Swiss Guard Exempt from Substitute Tax Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council rejected a request to exempt members of the Vatican's Swiss Guard from the military substitute tax. The Council reasoned that service in the Swiss Guard is a profession abroad, not military service, and therefore not covered by military law. Consequently, Swiss Guard members are treated like other Swiss citizens living abroad for military obligations, subject to the substitute tax unless they complete their required service in Switzerland.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 11 Bundesverfassung; Swiss Guard Exempt from Substitute Tax Denied: The Council reasoned that service in the Swiss Guard is a profession abroad, not military service, and therefore not covered by military law. Consequently, Swiss Guard members are treated like other Swiss citizens living abroad for military obligations, subject to the substitute tax unless they complete their required service in Switzerland.
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KI-generiertUsed to explain why the Swiss Guard service is not considered military service subject to prosecution under military criminal law.
Volltext
21. März 1986 N 455 Postulat Rutishauser
Ländern aus. Sie wissen, dass die Regierungen dieser Län- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
der angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht in der vom 2. Dezember 1985
Lage sind, wirksame Massnahmen gegen diese Art von Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985
Geschäften zu ergreifen. Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung ist der Abschluss
Bis jetzt wurde von offizieller Seite kaum in irgendeiner von Militärkapitulationen untersagt, d. h. von Staatsverträ-
Form gegen die Verantwortlichen vorgegangen. Das gen, welche die Anwerbung und Einteilung von Schweizern
Geschäft blüht. Die neue «Verordnung über die Begrenzung in fremden Armeen ermöglichen. Die päpstliche Schweizer-
der Zahl der erwerbstätigen Ausländer», wonach nur noch garde des Vatikans in ihrer heutigen Form ist nach gefestig-
Künstlern und Artisten sowie Tänzern, die eine künstlerisch- ter Auffassung von diesem Verbot nicht betroffen: Die
musikalische Darbietung erbringen, Aufenthalts- oder Schweizergarde ist keine Armee, die mit der schweizeri-
Arbeitserlaubnis erteilt werden soll, wird heute so umgan- schen verglichen werden kann, denn Zweck, Ausrüstung,
gen, dass die Frauen und Mädchen gezwungen werden, Führung, Einsatzmöglichkeiten und Rekrutierung entspre-
Schweizer Männer zu heiraten. Skrupellos werden die chen denjenigen einer blossen Hausgarde mit rein polizeili-
Frauen in die Schweiz eingeführt, wo sie nachher in Konflikt chem Charakter. Aus diesem Grunde wurde der Dienst in
mit dem bestehenden Straf-, Polizei- und Ausländerrecht der päpstlichen Schweizergarde auch nie als fremder Mili-
kommen und deshalb um so leichter ausgenützt werden tärdienst militärstrafrechtlich verfolgt.
können. Vor allem aber ist der Dienst bei der päpstlichen Schweizer-
In der Oeffentlichkeit regt sich Widerstand. Seit Jahren garde keine Dienstleistung, die als befohlener Dienst von
weisen Frauenorganisationen, die Erklärung von Bern u. a., der schweizerischen Militärgesetzgebung erfasst und durch
auf die Missstände hin. Das FIZ (Fraueninformationszentrum sie reglementiert wird, sondern eine Berufsausübung im
Zürich), welches sich um die betroffenen Frauen kümmert, Ausland, die mit anderen Erwerbstätigkeiten ausserhalb der
musste bereits nach einem Jahr wegen Arbeitsüberlastung Schweizergrenze verglichen werden muss. Dabei kommt
ausgebaut werden. der Gardist einer freiwilligen Arbeits- und Treueverpflich-
Im Kampf um das Sexgewerbe geht es nicht um Moral und tung nach, wie sie jeder Arbeitnehmer eingeht.
gute Sitte, sondern um Ausbeutung und Machtansprüche. Dementsprechend werden Angehörige der päpstlichen
So schreibt eine autonome Frauengruppe in Deutschland: Schweizergarde wie andere Auslandschweizer zur Ersatz-
«Sexismus und Rassismus sind so tief verankert, dass es für pflicht herangezogen, wenn sie ihren schweizerischen Mili-
die weissen Männer eine Selbstverständlichkeit ist, sich die tärdienst versäumen, und haben Anspruch auf die Rücker-
Frauen der Dritten Welt nach ihren Bedürfnissen anzueig- stattung der Ersatzabgabe, sobald sie den versäumten
nen - wie die Rohstoffe und Naturschätze dieser Länder.» Dienst nachgeholt haben. Der Höhe ihrer Besoldung wird
bei der Bemessung der Militärpflichtersatzabgabe Rech-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates nung getragen. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass
vom 26. Februar 1986 an der geschilderten Rechtslage in bezug auf die Schweizer-
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 février 1986 gardisten etwas geändert werden sollte.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Ueberwiesen - Transmis Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
#ST# 85.915 85.955
#ST#
Postulat Schnider-Luzern Postulat Rutishauser
Schweizergardisten. Eidgenössische Alkoholverwaltung.
Befreiung vom Militärpflichtersatz Strukturelle Aenderung
Garde suisse du Vatican. Régie des alcools.
Exemption de la taxe militaire Réorganisation fonctionnelle
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1985 Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1985
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Korps der Laut Presse- und Radiomeldungen befassen sich der Bun-
päpstlichen Schweizergarde im Vatikan nicht von der Mili- desrat und die Verwaltung mit dem Gedanken, die Zentral-
tärpflichtersatzabgabe befreit werden soll. stelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung in Affol-
tern a. A. zu kantonalisieren oder sogar aufzulösen.
Texte du postulat du 4 octobre 1985 Der Bundesrat wird gebeten, bei der Prüfung dieser Frage
J'invite le Conseil fédéral à examiner si les soldats suisses zu beachten, dass diese Institution wertvolle Dienste leistet,
de la garde pontificale du Vatican ne devraient pas être insbesondere für:
exemptés de la taxe militaire. -die brennlose Verwertung von Obstüberschüssen;
-die Hebung der Volksgesundheit (Bekämpfung des Alko-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit holismus);
Die päpstliche Ehrengarde leistet einen von allen Nationen - die Erhaltung der Infrastruktur für die Selbstversorgung in
anerkannten Ehrendienst, auf den wir Schweizer stolz sein Zeiten gestörter Zufuhr;
dürfen. Für ihren Dienst erhalten die Schweizergardisten -die Pflege und Erhaltung einer Bauernkultur;
einen kleinen Sold. Davon müssen sie in der Schweiz eine -den Landschafts- und Vogelschutz (Hochstammobst-
Militärpflichtersatzabgabe bezahlen, da sie ihre Wiederho- gärten).
lungsdienstpflicht in unserem Land notgedrungen nicht
erfüllen können. Für die Gardisten, die ja einen befohlenen Texte du postulat du 11 décembre 1985
Dienst leisten, bedeutet dieser Abzug von ihrem kleinen A en croire certaines informations diffusées par la presse et
Militärsold eine grosse Einschränkung. la radio, le Conseil fédéral et l'administration envisagent de
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schnider-Luzern Schweizergardisten. Befreiung vom Militärpflichtersatz
Postulat Schnider-Luzern Garde suisse du Vatican. Exemption de la taxe militaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.915
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 455-455
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Pagina
Ref. No 20 014 208
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