Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-579 KI-generiert

State Forest Protection Law Not Applicable to Forest Dieback

Geschäftsnummer VPB 85-579
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that the state's criminal law does not apply to the death of protective forests, as the causes of forest dieback do not meet the criteria for criminal offenses. The court considered the potential evacuations due to forest dieback and the legal and financial consequences thereof, but ultimately found no criminal liability for the causes of the forest's demise.

Legislator-Regeste

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Art. 228 des Strafgesetzbuches; State Forest Protection Law Not Applicable to Forest Dieback: The court considered the potential evacuations due to forest dieback and the legal and financial consequences thereof, but ultimately found no criminal liability for the causes of the forest's demise.

Schlagwörter

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Staatshaftung Gesetzlicher Schutz Umweltdelikt Fällung von Bäumen Anwendung der Gesetze Gefährdung des Lebens
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 228 des Strafgesetzbuches

Cited in the interpellation as the legal provision defining criminal liability for damaging protective structures against natural events.

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Volltext

20. Dezember 1985 N 2267 Interpellation Fankhauser

#ST# 85.542 3. Strafrechtliche Ahndung setzt ein tatbestandsmässiges,

rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus. Die der-

Interpellation Fetz zeitig bekannten Ursachen des Waldsterbens erfüllen weder

Absterben der Bannwälder. den Tatbestand von Artikel 228 des Strafgesetzbuches noch

Evakuierung der Bevölkerung einen ändern Straftatbestand.

Dépérissement des forêts protectrices.

Evacuation de la population Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-

desrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1985 Abstimmung - Vote

Der Bundesrat wird um Auskunft über folgende Fragen

ersucht: Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen

I.Mit wie vielen Evakuierungen an welchen Orten muss Dagegen 63 Stimmen

voraussichtlich diesen Winter gerechnet werden?

2. Wie werden diese Evakuierungen organisiert? Wohin

müssen die Leute gehen? Welches sind die zivilrechtlichen

Konsequenzen? Wer ist haftbar, wer zahlt Schadenersatz?

Der Bund, der Kanton, die zuständigen Gemeinden oder gar #S85.579

T#

die einzelnen Privaten? Ist für den Existenzersatz der betrof- Interpellation Fankhauser

fenen Menschen, für Arbeitsplätze gesorgt? Kindesentführungen

3. Gemäss Artikel 228 des StGB macht sich strafbar, wer

vorsätzlich oder fahrlässig Schutzvorrichtungen gegen Enlèvement d'enfants

Naturereignisse, so gegen Bergsturz oder Lawinen, beschä-

digt oder zerstört und dadurch wissentlich Leib und Leben

von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt.

Wer ist nach Meinung des Bundesrates schuld an den

Ursachen des Waldsterbens und damit auch an so schwer- Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1985

wiegenden Konsequenzen wie beispielsweise den allfälligen Am 28. Februar 1983 hat der Nationalrat und am 21. Juni

Evakuierungen? Die Kantonsregierungen, die eidgenössi- 1983 der Ständerat die Ratifizierung von zwei Uebereinkom-

schen Räte, der Bundesrat selbst oder wer sonst? men (Europäisches Uebereinkommen und Haager Ueberein-

kommen) beschlossen.

Texte de l'interpellation du 17 septembre 1985 Die internationalen Kindesentführungen und die damit ver-

Je demande au Conseil fédéral d'informer cette assemblée bundene menschliche Tragik nehmen aber weiterhin zu.

sur les questions suivantes: Deshalb folgende Fragen:

1. Combien de fois - et où - pense-t-on devoir procéder à 1. Durchsetzung der Entscheidungen im Rahmen der Ueber-

une évacuation au cours de l'hiver prochain? einkommen

2. Comment organisera-t-on ces évacuations? Où les popu- Welche Bilanz kann unser Land ziehen? Gelingt es unserer

lations évacuées seront-elles envoyées? Quelles seront, en Zentralbehörde, gegen Kindesentführung rasch und erfolg-

droit civil, les conséquences de tels déplacements? Qui, de reich zu wirken? Wo liegen allenfalls Schwierigkeiten?

la Confédération, des cantons, des communes compé- 2. Bilaterale Abkommen

tentes, voire des particuliers, aura à répondre des dom- In der Botschaft des Bundesrates zur Ratifizierung der

mages? Qui paiera les dommages-intérêts? A-t-on prévu de Uebereinkommen stellt der Bundesrat Gespräche in Aus-

créer des emplois de remplacement pour les personnes sicht zwecks Abschlüssen von bilateralen Abkommen mit

touchées? Staaten, die dem einen oder anderen Uebereinkommen

3. L'article 228 du Code pénal établit que celui qui, inten- nicht beitreten werden.

tionnellement, aura détruit ou endommagé des ouvrages de Wie viele solche bilaterale Abkommen wurden seither ver-

protection contre les forces naturelles, par exemple contre einbart? Mit welchen Ländern? Welche Schwierigkeiten tre-

les éboulements ou les avalanches, et aura par là sciemment ten auf?

mis en danger la vie ou l'intégrité corporelle des personnes 3. Zentrale Behörde

ou la propriété d'autrui, sera puni de la réclusion. Anlässlich der Debatte im Nationalrat betreffend die Ratifi-

A qui, de l'avis du Conseil fédéral, sont imputables les zierung wurde von einem Personaletat von anfänglich zwei

causes du dépérissement des forêts? Et, partant, qui, du Personen gesprochen, mit dem Ziel, eine Zentralbehörde

gouvernement cantonal, des Chambres, voire du Conseil mit vier Personen zu besetzen. Zurzeit bearbeitet ein einzi-

fédéral, assumera la responsabilité de conséquences graves ger Beamter die steigende Zahl von Fällen.

telles que, par exemple, l'évacuation? Betrachtet auch der Bundesrat den Ausbau der Zentralbe-

hörde als unumgänglich?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 4. Rechte des Kindes. Durchsetzung der richterlichen

vom 20. November 1985 Entscheidungen

Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 novembre 1985 Welche Möglichkeiten gibt es, bei internationalen Entfüh-

1. Die Lawinengefahr hängt von vielen Faktoren wie Relief, rungen rasch und wirksam Entscheidungen durchzusetzen?

Schneedecke, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, Vege- Welche Rechte werden dem Kind zugesprochen?

tation, Wetterlage usw. ab. Die Notwendigkeit einer Evakuie- 5. Verhinderung von Kindesentführungen

rung muss nach Prüfung dieser Elemente für einen be- Welche Massnahmen werden empfohlen und getroffen, um

stimmten Ort und eine bestimmte Zeit beurteilt werden. Kindesentführungen zu verhindern?

Der Zustand eines Waldes, der sich im möglichen Anrissge- 6. Unterstützung der Organisation «Schweizer Gruppe

biet einer Lawine befindet, kann unter Umständen die gegen die Entführung von Kindern»

Schneeverteilung und demzufolge auch die Lawinenbildung Diese Privatorganisation übernimmt wichtige Aufgaben der

beeinflussen. Beratung und Betreuung von Betroffenen. Sie ist auch prak-

Zur Zeit kann deshalb nicht mit Sicherheit gesagt werden, tisch jederzeit erreichbar, im Gegensatz zu einer Verwal-

ob im kommenden Winter irgendwo Evakuierungen nötig tungsstelle. Ist der Bundesrat bereit, mit Rat und Tat - auch

werden. finanziell - die Organisation zu unterstützen?

2. Eine lokale Evakuierung infolge drohender Naturgewalten

wäre Sache der Kantone und Gemeinden; Entschädigungen Texte de l'interpellation du 26 septembre 1985

könnten nach den Bestimmungen der massgebenden Ele- Une convention européenne et une convention de La Haye

mentarschadenversicherungen ausgerichtet werden. relatives à l'enlèvement d'enfants ont été ratifiées le

Interpellation Fankhauser 2268 N 20 décembre 1985

28 février 1983 par le Conseil national et le 21 juin de la Familienleben noch um die Kriminalisierung der von ihren

même année par le Conseil des Etats. Kindern getrennten Eltern. Da aber, wo das Kind als Erpres-

Pourtant, les cas d'enlèvement d'enfants par-delà les fron- sungsmittel oder gar als Geisel missbraucht wird, hat das

tières, qui provoquent toujours des déchirements tragiques, Kind den Schutz unseres Staates zugute.

se multiplient.

C'est pourquoi, je pose les questions suivantes: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

1. Exécution des décisions dans le cadre des conventions vom 2. Dezember 1985

Quel est le bilan pour notre pays? Notre autorité centrale Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985

parvient-elle à agir rapidement et avec succès en cas d'enlè- Die Interpellation Fankhauser bezieht sich auf zwei Ueber-

vement d'enfants? Le cas échéant, à quels obstacles se einkommen, die von der Schweiz 1983 ratifiziert wurden und

heurte-t-on? die am 1. Januar 1984 für unser Land in Kraft getreten sind.

2. Accords bilatéraux Es handelt sich um:

Dans son message concernant la ratification des deux -das Europäische Uebereinkommen vom 20. Mai 1980 über

conventions, le Conseil fédéral a fait savoir qu'il négocierait Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über

des accords bilatéraux avec les Etats qui refusent de signer das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des

l'une des conventions. Sorgerechts (Vertragsstaaten: Belgien (ab 1.2.1986), Frank-

Combien d'accords de ce genre ont-ils été conclus? Avec reich, Luxemburg, Oesterreich, Portugal, Schweiz, Spa-

quels pays? Quelles sont les difficultés à surmonter? nien);

3. Autorité centrale - das Haager Uebereinkommen vom 25. Oktober 1980 über

Lors du débat au Conseil national sur la ratification, il a été die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentfüh-

question d'engager dans un premier temps deux fonction- rung (Vertragsstaaten: Frankreich, Kanada (Britisch Kolum-

naires au service d'une autorité centrale dont le personnel bien, Manitoba, Neubraunschweig, Neufundland, Neu

devrait comprendre finalement quatre unités. Actuellement, Schottland, Ontario, Quebec, Yukon), Portugal, Schweiz).

une seule personne traite le nombre croissant de ce genre Das Europäische (Art. 2 Ziff. 1) und das Haager Ueberein-

de cas. kommen (Art. 6) verpflichten die Vertragsstaaten, eine Zen-

Le Conseil fédéral est-il également de l'avis que l'agrandis- tralbehörde zu bezeichnen, welche die mit den Ueberein-

sement de l'autorité centrale est inéluctable? kommen übernommenen Pflichten zu erfüllen hat. Die

4. Droits de l'enfant. Exécution des décisions judiciaires schweizerische Zentralbehörde ist der Sektion für interna-

De quels moyens dispose-t-on pour appliquer de façon tionales Privat- und Zi vi l prozessrecht im Bundesamt für

rapide et efficace les décisions prises en cas d'enlèvement Justiz angegliedert worden. Zu den Fragen von Frau Fank-

d'enfants par-delà la frontière? Quels droits reconnaît-on à hauser nehmen wir wie folgt Stellung:

l'enfant? Zu 1 : Seit dem Inkrafttreten der beiden Uebereinkommen

5. Prévention des enlèvements hatte die schweizerische Zentralbehörde im Rahmen der

Quelles sont les mesures recommandées et appliquées afin Uebereinkommen rund zwanzig Fälle zu bearbeiten; sie

de prévenir les enlèvements d'enfants? kann festhalten, dass der staatsvertraglich vorgeschriebene

6. Soutien du «Mouvement suisse contre les enlèvements Verfahrensweg zufriedenstellend funktioniert. Sieht man

d'enfants» von gewissen Problemen, die mit der Komplexität der zu

Cette organisation privée a la tâche importante de conseiller behandelnden Fälle im Zusammenhang stehen, ab, so ist

et d'assister les personnes concernées. On peut s'adresser à bisher nur eine nennenswerte Schwierigkeit aufgetreten.

elle presque à tout moment, à la différence de ce qui est le Aber auch diese konnte inzwischen behoben werden. Dabei

cas pour un service administratif. Le Conseil fédéral est-il ist selbstverständlich nicht nur von den Entführungsfällen

prêt à soutenir cette organisation par tous les moyens - ins Ausland die Rede, sondern auch von den Fällen, in

notamment sur le plan financier?. denen Kinder vom Ausland in die Schweiz entführt wurden.

In all diesen Fällen war die Zusammenarbeit mit den auslän-

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aubry, Bircher, Blunschy, dischen Zentralbehörden, aber auch jene mit den zuständi-

Borei, Braunschweig, Christinat, Darbellay, Deneys, Eppen- gen kantonalen Behörden ausgezeichnet.

berger-Nesslau, Fehr, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gurtner, Die beiden Uebereinkommen gestatten eine rasche und

Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenber- wirksame Durchsetzung von Entscheidungen über das Sor-

ger Moritz, Longet, Mauch, Pitteloud, Robert, Rohrer, Ruffy, gerecht für Kinder, und sie ermöglichen die Wiederherstel-

Segmüller, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Walter, Vannay, lung der vor der Entführung bestandenen Obhutsverhält-

Weber Monika, Weber-Arbon (32) nisse.

Zu 2: Der Bundesrat hat von Anfang an die Absicht gehabt,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit mit gewissen Staaten, die dem Europäischen oder dem

Der Nationalrat hat sich 1983 mit der Entführung von Kin- Haager Uebereinkommen aus irgendeinem Grund nicht bei-

dern und der Anerkennung und Vollstreckung von Entschei- treten können, bilaterale Vereinbarungen zu schliessen. Zur

den über das Sorgerecht für Kinder und der Wiederherstel- Zeit laufen die entsprechenden Vorabklärungen. Dabei zeigt

lung des Sorgerechtes befasst (Botschaft BBI 1983 1.101). sich, dass der Abschluss eines bilateralen Abkommens nicht

Die zunehmende Zahl von Kindesentführungen im interna- in allen Fällen möglich scheint und auch nicht überall als die

tionalen Bereich lässt vermuten, dass die Ratifizierung der beste Lösung angesehen wird. Deshalb werden zur Zeit

damals zur Sprache gebrachten Konventionen niemals auch andere Formen der zwischenstaatlichen Zusammenar-

genügt, um die Problematik zu lösen. Die Tragik der Fälle beit geprüft, z.B. die Schaffung von Schlichtungsstellen.

lässt nach weitergehenden, wirksamen Lösungen suchen. Die Schwierigkeiten, die bei der Lösung von Einzelfällen

Zur Zeit beschäftigen sich zwei Stellen oder Gruppen mit oder beim Abschluss bilateraler Vereinbarungen auftreten,

der Beratung der Betroffenen und versuchen, die Sorge- beruhen einerseits auf unterschiedlichen Auffassungen

rechtsentscheidungen durchzusetzen: Die Zentralbehörde über die Familie oder auf Besonderheiten kultureller und

gegen Kindesentführungen im EJPD und die Privatorganisa- religiöser Art in den betreffenden Ländern (dies gilt nament-

tion «Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kin- lich für den Verkehr mit islamischen Staaten). Sie sind

dern». Die Beratung und die moralische sowie auch finan- andererseits darauf zurückzuführen, dass die schweizeri-

zielle Unterstützung der Mütter (und Väter) nach einer Kin- sche Zentralbehörde zur Zeit nur von einer Person betreut

desentführung ist besonders wichtig. Ebenfalls die Möglich- wird, deren Arbeitszeit von den laufenden Fällen, die ihr

keit, sehr rasch zu handeln, um eine Schockwirkung des unterbreitet werden, vollständig absorbiert wird.

Kindes zu verhindern. Zu 3: Es ist richtig, dass der Bundesrat ursprünglich eine

Jeder einzelne Fall hat besondere Merkmale. Die Lösungen Zentralbehörde mit drei bis vier Mitarbeitern in Aussicht

müssen daher sehr differenziert angeboten werden. Es geht genommen hatte. Er ging dabei vom Gedanken aus, deren

grundsätzlich weder um umfangreiche Staatseingriffe in das personelle Aufstockung könne parallel zur Zunahme der

20. Dezember 1985 N 2269 Interpellation Carobbio

Ratifikationen für die beiden Uebereinkommen vorgenom- diesbezüglicher Abklärungen aufgeworfen. Vor allem wollte

men werden. Der grösste Teil der Fälle betrifft heute aller- ich wissen, ob die Auflage des Bundesamtes für Justiz vom

dings Entführungen, die (noch) nicht in Anwendung eines 7. Februar 1980 betreffend die Pflicht des gegenwärtigen

der beiden Uebereinkommen gelöst werden können. Die Eigentümers, die Art der Finanzierung nachzuweisen, erfüllt

Zentralbehörde registriert alljährlich gut hundert solcher worden ist, vor allem angesichts der an die Bewilligungsbe-

Fälle. Da nicht im staatsvertraglichen Rahmen gehandelt hörde gerichteten Aufforderung des Bundesamtes vom

werden kann, ist deren Bearbeitung ganz besonders auf- 20. September 1984, die Befolgung der Auflage zu überprü-

wendig. Vor allem verlangsamen sie die Arbeiten im Hinblick fen. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat:

auf den Abschluss bilateraler Vereinbarungen. Es ist vorge- a. dass das Bundesamt für Justiz die Bewilligungsbehörde

sehen, die Zentralbehörde demnächst mit einer zweiten des Bezirks Lugano aufgefordert habe, vor Beginn der

Person zu verstärken. Umbauarbeiten am Palace eine Feststellungsverfügung

Zu 4: Ist in der Schweiz eine gerichtliche Entscheidung über über die Finanzierung der gesamten Operation zu erlassen;

die Zuteilung eines Kindes ergangen, so ist ein solches b. dass das Bundesamt als sichernde Massnahme zur Erhal-

Urteil im Ausland nicht ohne weiteres verbindlich. Es muss tung des tatsächlichen Zustandes über die Palace-Liegen-

zunächst für vollstreckbar erklärt werden. schaften eine Grundbuchsperre verfügt habe;

Ausserhalb der beiden Uebereinkommen von 1980 ist das c. dass sich der Eigentümer bewusst sei, dass er mit der

Gegenrecht zwischen den betroffenen Staaten vielfach nicht Renovation erst beginnen könne, wenn eine rechtskräftige

gesichert. Ueberdies kann sich, namentlich in islamischen Feststellungsverfügung über die Finanzierung vorliege, was

Staaten, der «Ordre public» einer Rückführung des Kindes noch nicht der Fall sei.

in die Schweiz oder gar der Ausübung eines Besuchsrechts Am 3. Oktober 1985 hat nun aber der Stadtrat von Lugano

widersetzen. Die Lage wird noch schwieriger, wenn es zu bestätigt, dass er am 4. Februar 1985 die Bewilligung für die

Kindesentführungen kommt, bevor eine Entscheidung über Aufnahme der Umbauarbeiten erteilt habe, und aufgrund

das Sorgerecht ergangen ist. eines Beschlusses vom gleichen 3. Oktober mitgeteilt:

Zu 5: Ist ein Elternteil fest entschlossen, sein Kind zu entfüh- - dass ihm keine Meldung zugegangen sei, welche die

ren, so kann keine Massnahme das Vorhaben zu 100 Pro- Einstellung der Arbeiten auferlegt hätte;

zentverhindern. Die Möglichkeiten für präventive Vorkehren - dass Nachforschungen, die er am 30. September 1985

sind begrenzt. Die schweizerischen Behörden können, angestellt habe, folgendes ergeben hätten:

wenn eine Entführungsgefahr besteht, die Ausübung des a. In bezug auf die Parzelle 1071 GB Lugano gibt es weder

Besuchsrechts mit Auflagen verbinden (z.B. Besuchsrecht eine An- noch eine Vormerkung, welche die Ausführung von

unter Aufsicht). In gewissen Fällen kann der Richter anord- Bauarbeiten verhindern würde.

nen, dass für eine Person die Grenzen geschlossen werden b. Weder die Bewilligungsbehörde noch der Grundbuchfüh-

oder dass eine Ueberwachung stattfindet. rer von Lugano noch irgendeine andere Behörde hat der

Zu 6: Die «Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Gemeinde Lugano eine Mitteilung zukommen lassen, in der

Kindern» ist vor allem bekannt geworden durch die Organi- die Einstellung der Arbeiten auf dem Grundstück 1071 GB

sation und Durchführung von Gegen-Entführungen im Aus- Lugano angeordnet wird.

land. Aufgrund von gelegentlichen «Erfolgen» dieser Art hat Diese amtliche Mitteilung des Stadtrates von Lugano steht

sich die Gruppe in der Presse Gehör verschafft. Solche in offensichtlichem Widerspruch zu den Antworten des Bun-

Gegen-Entführungen erfolgen regelmässig in Verletzung desrates auf meine Fragen und den darin erwähnten und

der Rechtsordnung eines anderen Staates und auch unter oben wiedergegebenen Fakten.

Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze. Es ist daher für Der Unterzeichnete stellt deshalb dem Bundesrat folgende

den Bundesrat nicht möglich, diese Aktivitäten in irgendei- Fragen:

ner Form (finanziell oder diplomatisch) zu unterstützen. Es a. Bestätigt er die Angaben in der Antwort auf eine Einfache

ist richtig, dass die Gruppe auch eine gewisse Beratungs- Anfrage vom 19. Juni 1985?

und Betreuungstätigkeit für Personen erfüllt, die von einer b. Wenn ja, wie erklärt er sich die Darstellung des Stadtrates

Entführung betroffen sind. Aber diese Aktivitäten sind priva- von Lugano, wonach diesem nie eine Meldung betreffend

ter Natur und können vom Bundesrat nicht finanziert die vom Bundesamt verlangte Auflage zugegangen sei und

werden. wonach die Grundbuchsperre auf dem Grundbuchamt nie

eingetragen worden ist?

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- c. Wie erklärt er sich die Tatsache, dass der Stadtrat von

desrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Lugano am 4. Februar 1985 die Baubewilligung erteilt hat?

Hatte die Bewilligungsbehörde schon eine rechtskräftige

Abstimmung - Vote Feststellungsverfügung getroffen? Wenn ja, wann?

d. Glaubt er nicht, er sollte als Behörde, die den Vollzug des

Für den Antrag auf Diskussion 58 Stimmen Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch

Dagegen 16 Stimmen Personen im Ausland beaufsichtigt, eingreifen, um das Vor-

gehen der Bewilligungsbehörde des Bezirks Lugano in der

zur Diskussion stehenden Angelegenheit zu überprüfen,

denn diese Behörde scheint, wie aus dem Beschluss des

#85.908

ST#

Stadtrates von Lugano vom 3. Oktober 1985 hervorgeht, den

Aufforderungen des Bundesamtes für Justiz nie nachge-

Interpellation Carobbio kommen zu sein, auch nicht nach der erneuten Aufforde-

Fall Hotel Palace, Lugano rung vom 20. September 1984? Sollte er weiter nicht abklä-

Interpellazione Carobbio ren, ob die Angaben des Stadtrates von Lugano der Wahr-

Caso Hotel Palace, Lugano heit entsprechen?

Interpellation Carobbio Testo dell'interpellazione del 3 ottobre 1985

Affaire de l'Hôtel Palace de Lugano Con una interrogazione ordinaria del 19 giugno 1985 solle-

vavo la questione dell'accertamento di possibili finanzia-

menti stranieri nell'acquisto dell'ex Albergo Palace di

Lugano in contrasto con i disposti della legge federale sulla

vendita di terreni a stranieri. In particolare chiedevo se la

Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1985 clausola posta il 7 febbraio 1980 dall'Uffico federale di giu-

Mit der Einfachen Anfrage vom 19. Juni 1985 habe ich die stizia e relativa all'obbligo, per l'attuale proprietario, di

Frage allfälliger illegaler ausländischer Finanzierungen documentare il modo di finanziamento era stata adempiuta.

beim Erwerb des ehemaligen Hotels Palace in Lugano und Questo visto il richiamo dello stesso ufficio del 20 settembre

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fankhauser Kindesentführungen

Interpellation Fankhauser Enlèvement d'enfants

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.579

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.12.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 2267-2269

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Ref. No 20 013 999

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