Tax Rebate for Married Individuals Postponed Pending Broader Tax Reform
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing a tax rebate for married individuals on direct federal taxes. The motion was introduced because tax reforms intended to address the unequal tax burden on married couples compared to cohabiting couples were not expected to take effect for several years. The court acknowledged the need to address this inequality, as mandated by constitutional principles of equal treatment, but ultimately decided to convert the motion into a postulate. This conversion was based on the reasoning that while the principle of the motion was accepted, the implementation of such a rebate would be complex and could interfere with the ongoing, broader legislative process for tax reform, suggesting that these concerns should be addressed within that larger framework rather than through a separate, interim measure.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 8 Absatz, Art. 40 Absatz Ibis, Art. 4 Abs. 1 BV; Tax Rebate for Married Individuals Postponed Pending Broader Tax Reform: The motion was introduced because tax reforms intended to address the unequal tax burden on married couples compared to cohabiting couples were not expected to take effect for several years. The court acknowledged the need to address this inequality, as mandated by constitutional principles of equal treatment, but ultimately decided to convert the motion into a postulate. This conversion was based on the reasoning that while the principle of the motion was accepted, the implementation of such a rebate would be complex and could interfere with the ongoing, broader legislative process for tax reform, suggesting that these concerns should be addressed within that larger framework rather than through a separate, interim measure.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the constitutional basis for the legal equality between married couples and unmarried couples with the same income, which the tax law must respect.
Volltext
5. März 1987 45 Motion Gadient
sowohl das Raumplanungsgesetz als auch das Forstpolizei- den kann. Er ist auf das Inkrafttreten der in Vorbereitung
gesetz überprüft. Im Bereich des Forstrechtes liegt ein Ver- befindlichen, ordentlichen Gesetzgebung zu befristen.
nehmlassungsentwurf vor; Herr Genoud hat darauf hinge-
wiesen. Hier hat man von meinem Departement aus aller- Texte de la motion du 4 décembre 1986
dings Vorbehalte angebracht, die genau in die Richtung L'avancement des travaux législatifs sur l'harmonisation des
gehen, die Herr Genoud aufgezeigt hat. Wir haben - ich impôts directs perçus par les communes et les cantons, et
kann Ihnen das wörtlich bekanntgeben - folgendes geltend sur l'impôt fédéral direct, est tel que les mesures d'allége-
gemacht: «Die Dynamik des Waldbegriffes ist in einer auf ments fiscaux dont devraient bénéficier la majeure partie
Rechtssicherheit und Vertrauensschutz angelegten Rechts- des contribuables ne pourront pas prendre effet avant le
ordnung grundsätzlich problematisch. Sie führt insbeson- printemps 1990. De ce fait, il faudra attendre encore long-
dere in Grenzbereichen zu Siedlungen immer wieder zu temps avant que n'entre en vigueur au plan fédéral le nou-
unerfreulichen Problemen.» Herr Genoud hat uns einige veau régime relatif à l'imposition des contribuables mariés,
Beispiele aufgezeigt. qui sera introduit dans les cantons suite à un arrêt du
Im Bereich des Raumplanungsgesetzes hat eine Experten- Tribunal fédéral.
kommission unter der Leitung von Herrn Jagmetti soeben C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de présenter
ihre Arbeit aufgenommen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, aux Chambres un projet d'arrêté prévoyant un dégrèvement
im Zuge dieser beiden Revisionen, einerseits des Forstpoli- fiscal sur l'impôt fédéral direct pour les contribuables
zeigesetzes und andererseits des Raumplanungsgesetzes, mariés. Les modalités de ce dégrèvement doivent s'inscrire
eine Koordination dieser beiden Gesetzgebungen vorzuneh- dans le cadre de l'arrêté fédéral du 31 janvier 1975 relatif à
men, damit den Anliegen von Herrn Genoud Rechnung l'augmentation des recettes fiscales dès 1976, approuvé par
getragen werden kann. Das sind die Gründe, weshalb der le peuple et par les cantons le 8 juin 1975. L'article 8, ali-
Bundesrat trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Motion néa 3, lettre a de cet arrêté prévoyait une réduction échelon-
heute diese nur in Form eines Postulates entgegennehmen née selon le montant de l'impôt, disposition abrogée par
möchte. l'arrêté fédéral sur le régime financier de 1981. Ce projet doit
prévoir également un dégrèvement plus élevé pour les cou-
Präsident: Ich frage den Motionär an, ob er mit der ples mariés ayant des enfants.
Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist. L'arrêté fédéral devra entrer en vigueur en même temps que
la législation ordinaire actuellement en cours de prépara-
M. Genoud: Je remercie Mme Kopp, conseillère fédérale, de tion, avec effet rétroactif au 1er janvier 1987.
sa réponse. Je ne vais pas donner dans un formalisme
excessif, et puisque les principes que je propose sont rete- Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Bauer, Belser,
nus pour étude sous la forme du postulat, j'accepte volon- Binder, Bürgi, Cavelty, Gerber, Knüsel, Masoni, Matossi,
tiers cette transformation. Meier Hans, Meier Josi, Schoch, Steiner, Stucki, Weber (16)
Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat Gadient: Herr Bundesrat, Sie haben diese Motion schon vor
der Behandlung im Parlament in der Öffentlichkeit abge-
lehnt. Ich halte an ihr mit folgenden Argumenten fest:
Die vorliegende Motion bezweckt einen Rabatt auf der direk-
ten BundessteuerfürVerheiratete. Sie wurde deshalb einge-
#ST# 86.121 reicht, weil sich immer mehr zeigt, dass es innert angemes-
sener Zeit nicht möglich ist, die verfassungswidrige steuerli-
Motion Gadient che Ungleichbelastung von Ehepaaren und Konkubinats-
paaren zu beseitigen. Das Bundesgericht hat sich mit der in
Direkte Bundessteuer. der Motion aufgeworfenen Frage insbesondere im Zusam-
Steuerrabatt für Verheiratete menhang mit der Beurteilung einer staatsrechtlichen
Impôt fédéral. Abattement pour Beschwerde aus dem Kanton Zürich befasst und dabei
les contribuables mariés festgehalten, dass der Steuergesetzgeber sorgfältig darauf
zu achten hat, dass die von Artikel 4 Absatz 1 der Bundes-
verfassung geforderte Rechtsgleichheit gewahrt bleibt und
die Ehepaare nicht mehr Steuern bezahlen müssen als Kon-
kubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen. In diesem
Wortlaut der Motion vom 4. Dezember 1986 Entscheid wird unter anderem gesagt, dass auch die wach-
Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der sende Anerkennung der Rechtsgleichheit von Mann und
direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über Frau, wie sie nun in Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung
die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass garantiert wird, zu berücksichtigen sei.
Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu- Es heisst darin wörtlich: «So wie der Gesetzgeber innerhalb
erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden. weiter Grenzen durch politischen Entscheid bestimmen
Damit kann auch die Neuordnung der Ehegattenbesteue- kann, um wieviel die Steuer steigt, wenn sich das Einkom-
rung, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in den men verdoppelt, kann er grundsätzlich nach politischem
Kantonen in die Wege geleitet ist, beim Bund noch längere Ermessen festlegen, um wieviel bei gleichem Einkommen
Zeit nicht wirksam werden. die Steuer eines Ehepaares niedriger sein soll als jene eines
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den eidgenössi- Alleinstehenden, jedoch muss diese Gestaltungsfreiheit
schen Räten einen Beschlussentwurf zu unterbreiten, der heute beschränkt werden durch die verfassungsrechtlich
einen Rabatt für Verheiratete auf der direkten Bundessteuer gebotene Nichtbenachteiligung der Ehepaare gegenüber
vorsieht. Die Ausgestaltung des Rabattes soll sich an den den individuell besteuerten Konkubinatspaaren.»
Rahmen halten, der im Bundesbeschluss betreffend Erhö- Die Neuordnung der Ehegattenbesteuerung, die in den Kan-
hung der Steuereinnahmen 1976 vom 31. Januar 1975 von tonen aufgrund dieses Entscheides in die Wege geleitet ist,
Volk und Ständen am S.Juni 1975 beschlossen wurde. In muss auch auf Bundesebene realisiert werden. Wir müssen
Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a war in diesem Beschluss für unsere Verantwortung als Gesetzgeber um so mehr wahr-
die Verheirateten eine nach Steuerbetrag abgestufte Ermäs- nehmen, als das Bundesgericht an die Bundesgesetze
sigung festgelegt, die mit der Finanzordnung 1981 wieder gebunden ist und deren Verfassungsmässigkeit nicht über-
aufgehoben wurde. Zusätzlich sollen Ehepaare mit Kindern prüfen kann. Das gilt auch für den Bundesbeschluss über
einen erhöhten Rabatt erhalten. die direkte Bundessteuer. Beschwerden wegen Verletzung
Der beantragte Bundesbeschluss ist so vorzubereiten, dass des Gleichheitsgebots der Bundesverfassung durch den
er rückwirkend auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt wer- Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer hätten des-
Motion Gadient 46 5 mars 1987
halbvorden kantonalen Rekurskommissionen füreidgenös- beschlusses -, ist bei entsprechender Vorbereitung auch
sische Abgaben und vor dem Bundesgericht keine Chance heute ohne weiteres durchführbar; das haben entspre-
auf Erfolg. Selbst wenn nach dem Bundessteuerrecht und chende Abklärungen ergeben.
auch nach dem Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Die Ungleichheit der Besteuerung von Konkubinatspaaren
direkte Bundessteuer bedeutende Benachteiligungen von und verheirateten Doppelverdienern ohne Kinder ist frap-
Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren resultieren, näm- pant. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1983
lich Mehrbelastungen von bis zu 60 Prozent bzw. 55 Pro- betreffend die Steuerharmonisierung (Seite 274) beträgt die
zent, bleibt heute nur die Zulässigkeit der Abweichungen Minderbelastung der Konkubinatspaare bis 60 Prozent, im
nach kantonalem Recht eine der Ueberprüfung zugängliche Durchschnitt 40 Prozent. In Würdigung des Gesagten darf
Frage, und das zudem selbst dann, wenn es sich nur um mit dem Bestreben, diesen völlig unhaltbaren Sachverhalt
kleinste Abweichungen handelt. zu korrigieren, nicht länger zugewartet werden. Der Verhei-
Die Korrektur ist verfassungsmässig in der Tat dringlich, ratetenrabatt gemäss Motion bringt zwar keine grundsätzli-
doch könnte sie mit Blick auf den Stand der Gesetzgebung che Umkehr, beschreitet aber den auch den Kantonen vom
frühestens 1990 zum Tragen kommen, viel eher aber erst in Bundesgericht vorgeschriebenen Weg.
vier bis fünf Jahren. Den bundesrätlichen Optimismus ver- Ich bitte Sie um Ueberweisung der Motion.
mag ich nicht zu teilen. Ich gebe Ihnen die Stichworte:
Gesetz über die berufliche Vorsorge oder das im Nationalrat Bundesrat Stich: Das Begehren, das Herr Ständerat Gadient
eben behandelte Gesetz über die Krankenversicherung oder hier anführt, ist ein bekanntes und aktuelles Thema.
gar das Konsumkreditgesetz. Derart grundlegende Neue- Bekanntlich hat der Bundesrat mit der Botschaft vom
rungen erheischen einen Zeitbedarf von mehreren Jahren, 25. Mai 1983 zur Familienbesteuerung Stellung genommen.
und hier, bei der direkten Bundessteuer, wird erstmals über Leider hat diese Vorlage etwa zwei Jahre gebraucht, um
ein entsprechendes umfassendes Bundesgesetz diskutiert. allein die ständerätliche Kommission zu passieren. Dass es
Wenn dieses Gesetz für die Bundessteuer- wohlverstanden, ein aktuelles Thema ist, stelle ich fest, weil Sie in diesem Rat
mit Loskoppelung von der Harmonisierungsvorlage - im bereits eine Motion überwiesen haben - die Motion von
Frühjahr 1990 wirksam werden soll, so müsste es unter Herrn Meier, die noch im Nationalrat behandelt werden
Mitberücksichtigung der Referendumsfrist spätestens in muss. Sie verlangt, dass man für die Familienbesteuerung
einem Jahr, das heisst in der Frühjahrssession 1988, durch ein besonderes Gesetz vorschlägt. Dieser Tage ist eine frei-
Schlussabstimmungen beider Räte verabschiedet werden. sinnige Motion eingereicht worden, die genau das gleiche
Bei allem guten Willen des Parlamentes wage ich dies zu will, nämlich einen Rabatt.
bezweifeln. Wenn man sich diese Häufigkeit so überlegt, muss man
So oder anders bleibt die ordentliche Gesetzgebung aber sagen, dass entweder Wahlen ins Haus stehen oder das
vorbehalten; deren definitive Ausgestaltung wird unsere Postulat ein sehr dringendes ist. Ich gehe davon aus, dass es
Aufgabe sein. Die Gutheissung unserer Motion ist weder der ein sehr dringendes Postulat ist und dass wir nun einen Weg
Motion Meier noch der FdP-lnitiative abträglich oder gar finden müssen, der möglichst bald zu einer guten, korrekten
nachteilig; sie strebt ausschliesslich eine Uebergangsrege- und endgültigen Lösung führen kann.
lung an, um die zweifellos mehrere Jahre dauernde Zwi- Die Motion selber schlägt die Wiederaufnahme des soge-
schenperiode abzudecken. Mit dieser bescheidenen Lösung nannten Staffel rabattes vor, wie er aufgrund des Bundesbe-
soll seitens des Bundes sichtbar gemacht werden, dass wir schlusses vom 31. Januar 1975 den Verheirateten in den
dem erwähnten Verfassungsgrundsatz gemäss zu handeln Jahren 1975 bis 1982 gewährt wurde. Es handelte sich dabei
gewillt sind. Darum geht es in erster Linie. Man argumen- um eine gestaffelte Ermässigung auf dem Steuerbetrag, der
tiere in Anbetracht dieser Dimension des Anliegens nicht mit 20 Prozent auf den ersten 200 Franken, 10 Prozent auf den
der Begründung, die Korrektur mache für den Betroffenen nächsten 200 Franken und 5 Prozent auf weiteren 200 Fran-
frankenmässig zu wenig aus. ken der Jahressteuer, also insgesamt höchstens 70 Franken,
Massgebend ist, dass ein Schritt in die richtige Richtung umfasst.
getan wird, dass mindestens eine Annäherung an die ver- Man muss auch sehen, warum dieser Staffelrabatt gewährt
langte Gleichbehandlung angestrebt wird. Solches war worden ist. Er ist noch während der Behandlung hineinge-
auch aus den Kantonen zu hören; ich zitiere den Chef der kommen, weil vorher eine Vorlage abgelehnt worden war;
Stadtverwaltung von Basel-Stadt, der sagte, dass die Emp- man hat dann die kalte Progression dort ausgleichen wol-
fehlungen des Bundesgerichtes auch den Bundesgesetzge- len. Das war der Anlass dazu. Dieser Rabatt wurde aber 1983
ber veranlassen dürften, die Steuerbelastungsunterschiede durch die noch heute geltende allgemeine Ermässigung für
zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu mildern. Noch so alle natürlichen Personen nach Artikel 40 Absatz Ibis des
wird die Belastung erheblich sein (der Bundesrat sprach von BdBSt abgelöst. Würde nun auch die frühere Rabattlösung
etwa 250 Millionen Franken). Im Rahmen der definitiven für Verheiratete wieder aufgenommen, zusätzlich kombi-
Lösung wird aber die endgültige Gestaltung noch zu finden niert mit einem erhöhten Rabatt für Ehepaare mit Kindern,
sein; es wird sich dort um wesentlich weiter gehende finan- fände damit ein Rabatt auf dem Rabatt in den Tarif der
zielle Konsequenzen handeln, mit denen wir konfrontiert direkten Bundessteuer Eingang: Neben dem weiter gelten-
sein werden. den allgemeinen Rabatt bestünde also der zusätzliche Ver-
Wenn behauptet wird, dass der Progressionsverlauf für mitt- heirateten rabatt, der für Ehepaare mit Kindern noch erhöht
lere Einkommen verschärft würde, so ist dem zu entgegnen, würde. Ob bei gleichzeitiger Geltung dieser drei Rabattlö-
dass es sich bei der Regelung nach Motion um eine Inte- sungen für die direkte Bundessteuer die Transparenz des
rimslösung handelt, die durch das definitive Gesetz abzulö- Tarifs noch gewährleistet wäre, darf füglich bezweifelt wer-
sen sein wird, dass aber alle Kategorien der in Betracht den. Die degressive Ausgestaltung des vorgeschlagenen
fallenden Steuerpflichtigen profitieren - die unteren aller- Rabattes hätte auch zur Folge, dass der heute schon, vor
dings mehr als die oberen. Ich habe das aufgrund der allem bei den mittleren Einkommen, ausserordentlich steile
Zahlen 1987 berechnet und diese Folgerung bestätigt gefun- Progressionsverlauf noch verstärkt würde. Zu erwähnen ist
den. Zum Argument, wonach mit dieser Lösung Quellenbe- weiter, dass die vorgeschlagene Anwendung der Ermässi-
steuerte gegenüber den Steuerpflichtigen benachteiligt gung auf die direkte Bundessteuer der bereits begonnenen
würden, ist zu bemerken, dass schliesslich 1975 die genau Veranlagungsperiode 1987/88 zu einer rechtsungleichen
gleiche Regelung dem Volk zum Entscheid vorgelegt und Behandlung der an der Quelle besteuerten Steuerpflichtigen
von Volk und Ständen gutgeheissen worden ist. Unser Vor- - vor allem ausländische Gastarbeiter - führen würde. Für
schlag lehnt sich eng an das damalige Konzept an; deshalb diese bestehen kantonale Tarife, welche die direkte Bundes-
ist er auch einfach und zeitgerecht umzusetzen. steuer mit enthalten. Die Berücksichtigung einer erst im
Es scheint mir aber auch unhaltbar, die Motion aus admini- Laufe der Veranlagungsperiode 1987/88 beschlossenen
strativen Gründen ablehnen zu wollen. Was 1971 und 1975 Ermässigung der direkten Bundessteuer wäre der Natur der
möglich war-die rückwirkende Inkraftsetzung des Bundes- Sache nach nicht mehr möglich, so dass die Quellenbesteu-
5. März 1987 47 Motion Gadient
erten gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen benachtei- Zeitpunkt der in Vorbereitung befindlichen ordentlichen
ligt wären. Gesetzgebung befristet werden.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgeschlage- Es ist nun festzustellen, dass bisher - ob gewollt oder
nen Rabattlösungen Ausfälle im erheblichen Betrag von ungewollt, will ich nicht untersuchen - überhaupt keine
rund 250 Millionen Franken verbunden wären, die Besteue- weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit bei der direk-
rung der Ehegatten, vor allem im Verhältnis zu den Konkubi- ten Bundessteuer gefallen ist. Wann dies der Fall sein wird
natspaaren, gegenüber dem geltenden Recht dadurch aber und auf welchen Zeitpunkt frühestens eine Lösung möglich
nicht wesentlich verbessert würde. Ich bitte Sie, auch das zu ist, steht heute noch vollständig offen.
beachten. Es gibt also gerade für das Ziel, das der Motionär Es sfellt sich nun wirklich die Frage, wann auf Bundesebene
anstrebt, keine wesentliche Verbesserung. Die erwähnten endlich die überaus grossen steuerlichen Nachteile der
Ausfälle würden jedoch den Spielraum für eine Verbesse- Familien wenigstens teilweise gemildert werden sollen. Vor
rung der Ehegattenbesteuerung, wie sie der vom Ständerat Jahren schon hat das Bundesgericht die Kantone zu sol-
bereits verabschiedete und nunmehr vor der Kommission chen Revisionen gezwungen, beim Bund ist die wichtige
des Nationalrates befindliche Gesetzesentwurf über die Frage weiterhin hängig, und man weiss nicht, wann etwas in
direkte Bundessteuer enthält, erheblich schmälern. Das dieser Richtung geht. Das ist in keiner Weise befriedigend.
naheliegendste und zweckmässigste Vorgehen besteht viel- Zweifellos bringt auch die beantragte Zwischenlösung Aus-
mehr darin, das Gesetz über die direkte Bundessteuer unter fälle, aber dies wird der Preis jeder Lösung sein, wenn beim
Konzentration aller Kräfte im Parlament möglichst rasch und Bund die bestehenden Ungerechtigkeiten wenigstens teil-
beförderlich zu behandeln und zu verabschieden. weise gemildert werden sollen.
Für die nächste Veranlagungs- und Steuerperiode (1989/90) Ich stimme Herrn Bundesrat Stich in zwei Punkten zu: Seine
verliert das mit der Motion verfolgte Anliegen ohnehin an Bedenken beim Vollzug kann man sicher nicht unter den
Bedeutung. Denn die Gesetzesvorlage über die direkte Bun- Tisch wischen. Hier werden sich Probleme zeigen, aber es
dessteuer wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession wird Aufgabe der Verwaltung sein, eine möglichst einfache
1986 verabschiedet. Deshalb darf bei zügiger weiterer und zweckmässige Lösung zu finden. Wir stellen auch gerne
Behandlung der Vorlage damit gerechnet werden, dass das fest, dass Herr Bundesrat Stich mit uns die Auffassung teilt,
Gesetz über die direkte Bundessteuer bereits auf die Veran- dass es sich hier um ein sehr dringendes Postulat handelt,
lagungsperiode 1989/90 hin in Kraft gesetzt werden kann. das natürlich noch an Dringlichkeit gewonnen hat, nachdem
Dem steht eine allfällig länger dauernde Beratung der Geset- man die Kantone durch diesen Bundesgerichtsentscheid zu
zesvorlage über die Steuerharmonisierung nicht entgegen, raschem Handeln gezwungen hat. Deshalb wird die Unge-
hat doch schon der Ständerat diesen Entwurf von der Vor- duld, dass beim Bund während Jahren in dieser wichtigen
lage über die direkte Bundessteuer abgekoppelt, so dass die Angelegenheit nichts geht, je länger, je grösser. Für diese
beiden Gesetze zeitlich unabhängig voneinander in Kraft Entwicklung hat man sicher auch Verständnis.
treten können. Bei einem raschen Inkraftsetzen des Bundes- Wenn nun diese Motion Gadient etwas Bewegung in die
gesetzes über die direkte Bundessteuer lässt sich erreichen, erstarrten Fronten bringt, so ist das nur zu begrüssen, denn
dass nicht nur das Anliegen der Entlastung der Verheirate- der von unserem Finanzchef entwickelte Fahrplan ist etwas
ten, sondern auch andere wichtige Anliegen wie etwa die zu optimistisch. Er hat darauf hingewiesen, wie lange unser
einjährige Gegenwartsbemessung, die Neuregelung der Ali- Rat brauchte, bis die Steuerharmonisierung und die direkte
mentenbesteuerung und der verfahrensrechtlichen Stellung Bundessteuer verhandlungsreif wurden. Wie lange die Bera-
der Ehegatten oder die Modernisierung des Unterneh- tungen der nationalrätlichen Kommission noch andauern,
mungssteuerrechts innert nützlicher Frist verwirklicht wer- können wir nicht beurteilen. Dann ist aber sicher davon
den können. auszugehen, dass nach der Beratung im Nationalrat noch
Schliesslich wäre die Einführung der vorgeschlagenen einige bedeutende Differenzen bestehen, die wiederum
neuen Rabatte rückwirkend auf den 1. Januar 1987 für die reichlich Zeit erfordern, bis überhaupt übereinstimmende
Kantone, denen der Vollzug der direkten Bundessteuer Beschlüsse in beiden Räten fallen.
obliegt, praktisch nur möglich, wenn der definitive Bundes- Es ist nicht auszuschliessen - das soll keine Drohung
beschluss bis Mitte 1987 vorliegen würde. Sollte nämlich der irgendwelcher Art sein -, dass auch noch ein Referendum
rechtzeitige Versand der Steuerrechnungen zu Beginn des erfolgen könnte, .was neuerdings wesentliche Zeitversäum-
Jahres 1988 nicht beeinträchtigt werden, so müssten die nisse bringen würde. Man muss sich also fragen, wann
Kantone genügend Zeit haben, um ihre EDV-Programme endlich diesem Gedanken der Familienentlastung auf Bun-
anzupassen und zu erproben. Abgesehen davon dürfte der desebene Rechnung getragen werden kann, vor allem wenn
vorgeschlagene Rabatt für Verheiratete mit Kindern noch man befürchten muss, dass die in unserer Motion vorge-
zusätzliche Probleme bereiten, weil die dafür erforderlichen schlagene Lösung nicht realisiert wird, sondern alles im
Angaben in verschiedenen Kantonen bisher nicht benötigt Rahmen der Revision der direkten Bundessteuern erfolgt.
wurden und deshalb nicht oder nicht in geeigneter Form Dann warten wir noch Jahre auf eine entsprechende
erhoben werden. Auch sind die Veranlagungsprotokolle der Lösung, wobei ich voraussetze, dass die von-Herrn Gadient
Periode 1987/88 teilweise bereits gedruckt und an die beantragte Zwischenlösung trotzdem baldmöglichst durch
Gemeinden versandt, so dass Aenderungen selbst schon im eine definitive Regelung abgelöst werden muss, weil wir uns
jetzigen Zeitpunkt mit grossen Kosten und Umtrieben ver- im klaren sind, dass eine Vorlage mit entsprechenden Tari-
bunden wären. Damit ist auch bei beförderlichster Behand- fen differenzierter wirkt als die Rabattlösung, wie sie mög-
lung des Anliegens der Motion durch Bundesrat und Parla- lichst rasch realisiert werden soll. Aus dieser Ueberlegung
ment eine rechtzeitige Inkraftsetzung des erforderlichen habe ich seinerzeit die Motion Gadient mitunterzeichnet.
Bundesbeschlusses kaum mehr möglich.
Aus all diesen Ueberlegungen heraus beantragt Ihnen der Stucki: Es ist zweifellos zutreffend, wenn der Motionär fest-
Bundesrat, die Motion abzulehnen. gestellt hat, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehe-
paaren gegenüber Konkubinatspartnern so rasch als mög-
Meier Hans: Man hat verschiedentlich die Meinung gehört, lich auch auf der Bundesstufe gemildert werden soll. Nach-
die Motion Gadient konkurrenziere die im Juni letzten Jah- dem die Kantone in den letzten Jahren in diesem Steuerbe-
res durch unseren Rat überwiesene Motion Familienentla- reich Zug um Zug Korrekturen vorgenommen haben, lässt
stung. Diese fordert bekanntlich einen besonderen Bundes- sich der heutige Zustand bei den direkten Bundessteuern
beschluss, damit die vom Ständerat beschlossenen familien- einfach nicht mehr länger verantworten.
freundlichen Tarife und Sozialabzüge vorab in Kraft treten Es ist allerdings nicht zu bestreiten, dass die vom Bundesrat
können. Ich teile diese Ansicht nicht. Die heute zu beratende vorgebrachten Vorbehalte einiges für sich haben. Es ist
Motion stellt eine Uebergangslösung dar. Sie bietet den richtig, wenn der Bundesrat vor allem auf die entstehenden
Vorteil, dass sie rasch realisiert werden kann, und zudem Vollzugsprobleme in den Kantonen hinweist; schlussendlich
soll sie nach dem letzten Satz des Motionstextes auf den muss die Sache an der Front realisierbar sein.
Motion Gadient 48 5 mars 1987
Bereits bei der Einreichung der Motion habe ich Zweifel desfinanzen dazu veranlasst sehen dürften, alle möglichen
gehabt, ob die Sache in zeitlicher Hinsicht noch zu bewälti- Begehrlichkeiten in die Finanzpolitik einzubringen.
gen sei, wie das von dieser Motion messerscharf anvisiert Ich bin der Ueberzeugung, dass die Eidgenossenschaft in
wird. Es ist - wie sich bei genauer Prüfung der Motion den nächsten zwanzig Jahren gewaltige Aufgaben zu bewäl-
herausstellt - in der Tat nicht so einfach, die Sache admini- tigen hat. Ich hörte dieser Tage - um nur ein Beispiel zu
strativ zu bewältigen, nachdem die Veranlagungsverfahren erwähnen - das Referat eines hohen Beamten der Eidgenös-
in den Kantonen und Gemeinden angelaufen und bereits in sischen Forstdirektion, der sich über die Lage der Wälder in
vollem Gange sind. unserem Land verbreitete und so nebenbei sagte, die Sanie-
Anderseits vermag das Argument nicht zu überzeugen, dass rung dieser Wälder werde seiner Auffassung nach 250 Mil-
die Steuerausfälle mit diesen geschätzten 250 Millionen lionen kosten. 250 Millionen entsprechen genau dem, was
Franken zu hoch seien. Das Vorziehen einer Steuergut- aufgrund der Motion Gadient jährlich ausfallen soll. Es han-
schrift in der beabsichtigten Weise, wie das der Motionär delt sich ja nicht nur um die Wälder. Es handelt sich um die
dargelegt hat, hätte vor allem den Vorteil, dass nicht nur Umwelt insgesamt. Es handelt sich um unsere Gewässer,
ausgabenseitig (wie das den Plänen des Bundesrates zu um die Luft. Es handelt sich um grosse Aufgaben, die unter
entnehmen ist) vom Ueberschuss 1986 zusätzliche Aktivitä- dem Titel «Umwelt» auf den Bund zukommen, in diesem
ten entwickelt werden, sondern daran ohne Zeitverzug unter Zusammenhang auch die grossen Pläne zur Modernisierung
diesem Titel auch der Steuerzahler am Rande etwas partizi- des öffentlichen Verkehrs, unserer Eisenbahnen,
pieren kann. Die Steuerausfälle von 250 Millionen Franken «Bahn 2000», Alpentransversale usw. Ich denke auch an die
sind meines Erachtens durchaus verkraftbar, wobei von grossen Belastungen, die der Bund im Sinne einer verbes-
diesen 250 Millionen Franken die Kantone noch 30 Prozent serten Ausbildung unserer jungen Generation zu tragen
tragen werden, weil wir anteilmässig auch an diesen Bun- haben v ird, die Frage der neuen Technologien, die Frage
dessteuern partizipieren. des Anschlusses an die Entwicklungen, die im Ausland
Nachdem diese Zweifel über die administrative Verkraftbar- schon weitgehend stattgefunden haben; dieser Anschluss
keit bestehen - sie lassen sich nicht einfach ausräumen -, muss auch in bezug auf unsere Position in der Weltwirt-
möchte ich den Wunsch äussern, dass man bei der vom schaft gesehen werden.
Bundesrat konzipierten Vorlage eine möglichst einfache Ich denke daran, dass uns in diesem Lande nach wie vor
Lösung präsentiert. Ich bin der Meinung, dass man an die und seit vielen Jahren die Mittel fehlen, um dringende
Aufgabe herangehen muss, wobei eine gewisse Interpreta- soziale Postulate in befriedigender Weise zu lösen; das
tionsbreite bei der Realisierung einer Motion vorhanden ist; Warten auf die 10. AHV-Revision, die Hilflosigkeit fast, mit
in vereinzelten Punkten lassen sich durchaus Vereinfachun- der wir dieser Aufgabe gegenüberstehen, die Schwierigkei-
gen realisieren. Es wäre beispielsweise denkbar, dass man ten, endlich eine befriedigende Lösung auf dem Gebiet der
einen einfachen Prozentabzug über alle verheirateten Kate- Krankenversicherung zu finden. Ich denke auch an die gros-
gorien hinweg anstelle dieser Staffelung in Betracht ziehen sen Pläne, die die Leute hegen, die für unsere Landesvertei-
könnte. Das wäre administrativ sehr einfach zu lösen und digung verantwortlich sind, und wenn ich das sage, ist das
hätte keine nachteilige Wirkung auf die Tarifkurve und keine ohne jede Spitze. Ich kann in dieser Situation keiner Mass-
unnötige Präjudizierung der laufenden Revisionsarbeiten nahme, die zunächst einmal und ohne jeden Ersatz den
zur Folge, zeitigte aber trotzdem eine Sofortwirkung in Bund 250 Millionen Franken im Jahr kosten würde, zu-
bezug auf das Konkubinatsproblem. stimmen.
Bei Ueberweisung der Motion sollte es doch möglich sein, Aus diesem Grunde - man mag mich nun einmal mehr als
einen Weg zu finden, der diese administrativen Schwierig- Fiskalisten bezeichnen - vermag ich der Motion nicht zuzu-
keiten zum vornherein ausräumt. Wenn ich heute der stimmen.
Motion zustimme, dann in der Erwartung, dass man in
dieser Richtung den Bundesbeschluss vorbereitet, also Reichmuth: Bisher habe ich geglaubt, dass wir uns in die-
ermöglicht, dass der Vollzug in einer einfachen Art und sem Rat grundsätzlich darüber einig sind, dass die Unge-
Weise ohne Schwierigkeiten über die Bühne gehen kann. rechtigkeiten in der Besteuerung der Familien, wie sie das
Bundesgericht als verfassungswidrig bezeichnet hat, über
kurz oder lang behoben werden sollen und müssen. Nach
Miville: Ich kann der Motion Gadient nicht zustimmen, und den Ausführungen unseres lieben Kollegen Carl Miville
zwar aus einer fast in allen Teilen sehr persönlichen Auffas- muss ich allerdings bezweifeln, ob diese Uebereinstimmung
sung zu diesem Thema, die ich immerhin kurz darlegen in diesem Saal noch vorhanden ist. Denn man muss doch
möchte. feststellen, dass jede andere Lösung, sei es eine Rabatt-
Die Motion geniesst in den politischen Kreisen, denen ich oder eine differenzierte Lösung, Ausfälle bringen wird.
angehöre, an sich gewisse Sympathien aus Gründen, die mir Wenn wir das Anliegen grundsätzlich ernstnehmen wollen,
verständlich sind. Vorgeschlagen wird eine einfache und dann müssen wir gewisse Ausfälle in Gottes Namen in Kauf
verhältnismässig gerechte Lösung, wenn ich an andere Vor- nehmen.
schläge denke, die im Räume stehen, wie zum Beispiel die Steuerrabatte vermögen, auch wenn gewisse Abstufungen
freisinnige Initiative oder das ständige Begehren nach weite- berücksichtigt werden, im allgemeinen nicht zu befriedigen,
ren Entlastungen im Hinblick auf die Bankgeschäfte. Die weil sie die Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuerpflichti-
Motion Gadient gefällt mir in diesem Sinne auch besser als gen nicht oder zuwenig berücksichtigen. Aus diesen
das ständige Drängen in bezug auf die Taxe occulte und Gründen hat die von unserem Rat letzten Sommer überwie-
anderes mehr. Dennoch kann ich der Motion nicht zustim- sene Motion unseres Kollegen Hans Meier verlangt, dass die
men, und das hängt wiederum mit einer Kontroverse zusam- - gegenüber dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes
men, die ich, kurz nachdem ich vor acht Jahren in diesem über die direkte Bundessteuer- in der Beratung vorgezoge-
Rat Einsitz genommen habe, mit Herrn Kündig gehabt habe. nen familienfreundlichen Verbesserungen aufgrund der
Ich sagte damals, dass ich gerne Steuern bezahle, und das geänderten Tarife und Sozialabzüge, wie wir sie im Stände-
hat in der Folge Herrn Kündig zu verschiedenen launigen rat beschlossen haben, gewährt werden sollen. Steuerver-
und durchaus sympathischen Bemerkungen an meine günstigungen aufgrund solcher Abzüge können aber nur im
Adresse veranlasst. Es ist halt immer noch die gleiche Kon- Rahmen eines Einschätzungsverfahrens realisiert werden.
troverse: Mir passt es mehr, wenn der Bund eine Milliarde Wie Sie wissen, wurde in diesen Tagen das Einschätzungs-
Schulden zurückzahlt, als wenn man mir etwas an den verfahren für eine neue zweijährige Steuerperiode mit der
Steuern erlässt. Denn wenn der Bund eine Milliarde Schul- Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung bereits
den zurückzahlt, sind das eingesparte 50 Millionen Zinsen eingeleitet. Es ist somit klar, dass die anvisierten familien-
im Jahr, und mit diesen 50 Millionen Zinsen erreicht er ein freundlichen Verbesserungen mittels geänderter Abzüge für
Mehreres an finanzpolitischem Spielraum. Ich meine, dass mindestens zwei weitere Jahre unmöglich geworden sind.
wir uns nicht durch die derzeitige gute Lage unserer Bun- Wenn wir also erreichen wollen, dass bereits mit Wirkung
5. März 1987 49 Motion Gadient
für die Jahre 1987 und 1988 Verbesserungen für Verheira- zwingend geforderte Ausgleich darf also nicht als eine reine
tete, mit Kindern oder ohne Kinder, eintreten - was wir mit Begehrlichkeit tituliert und apostrophiert werden: Wir haben
der Ueberweisung der Motion Meier bekundet haben -, in diesem Bereich offensichtlich eine verschiedene Denk-
dann bleibt tatsächlich nur noch der Weg über den Rabatt weise.
offen. Herrn Kollege Weber möchte ich demgegenüber versichern:
Aus diesen Gründen unterstütze ich die vorliegende Motion, Sehen Sie, wie dann die definitive Ausgestaltung aussehen
weil sie grundsätzlich die gleichen Ziele verfolgt wie die wird, darüber werden wir uns auch in diesem Hause zu
bereits überwiesene Motion Meier. Es ist aber zu hoffen, unterhalten haben. Es gibt für die tarifliche Umsetzung des
dass sie ihre Wirkung effektiv nur für die Steuerjahre 1987/ Bundesgerichtsentscheides verschiedene Möglichkeiten.
88 entfalten muss, da durch eine beförderliche Behandlung Sie können das mit Abzügen vom Einkommen machen, Sie
des Gesetzes über die direkte Bundessteuer im Nationalrat können Abzüge vom Steuerbetrag vorsehen, mit Doppeltarif
auf den Beginn der zweijährigen Steuerperiode 1989/90 eine einschreiten oder einen Einheitstarif mit Vollsplitting usw.
differenziertere und gerechtere Regelung in Kraft treten vorsehen. Es geht dabei im Grunde genommen natürlich
sollte. Sie sehen also, dass ich hier in bezug auf den zeitli- nicht um die Methode, sondern ausschliesslich um die zu
chen Ablauf und das Verfahren eher etwas optimistischer erzielende Wirkung. Aber wie gesagt: das bleibt alles vorbe-
gestimmt bin als meine Vorredner. Wir haben ja nicht zuletzt halten, und das habe ich auch zum Ausdruck gebracht.
deshalb, das Gesetz über die direkte Bundessteuer vom Weder die CVP-Motion Meier des Ständerates noch die
Harmonisierungsgesetz abgekoppelt. Darauf hat bereits freisinnige Initiative und schon gar nicht die SP-Gedanken-
Herr Bundesrat Stich hingewiesen. Ich glaube auch, dass gänge über eine prioritäre Berücksichtigung der Kinder in
die administrativen Probleme bewältigt werden können, der Familie werden hier in irgendeiner Form tangiert. Hier
wenn - wie das soeben vom Finanzdirektor des Kantons geht es um die klare Anwendung der bereits 1975 gutgeheis-
Zürich gewünscht worden ist - ein möglichst einfaches und senen Anträge im Sinne des Motionstextes; dieser Text ist
nicht sehr aufwendiges Verfahren angewendet werden nicht in beliebigem Sinne interpretationsfähig, der Wortlaut
kann. ist absolut klar. Hier kann es keine Missverständnisse
geben! Und das wollten Sie ja in erster Linie bestätigt
Weber: Ich habe die Motion auch unterschrieben; dies des- wissen.
halb, weil die Berechtigung eines solchen Anliegens nicht
abgesprochen werden kann. Ich erkläre hier aber: Ich müss- Bundesrat Stich: Ich habe angenommen, dass diese Motion
te mich von der Motion eindeutig distanzieren, wenn eine zu einigen Diskussionen Anlass geben werde, nicht zuletzt
Variante mit linearen prozentualen Rabatten, wie sie von wegen des Rechnungsüberschusses von 1986, nicht zuletzt
Herrn Stucki aufgezeigt worden ist, verwirklicht werden auch noch wegen des Halbtaxabonnementes, das die Beam-
sollte. Bei meinen Zweifeln, ob ich die Motion unterschrei- ten erhalten sollen, zu dem man natürlich zum vornherein
ben könnte oder nicht, war nicht zuletzt der weitgehend sagt, die übrigen Steuerpflichtigen sollten auch ein
soziale Charakter des Systems, wie es im Motionstext vorge- «Geschenk» bekommen.
schlagen worden ist, ausschlaggebend. Ich wäre froh, wenn Zum Ueberschuss 1986 ist ganz einfach zu sagen, dass es im
man hier wüsste, was gelten soll. Ich möchte nicht die Katze Grunde genommen hier nichts mehr zu verteilen gibt, weil
im Sack kaufen. Ich würde mich von der Motion distanzie- wir 1 Milliarde Schulden zurückbezahlt haben. Wir möchten
ren, wenn man nun versuchte, eine unsoziale Lösung zu weitere Rückzahlungen machen, damit wir dann in Zeiten, in
verwirklichen. denen es schlechter geht, Geschenke machen oder, was
noch besser wäre, wirklich zwingende Aufgaben noch lösen
Gadient: Es sei mir gestattet, vorerst kurz festzustellen, dass und uns einen gewissen Handlungsspielraum verschaffen
ich auf die Einwendungen in bezug auf Progressionsverlauf, können. Denken Sie daran, dass wir mit 1986 das beste Jahr
Quellenbesteuerung, Ausfälle und administrative Probleme hinter uns haben, das die Eidgenossenschaft und die
bereits geantwortet habe, nachdem die bundesrätlichen Schweizer und die schweizerische Wirtschaft gekannt
Argumente vorgängig über die Presse bekanntgegeben wor- haben. Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise die AHV-
den sind! Prämien im letzten Jahr um 6,1 Prozent gestiegen sind.
Nun hat Herr Kollege Miville ausgeführt, dass es sich zwar Trotz der Rentenerhöhungen hat man hier noch Ueber-
um eine einfache, gerechte Lösung handle, für die auch in schüsse gemacht, was übrigens auch ganz klar zeigt, dass
seinen Kreisen durchaus Sympathien bestehen. Er hat dann nicht die Démographie das Wichtigste ist, sondern das
aber Bedenken in bezug auf den Aufwand, gemessen an Funktionieren der Wirtschaft. Wenn es der Wirtschaft gut
anderen Aufgaben, geäussert. Das ist indessen eine grund- geht, geht es auch der AHV gut.
verschiedene Argumentationsebene. Ich habe Verständnis Aber ausgerechnet in einem solchen Zeitpunkt nun an jeder-
dafür, dass in seinen Kreisen Sympathien für eine solche mann, fast jedermann - ich weiss, es gibt Auflagen, es gibt
Lösung bestehen! auch Ausgesteuerte, aber die sind davon nicht betroffen -,
Ich habe die Zahlen für die Bundessteuern 1987 zusammen- Rückerstattungen zu machen, scheint mir falsch zu sein.
gestellt und war mit Blick darauf überrascht über die Aus- Ganz abgesehen davon, dass es nicht effizient ist, so etwas
sage von Herrn Bundesrat Stich, dass diese Lösung im zu tun. Ich bin eigentlich erstaunt, dass im Ständerat ein
Grunde genommen wenig bringe: Gerade bei den unteren solches Begehren soviel Zustimmung finden kann. Denn im
Einkommen, bei einem Reineinkommen von 25 000 Fran- administrativen Bereich sind die Leidtragenden die Kan-
ken, bei dem Berufsauslagen, Schuldzinsen und anderes tone. Es ist nicht der Bund, der diese Steuer einziehen muss,
bereits abgezogen sind - wir haben in unseren Kreisen, in der die Veranlagung und die Abzüge vornehmen muss. Es
unserem Kanton sehr viele solcher Einkommen -, macht die sind die Kantone. Was würden Sie wohl sagen, wenn wir
Entlastung doch 19,98 Prozent aus. Das ist eine erhebliche, einmal über die Köpfe der Kantone hinweg etwas verordnen
ins Gewicht fallende Entlastung. Auch bei einem Einkom- würden, das für die Kantone mehr Aufwand bringt? Das
men von 50 000 Franken macht sie immerhin noch würde ich nicht .tun.
12,23 Prozent aus; nachher nimmt sie allerdings rapide ab. Konjunkturpolitisch - meines Erachtens auch staatspoli-
Wie dargelegt, werden wir aber erst im Rahmen der defini- tisch - ist es sicher falsch. Wir dürfen ohne weiteres ein,
tiven Lösung eine endgültige Entscheidung treffen. zwei Jahre warten, bis diese Abzüge gewährt werden. Man
Den Ausführungen von Herrn Miville, dass es nicht angehen muss sich folgendes bewusst sein : Auch wenn es 19 Prozent
könne, «alle möglichen Begehrlichkeiten abzudecken, oder 20 Prozent sind, Herr Gadient, dann macht das nach
gemessen an anderen Aufgaben», kann ich unter gar keinen diesem System für die Steuerpflichtigen im Jahr zehn Fran-
Umständen folgen. Aus der Tabelle in der erwähnten Bot- ken aus. Ein anderes System, einen generellen Abzug, einen
schaft, Seite 274, ergibt sich, dass die Steuerersparnis für prozentualen Abzug auf der Jahressteuer könnten wir in
Konkubinatspaare nach geltendem Recht bis zu 60 Prozent guten Treuen nach dem Motionstext nicht wählen; denn
ausmacht. Der vom Bundesgericht als verfassungsmässig wenn wir beispielsweise ein Prozent Rabatt für alle gewäh-
Interpellation Muheim 50 5 mars 1987
ren würden, würde der Rabatt bei einer Jahressteuer von #ST# 85.964
500 Franken noch fünf Franken ausmachen. Bei 500 000
Franken würde es dann 5000 Franken Rabatt geben. Interpellation Muheim
Dass wir bei der Verabschiedung des Gesetzes über die
direkte Bundessteuer Ermässigungen anbringen werden, ist Bundesfinanzen. Strukturelle Reform
auch ganz selbstverständlich. Ohne das geht es sicher nicht. Réforme des finances fédérales
Es stellt sich aber auch hier die Frage: Soll es vorwegge-
nommen werden? Man hat schon gesagt, dieses Gesetz
könnte nicht so rasch in Kraft treten, wenn das Referendum
ergriffen würde. Wenn Sie schon jetzt alle Erleichterungen
vorwegnehmen, welche das Gesetz dem Steuerzahler brin- Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1985
gen wird, so kann er das Gesetz seelenruhig ablehnen. Sie Es ist von der in weitesten Kreisen unbestrittenen Tatsache
ermöglichen durch die Vorwegnahme des Rabattes das auszugehen, dass unsere Bundesfinanzen einer strukturel-
Referendum erst recht. Man kann dann ungestraft das Refe- len Reform bedürfen. Die politische Erfahrung lehrt uns
rendum ergreifen. Das scheint mir keine sinnvolle Politik zu dabei, dass ein schrittweises Vorgehen das Richtige ist. Dies
sein. setzt voraus, dass eine Idee über die wesentlichen Elemente
Für den einzelnen Bürger macht das also sehr wenig aus; einer Reform vorliegt. Eine Reihe von Begehren und Anre-
aber insgesamt werden es - je nachdem, wie man den gungen zu Einzelfragen wie auch zu einem Reformsystem
Rabatt ausgestaltet - doch zwischen 170 und 250 Millionen liegen auf dem Tisch des Bundesrats.
Franken sein. Das ist unsere Rechnung, und ich denke, dass Der Bundesrat wird ersucht, sich in diesem Zusammenhang
wir-wenn schon-dann auch bei den Kinderabzügen etwas zu folgenden Fragen zu äussern:
tun müssen, obwohl das Ganze dadurch noch einmal 1. Hat der Bundesrat eine generelle Vorstellung über die
schwieriger wird. Struktur der Finanzbeschaffung des Bundeshaushalts in
Herr Gadient hat gesagt, es sei Zeit, Ungerechtigkeiten zu den kommenden Jahren und Jahrzehnten?
beseitigen. Das ist richtig. Aber man sollte nicht Ungerech- 2. Ist die Gesamtbelastung der direkten Steuern (auf allen
tigkeiten beseitigen und neue, stossende Ungerechtigkeiten drei staatsrechtlichen Stufen von Gemeinde, Kanton und
schaffen. Stossende Ungerechtigkeiten schaffen Sie, wenn Bund) im Verhältnis zu den indirekten Steuern nicht unver-
Sie ein solches Gesetz haben wollen, weil es nämlich abso- hältnismässig hoch?
lut unmöglich ist, den Fremdarbeitern in der Schweiz und 3. Ist die indirekte Steuer aufgrund der veränderten Kon-
allen Leuten, die der Quellensteuer unterliegen, diesen sumgewohnheiten nicht auch auf gewisse Dienstleistungen
Rabatt zu geben. Diese Lösung ist zwar letztlich vielleicht auszudehnen?
positiv für die Familien, aber die Entlastung macht nicht 4. Sollte nicht das schon längst fällige Subventionsgesetz
sehr viel aus, nämlich - wie wir gesehen haben - zwischen verwirklicht werden, um es als Instrument der rationelleren
10 und 70 Franken für ein Ehepaar ohne Kinder. Das ist nach und dabei insbesondere Personal sparenden Ausgabenbe-
diesem Vorschlag das Maximum. Für den Bund macht es wirtschaftung einzusetzen?
bedeutend mehr aus! Deshalb scheint mir, dass es gar 5. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen,
nichts schadet - auch konjunkturpolitisch nicht -, wenn wir um für ein solches Programm die hierfür notwendige breite
diese Rabatte etwas in die Zukunft verschieben. Wir sollten politische Zustimmung zu gewinnen?
heute nicht Ungerechtigkeiten schaffen.
Ich erinnere Sie auch daran, dass ich jetzt immer wieder Texte de l'interpellation du 17 décembre 1985
Briefe bekomme, auch wegen der Versicherungsabzüge bei- Tout le monde s'accorde à penser aujourd'hui qu'une
spielsweise, worin mir geschrieben wird, die Verwitweten, réforme structurelle des finances fédérales s'impose. L'ex-
die alleinstehenden alten Leute seien heute ganz eindeutig périence politique nous enseigne qu'il vaut mieux procéder
benachteiligt. Für diesen Rabatt von 10 bis 70 Franken wird par étapes, ce qui suppose que soient définies à l'avance les
Ihnen vermutlich niemand sehr dankbar sein. Aber diejeni- grandes lignes de la réforme. Bon nombre de requêtes et de
gen, die nichts bekommen, die sich ungerecht behandelt suggestions, portant aussi bien sur un système général de
fühlen, werden reagieren. Es ist also eine zweischneidige réforme que sur des points précis, ont déjà été adressées au
Massnahme, die Sie hier treffen wollen. Deshalb scheint mir, gouvernement.
auch unter diesem Gesichtspunkt sollten Sie das unter- A ce propos, le Conseil fédéral est invité à répondre aux
lassen. questions suivantes:
Wenn Sie die Motion überweisen, wird der Bundesrat-das 1. A-t-il une conception globale de la structure des res-
möchte ich Herrn Stucki sagen - an den Motionstext gebun- sources du budget fédéral pour les années et les décennies
den sein, vorausgesetzt, dass der Nationalrat die Motion à venir?
ebenfalls überweist. Wenn wir uns nicht daran halten wür- 2. Le fardeau des impôts directs (au niveau communal,
den, würden Sie uns sicher sagen: Die machen doch, was cantonal et fédéral) n'est-il pas beaucoup trop lourd com-
sie wollen. Diesen Ruf möchten wir uns natürlich nicht auch paré à celui des impôts indirects?
noch erwerben. Deshalb nehmen wir den Inhalt der Motio- 3. N'y a-t-il pas lieu, au vu des changements intervenus dans
nen so ernst, um nachher das Beste daraus zu machen. les habitudes des consommateurs, d'étendre les impôts
Sicher könnten wir nicht einfach von diesem Staffelrabatt indirects à certains services?
wegkommen, obwohl das-da bin ich mit Herrn Stucki einig 4. Ne faudrait-il pas adopter enfin la loi sur les subventions
- auf der anderen Seite von der Administration her wün- qui serait un moyen de gérer plus rationnellement les
schenswert wäre. Ich glaube auch nicht, dass man so etwas dépenses de l'Etat et, par la même, de faire des économies
tun könnte und tun sollte, ohne vorher die Kantone in einem de personnel?
Vernehmlassungsverfahren befragt zu haben. 5. Quelles démarches le Conseil fédéral pense-t-il entrepren-
Ich bin mir bewusst, dass wir später Geld für Steuererleich- dre en vue d'obtenir le large consensus politique nécessaire
terungen einsetzen müssen, aber ich betrachte den Zeit- à la réalisation d'un tel programme?
punkt dafür heute nicht als richtig. Heute brächte diese
Vorlage mehr Nachteile als Vorteile. Muheim: Mit meiner Interpellation will ich dem Bundesrat
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und ihr keine die längst fällige Gelegenheit geben, die Lage der Fiskalpoli-
Folge zu geben. tik in unserem Lande zu beurteilen. Unsere Verantwortung
Abstimmung - Vote als Ständerat bezieht sich nicht nur auf die Behandlung
einzelner Steuerpostulate, auch wenn das im politischen
Für Ueberweisung der Motion 23 Stimmen Raum viel attraktiver ist. Eine Diskussion über Familienbe-
Dagegen 3 Stimmen steuerung ist konkret; man kann frankenmässig genau beur-
An den Nationalrat - Au Conseil national teilen, was sie bedeutet. Mein Anliegen geht über diese rein
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Gadient Direkte Bundessteuer. Steuerrabatt für Verheiratete
Motion Gadient Impôt fédéral. Abattement pour les contribuables mariés
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.121
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 45-50
Page
Pagina
Ref. No 20 015 359
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