Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-931 KI-generiert

Forestry Subsidies and Budget Allocation Case

Geschäftsnummer VPB 85-931
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a postulate proposing increased subsidies for forestry and avalanche control to cover remaining costs for forest owners, and the adequate allocation of funds in future budgets, particularly from fuel taxes. The court considered that escalating economic difficulties were preventing necessary maintenance and infrastructure projects in forestry, leading to a decline in forest health. It was argued that without increased public funding to cover residual costs, essential projects would be delayed or abandoned. The court ultimately acknowledged the postulate, recognizing the need to address the financial strain on forest owners and ensure the sustainability of forestry and avalanche control measures.

Legislator-Regeste

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Art. 108 Abs. 1 BGG; Forestry Subsidies and Budget Allocation Case: The court considered that escalating economic difficulties were preventing necessary maintenance and infrastructure projects in forestry, leading to a decline in forest health. It was argued that without increased public funding to cover residual costs, essential projects would be delayed or abandoned. The court ultimately acknowledged the postulate, recognizing the need to address the financial strain on forest owners and ensure the sustainability of forestry and avalanche control measures.

Schlagwörter

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Subvention Kostenverlegung Ersatzaufforstungsabgabe Unterhaltskosten Projektfinanzierung Wirtschaftsinfrastruktur

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 Abs. 1 BGG

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

5. März 1986 37 Postulat Lauber

flexibel gestaltet; die Ansätze der Kinderzulagen werden Piller: Ich kann mich mit dieser Antwort leider nicht zufrie-

generell um fünf Franken erhöht. Sie haben diesen Betrag dengeben. Im Laufe der letzten Jahre sind mehrere Interpel-

als Minimalbetrag bezeichnet, Herr Piller. Ich gehe mit Ihnen lationen und Vorstösse eingereicht worden, und ich bin der

einig, aber wir müssen uns eben nach unseren Möglichkei- Meinung, dass die Familienpolitik in unserem Lande wirk-

ten ausrichten. lich stiefmütterlich behandelt wird. Das ist nicht nur meine

Kranken- und Mutterschaftsversicherung: In seinem Entwurf Ansicht, das geht aus zwei Studienarbeiten an Hochschulen,

für die Teilrevision der Krankenversicherung schlug der die ich in meiner Begründung zitiert habe, ebenfalls hervor.

Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, die die Stellung Ich verzichte jedoch darauf, Diskussion zu verlangen.

der Kinder verbessern und die Krankenkassenkosten für die

Familie verringern. Neben einer generellen Ermässigung der Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.

Mitgliederbeiträge der Kinder übernimmt der Bund die Bei-

träge der Krankenpflegeversicherung für das dritte und die

folgenden Kinder einer Familie.

Bei der Mutterschaftsversicherung sind wesentliche Verbes-

serungen, insbesondere für die Stellung der schwangeren

Frau, vorgesehen. #ST# 85.931

Der Nationalrat hat als Erstrat den vorgeschlagenen Neue- Postulat Lauber

rungen zugestimmt. Die Kommission des Ständerates, die Waldpflegemassnahmen. Restkosten

ihre Beratung noch nicht abgeschlossen hat, hat bisher

nicht entschieden, ob sie auf den Teil der Vorlage, welcher Soins donnés à la forêt.

die obligatorische Krankengeldversicherung betrifft, eintre- Coûts à assumer

ten will. Es ist auch hier, Herr Piller, nicht die Schuld des

Bundesrates, wenn diese Vorlage betreffend Kranken- und

Mutterschaftsversicherung in der letzten Zeit dermassen

verzögert worden ist. Ich habe diese schon von meinem

Vorgänger übernommen, und wenn es so weitergeht, werde Wortlaut des Postulates vom 2. Dezember 1985

ich sie wahrscheinlich noch auf meinen Nachfolger übertra- Die defizitären Forstbetriebe können ihren Funktionen bei

gen müssen. Auch ist es nicht die Schuld des Bundesrates, weitem nicht mehr nachkommen. Das voranschreitende

falls die ständerätliche Kommission oder Ihr Rat auf die Waldsterben verlangt einen vermehrten Einsatz von Pflege-

Krankengeldversicherung nicht eintreten sollte. Der Bun- massnahmen. Der Bundesrat wird daher eingeladen,

desrat hält nach wie vor an dieser Krankengeldversicherung, l.die Subventionsansätze für die Forstwirtschaft und die

die auch die Mutterschaftsversicherung beinhaltet, fest. Lawinenverbauungen so anzuheben, dass für die betroffe-

Nun zur Besteuerung der Familie. In der Botschaft zur nen Waldeigentümer tragbare Restkosten entstehen. Dazu

Steuerharmonisierung nimmt die Erörterung der Ehegatten- sind insbesondere auch Treibstoffzollgelder gemäss Treib-

besteuerung und damit verbunden die Abzug- und Tarifge- stoffzollgesetz 1985 raschmöglichst einzusetzen;

staltung bei der Einkommenssteuer der natürlichen Perso- 2. in den kommenden Budgetplanungen für die Forstwirt-

nen breiten Raum ein. Die ständerätliche Kommission, wel- schaft und die Lawinenverbauungen die notwendigen Mittel

che unter dem Vorsitz Ihres Kollegen Binder tagt, hat gegen- vorzusehen und die Treibstoffgelder im geplanten Umfang

über der Vorlage des Bundesrates noch Verbesserungen einzusetzen.

zugunsten der Ehepaare und zugunsten der Familie einge-

bracht. Die Plenumsberatungen stehen zurzeit noch aus. Texte du postulat du 2 décembre 1985

Das zu Ihrer zweiten Frage. Les propriétaires de forêts dont l'exploitation est déficitaire

Und nun zur dritten Frage: Auf den 1. Juli 1984 wurde der n'ont plus les moyens - beaucoup s'en faut - d'assumer

Sektion Familienfragen im Bundesamt für Sozialversiche- convenablement leurs tâches. Le dépérissement des forêts -

rung neu die Funktion einer Koordinationsstelle für Fami- qui continuée progresser-exige davantage de soins cultu-

lienfragen übertragen. Dies war ein erster Schritt in Rich- raux. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité

tung einer qualitativen Ausweitung der Bearbeitung von 1. à augmenter les taux des subventions en faveur de l'éco-

familienpolitischen Fragen auf Bundesebene. Eine perso- nomie forestière et des travaux de défense contre les ava-

nelle Verstärkung wurde im Jahre 1984 vorgenommen, lanches de façon telle que les frais qui doivent être assumés

indem dieser Amtsstelle eine weitere halbe Stelle zugeteilt par les propriétaires forestiers concernés soient supporta-

wurde. Der Bundesrat räumt der Familienpolitik eine bles pour eux. A cet effet, on utilisera notamment aussi, dès

erstrangige Bedeutung ein. Bezüglich einer personellen que possible, les fonds provenant des droits sur les carbu-

Verstärkung wie auch einer organisatorischen Aufwertung rants, conformément à la loi de 1985 concernant l'utilisation

sind ihm aber gewisse Grenzen gesetzt; Sie haben sie selber du produit des droits d'entrée sur les carburants;

genannt, Herr Piller: Es sind dies die Finanzlage des Bundes 2. à prévoir, dans les prochains budgets, les moyens finan-

und der Personalstopp, der über die Bundesverwaltung ciers nécessaires à l'économie forestière et aux travaux de

verhängt ist. Sie haben einen Vergleich gezogen zu unserer défense contre les avalanches et à utiliser les fonds prove-

Amtsstelle für Natur- und Heimatschutz. Ich glaube, dass nant des droits d'entrée sur les carburants dans la mesure

dieser Vergleich nicht ganz zutreffend ist. Die Amtsstelle für prévue.

Natur- und Heimatschutz ist die einzige Dienststelle, die sich

von Amtes wegen mit den Belangen des Natur- und Heimat- Mitunterzeichner- Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient,

schutzes befassen muss. Es wardringend notwendig, sie zu Jelmini, Knüsel, Reichmuth, Zumbühl (7)

verstärken, während die Stelle betreffend Familienschutz

mehr eine Querschnitts-Aufgabe zu erfüllen hat, nämlich die Lauber: Mein Postulat enthält zwei Hauptpunkte.

laufenden Gesetzgebungen unter dem Gesichtspunkt des 1. Zahlreiche Forstprojekte und Lawinenschutzbauten, die

Familienschutzes zu überprüfen. Ich glaube, insofern dürfte dringend notwendig sind, können aufgrund fehlender Mittel

für den Anfang eine Dienststelle genügen, die mit andert- der Waldeigentümer nicht realisiert werden. Vor allem klei-

halb Stellen dotiert ist. Selbstverständlich werden wir sehen, nere, finanzschwache Gemeinden bekunden grosse

dass wir auch hier noch etwas tun können, sofern die Schwierigkeiten, die anfallenden Restkosten zu überneh-

Verhältnisse uns dies erlauben. men. Aus einer Schätzung der betriebswirtschaftlichen Ver-

luste 1984 von rund 83 Millionen Franken geht hervor, dass

Präsident: Der Interpellant ist berechtigt, eine Erklärung an diesem Betrag ein Mehraufwand von 46,9 Millionen Fran-

abzugeben, ob er befriedigt ist oder nicht. ken, eine Ertragsschmälerung von 19,2 Millionen Franken

und ein Leistungsabbau von 16,9 Millionen Franken beteiligt

sind.

Règlement de l'administration de l'armée. Révision 38 5 mars 1986

Wegen diesem zunehmend enger werdenden betriebswirt- #ST# 85.050

schaftlichen Engpass ist anzunehmen, dass dringend nötige

Wiederinstandstellungs- und Infrastrukturpojekte auch bei Verwaltungsreglement der Armee.

kleinsten Restkostenanteilen bereits stark belasteter Teilrevision

Betriebe nicht zur Ausführung gelangen. Neben der vollen Règlement de l'administration de l'armée.

Ausschöpfung eidgenössischer und kantonaler Beiträge Révision partielle

muss darüber hinaus, sozusagen ausserhalb des Systems

(Bundesbeiträge, Kantonsbeiträge, Restkosten), wenn von

Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. September 1985 (BBI II, 1225)

der Sache her, beispielsweise zur Erhaltung des Schutzwal-

Message et projet d'arrêté du 4 septembre 1985 (FF II, 1261)

des, ein Zwang zur Verwirklichtung besteht, das Projekt

auch unter einer vollen Abdeckung der Restkosten durch Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985

öffentliche Beiträge realisiert werden können. Wegen der Décision du Conseil national du 19 décembre 1985

Nichtabdeckung von Restkosten sollte kein dringend nöti-

ges Projekt aufs Eis gelegt oder verzögert werden.

Wie stark die Restkosten die Wiederinstandstellungs- oder

dringend nötigen Infrastrukturprojekte belasten, sollte aus Antrag der Kommission

einer statistischen Auswertung von Projektgesuchen und Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National-

Projektabrechnungen des Bundesamtes für Forstwesen und rates

Landschaftsschutz möglich sein. Die Belastbarkeit extrem Proposition de la commission

gelegener Forstbetriebe mit Restkosten wäre anhand einer Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na-

Betriebs-Typologisierung im Rahmen von betriebswirt- tional

schaftlichen Untersuchungen zu erarbeiten. Entsprechende

Kriterien sollten ohne weiteres gefunden werden können. Reichmuth, Berichterstatter: Im Namen der Militärkommis-

Der Ausbau der Betriebserhebungen geht in diese Richtung, sion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage des Bundesrates

aber leider zu langsam. über die Teilrevision des Bundesbeschlusses über die Ver-

2. Der zweite Punkt des Postulates betrifft die mittelfristigen waltung der schweizerischen Armee (BVA) einzutreten und

Perspektiven der Forstwirtschaft und der Unterstützung der dieser in allen Teilen zuzustimmen.

Lawinenschutzbauten. In den Haushaltperspektiven 1988/89 Die Revision dieses Bundesbeschlusses beinhaltet zur

sind für diese Zwecke insgesamt 200 Millionen Franken Hauptsache eine Erhöhung der Soldansätze für Unteroffi-

vorgesehen. Es muss leider befürchtet werden, dass diese ziere, Gefreite, Soldaten und Rekruten. Als zweiter bedeu-

Mittel nicht oder kaum ausreichen, um die Forstwirtschaft tender Revisionspunkt ist die Ermächtigung an den Bundes-

wieder auf gesunde Fusse zu stellen. Ich bitte deshalb den rat zur Ausdehnung der bestehenden Regelung betreffend

Bundesrat, der zukünftigen Planung im Bereich der Forst- die verbilligten Urlaubsbillette zu erwähnen. Bei den ande-

wirtschaft ein besonderes Augenmerk zu schenken. ren Revisionspunkten handelt es sich um die Eliminierung

Auch mittelfristig hat es zu einer angemessenen Beteiligung gewisser Widersprüchlichkeiten, die sich zwischen dem

durch Treibstoffzollgelder zu kommen. Die Haushaltper- BVA und dem am 22. Juni 1984 revidierten Bundesgesetz

spektiven sehen für die Forstwirtschaft 18 Millionen Franken über die Militärorganisation ergeben haben, um begriffliche

und für die Lawinenverbauungen 17 Millionen Franken im Anpassungen und um Verbesserungen von Verfahrens-

Budget 1986 vor. Herr Bundesrat Schlumpf hat anlässlich abläufen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ausführt.

der Endberatungen des Treibstoffzollgesetzes von 340 Mil- Da diese Nebenprodukte der Revision unbestritten sind und

lionen Franken gesprochen, die insgesamt für den Umwelt- daher in der Kommission, wie übrigens auch im Nationalrat,

bereich ausgegeben werden sollten, und stellte sogar eine zu keinen Diskussionen Anlass gegeben haben, möchte ich

Steigerung auf 400 Millionen Franken gegen Ende dieses nicht weiter darauf eintreten.

Jahrzehnts in Aussicht. Dieser Plafond ist unter Mitberück- Die eigentliche Entschädigung eines Armeeangehörigen für

sichtigung der übrigen Gelder für den Umweltschutz aus der seine Dienstleistung besteht in den Leistungen der Erwerbs-

Treibstoffzollkasse bei weitem nicht erreicht. Es ist eine ersatzordnung, die laufend erhöht und auch der Teuerung

Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir diesen Grundsätzen angepasst wurden. So ist beispielsweise die Maximalent-

nachleben. Die Verfassungsrevision über die Neuverteilung schädigung der Erwerbsersatzordnung seit 1972 um

der Treibstoffzölle erhielt gerade auch aus dem Berg- und 180 Prozent, das heisst von 50 Franken auf 140 Franken pro

Randgebiet eine relativ starke Unterstützung. Mit der Tag heraufgesetzt worden. Und wie Sie wissen, ist zurzeit

Annahme dieses Postulates unternehmen wir einen kleinen, die 5. Revision der Erwerbsersatzordnung, die ebenfalls

bescheidenen Schritt, diesem Volkswillen Rechnung zu namhafte Verbesserungen in Aussicht stellt, im Gange.

tragen. Im Gegensatz zum Erwerbsersatz wurden die Soldansätze

seit dem 1. Januar 1972 nicht mehr erhöht. Schon seit jeher

Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt dieses Postulat wurde jedoch der Sold für Militärdienst nicht als Lohnersatz

entgegen. betrachtet, sondern als eine Entschädigung für die im Mili-

tärdienst zusätzlich entstehenden persönlichen Auslagen

Ueberwiesen - Transmis und Unkosten oder gewissermassen als «Sackgeld». Wenn

man sich an die Statistik erinnert, die einmal die täglichen

Auslagen eines durchschnittlichen WK-Soldaten aufzeigte,

so ist die Feststellung eines Votanten im Nationalrat nicht

ganz von der Hand zu weisen, dass es sich bei der Soldzah-

lung eher um eine indirekte Subvention an das Gastgewerbe

handle. Die spezifische Funktion des Soldes als Spesenzu-

lage liess es - und lässt es auch heute - verantworten, die

Ansätze nicht analog der Teuerung ansteigen zu lassen.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Dienstlei-

stende Kost und Logis gratis erhält und dass ihm auch im

Zivilleben Ausgaben für persönliche Bedürfnisse entstehen.

Eine Solderhöhung entsprechend dem Anstieg des Lebens-

kostenindexes zwischen dem Dezember 1971 und dem

Dezember 1984 würde den Aufwand der jährlichen Soldzah-

lungen um 78 Prozent, das heisst von 67 Millionen auf

119 Millionen Franken, erhöhen, was eine erhebliche Mehr-

belastung der Bundesfinanzen bedeuten würde.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Lauber Waldpflegemassnahmen. Restkosten

Postulat Lauber Soins donnés à la forêt. Coûts à assumer

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.931

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.03.1986 - 08:00

Date

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Seite 37-38

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Ref. No 20 014 301

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