Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-935 KI-generiert

LD50 Test in Switzerland: Partial Restriction and Move Towards Animal-Sparing Methods

Geschäftsnummer VPB 85-935
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an interpellation concerning the LD50 test, a method for determining the toxicity of substances by finding the lethal dose for 50% of test animals. The court clarified that the original, more extensive LD50 test is no longer conducted in Switzerland; instead, approximate LD50 tests or limit tests with fewer animals are used, aligning with OECD guidelines and national regulations for drug registration and chemical classification. While a complete abolition of LD50 testing was deemed inappropriate due to potential needs for precise values in specific cases, the authorities are working towards greater international recognition of animal-sparing methods and will restrict the approval of LD50 tests.

Legislator-Regeste

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Art. 8 Absatz; LD50 Test in Switzerland: Partial Restriction and Move Towards Animal-Sparing Methods: tern als grausam und überflüssig bezeichnet wird, heute neimitteln ist ebenfalls nur die approximative LD 50, d. h.

Schlagwörter

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Chemische Stoffe Blutprobe Atemlufttest Amtliche Kontrollen, Veterinärkontrollen Humanarzneimittel biologische Norm

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 8 Absatz
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Volltext

Interpellation Maeder-Appenzell 474 N 21 mars 1986

Zudem verstiesse die Massnahme gegen den Wust- nannt approximativen LD 50-Tests mit geringen Tierzahlen

Beschluss vom 29. Juli 1941 sowie gegen die im Finanz- und dem in den OECD-Richtlinien vorgesehenen Limit-Test

haushaltsgesetz vom 18. Dezember 1968 verankerten Bud- mit wenigen Tieren zur Prüfung von wenig toxischen Sub-

getgrundsätze der Vollständigkeit und der Bruttodarstel- stanzen.

lung. Nach unserem Dafürhalten kommt daher die Ausstel- Seit einiger Zeit weisen Toxikologen auf die begrenzte Aus-

lung von Pro-Forma-Rechnungen auch nicht als «Sofort- sagekraft des früher üblichen LD 50-Tests hin; dieser ergebe

massnahme» in Frage. trotz Verwendung zahlreicher Tiere nur scheinbar genaue

5. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dassaus heu- Resultate und in vielen, jedoch nicht allen Fällen reiche ein

tiger Sicht an der geltenden Unterstellung der Kriegsmate- approximativer LD 50-Test mit geringen Tierzahlen aus.

rialimporte des Bundes unter die Wust festgehalten werden Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

muss. Die Anpassung von Artikel 48 Buchstabe e des Wust- 1. Der ursprüngliche LD 50-Test wird in der Schweiz nicht

Beschlusses läge übrigens nicht in der Zuständigkeit des durchgeführt; er ist für keine Prüfungen vorgesehen. Der

Bundesrates: LD 50-Test gemäss OECD-Richtlinien wird in erster Linie zur

- Die Bestimmung gilt heute in der Fassung des Bundesge- Prüfung von Industrie- und Agrochemikalien, in Ausnahme-

setzes vom 6. Oktober 1972 über die Aenderung des Zollge- fällen auch zur Prüfung von Arzneimitteln, durchgeführt,

setzes; wenn eine hohe Genauigkeit der ermittelten Werte notwen-

- zudem hat die Bundesverfassung den Wust-Beschluss als dig ist. In vielen Fällen, namentlich bei der Prüfung von

solchen auf Gesetzesstufe übergeführt (vergleiche Artikel Arzneimitteln, wird bereits heute nur ein approximativer

41 ter Absatz 6 BV und Artikel 8 Absatz 1 Ueb BV). LD 50-Test oder der Limit-Test angewandt.

2. Der LD 50-Test wird in erster Linie in der chemisch-phar-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- mazeutischen Industrie und in einzelnen privaten For-

rates teilweise befriedigt. schungs- und Diagnostiklaboratorien als bewilligungspflich-

tiger Tierversuch durchgeführt.

3. Eine generelle Abschaffung des LD 50-Tests ist nicht

angezeigt, da in gewissen Fällen die Bestimmung eines

genauen LD 50-Wertes notwendig und noch nicht durch

#ST# 85.935 andere Methoden erzielbar ist.

Die massgeblichen eidgenössischen und interkantonalen

Interpellation Maeder-Appenzell

Regelungen der Gesundheitsgesetzgebung wurden in den

Tierversuche. Verminderung vergangenen Jahren den Anforderungen der Tierschutzge-

Expériences sur animaux. Réduction setzgebung angepasst. Gemäss den Richtlinien der Inter-

kantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) für die Regi-

strierung von Arzneimitteln der Humanmedizin vom

16. Dezember 1977, in der geänderten Fassung vom 23. Mai

1985, genügt in den meisten Fällen die Ermittlung der

Wortlaut der Interpellation vom 3. Dezember 1985 approximativen LD 50. In der wissenschaftlichen Dokumen-

1. Wo ist der LD 50-Test, der auch von Tierversuchbefürwor- tation zu Gesuchen an die IKS um Registrierung von Tierarz-

tern als grausam und überflüssig bezeichnet wird, heute neimitteln ist ebenfalls nur die approximative LD 50, d. h.

noch vorgesehen? einmalige Dosis, appliziert an kleiner Tierzahl, anzugeben.

2. Wo wird er heute noch durchgeführt? Die Giftverordnung wurde am 19. September 1983 so geän-

3. Ist der Bundesrat bereit, sofort eine Gesetzesänderung dert, dass als Grundlage für die Giftklasseneinteilung die an

vorzubereiten, um diesen Test abzuschaffen? wenigen Tieren ermittelten Letaldosen beigezogen werden

können.

Texte de l'interpellation du 3 décembre 1985 Da Resultate von Versuchen mit Chemikalien, die mit nicht

1. En quels lieux s'apprête-t-on encore, à l'heure actuelle, à OECD-konformen Methoden gewonnen wurden, von aus-

procéder au test LD 50, que même les partisans des expé- ländischen Registrierungsbehörden im allgemeinen nicht

riences sur les animaux considèrent comme cruel et su- anerkannt werden, setzt sich die Schweiz nachdrücklich für

perflu? eine Revision der betreffenden OECD-Richtlinie ein. Ziel

2. Où est-il encore pratiqué de nos jours? dieser angelaufenen Arbeiten ist es, raschmöglichst zu einer

3. Le Conseil fédéral est-il prêt à préparer sans délai une gegenseitigen Anerkennung von Testresultaten zu gelan-

modification de la loi dans le but de supprimer ce test? gen, die mit tiersparenden, schonenderen Versuchsmetho-

den gewonnen werden.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Günter, Das Bundesamt für Veterinärwesen erarbeitet zur Zeit eine

Herczog, Jaeger, Longet, Weber Monika, Weder-Basel, Zwy- Richtlinie zuhanden der kantonalen Bewilligungsbehörden

gart (8) für Tierversuche, in welcher diese angewiesen werden sol-

len, LD 50-Tests nur noch sehr zurückhaltend zu bewilligen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der ursprüngliche LD 50-Test wird in der Schweiz nicht

Zunehmend herrscht Einigkeit darüber, dass der LD 50-Test mehr durchgeführt. Nach Inkrafttreten neuer OECD-Richtli-

wissenschaftlich zweifelhaft ist. Er ist besonders tierquäle- nien sollen grundsätzlich nur noch Versuche an wenigen

risch und erfordert eine grosse Zahl von Versuchstieren. Tieren zulässig sein; Versuche mit grösseren Tierzahlen

Im Abstimmungskampf um die Vivisektionsinitiative ist von sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wenn eine

prominenten Gegnern behauptet worden, der LD 50-Test grosse Genauigkeit der Werte notwendig ist, bewilligt

werde gar nicht mehr durchgeführt. werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

vom 3. März 1986 rates teilweise befriedigt.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986

Die akute Toxizität von Stoffen wird in der Regel aufgrund

der im Tierversuch, in erster Linie an Ratten und Mäusen,

ermittelten mittleren tödlichen Dosis beurteilt (LD 50: letale

Dosis, welche bei 50 Prozent der Tiere zum Tod führt). Es ist

zu unterscheiden zwischen dem ursprünglichen LD 50-Toxi-

zitätstest mit grossen Tierzahlen, dem LD 50-Test gemäss

Richtlinien der OECD mit je 5 männlichen und weiblichen

Tieren pro Dosisgruppe, verschiedenen Arten von soge-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Maeder-Appenzell Tierversuche. Verminderung

Interpellation Maeder-Appenzell Expériences sur animaux. Réduction

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.935

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.03.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 474-474

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Ref. No 20 014 233

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