Postal Service Videotex Terminal Acquisition Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion requesting that the postal service reverse its decision to acquire a second batch of Videotex terminals for private customer rental. The postal service had previously acquired terminals at below-market rates to boost the adoption of a new Videotex service, a move that competed with private terminal vendors. The court noted that while temporary cross-subsidization to promote new services can be economically sensible and is often practiced by private entities, such subsidies should not be used to eliminate private competition. The court acknowledged the difficulty in drawing clear lines and viewed the Videotex trial as an opportunity to gather insights for future legislation, ultimately rejecting the motion.
Legislator-Regeste
KI-generiertPostal Service Videotex Terminal Acquisition Decision: Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Ogi, Reich, Rutishauser, chen Konkurrenz. Gegen eine Quersubventionierung aus Schärli, Schule, Stucky, Tschuppert, Villiger, Weber- Erträgen ist nichts einzuwenden, solange sie einer notwen- Schwyz, Wyss, Zwingli (25) digen Einführungsstrategie dient.
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KI-generiertVolltext
11. März 1987 N 223 Motion Früh
Titre et préambule, art. 1 et 2 die Beschaffung dieser nicht dem Gerätemonopol unterste- Proposition de la commission henden Terminals zu stoppen und dafür zu sorgen, dass Adhérer au projet du Conseil fédéral sich die PTT aus diesem Geschäft zurückziehen und es dem freien Handel überlassen. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Für Annahme des Beschlussentwurfes 71 Stimmen vom 26. Februar 1986 (Einstimmigkeit) Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986 Wie der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrsund
C. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatz- Energiewirtschaftsdepartements in der Fragestunde vom protokolls Nr. 4 von Montreal 1975 23. September 1985 im Nationalratauf eine Frage des Motio-
Arrêté fédéral portant approbation du Protocole additionnärs über den Verkauf von Videotex-Terminals ausführte,
nel de Montréal no 4 de 1975 blieb die Teilnehmerzahl beim Videotex-Betriebsversuch vorerst unter den ursprünglichen Erwartungen. Neben dem Titel und Ingress, Abs. 1 und 2 Mangel an aktuellen Programmen dürften die relativ hohen Antrag der Kommission Gerätepreise eine Hauptursache für die eher geringe Nach- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates frage gewesen sein. Die PTT nahmen deshalb mit allen interessierten Videotex-Kreisen - darunter auch mit dem Titre et préambule, art. 1 et 2 Gerätehandel - Gespräche auf, um Förderungsmassnah- Proposition de la commission men zu diskutieren. Im Sinne einer ersten Aktion beschaff- Adhérer au projet du Conseil fédéral ten sie 500 Terminals und gaben diese mietweise ab. Dabei handelte es sich um für den Videotex konzipierte Endgeräte, Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble die mit einem Fernsehapparat nichts zu tun haben.
Im Hinblick auf die vom Bundesrat zu beschliessende Ein- Für Annahme des Beschlussentwurfes 76 Stimmen führung eines öffentlichen Dienstes klärten die PTT ab., ob (Einstimmigkeit) sie im Kundenund Dienstinteresse weitere Terminals in ihr Angebot aufnehmen sollten. Dies war um so notwendiger, An den Ständerat - Au Conseil des Etats als der Gerätehandel nicht ausreichende Schritte unternommen hatte, um den Videotex-Dienst zu fördern. Die PTT- Betriebe mussten deshalb selbst handeln. Sie stellten fest, dass das Bedürfnis an Videotex-Terminals gross ist und die #ST# 85.983 Preise auf dem freien Markt noch immer sehr hoch sind. Die PTT haben deshalb eine zweite Tranche von 900 Videotex- Motion Früh Terminals bestellt, die sie zu einer nach den allgemeinen Berechnungsgrundsätzen festgesetzten monatlichen Abon- PTT. Beschaffung von Videotex-Terminals nementstaxe von 43 Franken abgeben. Der dank Grossauf- PTT. Acquisition de terminaux vidéotex trag mögliche günstige Einkauf erlaubt eine relativ tiefe Abonnementstaxe.
Im übrigen haben die PTT-Betriebe nie erklärt, sie würden sich nicht mit dem Handel von Teilnehmerendgeräten (Terminals) befassen. Sie wiesen vielmehr stets darauf hin, dass Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1985 sie auf dem Gebiet der liberalisierten Teleinformatik-Endge- Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte einzuräte als Mitbewerber auftreten werden und in diesem leiten, damit der Entscheid der PTT, im laufenden Videotex- Bereich kein Apparatemonopol beanspruchen. Dieses Ver- Betriebsversuch eine zweite Tranche von etwa 800 halten ist legitim und kann den PTT-Betrieben nicht ver- Videotex-Terminals zur Vermietung an Privatkunden anzuwehrt werden. schaffen, rückgängig gemacht wird. Eine befristete Quersubventionierung, welche die Einführung eines neuartigen Angebots zu fördern und zu Texte de la motion du 19 décembre 1985 beschleunigen bezweckt, ist eine volkswirtschaftlich sinn- Le Conseil fédéral est chargé de faire le nécessaire afin que volle und auch durch private Anbieter oft praktizierte Verhalles PTT reviennent sur leur décision d'acquérir, dans le tensweise. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass eine Subcadre de l'essai d'exploitation en cours, une deuxième ventionierung von Verkaufspreisen aus Gebührenerträgen tranche de quelque 800 terminaux vidéotex pour les louer à oder Regalmitteln (einschliesslich nicht kostendeckender des particuliers.
Nutzung von Infrastruktur und Diensten) nur zur Wahrneh-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, mung eines anerkannten öffentlichen Interesses zu lässig ist,
Basler, Eppenberger-Nesslau, Frei-Romanshorn, Graf, Hofkeinesfalls aber im bloss unternehmerischen Interesse einer
mann, Houmard, Iten, Loretan, Mühlemann, Müller-Meilen, Unterbietung oder gar Ausschaltung der privatwirtschaftli-
Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Ogi, Reich, Rutishauser, chen Konkurrenz. Gegen eine Quersubventionierung aus Schärli, Schule, Stucky, Tschuppert, Villiger, Weber- Erträgen ist nichts einzuwenden, solange sie einer notwen- Schwyz, Wyss, Zwingli (25) digen Einführungsstrategie dient.
Der Bundesrat ist sich bewusst, wie schwierig eine korrekte Schriftliche Begründung - Développement par écrit Abgrenzung dieser Tatbestände ist. Er erachtet den Der Videotex-Betriebsversuch wurde im September 1983 mit Videotex-Betriebsverusch auch in dieser Hinsicht als Gele-
einer auf Ende 1985 limitierten Laufzeit gestartet. Diese genheit, zu Erkenntnissen zu gelangen, die bei der künftigen
Phase soll im Verlaufe des Jahres 1986 durch den öffentli- Gesetzgebung genutzt werden können. chen Dienst abgelöst werden. Nachdem die PTT ursprünglich erklärt hatten, sie würden sich nicht mit dem Handel von Schriftliche Erklärung des Bundesrates Teilnehmergeräten (Terminals) befassen, bereiteten sich Déclaration écrite du Conseil fédéral Hersteller, Grossund Einzelhandel vor und tätigten die Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. entsprechenden beträchtlichen Investitionen. Bereits im
Juni 1985 beschafften sich die PTT eine erste Serie von 500 Le président: M. Früh m'a communiqué le message suivant:
Terminals zur mietweisen Abgabe zu nichtkostendeckenden la motion, après quatorze mois, est devenue sans objet. Elle
Billigstkonditionen an Privatkunden. Die Beschaffung einer peut donc être biffée de la liste. zweiten Serie von etwa 800 Geräten mit demselben Verwendungszweck ist im Gange. Der Bundesrat wird beauftragt, Zustimmung - Adhésion Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Früh PTT. Beschaffung von Videotex-Terminals
Motion Früh PTT. Acquisition de terminaux vidéotex
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.983 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1987 - 15:00 Date Data
Seite 223-223 Page Pagina
Ref. No 20 015 176
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