Forestry Subsidies and Budget Allocation Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a postulate proposing increased subsidies for forestry and avalanche control to cover remaining costs for forest owners, and the adequate allocation of funds in future budgets, particularly from fuel taxes. The court considered that escalating economic difficulties were preventing necessary maintenance and infrastructure projects in forestry, leading to a decline in forest health. It was argued that without increased public funding to cover residual costs, essential projects would be delayed or abandoned. The court ultimately acknowledged the postulate, recognizing the need to address the financial strain on forest owners and ensure the sustainability of forestry and avalanche control measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 Abs. 1 BGG; Forestry Subsidies and Budget Allocation Case: The court considered that escalating economic difficulties were preventing necessary maintenance and infrastructure projects in forestry, leading to a decline in forest health. It was argued that without increased public funding to cover residual costs, essential projects would be delayed or abandoned. The court ultimately acknowledged the postulate, recognizing the need to address the financial strain on forest owners and ensure the sustainability of forestry and avalanche control measures.
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KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
5. März 1986 37 Postulat Lauber
flexibel gestaltet; die Ansätze der Kinderzulagen werden Piller: Ich kann mich mit dieser Antwort leider nicht zufrie-
generell um fünf Franken erhöht. Sie haben diesen Betrag dengeben. Im Laufe der letzten Jahre sind mehrere Interpel-
als Minimalbetrag bezeichnet, Herr Piller. Ich gehe mit Ihnen lationen und Vorstösse eingereicht worden, und ich bin der
einig, aber wir müssen uns eben nach unseren Möglichkei- Meinung, dass die Familienpolitik in unserem Lande wirk-
ten ausrichten. lich stiefmütterlich behandelt wird. Das ist nicht nur meine
Kranken- und Mutterschaftsversicherung: In seinem Entwurf Ansicht, das geht aus zwei Studienarbeiten an Hochschulen,
für die Teilrevision der Krankenversicherung schlug der die ich in meiner Begründung zitiert habe, ebenfalls hervor.
Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, die die Stellung Ich verzichte jedoch darauf, Diskussion zu verlangen.
der Kinder verbessern und die Krankenkassenkosten für die
Familie verringern. Neben einer generellen Ermässigung der Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
Mitgliederbeiträge der Kinder übernimmt der Bund die Bei-
träge der Krankenpflegeversicherung für das dritte und die
folgenden Kinder einer Familie.
Bei der Mutterschaftsversicherung sind wesentliche Verbes-
serungen, insbesondere für die Stellung der schwangeren
Frau, vorgesehen. #ST# 85.931
Der Nationalrat hat als Erstrat den vorgeschlagenen Neue- Postulat Lauber
rungen zugestimmt. Die Kommission des Ständerates, die Waldpflegemassnahmen. Restkosten
ihre Beratung noch nicht abgeschlossen hat, hat bisher
nicht entschieden, ob sie auf den Teil der Vorlage, welcher Soins donnés à la forêt.
die obligatorische Krankengeldversicherung betrifft, eintre- Coûts à assumer
ten will. Es ist auch hier, Herr Piller, nicht die Schuld des
Bundesrates, wenn diese Vorlage betreffend Kranken- und
Mutterschaftsversicherung in der letzten Zeit dermassen
verzögert worden ist. Ich habe diese schon von meinem
Vorgänger übernommen, und wenn es so weitergeht, werde Wortlaut des Postulates vom 2. Dezember 1985
ich sie wahrscheinlich noch auf meinen Nachfolger übertra- Die defizitären Forstbetriebe können ihren Funktionen bei
gen müssen. Auch ist es nicht die Schuld des Bundesrates, weitem nicht mehr nachkommen. Das voranschreitende
falls die ständerätliche Kommission oder Ihr Rat auf die Waldsterben verlangt einen vermehrten Einsatz von Pflege-
Krankengeldversicherung nicht eintreten sollte. Der Bun- massnahmen. Der Bundesrat wird daher eingeladen,
desrat hält nach wie vor an dieser Krankengeldversicherung, l.die Subventionsansätze für die Forstwirtschaft und die
die auch die Mutterschaftsversicherung beinhaltet, fest. Lawinenverbauungen so anzuheben, dass für die betroffe-
Nun zur Besteuerung der Familie. In der Botschaft zur nen Waldeigentümer tragbare Restkosten entstehen. Dazu
Steuerharmonisierung nimmt die Erörterung der Ehegatten- sind insbesondere auch Treibstoffzollgelder gemäss Treib-
besteuerung und damit verbunden die Abzug- und Tarifge- stoffzollgesetz 1985 raschmöglichst einzusetzen;
staltung bei der Einkommenssteuer der natürlichen Perso- 2. in den kommenden Budgetplanungen für die Forstwirt-
nen breiten Raum ein. Die ständerätliche Kommission, wel- schaft und die Lawinenverbauungen die notwendigen Mittel
che unter dem Vorsitz Ihres Kollegen Binder tagt, hat gegen- vorzusehen und die Treibstoffgelder im geplanten Umfang
über der Vorlage des Bundesrates noch Verbesserungen einzusetzen.
zugunsten der Ehepaare und zugunsten der Familie einge-
bracht. Die Plenumsberatungen stehen zurzeit noch aus. Texte du postulat du 2 décembre 1985
Das zu Ihrer zweiten Frage. Les propriétaires de forêts dont l'exploitation est déficitaire
Und nun zur dritten Frage: Auf den 1. Juli 1984 wurde der n'ont plus les moyens - beaucoup s'en faut - d'assumer
Sektion Familienfragen im Bundesamt für Sozialversiche- convenablement leurs tâches. Le dépérissement des forêts -
rung neu die Funktion einer Koordinationsstelle für Fami- qui continuée progresser-exige davantage de soins cultu-
lienfragen übertragen. Dies war ein erster Schritt in Rich- raux. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité
tung einer qualitativen Ausweitung der Bearbeitung von 1. à augmenter les taux des subventions en faveur de l'éco-
familienpolitischen Fragen auf Bundesebene. Eine perso- nomie forestière et des travaux de défense contre les ava-
nelle Verstärkung wurde im Jahre 1984 vorgenommen, lanches de façon telle que les frais qui doivent être assumés
indem dieser Amtsstelle eine weitere halbe Stelle zugeteilt par les propriétaires forestiers concernés soient supporta-
wurde. Der Bundesrat räumt der Familienpolitik eine bles pour eux. A cet effet, on utilisera notamment aussi, dès
erstrangige Bedeutung ein. Bezüglich einer personellen que possible, les fonds provenant des droits sur les carbu-
Verstärkung wie auch einer organisatorischen Aufwertung rants, conformément à la loi de 1985 concernant l'utilisation
sind ihm aber gewisse Grenzen gesetzt; Sie haben sie selber du produit des droits d'entrée sur les carburants;
genannt, Herr Piller: Es sind dies die Finanzlage des Bundes 2. à prévoir, dans les prochains budgets, les moyens finan-
und der Personalstopp, der über die Bundesverwaltung ciers nécessaires à l'économie forestière et aux travaux de
verhängt ist. Sie haben einen Vergleich gezogen zu unserer défense contre les avalanches et à utiliser les fonds prove-
Amtsstelle für Natur- und Heimatschutz. Ich glaube, dass nant des droits d'entrée sur les carburants dans la mesure
dieser Vergleich nicht ganz zutreffend ist. Die Amtsstelle für prévue.
Natur- und Heimatschutz ist die einzige Dienststelle, die sich
von Amtes wegen mit den Belangen des Natur- und Heimat- Mitunterzeichner- Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient,
schutzes befassen muss. Es wardringend notwendig, sie zu Jelmini, Knüsel, Reichmuth, Zumbühl (7)
verstärken, während die Stelle betreffend Familienschutz
mehr eine Querschnitts-Aufgabe zu erfüllen hat, nämlich die Lauber: Mein Postulat enthält zwei Hauptpunkte.
laufenden Gesetzgebungen unter dem Gesichtspunkt des 1. Zahlreiche Forstprojekte und Lawinenschutzbauten, die
Familienschutzes zu überprüfen. Ich glaube, insofern dürfte dringend notwendig sind, können aufgrund fehlender Mittel
für den Anfang eine Dienststelle genügen, die mit andert- der Waldeigentümer nicht realisiert werden. Vor allem klei-
halb Stellen dotiert ist. Selbstverständlich werden wir sehen, nere, finanzschwache Gemeinden bekunden grosse
dass wir auch hier noch etwas tun können, sofern die Schwierigkeiten, die anfallenden Restkosten zu überneh-
Verhältnisse uns dies erlauben. men. Aus einer Schätzung der betriebswirtschaftlichen Ver-
luste 1984 von rund 83 Millionen Franken geht hervor, dass
Präsident: Der Interpellant ist berechtigt, eine Erklärung an diesem Betrag ein Mehraufwand von 46,9 Millionen Fran-
abzugeben, ob er befriedigt ist oder nicht. ken, eine Ertragsschmälerung von 19,2 Millionen Franken
und ein Leistungsabbau von 16,9 Millionen Franken beteiligt
sind.
Règlement de l'administration de l'armée. Révision 38 5 mars 1986
Wegen diesem zunehmend enger werdenden betriebswirt- #ST# 85.050
schaftlichen Engpass ist anzunehmen, dass dringend nötige
Wiederinstandstellungs- und Infrastrukturpojekte auch bei Verwaltungsreglement der Armee.
kleinsten Restkostenanteilen bereits stark belasteter Teilrevision
Betriebe nicht zur Ausführung gelangen. Neben der vollen Règlement de l'administration de l'armée.
Ausschöpfung eidgenössischer und kantonaler Beiträge Révision partielle
muss darüber hinaus, sozusagen ausserhalb des Systems
(Bundesbeiträge, Kantonsbeiträge, Restkosten), wenn von
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. September 1985 (BBI II, 1225)
der Sache her, beispielsweise zur Erhaltung des Schutzwal-
Message et projet d'arrêté du 4 septembre 1985 (FF II, 1261)
des, ein Zwang zur Verwirklichtung besteht, das Projekt
auch unter einer vollen Abdeckung der Restkosten durch Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985
öffentliche Beiträge realisiert werden können. Wegen der Décision du Conseil national du 19 décembre 1985
Nichtabdeckung von Restkosten sollte kein dringend nöti-
ges Projekt aufs Eis gelegt oder verzögert werden.
Wie stark die Restkosten die Wiederinstandstellungs- oder
dringend nötigen Infrastrukturprojekte belasten, sollte aus Antrag der Kommission
einer statistischen Auswertung von Projektgesuchen und Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National-
Projektabrechnungen des Bundesamtes für Forstwesen und rates
Landschaftsschutz möglich sein. Die Belastbarkeit extrem Proposition de la commission
gelegener Forstbetriebe mit Restkosten wäre anhand einer Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na-
Betriebs-Typologisierung im Rahmen von betriebswirt- tional
schaftlichen Untersuchungen zu erarbeiten. Entsprechende
Kriterien sollten ohne weiteres gefunden werden können. Reichmuth, Berichterstatter: Im Namen der Militärkommis-
Der Ausbau der Betriebserhebungen geht in diese Richtung, sion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage des Bundesrates
aber leider zu langsam. über die Teilrevision des Bundesbeschlusses über die Ver-
2. Der zweite Punkt des Postulates betrifft die mittelfristigen waltung der schweizerischen Armee (BVA) einzutreten und
Perspektiven der Forstwirtschaft und der Unterstützung der dieser in allen Teilen zuzustimmen.
Lawinenschutzbauten. In den Haushaltperspektiven 1988/89 Die Revision dieses Bundesbeschlusses beinhaltet zur
sind für diese Zwecke insgesamt 200 Millionen Franken Hauptsache eine Erhöhung der Soldansätze für Unteroffi-
vorgesehen. Es muss leider befürchtet werden, dass diese ziere, Gefreite, Soldaten und Rekruten. Als zweiter bedeu-
Mittel nicht oder kaum ausreichen, um die Forstwirtschaft tender Revisionspunkt ist die Ermächtigung an den Bundes-
wieder auf gesunde Fusse zu stellen. Ich bitte deshalb den rat zur Ausdehnung der bestehenden Regelung betreffend
Bundesrat, der zukünftigen Planung im Bereich der Forst- die verbilligten Urlaubsbillette zu erwähnen. Bei den ande-
wirtschaft ein besonderes Augenmerk zu schenken. ren Revisionspunkten handelt es sich um die Eliminierung
Auch mittelfristig hat es zu einer angemessenen Beteiligung gewisser Widersprüchlichkeiten, die sich zwischen dem
durch Treibstoffzollgelder zu kommen. Die Haushaltper- BVA und dem am 22. Juni 1984 revidierten Bundesgesetz
spektiven sehen für die Forstwirtschaft 18 Millionen Franken über die Militärorganisation ergeben haben, um begriffliche
und für die Lawinenverbauungen 17 Millionen Franken im Anpassungen und um Verbesserungen von Verfahrens-
Budget 1986 vor. Herr Bundesrat Schlumpf hat anlässlich abläufen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ausführt.
der Endberatungen des Treibstoffzollgesetzes von 340 Mil- Da diese Nebenprodukte der Revision unbestritten sind und
lionen Franken gesprochen, die insgesamt für den Umwelt- daher in der Kommission, wie übrigens auch im Nationalrat,
bereich ausgegeben werden sollten, und stellte sogar eine zu keinen Diskussionen Anlass gegeben haben, möchte ich
Steigerung auf 400 Millionen Franken gegen Ende dieses nicht weiter darauf eintreten.
Jahrzehnts in Aussicht. Dieser Plafond ist unter Mitberück- Die eigentliche Entschädigung eines Armeeangehörigen für
sichtigung der übrigen Gelder für den Umweltschutz aus der seine Dienstleistung besteht in den Leistungen der Erwerbs-
Treibstoffzollkasse bei weitem nicht erreicht. Es ist eine ersatzordnung, die laufend erhöht und auch der Teuerung
Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir diesen Grundsätzen angepasst wurden. So ist beispielsweise die Maximalent-
nachleben. Die Verfassungsrevision über die Neuverteilung schädigung der Erwerbsersatzordnung seit 1972 um
der Treibstoffzölle erhielt gerade auch aus dem Berg- und 180 Prozent, das heisst von 50 Franken auf 140 Franken pro
Randgebiet eine relativ starke Unterstützung. Mit der Tag heraufgesetzt worden. Und wie Sie wissen, ist zurzeit
Annahme dieses Postulates unternehmen wir einen kleinen, die 5. Revision der Erwerbsersatzordnung, die ebenfalls
bescheidenen Schritt, diesem Volkswillen Rechnung zu namhafte Verbesserungen in Aussicht stellt, im Gange.
tragen. Im Gegensatz zum Erwerbsersatz wurden die Soldansätze
seit dem 1. Januar 1972 nicht mehr erhöht. Schon seit jeher
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt dieses Postulat wurde jedoch der Sold für Militärdienst nicht als Lohnersatz
entgegen. betrachtet, sondern als eine Entschädigung für die im Mili-
tärdienst zusätzlich entstehenden persönlichen Auslagen
Ueberwiesen - Transmis und Unkosten oder gewissermassen als «Sackgeld». Wenn
man sich an die Statistik erinnert, die einmal die täglichen
Auslagen eines durchschnittlichen WK-Soldaten aufzeigte,
so ist die Feststellung eines Votanten im Nationalrat nicht
ganz von der Hand zu weisen, dass es sich bei der Soldzah-
lung eher um eine indirekte Subvention an das Gastgewerbe
handle. Die spezifische Funktion des Soldes als Spesenzu-
lage liess es - und lässt es auch heute - verantworten, die
Ansätze nicht analog der Teuerung ansteigen zu lassen.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Dienstlei-
stende Kost und Logis gratis erhält und dass ihm auch im
Zivilleben Ausgaben für persönliche Bedürfnisse entstehen.
Eine Solderhöhung entsprechend dem Anstieg des Lebens-
kostenindexes zwischen dem Dezember 1971 und dem
Dezember 1984 würde den Aufwand der jährlichen Soldzah-
lungen um 78 Prozent, das heisst von 67 Millionen auf
119 Millionen Franken, erhöhen, was eine erhebliche Mehr-
belastung der Bundesfinanzen bedeuten würde.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Lauber Waldpflegemassnahmen. Restkosten
Postulat Lauber Soins donnés à la forêt. Coûts à assumer
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.931
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1986 - 08:00
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Seite 37-38
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Ref. No 20 014 301
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