Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-930 KI-generiert

Switzerland's Policy on Apartheid and Special Waste Disposal

Geschäftsnummer VPB 85-930
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed two separate interpellations. In the first, regarding Switzerland's policy on apartheid, the government stated that its diplomats represent Swiss interests and maintain contact with host governments, but do not participate in solidarity events, which could be seen as interference. The government also detailed its efforts to intervene on behalf of Swiss citizens arrested in South Africa and reiterated its condemnation of apartheid through various diplomatic channels. In the second interpellation, concerning special waste disposal, the government outlined its efforts to establish regulations and control the export and disposal of hazardous materials, emphasizing that the polluter pays principle and cantonal responsibilities are key, with federal guidance and coordination.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 LTF; Switzerland's Policy on Apartheid and Special Waste Disposal: In the first, regarding Switzerland's policy on apartheid, the government stated that its diplomats represent Swiss interests and maintain contact with host governments, but do not participate in solidarity events, which could be seen as interference. The government also detailed its efforts to intervene on behalf of Swiss citizens arrested in South Africa and reiterated its condemnation of apartheid through various diplomatic channels. In the second interpellation, concerning special waste disposal, the government outlined its efforts to establish regulations and control the export and disposal of hazardous materials, emphasizing that the polluter pays principle and cantonal responsibilities are key, with federal guidance and coordination.

Schlagwörter

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Verursacherprinzip Apartheid Abfallentsorgung Ausfuhr von Abfällen Regierungspolitik Südafrika
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited to justify the imposition of costs.

Art. 64 LTF

This provision is cited to justify the imposition of costs.

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Volltext

9. Oktober 1986 N 1505 Interpellation Keller

doit éviter autant que faire se peut de favoriser la collabora- EDA am 20. Juni 1986 den Präsidenten des ANC, Herrn

tion avec le régime d'apartheid et souligner davantage que Oliver Tambo, empfangen.

ce n'est le cas notre solidarité avec la population noire Diese Kontakte bieten Gelegenheit, den Standpunkt des

opprimée? Qu'entreprend-il pour obtenir que, dans le cadre Bundesrates bezüglich der Lage in Südafrika und die damit

de notre politique traditionnelle de neutralité, l'attitude hos- verbundene unmissverständliche Verurteilung der Apart-

tile à l'apartheid proclamée verbalement par nos autorités heid in Erinnerung zu rufen.

fédérales s'impose aussi dans la pratique de notre adminis- ad 6. Was die Ratifizierung der Internationalen Konvention

tration et de notre diplomatie? gegen alle Formen der rassischen Diskriminierung (vom

21. Dezember 1965) betrifft, verweist der Bundesrat auf

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun seine Antwort auf die Interpellation Rechsteiner vom

20. Juni 1986.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ad 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Aende-

vom 22. September 1986 rung der südafrikanischen Rassenpolitik nur aufgrund einer

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 klaren und beharrlichen Haltung gegenüber Südafrika zu

Der Bundesrat hat die grundsätzliche Haltung der Schweiz erreichen ist, die der südafrikanischen Regierung in folgen-

gegenüber der Apartheidpolitik der südafrikanischen Regie- der Weise zur Kenntnis gebracht wird: In direkten Gesprä-

rung im Parlament wiederholt dargelegt. Er verweist in die- chen (in diesem Sinn sind 1984 der damalige Ministerpräsi-

sem Zusammenhang namentlich auf seine Antwort zur Inter- dent und der Aussenminister von Südafrika in Bern empfan-

pellation der Sozialdemokratischen Fraktion vom 16. Sep- gen worden; auch der Besuch desAussenministersim Früh-

tember 1985 betreffend Südafrika-Massnahmen der jahr 1986 in Bern ist zu einer entsprechenden Intervention

Schweiz. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt benützt worden); durch diskrete, aber in der Aussage deutli-

er wie folgt Stellung: che Interventionen auf diplomatischem Weg, die auf eine

ad 1. und 2. Aufgabe der schweizerischen Diplomaten im bessere Beachtung der Menschenrechte abzielen; durch

Ausland ist es, die Interessen der Schweiz im Ausland zu öffentliche Erklärungen zu ausserordentlichen Ereignissen.

vertreten, den Kontakt zu den Behörden ihres Residenzlan- Die Schweiz ist im übrigen nach wie vor bereit, im Rahmen

des aufrechtzuerhalten und Informationen an die Zentrale ihrer Politik der Disponibilität einen Beitrag zur Lösung der

weiterzuleiten, nicht aber an Solidaritätskundgebungen jeg- Probleme im südlichen Afrika zu leisten, wenn sie darum

licher Art teilzunehmen, was leicht als Einmischung in die gebeten wird.

Innern Angelegenheiten ausgelegt werden könnte.

Es trifft im übrigen nicht zu, dass die schweizerische Bot- Abstimmung - Vote

schaft in Pretoria keine Kontakte zu regierungsunabhängi-

gen Organisationen pflegt. Die Informationspraxis unserer Für den Antrag auf Diskussion 41 Stimmen

Vertretung ist durchaus zufriedenstellend; an Informationen Dagegen 46 Stimmen

aus verschiedensten Quellen über Südafrika mangelt es

weder dem EDA noch dem Bundesrat, Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-

ad 3a. In seinen Kontakten mit Vertretern der Regierung wie desrates nicht befriedigt.

der (weissen) Opposition konnte das EDA feststellen, dass

die von der Schweiz gegenüber Südafrika eingenommene

Haltung ernst genommen und akzeptiert wird,

ad 3b. Wie der Interpellantin wohl bekannt ist, haben die

zuständigen schweizerischen Behörden in der letzten Zeit #ST# 85.930

eine lange Reihe von Interventionen, auch zugunsten von

Südafrikanern, getätigt. Die letzten standen im Zusammen- Interpellation Keller

hang mit der Mitte Juni 1986 erfolgten Verhaftung mehrerer

Schweizer-/Doppelbürger (Jean-François Bill, Guy Subilia, Sondermüll. Entsorgungskonzept

Peter Jordi und Jeannette Schmid), Déchets spéciaux. Mode d'élimination

ad 3c. Sowohl die Gewährung des Besuchsrechts trotz Aus-

nahmezustand im Falle der vorgenannten Schweizer wie

auch die Freilassung von Pfarrer Subilia, Peter Jordi und

Jeannette Schmid ist unseren Bemühungen zuzuschreiben.

Frühere Interventionen im Zusammenhang mit dem Ausnah- Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1985

mezustand vom 21. Juli 1985 und den damit verbundenen Die zweckmässige Beseitigung von Sondermüll ist zu einem

Verhaftungen einiger Kirchenleute dürfen ebenfalls als bedeutenden Problem geworden, das sich in Zukunft noch

erfolgreich bezeichnet werden. Sie wurden zugunsten von verschärfen wird. Export ins Ausland kann keine Dauerlö-

Pfarrer Alan Boesak, Präsident der Weltallianz der Refor- sung sein. Anderseits fehlen im Inland geeignete Möglich-

mierten Kirchen und Co-Präsident des DDF, Tom Mantatta, keiten, Sondermüll abzulagern und zu vernichten. Es muss

Mitarbeiter des südafrikanischen Kirchenrates, sowie Mce- darum gehen, auf diesem sehr heiklen Gebiet einwandfrei

bisi Xundu, anglikanischer Pfarrer in Durban, getätigt, geordnete Verhältnisse zu schaffen.

ad 4. Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit Ich frage daher den Bundesrat:

darauf hingewiesen, dass Herr Leutwiler das seinerzeitige 1. Hat er den Ueberblick, wo, in welcher Art und in welchem

Verhandlungsmandat auf Wunsch der Gläubigerbanken als Umfang in der Schweiz Sondermüll anfällt? Welche Arten

Privatmann und nicht im Auftrag der Landesregierung über- von Sondermüll und in welchem Umfang werden ins Aus-

nommen hatte. Bei der Teilnahme von Rudolf Rometsch an land transportiert?

einer Konferenz in Südafrika handelt es sich ebenfalls um 2. Ist Gewähr geboten, dass Zwischenlagerungen einwand-

eine Privatinitiative. Gemäss den Statuten ist die NAGRA frei erfolgen?

eine privatrechtliche Gesellschaft. 3. Besteht ein Konzept für die zweckmässige Entsorgung

ad 5. Es entspricht einer konstanten Praxis des Bundesrates der verschiedenen Arten von Sondermüll, z.B. für Lagerung,

und der Verwaltung, sich Informationen durch Kontakte mit Verbrennung? Arbeitet der Bund an einem solchen Konzept,

verschiedensten Kreisen zu beschaffen; Südafrika bildet einschliesslich einer differenzierten Triage der verschiede-

hier keine Ausnahme. Chief Buthelezi als Führer von 7 Mil- nen Stoffe? Veranlasst der Bund die erforderlichen geologi-

lionen Zulu (mithin der grössten schwarzen Bevölkerungs- schen Untersuchungen, um die zweckmässige Lagerung

gruppierung) ist ein interessanter Gesprächspartner mit von Abfallstoffen abzuklären?

durchaus eigenständigen Vorstellungen über eine Lösung 4. Was unternimmt der Bundesrat, um die unerlässliche

der Probleme Südafrikas. Wie die Interpellantin der Presse Beteiligung und Mitarbeit der Wirtschaft sicherzustellen?

entnommen haben wird, hat andererseits der Vorsteher des 5. Verfügt das zuständige Bundesamt über die notwendigen

Interpellation Keller 1506 N 9 octobre 1986

Mittel, um die Führungsaufgabe bei der Lösung der drän- schriften obliegt, wie bei der Lagerung von Brenn- und

genden Probleme wahrzunehmen? Treibstoffen, in erster Linie den Kantonen.

3. In seiner Antwort auf die Interpellation von Herrn Natio-

Texte de l'interpellation du 2 décembre 1985 nalrat Fehr (vom 12. Dezember 1984) hat der Bundesrat (am

L'élimination appropriée des déchets spéciaux pose aujour- 15. Mai 1985) ein Leitbild für die Abfallwirtschaft in Aussicht

d'hui un problème considérable, qui ne saurait que s'aggra- gestellt. Dieses wird gegenwärtig in der Eidgenössischen-

ver avec le temps. En effet, l'exportation de ces déchets ne Kommission für Abfallwirtschaft erarbeitet und sollte noch

peut être envisagée comme solution à long terme. Mais in der ersten Hälfte 1986 veröffentlicht werden. Die darin

notre pays ne dispose pas des installations nécessaires pour enthaltenen Grundsätze sollten eine umweltgerechte

les stocker et les détruire. Il convient donc de créer les Entsorgung sicherstellen. Voraussetzung dazu ist eine

conditions optimales permettant de remédier à cette situa- gezieltere Behandlung der Sonderabfälle. So müssen etwa

tion. in Zukunft problematische Abfälle vermehrt von Deponien

Ces considérations m'amènent à adresser les questions ferngehalten werden. Dies gilt für organisch-chemische

suivantes au Conseil fédéral: Abfälle, die in speziellen Verbrennungsanlagen mineralisiert

1. Dispose-t-il de toutes les données concernant les diverses werden sollen, und für leicht lösliche oder reaktive Abfälle,

sortes et les quantités exactes de déchets spéciaux produits deren Eigenschaften vor dem Deponieren durch chemisch-

dans chacune des régions de la Suisse? Sait-il quels types et physikalische Verfahren zu verbessern sind.

quelles quantités de déchets spéciaux sont transportés à Das Bundesamt für Umweltschutz erarbeitet Prüfkriterien,

l'étranger? z. B. zulässige Auswaschraten, die ein Zuweisen der ver-

2. Les dépôts de transit présentent-ils toutes les garanties de schiedenen Abfälle auf die jeweils am besten geeigneten

sécurité? Behandlungs- und Beseitigungsverfahren ermöglichen. Die

3. Existe-t-il un plan d'ensemble pour l'élimination appro- Anwendung dieser weitgehend vorhandenen Kriterien bei

priéedes différentes sortes de déchets spéciaux, pour le der Eingangskontrolle der Entsorgungsanlagen ist unerläss-

dépôt et l'incinération par exemple? Si tel n'est pas le cas, la lich.

Confédération élabore-t-elle déjà un tel plan, qui engloberait Die Suche nach neuen Deponiestandorten in der Deutsch-

aussi le triage des différentes substances polluantes? La schweiz erfolgt in einer Arbeitsgruppe mit 10 Kantonen

Confédération a-t-elle ordonné les études géologiques unter der Leitung des Bundesamtes für Umweltschutz. Die

nécessaires à l'aménagement de dépôts appropriés? bis heute erfolgten Vorabklärungen sollen demnächst mit

4. Quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prises pour s'as- Sondierbohrungen überprüft werden. Bund und Kantone

surer de la collaboration et de la participation des milieux beabsichtigen, über die vorgesehenen Sondierbohrungen

économiques, indispensables en l'occurrence? und die weiteren, im Hinblick auf eine einwandfreie Sonder-

5. L'office fédéral compétent dispose-t-il des moyens néces- müllentsorgung in Ausführung stehenden Arbeiten zu infor-

saires pour jouer un rôle déterminant dans la recherche mieren.

d'une solution à ce grave problème? 4. Nach dem Verursacherprinzip liegt die Verantwortung für

Finanzierung und Vollzug der Massnahmen zur sicheren

Entsorgung des Sondermülls bei den Produzenten dieser

Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blunschy, Can- Abfälle. Sie arbeiten mit den Kantonen zusammen, die ins-

tieni, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Feigenwin- besondere die Standorte für Deponien und andere Entsor-

ter, Jung, Kühne, Künzi, Landoli, Neukomm, Nussbaumer, gungsanlagen festlegen. Der Bund hat jedoch eine Füh-

Ruckstuhl, Schmidhalter, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, rungsaufgabe zu übernehmen, damit die notwendigen

Wick, Ziegler (21) Arbeiten beschleunigt und koordiniert erfolgen.

Der Bund pflegt auf dem Gebiet der Sondermüllentsorgung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates intensive Kontakte mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft

vom 19. Februar 1986 und den einzelnen Branchenorganisationen. Dabei zeigt

Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 février 1986 sich Uebereinstimmung in der Absicht, die anstehenden

1. Bis zum Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes bestand Probleme in der Sondermüllentsorgung durch einen

keine gesetzliche Grundlage, um den Verkehr mit Sonderab- Uebergang zu technisch angepassten und systematisch

fällen einer speziellen Kontrolle zu unterwerfen. Dement- kontrollierten Anlagen zu lösen.

sprechend basieren die heute vorhandenen Informationen Modelle für die Trägerschaft neuer Anlagen sind in Prüfung,

über Art und Menge des in der Schweiz anfallenden Sonder- wobei auf eine weitgehende Beteiligung der Wirtschaft bei

mülls primär auf Schätzungen und Hochrechnungen, die Bau und Betrieb von Behandlungsanlagen Wert gelegt wird.

das Bundesamt für Umweltschutz gemeinsam mit Kantonen 5. Zur Lösung der anerkanntermassen dringenden Aufga-

und der Wirtschaft vornahm. ben sind dem Bundesamt für Umweltschutz eine zusätzliche

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz, hat der Bundesrat die Etatstelle und vermehrte finanzielle Mittel für Abklärungen

Verordnung über die Kontrolle des Verkehrs mit Sonderab- zur Verfügung gestellt worden.

fällen vorbereitet; sie soll noch im Laufe des Jahres 1986 in

Kraft treten. Diese Verordnung erlaubt sowohl die Kontrolle Abstimmung - Vote

der sachgerechten Beseitigung als auch diejenige der

Exporte und Importe von Sondermüll. Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Aufgrund von Umfragen bei den wichtigsten Abfalltranspor- Dagegen Minderheit

teuren kann man davon ausgehen, dass 1985 rund 40000

Tonnen Sonderabfälle ins Ausland verbracht wurden. Davon

gelangten rund 25 000 Tonnen in Sondermülldeponien und

15 000 Tonnen in entsprechende Verbrennungsanlagen.

Am 26. und 27. März 1985 hat auf Einladung der Schweiz in

Basel eine Konferenz der Organisation für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die interna-

tionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des grenzüber-

schreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen stattgefun-

den. Das bis Ende 1987 auszuarbeitende internationale

Ueberwachungs- und Kontrollsystem soll dazu beitragen,

Missbräuche beim Export von Sondermüll zu verhindern.

2. Die Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgeländen

hat den Vorschriften des Gewässerschutzes und der Feuer-

polizei zu genügen. Die Kontrolle der einschlägigen Vor-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Sondermüll. Entsorgungskonzept

Interpellation Keller Déchets spéciaux. Mode d'élimination

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.930

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1505-1506

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Ref. No 20 014 710

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