Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-561 KI-generiert

Refugee Women in Switzerland: Recognition and Support

Geschäftsnummer VPB 85-561
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation addresses the issue of refugee women in Switzerland, focusing on their specific needs and legal recognition. The questions posed concern the proportion of women among asylum seekers, their personal circumstances, countries of origin, and whether sexual violence is recognized as a ground for asylum. The interpellant also inquires about the awareness and actions of authorities regarding gender-specific persecution and the availability of trained personnel and specialized support. The Federal Council's response indicates that while women constitute a significant portion of refugees globally, their representation among asylum seekers in Switzerland is lower, and current statistics are insufficient to precisely answer all questions. It clarifies that sexual violence is not an asylum ground in itself but can be relevant to the assessment of asylum claims if linked to persecution. The Council acknowledges awareness of the issue and ongoing efforts to improve data collection.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 93 al. 1 LTF; Refugee Women in Switzerland: Recognition and Support: The questions posed concern the proportion of women among asylum seekers, their personal circumstances, countries of origin, and whether sexual violence is recognized as a ground for asylum. The interpellant also inquires about the awareness and actions of authorities regarding gender-specific persecution and the availability of trained personnel and specialized support. The Federal Council's response indicates that while women constitute a significant portion of refugees globally, their representation among asylum seekers in Switzerland is lower, and current statistics are insufficient to precisely answer all questions. It clarifies that sexual violence is not an asylum ground in itself but can be relevant to the assessment of asylum claims if linked to persecution. The Council acknowledges awareness of the issue and ongoing efforts to improve data collection.

Schlagwörter

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Flüchtling Verfolgung asylrelevanter Grund sexuelle Gewalt weiblicher Zuwanderer persönliche Verhältnisse
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 al. 1 LTF

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Interpellation Gurtner 2250 N 20 décembre 1985

der praxisorientierten Forschung, sondern zum Teil auch in Bereits im Schuljahr 1976/77 konnte mit der jährlichen

der Struktur der heutigen Sonderabfallentsorgung. gesamtschweizerischen Schülerstatistik begonnen werden,

Bis zum Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes bestanden weil erprobte Konzepte und die mehrjährige Erfahrung von

bei der Sonderabfallbeseitigung nur wenig verbindliche SachbearbeiterAinnen auf Kantons- und Bundesebene zur

Regelungen. Gleichzeitig wurden Abfälle praktisch unkon- Verfügung standen.

trolliert auf nationaler und internationaler Ebene verscho- Dagegen fehlten zunächst die Kapazitäten für die Lehrersta-

ben. Damit hatten umweltgerechte und oft etwas teurere tistik. Immerhin wurde bis 1977 zusammen mit der Eidg.

Lösungen keine Existenzchance. Die Verordnungen zur Kommission für Schulstatistik ein Grobkonzept erarbeitet,

Luftreinhaltung und zur Kontrolle des Verkehrs mit Sonder- dem die.Kantone zustimmten. Ab 1978/79 erlaubten zusätzli-

abfällen werden hier die Rahmenbedingungen für eine che Kapazitäten im BFS, aus dem Grobkonzept ein Ausfüh-

geordnete Beseitigung wesentlich verbessern. rungskonzept zu entwickeln. Nach zahlreichen Kontakten

mit kantonalen Stellen sowie Testerhebungen in einem

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- deutsch- und französischsprachigen Kanton lag den Kanto-

rates teilweise befriedigt. nen Ende 1980 ein ausführungsreifes Projekt zur Stellung-

nahme vor.

Die Frage, ob die schweizerische Lehrerstatistik einem all-

gemeinen, dringlichen Bedürfnis entspreche, verneinten

aber die kantonalen Erziehungsdirektoren anfangs 1981; sie

#ST# 85.569 verwiesen auf die knappen Mittel und die bevorstehende

Interpellation Renschier Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen.

Lehrkräfte. Statistik Im BFS wurden - im Einvernehmen mit dem EDI - die

Arbeiten an der Lehrerstatistik deshalb sistiert und die Per-

Statistique des enseignants sonalkapazitäten mit anderen Aufgaben betraut.

Seit einiger Zeit rückt die Lehrerstatistik in den Kantonen

jedoch wieder in den Vordergrund: In ihrer Eingabe an das

Eidg. Departement des Innern vom 1. Oktober 1985 befür-

worten die Erziehungsdirektoren einen gezielten Ausbau

Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1985 der Bildungsstatistiken, und als dringlichste Massnahme

Gestützt auf das Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über bezeichnen sie die Lehrerstatistik. Allerdings ist, verglichen

schulstatistische Erhebungen legte der Bundesrat in der mit dem Projekt von 1980/81, von einem redimensionierten

Verordnung vom 9. Juni 1975 fest, dass die Lehrkräfte von Konzept auszugehen.

öffentlichen und privaten Lehranstalten statistisch erfasst Unter diesen Umständen ist der Bundesrat bereit zu prüfen,

werden sollen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, wie die personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt

dass die von ihm erlassene Verordnung endlich zu vollzie- werden können, um - zusammen mit den Kantonen - eine

hen sei und dass eine aussagekräftige Statistik über die schweizerische Lehrerstatistik zu realisieren, die den

Lehrkräfte so bald als möglich realisiert werden sollte? wesentlichen Bedürfnissen der verschiedenen Benutzer ge-

nügt.

Texte de l'interpellation du 25 septembre 1985

Dans l'ordonnance du 9 juin 1975 sur l'exécution de relevés Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

statistiques sur les écoles, le Conseil fédéral a fixé que le rates teilweise befriedigt.

corps enseignant des établissements d'instruction publics

ou privés devait être recensé conformément à la loi fédérale

concernant des relevés statistiques sur les écoles, du 27 juin

1973. Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi de l'avis qu'il serait #ST# 85.561

grand temps d'exécuter l'ordonnance qu'il a édictée le 9 juin

1975? En outre, le gouvernement ne pense-t-il pas qu'il Interpellation Gurtner

faudrait réaliser aussi rapidement que possible une statisti- Flüchtlingsfrauen in der Schweiz

que reflétant vraiment la situation du corps enseignant? Réfugiées en Suisse

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Das Bundesamt für Statistik hatte ein Projekt zur statisti-

schen Erhebung der Lehrkräfte ausgearbeitet. 1981 lehnte

die Erziehungsdirektoren-Konferenz dieses Projekt ab und Wortlaut der Interpellation vom 24. September 1985

verhinderte damit den diesbezüglichen Vollzug der Verord- Bisher war man sich der besonderen Probleme der Flücht-

nung vom 9. Juni 1975. Um das ernsthafte Problem der lingsfrauen nicht bewusst. Dieses Jahr fand in Holland ein

Lehrerarbeitslosigkeit zu lösen, bedarf es aber u. a. umfas- internationales Seminar über Flüchtlingsfrauen statt. Deut-

sender statistischer Unterlagen über die Lehrkräfte. Insbe- lich wurde, dass die Verfolgung von Frauen aufgrund des

sondere würde eine Erhebung über die Altersstruktur der Geschlechts zu den Verfolgungen aufgrund der sozialen

Lehrkräfte aufzeigen, in welchem Ausmass und zu welchem Gruppenzugehörigkeit zu zählen sei und damit als politische

Zeitpunkt Stellen für Lehrkräfte durch Pensionierungen frei Verfolgung gelten kann. In diesem Sinne wird es in nächster

werden. Da die kantonalen Erziehungsdirektionen offenbar Zeit in verschiedenen Ländern und auch im Europarat

weder willens noch in der Lage sind, die statistischen Lük- entsprechende Vorstösse geben.

ken über die Lehrkräfte zu schliessen, sollte der Bundesrat Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

den Vollzug der eigenen Verordnung nicht weiter hinauszö- 1. Wie viele der Asylbewerber(innen) sind Frauen?

gern. 2. Zivilstand: Wie viele Frauen sind ledig, verheiratet,

geschieden, verwitwet? Wie viele Frauen sind mit Kindern

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates hier?

vom 2. Dezember 1985 3. Aus welchen Ländern stammen die Frauen und welches

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985 sind ihre Fluchtgründe?

Seit 1975 sind Bundesgesetz und Verordnung über schul- 4. Wird sexuelle Gewalt gegen Frauen in der Schweiz als

statistische Erhebungen in Kraft; sie ordnen an, dass die Asylgrund anerkannt? Wenn ja, wie vielen Frauen wurde

Schüler und Lehrkräfte in allen öffentlichen und privaten aufgrund einer diesbezüglichen Verfolgung Asyl gewährt?

Schulen durch das Bundesamt für Statistik (BFS) regelmäs- 5. Ist sich das Bundesamt für Polizeiwesen des Problems

sig statistisch erfasst werden. Die Erhebungen sollen in von geschlechtsspezifischer Verfolgung von geflüchteten

enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen. Frauen bewusst?

20. Dezember 1985 N 2251 Interpellation Gurtner

Welche Studien über die Situation von Flüchtlingsfrauen nur die Frauen realistische Chancen auf politisches Asyl, die

wurden bisher durchgeführt und gefördert? Wenn keine, ihrGesuch aufgrund politischerVerfolgung begründen kön-

welche können ins Auge gefasst werden? nen. Dies betrifft vor allem Frauen, die in politischen Par-

6. Steht beim Bundesamt für Polizeiwesen genügend spe- teien und Gewerkschaften aktiv mitgearbeitet haben. Was

ziell geschultes weibliches Personal zur Verfügung, um mit aber in den meisten diktatorischen Ländern, aufgrund der

den diesbezüglichen Problemen umzugehen? sozialen Stellung der Frau, eher selten ist.

7. Wird von den Hilfswerken und den kommunalen Fürsor- Viel häufiger sind politische Verfolgungen, die wegen des

gestellen, die sich mit der Betreuung von Flüchtlingen Geschlechts der Frauen eine spezielle Dimension einneh-

beschäftigen, verlangt, dass sie sich den speziellen Proble- men, z. B. riskieren Frauen in islamischen Ländern grau-

men von verfolgten und geflüchteten Frauen annehmen? same Strafen, wenn sie sich weigern, durch Tragen des

Schleiers die dominierende patriarchalische Herrschaft

Texte de l'interpellation du 24 septembre 1985 anzuerkennen. In anderen Ländern werden von Militärs oder

Même dans un passé très récent, les problèmes particuliers Angehörigen feindlicher sozialer Gruppen Frauen vergewal-

auxquels sont confrontées les femmes réfugiées étaient mal tigt und gefoltert, um die Ehre der Ehegatten bzw. der Sippe

connus. .Cette année, au cours d'un séminaire international zu zerstören (z. B. Ehefrauen von politisch aktiven Männern

organisé en Hollande sur les réfugiées, il est apparu que la in der Türkei und Chile). Besonders bei Folterungen sind

persécution des femmes en raison de leur sexe devait être Vergewaltigungen und sexuelle Demütigungen eine oft

inscrite au chapitre social persécutions dont les victimes angewandte Form grausamster Unterdrückung.

appartiennent à un groupe social déterminé; elle entre par All diese Formen der geschlechtsspezifischen Unter-

conséquent dans la catégorie de la persécution politique. drückung und Verfolgung werden in Westeuropa kaum je

Cette prise de conscience est susceptible, dans un proche als Asylgrund anerkannt. Dies führt dazu, dass jenen Frauen,

avenir, d'entraîner, dans divers pays et même au sein du denen bei uns politisches Asyl gewährt wurde (z. B. als

Conseil de l'Europe, des interventions relatives à ce pro- Ehefrauen verfolgter Männer) kein geschlechtsspezifisches

blème. Hilfsangebot zur Verfügung gestellt wird. Sie müssen mit

C'est pourquoi je prie le Consel fédéral de répondre aux den Folgen von Folter und Vergewaltigungen in einer ihnen

questions suivantes: völlig fremden Gesellschaft alleine fertig werden.

1. Quelle est la proportion de femmes parmi les requérants So schreibt E. Bauer, Mitarbeiterin des Christlichen Frie-

d'asile? A combien d'entre elles l'asile a-t-il été octroyé à ce densdienstes, in der Frauenzeitung Nr. 15 vom Sept. 85:

jour? «Sexuelle Gewalt erfahren sie meist als individuelles Schick-

• 2. Quel est l'état civil de ces femmes (célibataires, mariées, sal, dem sie sich zu ergeben haben. Ihr Schamgefühl sowie

divorcées, veuves)? Combien d'entre elles ont des enfants à die Angst vor den Konsequenzen lässt es ihnen nicht zu, das

charge? Erlebte auszusprechen.»

3. Quel est le pays d'origine de ces femmes et pour quels

motifs l'ont-elles fui? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

4. La Suisse reconnaît-elle le statut de réfugiées à des vom 27. November 1985

femmes à qui il a été fait violence sexuellement? Si oui, à Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985

combien de femmes l'asile a-t-il été accordé pour ce motif? 1. a) Bis zum 31.12.1984 wurden in der Schweiz insgesamt

5. L'Office fédéral de la police a-t-il conscience du problème 31 201 Flüchtlinge anerkannt, davon sind 17450 Männer

que constitue la persécution dont sont victimes les femmes (56 Prozent) und 13 751 Frauen (44 Prozent).

réfugiées en raison de leur sexe? b) Bezüglich der geschlechtsspezifischen Zusammenset-

Quelles études a-t-on réalisées, ou éventuellement ordon- zung der Asylbewerber lassen unsere Statistiken im gegen-

nées, sur la situation des femmes réfugiées? Au cas où il n'y wärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Auswertungen zu.

en aurait pas, lesquelles peut-on envisager? Es sind jedoch Bestrebungen im Gange, im Zusammenhang

6. L'Office fédéral de la police dispose-t-il en suffisance d'un mit dem Ausbau der EDV auch diesem Aspekt Rechnung zu

personnel féminin spécialement formé pour faire face aux tragen. In naher Zukunft sollte es deshalb möglich sein,

problèmes susmentionnés? Fragen, wie sie Frau Nationalrätin Gurtner stellt, präzise zu

7. Les oeuvres d'entraide et les bureaux communaux d'as- beantworten.

sistance qui s'occupent des réfugiés sont-ils tenus de traiter Nach unseren Schätzungen dürften jedoch in den Jahren

les problèmes spécifiques des femmes persécutées et réfu- 1984 und 1985 80 Prozent aller Asylbewerber Männer sein

giées? und 20 Prozent Frauen.

Mitunterzeichner - Cosignataire: Fetz (1 ) 2. Wir beziehen diese Fragen nur auf weibliche Asylbewer-

ber. Sehr wenige der weiblichen Gesuchsteller sind allein-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit stehende Frauen (ledig, geschieden oder verwitwet). In der

Nach Angaben des UNO-Hochkommissariats für Flücht- Regel reisen die Flüchtlingsfrauen mit ihrem Ehegatten ein

lingswesen (UNHCR) sind heute weltweit schätzungsweise oder sie reisen ihrem Ehegatten in die Schweiz nach, oft in

60 Mio. Menschen auf der Flucht. 80 bis 90 Prozent davon Begleitung von Kindern.

sind Frauen und Kinder. Wo immer Menschen fliehen müs- 3. Momentan stellen die türkischen und tamilischen Asylbe-

sen, sind es Frauen, die unter dieser Katastrophe am stärk- werber die grössten Gruppen; in den Jahren 1984 und 1985

sten leiden, weil die Auswirkungen der Krise die Frauen stammten zwei Drittel aller Gesuche von ihnen. Unter ihnen

schwerer treffen. Ihre Erziehung, ihr Bildungsstand und ihre gibt es sehr wenige Frauen. Der Anteil an weiblichen Asylbe-

körperliche Konstitution machen Frauen verletzlicher. Sie werbern ist hingegen grösser bei den chilenischen, irani-

müssen in dieser Phase der Entwurzelung häufig und unvor- schen und zairischen Gesuchstellern.

bereitet allein die Verantwortung für Ernährung und Kinder Die weiblichen Asylbewerber machen als Grund für ihre

übernehmen. Wie die Männer, verlassen auch Flüchtlings- Flucht meistens geltend, dass ihr Mann verfolgt gewesen sei

frauen ihre Heimat gegen ihren Willen, um anderswo den und dass sie deswegen selbst auch unter Diskriminierungen

Schutz zu bekommen, welcher ihnen im eigenen Land ver- zu leiden gehabt hätten. Selten werden eigene Asylgründe

wehrt ist. Oft folgen sie ihrem Mann ins Exil und müssen geltend gemacht.

dort unter völlig fremden Bedingungen leben. 4. Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist nach dem Asylgesetz

Frauen werden eher selten als politische Flüchtlinge aner- und der Genfer Konvention an sich kein Grund zur Asylge-

kannt, obwohl sie in vielen Ländern auf vielfältige Art und währung. Eine Verfolgung muss von den staatlichen Behör-

Weise - u. a. aufgrund ihres Geschlechts - verfolgt werden. den ausgehen. In den von der Interpellantin erwähnten

Gemäss Genfer Konvention wird als Flüchtling anerkannt, Fällen (Vergewaltigung und sexuelle Demütigung als Form

wer aufgrund seiner Rasse, Nationalität, Religion, spezifi- von Folter und politischer Unterdrückung) ist grundsätzlich

schen sozialen Gruppenzugehörigkeit oder politischen eine Asylgewährung möglich, sofern ihnen eine Verfol-

Ueberzeugung verfolgt wird. Deshalb haben in Westeuropa gungsmotivation zugrunde liegt.

Interpellation Mauch 2252 N 20 décembre 1985

Ist jedoch eine Frau, die sexuell missbraucht wurde, vor Verschärfung und Ergänzung durch einen Grenzwert für

ihrem Ehemann oder ihrer Sippe in die Schweiz geflohen, so den Stickoxid-Ausstoss;

kann dieser Umstand nur bei der Beurteilung derZumutbar- 4. Verschärfung des ECE-Reglementes Nr. 47 für Schad-

keit einer Wegweisung berücksichtigt werden. In diesen stoffemissionen aus Motorfahrrädern auf den 1. Oktober

Fällen ist eine Internierung möglich. 1987 sowie Ergänzung dieser Vorschriften durch einen

5. Der Bundesrat ist sich des Problems von geschlechtsspe- Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoss?

zifischer Verfolgung von Flüchtlingsfrauen bewusst. Das

Thema Flüchtlingsfrauen bildete Gegenstand einer Tagung Texte de l'interpellation du 6 juin 1985

des UNO-Hochkommissariates für die Flüchtlinge, die im Le Conseil fédéral compte-t-il, comme le recommande l'As-

Frühjahr 1985 stattfand. Es trifft zu, dass global gesehen 80 sociation des services des automobiles, prendre jusqu'à fin

bis 90 Prozent aller Flüchtlinge Frauen und Kinder sind. 1985 les décisions suivantes:

Diese halten sich jedoch grösstenteils in Erstasylländern 1. Adopter au 1er octobre 1987 les normes des Etats Unis

Asiens und Afrikas auf. Wie bereits unter Ziff. 1 ausgeführt, sur les émissions des véhicules utilitaires légers (Light Duty

sieht die Asylbewerberstruktur in der Schweiz jedoch völlig Vehicles) pesant jusqu'à 3500 kg (poids total) et dotés de

anders aus. Aus diesem Grund sah sich das Bundesamt für moteur à essence ou diesel et compléter les dispositions

Polizeiwesen nicht veranlasst, selbst Studien über die Situa- actuelles par un cycle interurbain (Ueberlandfahrt) par ana-

tion von Flüchtlingsfrauen durchzuführen. Es verfolgt logie avec l'annexe 23 à l'article 47 de l'ordonnance réglant

jedoch die Arbeiten, welche im Anschluss an die Tagung des l'admission des véhicules à la circulation routière (Strassen-

HCR durchgeführt werden sollen, mit Interesse. verkehrszulassungsverordnung) de la République fédérale

6. Die Abteilung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwe- d'Allemagne;

sen ist unter anderem mit der Prüfung der Asylgesuche 2. Adopter les normes américaines applicables aux véhi-

befasst. Rund die Hälfte aller Mitarbeiter der Abteilung, cules utilitaires lourds (Heavy Duty Engines) pour les véhi-

welche die Asylentscheide treffen, sind Frauen. Den spezifi- cules dépassant 3500 kg en poids total, conformément au

schen Problemen von asylsuchenden Ausländerinnen wird plan gradué des Etats-Unis pour 1988/1991/1994;

sowohl von den männlichen als auch von den weiblichen 3. Adopter dès le 1er octobre 1987 les normes des Etats Unis

Sachbearbeitern die nötige Beachtung geschenkt. pour les motocycles et décréter, dès que possible, des

Die Betreuung von Asylbewerbern obliegt nach dem Asylge- normes plus sévères ainsi qu'une valeur-limite pour les

setz den Kantonen; diese können sie auch an die Hilfswerke émissions d'oxydes d'azote;

delegieren. Aus diesem Grund wurden die Mitarbeiter des 4. Durcir dès le 1er octobre 1987 les normes du règlement

Bundesamtes für Polizeiwesen nicht speziell im Hinblick auf ECE-47 sur les émissions de polluants par les vélomoteurs

Betreuungsaufgaben geschult. et fixer une limite d'émission pour les oxydes d'azote?

7. Soweit die Probleme von asylsuchenden Frauen oder von

anerkannten weiblichen Flüchtlingen fürsorgerischer Natur Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

sind, obliegt diese Aufgabe den zuständigen Stellen der Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,

Kantone und der Hilfswerke. Ergeben sich daraus finanzielle Chopard, Eggli-Winterthur, Fankhauser, Fehr, Gloor, Hub-

Konsequenzen, so werden die entsprechenden Gesuche im acher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Meyer-

Gutspracheverfahren erledigt. Lieber die finanzielle Zustän- Bern, Nauer, Ott, Pitteloud, Reimann, Renschier, Robbiani,

digkeit hinausgehende Weisungen des Bundes sind nicht Stamm Walter, Stappung, Vannay, Wagner, Weber-Arbon,

sinnvoll, da das Erfassen und Gewichten der Betreuungs- Zehnder (30)

probleme in die Handlungskompetenz der Betreuungsper-

sonen gehört. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In seiner Antwort vom 22. Mai 1985 auf die Interpellation

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- 85.416 der LdU/EVP-Fraktion gibt der Bundesrat bekannt,

desrates befriedigt. dass für Dieselfahrzeuge noch in keinem europäischen

Land Emissionsvorschriften bestehen.

Solche Vorschriften sind aber am 15. März d.U. in den USA in

Kraft gesetzt worden. Nachdem die Schweiz von den USA

ohnehin auf den 1. Oktober 87 die US-Normen 83 für Ben-

#ST# 85.452 zinmotorfahrzeuge zu übernehmen gedenkt (Antwort von

Interpellation Mauch Herrn Bundesrat Egli auf meine Frage am 3. Dezember

Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge 1984), ist nicht einzusehen, warum unser Land in bezug auf

Diesel-Emissionsnormen auf europäische Länder warten

Gaz d'échappement des véhicules soll.

automobiles. Prescriptions Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter hat es in ver-

dankenswerter Weise übernommen, ein Konzept für die

Uebernahme verschiedener amerikanischer Abgasnormen

durch unser Land auszuarbeiten. Dieses Konzept liegt seit

Februar dieses Jahres vor. Es erstaunt etwas, dass das

Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1985 Bundesamt für Polizeiwesen (Interpellation 85.416) weitere

Ist der Bundesrat bereit, entsprechend den Empfehlungen Abklärungen für nötig erachtet, so dass erst Ende dieses

der Vereinigung der Strassenverkehrsämter bis Ende 1985 Jahres entschieden werden könne.

folgende Beschlüsse zu fassen: Werden die vorgeschlagenen Aenderungen der Emissions-

1. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für «Light vorschriften nämlich nicht bis Ende 1985 angeordnet, so

Duty Vehicles» und deren Anwendung für Motorwagen bis dürfte das Inkraftsetzen auf den 1. Oktober 1987 nicht mehr

3500 kg Gesamtgewicht mit Benzin- und Dieselmotoren auf möglich sein. Im Hinblick auf die Luftbelastung ist eine

den I.Oktober 1987, wobei eine Ergänzung durch einen solch unnötige Verzögerung gravierend.

zusätzlichen Fahrzyklus (Ueberlandfahrt analog der Vor allem auch das Autogewerbe wartet dringend auf klare

Anlage 23 zu Artikel 47derStrassenverkehrszulassungsord- Entscheide des Bundesrates. Die Anpassungsfristen müs-

nung der Bundesrepublik Deutschland) anzuordnen ist; sen im Interesse aller lang genug sein, um eine mittelfristige

2. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für «Heavy Planung zu ermöglichen. Es ist unnötig, mit den Grundsatz-

Duty Engines» für Motorwagen über 3500 kg Gesamtge- entscheiden bezüglich der Emissionsvorschriften für Diesel-

wicht entsprechend dem amerikanischen Stufenplan 1988/ fahrzeuge sowie für Zweirad-Motorfahrzeuge zuzuwarten,

1991/1994; bis alle technischen Details für die Messvorschriften festge-

3. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für Motorrä- legt sind. Für deren Erarbeitung bleibt bis zum Inkrafttreten

der auf den I.Oktober 1987 sowie deren baldmöglichste der Vorschriften genügend Zeit.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gurtner Flüchtlingsfrauen in der Schweiz

Interpellation Gurtner Réfugiées en Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.561

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.12.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 2250-2252

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Ref. No 20 013 983

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