Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-126 KI-generiert

Switzerland v. Production and Storage of Banned Substances

Geschäftsnummer VPB 86-126
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for Switzerland to ban the production and storage of substances no longer permitted within the country, and to advocate for their worldwide prohibition through international interventions. The reasoning emphasizes preventing further environmental contamination and "residual risks" to the population and ecosystem, as highlighted by a past industrial accident, and addresses concerns that Swiss companies might continue producing these substances for export, thus undermining national environmental laws and creating unfair competition for Swiss agriculture.

Legislator-Regeste

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Art. 10 Absatz; Switzerland v. Production and Storage of Banned Substances: The reasoning emphasizes preventing further environmental contamination and "residual risks" to the population and ecosystem, as highlighted by a past industrial accident, and addresses concerns that Swiss companies might continue producing these substances for export, thus undermining national environmental laws and creating unfair competition for Swiss agriculture.

Schlagwörter

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Umweltrisiko Beschränkungen unterliegende Stoffe Gefahrstoff Einrede des Nichtgebrauchs Chemikalien und chemische Erzeugnisse Ausfuhr von Abfällen
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Volltext

Motion Camenzind 500 N 20 mars 1987

L'utilisation de solvants chlorés doit être réglée de telle #ST# 86.126

façon qu'il soit possible de remplacer au plus ces subs-

tances. Les substances interdits en Suisse devraient aussi Motion Camenzind

l'être dans le monde entier et le Conseil fédéral est chargé

d'intervenir à ce sujet sur le plan international; il y a lieu de In der Schweiz nicht zugelassene Stoffe

prohiber l'exportation de Suisse de tels produits. Substances interdites en Suisse

Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc-

zog, Magnin (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1986

Mit der Katastrophe bei Sandoz-Schweizerhalle zeigt sich Der Bundesrat wird beauftragt, die Produktion und Lage-

einmal mehr die Problematik von Produktion und Lagerung rung von Stoffen, deren Verwendung in der Schweiz nicht

und Verseuchung der Umwelt mit Giftstoffen. Das damit mehr zugelassen ist, zu verbieten. Er ergreift Massnahmen,

verbundene Entstehen von Sondermüll und dessen Beseiti- die die Verwendung dieser Stoffe weltweit verhindern helfen

gung vervollständigen die Problematik. und verbietet den Import von Agrarprodukten aus Ländern,

Ein Umdenken in der Chemie ist notwendig; langfristig die die Verwendung bei uns verbotener Stoffe zulassen.

dürfen nur noch Stoffe hergestellt werden, welche in der

Natur schadlos abgebaut werden können. Ebenso muss die Texte de la motion du 8 décembre 1986

Notwendigkeit der produzierten Stoffe für uns abgeklärt Le Conseil fédéral est chargé d'interdire la production et

werden. Heute gehören bereits gewisse Stoffe auf die Ver- l'entreposage de substances dont l'utilisation n'est pas

botsliste; andere müssen im Verbrauch stark eingeschränkt autorisée en Suisse. Il adoptera des mesures pour inciter les

werden. Ein Verbot in der Schweiz muss aber auch gleich- autres Etats à renoncer eux aussi à ces substances, et

zeitig bedeuten, dass diese Stoffe ebenso durch internatio- interdira l'importation de produits agricoles en provenance

nale Organisationen weltweit verboten werden. Hiezu soll de pays qui autorisent l'utilisation de substances prohibées

der Bundesrat entsprechende Vorstösse auf internationaler en Suisse.

Ebene vornehmen.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aubry, Blunschy, Colum-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates berg, Flubacher, Grassi, Hess, Iten, Keller, Kühne, Ogi, Ruck-

Rapport écrit du Conseil fédéral stuhl, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller,

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- Seiler, Stamm Judith (17)

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über Es ist nicht mehr vertretbar, dass weiterhin Stoffe, deren

umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die Umweltgefährdung erkannt worden ist und aus diesem

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und Grund in der Schweiz nicht mehr verwendet werden dürfen,

des Strafrechts. weiterhin bei uns produziert und gelagert werden. Damit soll

Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender verhindert werden, dass der Bevölkerung und unserer natür-

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- lichen Umwelt weiterhin «Restrisiken» durch Stoffe zuge-

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mutet werden, deren Anwendung verboten ist.

mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern Artikel 10 Absatz 4 des Umweltschutzgesetzes gibt dem

beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- Bundesrat die Kompetenz, durch Verordnung, bestimmte

ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die Produktionsverfahren oder Lagerhaltungen zu verbieten,

der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, wenn die Bevölkerung und die natürliche Umwelt auf keine

eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund andere Weise ausreichend geschützt werden können.

verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- Das Ansehen der Schweiz hat durch den Unfall in Basel

gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu stark gelitten. Die «natürliche Umwelt» ist ein Schutzobjekt

äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen des Umweltschutzgesetzes. Sie endet nicht an unseren Lan-

und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie- desgrenzen. Die Welt wird oft als «vernetztes System»

ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen bezeichnet. Dieser Begriff trifft ganz besonders für die

Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata- Umwelt zu. Eingriffe in die «natürliche Umwelt» haben oft

strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird weltweite Folgen. Die Schadstoffbelastungen sind weltweit

dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den zu hoch und müssen deshalb auf internationaler Ebene

Stand der Arbeiten zu berichten. bekämpft und vermindert werden. Im «internationalen

Umweltschutz» bestehen beträchtliche politische und recht-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates liche Lücken. Die Schweiz muss zeigen, dass sie nach Basel

Déclaration écrite du Conseil fédéral willens ist, ihre fortschrittlichen Normen durchzusetzen. Sie

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- muss aber alles daran setzen, dass auch auf internationaler

wandeln. Ebene Fortschritte erzielt werden.

Umgehung der nationalen Umweltschutzgesetzgebung

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat durch Verlagerung der Produktion und des Absatzmarkts

darf in Zukunft nicht mehr länger hingenommen werden.

Internationale Gremien geben hier einem neutralen Klein-

staat die Möglichkeit, Vorstösse in dieser Richtung zu unter-

nehmen. Gedacht sei hier z. B. an das Umweltschutzkomitee

der OECD, den Europarat, das «Programme des Nations

Unies pour l'environnement» usw.

Durch die internationalen Wirtschaftsverflechtungen und

den Ausbau der Flugverbindungen gelangen zunehmend

Agrarprodukte aus weit entfernten Ländern auf unseren

Markt. Sie bilden eine wachsende Konkurrenz für einheimi-

sche Produkte.

Es kann der schweizerischen Landwirtschaft nicht zugemu-

tet werden, dass sie nur teure, moderne, dafür weniger

gefährliche Agrochemikalien gebrauchen darf, gleichzeitig

20. März 1987 N 501 Motion Wyss

aber konkurrenziert wird durch Produkte aus Ländern, in mit vergleichbaren Risiken zu gewährleisten. Dazu gehört

denen bei uns verbotene Stoffe weiterhin in der Landwirt- die Verstärkung der Selbstkontrolle durch formelle Bezeich-

schaft Verwendung finden. Darüber hinaus wird unsere nung einer verantwortlichen Stelle in den Betrieben.

Bevölkerung auf Umwegen durch Stoffe gefährdet, deren Es wird insbesondere angeregt, ein gesamtschweizerisches

Verwendung bei uns verboten ist. Organ zu schaffen, welches die erforderlichen Aufsichts-

Agrarprodukte aus solchen Ländern dürfen bei uns nicht massnahmen auf den drei Ebenen Bund, Kanton und

mehr in den Handel gelangen. Dies könnte eine Signalwir- Betrieb abgrenzt und koordiniert. Dieses Organ gibt den

kung haben, wie die Festsetzung unserer Abgasvorschriften. zuständigen Stellen Empfehlungen ab, veranlasst, dass die

betrieblichen Vorkehren zur Wahrung der Sicherheit und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates des Umweltschutzes auf ihre Tauglichkeit überprüft werden,

Rapport écrit du Conseil fédéral und hat die Kompetenz, diese bei Bedarf anpassen zu las-

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- sen. In diesem Organ sollen neben Vertretern der zuständi-

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gen Bundesbehörden (Bundesamt für Umweltschutz, Bun-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der desamt für Gesundheitswesen, Bundesamt für Polizeiwe-

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über sen, Biga, Suva) und der Kantone auch Fachleute aus For-

umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die schung und Wirtschaft mitwirken.

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und

des Strafrechts. Texte de la motion du 11 décembre 1986

Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender L'incendie de Schweizerhalle n'a pas eu que des répercus-

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- sions économiques et psychologiques, comme la perte de

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen confiance de la population à l'égard de l'Etat et de l'écono-

mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern mie. Ses conséquences catastrophiques sur l'écosystème

beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- du Rhin ont également montré qu'il y avait des lacunes dans

ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die les systèmes de sécurité des industries chimiques. S'il est

der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, vrai que les prescriptions législatives et les mesures de

eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund contrôle mises en place par les autorités sont déjà abon-

verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- dantes et que les bases légales pour la protection de l'envi-

gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu ronnement existent, ce qui manque, en revanche, c'est un

äussern. Er erklärt sich aber bereit, dieese Anliegen zu contrôle par l'Etat ainsi que, tout au moins en ce qui

prüfen und das Parlment laufend über die Ergebnisse zu concerne l'entreposage des produits, par les entreprises

orientieren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfa- elles-mêmes.

chen Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brand- C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de mettre sur

katastrophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, pied, en se fondant sur les lois en vigueur, les structures

wird dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den appropriées pour que les mesures de sécurité soient contrô-

Stand der Arbeiten zu berichten. lées par la Confédération, les cantons et les entreprises, afin

d'assurer une exploitation qui préserve l'environnement,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates non seulement dans les industries chimiques, mais aussi

Déclaration écrite du Conseil fédéral dans les autres branches à risques. En outre, dans chaque

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- entreprise, un service aura pour mission de renforcer l'effi-

wandeln. cacité de l'autocontrôlé.

Enfin, nous suggérons la création d'un organe national dont

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat le rôle sera de délimiter et de coordonner les mesures de

surveillance nécessaires sur les plans de la Confédération,

des cantons et des entreprises. Cet organe sera chargé de

donner des recommandations aux services compétents, et

de veiller à ce que soit testée l'efficacité des dispositions

#ST# 86.134 prises par les industries pour garantir la sécurité et la pro-

tection de l'environnement. Il aura la compétence de faire

Motion Wyss modifier ces dispositions si cela s'avère nécessaire. Cet

organe sera composé non seulement de représentants des

Sicherheit in der chemischen Industrie autorités fédérales compétentes (Office de la protection de

Sécurité dans l'industrie chimique l'environnement, Office de la santé publique, Office de la

police, OFIAMT, CNA), mais également de représentants des

cantons, de chercheurs et d'économistes.

Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun

Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986

Nebst den psychologischen und wirtschaftspolitischen Aus- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

wirkungen sowie dem Vertrauensschwund der Bevölkerung In der Oeffentlichkeit ist nach dem Brandfall in Schweizer-

zu Staat und Wirtschaft hat der Grossbrand in Schweizer- halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das

halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das Oekosystem des Rheins von verschiedener Seite - nebst

Oekosystem des Rheins erkennen lassen, dass insbeson- anderen berechtigten Forderungen-eine vermehrte öffent-

dere in der Gewährleistung der Sicherheit chemischer liche Aufsicht über die chemische Industrie gefordert wor-

Betriebe Lücken bestehen. Zwar ist das Netz von gesetzli- den. Allerdings besteht bereits heute ein dichtes Netz

chen Vorschriften und behördlichen Aufsichtsmassnahmen gesetzlicher Vorschriften, verbunden mit zahlreichen

bereits sehr dicht. Die gesetzlichen Grundlagen mit den zum behördlichen Aufsichts- und Bewilligungsmassnahmen in

Schutz der Umwelt notwendigen Vorschriften sind zwar den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz (Umwelt-

vorhanden, doch mangelt es offensichtlich an der Kontrolle schutz-, Gewässerschutz-, Gift-, Elektrizitäts-, Arbeits- und

durch den Staat als auch - zumindest, was die Lagerhaltung Unfallversicherungsgesetzgebung, ferner Gesetzgebung

betrifft - durch die Betriebe selbst. über die Transporte gefährlicher Güter sowie über die

Der Bundesrat wird daher beauftragt, gestützt auf das gel- Sicherheit von technischen Einrichtung und Geräten; dazu

tende Recht, geeignete organisatorische Vorkehrungen zu kommen im kantonalen Bereich namentlich die bau- und

treffen, um auf eidgenössischer, kantonaler und betriebli- feuerpolizeilichen Vorschriften).

cher Ebene die Aufsicht über die Sicherheit und das umwelt- Gerade in den letzten Monaten sind neue Verordnungen

gerechte Verhalten chemischer, aber auch anderer Betriebe zum Umweltschutzgesetz in Kraft getreten; andere sind in

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Camenzind In der Schweiz nicht zugelassene Stoffe

Motion Camenzind Substances interdites en Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.126

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 500-501

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Ref. No 20 015 237

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