Switzerland v. Production and Storage of Banned Substances
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion calls for Switzerland to ban the production and storage of substances no longer permitted within the country, and to advocate for their worldwide prohibition through international interventions. The reasoning emphasizes preventing further environmental contamination and "residual risks" to the population and ecosystem, as highlighted by a past industrial accident, and addresses concerns that Swiss companies might continue producing these substances for export, thus undermining national environmental laws and creating unfair competition for Swiss agriculture.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 10 Absatz; Switzerland v. Production and Storage of Banned Substances: The reasoning emphasizes preventing further environmental contamination and "residual risks" to the population and ecosystem, as highlighted by a past industrial accident, and addresses concerns that Swiss companies might continue producing these substances for export, thus undermining national environmental laws and creating unfair competition for Swiss agriculture.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion Camenzind 500 N 20 mars 1987
L'utilisation de solvants chlorés doit être réglée de telle #ST# 86.126
façon qu'il soit possible de remplacer au plus ces subs-
tances. Les substances interdits en Suisse devraient aussi Motion Camenzind
l'être dans le monde entier et le Conseil fédéral est chargé
d'intervenir à ce sujet sur le plan international; il y a lieu de In der Schweiz nicht zugelassene Stoffe
prohiber l'exportation de Suisse de tels produits. Substances interdites en Suisse
Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc-
zog, Magnin (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1986
Mit der Katastrophe bei Sandoz-Schweizerhalle zeigt sich Der Bundesrat wird beauftragt, die Produktion und Lage-
einmal mehr die Problematik von Produktion und Lagerung rung von Stoffen, deren Verwendung in der Schweiz nicht
und Verseuchung der Umwelt mit Giftstoffen. Das damit mehr zugelassen ist, zu verbieten. Er ergreift Massnahmen,
verbundene Entstehen von Sondermüll und dessen Beseiti- die die Verwendung dieser Stoffe weltweit verhindern helfen
gung vervollständigen die Problematik. und verbietet den Import von Agrarprodukten aus Ländern,
Ein Umdenken in der Chemie ist notwendig; langfristig die die Verwendung bei uns verbotener Stoffe zulassen.
dürfen nur noch Stoffe hergestellt werden, welche in der
Natur schadlos abgebaut werden können. Ebenso muss die Texte de la motion du 8 décembre 1986
Notwendigkeit der produzierten Stoffe für uns abgeklärt Le Conseil fédéral est chargé d'interdire la production et
werden. Heute gehören bereits gewisse Stoffe auf die Ver- l'entreposage de substances dont l'utilisation n'est pas
botsliste; andere müssen im Verbrauch stark eingeschränkt autorisée en Suisse. Il adoptera des mesures pour inciter les
werden. Ein Verbot in der Schweiz muss aber auch gleich- autres Etats à renoncer eux aussi à ces substances, et
zeitig bedeuten, dass diese Stoffe ebenso durch internatio- interdira l'importation de produits agricoles en provenance
nale Organisationen weltweit verboten werden. Hiezu soll de pays qui autorisent l'utilisation de substances prohibées
der Bundesrat entsprechende Vorstösse auf internationaler en Suisse.
Ebene vornehmen.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Aubry, Blunschy, Colum-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates berg, Flubacher, Grassi, Hess, Iten, Keller, Kühne, Ogi, Ruck-
Rapport écrit du Conseil fédéral stuhl, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller,
Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- Seiler, Stamm Judith (17)
zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei-
che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über Es ist nicht mehr vertretbar, dass weiterhin Stoffe, deren
umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die Umweltgefährdung erkannt worden ist und aus diesem
Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und Grund in der Schweiz nicht mehr verwendet werden dürfen,
des Strafrechts. weiterhin bei uns produziert und gelagert werden. Damit soll
Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender verhindert werden, dass der Bevölkerung und unserer natür-
Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- lichen Umwelt weiterhin «Restrisiken» durch Stoffe zuge-
lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mutet werden, deren Anwendung verboten ist.
mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern Artikel 10 Absatz 4 des Umweltschutzgesetzes gibt dem
beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- Bundesrat die Kompetenz, durch Verordnung, bestimmte
ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die Produktionsverfahren oder Lagerhaltungen zu verbieten,
der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, wenn die Bevölkerung und die natürliche Umwelt auf keine
eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund andere Weise ausreichend geschützt werden können.
verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- Das Ansehen der Schweiz hat durch den Unfall in Basel
gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu stark gelitten. Die «natürliche Umwelt» ist ein Schutzobjekt
äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen des Umweltschutzgesetzes. Sie endet nicht an unseren Lan-
und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie- desgrenzen. Die Welt wird oft als «vernetztes System»
ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen bezeichnet. Dieser Begriff trifft ganz besonders für die
Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata- Umwelt zu. Eingriffe in die «natürliche Umwelt» haben oft
strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird weltweite Folgen. Die Schadstoffbelastungen sind weltweit
dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den zu hoch und müssen deshalb auf internationaler Ebene
Stand der Arbeiten zu berichten. bekämpft und vermindert werden. Im «internationalen
Umweltschutz» bestehen beträchtliche politische und recht-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates liche Lücken. Die Schweiz muss zeigen, dass sie nach Basel
Déclaration écrite du Conseil fédéral willens ist, ihre fortschrittlichen Normen durchzusetzen. Sie
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- muss aber alles daran setzen, dass auch auf internationaler
wandeln. Ebene Fortschritte erzielt werden.
Umgehung der nationalen Umweltschutzgesetzgebung
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat durch Verlagerung der Produktion und des Absatzmarkts
darf in Zukunft nicht mehr länger hingenommen werden.
Internationale Gremien geben hier einem neutralen Klein-
staat die Möglichkeit, Vorstösse in dieser Richtung zu unter-
nehmen. Gedacht sei hier z. B. an das Umweltschutzkomitee
der OECD, den Europarat, das «Programme des Nations
Unies pour l'environnement» usw.
Durch die internationalen Wirtschaftsverflechtungen und
den Ausbau der Flugverbindungen gelangen zunehmend
Agrarprodukte aus weit entfernten Ländern auf unseren
Markt. Sie bilden eine wachsende Konkurrenz für einheimi-
sche Produkte.
Es kann der schweizerischen Landwirtschaft nicht zugemu-
tet werden, dass sie nur teure, moderne, dafür weniger
gefährliche Agrochemikalien gebrauchen darf, gleichzeitig
20. März 1987 N 501 Motion Wyss
aber konkurrenziert wird durch Produkte aus Ländern, in mit vergleichbaren Risiken zu gewährleisten. Dazu gehört
denen bei uns verbotene Stoffe weiterhin in der Landwirt- die Verstärkung der Selbstkontrolle durch formelle Bezeich-
schaft Verwendung finden. Darüber hinaus wird unsere nung einer verantwortlichen Stelle in den Betrieben.
Bevölkerung auf Umwegen durch Stoffe gefährdet, deren Es wird insbesondere angeregt, ein gesamtschweizerisches
Verwendung bei uns verboten ist. Organ zu schaffen, welches die erforderlichen Aufsichts-
Agrarprodukte aus solchen Ländern dürfen bei uns nicht massnahmen auf den drei Ebenen Bund, Kanton und
mehr in den Handel gelangen. Dies könnte eine Signalwir- Betrieb abgrenzt und koordiniert. Dieses Organ gibt den
kung haben, wie die Festsetzung unserer Abgasvorschriften. zuständigen Stellen Empfehlungen ab, veranlasst, dass die
betrieblichen Vorkehren zur Wahrung der Sicherheit und
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates des Umweltschutzes auf ihre Tauglichkeit überprüft werden,
Rapport écrit du Conseil fédéral und hat die Kompetenz, diese bei Bedarf anpassen zu las-
Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- sen. In diesem Organ sollen neben Vertretern der zuständi-
zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- gen Bundesbehörden (Bundesamt für Umweltschutz, Bun-
che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der desamt für Gesundheitswesen, Bundesamt für Polizeiwe-
Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über sen, Biga, Suva) und der Kantone auch Fachleute aus For-
umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die schung und Wirtschaft mitwirken.
Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und
des Strafrechts. Texte de la motion du 11 décembre 1986
Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender L'incendie de Schweizerhalle n'a pas eu que des répercus-
Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- sions économiques et psychologiques, comme la perte de
lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen confiance de la population à l'égard de l'Etat et de l'écono-
mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern mie. Ses conséquences catastrophiques sur l'écosystème
beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- du Rhin ont également montré qu'il y avait des lacunes dans
ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die les systèmes de sécurité des industries chimiques. S'il est
der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, vrai que les prescriptions législatives et les mesures de
eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund contrôle mises en place par les autorités sont déjà abon-
verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- dantes et que les bases légales pour la protection de l'envi-
gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu ronnement existent, ce qui manque, en revanche, c'est un
äussern. Er erklärt sich aber bereit, dieese Anliegen zu contrôle par l'Etat ainsi que, tout au moins en ce qui
prüfen und das Parlment laufend über die Ergebnisse zu concerne l'entreposage des produits, par les entreprises
orientieren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfa- elles-mêmes.
chen Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brand- C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de mettre sur
katastrophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, pied, en se fondant sur les lois en vigueur, les structures
wird dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den appropriées pour que les mesures de sécurité soient contrô-
Stand der Arbeiten zu berichten. lées par la Confédération, les cantons et les entreprises, afin
d'assurer une exploitation qui préserve l'environnement,
Schriftliche Erklärung des Bundesrates non seulement dans les industries chimiques, mais aussi
Déclaration écrite du Conseil fédéral dans les autres branches à risques. En outre, dans chaque
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- entreprise, un service aura pour mission de renforcer l'effi-
wandeln. cacité de l'autocontrôlé.
Enfin, nous suggérons la création d'un organe national dont
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat le rôle sera de délimiter et de coordonner les mesures de
surveillance nécessaires sur les plans de la Confédération,
des cantons et des entreprises. Cet organe sera chargé de
donner des recommandations aux services compétents, et
de veiller à ce que soit testée l'efficacité des dispositions
#ST# 86.134 prises par les industries pour garantir la sécurité et la pro-
tection de l'environnement. Il aura la compétence de faire
Motion Wyss modifier ces dispositions si cela s'avère nécessaire. Cet
organe sera composé non seulement de représentants des
Sicherheit in der chemischen Industrie autorités fédérales compétentes (Office de la protection de
Sécurité dans l'industrie chimique l'environnement, Office de la santé publique, Office de la
police, OFIAMT, CNA), mais également de représentants des
cantons, de chercheurs et d'économistes.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986
Nebst den psychologischen und wirtschaftspolitischen Aus- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wirkungen sowie dem Vertrauensschwund der Bevölkerung In der Oeffentlichkeit ist nach dem Brandfall in Schweizer-
zu Staat und Wirtschaft hat der Grossbrand in Schweizer- halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das
halle mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf das Oekosystem des Rheins von verschiedener Seite - nebst
Oekosystem des Rheins erkennen lassen, dass insbeson- anderen berechtigten Forderungen-eine vermehrte öffent-
dere in der Gewährleistung der Sicherheit chemischer liche Aufsicht über die chemische Industrie gefordert wor-
Betriebe Lücken bestehen. Zwar ist das Netz von gesetzli- den. Allerdings besteht bereits heute ein dichtes Netz
chen Vorschriften und behördlichen Aufsichtsmassnahmen gesetzlicher Vorschriften, verbunden mit zahlreichen
bereits sehr dicht. Die gesetzlichen Grundlagen mit den zum behördlichen Aufsichts- und Bewilligungsmassnahmen in
Schutz der Umwelt notwendigen Vorschriften sind zwar den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz (Umwelt-
vorhanden, doch mangelt es offensichtlich an der Kontrolle schutz-, Gewässerschutz-, Gift-, Elektrizitäts-, Arbeits- und
durch den Staat als auch - zumindest, was die Lagerhaltung Unfallversicherungsgesetzgebung, ferner Gesetzgebung
betrifft - durch die Betriebe selbst. über die Transporte gefährlicher Güter sowie über die
Der Bundesrat wird daher beauftragt, gestützt auf das gel- Sicherheit von technischen Einrichtung und Geräten; dazu
tende Recht, geeignete organisatorische Vorkehrungen zu kommen im kantonalen Bereich namentlich die bau- und
treffen, um auf eidgenössischer, kantonaler und betriebli- feuerpolizeilichen Vorschriften).
cher Ebene die Aufsicht über die Sicherheit und das umwelt- Gerade in den letzten Monaten sind neue Verordnungen
gerechte Verhalten chemischer, aber auch anderer Betriebe zum Umweltschutzgesetz in Kraft getreten; andere sind in
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Camenzind In der Schweiz nicht zugelassene Stoffe
Motion Camenzind Substances interdites en Suisse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.126
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 500-501
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Ref. No 20 015 237
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