Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-121 KI-generiert

Tax Rebate for Married Individuals Postponed Pending Broader Tax Reform

Geschäftsnummer VPB 86-121
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion proposing a tax rebate for married individuals on direct federal taxes. The motion was introduced because tax reforms intended to address the unequal tax burden on married couples compared to cohabiting couples were not expected to take effect for several years. The court acknowledged the need to address this inequality, as mandated by constitutional principles of equal treatment, but ultimately decided to convert the motion into a postulate. This conversion was based on the reasoning that while the principle of the motion was accepted, the implementation of such a rebate would be complex and could interfere with the ongoing, broader legislative process for tax reform, suggesting that these concerns should be addressed within that larger framework rather than through a separate, interim measure.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 8 Absatz, Art. 40 Absatz Ibis, Art. 4 Abs. 1 BV; Tax Rebate for Married Individuals Postponed Pending Broader Tax Reform: The motion was introduced because tax reforms intended to address the unequal tax burden on married couples compared to cohabiting couples were not expected to take effect for several years. The court acknowledged the need to address this inequality, as mandated by constitutional principles of equal treatment, but ultimately decided to convert the motion into a postulate. This conversion was based on the reasoning that while the principle of the motion was accepted, the implementation of such a rebate would be complex and could interfere with the ongoing, broader legislative process for tax reform, suggesting that these concerns should be addressed within that larger framework rather than through a separate, interim measure.

Schlagwörter

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Steuerrückzahlung Steuerreform direkte Steuer Besteuerung von Ehepaaren vorsorgliche Massnahme Berichtigung des Zivilstandes
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 1 BV

Cited as the constitutional basis for the legal equality between married couples and unmarried couples with the same income, which the tax law must respect.

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Volltext

5. März 1987 45 Motion Gadient

sowohl das Raumplanungsgesetz als auch das Forstpolizei- den kann. Er ist auf das Inkrafttreten der in Vorbereitung

gesetz überprüft. Im Bereich des Forstrechtes liegt ein Ver- befindlichen, ordentlichen Gesetzgebung zu befristen.

nehmlassungsentwurf vor; Herr Genoud hat darauf hinge-

wiesen. Hier hat man von meinem Departement aus aller- Texte de la motion du 4 décembre 1986

dings Vorbehalte angebracht, die genau in die Richtung L'avancement des travaux législatifs sur l'harmonisation des

gehen, die Herr Genoud aufgezeigt hat. Wir haben - ich impôts directs perçus par les communes et les cantons, et

kann Ihnen das wörtlich bekanntgeben - folgendes geltend sur l'impôt fédéral direct, est tel que les mesures d'allége-

gemacht: «Die Dynamik des Waldbegriffes ist in einer auf ments fiscaux dont devraient bénéficier la majeure partie

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz angelegten Rechts- des contribuables ne pourront pas prendre effet avant le

ordnung grundsätzlich problematisch. Sie führt insbeson- printemps 1990. De ce fait, il faudra attendre encore long-

dere in Grenzbereichen zu Siedlungen immer wieder zu temps avant que n'entre en vigueur au plan fédéral le nou-

unerfreulichen Problemen.» Herr Genoud hat uns einige veau régime relatif à l'imposition des contribuables mariés,

Beispiele aufgezeigt. qui sera introduit dans les cantons suite à un arrêt du

Im Bereich des Raumplanungsgesetzes hat eine Experten- Tribunal fédéral.

kommission unter der Leitung von Herrn Jagmetti soeben C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de présenter

ihre Arbeit aufgenommen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, aux Chambres un projet d'arrêté prévoyant un dégrèvement

im Zuge dieser beiden Revisionen, einerseits des Forstpoli- fiscal sur l'impôt fédéral direct pour les contribuables

zeigesetzes und andererseits des Raumplanungsgesetzes, mariés. Les modalités de ce dégrèvement doivent s'inscrire

eine Koordination dieser beiden Gesetzgebungen vorzuneh- dans le cadre de l'arrêté fédéral du 31 janvier 1975 relatif à

men, damit den Anliegen von Herrn Genoud Rechnung l'augmentation des recettes fiscales dès 1976, approuvé par

getragen werden kann. Das sind die Gründe, weshalb der le peuple et par les cantons le 8 juin 1975. L'article 8, ali-

Bundesrat trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Motion néa 3, lettre a de cet arrêté prévoyait une réduction échelon-

heute diese nur in Form eines Postulates entgegennehmen née selon le montant de l'impôt, disposition abrogée par

möchte. l'arrêté fédéral sur le régime financier de 1981. Ce projet doit

prévoir également un dégrèvement plus élevé pour les cou-

Präsident: Ich frage den Motionär an, ob er mit der ples mariés ayant des enfants.

Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist. L'arrêté fédéral devra entrer en vigueur en même temps que

la législation ordinaire actuellement en cours de prépara-

M. Genoud: Je remercie Mme Kopp, conseillère fédérale, de tion, avec effet rétroactif au 1er janvier 1987.

sa réponse. Je ne vais pas donner dans un formalisme

excessif, et puisque les principes que je propose sont rete- Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Bauer, Belser,

nus pour étude sous la forme du postulat, j'accepte volon- Binder, Bürgi, Cavelty, Gerber, Knüsel, Masoni, Matossi,

tiers cette transformation. Meier Hans, Meier Josi, Schoch, Steiner, Stucki, Weber (16)

Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat Gadient: Herr Bundesrat, Sie haben diese Motion schon vor

der Behandlung im Parlament in der Öffentlichkeit abge-

lehnt. Ich halte an ihr mit folgenden Argumenten fest:

Die vorliegende Motion bezweckt einen Rabatt auf der direk-

ten BundessteuerfürVerheiratete. Sie wurde deshalb einge-

#ST# 86.121 reicht, weil sich immer mehr zeigt, dass es innert angemes-

sener Zeit nicht möglich ist, die verfassungswidrige steuerli-

Motion Gadient che Ungleichbelastung von Ehepaaren und Konkubinats-

paaren zu beseitigen. Das Bundesgericht hat sich mit der in

Direkte Bundessteuer. der Motion aufgeworfenen Frage insbesondere im Zusam-

Steuerrabatt für Verheiratete menhang mit der Beurteilung einer staatsrechtlichen

Impôt fédéral. Abattement pour Beschwerde aus dem Kanton Zürich befasst und dabei

les contribuables mariés festgehalten, dass der Steuergesetzgeber sorgfältig darauf

zu achten hat, dass die von Artikel 4 Absatz 1 der Bundes-

verfassung geforderte Rechtsgleichheit gewahrt bleibt und

die Ehepaare nicht mehr Steuern bezahlen müssen als Kon-

kubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen. In diesem

Wortlaut der Motion vom 4. Dezember 1986 Entscheid wird unter anderem gesagt, dass auch die wach-

Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der sende Anerkennung der Rechtsgleichheit von Mann und

direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über Frau, wie sie nun in Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung

die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass garantiert wird, zu berücksichtigen sei.

Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu- Es heisst darin wörtlich: «So wie der Gesetzgeber innerhalb

erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden. weiter Grenzen durch politischen Entscheid bestimmen

Damit kann auch die Neuordnung der Ehegattenbesteue- kann, um wieviel die Steuer steigt, wenn sich das Einkom-

rung, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in den men verdoppelt, kann er grundsätzlich nach politischem

Kantonen in die Wege geleitet ist, beim Bund noch längere Ermessen festlegen, um wieviel bei gleichem Einkommen

Zeit nicht wirksam werden. die Steuer eines Ehepaares niedriger sein soll als jene eines

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den eidgenössi- Alleinstehenden, jedoch muss diese Gestaltungsfreiheit

schen Räten einen Beschlussentwurf zu unterbreiten, der heute beschränkt werden durch die verfassungsrechtlich

einen Rabatt für Verheiratete auf der direkten Bundessteuer gebotene Nichtbenachteiligung der Ehepaare gegenüber

vorsieht. Die Ausgestaltung des Rabattes soll sich an den den individuell besteuerten Konkubinatspaaren.»

Rahmen halten, der im Bundesbeschluss betreffend Erhö- Die Neuordnung der Ehegattenbesteuerung, die in den Kan-

hung der Steuereinnahmen 1976 vom 31. Januar 1975 von tonen aufgrund dieses Entscheides in die Wege geleitet ist,

Volk und Ständen am S.Juni 1975 beschlossen wurde. In muss auch auf Bundesebene realisiert werden. Wir müssen

Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a war in diesem Beschluss für unsere Verantwortung als Gesetzgeber um so mehr wahr-

die Verheirateten eine nach Steuerbetrag abgestufte Ermäs- nehmen, als das Bundesgericht an die Bundesgesetze

sigung festgelegt, die mit der Finanzordnung 1981 wieder gebunden ist und deren Verfassungsmässigkeit nicht über-

aufgehoben wurde. Zusätzlich sollen Ehepaare mit Kindern prüfen kann. Das gilt auch für den Bundesbeschluss über

einen erhöhten Rabatt erhalten. die direkte Bundessteuer. Beschwerden wegen Verletzung

Der beantragte Bundesbeschluss ist so vorzubereiten, dass des Gleichheitsgebots der Bundesverfassung durch den

er rückwirkend auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt wer- Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer hätten des-

Motion Gadient 46 5 mars 1987

halbvorden kantonalen Rekurskommissionen füreidgenös- beschlusses -, ist bei entsprechender Vorbereitung auch

sische Abgaben und vor dem Bundesgericht keine Chance heute ohne weiteres durchführbar; das haben entspre-

auf Erfolg. Selbst wenn nach dem Bundessteuerrecht und chende Abklärungen ergeben.

auch nach dem Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Die Ungleichheit der Besteuerung von Konkubinatspaaren

direkte Bundessteuer bedeutende Benachteiligungen von und verheirateten Doppelverdienern ohne Kinder ist frap-

Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren resultieren, näm- pant. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1983

lich Mehrbelastungen von bis zu 60 Prozent bzw. 55 Pro- betreffend die Steuerharmonisierung (Seite 274) beträgt die

zent, bleibt heute nur die Zulässigkeit der Abweichungen Minderbelastung der Konkubinatspaare bis 60 Prozent, im

nach kantonalem Recht eine der Ueberprüfung zugängliche Durchschnitt 40 Prozent. In Würdigung des Gesagten darf

Frage, und das zudem selbst dann, wenn es sich nur um mit dem Bestreben, diesen völlig unhaltbaren Sachverhalt

kleinste Abweichungen handelt. zu korrigieren, nicht länger zugewartet werden. Der Verhei-

Die Korrektur ist verfassungsmässig in der Tat dringlich, ratetenrabatt gemäss Motion bringt zwar keine grundsätzli-

doch könnte sie mit Blick auf den Stand der Gesetzgebung che Umkehr, beschreitet aber den auch den Kantonen vom

frühestens 1990 zum Tragen kommen, viel eher aber erst in Bundesgericht vorgeschriebenen Weg.

vier bis fünf Jahren. Den bundesrätlichen Optimismus ver- Ich bitte Sie um Ueberweisung der Motion.

mag ich nicht zu teilen. Ich gebe Ihnen die Stichworte:

Gesetz über die berufliche Vorsorge oder das im Nationalrat Bundesrat Stich: Das Begehren, das Herr Ständerat Gadient

eben behandelte Gesetz über die Krankenversicherung oder hier anführt, ist ein bekanntes und aktuelles Thema.

gar das Konsumkreditgesetz. Derart grundlegende Neue- Bekanntlich hat der Bundesrat mit der Botschaft vom

rungen erheischen einen Zeitbedarf von mehreren Jahren, 25. Mai 1983 zur Familienbesteuerung Stellung genommen.

und hier, bei der direkten Bundessteuer, wird erstmals über Leider hat diese Vorlage etwa zwei Jahre gebraucht, um

ein entsprechendes umfassendes Bundesgesetz diskutiert. allein die ständerätliche Kommission zu passieren. Dass es

Wenn dieses Gesetz für die Bundessteuer- wohlverstanden, ein aktuelles Thema ist, stelle ich fest, weil Sie in diesem Rat

mit Loskoppelung von der Harmonisierungsvorlage - im bereits eine Motion überwiesen haben - die Motion von

Frühjahr 1990 wirksam werden soll, so müsste es unter Herrn Meier, die noch im Nationalrat behandelt werden

Mitberücksichtigung der Referendumsfrist spätestens in muss. Sie verlangt, dass man für die Familienbesteuerung

einem Jahr, das heisst in der Frühjahrssession 1988, durch ein besonderes Gesetz vorschlägt. Dieser Tage ist eine frei-

Schlussabstimmungen beider Räte verabschiedet werden. sinnige Motion eingereicht worden, die genau das gleiche

Bei allem guten Willen des Parlamentes wage ich dies zu will, nämlich einen Rabatt.

bezweifeln. Wenn man sich diese Häufigkeit so überlegt, muss man

So oder anders bleibt die ordentliche Gesetzgebung aber sagen, dass entweder Wahlen ins Haus stehen oder das

vorbehalten; deren definitive Ausgestaltung wird unsere Postulat ein sehr dringendes ist. Ich gehe davon aus, dass es

Aufgabe sein. Die Gutheissung unserer Motion ist weder der ein sehr dringendes Postulat ist und dass wir nun einen Weg

Motion Meier noch der FdP-lnitiative abträglich oder gar finden müssen, der möglichst bald zu einer guten, korrekten

nachteilig; sie strebt ausschliesslich eine Uebergangsrege- und endgültigen Lösung führen kann.

lung an, um die zweifellos mehrere Jahre dauernde Zwi- Die Motion selber schlägt die Wiederaufnahme des soge-

schenperiode abzudecken. Mit dieser bescheidenen Lösung nannten Staffel rabattes vor, wie er aufgrund des Bundesbe-

soll seitens des Bundes sichtbar gemacht werden, dass wir schlusses vom 31. Januar 1975 den Verheirateten in den

dem erwähnten Verfassungsgrundsatz gemäss zu handeln Jahren 1975 bis 1982 gewährt wurde. Es handelte sich dabei

gewillt sind. Darum geht es in erster Linie. Man argumen- um eine gestaffelte Ermässigung auf dem Steuerbetrag, der

tiere in Anbetracht dieser Dimension des Anliegens nicht mit 20 Prozent auf den ersten 200 Franken, 10 Prozent auf den

der Begründung, die Korrektur mache für den Betroffenen nächsten 200 Franken und 5 Prozent auf weiteren 200 Fran-

frankenmässig zu wenig aus. ken der Jahressteuer, also insgesamt höchstens 70 Franken,

Massgebend ist, dass ein Schritt in die richtige Richtung umfasst.

getan wird, dass mindestens eine Annäherung an die ver- Man muss auch sehen, warum dieser Staffelrabatt gewährt

langte Gleichbehandlung angestrebt wird. Solches war worden ist. Er ist noch während der Behandlung hineinge-

auch aus den Kantonen zu hören; ich zitiere den Chef der kommen, weil vorher eine Vorlage abgelehnt worden war;

Stadtverwaltung von Basel-Stadt, der sagte, dass die Emp- man hat dann die kalte Progression dort ausgleichen wol-

fehlungen des Bundesgerichtes auch den Bundesgesetzge- len. Das war der Anlass dazu. Dieser Rabatt wurde aber 1983

ber veranlassen dürften, die Steuerbelastungsunterschiede durch die noch heute geltende allgemeine Ermässigung für

zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu mildern. Noch so alle natürlichen Personen nach Artikel 40 Absatz Ibis des

wird die Belastung erheblich sein (der Bundesrat sprach von BdBSt abgelöst. Würde nun auch die frühere Rabattlösung

etwa 250 Millionen Franken). Im Rahmen der definitiven für Verheiratete wieder aufgenommen, zusätzlich kombi-

Lösung wird aber die endgültige Gestaltung noch zu finden niert mit einem erhöhten Rabatt für Ehepaare mit Kindern,

sein; es wird sich dort um wesentlich weiter gehende finan- fände damit ein Rabatt auf dem Rabatt in den Tarif der

zielle Konsequenzen handeln, mit denen wir konfrontiert direkten Bundessteuer Eingang: Neben dem weiter gelten-

sein werden. den allgemeinen Rabatt bestünde also der zusätzliche Ver-

Wenn behauptet wird, dass der Progressionsverlauf für mitt- heirateten rabatt, der für Ehepaare mit Kindern noch erhöht

lere Einkommen verschärft würde, so ist dem zu entgegnen, würde. Ob bei gleichzeitiger Geltung dieser drei Rabattlö-

dass es sich bei der Regelung nach Motion um eine Inte- sungen für die direkte Bundessteuer die Transparenz des

rimslösung handelt, die durch das definitive Gesetz abzulö- Tarifs noch gewährleistet wäre, darf füglich bezweifelt wer-

sen sein wird, dass aber alle Kategorien der in Betracht den. Die degressive Ausgestaltung des vorgeschlagenen

fallenden Steuerpflichtigen profitieren - die unteren aller- Rabattes hätte auch zur Folge, dass der heute schon, vor

dings mehr als die oberen. Ich habe das aufgrund der allem bei den mittleren Einkommen, ausserordentlich steile

Zahlen 1987 berechnet und diese Folgerung bestätigt gefun- Progressionsverlauf noch verstärkt würde. Zu erwähnen ist

den. Zum Argument, wonach mit dieser Lösung Quellenbe- weiter, dass die vorgeschlagene Anwendung der Ermässi-

steuerte gegenüber den Steuerpflichtigen benachteiligt gung auf die direkte Bundessteuer der bereits begonnenen

würden, ist zu bemerken, dass schliesslich 1975 die genau Veranlagungsperiode 1987/88 zu einer rechtsungleichen

gleiche Regelung dem Volk zum Entscheid vorgelegt und Behandlung der an der Quelle besteuerten Steuerpflichtigen

von Volk und Ständen gutgeheissen worden ist. Unser Vor- - vor allem ausländische Gastarbeiter - führen würde. Für

schlag lehnt sich eng an das damalige Konzept an; deshalb diese bestehen kantonale Tarife, welche die direkte Bundes-

ist er auch einfach und zeitgerecht umzusetzen. steuer mit enthalten. Die Berücksichtigung einer erst im

Es scheint mir aber auch unhaltbar, die Motion aus admini- Laufe der Veranlagungsperiode 1987/88 beschlossenen

strativen Gründen ablehnen zu wollen. Was 1971 und 1975 Ermässigung der direkten Bundessteuer wäre der Natur der

möglich war-die rückwirkende Inkraftsetzung des Bundes- Sache nach nicht mehr möglich, so dass die Quellenbesteu-

5. März 1987 47 Motion Gadient

erten gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen benachtei- Zeitpunkt der in Vorbereitung befindlichen ordentlichen

ligt wären. Gesetzgebung befristet werden.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgeschlage- Es ist nun festzustellen, dass bisher - ob gewollt oder

nen Rabattlösungen Ausfälle im erheblichen Betrag von ungewollt, will ich nicht untersuchen - überhaupt keine

rund 250 Millionen Franken verbunden wären, die Besteue- weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit bei der direk-

rung der Ehegatten, vor allem im Verhältnis zu den Konkubi- ten Bundessteuer gefallen ist. Wann dies der Fall sein wird

natspaaren, gegenüber dem geltenden Recht dadurch aber und auf welchen Zeitpunkt frühestens eine Lösung möglich

nicht wesentlich verbessert würde. Ich bitte Sie, auch das zu ist, steht heute noch vollständig offen.

beachten. Es gibt also gerade für das Ziel, das der Motionär Es sfellt sich nun wirklich die Frage, wann auf Bundesebene

anstrebt, keine wesentliche Verbesserung. Die erwähnten endlich die überaus grossen steuerlichen Nachteile der

Ausfälle würden jedoch den Spielraum für eine Verbesse- Familien wenigstens teilweise gemildert werden sollen. Vor

rung der Ehegattenbesteuerung, wie sie der vom Ständerat Jahren schon hat das Bundesgericht die Kantone zu sol-

bereits verabschiedete und nunmehr vor der Kommission chen Revisionen gezwungen, beim Bund ist die wichtige

des Nationalrates befindliche Gesetzesentwurf über die Frage weiterhin hängig, und man weiss nicht, wann etwas in

direkte Bundessteuer enthält, erheblich schmälern. Das dieser Richtung geht. Das ist in keiner Weise befriedigend.

naheliegendste und zweckmässigste Vorgehen besteht viel- Zweifellos bringt auch die beantragte Zwischenlösung Aus-

mehr darin, das Gesetz über die direkte Bundessteuer unter fälle, aber dies wird der Preis jeder Lösung sein, wenn beim

Konzentration aller Kräfte im Parlament möglichst rasch und Bund die bestehenden Ungerechtigkeiten wenigstens teil-

beförderlich zu behandeln und zu verabschieden. weise gemildert werden sollen.

Für die nächste Veranlagungs- und Steuerperiode (1989/90) Ich stimme Herrn Bundesrat Stich in zwei Punkten zu: Seine

verliert das mit der Motion verfolgte Anliegen ohnehin an Bedenken beim Vollzug kann man sicher nicht unter den

Bedeutung. Denn die Gesetzesvorlage über die direkte Bun- Tisch wischen. Hier werden sich Probleme zeigen, aber es

dessteuer wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession wird Aufgabe der Verwaltung sein, eine möglichst einfache

1986 verabschiedet. Deshalb darf bei zügiger weiterer und zweckmässige Lösung zu finden. Wir stellen auch gerne

Behandlung der Vorlage damit gerechnet werden, dass das fest, dass Herr Bundesrat Stich mit uns die Auffassung teilt,

Gesetz über die direkte Bundessteuer bereits auf die Veran- dass es sich hier um ein sehr dringendes Postulat handelt,

lagungsperiode 1989/90 hin in Kraft gesetzt werden kann. das natürlich noch an Dringlichkeit gewonnen hat, nachdem

Dem steht eine allfällig länger dauernde Beratung der Geset- man die Kantone durch diesen Bundesgerichtsentscheid zu

zesvorlage über die Steuerharmonisierung nicht entgegen, raschem Handeln gezwungen hat. Deshalb wird die Unge-

hat doch schon der Ständerat diesen Entwurf von der Vor- duld, dass beim Bund während Jahren in dieser wichtigen

lage über die direkte Bundessteuer abgekoppelt, so dass die Angelegenheit nichts geht, je länger, je grösser. Für diese

beiden Gesetze zeitlich unabhängig voneinander in Kraft Entwicklung hat man sicher auch Verständnis.

treten können. Bei einem raschen Inkraftsetzen des Bundes- Wenn nun diese Motion Gadient etwas Bewegung in die

gesetzes über die direkte Bundessteuer lässt sich erreichen, erstarrten Fronten bringt, so ist das nur zu begrüssen, denn

dass nicht nur das Anliegen der Entlastung der Verheirate- der von unserem Finanzchef entwickelte Fahrplan ist etwas

ten, sondern auch andere wichtige Anliegen wie etwa die zu optimistisch. Er hat darauf hingewiesen, wie lange unser

einjährige Gegenwartsbemessung, die Neuregelung der Ali- Rat brauchte, bis die Steuerharmonisierung und die direkte

mentenbesteuerung und der verfahrensrechtlichen Stellung Bundessteuer verhandlungsreif wurden. Wie lange die Bera-

der Ehegatten oder die Modernisierung des Unterneh- tungen der nationalrätlichen Kommission noch andauern,

mungssteuerrechts innert nützlicher Frist verwirklicht wer- können wir nicht beurteilen. Dann ist aber sicher davon

den können. auszugehen, dass nach der Beratung im Nationalrat noch

Schliesslich wäre die Einführung der vorgeschlagenen einige bedeutende Differenzen bestehen, die wiederum

neuen Rabatte rückwirkend auf den 1. Januar 1987 für die reichlich Zeit erfordern, bis überhaupt übereinstimmende

Kantone, denen der Vollzug der direkten Bundessteuer Beschlüsse in beiden Räten fallen.

obliegt, praktisch nur möglich, wenn der definitive Bundes- Es ist nicht auszuschliessen - das soll keine Drohung

beschluss bis Mitte 1987 vorliegen würde. Sollte nämlich der irgendwelcher Art sein -, dass auch noch ein Referendum

rechtzeitige Versand der Steuerrechnungen zu Beginn des erfolgen könnte, .was neuerdings wesentliche Zeitversäum-

Jahres 1988 nicht beeinträchtigt werden, so müssten die nisse bringen würde. Man muss sich also fragen, wann

Kantone genügend Zeit haben, um ihre EDV-Programme endlich diesem Gedanken der Familienentlastung auf Bun-

anzupassen und zu erproben. Abgesehen davon dürfte der desebene Rechnung getragen werden kann, vor allem wenn

vorgeschlagene Rabatt für Verheiratete mit Kindern noch man befürchten muss, dass die in unserer Motion vorge-

zusätzliche Probleme bereiten, weil die dafür erforderlichen schlagene Lösung nicht realisiert wird, sondern alles im

Angaben in verschiedenen Kantonen bisher nicht benötigt Rahmen der Revision der direkten Bundessteuern erfolgt.

wurden und deshalb nicht oder nicht in geeigneter Form Dann warten wir noch Jahre auf eine entsprechende

erhoben werden. Auch sind die Veranlagungsprotokolle der Lösung, wobei ich voraussetze, dass die von-Herrn Gadient

Periode 1987/88 teilweise bereits gedruckt und an die beantragte Zwischenlösung trotzdem baldmöglichst durch

Gemeinden versandt, so dass Aenderungen selbst schon im eine definitive Regelung abgelöst werden muss, weil wir uns

jetzigen Zeitpunkt mit grossen Kosten und Umtrieben ver- im klaren sind, dass eine Vorlage mit entsprechenden Tari-

bunden wären. Damit ist auch bei beförderlichster Behand- fen differenzierter wirkt als die Rabattlösung, wie sie mög-

lung des Anliegens der Motion durch Bundesrat und Parla- lichst rasch realisiert werden soll. Aus dieser Ueberlegung

ment eine rechtzeitige Inkraftsetzung des erforderlichen habe ich seinerzeit die Motion Gadient mitunterzeichnet.

Bundesbeschlusses kaum mehr möglich.

Aus all diesen Ueberlegungen heraus beantragt Ihnen der Stucki: Es ist zweifellos zutreffend, wenn der Motionär fest-

Bundesrat, die Motion abzulehnen. gestellt hat, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehe-

paaren gegenüber Konkubinatspartnern so rasch als mög-

Meier Hans: Man hat verschiedentlich die Meinung gehört, lich auch auf der Bundesstufe gemildert werden soll. Nach-

die Motion Gadient konkurrenziere die im Juni letzten Jah- dem die Kantone in den letzten Jahren in diesem Steuerbe-

res durch unseren Rat überwiesene Motion Familienentla- reich Zug um Zug Korrekturen vorgenommen haben, lässt

stung. Diese fordert bekanntlich einen besonderen Bundes- sich der heutige Zustand bei den direkten Bundessteuern

beschluss, damit die vom Ständerat beschlossenen familien- einfach nicht mehr länger verantworten.

freundlichen Tarife und Sozialabzüge vorab in Kraft treten Es ist allerdings nicht zu bestreiten, dass die vom Bundesrat

können. Ich teile diese Ansicht nicht. Die heute zu beratende vorgebrachten Vorbehalte einiges für sich haben. Es ist

Motion stellt eine Uebergangslösung dar. Sie bietet den richtig, wenn der Bundesrat vor allem auf die entstehenden

Vorteil, dass sie rasch realisiert werden kann, und zudem Vollzugsprobleme in den Kantonen hinweist; schlussendlich

soll sie nach dem letzten Satz des Motionstextes auf den muss die Sache an der Front realisierbar sein.

Motion Gadient 48 5 mars 1987

Bereits bei der Einreichung der Motion habe ich Zweifel desfinanzen dazu veranlasst sehen dürften, alle möglichen

gehabt, ob die Sache in zeitlicher Hinsicht noch zu bewälti- Begehrlichkeiten in die Finanzpolitik einzubringen.

gen sei, wie das von dieser Motion messerscharf anvisiert Ich bin der Ueberzeugung, dass die Eidgenossenschaft in

wird. Es ist - wie sich bei genauer Prüfung der Motion den nächsten zwanzig Jahren gewaltige Aufgaben zu bewäl-

herausstellt - in der Tat nicht so einfach, die Sache admini- tigen hat. Ich hörte dieser Tage - um nur ein Beispiel zu

strativ zu bewältigen, nachdem die Veranlagungsverfahren erwähnen - das Referat eines hohen Beamten der Eidgenös-

in den Kantonen und Gemeinden angelaufen und bereits in sischen Forstdirektion, der sich über die Lage der Wälder in

vollem Gange sind. unserem Land verbreitete und so nebenbei sagte, die Sanie-

Anderseits vermag das Argument nicht zu überzeugen, dass rung dieser Wälder werde seiner Auffassung nach 250 Mil-

die Steuerausfälle mit diesen geschätzten 250 Millionen lionen kosten. 250 Millionen entsprechen genau dem, was

Franken zu hoch seien. Das Vorziehen einer Steuergut- aufgrund der Motion Gadient jährlich ausfallen soll. Es han-

schrift in der beabsichtigten Weise, wie das der Motionär delt sich ja nicht nur um die Wälder. Es handelt sich um die

dargelegt hat, hätte vor allem den Vorteil, dass nicht nur Umwelt insgesamt. Es handelt sich um unsere Gewässer,

ausgabenseitig (wie das den Plänen des Bundesrates zu um die Luft. Es handelt sich um grosse Aufgaben, die unter

entnehmen ist) vom Ueberschuss 1986 zusätzliche Aktivitä- dem Titel «Umwelt» auf den Bund zukommen, in diesem

ten entwickelt werden, sondern daran ohne Zeitverzug unter Zusammenhang auch die grossen Pläne zur Modernisierung

diesem Titel auch der Steuerzahler am Rande etwas partizi- des öffentlichen Verkehrs, unserer Eisenbahnen,

pieren kann. Die Steuerausfälle von 250 Millionen Franken «Bahn 2000», Alpentransversale usw. Ich denke auch an die

sind meines Erachtens durchaus verkraftbar, wobei von grossen Belastungen, die der Bund im Sinne einer verbes-

diesen 250 Millionen Franken die Kantone noch 30 Prozent serten Ausbildung unserer jungen Generation zu tragen

tragen werden, weil wir anteilmässig auch an diesen Bun- haben v ird, die Frage der neuen Technologien, die Frage

dessteuern partizipieren. des Anschlusses an die Entwicklungen, die im Ausland

Nachdem diese Zweifel über die administrative Verkraftbar- schon weitgehend stattgefunden haben; dieser Anschluss

keit bestehen - sie lassen sich nicht einfach ausräumen -, muss auch in bezug auf unsere Position in der Weltwirt-

möchte ich den Wunsch äussern, dass man bei der vom schaft gesehen werden.

Bundesrat konzipierten Vorlage eine möglichst einfache Ich denke daran, dass uns in diesem Lande nach wie vor

Lösung präsentiert. Ich bin der Meinung, dass man an die und seit vielen Jahren die Mittel fehlen, um dringende

Aufgabe herangehen muss, wobei eine gewisse Interpreta- soziale Postulate in befriedigender Weise zu lösen; das

tionsbreite bei der Realisierung einer Motion vorhanden ist; Warten auf die 10. AHV-Revision, die Hilflosigkeit fast, mit

in vereinzelten Punkten lassen sich durchaus Vereinfachun- der wir dieser Aufgabe gegenüberstehen, die Schwierigkei-

gen realisieren. Es wäre beispielsweise denkbar, dass man ten, endlich eine befriedigende Lösung auf dem Gebiet der

einen einfachen Prozentabzug über alle verheirateten Kate- Krankenversicherung zu finden. Ich denke auch an die gros-

gorien hinweg anstelle dieser Staffelung in Betracht ziehen sen Pläne, die die Leute hegen, die für unsere Landesvertei-

könnte. Das wäre administrativ sehr einfach zu lösen und digung verantwortlich sind, und wenn ich das sage, ist das

hätte keine nachteilige Wirkung auf die Tarifkurve und keine ohne jede Spitze. Ich kann in dieser Situation keiner Mass-

unnötige Präjudizierung der laufenden Revisionsarbeiten nahme, die zunächst einmal und ohne jeden Ersatz den

zur Folge, zeitigte aber trotzdem eine Sofortwirkung in Bund 250 Millionen Franken im Jahr kosten würde, zu-

bezug auf das Konkubinatsproblem. stimmen.

Bei Ueberweisung der Motion sollte es doch möglich sein, Aus diesem Grunde - man mag mich nun einmal mehr als

einen Weg zu finden, der diese administrativen Schwierig- Fiskalisten bezeichnen - vermag ich der Motion nicht zuzu-

keiten zum vornherein ausräumt. Wenn ich heute der stimmen.

Motion zustimme, dann in der Erwartung, dass man in

dieser Richtung den Bundesbeschluss vorbereitet, also Reichmuth: Bisher habe ich geglaubt, dass wir uns in die-

ermöglicht, dass der Vollzug in einer einfachen Art und sem Rat grundsätzlich darüber einig sind, dass die Unge-

Weise ohne Schwierigkeiten über die Bühne gehen kann. rechtigkeiten in der Besteuerung der Familien, wie sie das

Bundesgericht als verfassungswidrig bezeichnet hat, über

kurz oder lang behoben werden sollen und müssen. Nach

Miville: Ich kann der Motion Gadient nicht zustimmen, und den Ausführungen unseres lieben Kollegen Carl Miville

zwar aus einer fast in allen Teilen sehr persönlichen Auffas- muss ich allerdings bezweifeln, ob diese Uebereinstimmung

sung zu diesem Thema, die ich immerhin kurz darlegen in diesem Saal noch vorhanden ist. Denn man muss doch

möchte. feststellen, dass jede andere Lösung, sei es eine Rabatt-

Die Motion geniesst in den politischen Kreisen, denen ich oder eine differenzierte Lösung, Ausfälle bringen wird.

angehöre, an sich gewisse Sympathien aus Gründen, die mir Wenn wir das Anliegen grundsätzlich ernstnehmen wollen,

verständlich sind. Vorgeschlagen wird eine einfache und dann müssen wir gewisse Ausfälle in Gottes Namen in Kauf

verhältnismässig gerechte Lösung, wenn ich an andere Vor- nehmen.

schläge denke, die im Räume stehen, wie zum Beispiel die Steuerrabatte vermögen, auch wenn gewisse Abstufungen

freisinnige Initiative oder das ständige Begehren nach weite- berücksichtigt werden, im allgemeinen nicht zu befriedigen,

ren Entlastungen im Hinblick auf die Bankgeschäfte. Die weil sie die Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuerpflichti-

Motion Gadient gefällt mir in diesem Sinne auch besser als gen nicht oder zuwenig berücksichtigen. Aus diesen

das ständige Drängen in bezug auf die Taxe occulte und Gründen hat die von unserem Rat letzten Sommer überwie-

anderes mehr. Dennoch kann ich der Motion nicht zustim- sene Motion unseres Kollegen Hans Meier verlangt, dass die

men, und das hängt wiederum mit einer Kontroverse zusam- - gegenüber dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes

men, die ich, kurz nachdem ich vor acht Jahren in diesem über die direkte Bundessteuer- in der Beratung vorgezoge-

Rat Einsitz genommen habe, mit Herrn Kündig gehabt habe. nen familienfreundlichen Verbesserungen aufgrund der

Ich sagte damals, dass ich gerne Steuern bezahle, und das geänderten Tarife und Sozialabzüge, wie wir sie im Stände-

hat in der Folge Herrn Kündig zu verschiedenen launigen rat beschlossen haben, gewährt werden sollen. Steuerver-

und durchaus sympathischen Bemerkungen an meine günstigungen aufgrund solcher Abzüge können aber nur im

Adresse veranlasst. Es ist halt immer noch die gleiche Kon- Rahmen eines Einschätzungsverfahrens realisiert werden.

troverse: Mir passt es mehr, wenn der Bund eine Milliarde Wie Sie wissen, wurde in diesen Tagen das Einschätzungs-

Schulden zurückzahlt, als wenn man mir etwas an den verfahren für eine neue zweijährige Steuerperiode mit der

Steuern erlässt. Denn wenn der Bund eine Milliarde Schul- Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung bereits

den zurückzahlt, sind das eingesparte 50 Millionen Zinsen eingeleitet. Es ist somit klar, dass die anvisierten familien-

im Jahr, und mit diesen 50 Millionen Zinsen erreicht er ein freundlichen Verbesserungen mittels geänderter Abzüge für

Mehreres an finanzpolitischem Spielraum. Ich meine, dass mindestens zwei weitere Jahre unmöglich geworden sind.

wir uns nicht durch die derzeitige gute Lage unserer Bun- Wenn wir also erreichen wollen, dass bereits mit Wirkung

5. März 1987 49 Motion Gadient

für die Jahre 1987 und 1988 Verbesserungen für Verheira- zwingend geforderte Ausgleich darf also nicht als eine reine

tete, mit Kindern oder ohne Kinder, eintreten - was wir mit Begehrlichkeit tituliert und apostrophiert werden: Wir haben

der Ueberweisung der Motion Meier bekundet haben -, in diesem Bereich offensichtlich eine verschiedene Denk-

dann bleibt tatsächlich nur noch der Weg über den Rabatt weise.

offen. Herrn Kollege Weber möchte ich demgegenüber versichern:

Aus diesen Gründen unterstütze ich die vorliegende Motion, Sehen Sie, wie dann die definitive Ausgestaltung aussehen

weil sie grundsätzlich die gleichen Ziele verfolgt wie die wird, darüber werden wir uns auch in diesem Hause zu

bereits überwiesene Motion Meier. Es ist aber zu hoffen, unterhalten haben. Es gibt für die tarifliche Umsetzung des

dass sie ihre Wirkung effektiv nur für die Steuerjahre 1987/ Bundesgerichtsentscheides verschiedene Möglichkeiten.

88 entfalten muss, da durch eine beförderliche Behandlung Sie können das mit Abzügen vom Einkommen machen, Sie

des Gesetzes über die direkte Bundessteuer im Nationalrat können Abzüge vom Steuerbetrag vorsehen, mit Doppeltarif

auf den Beginn der zweijährigen Steuerperiode 1989/90 eine einschreiten oder einen Einheitstarif mit Vollsplitting usw.

differenziertere und gerechtere Regelung in Kraft treten vorsehen. Es geht dabei im Grunde genommen natürlich

sollte. Sie sehen also, dass ich hier in bezug auf den zeitli- nicht um die Methode, sondern ausschliesslich um die zu

chen Ablauf und das Verfahren eher etwas optimistischer erzielende Wirkung. Aber wie gesagt: das bleibt alles vorbe-

gestimmt bin als meine Vorredner. Wir haben ja nicht zuletzt halten, und das habe ich auch zum Ausdruck gebracht.

deshalb, das Gesetz über die direkte Bundessteuer vom Weder die CVP-Motion Meier des Ständerates noch die

Harmonisierungsgesetz abgekoppelt. Darauf hat bereits freisinnige Initiative und schon gar nicht die SP-Gedanken-

Herr Bundesrat Stich hingewiesen. Ich glaube auch, dass gänge über eine prioritäre Berücksichtigung der Kinder in

die administrativen Probleme bewältigt werden können, der Familie werden hier in irgendeiner Form tangiert. Hier

wenn - wie das soeben vom Finanzdirektor des Kantons geht es um die klare Anwendung der bereits 1975 gutgeheis-

Zürich gewünscht worden ist - ein möglichst einfaches und senen Anträge im Sinne des Motionstextes; dieser Text ist

nicht sehr aufwendiges Verfahren angewendet werden nicht in beliebigem Sinne interpretationsfähig, der Wortlaut

kann. ist absolut klar. Hier kann es keine Missverständnisse

geben! Und das wollten Sie ja in erster Linie bestätigt

Weber: Ich habe die Motion auch unterschrieben; dies des- wissen.

halb, weil die Berechtigung eines solchen Anliegens nicht

abgesprochen werden kann. Ich erkläre hier aber: Ich müss- Bundesrat Stich: Ich habe angenommen, dass diese Motion

te mich von der Motion eindeutig distanzieren, wenn eine zu einigen Diskussionen Anlass geben werde, nicht zuletzt

Variante mit linearen prozentualen Rabatten, wie sie von wegen des Rechnungsüberschusses von 1986, nicht zuletzt

Herrn Stucki aufgezeigt worden ist, verwirklicht werden auch noch wegen des Halbtaxabonnementes, das die Beam-

sollte. Bei meinen Zweifeln, ob ich die Motion unterschrei- ten erhalten sollen, zu dem man natürlich zum vornherein

ben könnte oder nicht, war nicht zuletzt der weitgehend sagt, die übrigen Steuerpflichtigen sollten auch ein

soziale Charakter des Systems, wie es im Motionstext vorge- «Geschenk» bekommen.

schlagen worden ist, ausschlaggebend. Ich wäre froh, wenn Zum Ueberschuss 1986 ist ganz einfach zu sagen, dass es im

man hier wüsste, was gelten soll. Ich möchte nicht die Katze Grunde genommen hier nichts mehr zu verteilen gibt, weil

im Sack kaufen. Ich würde mich von der Motion distanzie- wir 1 Milliarde Schulden zurückbezahlt haben. Wir möchten

ren, wenn man nun versuchte, eine unsoziale Lösung zu weitere Rückzahlungen machen, damit wir dann in Zeiten, in

verwirklichen. denen es schlechter geht, Geschenke machen oder, was

noch besser wäre, wirklich zwingende Aufgaben noch lösen

Gadient: Es sei mir gestattet, vorerst kurz festzustellen, dass und uns einen gewissen Handlungsspielraum verschaffen

ich auf die Einwendungen in bezug auf Progressionsverlauf, können. Denken Sie daran, dass wir mit 1986 das beste Jahr

Quellenbesteuerung, Ausfälle und administrative Probleme hinter uns haben, das die Eidgenossenschaft und die

bereits geantwortet habe, nachdem die bundesrätlichen Schweizer und die schweizerische Wirtschaft gekannt

Argumente vorgängig über die Presse bekanntgegeben wor- haben. Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise die AHV-

den sind! Prämien im letzten Jahr um 6,1 Prozent gestiegen sind.

Nun hat Herr Kollege Miville ausgeführt, dass es sich zwar Trotz der Rentenerhöhungen hat man hier noch Ueber-

um eine einfache, gerechte Lösung handle, für die auch in schüsse gemacht, was übrigens auch ganz klar zeigt, dass

seinen Kreisen durchaus Sympathien bestehen. Er hat dann nicht die Démographie das Wichtigste ist, sondern das

aber Bedenken in bezug auf den Aufwand, gemessen an Funktionieren der Wirtschaft. Wenn es der Wirtschaft gut

anderen Aufgaben, geäussert. Das ist indessen eine grund- geht, geht es auch der AHV gut.

verschiedene Argumentationsebene. Ich habe Verständnis Aber ausgerechnet in einem solchen Zeitpunkt nun an jeder-

dafür, dass in seinen Kreisen Sympathien für eine solche mann, fast jedermann - ich weiss, es gibt Auflagen, es gibt

Lösung bestehen! auch Ausgesteuerte, aber die sind davon nicht betroffen -,

Ich habe die Zahlen für die Bundessteuern 1987 zusammen- Rückerstattungen zu machen, scheint mir falsch zu sein.

gestellt und war mit Blick darauf überrascht über die Aus- Ganz abgesehen davon, dass es nicht effizient ist, so etwas

sage von Herrn Bundesrat Stich, dass diese Lösung im zu tun. Ich bin eigentlich erstaunt, dass im Ständerat ein

Grunde genommen wenig bringe: Gerade bei den unteren solches Begehren soviel Zustimmung finden kann. Denn im

Einkommen, bei einem Reineinkommen von 25 000 Fran- administrativen Bereich sind die Leidtragenden die Kan-

ken, bei dem Berufsauslagen, Schuldzinsen und anderes tone. Es ist nicht der Bund, der diese Steuer einziehen muss,

bereits abgezogen sind - wir haben in unseren Kreisen, in der die Veranlagung und die Abzüge vornehmen muss. Es

unserem Kanton sehr viele solcher Einkommen -, macht die sind die Kantone. Was würden Sie wohl sagen, wenn wir

Entlastung doch 19,98 Prozent aus. Das ist eine erhebliche, einmal über die Köpfe der Kantone hinweg etwas verordnen

ins Gewicht fallende Entlastung. Auch bei einem Einkom- würden, das für die Kantone mehr Aufwand bringt? Das

men von 50 000 Franken macht sie immerhin noch würde ich nicht .tun.

12,23 Prozent aus; nachher nimmt sie allerdings rapide ab. Konjunkturpolitisch - meines Erachtens auch staatspoli-

Wie dargelegt, werden wir aber erst im Rahmen der defini- tisch - ist es sicher falsch. Wir dürfen ohne weiteres ein,

tiven Lösung eine endgültige Entscheidung treffen. zwei Jahre warten, bis diese Abzüge gewährt werden. Man

Den Ausführungen von Herrn Miville, dass es nicht angehen muss sich folgendes bewusst sein : Auch wenn es 19 Prozent

könne, «alle möglichen Begehrlichkeiten abzudecken, oder 20 Prozent sind, Herr Gadient, dann macht das nach

gemessen an anderen Aufgaben», kann ich unter gar keinen diesem System für die Steuerpflichtigen im Jahr zehn Fran-

Umständen folgen. Aus der Tabelle in der erwähnten Bot- ken aus. Ein anderes System, einen generellen Abzug, einen

schaft, Seite 274, ergibt sich, dass die Steuerersparnis für prozentualen Abzug auf der Jahressteuer könnten wir in

Konkubinatspaare nach geltendem Recht bis zu 60 Prozent guten Treuen nach dem Motionstext nicht wählen; denn

ausmacht. Der vom Bundesgericht als verfassungsmässig wenn wir beispielsweise ein Prozent Rabatt für alle gewäh-

Interpellation Muheim 50 5 mars 1987

ren würden, würde der Rabatt bei einer Jahressteuer von #ST# 85.964

500 Franken noch fünf Franken ausmachen. Bei 500 000

Franken würde es dann 5000 Franken Rabatt geben. Interpellation Muheim

Dass wir bei der Verabschiedung des Gesetzes über die

direkte Bundessteuer Ermässigungen anbringen werden, ist Bundesfinanzen. Strukturelle Reform

auch ganz selbstverständlich. Ohne das geht es sicher nicht. Réforme des finances fédérales

Es stellt sich aber auch hier die Frage: Soll es vorwegge-

nommen werden? Man hat schon gesagt, dieses Gesetz

könnte nicht so rasch in Kraft treten, wenn das Referendum

ergriffen würde. Wenn Sie schon jetzt alle Erleichterungen

vorwegnehmen, welche das Gesetz dem Steuerzahler brin- Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1985

gen wird, so kann er das Gesetz seelenruhig ablehnen. Sie Es ist von der in weitesten Kreisen unbestrittenen Tatsache

ermöglichen durch die Vorwegnahme des Rabattes das auszugehen, dass unsere Bundesfinanzen einer strukturel-

Referendum erst recht. Man kann dann ungestraft das Refe- len Reform bedürfen. Die politische Erfahrung lehrt uns

rendum ergreifen. Das scheint mir keine sinnvolle Politik zu dabei, dass ein schrittweises Vorgehen das Richtige ist. Dies

sein. setzt voraus, dass eine Idee über die wesentlichen Elemente

Für den einzelnen Bürger macht das also sehr wenig aus; einer Reform vorliegt. Eine Reihe von Begehren und Anre-

aber insgesamt werden es - je nachdem, wie man den gungen zu Einzelfragen wie auch zu einem Reformsystem

Rabatt ausgestaltet - doch zwischen 170 und 250 Millionen liegen auf dem Tisch des Bundesrats.

Franken sein. Das ist unsere Rechnung, und ich denke, dass Der Bundesrat wird ersucht, sich in diesem Zusammenhang

wir-wenn schon-dann auch bei den Kinderabzügen etwas zu folgenden Fragen zu äussern:

tun müssen, obwohl das Ganze dadurch noch einmal 1. Hat der Bundesrat eine generelle Vorstellung über die

schwieriger wird. Struktur der Finanzbeschaffung des Bundeshaushalts in

Herr Gadient hat gesagt, es sei Zeit, Ungerechtigkeiten zu den kommenden Jahren und Jahrzehnten?

beseitigen. Das ist richtig. Aber man sollte nicht Ungerech- 2. Ist die Gesamtbelastung der direkten Steuern (auf allen

tigkeiten beseitigen und neue, stossende Ungerechtigkeiten drei staatsrechtlichen Stufen von Gemeinde, Kanton und

schaffen. Stossende Ungerechtigkeiten schaffen Sie, wenn Bund) im Verhältnis zu den indirekten Steuern nicht unver-

Sie ein solches Gesetz haben wollen, weil es nämlich abso- hältnismässig hoch?

lut unmöglich ist, den Fremdarbeitern in der Schweiz und 3. Ist die indirekte Steuer aufgrund der veränderten Kon-

allen Leuten, die der Quellensteuer unterliegen, diesen sumgewohnheiten nicht auch auf gewisse Dienstleistungen

Rabatt zu geben. Diese Lösung ist zwar letztlich vielleicht auszudehnen?

positiv für die Familien, aber die Entlastung macht nicht 4. Sollte nicht das schon längst fällige Subventionsgesetz

sehr viel aus, nämlich - wie wir gesehen haben - zwischen verwirklicht werden, um es als Instrument der rationelleren

10 und 70 Franken für ein Ehepaar ohne Kinder. Das ist nach und dabei insbesondere Personal sparenden Ausgabenbe-

diesem Vorschlag das Maximum. Für den Bund macht es wirtschaftung einzusetzen?

bedeutend mehr aus! Deshalb scheint mir, dass es gar 5. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen,

nichts schadet - auch konjunkturpolitisch nicht -, wenn wir um für ein solches Programm die hierfür notwendige breite

diese Rabatte etwas in die Zukunft verschieben. Wir sollten politische Zustimmung zu gewinnen?

heute nicht Ungerechtigkeiten schaffen.

Ich erinnere Sie auch daran, dass ich jetzt immer wieder Texte de l'interpellation du 17 décembre 1985

Briefe bekomme, auch wegen der Versicherungsabzüge bei- Tout le monde s'accorde à penser aujourd'hui qu'une

spielsweise, worin mir geschrieben wird, die Verwitweten, réforme structurelle des finances fédérales s'impose. L'ex-

die alleinstehenden alten Leute seien heute ganz eindeutig périence politique nous enseigne qu'il vaut mieux procéder

benachteiligt. Für diesen Rabatt von 10 bis 70 Franken wird par étapes, ce qui suppose que soient définies à l'avance les

Ihnen vermutlich niemand sehr dankbar sein. Aber diejeni- grandes lignes de la réforme. Bon nombre de requêtes et de

gen, die nichts bekommen, die sich ungerecht behandelt suggestions, portant aussi bien sur un système général de

fühlen, werden reagieren. Es ist also eine zweischneidige réforme que sur des points précis, ont déjà été adressées au

Massnahme, die Sie hier treffen wollen. Deshalb scheint mir, gouvernement.

auch unter diesem Gesichtspunkt sollten Sie das unter- A ce propos, le Conseil fédéral est invité à répondre aux

lassen. questions suivantes:

Wenn Sie die Motion überweisen, wird der Bundesrat-das 1. A-t-il une conception globale de la structure des res-

möchte ich Herrn Stucki sagen - an den Motionstext gebun- sources du budget fédéral pour les années et les décennies

den sein, vorausgesetzt, dass der Nationalrat die Motion à venir?

ebenfalls überweist. Wenn wir uns nicht daran halten wür- 2. Le fardeau des impôts directs (au niveau communal,

den, würden Sie uns sicher sagen: Die machen doch, was cantonal et fédéral) n'est-il pas beaucoup trop lourd com-

sie wollen. Diesen Ruf möchten wir uns natürlich nicht auch paré à celui des impôts indirects?

noch erwerben. Deshalb nehmen wir den Inhalt der Motio- 3. N'y a-t-il pas lieu, au vu des changements intervenus dans

nen so ernst, um nachher das Beste daraus zu machen. les habitudes des consommateurs, d'étendre les impôts

Sicher könnten wir nicht einfach von diesem Staffelrabatt indirects à certains services?

wegkommen, obwohl das-da bin ich mit Herrn Stucki einig 4. Ne faudrait-il pas adopter enfin la loi sur les subventions

- auf der anderen Seite von der Administration her wün- qui serait un moyen de gérer plus rationnellement les

schenswert wäre. Ich glaube auch nicht, dass man so etwas dépenses de l'Etat et, par la même, de faire des économies

tun könnte und tun sollte, ohne vorher die Kantone in einem de personnel?

Vernehmlassungsverfahren befragt zu haben. 5. Quelles démarches le Conseil fédéral pense-t-il entrepren-

Ich bin mir bewusst, dass wir später Geld für Steuererleich- dre en vue d'obtenir le large consensus politique nécessaire

terungen einsetzen müssen, aber ich betrachte den Zeit- à la réalisation d'un tel programme?

punkt dafür heute nicht als richtig. Heute brächte diese

Vorlage mehr Nachteile als Vorteile. Muheim: Mit meiner Interpellation will ich dem Bundesrat

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und ihr keine die längst fällige Gelegenheit geben, die Lage der Fiskalpoli-

Folge zu geben. tik in unserem Lande zu beurteilen. Unsere Verantwortung

Abstimmung - Vote als Ständerat bezieht sich nicht nur auf die Behandlung

einzelner Steuerpostulate, auch wenn das im politischen

Für Ueberweisung der Motion 23 Stimmen Raum viel attraktiver ist. Eine Diskussion über Familienbe-

Dagegen 3 Stimmen steuerung ist konkret; man kann frankenmässig genau beur-

An den Nationalrat - Au Conseil national teilen, was sie bedeutet. Mein Anliegen geht über diese rein

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Gadient Direkte Bundessteuer. Steuerrabatt für Verheiratete

Motion Gadient Impôt fédéral. Abattement pour les contribuables mariés

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.121

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 45-50

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Ref. No 20 015 359

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