Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-915 KI-generiert

Swiss Guard Exempt from Substitute Tax Denied

Geschäftsnummer VPB 85-915
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council rejected a request to exempt members of the Vatican's Swiss Guard from the military substitute tax. The Council reasoned that service in the Swiss Guard is a profession abroad, not military service, and therefore not covered by military law. Consequently, Swiss Guard members are treated like other Swiss citizens living abroad for military obligations, subject to the substitute tax unless they complete their required service in Switzerland.

Legislator-Regeste

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Art. 11 Bundesverfassung; Swiss Guard Exempt from Substitute Tax Denied: The Council reasoned that service in the Swiss Guard is a profession abroad, not military service, and therefore not covered by military law. Consequently, Swiss Guard members are treated like other Swiss citizens living abroad for military obligations, subject to the substitute tax unless they complete their required service in Switzerland.

Schlagwörter

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Wehrpflicht Beitragsbefreiung Steuersubstitution Obligationenrecht Zollbefreiung Verbot der Annahme von Pensionen auswärtiger Regierungen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Bundesverfassung

Used to explain why the Swiss Guard service is not considered military service subject to prosecution under military criminal law.

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Volltext

21. März 1986 N 455 Postulat Rutishauser

Ländern aus. Sie wissen, dass die Regierungen dieser Län- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

der angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht in der vom 2. Dezember 1985

Lage sind, wirksame Massnahmen gegen diese Art von Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985

Geschäften zu ergreifen. Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung ist der Abschluss

Bis jetzt wurde von offizieller Seite kaum in irgendeiner von Militärkapitulationen untersagt, d. h. von Staatsverträ-

Form gegen die Verantwortlichen vorgegangen. Das gen, welche die Anwerbung und Einteilung von Schweizern

Geschäft blüht. Die neue «Verordnung über die Begrenzung in fremden Armeen ermöglichen. Die päpstliche Schweizer-

der Zahl der erwerbstätigen Ausländer», wonach nur noch garde des Vatikans in ihrer heutigen Form ist nach gefestig-

Künstlern und Artisten sowie Tänzern, die eine künstlerisch- ter Auffassung von diesem Verbot nicht betroffen: Die

musikalische Darbietung erbringen, Aufenthalts- oder Schweizergarde ist keine Armee, die mit der schweizeri-

Arbeitserlaubnis erteilt werden soll, wird heute so umgan- schen verglichen werden kann, denn Zweck, Ausrüstung,

gen, dass die Frauen und Mädchen gezwungen werden, Führung, Einsatzmöglichkeiten und Rekrutierung entspre-

Schweizer Männer zu heiraten. Skrupellos werden die chen denjenigen einer blossen Hausgarde mit rein polizeili-

Frauen in die Schweiz eingeführt, wo sie nachher in Konflikt chem Charakter. Aus diesem Grunde wurde der Dienst in

mit dem bestehenden Straf-, Polizei- und Ausländerrecht der päpstlichen Schweizergarde auch nie als fremder Mili-

kommen und deshalb um so leichter ausgenützt werden tärdienst militärstrafrechtlich verfolgt.

können. Vor allem aber ist der Dienst bei der päpstlichen Schweizer-

In der Oeffentlichkeit regt sich Widerstand. Seit Jahren garde keine Dienstleistung, die als befohlener Dienst von

weisen Frauenorganisationen, die Erklärung von Bern u. a., der schweizerischen Militärgesetzgebung erfasst und durch

auf die Missstände hin. Das FIZ (Fraueninformationszentrum sie reglementiert wird, sondern eine Berufsausübung im

Zürich), welches sich um die betroffenen Frauen kümmert, Ausland, die mit anderen Erwerbstätigkeiten ausserhalb der

musste bereits nach einem Jahr wegen Arbeitsüberlastung Schweizergrenze verglichen werden muss. Dabei kommt

ausgebaut werden. der Gardist einer freiwilligen Arbeits- und Treueverpflich-

Im Kampf um das Sexgewerbe geht es nicht um Moral und tung nach, wie sie jeder Arbeitnehmer eingeht.

gute Sitte, sondern um Ausbeutung und Machtansprüche. Dementsprechend werden Angehörige der päpstlichen

So schreibt eine autonome Frauengruppe in Deutschland: Schweizergarde wie andere Auslandschweizer zur Ersatz-

«Sexismus und Rassismus sind so tief verankert, dass es für pflicht herangezogen, wenn sie ihren schweizerischen Mili-

die weissen Männer eine Selbstverständlichkeit ist, sich die tärdienst versäumen, und haben Anspruch auf die Rücker-

Frauen der Dritten Welt nach ihren Bedürfnissen anzueig- stattung der Ersatzabgabe, sobald sie den versäumten

nen - wie die Rohstoffe und Naturschätze dieser Länder.» Dienst nachgeholt haben. Der Höhe ihrer Besoldung wird

bei der Bemessung der Militärpflichtersatzabgabe Rech-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates nung getragen. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass

vom 26. Februar 1986 an der geschilderten Rechtslage in bezug auf die Schweizer-

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 février 1986 gardisten etwas geändert werden sollte.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Ueberwiesen - Transmis Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Abgelehnt - Rejeté

#ST# 85.915 85.955

#ST#

Postulat Schnider-Luzern Postulat Rutishauser

Schweizergardisten. Eidgenössische Alkoholverwaltung.

Befreiung vom Militärpflichtersatz Strukturelle Aenderung

Garde suisse du Vatican. Régie des alcools.

Exemption de la taxe militaire Réorganisation fonctionnelle

Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1985 Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1985

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Korps der Laut Presse- und Radiomeldungen befassen sich der Bun-

päpstlichen Schweizergarde im Vatikan nicht von der Mili- desrat und die Verwaltung mit dem Gedanken, die Zentral-

tärpflichtersatzabgabe befreit werden soll. stelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung in Affol-

tern a. A. zu kantonalisieren oder sogar aufzulösen.

Texte du postulat du 4 octobre 1985 Der Bundesrat wird gebeten, bei der Prüfung dieser Frage

J'invite le Conseil fédéral à examiner si les soldats suisses zu beachten, dass diese Institution wertvolle Dienste leistet,

de la garde pontificale du Vatican ne devraient pas être insbesondere für:

exemptés de la taxe militaire. -die brennlose Verwertung von Obstüberschüssen;

-die Hebung der Volksgesundheit (Bekämpfung des Alko-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit holismus);

Die päpstliche Ehrengarde leistet einen von allen Nationen - die Erhaltung der Infrastruktur für die Selbstversorgung in

anerkannten Ehrendienst, auf den wir Schweizer stolz sein Zeiten gestörter Zufuhr;

dürfen. Für ihren Dienst erhalten die Schweizergardisten -die Pflege und Erhaltung einer Bauernkultur;

einen kleinen Sold. Davon müssen sie in der Schweiz eine -den Landschafts- und Vogelschutz (Hochstammobst-

Militärpflichtersatzabgabe bezahlen, da sie ihre Wiederho- gärten).

lungsdienstpflicht in unserem Land notgedrungen nicht

erfüllen können. Für die Gardisten, die ja einen befohlenen Texte du postulat du 11 décembre 1985

Dienst leisten, bedeutet dieser Abzug von ihrem kleinen A en croire certaines informations diffusées par la presse et

Militärsold eine grosse Einschränkung. la radio, le Conseil fédéral et l'administration envisagent de

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schnider-Luzern Schweizergardisten. Befreiung vom Militärpflichtersatz

Postulat Schnider-Luzern Garde suisse du Vatican. Exemption de la taxe militaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.915

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.03.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 455-455

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Ref. No 20 014 208

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