsprechende Regeln aufzustellen und
sie auch durchzusetzen. - Es gibt etliche bewährte Beispiele Motion Nauer
dafür: Umweltschutzgesetz.
-Vollzug der Elektrizitätsgesetzgebung durch das Eidge-
nössische Starkstrominspektorat des Schweizerischen Elek-
Verschärfung der Strafbestimmungen
trotechnischen Vereins, Loi sur la protection
-die Kontrolle von Dampfkesseln, Dampfgefässen und de l'environnement.
Druckbehältern aufgrund der Arbeits- und Unfallversiche- Aggravation des dispositions pénales
rungsgesetzgebung durch den Schweizerischen Verein für
Druckbehälterüberwachung,
- die Selbstkontrolle der Banken im Rahmen der Sorgfalts-
pflicht-Vereinbarung (und generell die Aufsichtsregelung
für die Banken im Rahmen der Eidgenössischen Banken- Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986
kommission). Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
Die Liste der Beispiele Messe sich verlängern. Die Frage stellt eine Vorlage zur Revision der Strafbestimmungen im
sich deshalb, ob nicht auch im Umwelt- und Sicherheitsbe- Umweltschutzgesetz (USG) zu unterbreiten, die
reich der Chemie und anderer Branchen, die umweltgefähr- a. beim Katastrophenschutz auch die Verletzung der den
dende Stoffe verarbeiten, lagern und handeln, vergleichbare Anlageinhaber unmittelbar treffenden Verhaltensvorschrif-
Lösungen möglich sind. Es besteht grundsätzlich kein ten unter Strafe stellt;
Zwang, dass allein der Staat neue Sicherheitsvorschriften b. die vorgesehenen Sanktionen verschärft.
für diese aufstellen und kontrollieren lassen soll. Die chemi-
sche Industrie hat nach dem Brandfall in Schweizerhalle Texte de la motion du 11 décembre 1986
deutlich zu erkennen gegeben, dass sie bereit ist, die Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux conseils légis-
betriebsinternen Sicherheitsvorkehren zu überprüfen und latifs un projet de révision des dispositions pénales de la loi
wo nötig zu ergänzen. sur la protection de l'environnement qui
Zusammenfassung: a. lors de mesures de protection en cas de catastrophe
Das vorgeschlagene eidgenössische Organ, welches die punisse également ceux qui violent les prescriptions rela-
drei Ebenen Bund, Kanton und Betrieb umfasst und die tives au comportement des propriétaires d'installations;
Betriebe zu noch mehr Eigenverantwortung verpflichtet, b. aggrave les sanctions prévues.
koordiniert die Arbeit von eidgenössischen und kantonalen
Behörden, von Fachleuten aus Wirtschaft und Forschung Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir-
sowie die erforderlichen Aufsichtsmassnahmen und gibt cher, Borei, Braunschweig, Christinat, Euler, Fankhauser,
den zuständigen Stellen die nach dem Stand der Technik Friedli, Gloor, Lanz, Pitteloud, Rechsteiner, Renschier,
gebotenen Empfehlungen ab. Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Vannay (17)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Rapport écrit du Conseil fédéral Zu a.
Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- Die Strafbarkeit im Bereich des Katastrophenschutzes setzt
zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gemäss Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a USG eine behördli-
che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der che Verfügung voraus. Strafwürdig ist aber zweifellos
Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über bereits die Verletzung der den Anlageinhaber unmittelbar
umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die treffenden Verhaltensvorschriften gemäss Artikel 10 USG.
Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und Zu b.
des Strafrechts. Der in Artikel 60 USG vorgesehene Strafrahmen ist viel zu
Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender niedrig. Mindestens ist analog zum Gewässerschutzgesetz
Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- ein sogenannter schwerer Fall einzuführen. Nötig ist auch
lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eine drastische Erhöhung der Bussenmaxima.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Wyss Sicherheit in der chemischen Industrie
Motion Wyss Sécurité dans l'industrie chimique
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.134
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 501-502
Page
Pagina
Ref. No 20 015 238
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