Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-590 KI-generiert

Asylum Seeker Border Processing and Smuggling Postulate

Geschäftsnummer VPB 85-590
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed designating specific border crossings for asylum seekers and reinforcing border police to combat smuggling. The Federal Council acknowledged the issues with asylum processing and illegal immigration but argued that the proposed measures faced practical and legal challenges, particularly regarding the return of asylum seekers to neighboring countries due to existing bilateral agreements and asylum laws. Ultimately, the motion was converted into a postulate, reflecting an agreement to further investigate the concerns raised.

Legislator-Regeste

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Art. 33 auf, Art. 13 es, Art. 13 Asylgesetz, Art. 5 Asylverordnung, Art. 19 Asylgesetz; Asylum Seeker Border Processing and Smuggling Postulate: The Federal Council acknowledged the issues with asylum processing and illegal immigration but argued that the proposed measures faced practical and legal challenges, particularly regarding the return of asylum seekers to neighboring countries due to existing bilateral agreements and asylum laws. Ultimately, the motion was converted into a postulate, reflecting an agreement to further investigate the concerns raised.

Schlagwörter

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Schleusungskriminalität Asylverfahren Grenzkontrollen Wanderungsstrom Freizügigkeitsgarantie Schlepperei
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 13 Asylgesetz

Cited as the basis for the possibility of rejection at the border when an asylum application is filed in Switzerland.

Art. 5 Asylverordnung

Cited as the basis for the possibility of rejection at the border when an asylum application is filed in Switzerland.

Art. 19 Asylgesetz

Cited as the basis for limiting return possibilities when there is no agreement with neighboring countries.

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Volltext

Motion Bonny 350 N 19 mars 1986

zu verbessern und insbesondere auch im Personalsektor die Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sich aufdrängenden Massnahmen zu ergreifen. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Die Voraussetzungen für einen regulären Vollzug bilden vor Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

allem die beiden folgenden Massnahmen: wandeln.

I.Weitere Beschleunigung der Gesuchserledigung, wobei

parallel zur Behandlung neu eingehender Asylgesuche der Meyer-Bern: Wir haben durch die Schaffung von Artikel 33

auf der Verwaltung lastende Pendenzenberg durch eine Absatz 2 des Asylgesetzes eine wesentliche Grundlage für

Spezialequipe abzutragen ist. eine angemessene soziale Betreuung der rückzuschaffen-

2. Die Voraussetzungen für die Ausschaffung jener Asylbe- den Flüchtlinge geschaffen. Dadurch sind Ziffer 3 und 4

werber, deren Gesuch abgelehnt worden ist, sind zu verbes- meiner Motion sinngemäss weitgehend erfüllt.

sern. Hierfür gilt es, die diplomatischen Vertretungen der In bezug auf die Verfahrensdauer, die ohne Rekurs mit der

Schweiz, wo dies nötig ist, zu verstärken. Die Schweiz hätte Zeit doch auf zwei bis drei Monate herabgesetzt werden

sich zusammen mit den entsprechenden Ländern, wenn sollte, nehme ich von den Bemühungen der Zentralverwal-

möglich unter Beizug des IKRK und des Flüchtlingshoch- tung Kenntnis. In diesem Sinne bin ich einverstanden, dass

kommissariates der Vereinten Nationen, auf ein Verfahren die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.

zu einigen, das den Zurückgekehrten Schutz vor Verfolgung

gewährt und ihre Wiedereingliederung erleichtert. Präsident: Herr Meyer ist mit der Umwandlung seiner

Beim Rückschaffungsentscheid im Falle mehrjährigen Auf- Motion in ein Postulat einverstanden. Wird das Postulat aus

enthaltes in der Schweiz ist in jedem einzelnen Fall zu der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall. So

prüfen, ob die Ausschaffung menschlich verantwortbar ist. beschlossen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

vom 16. Dezember 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 décembre 1985

1. Die gegenwärtigen Probleme im Asylbereich, insbeson-

dere die grosse Zahl hängiger Gesuche, entstanden

bekanntlich durch die sich in den 80er Jahren so unerwartet

rasch verändernde Situation. Mit dem damaligen Personal #ST# 85.590

konnten die neu eingehenden Gesuche nicht sogleich Motion Bonny

behandelt werden, so dass die Pendenzen fortlaufend

anstiegen. Um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und Bekämpfung der Schlepperdienste

mit dem laufenden Gesuchseingang Schritt zu halten, Politique d'asile. Lutte contre

wurde 1983 ein Massnahmenpaket mit einer ersten Geset- les organisations de passeurs

zesrevision und Personalerhöhung realisiert. Damals rech-

nete man noch mit einem rückläufigen Gesuchseingang,

eine Prognose, die sich nicht bewahrheitet hat. Die Suche

nach Lösungsmöglichkeiten der sich immer neu stellenden

Probleme im Asylbereich ist zu einer Daueraufgabe gewor- Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1985

den. Es werden zweifellos weitere organisatorische, perso- Der Bundesrat wird eingeladen, unter den gegebenen Ver-

nelle wie gesetzgeberische Massnahmen notwendig sein, hältnissen unverzüglich die folgenden Vorbereitungen und

um das Ziel des Motionärs, die Asylverfahren zu verkürzen, Massnahmen einzuleiten und anzuordnen:

das auch der Bundesrat als vordringlich erachtet, realisieren Es sind ähnlich den «Grenztoren» im Neutralitätsdienste bis

zu können. 8 Grenzübergänge zu bezeichnen und gegen aussen zu

2. Auch der Bundesrat hat die Notwendigkeit zusätzlichen publizieren, die von Ausländern, welche ein Asylgesuch

Personals für die Behandlung der hängigen Gesuche stellen wollen, obligatorisch zu passieren sind.

erkannt. In seiner Sitzung vom 17. September 1985 hat er Gleichzeitig sind die Grenzpolizeiorgane an den bezeichne-

entschieden, für den Abbau von Pendenzen beim Parlament ten Grenzübergängen angemessen zu verstärken.

70 Hilfskraftstellen, zeitlich befristet bis Ende 1988, zu bean-

tragen. Lieber dieses Begehren wird das Parlament im Rah- Texte de la motion du 2 octobre 1985

men des Voranschlags 1986 zu entscheiden haben. Le Conseil fédéral est chargé, compte tenu des circons-

3. Es gehört zum Pflichtenheft jeder Schweizer Vertretung tances, de mettre en oeuvre et d'ordonner sans délai les

im Ausland, regelmässig über die politische Lage und die mesures suivantes:

Situation der Menschenrechte im Gastland Bericht zu erstat- II faut, selon un système analogue à celui des «portes

ten. Darüber hinaus kann sie zuhanden der zuständigen frontières» fixées en cas de protection de la neutralité,

Bundesbehörden vor Ort Abklärungen über die Zumutbar- désigner 6 à 8 postes frontières par lesquels les étrangers

keit und Möglichkeiten der Rückkehr abgewiesener Asylbe- qui veulent demander l'asile en Suisse devront obligatoire-

werber vornehmen. Ferner prüfen sowohl die Behörden in ment passer et faire connaître l'existence de ces postes à

der Schweiz als auch unsere Vertretungen im Ausland im l'étranger.

Kontakt mit internationalen und lokalen Organisationen, La police des frontières devra être renforcée aux postes

inwieweit diese Organisationen abgewiesenen Asylbewer- ainsi désignés.

bern nach ihrer Rückkehr eine aktive Hilfe leisten können.

Der Bund hat die Möglichkeit, lokale Tätigkeiten finanziell Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern,

zu unterstützen. Basler, Bonnard, Bratschi, Brélaz, Bremi, Bühler-Tschap-

4. Mit der Revision des Asylgesetzes soll die Grundlage für pina, Cevey, de Chastonay, Chopard, Cincera, Cotti Gian-

die Ausrichtung von Rückkehrhilfe geschaffen werden. Ein franco, Coutau, Dubois, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur,

entsprechendes Konzept wird von einer verwaltungsinter- Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Eti-

nen Arbeitsgruppe erarbeitet und soll in einer zweiten Phase que, Gautier, Geissbühler, Giudici, Graf, Hari, Hofmann,

durch Einbezug der Hilfswerke weiterentwickelt werden. Hösli, Houmard, Iten, Jung, Kühne, Künzi, Lüchinger, Mar-

Was die in der Schweiz geleistete Rückkehrhilfe anbelangt, tin, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg,

wird seit I.November 1985 vom Schweizerischen Roten Neuenschwander, Nussbaumer, Ogi, Perey, Reich, Rei-

Kreuz in der Westschweiz ein Pilotprojekt geführt, mit dem mann, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Röthlin, Rutishauser,

Ziel, rückkehrwilligen Asylbewerbern eine fundierte Bera- Sager, Salvioni, Savary-Vaud, Schärli, Schnyder-Bern,

tung anzubieten. Das Projekt wird vom Bund unterstützt. Schwarz, Spalti, Spoerry, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann,

Villiger, Wagner, Wanner, Weber-Schwyz, Widmer, Zbinden,

Zehnder (68)

19. März 1986 351 Motion Bonny

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Strafdrohung des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlas-

Der Bundesrat hat eine Reihe von Massnahmen beschlos- sung der Ausländer wenig.

sen oder in Aussicht genommen, um dem Flüchtlingspro- Wenn infolgedessen nach den Vorstellungen des Motionärs

blem Herr zu werden. Schwachstelle bleibt dabei leider die der illegal eingereiste Ausländer an die Grenze zurückge-

wirksame Bekämpfung der illegalen Schlepperdienste, wel- wiesen würde, damit er dort sein Begehren einreicht, so

che eine grosse Zahl unechter Flüchtlinge in unser Land kann es sich nicht mehr um ein Verfahren zur Prüfung der

einschleusen. Dies hängt vor allem mit der Tatsache zusam- Einreisevoraussetzungen, sondern nur noch um ein mate-

men, dass der Schutz unserer Grenze in Friedenszeiten rielles Verfahren handeln, in dem die Flüchtlingseigenschaft

ungenügend ist. Ohne verstärkten Schutz an der Grenze des Gesuchstellers geprüft wird. Nur unter dieser Vorausset-

werden wir nicht dem Schlepperunwesen wirksam entge- zung kommt nämlich eine Rückschaffung in den Heimat-

gentreten und auch das Flüchtlingsproblem allgemein nicht staat in Frage. Dies ist die Folge des Grundsatzes des Non-

in den Griff bekommen können. Von diesen Tatsachen aus- refoulement nach Art. 33 der Flüchtlingskonvention und

gehend könnten uns die oben geforderten Massnahmen Art. 45 Asylgesetz, der verbietet, dass ein Flüchtling in ein

entscheidend weiter bringen. Land ausgewiesen wird, wo sein Leben oder seine Freiheit

Der Nachweis für die Benützung dieser Grenzübergänge wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner

wäre eine formelle und unabdingbare Voraussetzung, damit Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder seinen

ein Asylaufnahmeverfahren überhaupt eröffnet werden politischen Anschauungen gefährdet wäre. Wir verweisen in

kann. Ausländer, die diese Grenzübergänge nicht benützen diesem Zusammenhang auf die Beantwortung des Postula-

würden, kämen für das Asylaufnahmeverfahren von Anfang tes Ott.

an nicht in Betracht und hätten unser Land, soweit sie nicht 2. Auch der Bundesrat empfindet die heutige Situation und

aus anderen legalen Gründen bei uns weilen, wieder zu insbesondere die faktische Privilegierung des illegal Einge-

verlassen. Es steht ihnen frei, sich an einem der bezeichne- reisten als stossend und ist willens, nach Mitteln und Wegen

ten Grenzübergänge zu präsentieren. Auf diese Weise zu suchen, um den Missstand des durch illegale Einreise

könnte den üblen Praktiken der Schlepperorganisationen erzwungenen Aufenthaltes zu verhindern. Dies kann jedoch

schlagartig ihre Attraktivität genommen werden. nur durch Ueberprüfung und Ergänzung der bilateralen

Mit der erwähnten Verstärkung der Grenzpolizeiorgane kön- Verträge über die Uebernahme von Personen an der Grenze

nen eindeutig unechte Flüchtlinge bereits an der Landes- und eines im Rahmen des Europarates zu schaffenden

grenze aufgehalten werden. Damit würde eine ähnliche Pra- Erstasylabkommens erreicht werden. Einen gewissen Bei-

xis Platz greifen, wie sie bereits heute gegenüber ausländi- trag könnte auch die Verstärkung der Grenzkontrolle erbrin-

schen Arbeitsplatzsuchenden ohne gültige Papiere und gen. Dazu wäre jedoch eine massive Aufstockung des Per-

entsprechende Bewilligung zur Anwendung kommt. sonalbestandes erforderlich.

Aufgrund der zahlreichen praktischen und rechtlichen Pro-

bleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen, kann der

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates * Bundesrat den Auftrag nicht in Form einer Motion, sondern

vom 3. März 1986 nur als Postulat entgegennehmen.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986 3. Die Realisierung eines Verfahrenskonzeptes im Sinne des

1. Der Motionär geht von der Annahme aus, dass illegal Motionärs erfordert im Vollzugsbereich zahlreiche Mass-

eingereiste Ausländer, die in der Schweiz in der Folge ein nahmen. Insbesondere wären in Grenznähe Aufnahmezen-

Asylgesuch stellen, jederzeit in denjenigen Nachbarstaat tren zu schaffen, in denen ganz oder teilweise das Asylver-

zurückgebracht werden können, aus dem sie in die Schweiz fahren durchgeführt werden müsste. Betreffend Standort,

einreisten. Anzahl und Organisation solcher Aufnahmezentren will sich

Eine derartige Grundvoraussetzung ist jedoch nicht gege- der Bundesrat nicht binden lassen.

ben, da Rückreisen nur möglich sind, wenn die Ausländer Ausserdem ist auch zu prüfen, ob mit einer allfälligen Reali-

eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum des entspre- sation der Anliegen nicht die bisherige Konzeption der

chenden Landes besitzen oder wenn die mit den Nachbar- Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Asylbe-

staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und reich in Frage gestellt würde, weil nur noch die Grenzkan-

Oesterreich abgeschlossenen Abkommen über die Ueber- tone am Verfahren beteiligt wären. Unabdingbare Voraus-

nahme von Personen an der Grenze (Schubabkommen) setzung bei Verwirklichung der Anliegen des Motionärs ist

angewendet werden können. auf jeden Fall, dass der Bund die im Rahmen der zweiten

Die Voraussetzungen des ersten Falles treffen nur selten zu. Asylgesetzrevision vorgeschlagene subsidiäre Verteilungs-

Im zweiten Fall scheitert die Rückübernahme durch den kompetenz von Asylbewerbern auf die Kantone erhält. Der

Drittstaat oft an der Tatsache, dass der Grenzübertritt unter Bundesrat ist bereit, die Frage der Errichtung von Auffang-

Umgehung der Grenzkontrolle nicht rechtsgenügsam nach- zentren zur Erfassung und Abklärung der Asylgesuche zu

gewiesen werden kann. Werden deshalb die Ausländer prüfen.

direkt beim Grenzübertritt aufgehalten, stellt die Rücküber-

gabe gemäss Schubabkommen meistens kein Problem dar. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Wenn ihnen jedoch die illegale Einreise gelungen ist, hängt Déclaration écrite du Conseil fédéral

die Anwendbarkeit dieser Abkommen insbesondere vom Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat im

Nachweis ab, dass die Grenze tatsächlich illegal und nicht Sinne der Erwägungen umzuwandeln.

bloss unkontrolliert passiert wurde. Im weiteren müssen

verschiedene, recht kurz bemessene Fristen zur Stellung Bonny: Ich hatte gestern Gelegenheit, die Quintessenz mei-

eines Rückübernahmegesuches eingehalten werden. ner Motion in drei Anträgen zur Gesetzesrevision vorzubrin-

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Auswei- gen, und Sie haben freundlicherweise diesen Anträgen mit

sung des Ausländers in den Nachbarstaat nicht möglich. Mit deutlichem Mehr zugestimmt.

Italien besteht im übrigen überhaupt kein derartiges Abkom- Ich kann mich somit einverstanden erklären, dass meine

men. Die verbleibenden Rückweisungsmöglichkeiten wer- Motion als Postulat überwiesen wird.

den in Anwendung von Art. 19 Asylgesetz im Falle der Ein-

reichung eines Asylbegehrens im Inland ausgeschöpft. Präsident: Herr Bonny ist mit der Umwandlung der Motion

Die Tatsache der Vorprüfung der Gesuche an der Grenze in ein Postulat einverstanden. Wird das Postulat aus der

nach Art. 13 Asylgesetz und der damit verbundenen Mög- Mitte des Rates bekämpft? Das ist nicht der Fall. Sie haben

lichkeit der Rückweisung an der Grenze gemäss Art. 13 es somit überwiesen.

Asylgesetz und Art. 5 Asylverordnung versetzen denjenigen

Asylbewerber, der in der Schweiz verbleiben will, in eine Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

bessere vorläufige Position, wenn er unter Umgehung der

Grenzkontrolle einzureisen versucht. Daran ändert auch die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bonny Bekämpfung der Schlepperdienste

Motion Bonny Politique d'asile. Lutte contre les organisations de passeurs

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.590

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1986 - 15:00

Date

Data

Seite 350-351

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Ref. No 20 014 179

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