Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-996 KI-generiert

Switzerland and the Nuclear Non-Proliferation Treaty Review Conference

Geschäftsnummer VPB 85-996
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This parliamentary interpellation addressed concerns regarding the Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT) and the outcomes of its third review conference. The questions focused on Switzerland's role and stance on issues such as arms control, disarmament, international cooperation in peaceful nuclear energy use, and the potential impact of new technologies on the treaty's effectiveness. The government's written response detailed the conference's proceedings, emphasizing its success in reaching a consensus and reaffirming the NPT's significance. It highlighted progress in preventing the proliferation of nuclear weapons and acknowledged the need for continued efforts in disarmament, particularly regarding a comprehensive test ban treaty. The response also outlined Switzerland's position on "full-scope safeguards" and its commitment to enhancing the treaty's credibility and global acceptance.

Legislator-Regeste

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Switzerland and the Nuclear Non-Proliferation Treaty Review Conference: Das Büro teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die organi- dern, die dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten sind (z.B.

Schlagwörter

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Abrüstung Internationale Zusammenarbeit Kognitionsbefugnis Verstärkte Zusammenarbeit Regierungskonferenz Luganer Übereinkommen
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Volltext

20. Juni 1986 N 997 Interpellation Braunschweig

Mittel der sogenanten organisierten Debatte (Art. 64a) gie und Fernfeststellung - Satellitentechnologie - wahrge-

wurde in der Regel zurückhaltend und nur für bestimmte, nommen und lokalisiert werden).

speziell dafür geeignete Debatten eingesetzt. Es sind dies Waren die neutralitätspolitischen Bedenken nicht eher Aus-

vor allem Eintretensdebatten zu grossen Vorlagen, bei druck von Ueberängstlichkeit und Mangel an Wagnisbereit-

denen die Hauptdiskussion in der Detailberatung stattfindet schaft? Liess sich unser Land von derselben Aengstlichkeit

und auch auf diese zu konzentrieren ist, oder Diskussionen leiten, als sich die Schweizer Delegation an den Vorberei-

über einen Bericht. Wir verweisen auf die Eintretensdebat- tungsgesprächen mit blockunabhängigen Staaten nicht ver-

ten zur Koordinierten Verkehrspolitik und zur Asylgesetzre- treten liess?

vision in der vergangenen Frühjahrssessio'n. 3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Aufforderung

Wie wir dies bereits bei früherer Gelegenheit getan haben an die Atomstaaten in der Schlusserklärung (immerhin

(84.919 Mo Bréplaz, 85.716 EA Ott), möchten wir erneut in wenigstens eine solche!) sehr unverbindlich und beschei-

Erinnerung rufen, dass es nur dank den verschiedenen den herausgekommen ist?

Rationalisierungsmassnahmen möglich ist, die hängigen 4. Warum widersetzte sich die Schweiz der Allgemeinver-

Geschäfte im Rahmen der ordentlichen Sessionen zu bindlichkeitserklärung von «ful-scope-safeguards» (umfas-

behandeln. So ist denn für dieses Jahr auch keine Sonder- sende Kontrollmassnahmen auf sämtlichen Atomanlagen

session notwendig. eines Landes) als Voraussetzung für Atomexporte nach Län-

Das Büro teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die organi- dern, die dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten sind (z.B.

sierte Debatte im Rahmen der verschiedenen Rationalisie- Argentinien, Brasilien, Indien, Israel, Pakistan, Sädafrika)?

rungsmassnahmen wie erwähnt nur in Ausnahmesituatio- Teilt der Bundesrat die Befürchtung über das Entstehen

nen verwendet werden soll. neuer Schwellenmächte resp. neuer Kernwaffenmächte

Was die erste Frage der Interpellation betrifft, verweisen wir (horizontale Prolifération) und über das Wegfallen des

auf die Antwort des Büros und der Fraktionspräsidenten- Anreizes, dem Atomsperrvertrag beizutreten?

konferenz auf die Einfache Anfrage Ott (Amtl. Bulletin 1985, 5. In welcher konkreten Weise wird sich der Bundesrat in

S. 2291 f.), insbesondere auf die Punkte 2 und 3. Zusammenarbeit mit den neutralen Staaten Europas und mit

den Blockfreien Staaten für die CTBT-Verhandlungen (Com-

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Büros prehensive Test Ban Treaty) einsetzen, nachdem das einsei-

teilweise befriedigt. tige Atomteststopp-Moratorium der UdSSR voraussichtlich

nur noch für kurze Zeit laufen wird?

Präsident: Wir kommen zum nächsten Abschnitt. Die fol- 6. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass der Atomsperrver-

genden Interpellanten verlangen Diskussion. Sie haben bei trag durch neue Technologien unterlaufen wird (insbeson-

den jeweiligen Interpellationen zu entscheiden, ob Sie Dis- dere der Laser-lsotopen-Trennung, der Plutoniumwirtschaft

kussion gestatten wollen oder nicht. durch den Bau von Wiederaufbereitungsanlagen und

schnelle Brutreaktoren, der Fusionsforschung usw.)?

Texte de l'interpellation du 19 décembre 1985

#ST# 85.996 Le Conseil fédéral est-il prêt à fournir aux Chambres et au

public, en réponse à la présente interpellation ou indépen-

Interpellation Braunschweig damment d'elle, un rapport sur le déroulement, les résultats

Atomsperrvertrag. et l'évaluation de la 3e conférence de réexamen tenue du

3. Ueberprüfungskonferenz 27 août au 20 septembre 1985, ainsi que sur l'avenir du traité

de non-prolifération nucléaire, en pensant en particulier à

Accord de non-prolifération nucléaire, l'horizon 1995?

lile conférence de réexamen Ce rapport devra en particulier présenter les contributions

de la Suisse, ses possibilités et ses limites, et répondre aux

questions suivantes:

1. Quelles suites ont eues pendant la conférence, dans la

déclaration finale et les trois documents de travail subsé-

Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1985 quents de la Suisse: facilitation de la coopération internatio-

Ist der Bundesrat bereit, über Verlauf, Ergebnisse und Ein- nale (à propos de l'article IV), projet de clause d'arbitrage

schätzung der 3. Ueberprüfungskonferenz vom 27. August (de 1980), mesures spécifiques tendant au contrôle des

bis zum 20. September 1985 und über die Zukunft des armements et au désarmement (en rapport avec l'article VI)?

Atomsperrvertrages - nicht zuletzt im Hinblick auf das Jahr En particulier comment le Conseil fédéral se représente-t-il

1995-entweder im Rahmen dieser Interpellationsbeantwor- ces mesures?

tung oder unabhängig von ihr zuhanden des Parlaments 2. Pourquoi la délégation suisse n'a-t-elle pas appuyé les

und der Oeffentlichkeit einen Bericht zu erstatten? deux résolutions du Mexique (secondées par le Japon, la

Dieser Bericht soll insbesondere auch die Beiträge der Nouvelle-Zélande, l'Australie, la Suède, le Danemark, l'Ir-

Schweiz, ihre Möglichkeiten und Grenzen zur Darstellung lande, la Roumanie entre autres) proposant la déclaration

bringen und auf die folgenden Fragen eine Antwort geben: unilatérale et immédiate d'un moratoire sur tous les essais

1. Welche Folgen hatten während der Ueberprüfungskonfe- nucléaires, ainsi que le «gel» des arsenaux nucléaires.

renz, in der Schlusserklärung - und seither - die drei (Aujourd'hui, il est possible de détecter et de localiser les

Arbeitspapiere der Schweiz: Erleichterungen im Bereich der essais atomiques jusqu'à une limite inférieure d'une kilo-

internationalen Zusammenarbeit (zu Art. IV), Vorschlag für tonne, grâce à la séismologie, à la télédétection, ainsi qu'à la

eine Streitschlichtungsklausel aus dem Jahre 1980, kon- technologie des satellites). Les réserves formulées au nom

krete Massnahmen im Bereich der Rüstungskontrolle und de la neutralité n'étaient-elles pas plutôt la manifestation

der Abrüstung (zu Art. VI)? d'une crainte et d'une pusillanimité excessive? Notre pays

Welche Vorstellungen hat der Bundesrat über diese konkre- s'est-il laissé influencer par de semblables craintes lorsqu'il

ten Massnahmen, die er fordert? a refusé de participer aux pourparlers des pays non alignés?

2. Warum setzte sich die Schweizer Delegation nicht für die 3. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que l'exhortation faite

beiden Resolutionen Mexikos ein (die inhaltlich von Japan, aux pays nucléarisés dans l'acte final était bien modeste et

Neuseeland, Australien, Schweden, Dänemark, Irland, fort peu contraignante? (Il est vrai que c'était mieux que

Rumänien usw. unterstützt worden waren), die sofortige rien!).

einseitige Erklärungen für ein Moratorium sämtlicher Atom- 4. Pourquoi la Suisse s'est-elle opposée à une déclaration

tests und das Einfrieren der Atomwaffenarsenale auf dem de portée générale instituant des contrôles exhaustifs de

gegenwärtigen Stand verlangten? (Heute können Atomtests toutes les installations nucléaires d'un pays (en anglais: «füll

bis hinunter auf eine Kilotonne Sprengkraft durch Seismolo- scope safeguards») comme condition préalable à toute

Interpellation Braunschweig 998 N 20 juin 1986

exportation de matériel nucléaire vers un pays non-membre und der Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Agen-

du traité de non-prolifération (par exemple l'Argentine, le tur (IAEA) (Art. III) unterstreicht das Schlussdokument von

Brésil, l'Inde, Israël, le Pakistan, l'Afrique du Sud)? Le neuem, dass der Atomsperrvertrag die weltweite Förderung

Conseil fédéral partage-t-il la crainte d'une «prolifération der friedlichen Nutzung der Kernenergie und das Recht

horizontale» (apparition de nouveaux pays dotés d'armes jedes Staates auf Erforschung, Entwicklung und Nutzung

nucléaires) et d'une baisse des attraits incitant à adhérer au der Kernenergie für friedliche Zwecke garantiert. Die erziel-

traité? ten Fortschritte bei der weltweiten Kernenergienutzung

5. Comment le Conseil fédéral entend-il précisément agir en erlaubten es, die internationale Zusammenarbeit der Ver-

coopération avec les pays neutres d'Europe et les non- tragsmitglieder in diesem Bereich positiv zu würdigen. Das

alignés en faveur du traité d'interdiction générale des essais Dokument hält jedoch fest, die bilaterale Zusammenarbeit

nucléaires (comprehensive test ban treaty), compte tenu könne durch Erleichterungen von administrativen Prozedu-

notamment de l'échéance prochaine du moratoire unilatéral ren verbessert werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf,

de l'URSS sur les essais nucléaires? darüber an der nächsten Konferenz Bericht zu erstatten.

6. Le gouvernement est-il conscient des risques que le traité Besondere Beachtung hat die Konferenz den nuklearen

de non-prolifération soit vidé de sa substance par de nou- Interessen der Entwicklungsländer geschenkt. Das Schluss-

velles technologies (notamment la séparation isotopique au dokument erwähnt mit Genugtuung die qualitative und

laser, le retraitement du plutonium et son emploi en surrégé- quantitative Verbesserung der technischen Hilfe, die im

nérateur, la fusion nucléaire)? Rahmen der IAEA erzielt worden ist, und fordert die Mit-

gliedstaaten auf, bei ihrer Zusammenarbeit besondere

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht nehmen. Die Entwicklungsländer unterbreiteten in diesem

eine schriftliche Antwort. Zusammenhang Vorschläge fürweitere, vorallem finanzielle

Massnahmen. Diese wurden von der Konferenz der IAEA zur

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates weiteren Prüfung überwiesen.

vom 3. März 1986 Einmal mehr hat die Konferenz die Glaubwürdigkeit der

Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986 Kontrolltätigkeiten der IAEA bestätigt. Die dem Vertrag nicht

Die Ergebnisse der dritten Konferenz zur Ueberprüfung des beigetretenen Staaten werden aufgerufen, sich völkerrecht-

Atomsperrvertrages lassen sich wie folgt zusammen: lich verbindlich zu verpflichten, auf den Erwerb von Atom-

Gemäss Artikel VIII des Atomsperrvertrages haben die alle waffen und Sprengkörpern zu verzichten und alle ihre

fünf Jahre stattfindenden Ueberprüfungskonferenzen zur nuklearen Tätigkeiten unter die IAEA-Kontrollen zu stellen.

Aufgabe, «die Wirkungsweise dieses Vertrages zu überprü- Die Lieferstaaten ihrerseits werden aufgefordert, bei ihrer

fen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die internationalen Zusammenarbeit und bei der Festlegung

Bestimmungen des Vertrages verwirklicht werden». Der Ver- ihrer Exportpolitik dieses Ziel mit wirksamen Schritten anzu-

trag als solcher bzw. Aenderungen des Vertrages fallen streben.

demnach nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ueberprü- Anstrengungen zur Anpassung der Liste kontrollpflichtiger

fungskonferenzen; ihre Rolle beschränkt sich darauf, Kon- Materialien und Einrichtungen ah die sich wandelnden tech-

trolle auszuüben über die Art und Weise, wie der Vertrag nologischen Gegebenheiten werden unterstützt.

durchgeführt wird. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Das Schlussdokument begrüsst die freiwillige Unterstellung

Charakter. von zivilen Anlagen in Kernwaffenstaaten unter IAEA-Kon-

Die dritte Ueberprüfungskonferenz fand vom 27. August bis trollen und bestätigt, dass eine bessere Trennung der zivilen

zum 20. September 1985 in Genf statt. Die Debatten und die und militärischen Brennstoffprogramme in diesen Staaten

Beratungen wurden in einem sachlichen Klima geführt; die die Zusammenarbeit mit ihnen erleichtern würde.

rund 90 Teilnehmerstaaten (von 128 Vertragsmitgliedern) Der Bundesrat beurteilt diese dritte Ueberprüfungskonfe-

waren trotz zum Teil gegensätzlicher Positionen bestrebt, renz als einen Erfolg. Die Konferenz hat den Atomsperrver-

einen Konsens zu finden. Es gelang dieser Konferenz, ein- trag als Eckpfeiler des internationalen Nuklear- und Nonpro-

stimmig ein Schlussdokument zu verabschieden, was vor liferationsregimes bestätigt. Das einstimmig angenommene

fünf Jahren nicht möglich war. Schlussdokument ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung

Die Konferenz unterstreicht von neuem in ihrem übrigens von Vertragsstaaten, welche das Vertragssystem im Hinblick

öffentlich zugänglichen Schlussdokument die sicherheits- auf die 1987 geplante UNO-Konferenz über die Förderung

politische Bedeutung des Atomsperrvertrages, der im Inter- der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der

esse aller Staaten, auch derjenigen die ihm nicht beigetre- friedlichen Verwendung der Kernenergie (UNCPICPUNE)

ten sind, liege, und anerkennt, dass das Hauptziel des Ver- und gegenüber Nichtvertragsstaaten stärkt.

trages, die Verhinderung der Entstehung neuer Kernwaffen- Der Schlussdokument enthält auch von der Schweiz vertre-

staaten, in der Ueberprüfungsperiode erreicht worden ist. tene Postulate, die zur Verbesserung der internationalen

Im Mittelpunkt der Debatten der dritten Ueberprüfungskon- Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Verwendung

ferenz stand Artikel VI des Vertrages, der die Mitglieder der Kernenergie beitragen. Die Glaubwürdigkeit der Kontrol-

verpflichtet, «in redlicher Absicht.Verhandlungen zu führen len der IAEA ist bestätigt, und die Bedeutung der Agentur für

über wirksame Massnahmen zur Beendigung des nuklearen die technische Zusammenarbeit insbesondere mit Entwick-

Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung lungsländern ist verstärkt worden.

sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Die Konferenz hat zusätzlich Druck auf die Kernwaffenstaa-

Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler ten ausgeübt, im Rüstungskontroll- und Abrüstungsbereich

Kontrolle». Das Schlussdokument anerkennt, dass die Ver- Fortschritte zu erzielen. Als konkrete Massnahme wird der

tragsmitglieder dieser Verpflichtung formell nachgekom- Abschluss eines umfassenden Teststopp-Abkommens ver-

men sind, stellt aber fest, dass die entsprechenden Bemü- langt. Einmal mehr ist deutlich geworden, dass die rein

hungen zu keinen greifbaren Resultaten geführt haben. Die formelle Erfüllung von Artikel VI nicht genügt, um die Glaub-

Konferenz forderte die Kernwaffenstaaten auf, noch 1985 würdigkeit des Vertrages zu gewährleisten. Die Erfüllung

Verhandlungen zum Abschluss eines umfassenden multila- der Erwartungen im Abrüstungsbereich wird für den Weiter-

teralen Teststoppabkommens aufzunehmen und einem sol- bestand des Vertragssystems ü ber 1995 h inaus massgebend

chen Abkommen im UNO-Abrüstungsausschuss erste Prio- sein.

rität zu schenken. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt

Ferner enthält das Dokument Stellungnahmen zu Rüstungs- Stellung:

kontroll- und Abrüstungsvorschlägen, die auch im Rahmen 1. Die schweizerischen Empfehlungen zu Artikel IV betref-

der UNO zur Diskussion stehen, wie kernwaffenfreie Zonen, fend Erleichterung der administrativen Prozeduren bei der

Sicherheitsgarantien, regionale Abrüstungsverträge. Erteilung von Bewilligungen, klare Trennung der militäri-

Im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Art. IV) schen und zivilen Programme in Kernwaffenstaaten sowie

20. Juni 1986 .N 999 Interpellation Spalti

Berichterstattung über die Durchführung von Artikel IV sind des Atomsperrvertrages vorgenommen. Für die Zentrifugen-

von der Konferenz angenommen worden. Die Empfehlun- anreicherung und die Wiederaufarbeitung wurden sie kürz-

gen des Schlussdokumentes werden sich erst sukzessive lich durchgeführt. Neue Technologien können auf diese

auswirken. Weise erfasst werden.

Die Idee der Einführung eines obligatorischen Schiedsver-

fahrens hat die Schweiz schon während den Verhandlungen Abstimmung - Vote

zum Atomsperrvertrag in einem Memorandum und an den

beiden vorangehenden Ueberprüfungskonferenzen einge- Für den Antrag auf Diskussion 33 Stimmen

bracht. Wie an den vorhergehenden Verhandlungen ist auch Dagegen 40 Stimmen

an dieser Konferenz nicht darauf eingegangen worden. Die

Eingabe ist jedoch in den Schlussbericht aufgenommen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

worden, womit dem schweizerischen Wunsch, sich bei all- rates teilweise befriedigt.

fälligen späteren Revisionsverhandlungen auf ihr wiederholt

vertretenes Anliegen berufen zu können, Genüge getan ist.

Das Arbeitspapier zu Artikel VI geht von der Idee aus, dass

der Sperrvertrag nur dann glaubwürdig bleiben kann, wenn

im Bereich der Rüstungskontrolle und der Abrüstung kon- #ST# 86.320

krete Resultate erzielt werden. Die Schweiz anerkennt zwar,

dass Artikel VI formell erfüllt worden ist, verlangt aber, dass Interpellation Spalti

bis zur nächsten Konferenz substantielle Schritte unternom-

men werden. Dieses Prinzip ist - allerdings ohne Fristan-

Schweizerische Hochseeschiffahrt

gabe - ins Schlussdokument aufgenommen worden. Navigation suisse en haute mer

2. und 5. Der Bundesrat hat wiederholt zu den grundsätzli-

chen Problemen der Abrüstungs- und Rüstungskontrollpoli-

tik Stellung genommen und hierbei die schweizerischen

Erwartungen klar zum Ausdruck gebracht. Er erachtet es als

unzweckmässig, zu Einzelvorstössen Stellung zu nehmen, Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986

da nach bisheriger Erfahrung Erfolge im Abrüstungs- und Die schweizerische Hochseeschiffahrt ist von der weltweiten

Rüstungskontrollbereich nur im Zusammenwirken der Krise der internationalen Handelsschiffahrt stark betroffen.

hauptbeteiligten Mächte gefunden werden können. Es ist zu befürchten, dass die katastrophale Lage die Kon-

Ferner trat die Schweiz stets dafür ein, dass internationale kurrenzfähigkeit der ums Ueberleben kämpfenden schwei-

Verpflichtungen, die sie mitträgt, eingehalten werden. Sie zerischen Handelsflotte weiter beeinträchtigen wird und

wird dies weiterhin im Rahmen der durch die einzelnen damit die Erhaltung der Flotte und der Kapazität für Kriegs-

Vertragswerke und diplomatischen Foren gebotenen Mitwir- und Krisenzeiten gefährdet. Diese Entwicklung kann ernst-

kungsmöglichkeiten tun, und sie ist - wie anlässlich des hafte Konsequenzen auf die Versorgung der Schweiz in

Gipfeltreffens einmal mehr zum Ausdruck kam - auch Kriegs- und Krisenzeiten haben.

bereit, ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen. I.Wie beurteilt der Bundesrat heute die Bedeutung der

In ihrer Erklärung an der letzten Ueberprüfungskonferenz schweizerischen Hochseeschiffahrt als Instrument der Lan-

hat sie denn auch erneut den Abschluss eines umfassenden desversorgung in möglichen Krisen- und Kriegszeiten?

Teststoppabkommens verlangt. Ein solches wurde in der 2. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, und prüft er Massnah-

Präambel des partiellen Teststoppabkommens von 1963 und men, der schweizerischen Hochseeschiffahrt verbesserte

in derjenigen des Atomsperrvertrages in Aussicht gestellt. Rahmenbedingungen zu verschaffen, auf deren Grundlage

Der Begriff der «Nichtgebundenen und Neutralen Staaten» sie durch eigene unternehmerische Leistung ihre Existenz

war bisher im europäischen Rahmen für die entsprechende sicherstellen kann?

europäische Staatengruppe verwendet worden, in der die

Schweiz mitwirkt. An dieser dritten Ueberprüfungskonfe- Texte de l'interpellation du 4 mars 1986

renz wurde ihr eine weltweite Dimension gegeben. Die La crise mondiale de la navigation commerciale frappe

Schweiz ist nicht Mitglied der Gruppe der «Nichtgebunde- durement la navigation suisse en haute mer. Il est à craindre

nen Länder». que cette situation catastrophique compromette plus

3. Die Beurteilung des Schlussdokumentes durch den Bun- encore la compétitivité de notre flotte commerciale, qui lutte

desrat ist im ersten Teil dieser Beantwortung dargelegt. déjà pour sa survie, ei menace de ce fait son maintien et ses

4. Wie der Bundesrat schon wiederholt dargelegt hat, capacités dans des périodes difficiles. Cette évolution peut

betrachtet die Schweiz die universale Anwendung des être lourde de conséquences pour l'approvisionnement de

Sperrvertrages, d.h. die Kontrolle aller nuklearen Aktivitäten, la Suisse en temps de crise et de guerre.

als anzustrebendes Ziel. Er ist jedoch der Ansicht, dass «full- I.Quelle importance le Conseil fédéral accorde-t-il à la

scope»-Forderungen von Lieferstaaten die einzelnen Kun- navigation suisse en haute mer comme moyen d'approvi-

denstaaten zum Verzicht auf die Zusammenarbeit drängen sionnement national en temps de crise et de guerre?

können, so dass diese nukleare Anlagen aus eigenen Mit- 2. Voit-il la possibilité de fournir à la navigation suisse en

teln, somit unkontrolliert, herstellen. Mit lieferbezogenen haute mer de meilleures conditions générales, sur la base

Kontrollen können demgegenüber aufgrund ihrer kontami- desquelles elle pourra assurer son existence grâce à ses

nierenden Wirkung de facto «full-scope»-Kontrollen erreicht propres performances, et envisage-t-il de prendre des mesu-

werden. Die an der Konferenz ausgehandelte Kompromiss- res dans ce sens?

formel setzt «full-scope» als Ziel fest, das von den Liefer-

staaten mit wirksamen Mitteln anzustreben ist, sie überlässt Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bremi, Cin-

jedoch die Wahl der Mittel dem Ermessen der einzelnen cera, Fischer-Sursee, (Frei-Romanshorn), Früh, Graf, Hunzi-

Staaten. ker, Müller-Bachs, Müller-Meilen, Nef, Neuenschwander,

Die Beurteilung der sicherheitspolitischen Konsequenzen Ogi, Schule, Schwarz, Steffen, Tschuppert, Villiger, Wanner,

der Entstehung neuer Kernwaffenmächte hat der Bundesrat Weber-Schwyz, Zwingli (21)

in der Botschaft betreffend den Vertrag über die Nichtver-

breitung von Kernwaffen vom 30. Oktober 1974 dargelegt. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Daran hat sich in grundsätzlicher Hinsicht nichts geändert. Die Situation während des Zweiten Weltkriegs und die damit

6. Die dritte Ueberprüfungskonferenz hat die Bemühungen verbundenen Einschränkungen des Güterverkehrs und die

zur Anpassung der Liste kontrollpflichtiger Materialien und Abhängigkeit von ausländischer Transportkapazität haben

Einrichtungen an technologische Neuentwicklungen unter- die Schweiz als neutrales Binnenland bewogen, durch

stützt. Solche Anpassungen werden bei Bedarf im Rahmen Inkraftsetzen des Bundesbeschlusses vom 9. April 1941 eine

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Braunschweig Atomsperrvertrag. 3. Ueberprüfungskonferenz

Interpellation Braunschweig Accord de non-prolifération nucléaire, IIIe conférence de

réexamen

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Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.996

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 997-999

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Ref. No 20 014 465

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