Zaire Expulsion Case: Force Proportionate, No Mistreatment Found
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed measures taken during the expulsion of individuals from Zaire, finding that the force used, such as handcuffs, was proportionate and removed shortly after boarding. Press reports of mistreatment were deemed unfounded, and the court clarified that the expelled individuals were not asylum seekers but rather foreigners with expired visas. Regarding future expulsions, the court indicated that while individual expulsions are the norm, group expulsions might occur if individuals are apprehended together, and post-return monitoring will not be actively pursued by Swiss embassies due to diplomatic and sovereignty principles.
Legislator-Regeste
KI-generiertZaire Expulsion Case: Force Proportionate, No Mistreatment Found: Press reports of mistreatment were deemed unfounded, and the court clarified that the expelled individuals were not asylum seekers but rather foreigners with expired visas. Regarding future expulsions, the court indicated that while individual expulsions are the norm, group expulsions might occur if individuals are apprehended together, and post-return monitoring will not be actively pursued by Swiss embassies due to diplomatic and sovereignty principles.
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21. März 1986 N 467 Interpellation Reimann
question? Faut-il s'attendre à des expulsions de masse à 5.2. Es stellen sich dabei grundsätzlich keine grösseren Sil'avenir également, ou bien renverra-t-on de nouveau les cherheitsprobleme. indésirables par petits groupes, voire un par un? 5.3. Die gruppenweise Ausschaffung ergab sich aus einem 6. Généralités zufälligen zeitlichen Zusammentreffen von mehreren miss- Quelles conclusions le Conseil fédéral tire-t-il de cette opébräuchlichen Gesuchen der gleichen Nationalität. ration: 5.4. Es ist nicht die Folge einer gezielten Politik und hängt 6.1. Pour ce quia trait au problème du contrôle a posteriori! nicht von.den Behörden ab, ob einzeln oder in Gruppen 6.2. En ce qui concerne la réaction des pays d'origine ou de ausgeschafft wird. In der Regel wird der Vollzug der Wegprovenance? weisung auch in Zukunft einzeln erfolgen. Es ist jedoch 6.3. Pour ce qui est de sa propre politique de l'information? nicht auszuschliessen, dass, wenn mehrere Personen im 6.4. Pour ce qui relève des conceptions présidant au renvoi gleichen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfasst de demandeurs d'asile éconduits et pour ce qui est de werden, eine gruppenweise Heimschaffung angebracht sein l'application et de l'exécution de tels plans? wird. 6.1. Nachkontrollen im Sinne einer aktiven Weiterverfolgung Mitunterzeichner- Cosignataires: Biel, Grendelmeier, Gündes Schicksals heimgeschaffter Personen durch unsere ter, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau, Oester, Weber Botschaften und Konsulate wird es in der Regel auch in Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10) Zukunft nicht geben. Tätigkeiten im Sinne von Nachforschungen und Nachrichtenbeschaffung ausserhalb unserer Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Vertretungen wären nämlich - ohne die explizite Zustimvom 3. März 1986 mung der Behörden des Gastlandes - mit völkerrechtlichen Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986 Grundsätzen über den Wirkungskreis diplomatischer und 1.1. Die gegenüber einzelnen Personen, die Widerstand leikonsularischer Vertretungen nicht vereinbar und könnten steten, angewandten Zwangsmassnahmen waren verhältzudem als Einmischung in innere Angelegenheiten aufgenismässig. Während des Einstiegs in das Flugzeug wurden fasst werden. Handschellen verwendet, die jedoch kurz nach dem Start Wie in der Antwort zu Frage 3.5. angedeutet, wäre es andeentfernt werden konnten. Sprungfesseln wurden zwar mitrerseits denkbar, dass über die Rückkehrhilfe - zumindest geführt, aber nicht angewendet. während einer Anfangsphase-ein gewisser Kontakt mit den 1.2. Die erwähnten Pressemeldungen treffen nicht zu, es Heimgeschafften aufrechtgehalten werden könnte. Die kam zu keinerlei Misshandlungen. entsprechenden Möglichkeiten und Grenzen sowie die 1.3. Die Massnahmen der Polizei waren verhältnismässig. Frage der jeweiligen Trägerschaft einer solchen Rückkehr- 2.1. Am Grundsatz, dass die Behörden des Heimatlandes hilfe werden von der erwähnten Arbeitsgruppe zur Zeit nicht über ein Asylverfahren informiert werden, wird festgegeprüft, wobei die Realisierbarkeit und die praktischen Prohalten. bleme von Land zu Land verschieden sind. 2.2. Die Behörden Zaires wurden nicht über die Asylverfah- 6.2. Im allgemeinen wie auch im Fall von Zaire sind die ren orientiert, es handelte sich bei den ausgeschafften Per- Herkunftsländer, abgesehen von Ausnahmefällen, bereit, sonen nicht um Asylbewerber (siehe Antwort 4.1.). ihre Staatsangehörigen aufzunehmen. In der Vergangenheit 2.3. Zur Durchführung des Fluges war eine Information der ergaben sich keine grösseren Schwierigkeiten in dieser zairischen Behörden notwendig. Beziehung. Ob die Staaten Gegendarstellungen.abgeben, 2.4. Den zairischen Behörden wurde eine Namensliste abgekann weder vorausgesehen noch beeinflusst werden. geben. 6.3. Es besteht kein Anlass, die allgemeine Informationspoli- 3.1. und 3.2. Das EDA und die Botschaft in Zaire wurden am tik zu ändern. 14. Oktober 1985 erstmals über die geplante Ausschaffung 6.4. Die Frage der Rückführungskonzepte wurde bereits in informiert. verschiedenen parlamentarischen Vorstössen erörtert. Zur 3.3. Das EDA hatte im Vorfeld der Rückschaffung keine Zeit bearbeitet eine interdépartementale Arbeitsgruppe das Vorbereitungen für eine Nachkontrolle getroffen. Infolge Problem. widersprüchlicher Meldungen in den Medien über das Schicksal der Zairer nach ihrer Ankunft in Kinshasa wurde Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesunsere Botschaft nachträglich beauftragt, abzuklären, ob rates befriedigt. alle heimgeschafften Zairer wohlauf und frei seien. Mit Hilfe der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen (Signalement, Original-Polizeifoto) konnte sie dies im Falle der 59 Heimgeschafften feststellen, die sich im Verlaufe einiger Tage alle freiwillig zur Identitätsabklärung auf die Botschaft begaben. 85.970 #ST#
3.4. Bei Bekanntwerden der Ausschaffungsaktion sind in Interpellation Reimann der Presse sofort verschiedenste Behauptungen über die Behandlung durch schweizerische und zairische Behörden Asylbewerber mit Arbeitsbewilligung erhoben worden, die sich im nachhinein als völlig haltlos Demandeurs d'asile au bénéfice d'un erwiesen. permis de travail Im weiteren haben sich einzelne Informationen von zairischen Behörden als verfrüht oder unpräzis erwiesen. 3.5. Es bestehen keine Weisungen bezüglich «Nachkontrolle/Information» bei Ausschaffungen. Eine interdépartementale Arbeitsgruppe behandelt den Fragenbereich zur Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1985 Zeit im Zusammenhang mit der Erörterung der Möglichkei- Von den rund 23 000 Asylbewerbern, deren Gesuche noch ten auf dem Gebiet der Rückkehrhilfe. pendent sind, verfügen rund die Hälfte über eine Arbeitsbe- 4.1. und 4.2. Eingehende Abklärungen hatten ergeben, dass willigung. Sie sind zumeist in Saisonbranchen wie Gastgedie 59 heimgeschafften Zairer nicht mit jenen Personen werbe, Landwirtschaft oder Baugewerbe tätig. Bei einem identisch waren, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt Teil der Asylbewerber wurden die Gesuche zwar abgelehnt, hatten und für die sie sich ausgaben. Es handelte sich doch können sie aus Gründen des Non-Refoulement vorläudeshalb um sich illegal in der Schweiz aufhaltende Auslänfig nicht in ihre Heimatländer zurückgewiesen werden. der und nicht um abgewiesene Asylbewerber. Sie wurden - Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Asylbedeshalb nicht nach Asylgesetz, sondern nach ANAG ohne werber mit Arbeitsbewilligung dem Saisonarbeiterkontin- Frist ausgewiesen. gent angerechnet werden sollten? Ist er bereit, durch Wei- 5.1. Grundsätzlich besteht bei gruppenweisen Ausschaffunsungen an die Kantone dafür zu sorgen, dass diese Eingen keine grössere Gefahr. schränkung in erster Linie neue, erstmalige Saisonbewilli- Interpellation Müller-Meilen 468 N 21 mars 1986
gungen betrifft und nicht zu Lasten bisher beschäftigter werden, sind deshalb nicht zur ausländischen Wohnbevöl- Saisonarbeiter geht? kerung zu zählen, sondern separat zu erfassen. -Sollten darüber hinaus nicht jene Asylbewerber, denen Anerkannte Flüchtlinge werden auch künftig von der Konaufgrund des Non-Refoulement ein vorläufiger Aufenthalt tingentierung ausgenommen. bewilligt wird, in die Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung und damit in die Stabilisierungspolitik einbezogen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundeswerden? rates teilweise befriedigt. -Teilt der Bundesrat unsere Auffassung, dass anerkannte Flüchtlinge weiterhin nicht der Kontingentierung zu unterstellen sind? #ST# 85.107 Texte de l'interpellation du 18 décembre 1985 Interpellation Müller-Meilen Des quelque 23 000 requérants d'asile dont la demande est encore en suspens, la moitié environ est au bénéfice d'un Asylgesuche. Stand 1985 permis de travail. La plupart sont occupés dans des Demandes d'asile. Etat à la fin 1985 branches dont les activités sont saisonnières, restauration, agriculture, bâtiment. Les demandes d'asile d'un certain nombre de ces personnes ont certes été rejetées, mais on ne peut pour le moment pas les renvoyer dans leur patrie, en vertu du principe du non-refoulement. Wortlaut der Interpellation vom 20. Dezember 1985 - Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas lui aussi que les requé- Die Entwicklung der Asylfrage ist von unverminderter rants d'asile au bénéfice d'un permis de travail devraient Bedeutung und stösst weiter auf grösstes Interesse. Ich être imputés au contingent des saisonniers? Est-il disposé à stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen: envoyer des instructions aux cantons pour qu'ils veillent à Wieviele Asylgesuche sind 1985 gestellt worden? Aus welce que ces restrictions touchent en premier lieu les autorisachen Ländern stammen die Gesuchsteller? tions saisonnières délivrées pour la première fois et ne Wieviele dieser Gesuche konnten 1985 bereits behandelt prétéritent pas les travailleurs qui sont déjà venus faire des und entschieden werden? Wie gross ist der Prozentsatz der saisons en Suisse? 1985 gutgeheissenen und der abgelehnten Asylgesuche? - Ne conviendrait-il pas, en outre, d'inclure dans la statisti- Wie gross ist noch der Rückstand aus früheren Jahren? que de la population étrangère résidanteles prenant ainsi Wieviele der 1985 abgewiesenen Gesuchsteller haben die en compte dans la politique de stabilisation - les deman- Schweiz bereits freiwillig verlassen, wieviele wurden ausgedeurs d'asile auxquels, en vertu du principe du non-refouleschafft, und wievielen wurde der Aufenthalt verlängert? ment, on accorde un permis de séjour provisoire? - Le Conseil fédéral est-il d'avis, tout comme nous, que les Texte de l'interpellation du 20 décembre 1985 personnes auxquelles on a accordé le statut de réfugié ne Les problèmes concernant les demandeurs d'asile revêtent doivent toujours pas être imputées au contingent des étrantoujours la même importance et continuent à susciter la plus gers? grande attention. C'est la raison pour laquelle je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Combien de demandes d'asile ont été déposées en 1985? Bäumlin, Bircher, Clivaz, Eggli-Winterthur, Fehr, Lanz, De quels pays venaient les requérants? Leuenberger-Solothurn, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Parmi ces demandes, combien ont pu être traitées en 1985 Wagner, Weber-Arbon.Zehnder (14) et combien de décisions y relatives ont-elles été prises? Quels sont, pour 1985, le pourcentage de demandes d'asile acceptées et celui des demandes rejetées? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Parmi les demandes déposées dans les années précédentes, Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und combien n'ont pas encore été examinées? wünscht eine schriftliche Antwort. Parmi les requérants dont la demande d'asile a été rejetée en 1985, combien de personnes ont déjà quitté la Suisse de Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates leur plein gré, combien ont été expulsées et combien ont vu vom 12. Februar 1986 leur autorisation de séjour prolongée? Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986 Erwerbstätige Asylbewerber, über deren Asylgesuch noch Schriftliche Begründung - Développement par écrit nicht entschieden wurde oder deren Asylgesuch abgelehnt Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht wurde, wobei die Wegweisung vorläufig nicht vollzogen eine schriftliche Antwort. werden kann, können nicht auf die Höchstzahlen für erwerbstätige Jahresaufenthalter oder für Saisonniers ange- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates rechnet werden. Ein solches Vorgehen würde der untervom 3. März 1986 schiedlichen Zielsetzung zwischen Ausländerund Flücht- Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986 lingspolitik widersprechen. Abgewiesene Asylbewerber Wie der am 23. Januar 1986 veröffentlichten Asylstatistik zu müssen in der Regel jederzeit mit dem Vollzug der Wegweientnehmen ist, haben im Jahr 1985 in der Schweiz 9703 sung rechnen und können deshalb nicht in das Erwerbsle- (Vorjahr 7435) Personen aus insgesamt 73 Heimatstaaten ben eingegliedert werden. Bei denjenigen Ausländern, ein Asylgesuch eingereicht. Am meisten Gesuchsteller stamdenen die Ausreise nicht zugemutet werden kann und die men aus der Türkei (3844; 40 Prozent) und aus Sri Lanka aller Voraussicht nach dauernd in unserem Land verbleiben (2764; 28 Prozent); aus Zaire kommen 442 (4,5 Prozent) Perwerden, fehlen in den meisten Fällen die beruflichen Vorsonen, aus Angola 371 (4 Prozent), aus Chile 322 (3,5 Proaussetzungen, um die nach Fremdarbeiterregelung zuzulaszent) und aus Pakistan 286 (3 Prozent). senden Jahresaufenthalter und Saisonniers ersetzen zu kön- 1985 hat das BAP in erster Instanz die Gesuche von 8083 nen. Zudem ist im Hinblick auf die im Asylbereich getroffe- (Vorjahr 4078) Personen erledigt. 939 Personen erhielten nen und vorgesehenen Massnahmen eine zusätzliche Asyl, während die Gesuche von 5658 Personen abgelehnt Attraktivität für Asylbewerber zu vermeiden, die in erster wurden. Im übrigen sind die Gesuche von 1486 Personen Linie zur Arbeitsaufnahme einreisen. durch Rückzug oder Ausreise gegenstandslos geworden. Zur ausländischen Wohnbevölkerung gehören Ausländer Von den 1985 eingereichten Gesuchen waren am Jahresmit Aufenthaltsoder Niederlassungsbewilligung. Dies gilt ende bereits 2770 (rund ein Drittel) erledigt. auch im Asylbereich. Abgewiesene Asylbewerber, die keine In der zweiten Instanz sind 1985 Beschwerden betreffend Aufenthaltsbewilligung erhalten, sondern lediglich interniert 5016 Personen eingegangen. Im gleichen Zeitraum sind die Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Asylbewerber mit Arbeitsbewilligung
Interpellation Reimann Demandeurs d'asile au bénéfice d'un permis de travail
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.970 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00 Date Data
Seite 467-468 Page Pagina
Ref. No 20 014 226
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