Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-991 KI-generiert

Provisional Admission for Asylum Seekers Facing Deportation Obstacles

Geschäftsnummer VPB 85-991
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the status of rejected asylum seekers who cannot be deported for humanitarian reasons. The court acknowledged that while existing laws provide for temporary admission, this often involves recurring annual extensions, leaving individuals in a state of uncertainty. The court proposed anchoring the current practice of open internment as a form of provisional admission into law, which would also address employment and social welfare aspects. This approach aims to better accommodate humanitarian concerns without compromising the integrity of immigration laws or prejudicing future repatriation when conditions in their home countries improve.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 36bis freie, Art. 3 Asylgesetz, Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention; Provisional Admission for Asylum Seekers Facing Deportation Obstacles: The court acknowledged that while existing laws provide for temporary admission, this often involves recurring annual extensions, leaving individuals in a state of uncertainty. The court proposed anchoring the current practice of open internment as a form of provisional admission into law, which would also address employment and social welfare aspects. This approach aims to better accommodate humanitarian concerns without compromising the integrity of immigration laws or prejudicing future repatriation when conditions in their home countries improve.

Schlagwörter

KI-generiert
Asylgesetz vorläufige Aufnahme Ausschaffungshaft Heimschaffung vorübergehende Einfuhr Grundsatz der Nichtzurückweisung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 36bis freie
Art. 3 Asylgesetz
Relevant for determining refugee status under the Asylum Act.
Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Applicable to all persons regarding the principle of non-refoulement.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 3 Asylgesetz

Relevant for determining refugee status under the Asylum Act.

Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Applicable to all persons regarding the principle of non-refoulement.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Motion Wick 354 N 19 mars 1986

Zu denken wäre an eine Form der Internierung in offenen ber angeführt werden, unter dem Gesichtspunkt der Verhält-

Zentren unter Aufsicht des Bundes, etwa entsprechend dem nismässigkeit verantworten lassen, kann nicht generell

Vorschlag des Kantons Jura in der seinerzeitigen Vernehm- beantwortet werden. Immerhin wird eine Aufenthaltsgestal-

lassung zum Asylgesetz. Dadurch würde den Betroffenen tung in offenen Zentren unter dem Titel der vorläufigen

die Wahrung ihrer kulturellen Identität erleichtert und die Aufnahme durchaus möglich sein.

fortdauernde Verankerung in ihrem Kulturkreis gefördert; Da der Bundesrat dem Parlament eine dem Postulat

die Assimilation in unserem Land dagegen würde abge- entsprechende gesetzliche Regelung vorschlägt, erweist

schwächt, ohne den notwendigen und wünschbaren Kon- sich dieses als unnötig.

takt mit der schweizerischen Bevölkerung ganz zu unterbin-

den. Eine künftige Heimschaffung nach einer zu erhoffen- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

den Beruhigung der Lage im Herkunftsland würde somit Déclaration écrite du Conseil fédéral

nicht präjudiziert. Zumindest im Falle der Tamilen entspricht Abschreibung

dies auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, sobald als

möglich wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Ott: Der Sinn meines Postulates ging in eine ähnliche Rich-

Diese anzustrebende Lösung hätte neben der Würde und tung wie der Antrag, den ich heute in der Debatte gestellt

der Kultur der Asylanten auch die Anliegen breiter Kreise der habe und der zur Prüfung entgegengenommen worden ist,

schweizerischen Bevölkerung zu berücksichtigen; so wäre nämlich eine Zwischenlösung für bestimmte Kategorien von

namentlich darauf zu achten, dass die Asylanten beschäftigt Flüchtlingen zu schaffen, eine Zwischenlösung, welche die

werden könnten. Auf diese Weise fielen sie einerseits dem Situation für die Flüchtlinge erleichtert und für die Behör-

Staatssäckel nicht länger zur Last und andererseits stünden den vereinfacht.

sie nicht weiter untätig auf öffentlichen Plätzen und Bahn- Ich darf sagen, dass ich von der Antwort des Bundesrates,

höfen herum, was allenthalben Anstoss erregt hat. Die der erklärt, dass dies heute schon aufgrund des Gesetzes

Beschäftigung brächte zudem auch für die Asylanten unbe- möglich sei, und wie er sich eine Realisierung im einzelnen

streitbare psychische Vorteile und wäre das wohl tauglich- vorstellt, befriedigt bin und in diesem Sinne der Abschrei-

ste Mittel zur Prävention vereinzelt aufgetretener Kriminali- bung meines Postulates zustimme.

tät. Es wäre dabei durchaus denkbar, den Asylanten nur Darf ich, Herr Präsident, da ich unmittelbar nach der Inter-

einen Teil des. erarbeiteten Lohnes für den laufenden pellation von Herrn Oehen das Wort habe, im Sinne einer

Lebensunterhalt auszubezahlen und den Rest teilweise für persönlichen Erklärung noch folgendes feststellen: Ich kann

die allgemein anfallenden Kosten der Internierung (eine Art dem Standpunkt, wie er von bundesrätlicher Seite bezüglich

Internierungssteuer) zu verwenden und andernteils auf ein des sogenannten Kirchenasyls dargelegt wurde, selber

Sperrkonto zur späteren Auszahlung als Rückkehrhilfe an- zustimmen. Ich habe mich meinerseits diesbezüglich schon

zulegen. in der Presse geäussert und darauf hingewiesen, dass wir in

einem demokratischen Rechtsstaat leben und mit demokra-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tisch-rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen müssen. Das ändert

vom 26. Februar 1986 aber nichts an der moralischen und der glaubensmässigen

Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986 Verpflichtung der Kirchen, für die Unterdrückten alles zu

Im Bereich der Flüchtlings- und Asylfragen werden sich die tun, was in diesem Rahmen möglich ist, und nötigenfalls

Behörden auch weiterhin strikte an das Abkommen vom auch sehr demonstrativ ihren Einsatz für die Verfolgten, für

28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und an die Unterdrückten zu bezeugen.

das Asylgesetz halten, welche beide den Grundsatz des

Non-refoulement enthalten. Auf diesen können sich Perso- Präsident: Der Bundesrat beantragt Abschreibung des

nen beziehen, welche die Flüchtlingseigenschaft im Sinne Postulates. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.

von Artikel 3 Asylgesetz besitzen.

In einem weiteren Sinn ist der Grundsatz aber auch in Zustimmung - Adhésion

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention

enthalten, der auf alle Personen Anwendung findet, unab-

hängig davon, ob sie um Asyl nachgesucht haben oder

nicht. Im Rahmen des Auslieferungsrechtes führte diese

Bestimmung das Bundesgericht z. B. dazu, trotz bestehen-

dem Auslieferungsvertrag Auslieferungen an Argentinien

nicht zu bewilligen, als dort noch die Militärs an der Macht #ST# 85.991

waren. Motion Wick

Gleichzeitig muss die Schweiz auch Sorge dafür tragen, Abgewiesene Asylbewerber.

dass die Einrichtung des Asylrechtes um der eigentlichen

Aufenthalt in der Schweiz

Flüchtlinge willen bestehen bleibt und nicht ausgehöhlt

wird. Es ist deswegen damit zu rechnen, dass unter voller Demandeurs d'asile.

Beachtung des Grundsatzes der Nichtrückschiebung in Statut provisoire

bestimmten Fällen Rückschaffungen auch weiterhin durch-

geführt werden müssen. Solche Rückschaffungen werden

nur nach umfangreichen Abklärungen beschlossen werden.

Lieber das endgültige Los der von solchen Massnahmen

betroffenen Personen vermag aber in keinem Fall vor der Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1985

Rückschaffung Gewissheit in allen Punkten zu bestehen, da Humanitäre Gründe können in Ausnahmefällen (lange Ver-

nie auf absolute Garantien abgestellt werden kann. zögerung angesichts des Pendenzenberges) die Auswei-

Erweist sich der Vollzug der Wegweisung als unzumutbar, sung eines abgewiesenen Asylbewerbers verunmöglichen.

wird der Aufenthalt des Ausländers im Sinne einer Ersatz- Weder im Asylgesetz noch im Bundesgesetz über den Auf-

massnahme gemäss den Bestimmungen über die Internie- enthalt und die Niederlassung der Ausländer (ANAG) ist aber

rung geregelt. Die bestehende Regelung hat sich bewährt. der weitere Aufenthalt eines abgewiesenen Asylbewerbers

Sie soll im Rahmen der Revisionen des Asylgesetzes und in unserem Land befriedigend geregelt.

des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Aus- Der Bundesrat wird deshalb im Sinne einer Uebergangsre-

länder auf Gesetzesstufe detailliert verankert werden. Nach gelung ersucht, zusammen mit den Kantonen ein Konzept

wie vor kann dabei den besonderen Gegebenheiten der zu erarbeiten, das den Status eines abgewiesenen Asylbe-

Anwesenheit des Ausländers Rechnung getragen werden. werbers, dem aus humanitären Gründen erlaubt wird, weiter

Ob sich freiheitsbeschränkende Massnahmen, wie sie bei- in unserem Lande zu verbleiben, in befriedigender Weise

spielhaft für den Fall abgewiesener tamilischer Asylbewer- regelt.

19. März 1986 N 355 Motion Wick

Texte de la motion du 19 décembre 1985 enthalt dieser Personen kann in befriedigender Weise gelöst

Dans certains cas exceptionnels (long délai d'attente dû à werden. Im Falle abgewiesener Asylbewerber steht dabei die

un amoncellement de demandes), il n'est plus possible, Internierung im Vordergrund. Um humanitären Anliegen,

pour des raisons humanitaires, d'expulser une personne wie sie auch vom Motionär ausgedrückt werden, besser

dont la demande d'asile a été rejetée. Cependant, la ques- entsprechen zu können als bisher, schlagen wir im Rahmen

tion du séjour en Suisse d'une telle personne, après que la der laufenden Revision des Gesetzes über Aufenthalt und

décision de renvoi a été prise, n'est réglée de façon satisfai- Niederlassung der Ausländer vor, die bisher praktizierte

sante ni dans la loi sur l'asile, ni dans la loi fédérale sur le Form der offenen Internierung als vorläufige Aufnahme auf

séjour et l'établissement des étrangers (LSEE). Gesetzesstufe zu verankern. Damit verbunden ist auch eine

C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé d'élaborer, à Verankerung der Stellung im arbeitsmarktlichen und fürsor-

titre de réglementation transitoire et en collaboration avec gerischen Bereich. Angesichts der Tatsache, dass schon

les cantons, une conception qui permette de régler de façon heute der individuellen Lage angepasste Lösungen verwirk-

satisfaisante le statut d'une personne dont la demande licht werden können und dies in Zukunft noch vermehrt der

d'asile a été rejetée, mais qui est autorisée, pour des raisons Fall sein wird, erübrigt sich eine vom Motionär verlangte

humanitaires, à rester dans notre pays. Uebergangsregelung.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Cantieni, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Columberg, Darbellay, Grassi, Humbel, Keller, Koller Arnold, Déclaration écrite du Conseil fédéral

Kühne, Nussbaumer, Oester, Ott, Ruckstuhl, Rüttimann, Abschreibung

Savary-Fribourg, Schmidhalter, Segmüller, Seiler, Stamm

Judith, Weber Leo (20)

Wick: Ich möchte Ihnen beliebt machen, meiner Motion

Schriftliche Begründung - Développement par écrit zuzustimmen. Ich widersetze mich mit anderen Worten der

Asylbewerber, die viele Jahre auf ihren Entscheid warten Abschreibung und will Ihnen erklären, warum.

müssen, sind in Ausnahmefällen derart in unserem Land Ich habe bereits in meiner Motion geschrieben, dass es sich

integriert, dass eine Ausweisung aus humanitären Gründen erstens um eine Uebergangsregelung handle, welche nur so

nicht mehr möglich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn lange in Kraft wäre, wie-bedingt durch den hohen Penden-

eine ganze Familie um Asyl nachgesucht hat, die Kinder bei zenberg - die Behandlung von Asylbewerbungen so lange

uns zur Schule gehen, die Eltern im Arbeitsprozess voll dauert. Infolge dieser langen Dauer kommt es immer wieder

integriert sind. zu humanitären Fällen. Ich möchte eine Familie mit recht

Nach einem negativen Entscheid fallen diese Asylbewerber vielen Kinder erwähnen, die aus einem Land eingereist ist,

nicht mehr unter das Asylgesetz. Sie sind in der gleichen wo sie überhaupt nicht bedroht ist; das heisst, sie sind

Lage wie ein Ausländer, der sich ohne Bewilligung in der falsche Asylbewerber, da gibt es gar keinen Zweifel. Deswe-

Schweiz aufhält. Gemäss dem Bundesgesetz über Aufent- gen wurden sie auch abgelehnt, dagegen ist gar nichts zu

halt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) können sol- sagen. Aber jetzt sind sie seit 4 Jahren in der Schweiz; zwei

che abgewiesene Asylbewerber theoretisch eine Aufent- oder drei der Kinder haben bereits geheiratet, das Problem

haltsbewilligung vom Kanton erhalten, aus diversen für diese ist also gelöst. Die Eltern aber sollten wieder

Gründen dürfte dies aber selten zutreffen. Insbesondere ausgeschafft werden; was mit den anderen Kinder gesche-

deshalb, weil solche Aufenthaltsbewilligungen kontingen- hen soll, ist noch vollständig offen.

tiert sind. Des weiteren werden die im ANAG aufgezählten Selbstverständlich schreibt nun der Bundesrat in seiner

Möglichkeiten der besonderen Situation der abgewiesenen Antwort', dass hier die vorläufige Aufnahme auf Gesetzes-

Asylbewerber nicht gerecht. Die Toleranzbewilligung wie stufe eintreten könne. Aber was heisst das, wenn wir es

selbst die offene Internierung ist als Dauerbewilligung recht genau lesen? Es bedeutet eine Aufenthaltsbewilligung, die

problematisch. Es muss deshalb ein Konzept augearbeitet immer wieder um 12 Monate verlängert wird und eine solche

werden, das den rechtlichen Status abgewiesener Asylbe- Familie eben doch vollständig in der Schwebe lässt. Solche

werber, denen aus humanitären Gründen erlaubt wird, wei- ganz vereinzelte Fälle führen zu keinem neuen Berg oder zu

ter in unserem Land zu verbleiben, befriedigend zu regeln einem Unterlaufen der Ausländergesetzgebung. Das will ich

vermag. auch nicht, das möchte ich betonen. Für diese einzelnen

Fälle muss eine andere, vernünftige und dauerhafte Lösung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gefunden werden, die aber bis jetzt in den Gesetzen nicht

vom 26. Februar 1986 vorgesehen ist. Die einzige andere Möglichkeit ist zurzeit die

Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986 Ueberführung in eine Aufenthaltsbewilligung. Sie wissen

Die Situation eines Aylbewerbers, dessen Gesuch abgelehnt aber ganz genau, was das bedeutet: die Ueberführung in

wurde und der zur Ausreise aus der Schweiz verhalten wird, das Kontingent. Und Sie wissen auch, wofür wir die Kontin-

ist identisch mit derjenigen eines Ausländers, gegen den gente haben: Wir haben sie zum Beispiel in Basel, um einen

eine Wegweisungsverfügung getroffen werden musste. Universitätsprofessor anzustellen, oder wir haben sie, um

Sofern in beiden Fällen weder innerstaatliche noch völker- irgendeinen Forscher oder einen bestimmten benötigten

rechtliche Grundsätze den Vollzug einer Wegweisungs- Fachmann in der Industrie, im Bildungswesen oder im Thea-

massnahme hindern, so können keine unterschiedlichen ter anzustellen; aber wir haben das Kontingent nicht, um

Massstäbe hinsichtlich der Zumutbarkeit der Ausreise aus humanitäre Probleme zu lösen. Diese wenigen Fälle spielen

unserem Land angelegt werden. Dies hat zur Folge, dass in wahrscheinlich in anderen Kantonen kaum eine Rolle. Es

allen Fällen humanitäre Ueberlegungen, wie sie beispielhaft kann nur dort eine Rolle spielen, wo die Zahl der Asylbewer-

in der Motion aufgeführt werden, nur im Rahmen der Stabili- ber eben besonders gross gewesen ist. Dass man gerade

sierungspolitik des Bundes zur Begrenzung der Zahl der deswegen in Basel nicht auf Verständnis stossen kann,

ausländischen Wohnbevölkerung angestellt werden kön- leuchtet mir auch ein. Aber dennoch muss ich sagen: Die

nen. Die Nichtbeachtung der fremdenpolizeilichen Zielset- Lösung, wie sie der Bundesrat vorschreibt, ist keine Lösung

zung im Falle abgewiesener Asylbewerber würde aus diesen für solche humanitäre Fälle. Ich bin überzeugt, dass das

Gründen eine Präjudizwirkung im Bereich des Vollzugs der gleiche Problem in anderen Kantonen mit grosser Anzahl

gesamten Ausländergesetzgebung auslösen und bewirken, von Asylbewerbern auch spielt, dass es z. B. auch in Genf

dass die Zuwanderung von Ausländern nicht mehr unter vorhanden ist. Und ich muss Ihnen sagen: Was ich Ihnen

Kontrolle gehalten werden könnte. jetzt erzählt habe, ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich

Die vorstehenden Ueberlegungen zeigen, dass nur in Aus- habe es in ausführlichen Diskussionen mit dem Chef der

nahmefällen Integrationskriterien als ausschlaggebendes Basler Fremdenpolizei besprochen. Dieser wäre sehr froh,

Element einer ansonsten zumutbaren und durchführbaren wenn hier eine bessere Lösung auf Gesetzesstufe vorhan-

Entfernungsmassnahme entgegenstehen können. Der Auf- den wäre. Deshalb möchte ich Sie bitten: Machen Sie es

Réexamen de tronçons de routes nationales 356 19 mars 1986

einmal umgekehrt als üblich. Stimmen Sie einmal einem zes, welche ihre Arbeiten bereits 1954 begann. Dieser

Anliegen des Kantons Basel-Stadt zu! Bericht der Kommission wurde im April 1958 erstattet.

Nun war dieser Bericht beileibe nicht euphorisch. Man hat

Präsident: Herr Wick beantragt, an der Motion festzuhalten. damals für 1980 mit 800 000 Automobilen gerechnet. Diese

800000 Automobile waren bereits 1963 erreicht, und wir

Bundesrätin Kopp: Nationalrat Wick, ich wäre natürlich hatten 1980 statt dessen 2,2 Millionen. Die damalige Volks-

bereit, das sorgfältig anzusehen, auch wenn es auf Ihrem abstimmung 1958 fand also in Kenntnis dieser Vorstellun-

Mist gewachsen wäre und nicht auf demjenigen der Frem- gen über das Nationalstrassennetz statt.

denpolizei. Aufgrund Ihrer Ausführungen bin ich bereit, Ihre Die eidgenössischen Räte sind auch bei der Erweiterung

Motion als Postulat entgegenzunehmen. dieses Netzes sehr zurückhaltend gewesen. Es ist bis heute

dreimal erweitert worden: 1965 durch den Gotthardtunnel,

Präsident: Herr Wick ist damit einverstanden. 1972 durch die Umfahrung Zürichs und 1984 durch die

Transjurastrasse.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat 1974 wurde die Volksinitiative «Demokratie im National-

strassenbau» eingereicht. Diese Initiative hätte viele Kompe-

tenzen an die eidgenössischen Räte verlagert und ein fakul-

tatives Referendum eingeführt. 1978 ist diese Initiative mit

1,2 Millionen Nein zu 700 000 Ja und allen Standesstimmen

abgelehnt worden.

#ST# 84.094 Immerhin haben die Räte bei der Behandlung dieser Volks-

Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken initiative eine Motion überwiesen, die eigentlich den Auslö-

ser für die heutige Debatte bildet. Der Bundesrat wurde

Réexamen de tronçons de routes nationales nämlich beauftragt, in einem Bericht darzulegen und zu

beantragen, ob und wieweit das Nationalstrassennetz zu

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Dezember 1984 revidieren sei. Es wurden einige Strecken namentlich aufge-

(BBI 1985 l, 534) führt. Schliesslich wurde gewünscht, dass in der Zwischen-

Message et projet d'arrêté du 17 décembre 1984 (FF 1985 I, 541) zeit bei diesen Strecken keine Baubeschlüsse usw. gefasst

würden.

Um den Vollzug dieser Motion vorzubereiten, hat der Bun-

desrat eine Kommission zur Ueberprüfung von National-

strassenstrecken unter dem Präsidium unseres Kollegen

Antrag der Kommission Biel eingesetzt, die Kommission NUP. Der Schlussbericht

Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates dieser Kommission trägt das Datum Dezember 1981. 1982

wurde ein grosses Vernehmlassungsverfahren zu diesem

Ordnungsantrag Günter Bericht veranstaltet. 1983 hat sich auch die beratende Kom-

Es sei eine ordentliche Eintretensdebatte zu führen und auf mission für den Nationalstrassenbau damit befasst, und die

die Beschränkung der Eintretensdebatte auf die Kommis- vorliegende Botschaft ist vom Bundesrat im Dezember 1985

sionssprecher zu verzichten. verabschiedet worden.

In verschiedenen Kantonen haben zu verschiedenen Natio-

Ordnungsantrag Herczog nalstrassenteilstücken auch Volksabstimmungen stattge-

Es wird eine Eintretensdebatte bzw. eine allgemeine Aus- funden. Diese regional-demokratischen Veranstaltungen

sprache durchgeführt. sind natürlich problematisch und können das im übergeord-

neten Interesse zu erstellende Nationalstrassennetz nicht in

Proposition de la commission Frage stellen. Da diese Abstimmungen nicht gegen die

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Beschlüsse und Kompetenzen des Bundes aufkommen,

sind sie teilweise zu eigentlichen Frustrationsauslösern

Motion d'ordre Günter geworden. Es handelt sich um Uebungen mit konsultativem

Prévoir un véritable débat d'entrée en matière et ne pas Wert. Wir müssen die Ergebnisse dieser Abstimmungen

limiter la discussion générale aux interventions des rappor- angemessen in die Beurteilung einbeziehen und insbeson-

teurs. dere dort berücksichtigen, wo es nicht um die Verhinderung

von Teilstücken geht, sondern lediglich um Varianten der

Motion d'ordre Herczog Linienführung.

Prévoir un débat d'entrée en matière (discussion générale). Zu den massgebenden Kriterien:

1. Verkehrsfreiheit: Diese bedeutet nicht Anspruch auf

Steinegger, Berichterstatter: Zur Ausgangslage darf ich Sie Strassenbau. Verkehrsfreiheit bedeutet aber grundsätzlich

vorerst an den Verfassungsauftrag erinnern. In Artikel 36bis freie Wahl der Verkehrsmittel. Wie die Verkehrsfreiheit kei-

Absatz 1 heisst es: «Der Bund wird auf dem Wege der nen Anspruch auf Strassenbau beinhaltet, so verbietet sie

Gesetzgebung die Errichtung und Benützung eines Netzes andererseits auch die systematische Diskriminierung und

von Nationalstrassen sicherstellen.» Allerdings wird bereits Behinderung irgendeines Verkehrsmittels.

im Absatz 3 der Auftrag gegeben, den wirtschaftlich nutzba- 2. Gesamtsystem: Mindestens seit der Erarbeitung der

ren Boden nach Möglichkeit zu schonen. Gesamtverkehrskonzeption sollten wir in der Lage sein, den

Dieser Verfassungsartikel ist in der Volksabstimmung vom Verkehr als Gesamtsystem zu begreifen.

6. Juli 1958 angenommen worden. Er war Teil des Gegen- Die kritischere Einstellung zum Strassenbau, die sicher rich-

entwurfes gegen ein Volksbegehren für eine Verbesserung tig ist, darf uns andererseits nicht dazu verleiten, nur noch

des Strassennetzes, das noch wesentlich weiter gegangen sektoral und nach Abschnitten zu denken.

wäre. «Bahn 2000» und Leistungsauftrag SBB gehen davon aus,

Sie haben also immer noch den Verfassungsauftrag, ein dass kein über die Vollendung des Nationalstrassennetzes

Nationalstrassennetz zu bauen, und nicht die Aufgabe, die hinausgehender Bau von Hochleistungsstrassen durchge-

Fertigstellung des Netzes grundsätzlich zu verhindern. Auf führt wird. Wir sind also von dieser Seite her nicht behindert.

der Grundlage dieses Verfassungsartikels hat der Bundesrat Ich darf auch sagen, dass die im Verkehrsmodell der GVK

am 3. Juli 1959 den Entwurf für das Nationalstrassengesetz prognostizierte Verkehrsentwicklung sich in etwa bestätigt

und am 5. Februar 1960 die Botschaft für die Festlegung des hat. Und wir haben hier eine besondere Verantwortung, weil

Nationalstrassennetzes unterbreitet. Das vorgeschlagene mit der zunehmenden Fertigstellung die Realisierung der

Nationalstrassennetz stützte sich auf die Arbeiten der Pla- letzten Teilstücke politisch immer schwieriger wird und weil

nungskommission für die Planung des Hauptstrassennet- wir bezüglich Entlastung vom Strassenverkehr immer weni-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Wick Abgewiesene Asylbewerber. Aufenthalt in der Schweiz

Motion Wick Demandeurs d'asile. Statut provisoire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.991

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1986 - 15:00

Date

Data

Seite 354-356

Page

Pagina

Ref. No 20 014 182

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.