Chernobyl Aftermath, Nuclear Liability, and Videotex Adoption
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court discussed increased funding for energy research due to the Chernobyl disaster, highlighting the need for continued investment and collaboration with national entities. It also addressed nuclear power plant liability, confirming a comprehensive system with a billion-franc coverage that includes federal backing for amounts exceeding private insurance pools. Furthermore, the court debated the slow adoption of Videotex technology in Switzerland compared to other nations, exploring reasons for this lag and its potential societal benefits for decentralization, while also addressing personnel matters within the postal service that were subject to ongoing legal proceedings.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 2a zu, Art. 9 im, Art. 2 Absatz, Art. 2a; Chernobyl Aftermath, Nuclear Liability, and Videotex Adoption: It also addressed nuclear power plant liability, confirming a comprehensive system with a billion-franc coverage that includes federal backing for amounts exceeding private insurance pools. Furthermore, the court debated the slow adoption of Videotex technology in Switzerland compared to other nations, exploring reasons for this lag and its potential societal benefits for decentralization, while also addressing personnel matters within the postal service that were subject to ongoing legal proceedings.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe article is discussed in detail and the commission's proposal is to adhere to the National Council's decision, indicating its relevance to the proceedings.
Volltext
11.Juni 1986 319 PTT. Geschäftsbericht 1985
gespart, hier müssen wir 20 Millionen Franken mehr für die romontsch. Quei duess esser in exempel per tut ils com-
Energieforschung haben. Dann kommen wieder andere members dil Parlament. Engraziel fetg!
Bereiche, für die auch legitime Gründe geltend gemacht
werden können. Wir müssen mit einer Politik der kleinen Genehmigt - Approuvé
Schritte in der Energieforschung mehr tun. Es steht für mich
überhaupt nicht zur Frage: Wir müssen mehr tun. Das ist Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
eine nationale Aufgabe, da kommen wir nicht darum herum.
Das hängt nicht nur mit der bedauerlichen, tragischen Situa- Eintreten ist obligatorisch
tion aufgrund von Tschernobyl zusammen, sondern das war L'entrée en matière est acquise de plein droit
schon unser Vorhaben beim Verfassungsartikel und dann
bei diesem Multipack, welches wir nachher beschlossen Gesamtberatung - Traitement global du projet
haben. Deshalb sind natürlich auch die Leistungen des
NEFF nicht zu verachten, schon rein finanziell nicht zu Titel und Ingress, Art. 1 und 2
vernachlässigen. Insgesamt wurden über 100 Millionen für Antrag der Kommission
Energieforschung und davon dieser Anteil vom NEFF ausge- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
geben.
Aber noch auf etwas Wichtiges sei hingewiesen: auf die Titre et préambule, art. 1 et 2
Zusammenarbeit mit dem NEFF bei der Forschungsförde- Proposition de la commission
rung. So kommt natürlich viel Wissen aus der Praxis herein, Adhérer à la décision du Conseil national
und damit können auch Gefahren von Forschungsleerläufen
- das ist nicht boshaft gemeint - mindestens wesentlich Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Nicht
nur der finanzielle Bereich ist für uns nützlich. Die Zusam- Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen
menarbeit mit dem NEFF ist für uns auch unter diesem (Einstimmigkeit)
Gesichtspunkt wertvoll. Das zu dieser Frage.
Frau Ständerätin Bührer, Kernenergiehaftpflicht: Die An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Bemerkung über die Bundesrepublik Deutschland, die nun
auch übergegangen ist zu einer kausalen, relativ un-
beschränkten Haftung, ruft nach einer Ueberprüfung unse-
rer zwischenstaatlichen Abmachungen Bundesrepublik #ST# 86.025
Deutschland-Schweiz. Wir kennen ja dank unserem Kern-
energiehaftpflichtgesetz, das seit einigen Jahren in Kraft ist, PTT. Geschäftsbericht 1985
bereits eine sehr weitgehende Kausalhaftung. Es gibt nur
einen Einwand gegen die Haftung, das ist grobes Selbstver- PTT. Gestion 1985
schulden des Geschädigten. Im übrigen haften die Kern-
kraftwerke ja nach diesem Gesetz auch für Ereignisse, die Bericht vom 16. April 1986
höherer Gewalt zuzuschreiben sind. Rapport du 16 avril 1986
Beschlussentwurf siehe Seite 51 des Berichtes
Zur Frage der Versicherungsdeckung: Die Deckung der Projet d'arrêté voir page 51 du rapport
Haftpflicht der Kernkraftwerke durch einen Pool von Versi- Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern
cherungen wurde auf 400 Millionen erhöht. Das ändert am S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria-
Total nichts, weil wir seinerzeit mit dem Gesetz eine versi- strasse 21, Berne
cherungstechnische Haftung bis zu einer Milliarde Franken Beschluss des Natipnalrates vom 4. Juni 1986
geschaffen haben. Davon wurden bisher 300 Millionen und Décision du Conseil national du 4 juin 1986
jetzt 400 Millionen durch den Pool der Privatversicherung
abgedeckt. Der Rest, bis zu 1 Milliarde, wurde und wird auf
einer versicherungstechnischen Basis durch den Bund
abgedeckt, indem die Kernkraftwerke dem Bund Versiche-
rungsprämien bezahlen. Das sind Dutzende Millionen Fran- Moll, Berichterstatter: Im Departement von Herrn Bundesrat
ken. Die Milliarde bleibt also. Die Versicherungsdeckung Schlumpf befinden sich noch andere aktuelle Aufgabenbe-
durch den Bund ist kleiner geworden (600 Mio.), die Dek- reiche, als sie Herr Steiner erwähnt hat. Ich möchte einen
kung durch den Pool der Versicherungen (400 Mio.) dafür davon herausnehmen, nämlich Videotex als neues Informa-
grösser. Dadurch dürfte sich für die Kernkraftwerke keine tions- und Kommunikationssystem. Aus dem Geschäftsbe-
Veränderung ergeben, die ins Gewicht fällt, zahlen sie doch richt der PTT geht hervor, dass Ende 1985 2856 Abonnenten
Versicherungsprämien beim Bund und beim Pool der Versi- als Informationsbezüger an die Videotex-Zentrale der PTT
cherungen. angeschlossen waren. Im Vergleich mit dem umliegenden
Ausland sind das sehr, sehr wenige. So geht beispielsweise
Nach dieser Milliarde kommt das, was Frau Bührer anvisiert, aus den Erläuterungen zum Entwurf einer Videotex-Verord-
die sogenannte Grossschadenregelung. Wenn durch diese nung hervor, dass die Deutsche Bundespost 35 000 Abon-
Milliarde Versicherungsdeckung und durch das eigene Ver- nenten bedient. Im weiteren ist aus den gleichen Erläuterun-
mögen des Unternehmens, das ja voll haftbar ist, die Schä- gen ersichtlich, dass in Frankreich - deshalb ist ein Ver-
den nicht gedeckt werden könnten, käme das Institut der gleich schwer- dieses Videotex staatlich massiv unterstützt
Grossschadenregelung zum Tragen, das eine Beschlussfas- wird. Immerhin sind dort bereits über 1 Million Minitel-Appa-
sung durch die Bundesversammlung erfordert. rate in Betrieb. Und einer Zeitungsnotiz aus der «Neuen
Sie haben die Frage gestellt, ob wir die Fragen der Haft- Zürcher Zeitung» habe ich entnommen, dass in Frankreich
pflicht und der Versicherung überprüfen. Das tun wir in der bis Ende 1986 3 Millionen Minitel-Geräte installiert sein
Tat. Das schwere Unglück von Tschernobyl hat dazu beson- sollen.
dere Veranlassung geboten. Das Problem der grenzüber- In der Schweiz scheint hingegen ein gewisser Entwicklungs-
greifenden Haftung ist nicht gelöst. In verschiedenen Län- rückstand zu bestehen. Das lese ich zwar nicht direkt aus
dern hat man ähnliche Systeme der Haftung und Deckung den Erläuterungen zum Entwurf, aber indirekt zwischen den
über Grenzen hinweg. In diesem Zusammenhang überprü- Zeilen. Ich frage den Bundesrat an:
fen wir das Institut. Wo liegen die Gründe für diesen Entwicklungsrückstand?
Darf ich noch einmal zurückkommen auf das Votum von Sind es möglicherweise Ueberforderungen beim Projektma-
Herrn Steiner und sagen: nagement oder Koordinationsschwierigkeiten? Wie sieht
Miu car cusseglier dus stands, signur Steiner, Jen engraziel der Bundesrat die weitere Entwicklung im technischen und
fetg per Vos plaids fetg simpatics en nies lungatg organisatorischen Bereich?
PTT. Gestion 1985 320 11 juin 1986
Dann informiert der Geschäftsbericht auch darüber, dass im Ich habe einige konkrete Beispiele, vor allem eines aus dem
Einvernehmen mit dem Verkehrs- und Energiewirtschafts- romanischen Berggebiet. Dort hat sich eine kleine, aber sehr
departement eine wissenschaftliche Untersuchung über die leistungsfähige Firma sehr stark engagiert - in der
gesellschafts- und medienpolitischen Auswirkungen von Annahme, dass sie mit Videotex ihren Standortnachteil ver-
Videotex angeordnet worden ist. Welche gesellschafts- und mindern könnte.
medienpolitischen Auswirkungen erwartet der Bundesrat Wir wollen das in der Hoffnung weitertreiben, dass sich
von der Einführung von Videotex? Wird Videotex sich vor- dann auch eine genügende Verteilung einstellt. Ich meine
nehmlich im kommerziellen Bereich auswirken, oder ist aber nicht, dass wir das vom Staat aus mit Gratisabgaben
damit zu rechnen, dass dieses neue Informations- und Kom- usw. «à la France» machen könnten.
munikationssystem nach einer verbesserten Kosten-Nutzen- Zur Frage von Herrn Schönenberger: Es ist zu beachten,
Analyse auch im privaten, im persönlichen Bereich verwend- dass Generaldirektor Nobel ganz konkrete Tatbestände vor-
bar ist? gehalten wurden: das Geburtagsfest und eine Audi-Sache.
Diese konkreten Vorhalte wurden im Rahmen der GPK
Schönenberger: Ich habe nur eine Frage zu stellen. Ich untersucht. Die GPK hat nicht reingewaschen, sondern sie
möchte Herrn Bundesrat Schlumpf anfragen, ob nicht bei hat ihre Feststellungen gemacht - ich habe den Eindruck,
den PTT, nachdem der Fall Nobel anscheinend erledigt ist, sie habe das sehr gründlich getan - und ihre Empfehlungen
auch der Fall Fischer erledigt werden könnte. Ich frage dies, abgegeben. Auch ich hatte Gelegenheit, mich einlässlich zu
weil ich die Zuschrift eines besorgten Bürgers erhalten äussern. Von einem Reinwaschen ist sicher keine Rede.
habe, der mir schreibt: «Mich beschäftigt nach wie vor, dass Bei Herrn Fischer geht es um eine ganz andere Frage. Da
derjenige, der Missbräuche und Delikte im Staatsbetrieb geht es um das Loyalitätsprinzip und die Frage der Verant-
PTT bei höchsten Beamten aufdeckt, dafür bestraft wird, wortung oder Teilverantwortung an der seinerzeitigen
andererseits der zuständige Generaldirektor von der GPK Aktion anonymer Briefe. Es geht nicht um Einzelsachver-
reingewaschen wird. Wo ist da die Gerechtigkeit in unserem halte - Fehlleistungen wirft man ihm nicht vor, das steht
Staate, in welchem rechtsstaatlich alles scheinbar zum nicht zur Diskussion -, sondern um das Loyalitätsproblem,
besten bestellt ist?» welches auch seinerzeit zur Entlassung geführt hat. Nicht
Ich wäre Herrn Bundesrat Schlumpf dankbar, wenn er mir erledigt sind beide Fälle, weil bei den zuständigen Untersu-
hier eine Antwort zur Weiterleitung an den Fragesteller chungsinstanzen in Bern Strafverfahren laufen, mit denen
geben könnte. wir nichts zu tun haben. Unser Justiz- und Polizeideparte-
ment hat die Ermächtigung für die Strafuntersuchung
Bundesrat Schlumpf: Zu den Fragen von Ständerat Moll: Ich gegen beide, sowohl Herrn Nobel wie Herrn Fischer, gege-
bin froh, dass sie gestellt werden, weil sie im Zusammen- ben. In diesem Strafverfahren wird letzten Endes unter straf-
hang mit dem Vernehmlassungsverfahren aktuell sind und rechtlichen Gesichtspunkten die Verantwortlichkeit beur-
man sich schon mit der Frage beschäftigen muss, ob wir teilt.
Videotex definitiv in Dienst nehmen wollen; denn die Sie können also Ihrem Anfragenden antworten: Es wurde
Entwicklung in unserem Lande ist, wie Sie zu Recht gesagt nicht reingewaschen, auch nicht mit ungleichen Ellen
haben, verglichen mit anderen Ländern sehr langsam. Wir gemessen, und beide Fälle sind nicht erledigt, weil die
sind bei ungefähr 2500 Abonnenten gelandet. Das ist weni- Verfahren laufen.
ger als das, was wir seinerzeit erwartet haben. Warum dem
so ist, ist schwer zu beurteilen. Es liegt nicht etwa an der M. Ducret: Puisque l'on a parlé du Vidéotex, j'aimerais rap-
technischen Bereitstellung, sondern an der Nachfrage, die peler très brièvement que lorsque le choix des normes a été
erst langsam in Gang gekommen ist. Ob das damit zusam- fait en matière de télévision, toute la Suisse romande s'est
menhängt, dass wir eben doch als Kleinstaat mit 42 000 trouvée dans la même situation. Alors que toute la Suisse
Quadratkilometern weniger grosse Distanzen zu überwin- alémanique peut facilement recevoir, sans dépenses supplé-
den haben als zum Beispiel Frankreich oder die Bundesre- mentaires les programmes de l'Autriche et de l'Allemagne,
publik Deutschland und deshalb Standortverbesserungen les Romands, par contre, s'ils veulent capter les émissions
durch diese neue Kommunikationstechnologie bei uns de la France, doivent acheter des téléviseurs dont le coût est
etwas weniger vordringlich sind, das möchte ich offen- d'environ 40 pour cent supérieur. Le Vidéotex est une
lassen. machine - nous le savons - qui est compatible avec ce qui
Frankreich ist sehr rasch vorangekommen, weil der Staat se fait en Allemagne mais qui est incompatible avec ce qui
über seine Gesellschaft Videotex wesentlich alimentiert; er se fait en France. La question se pose de savoir de quelle
gibt sogar Geräte gratis ab. Das ist bei uns natürlich nicht façon une éventuelle compatibilité de ces systèmes pourrait
der Fall. être assurée par les PTT. La télévision suisse s'est refusée à
Einen Entwicklungsrückstand haben wir in der Nachfrage, transmettre les programmes français avec les, normes
nicht in der Technologie. Die Gründe könnte ich nicht bes- suisses. Seuls les téléréseaux locaux le font. Avec le Télétex,
ser erklären, als ich es eben versuchte. faudra-t-il vraiment que les Suisses romands, pour des rai-
Die weitere Entwicklung - damit zu Ihrer zweiten Frage - sons de relations internationales normales- la France est un
muss man sich bei diesen neuen Technologien immer über- des gros clients de la Suisse et nous sommes également
legen. Es muss etwas für die Gesellschaft, vielleicht auch für gros clients en France - possèdent deux appareils, un qui
die Wirtschaft bringen. Dass man davon nur quasi als Spie- fonctionne avec la France et un autre avec la Suisse? Je
lerei Gebrauch macht, wäre nicht gerechtfertigt. Hier glaube pense que la question vaut la peine d'être étudiée afin que la
ich aber: Videotex kann tatsächlich mehr bringen, wenn es Suisse romande ne soit pas mise en état d'infériorité dans
einmal über ein weit grösseres Netz verfügt, weil Standort- les relations internationales avec les nouveaux systèmes qui
nachteile verkleinert oder vermieden werden können, und sont à disposition. A mon avis, la Suisse doit faire un effort
zwar sowohl für den Anbieter weitab im Kanton Thurgau dans ce sens puisque l'on a choisi un modèle compatible
oder im Kanton Tessin oder in Genf als auch für den Nach- avec celui des Allemands.
frager auf der anderen Seite. Diese werden durch Videotex,
wenn das einmal funktioniert und wenn Angebotskataloge Bundesrat Schlumpf: Ich kenne das Problem natürlich. Es
angeschlossen sind, einander faktisch nähergebracht. Inso- wurde schon früher an mich herangetragen. Wir kennen
fern glaube ich, dass die Videotexentwicklung durchaus im diese Situation von früher; bei der Einführung des Farbfern-
Sinne unserer staatspolitischen Vorstellungen liegen wird, sehens ging es ja auch um verschiedene mögliche Systeme.
nämlich die dezentralen Strukturen bevölkerungsmässig Welches System gewählt wird, das ist natürlich eine Frage,
und auch wirtschaftlich zu fördern und der anhaltenden die letzten Endes nur Fachleute beurteilen können, das sind
Ballung in den Agglomerationen entgegenzuwirken. Aber hochtechnologische Probleme. Da bin ich als Politiker weit
ich muss zugeben, dass sich vorderhand die Realität noch überfordert. Mehrere Systeme, also zwei Systeme im glei-
weit weg von solchen Erwartungen befindet. chen Land zu führen, wird bei unserem kleinen Staat als
12. Juni 1986 321 Asylgesetz. Revision
nicht möglich bezeichnet. Ob andere Möglichkeiten - wie #ST# Achte Sitzung - Huitième séance
Transponder- bestehen, kann ich nicht beantworten, aber
wir werden dafür besorgt sein, dass alles getan wird, damit Donnerstag, 12. Juni 1986, Vormittag
niemand benachteiligt wird, vor allem sprachregional nicht. Jeudi 12 juin 1986, matin
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral 8.00 h
Eintreten ist obligatorisch Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission 85.072
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Asylgesetz. Revision
Titre et préambule, Art. 1,2
Proposition de la commission Loi sur l'asile. Révision
Adhérer à la décision du Conseil national
Siehe Seite 246 hiervor - Voir page 246 ci-devant
Angenommen - Adopté Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 1986
Décision du Conseil national du 11 juin 1986
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Differenzen - Divergences
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
C
Präsident: Einzelne Fraktionen haben den Start zu ihrem Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des
Ausflug auf 11.00 Uhr festgesetzt. Ich schlage Ihnen vor, Bundeshaushaltes
dass wir das Geschäft «Schwerverkehrsabgabe. Volksinitia- Loi fédérale instituant des mesures destinées à améliorer
tive» morgen behandeln. Der Herr Kommissionspräsident les finances fédérales
hat mir gesagt, dass er ungefähr 10 Minuten brauche für
sein Eintretensreferat. Das würde an sich den Termin bereits Art. 2a
überschreiten. Wir müssen dieses Geschäft also vertagen. Antrag der Kommission
Mehrheit
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Le débat sur cet objet est interrompu Minderheit
(Hefti)
Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr Festhalten
La séance est levée à 10 h 55
Art. 2a
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Hefti)
Maintenir
Miville, Berichterstatter: Wir haben im Ständerat bei diesem
Bundesgesetz C beschlossen, den Artikel 2a zu streichen.
Nun hat der Nationalrat an diesem Artikel festgehalten. Wir
haben gestern in der Sitzung Ihrer Kommission den Präsi-
denten der nationalrätlichen Kommission beigezogen, und
er hat uns klargemacht, dass es sehr schwer sein würde, den
Nationalrat von seiner Haltung abzubringen. Der National rat
ist der Meinung, in diesem speziellen Gebiet sei auch dieser
spezielle Artikel nötig. Es müsse aus dem gleichen Gedan-
ken heraus, wie wir ihn bei Artikel 9 im Beschluss A (ausser-
gewöhnlicher Zustrom) formuliert haben, hier eine beson-
dere Bestimmung Platz greifen. Eine Bestimmung, die es
dem Bundesrat erlaubt, rasch zu reagieren. Man will hier
eine gewisse Flexibilität einführen, man will die nötigen
Massnahmen rasch ergreifen können, ohne langes Hin und
Her. Wir haben uns dieser Meinung angeschlossen und sind
mehrheitlich - zum Teil widerstrebend; mit 7 gegen
1 Stimme - zur Auffassung gelangt, dass hier dem National-
rat zu folgen sei, und wirbleiben auch bei der schon von uns
im Plenum geäusserten Auffassung, dass die beiden Bestim-
mungen hier nebeneinander Platz haben: Artikel 2 Absatz 3
(neu) und Artikel 2a. Unser Antrag lautet daher, auch in
dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Herr Hefti vertritt
nach wie vor die gegenteilige Auffassung. Er wird sie be-'
gründen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Geschäftsbericht 1985
PTT. Gestion 1985
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 319-321
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