Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-980 KI-generiert

Frost Damage Compensation for Vineyards

Geschäftsnummer VPB 85-980
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This motion addressed the significant frost damage to vineyards in early 1985, which the winegrowers had to bear alone and which would have long-term effects. The motion requested the Federal Council to take measures for compensation for the 1985 frost damage and to establish the basis for future compensation for frost damage, especially for extreme yield losses and replanting. The Federal Council, while acknowledging the difficulties, stated that existing legal frameworks did not cover frost-related yield losses and that compensation would require a generally binding federal resolution. However, the Council indicated that financial difficulties could be addressed through existing agricultural credit and operational assistance laws, and that specific cantonal aid had already been provided. The Federal Council agreed to process the motion as a postulate, promising a detailed analysis of the situation after the spring growth to better assess the extent of the damage and potential solutions, including the revision of vineyard regulations.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Bundesbeschluss vom 22. Juni 1979; Frost Damage Compensation for Vineyards: The motion requested the Federal Council to take measures for compensation for the 1985 frost damage and to establish the basis for future compensation for frost damage, especially for extreme yield losses and replanting. The Federal Council, while acknowledging the difficulties, stated that existing legal frameworks did not cover frost-related yield losses and that compensation would require a generally binding federal resolution. However, the Council indicated that financial difficulties could be addressed through existing agricultural credit and operational assistance laws, and that specific cantonal aid had already been provided. The Federal Council agreed to process the motion as a postulate, promising a detailed analysis of the situation after the spring growth to better assess the extent of the damage and potential solutions, including the revision of vineyard regulations.

Schlagwörter

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Kreditschädigung Agrarkredit Entschädigung für subjektiven Schaden Finanzhilfe Sturmschaden Unwetter
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Bundesbeschluss vom 22. Juni 1979

Cited as a basis for federal contributions to the renewal of vineyards in steep locations.

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Volltext

Motion Steiner 28 4 mars 1986

resultiert, dem Antrag des Kommissionspräsidenten gegen- I.Die Beschränkung auf Frostschäden nur in der Ost-

überstellen. schweiz anstelle einer gesamtschweizerischen Schau.

2. Die Feststellung einer angeblichen Verbitterung unserer

Abstimmung - Vote Rebbauern und einer Animosität gegenüber der West-

schweiz. Das wird von uns bestritten: Es gibt in dieser Sache

Eventuell - A titre préliminaire keinen Graben gegenüber unseren Freunden in der Ro-

mandie.

Für den Ordnungsantrag Schmid 28 Stimmen 3. Damals noch nicht festgestellter Umfang der Schäden.

Für den Antrag Knüsel 2 Stimmen 4. Uns fehlen noch konkretere Vorstellungen seitens des

Bundesrates über Massnahmen bezüglich Frostschäden

Definitiv - Définitivement 1985 und künftigen ähnlichen Ereignissen, als sie in der

Interpellationsantwort damals angegeben werden konnten.

Für den Ordnungsantrag Schmid 12 Stimmen 5. Die Ueberlegung, dass Massnahmen auf Antrag eines

Für den Antrag der Kommission 24 Stimmen Departementes aufgrund eines parlamentarischen Auftra-

ges wohl eine bessere Rückendeckung beim Gesamtbun-

Präsident: Wir fahren weiter in der Behandlung unserer desrat haben als lediglich aufgrund einer blossen Interpella-

Traktandenliste. tionsantwort (letzteres natürlich auf die Gefahr hin, dass mir

der Chef des Volkswirtschaftsdepartementes vorwirft, es

handle sich hier um einen Versuch am untauglichen Objekt).

Deshalb diese Motion, im Sinne eines parlamentarischen

Auftrages, wobei ich Ständerat und Bundesrat um Verständ-

nis für meine Hartnäckigkeit bitte. Aber ich musste am Ball

#ST# 85.980 bleiben, wie das auch beim Handball üblich ist, nicht wahr,

Motion Steiner Herr Bundesrat Purgier?

Rebbau. Frostschäden Leider sind auch heute die vor mehr als einem Jahr aufgetre-

tenen Schäden noch nicht voll erfassbar. Die Natur lässt sich

Dédommagement des viticulteurs Zeit. Im Schadensgebiet meines Kantons Schaffhausen im

victimes du gel Umfang von 60 Hektaren rechnet man mit definitiver

Abschätzung im Verlaufe dieses Sommers 1986.

Worum geht es nun? Mit dieses Motion erbitte ich mir vom

Bundesrat eine umfassende Schau mit dem zentralen Punkt

der Massnahmen, die ins Auge gefasst werden:

Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1985 a) einerseits für Hilfeleistungen bei den eingetretenen Schä-

Die Winterfröste Anfang 1985 hatten im Rebbau in verschie- den, die sich über Jahre auswirken und deshalb besonders

denen Landesteilen abnormal hohe Schäden zur Folge, die hart treffen (Punkt 1 der Motion);

sich zum Teil über Jahre erstrecken werden. b) andererseits Vorbereitungen insbesondere rechtlicher Art

Um dem Rebbauern bei derart massiven Schäden, die er für mögliche künftige analoge Katastrophen (Punkt 2 der

allein zu tragen hat, Hilfe leisten zu können, wird der Bun- Motion).

desrat ersucht: Denn es ist nicht von Gutem, wenn sich das Parlament zu oft

1. Massnahmen für Vergütungen an die aus dem Jahre 1985 mit dieser Materie beschäftigen muss; für mich jedenfalls ist

resultierenden Frostschäden zu ergreifen; dies hoffentlich das letzte Mal.

2. Grundlagen zu schaffen, damit an künftige Frostschäden In diesem Zusammenhang hört man gerne etwas über

im Rebbau, vor allem für extreme Ertragsausfälle samt Erneuerungsbeiträge beziehungsweise Aenderungen dabei.

Erneuerung von Rebkulturen, Vergütungen ausgerichtet Auch wäre ich dankbar über Gedanken zur Erneuerung von

werden können. Rebbeschluss und Weinstatut: wann zu erwarten, ob dabei

Erfahrungen aus dem Schadenjahr 1985 Eingang finden,

Texte de la motion du 18 décembre 1985 und wenn ja, wie?

De nombreux vignobles suisses ont subi l'hiver dernier, en Und schliesslich die Frage, ob im Kontakt mit den betroffe-

raison de la persistance du gel, des dégâts extrêmement nen Kantonen Lösungen in Aussicht stehen und/oder ob

importants dont les effets se feront sentir sur plusieurs allenfalls die vor dreissig Jahren im Parlament ergriffene

années. Notmassnahme wiederholt wird. Herr Bundesrat Purgier hat

A ce jour, les viticulteurs sont seuls à en supporter les frais in seiner Antwort am 18. Dezember darauf Bezug genom-

très élevés. Pour leur venir en aide, le Conseil fédéral est men, konnte aber damals lediglich eine Prüfung in Aussicht

chargé: stellen. Ich zweifle auch heute nicht am guten Willen seitens

1. de prendre des mesures en vue de les dédommager pour des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes; ich

les dégâts subis en 1985; glaube an seine Anstrengungen, die ich ihm im voraus

2. de faire en sorte qu'ils soient dorénavant automatiquemnt verdanke. Diese Anstrengungen gelten würdigen Emp-

indemnisés pour les dégâts dus au gel, surtout lorsque le fängern.

manque à gagner est considérable et qu'il faut replanter des

pieds de vigne. Bundesrat Purgier: Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr

aufgrund zweier parlamentarischer Vorstösse (Einfache

Steiner: Ich verweise auf die hier am 18. Dezember letzten Anfrage Humbel und Interpellation von Frau Bührer) zur

Jahres behandelte Interpellation von Frau Bührer, die Ant- Frage der Entschädigung bei Frostschäden im Rebbau Stel-

wort des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes lung genommen. Er wies darauf hin, dass die bestehenden

und mein damaliges Diskussionsvotum, endend mit dem Rechtsgrundlagen keine Vergütung bei frostbedingten Ern-

Einreichen dieser Motion. teausfällen vorsehen, dass vielmehr für derartige Hilfsmass-

Nachdem dieses Geschäft noch keine drei Monate zurück- nahmen ein allgemein verbindlicher Bundesbeschluss zu

liegt, darf ich an Ihr Erinnerungsvermögen appellieren und erlassen wäre, wie man das in den Jahren 1956 und 1957

auf Wiederholungen verzichten. getan hatte.

Die Interpellantin bedankte sich damals für die freundliche Bundeshilfe - das scheint mir nun entscheidend; ich durfte

und wohlwollende Antwort und erklärte sich befriedigt, auch es Frau Bührer sagen, und ich wiederhole es heute sehr

ohne Zusagen. Für meine Gewährsleute und die betroffenen gerne in Beantwortung des Vorstosses von Herrn Steiner-

Rebbauern, mit denen ich in Dauerkontakt stehe, und für ist schon im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlos-

mich blieben allerdings fünf Punkte als nicht erledigt zu- sen: Sollten in einzelnen Betrieben grosse finanzielle

rück: Schwierigkeiten auftreten, ist eine Hilfe im Rahmen des

4. März 1986 29 Motion Steiner

Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe ich glaube, das ist das einzig Sinnvolle - muss von Fall zu

in der Landwirtschaft möglich. So können etwa bestehende Fall gewichtet werden: Ist das ein Zustand, der nun einfach

Schulden durch Betriebshilfskredite abgelöst und wichtige nicht mehr tragbar ist, der eine ausserordentliche Hilfsope-

Investitionen wie der Kauf neuer Pflanzen durch Investi- ration nötig macht, wie wir das vor rund dreissig Jahren

tionskredite finanziert werden. Die Kantone können Gesu- einmal erlebt haben? Die gesamten Auswirkungen des Fro-

chen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden finan- stes des letzten Jahres auf den Rebbau stehen noch nicht

ziellen Mittel entprechen. fest. Bekannt sind gegenwärtig nur die Ernteausfälle, die im

Es mag vor allem die Schaffhauser, aber auch uns alle Vergleich zum zehnjährigen Durchschnitt, je nach Kanton-

interessieren, dass wir hier nicht untätig geblieben sind. wir haben es im Dezember miteinander ausdiskutiert - sehr

Bund und Kanton Schaffhausen haben bis heute in diesem hoch waren, bis zu 78 Prozent betrugen.

Zusammenhang folgende Leistungen erbracht: Für Neuan- Eine genaue Analyse der Situation, die ich Ihnen gerne

lagen infolge von Frostschäden wurden bis heute an drei zusichere, wird aber erst nach dem Austrieb dieses Jahres,

Rebbauern 76 000 Franken an Investitionskrediten ausbe- das heisst während der berühmten Floraison Mitte Juni,

zahlt; zwei Rebbauern wurden Betriebskredite von insge- möglich sein. Mein Departement wird in Zusammenarbeit

samt 98 000 Franken zugesprochen (Bund zu 55 Prozent mit dem Rebbaukommissariat Ihres Kantons und mit jenem

daran beteiligt, Kanton zu 45 Prozent), um vorübergehende der anderen betroffenen Kantone-Ihr Nachbar ist ja auch in

Belastungen im Betrieb überbrücken zu können. Insgesamt einem solchen Kanton zu Hause - eine genaue Bestandes-

wurden somit an Investitionskrediten und Betriebshilfen aufnahme der Frostschäden vornehmen.

174000 Franken an die Schaffhauser Rebbauern ausbe- Somit würde ich sagen: In Kenntnis der bereits erfolgten

zahlt. Zusätzlich wurden drei Rebbauern Rückzahlungen und der noch möglichen Hilfe sollten wir diese zusätzlichen

von Investitions- und Betriebskrediten per 1985 von 25 600 Prüfungen vornehmen. Ich würde Ihnen diese zusichern und

Franken gestundet. Weitere Hilfen sind im laufenden Jahr Sie ersuchen, dass Sie uns den ganzen Fragenkreis nach

nicht ausgeschlossen, weil, wie wir in der Dezember- unserer Lagebeurteilung umschreiben lassen. Deshalb wäre

Gesprächsrunde und heute wieder zu Recht hörten, die mir die Form des Postulates lieber. Ich ersuche Sie in

Natur es einfach nicht möglich macht, dass man heute diesem Sinne um Zustimmung und sage als Letztes noch:

sagen könnte, alles sei klar, man wisse bis hin zur letzten Der von Ihnen auch erwähnte Rebbaubeschluss soll ja nun

Position genug, um die Operation abzuschliessen. mit Blick auf die Gesamtrevision in naher Zukunft durch

Ueberdies sieht der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1979 eine Spezialkommission in unserem Hause unter Beizug von

über Massnahmen zugunsten des Rebbaues in Artikel 3 Vertretern aus allen Landesteilen so für den Bundesrat

Bundesbeiträge an die Erneuerung von Rebbergen in Hang- vorbereitet werden, dass wir diesen Entscheid zeitgerecht,

lagen vor. Auch das scheint mir eine wichtige Hilfsmöglich- bis zum Jahre 1989, durch das Parlament bringen. Ich werde

keit zu beinhalten. Sie gerne über die Detailfortschritte im Laufe unserer nor-

Der Rebbaukommissar des Kantons Schaffhausen, Herr malen Gespräche informieren. Zurzeit steht fest, dass wir

Neukomm, schätzt die Fläche, die von Frostschäden betrof- das in Angriff genommen haben, ohne dass wir allerdings

fen wurde und auf der unter Umständen die Reben erneuert eine Sofortoperation, wie es noch vor einem Jahr geheissen

werden müssen, auf zirka 60 Hektaren. Auf rund 40 Hekta- hat, durchführen.

ren wurden die Reben entfernt; sie werden spätestens in Ich ersuche Sie um Ueberweisung in Form des Postulates.

diesem Frühjahr erneuert. Bei den restlichen 20 Hektaren

wurde versucht, die Reben mit dem Nachziehen von neuen Präsident: Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss in Form

Ausschlägen zu retten. Es wird sich erst in den nächsten eines Postulates entgegenzunehmen. Ist Herr Steiner mit

zwei bis drei Jahren zeigen, ob dies gelungen ist oder ob der Umwandlung in ein Postulat einverstanden?

man dort doch noch einmal zur totalen Erneuerung kom-

men muss. Rund 45 bis 50 der erwähnten Hektaren - also Steiner: Nachdem ein analoger Vorstoss im Nationalrat

der frostgeschädigten Reben - befinden sich auf Parzellen wider Erwarten unterblieben ist, bin ich mit der Umwand-

mit Neigungen von über 30 Prozent. Die Besitzer dieser lung in ein Postulat einverstanden. Ich benütze dabei gerne

Parzellen können, wenn das nötig sein wird, in den Genuss die Gelegenheit, dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepar-

der von mir geschilderten Erneuerungsbeiträge kommen. tementes für seine grundsätzlich positiven Ausführungen zu

Ich würde aufgrund dieser bisherigen Erläuterungen sagen: danken. Er gibt den schwergeprüften Rebbauern wieder

Es ist tatsächlich erfreulicherweise so, dass mit den beste- Hoffnung und Mut.

henden Instrumenten schon recht viel getan werden kann.

Bei der weiteren Prüfung aller mit dem Rebbau zusammen- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

hängenden Fragen, welches Gebiet sie auch immer betref-

fen - ich teile die Auffassung von Herrn Steiner, dass ich als Schluss der Sitzung um 11.25 Uhr

für die Volkswirtschaft Verantwortlicher im Bundesrat die La séance est levée à 11 h 25

ganze Schweiz mit all ihren Rebgebieten zu sehen habe -,

muss man sich schlüssig werden: Wie wollen wir die natur-

bedingten Schäden gewichten? Naturbedingte Schäden an

Kulturen - damit hat der Landwirt über Generationen hin-

weg gelebt - gehören an und für sich zum Risiko dieses

herrlichen, für uns auch staatspolitisch so bedeutsamen

Berufsstandes. Nicht umsonst hat sich der Bauer an diesen

«Dreijahreszyklus» gewöhnt, von dem er sagt: «Bitte, einmal

geht's unter den Schnitt, einmal geht's über den Schnitt,

und mit all dem zusammen können und haben wir zu

leben». Der Landwirt kann also mit anderen Worten zurzeit,

mit Ausnahme von Hagelschäden, diese naturbedingten

Schäden nicht durch Versicherungen decken. Es muss aber

erwähnt werden, dass bei einer Umfrage in den sechziger

Jahren nur sehr wenige Rebbauern bereit waren, eine Frost-

versicherung abzuschliessen, weil die verlangten Prämien

als zu hoch empfunden wurden.

Nun verstehen Sie, wenn ich hier mit grosser Reserve wei-

tergehende Begehren zu gewichten versuche. Es kann ja

nicht Aufgabe des Bundes sein, bei naturbedingten Ernte-

ausfällen allgemein Beiträge auszuzahlen. Auch in Zukunft-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Steiner Rebbau. Frostschäden

Motion Steiner Dédommagement des viticulteurs victimes du gel

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.980

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 28-29

Page

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Ref. No 20 014 293

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