Hydroelectric Plant Modernization Delay
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an interpellation concerning the lack of federal action to modernize existing hydroelectric power plants, despite a parliamentary mandate. The government explained that a total revision of water law was proposed, but a public consultation revealed a need for significant revisions, particularly regarding modernization. Consequently, the government decided to split the revision into two phases, addressing water tariffs and tax compensation first, with modernization to be addressed in a subsequent legislative period. The court noted that the modernization issue faced resistance and that other avenues besides legislation were being explored.
Legislator-Regeste
KI-generiertHydroelectric Plant Modernization Delay: Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1985 Die Schweiz hat 1976 das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Es handelt sich dabei um das Protokoll, das das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf freie und geheime Wahlen gewährleistet. Es sind dies alles Rechte, die in unserem Land respektiert werden.
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Interpellation Carobbio 2260 N 20 décembre 1985
Wasserkräfte hat der Bundesrat die Modernisierung beste- #ST# 85.574 hender Anlagen ausgeklammert. Dies trotzdem das Parlament durch die Annahme einer entsprechenden Motion Interpellation Röthlin Bundi vom 21. Juni 1979 einen klaren Auftrag erteilt hat. Der Ausbau der N 8 Motionär hat in seiner Begründung auf die Problematik bei Aménagement de la N 8 der Erstellung zusätzlicher Nuklearkraftwerke hingewiesen. Nebst der Förderung von Alternativenergien müssten deshalb vor allem auch die Kapazitäten bestehender Wasserkraftwerke bei gleichbleibenden Restwassermengen verbessert werden. Auch die Eidgenössische Studienkommission Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1985 zur Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass aus Landder Wasserkräfte kommt zum Schluss, dass durch die schaftsschutzgründen die N 8 im Abschnitt Emettli/Bruochli Erneuerung alter Wasserkraftwerke ein nicht unerheblicher und Totenbiel/Erdbruch in der Gemeinde Sächseln einge-
Beitrag an die Elektrizitätsversorgung unseres Landes geleideckt werden soll? Dieser berechtigten Forderung von Volk
stet werden kann. Um so unverständlicher ist es, dass der und Behörden des Kantons Obwalden sollte meiner Mei- Bundesrat zögert, diesem parlamentarischen Auftrag nachnung nach entsprochen werden. zukommen.
Texte de l'interpellation du 26 septembre 1985 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas, lui aussi, que l'on devrait vom 13. November 1985 recouvrir la N 8 dans la commune de Sächseln, sur les
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 novembre 1985 tronçons de Emettli/Bruochli et de Totenbiel/Erdbruch, afin
Beim Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Nutzung de préserver le paysage? A mon avis, cette revendication der Gewässer und der Wasserkraft, den eine Studienkomlégitime du peuple et des autorités du canton d'Obwald mission 1983 vorlegte, handelte es sich praktisch um eine mérite une réponse favorable. totalrevidierte Fassung des heutigen Wasserrechtsgesetzes. Er enthielt unter anderem auch Vorschläge zur Erleichte- Schriftliche Begründung - Développement par écrit rung von Modernisierungen. Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und Der Vorentwurf wurde vom Dezember 1983 bis April 1984 wünscht eine schriftliche Antwort. einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Eine Totalrevision des WRG wurde dabei allgemein begrüsst. In den Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates meisten Stellungnahmen wurde aber eine gründliche Uebervom 27. November 1985 arbeitung der Revisionsvorschläge verlangt, unter anderem Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 auch in der Frage der Modernisierungen. Davon ausgenom- Der Regierungsrat des Kantons Obwalden und die Einwohmen waren lediglich die Erhöhung des Wasserzinsmaxinergemeinde Sächseln sind bereits in Wiedererwägungsgemums und der Steuerausfallentschädigung. Eine deutliche suchen an den Bundesrat gelangt, mit dem Begehren, die Mehrheit hat für das weitere Vorgehen ein zweistufiges Nationalstrasse N 8 sei im Gebiet Bruochli und Emettli der Verfahren vorgeschlagen, damit die Anpassung des Wasser- Gemeinde Sächseln auf einer Strecke von etwa 600 m zinsmaximums und der Steuerausfallentschädigung im zusätzlich zu überdecken. Die beiden Wiedererwäg u ngsge-
Interesse der Wasserherkunftsgebiete möglichst rasch unter suche, die inhaltlich das gleiche Problem betreffen, werden
Dach gebracht werden könnten. sorgfältig geprüft und der Bundesrat wird in Abwägung aller Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens im Spiele stehenden Interessen in der Sache entscheiden. beschloss denn auch der Bundesrat am 4. Juli 1984, dem
Parlament eine Revision des Wasserrechtsgesetzes in zwei Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Etappen vorzuschlagen. So befasste sich die Botschaft vom rates befriedigt.
12. November 1984 lediglich mit der Revision der Bestimmungen über Wasserzins und Steuerausfallentschädigung. Die weiteren Revisionspunkte (besonders die Regelung der Pumpspeicherung und die Modernisierung der bestehenden Anlagen) sollen in einer zweiten Revisionsphase noch überprüft und während der nächsten Legislaturperiode dem #ST# 85.545 Parlament unterbreitet werden. Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass die Möglichkeiten zur Förderung der Interpellation Carobbio Modernisierung nicht bloss auf Gesetzesebene liegen. Die Europäische Menschenrechtskonvention. vorgeschlagenen Regelungen der Studienkommission sties- Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 1 sen zudem im Vernehmlassungsverfahren teilweise auf Wi- Interpellanza Carobbio derstand. Convenzione europea dei diriti dell'uomo. Inzwischen wurde die Revision betreffend Wasserzins und Ratifica del protocollo addizionale no 1 Steuerausfallentschädigung in den eidgenössischen Räten verabschiedet. In den Beratungen wurde das zweistufige Interpellation Carobbio Vorgehen zum Teil bedauert, zum Teil begrüsst. Der Bun- Convention européenne des droits de l'homme. desrat wird die Arbeiten weiterführen. Ratification du protocole additionnel No 1
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1985 Die Schweiz hat 1976 das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Es handelt sich dabei um das Protokoll, das das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf freie und geheime Wahlen gewährleistet. Es sind dies alles Rechte, die in unserem Land respektiert werden.
Deshalb ist der jüngste Beschluss des Bundesrates, das erwähnte Protokoll dem Parlament nicht zur Ratifizierung vorzulegen, unverständlich. Damit ist die Schweiz das ein- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Röthlin Ausbau der N 8
Interpellation Röthlin Aménagement de la N 8
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985 Année Anno
Band V Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.574 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00 Date Data
Seite 2260-2260 Page Pagina
Ref. No 20 013 991
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