Motion to Deny Nuclear Export Guarantees Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to deny export risk guarantees for the export of nuclear materials, particularly to developing countries, citing development policy concerns. The court considered the export risk guarantee law, which aims to create jobs and promote foreign trade by insuring against specific risks, and requires consideration of development policy for poorer nations. The court reasoned that nuclear exports are not inherently incompatible with development policy and that each guarantee request must be assessed individually, considering country and project risks, and incorporating development policy principles. Therefore, the court rejected the motion to systematically deny guarantees for nuclear exports, as it had previously done for war material exports.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 26septies et 26octies du règlement du Grand Conseil, Art. 1 al. 1 let. a RFFA; Motion to Deny Nuclear Export Guarantees Rejected: The court considered the export risk guarantee law, which aims to create jobs and promote foreign trade by insuring against specific risks, and requires consideration of development policy for poorer nations. The court reasoned that nuclear exports are not inherently incompatible with development policy and that each guarantee request must be assessed individually, considering country and project risks, and incorporating development policy principles. Therefore, the court rejected the motion to systematically deny guarantees for nuclear exports, as it had previously done for war material exports.
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KI-generiertThe court cited these articles for the formal requirements of an appeal to the Federal Court.
This provision relates to the Export Risk Guarantee (ERG) and was cited in the context of assessing the nature of the export transaction.
Volltext
4. März 1987 97 Motion Fetz
#ST# 85.974 Ausfuhren von Kernmaterial und -technologie ist aus densel-
ben Gründen ein analoger Beschluss überfällig.
Motion Fetz
Exportrisikogarantie Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März
1986
Garantie contre les risques à l'exportation Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
et exportations de matériel nucléaire Nach den Bestimmungen des BG über die ERG vom
26. September 1958 (SR 946.11) kann der Bund im Interesse
der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsgelegenheiten und
der Förderung des Aussenhandels die Uebernahme von
Exportaufträgen, bei denen der Zahlungseingang mit
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1985 besonderen Risiken verbunden ist, durch Gewährung einer
Der Bundesrat wird aufgefordert, auf die Gewährung der Garantie erleichtern. Gemäss Zusatz vom 10. Oktober 1980
Exportrisikogarantie für bewilligungspflichtige Nuklearex- hat er bei Exporten nach ärmeren Entwicklungsländern die
porte, namentlich in ärmere Entwicklungsländer der Dritten Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzu-
Welt, aus entwicklungspolitischen Gründen generell zu ver- berücksichtigen.
zichten. Aus der Sicht der gesetzlichen Zielsetzung der ERG besteht
kein Anlass, bewilligungspflichtige Nuklearexporte - gene-
Texte de la motion du 18 décembre 1985 rell oder soweit für ärmere Entwicklungslännder bestimmt-
Pour des raisons relevant de l'aide au développement, le grundsätzlich von der Garantiegewährung auszuschliessen.
Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que la garantie Die Garantiegesuche werden vor dem Hintergrund des
contre les risques à l'exportation soit systématiquement jeweiligen Länder- und - soweit relevant - Projektrisikos
refusée pour les exportations de matériel nucléaire sou- geprüft, wobei im Falle von Exporten nach ärmeren
mises à autorisation, notamment vers les pays les plus Entwicklungsländern die Grundsätze der schweizerischen
pauvres du tiers monde. Entwicklungspolitik mitberücksichtigt werden. Dieses Ver-
fahren gilt auch für Garantiegesuche für bewilligungspflich-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Fankhauser, tige Nuklearexporte. In den letzten drei Jahren wurden
Grendelmeier, Gurtner, Herczog, Leuenberger Moritz, Mae- bewilligungspflichtige Nuklearexporte lediglich nach Argen-
der-Appenzell, Mauch, Renschler, Weder-Basel (10) tinien getätigt; für diese Ausfuhren ist die ERG seinerzeit
gewährt worden.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Nuklearexporte in
Die Dritte Welt vor allem ist zum Hauptexportmarkt für die ärmere Entwicklungsländer nicht generell als unvereinbar
kriselnde Atomkraftindustrie geworden. Nach den Progno- mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspo-
sen der Zeitschrift «Nuclear Engineering International» litik bezeichnet werden können. Diese Prüfung hat fallweise
(Okt. 84) werden bis 1995 weltweit höchstens noch 11 AKW bei Vorliegen eines konkreten Garantiegesuchs zu erfolgen.
bestellt, 8 davon aus Entwicklungsländern (Türkei 1, Paki-
stan 1, Korea 2, Indonesien 1, China 2, Aegypten 1), Die Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Option Kernenergie ist aber für die meisten dieser Länder Déclaration écrite du Conseil fédéral
sehr problematisch. Abgesehen von den grundsätzlichen Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Problemen der Strahlengefährdung, Sicherheit und Atom-
müllentsorgung bringt die Atomtechnik grosse Auslandsab- Frau Fetz: Ich habe in meiner Motion den Bundesrat aufge-
hängigkeit (Anlieferung des angereicherten Materials, fordert, auf die Gewährung der Exportrisikogarantie für
Know-how, Personal), eine Konzentration des Energiesek- bewilligungspflichtige Nuklearexporte zu verzichten,
tors mit entsprechender Vernachlässigung ärmerer Regio- namentlich wenn sie in Entwicklungsländer gehen, und das
nen und neue gigantische Verschuldungen. Der Schulden- aus entwicklungspolitischen Gründen. Die bundesrätliche
dienst wiederum erzwingt eine Konzentration der Mittel im Ablehnungsbegründung scheint mir angesichts der Pro-
Exportsektor, was bekanntlich meist zulasten des Grundbe- blemlage äusserst dürftig und auch wenig stichhaltig. Ich
darfs der Bevölkerung geht. möchte Ihnen die Problemlage etwas genauer schildern.
Die Exportgeschäfte mit Schwellen- und Entwickungslän- Die Dritte Welt ist zum Hauptexportmarkt für die kriselnde
dern sind heute in der Regel nur möglich, wenn gleichzeitig Atomindustrie geworden. Nach den Prognosen der Zeit-
die komplette Finanzierung mitangeboten wird. Die Banken schrift «Nuclear Engineering International» werden bis 1995
sind jedoch bei diesen Milliardengeschäften zur Gewährung weltweit höchstens noch elf AKW bestellt. Acht davon sollen
von Krediten nur bereit, wenn das unternehmerische Risiko in Entwicklungsländer gehen. Die Option Atomenergie ist
durch die ERG vom Bund gedeckt wird. Aus entwicklungs- aber für die meisten dieser Länder sehr problematisch,
politischen Gründen sollte der Bundesrat darauf verzichten natürlich aus denselben Gründen wie für uns: Strahlenge-
und sich der Argumentation der Weltbank anschliessen. Sie fährdung, Sicherheit und Atommüllentsorgung seien hier
steht dem Einsatz der Kernenergie in Entwicklungsländern die Stichworte. Dazu kommt aber noch die Abhängigkeit
seit langem skeptisch gegenüber. Im Weltentwicklungsbe- von der Anlieferung des angereicherten Materials, dem
richt 1981 schreibt sie dazu: «Der Kapitalaufwand (für Atom- Know-how der Industriestaaten, dem Personal usw. Weiter
kraftwerke, die Verf.) ist hoch, und kleinere Länder verfügen kommen dazu eine Konzentration des Energiesektors- mit
nicht über Stromnetze mit der erforderlichen Mindestkapa- entsprechender Vernachlässigung ärmerer Regionen - und
zität - von etwa 6000 Megawatt -, um die Mindestleistung neue gigantische Verschuldungen. Der Schuldnerdienst
der Reaktoren wirtschaftlich zu verwerten. Soweit den Län- wiederum erzwingt eine Konzentration der Mittel im Export-
dern darüber hinaus die für Nuklearprogramme erforderli- sektor. Sie wissen alle, wozu das führt. Bekanntlich geht das
chen Fach- und Führungskräfte fehlen, dürfte vom Einsatz zu Lasten des Grundbedarfs der Bevölkerung.
der Kernenergie mit ihren typischen Risiken in der Regel Die Exportgeschäfte mit Schwellen- und Entwicklungslän-
abzuraten sein ....» (S. 50). Diese kritische Sicht der Dinge dern sind heute in der Regel nur möglich, wenn gleichzeitig
seitens der Weltbank hat sich seither nicht geändert. Es ist die komplette Finanzierung mitangeboten wird. Die Banken
deshalb kein Zufall, dass sich die Weltbank bisher nicht auf sind jedoch nicht bereit, für diese Milliardengeschäfte ein-
die Finanzierung von Atomkraftwerken in der Dritten Welt fach so Kredite zu gewähren, ohne dass diese vom Bund mit
eingelassen hat. der ERG abgesichert worden sind. Aus entwicklungspoliti-
Im Bereich der bewilligungspflichtigen Kriegsmaterialaus- schen Gründen sollte der Bundesrat jedoch unserer Mei-
fuhr hat der Bundesrat verfügt, dass Kriegsmaterialexporte nung nach darauf verzichten.
generell nicht in den Genuss der ERG kommen dürfen, um Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch jene der
Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden. Für die Weltbank, auf die Sie sonst sehr gerne hören: Auch die
Interpellation Uchtenhagen 98 N 4 mars 1987
Weltbank steht dem Einsatz von Atomenergie in Entwick- Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh-
lungsländern sehr skeptisch gegenüber. Sie schreibt dazu in nen.
einem Bericht von 1981 - ich meine, das gilt heute genau so
wie damals -: «Der Kapitalaufwand für Atomkraftwerke ist Abstimmung - Vote
hoch, und kleinere Länder verfügen nicht über Stromnetze
mit der erforderlichen Mindestkapazität von 6000 Megawatt, Für Ueberweisung der Motion 26 Stimmen
um die Mindestleistung der Reaktoren wirtschaftlich zu ver- Dagegen 65 Stimmen
werten. Soweit den Ländern darüberhinaus die für Nuklear-
programme erforderlichen Fach- und Führungskräfte feh-
len, dürfte vom Einsatz der Kernenergie mit ihren typischen
Risiken in der Regel abzuraten sein.»
Diese kritische Sicht der Dinge seitens der Weltbank stimmt #ST# 86.303
unserer Meinung nach heute immer noch. Es gibt keine
Aspekte, die sich seit damals geändert haben, und es ist Interpellation Uchtenhagen
auch kein Zufall, glaube ich, dass sich die Weltbank bisher Kohlekraftwerk «Marmara», Türkei.
nicht auf die Finanzierung von Atomkraftwerken in der Drit- Exportrisikogarantie-Gesuch
ten Welt eingelassen hat. Ich meine, es würde uns und dem
Bundesrat gut anstehen, ebenfalls auf die Garantiegewäh- Centrale de Marmara (Turquie).
rung zu verzichten. Dazu kommt, dass im Bereich derbewil- Demande de garantie contre
ligungspflichtigen Kriegsmaterialausfuhr der Bundesrat les risques à l'exportation
bereits verfügt hat, dass Kriegsmaterialexporte generell
nicht in den Genuss der ERG kommen dürfen; dies, um
Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden. Was für
die Kriegsmaterialexporte gilt, sollte auch für die Ausfuhr
von Kernmaterial und Kerntechnologie gelten, und zwar aus Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1986
denselben Gründen. Darum meinen wir, dass der Beschluss, Dem Vernehmen nach muss der Bundesrat in Kürze zu
bewilligungspflichtige Nuklearexporte von der Garantiege- einem Gesuch der BBC um Gewährung der Exportrisikoga-
währung auszuschliessen, überfällig ist. rantie (ERG) für das Kohlekraftwerk «Marmara» in der Tür-
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. kei Stellung nehmen. Ich bitte den Bundesrat in diesem
Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Trifft es zu, dass weder der Entwicklungsdienst des BAWI
Weder-Basel: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion Fetz zu noch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und
überweisen. AKW werden zu Rennern auf dem Exportmarkt. humanitäre Hilfe um eine Stellungnahme zu diesem Gesuch
Erstens hat die Inlandnachfrage-Gott sei dank-abgenom- gebeten worden sind? Zwar müssen nach ERG-Gesetz Arti-
men; in den USA ist die Nachfrage am Absterben. Zweitens kel 1 Absatz 2 entwicklungspolitische Gesichtspunkte nur
werden mittels der Exportrisikogarantie des Bundes den bei ärmeren Entwicklungsländern mitberücksichtigt wer-
betroffenen Exportfirmen alle Risiken, die sonst in unserer den, aber angesichts der Grosse des «Marmara»-Projekts
Wirtschaft durch die Unternehmer zu tragen sind, vom Bund und der hohen Verschuldung der Türkei wäre eine Konsulta-
abgenommen, der Marktwirtschaft Hohn sprechend. tion entwicklungspolitischer Fachstellen doch wohl sinn-
Die Weltbank steht dem Einsatz der Kernenergie in Entwick- voll.
lungsländern äusserst kritisch gegenüber. Sie ist nicht 2. Genügt das «Marmara»-Kraftwerk ökologischen
bereit, solche Risiken zu finanzieren. Die Länder, die AKW Gesichtspunkten, auch wenn keine Rauchgasentschwefe-
betreiben, kommen über kurz oder lang auch zu ihren lung eingerichtet wird?
Atombomben. A-Werke und Atombomben sind bekanntlich 3. Würde die Gewährung einer ERG im Umfang von 1 Mrd.
siamesische Zwillinge. Kriegsmaterialexporte kommen aber Franken angesichts der bereits eingegangenen Garantiever-
generell nicht in den Genuss der Exportrisikogarantie. Ich pflichtungen gegenüber der hochverschuldeten Türkei in
meine, wir haben uns daran zu halten. Wer A-Werke expor- der Höhe von schätzungsweise 1 bis 1,5 Mrd. Franken nicht
tiert, exportiert aber auch das Atommüllproblem, das welt- zu einem Klumpenrisiko führen, das im Hinblick auf das sich
weit nicht gelöst ist und offenbar auch nicht gelöst werden bereits auf schätzungsweise 800 Mio. Franken belaufende
kann. Das Atommüllproblem den Entwicklungsländern Defizit der ERG problematisch ist? Kann das Eingehen eines
überlassen, heisst ein grosses Risiko eingehen, ein Risiko, derartigen Risikos noch mit der Zielsetzung einer sich selbst
das gar niemand verantworten kann, auch wir in der tragenden ERG vereinbart werden?
Schweiz nicht. 4. Wie sinnvoll ist die Gewährung einer ERG für das Kohle-
kraftwerk «Marmara» aus schweizerischer Sicht? Handelt es
M. Delamuraz, conseiller fédéral: La GRE n'est pas un self- sich dabei nicht um eine Art Strukturpolitik, und zwar in
service qui procéderait à la promotion arbitraire d'intérêts falscher Richtung, da sie einerseits eine zu grosse Garantie-
économiques, industriels ou politiques particuliers. La GRE summe für einen Grossbetrieb einsetzt, andererseits damit
ne veut pas non plus exclure de quelque manière que ce soit den traditionellen Maschinenbau stützt, um sich vermehrt in
des domaines de la production industrielle et, en particulier, zukunftsträchtigen neuen Technologien zu engagieren?
l'option nucléaire pour des pays, y compris les pays les
moins avancés, qui y trouvent intérêt, et dont on ne voit pas Texte de l'interpellation du 3 mars 1986
au nom de quel raisonnement, ayant été les pays deman- II paraît que le Conseil fédéral va devoir se prononcr sous
deurs, on refuserait à notre industrie de participer à des peu sur une demande de BBC visant à ce que lui soit
offres, du seul fait que nous devons être plus justes que les accordée la garantie contre les risques à l'exportation (GRE)
justes et plus sages que les sages. La politique de la GRE est pour la centrale à charbon de Marmara en Turquie. A ce
fonction du risque/pays ou du risque/projet et si une option sujet, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions
nucléaire se justifie sous l'angle des critères déterminants, suivantes:
la GRE doit, sur demande, être mise à la disposition des 1. Est-il exact que ni le service de l'OFAEE qui s'occupe des
exportateurs suisses participant à de tels projets. Prétendre questions de développement, ni la Direction de la coopéra-
le contraire, en incluant cette clause générale d'interdiction tion au développement et de l'aide humanitaire n'ont été
dans le fonctionnement de la GRE, c'est se priver, pour des invités à donner leur avis sur cette requête? Il est vrai que,
raisons arbitraires, car elles ne regardent, que le pays selon l'article premier, 2e alinéa, de la loi sur la GRE, on ne
demandeur, de moyens industriels pour lesquels la GRE a doit tenir compte des principes fondamentaux de la politi-
été créée, d'ailleurs en toute moralité. C'est la raison pour que suisse en matière de développement que lorsqu'il s'agit
laquelle il faut refuser cette motion boiteuse. des pays en développement les plus défavorisés; mais étant
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fetz Exportrisikogarantie
Motion Fetz Garantie contre les risques à l'exportation et exportations de matériel
nucléaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.974
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1987 - 16:00
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Seite 97-98
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