Stallion Approval Conditions and Appeals Process
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the conditions for approving stallions for breeding. The court addressed concerns about the objectivity of the assessment commission and the possibility of a neutral appeals process. While acknowledging that subjective elements are inherent in evaluating a horse's conformation and character, the court explained that measures are in place to ensure objectivity, including expert training and rotation of assessors. Regarding appeals, the court affirmed that existing administrative law procedures, which allow for appeals to higher federal authorities, are sufficient and do not require amendment.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 7 Pferdezuchtverordnung, SR 172.021; Stallion Approval Conditions and Appeals Process: The court addressed concerns about the objectivity of the assessment commission and the possibility of a neutral appeals process. While acknowledging that subjective elements are inherent in evaluating a horse's conformation and character, the court explained that measures are in place to ensure objectivity, including expert training and rotation of assessors. Regarding appeals, the court affirmed that existing administrative law procedures, which allow for appeals to higher federal authorities, are sufficient and do not require amendment.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertDefines the criteria for evaluating horses for breeding purposes.
Governs the procedure for appealing decisions of federal commissions, which applies to decisions of the federal horse show commission.
Volltext
Interpellation Nussbaumer 990 N 20 juin 1986 gehende Massnahmen in diesem Bereich. Dagegen wird er - Körperform, Typ und Gang, Grosse, Charakter, Kondition, sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitsmarktbehör- Gesundheit, Fruchtbarkeit und Futterverwertung; den von Bund und Kantonen - als Ergänzung zu den redu- -die in Prüfungen ausgewiesenen Eigenleistungen; zierten Kontingenten - auch in Zukunft dem Prinzip der - Leistungen und Qualität der Vorfahren und Nachkommen. Priorität der einheimischen Arbeitskräfte durch konse- Die Beurteilung der Körperform wird vorgenommen durch quente Auslegung der arbeitsmarktlichen Vorschriften Ach- Mitglieder der Pferdeschaukommission (Kommission), weltung verschaffen. che vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement bestellt wird und eine einheitliche Beurteilung gewährlei- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundessten soll. rates teilweise befriedigt. Die Kommission besteht aus ausgewiesenen Fachleuten auf dem Gebiet der Pferdezucht und -haltung.
Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten lässt sich folgendes festhalten:
1. Die Beurteilung eines Tieres ist nur soweit wertfrei als #ST# 85.918 feststehende Massstäbe angewandt werden. Kann ein Experte das Ergebnis z. B. vom Messband oder von einer Interpellation Nussbaumer Waage ablesen, so empfindet man das Resultat der Prüfung Hengste. Zulassungsbedingungen als objektiv. MUSS er jedoch neben der Grosse, der Körperbreite oder dem Gewicht auch den Typ oder den Charakter Etalons. Conditions d'admission des Pferdes in die Bewertung einbeziehen, so liegen dem pour l'élevage Entscheid immer subjektive Elemente zugrunde.
Da ein Zuchthengst nicht nur messbare Kriterien, sondern vor allem geeignete Körperformen, eine genügende Kondition und einen guten Charakter aufweisen muss, beeinflussen ohne Zweifel subjektive Gesichtspunkte das Urteil der Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1985 einzelnen Kommissionsmitglieder.
1. Ist der Bundesrat bereit, die eidgenössische Pferdeschau- Um trotzdem eine grösstmögliche Objektivität der Beurtei-
kommission so zusammenzusetzen, dass eine objektive lung zu gewährleisten, werden die Experten jedes Jahr vor Beurteilung aller Hengste gewährleistet ist? den Pferdeschauen im Herbst in Avenches in einem eintägi-
2. Ist der Bundesrat auch bereit, die Einführung eines neugen Kurs ausund weitergebildet. tral gestalteten Rekursverfahrens zu prüfen? Für die Durchführung der Pferdeschauen werden aus dem Kreis der Mitglieder jeweils zwei als Jury für die einzelnen Texte de l'interpellation du 4 octobre 1985 Pferdeschauen bestimmt. Dabei achtet man vor allem dar-
1. Le Conseil fédéral est-il disposé à choisir les membres de auf, dass die Experten nicht in ihrer eigenen Region und
la Commission fédérale des concours (de chevaux) de auch nicht jedes Jahr an den gleichen Pferdeschauen einge-
manière à garantir une appréciation objective de tous les setzt werden. Diese treffen den Entscheid der Kommission.
étalons? In der Regel gesellt sich zu den beiden eidgenössischen
2. Est-il également prêt à examiner la possibilité d'introduire Fachleuten ein Vertreter des Kantons. une procédure de recours plus neutre que celle qui est en Da Tierbewertungen Ermessensentscheide bleiben, können vigueur actuellement? bei jeder Zusammensetzung der Kommission subjektive Einflüsse auf die Bewertung nicht ganz ausgeschlossen wer-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Eng, Geissbühler, Mari, den. Es trifft zu, dass die Anforderungen an die angekörten
Leuenberger-Solothurn, Ogi, Schnyder-Bern, Schwarz, Hengste gestiegen sind. Diese Tatsache hängt mit dem Wanner, Ziegler (9) Fortschritt in der Zucht zusammen. Bei steigender Qualität der weiblichen Tiere sind auch höhere Anforderungen an Schriftliche Begründung - Développement par écrit die Hengste zu stellen. Es sind deshalb in jüngster Zeit auch Die Pferdezuchtgenossenschaft Solothurn hat in der priva- Hengste des Gestüts nicht angekört worden. Wir sehen im ten Hengsthaltung eine lange Tradition aufzuweisen. Wäh- Ankauf und im Einsatz von privaten Hengsten keine Konkurrend vielen Jahren erwarb sie jeweils angekörte Warmblurenz. Private Initiativen in dieser Richtung werden sogar thengste vom eidgenössischen Gestüt in Avenches. begrüsst, weil sie die staatliche Hengsthaltung entlasten.
Vor einigen Jahren wagte die erwähnte Genossenschaft den Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die deutlich sichtba-
Direktankauf von Hengsten in der Normandie. Damals bereiren Fortschritte insbesondere bei der Warmblutund Freitete die Anerkennung und Zulassung der eigenen Hengste bergerzucht auf eine sorgfältige, verantwortungsbewusste keine Probleme. Seit 1984 macht es den Anschein, die und fachlich kompetente Arbeit der Mitglieder der Kommis- Haltung direkt eingekaufter Hengste werde zum Schutz der sion schliessen lassen. Dennoch ist der Bundesrat bereit, Hengsthaltung in Avenches absichtlich erschwert. das Verfahren bei der Beurteilung der Hengste zu überprü- Die vom Gestüt selbst eingekauften Hengste mit zum Teil fen. Eine grundsätzliche Aenderung der bisherigen Praxis geringem Leistungsausweis werden stets zur Zucht zugelasder Pferdebeurteilungen drängt sich jedoch nicht auf. sen. Der privaten Hengsthaltung werden höhere Zulas- 2. Entscheide der eidgenössischen Kommission über Tiersungsbedingungen zugemutet. Wegen Personalunion (der beurteilungen können nach den Regeln des Bundesgeset-
Hengstankäufer des Haras fédéral ist zugleich Präsident der zes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) angefoch-
eidgenössischen Schaukommission) ist eine objektive Beurten werden. Der Beschwerdeweg führt über das Bundesamt teilung der Hengste im Gestüt und in den als Konkurrenz für Landwirtschaft und das eidgenössische Volkswirtempfundenen Pferdezuchtgenossenschaften nicht mehr geschaftsdepartement zum Bundesrat. Diese Instanzen sind währleistet. von der eidgenössischen Pferdeschaukommission unabhängig. Auf das Verfahren finden die allgemeinen Bestim- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates mungen über die Bundesrechtspflege Anwendung. Der vom 27. November 1985 Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, an der geltenden Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Regelung Aenderungen vorzunehmen. Die Pferdezuchtverordnung vom 12. November 1980 (SR
916.320) schreibt vor, dass bei den vom Bund geförderten Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Rassen (Freiberger, Haf linger, Warmblut) nur eidgenössisch rates befriedigt. anerkannte Hengste zur Zucht verwendet werden dürfen. Für die Beurteilung sind massgebend (Art. 7 Pferdezuchtverordnung): Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Nussbaumer Hengste. Zulassungsbedingungen
Interpellation Nussbaumer Etalons. Conditions d'admission pour l'élevage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.918 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00 Date Data
Seite 990-990 Page Pagina
Ref. No 20 014 458
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