Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-553 KI-generiert

Asylum Law: Rejection of Presumptive Refugee Status for Eastern Bloc Flee

Geschäftsnummer VPB 85-553
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a motion to change the legal definition of refugee status by creating a legal presumption for those fleeing Eastern Bloc countries, which would expand asylum eligibility. The court rejected this, explaining that the current law already considers persecution for fleeing as a factor in asylum claims, and being dissatisfied with home country conditions is not sufficient grounds for asylum. The court maintained that its current practice is a consistent application of asylum law for all applicants worldwide, not a hardening of policy towards Eastern Europeans, and that creating two categories of refugees would be legally untenable.

Legislator-Regeste

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Art. 33 auf; Asylum Law: Rejection of Presumptive Refugee Status for Eastern Bloc Flee: The court rejected this, explaining that the current law already considers persecution for fleeing as a factor in asylum claims, and being dissatisfied with home country conditions is not sufficient grounds for asylum. The court maintained that its current practice is a consistent application of asylum law for all applicants worldwide, not a hardening of policy towards Eastern Europeans, and that creating two categories of refugees would be legally untenable.

Schlagwörter

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Asylgesetz europäischer Rechtsstatus rechtliche Vermutung Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft Abschiebung Veränderung der Lage im Herkunftsland

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 33 auf
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Volltext

19. März 1986 N 349 Motion Meyer-Bern

nachgewiesen werden. Die Erweiterung dieses Rahmens mit #ST# 85.553

einer gesetzlichen Vermutung würde eine klare Ausweitung

des geltenden Flüchtlingsbegriffs bedeuten, was der Bun- Motion Meyer-Bern

desrat ablehnt. Die Bestrafung wegen Republikflucht wird Asylbewerber. Gesuchserledigung

zudem bereits heute bei der Beurteilung eines Asylgesuchs und Rückschaffung

mitberücksichtigt. Sie kann ein Indiz für eine Verfolgung im Examen des demandes d'asile

Sinne des Gesetzes sein. So verständlich der Wunsch von et renvoi des requérants

Asylbewerbern ist, im Westen zu leben, sowenig kann es für

die Asylgewährung genügen, dass sie mit den herrschenden

Verhältnissen in ihrem Heimatstaat nicht zufrieden sind.

Schutz soll der Verfolgte bekommen, nicht der Unzufrie-

dene.

Es kann nicht von einer massiven Verhärtung der Asylpraxis Wortlaut der Motion vom 18. September 1985

gegenüber Osteuropäern gesprochen werden. Wohl wurde Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der

in früheren Jahren mit einer geringen Zahl von Gesuchstel- Asylpolitik folgende Massnahmen zu ergreifen:

lern nur in seltenen, wirklich stossenden Fällen negativ 1. Die Verfahrensdauer für die neu eingereichten Gesuche

entschieden. Neben den in der Genfer Flüchtlingskonven- (ohne Rekurse) ist auf 2-3 Monate zu senken. Dieses Ziel ist

tion enthaltenen Gründen konnte auch einfühlbaren, per- primär durch organisatorische Verbesserungen anzu-

sönlichen Wünschen nach einer besseren Existenz in der streben.

Schweiz Rechnung getragen werden. Hieraus ist die vom 2. Für die Aufarbeitung der Pendenzen ist zusätzlich eine

Motionär erwähnte Anerkennungsquote von bis zu 84 Pro- Spezialequipe zu schaffen. Der Bundesrat hat hierfür unver-

zent in den Jahren vor der Einführung des Asylgesetzes zu züglich das nötige Personal zu rekrutieren.

erklären. Die Durchführung des Verfahrens seit Inkrafttreten 3. Damit die Rückschaffung jener ausländischen Staatsbür-

des Asylgesetzes war immer dieselbe. Es gab keine Ver- ger, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, ohne Risiko

schärfungen, sondern nur eine konsequente Handhabung, vollzogen werden kann, ist in den entsprechenden Ländern,

bezogen auf Asylbewerber aus aller Welt, unabhängig von insbesondere in Sri Lanka, die nötige diplomatische Vertre-

deren Herkunft. Die Rechtsgleichheit lässt eine andere tung zu schaffen oder zu verstärken, die zusammen mit dem

Anwendung nicht zu. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung IKRK die Wiedereingliederung und die Verhinderung jegli-

von Artikel 3 würden zwei Kategorien von Flüchtlingen cher Repressalien gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden

geschaffen, was rechtsstaatlich nicht vertretbar wäre. sichert. Das weitere Schicksal der Zurückgeschafften ist

Unzumutbare Heimschaffungen in Ostblockländer können regelmässig zu verfolgen. Die diplomatische Vertretung hat

gestützt auf Absatz 1 von Artikel 21 a Asylgesetz verhindert ausserdem periodisch einen Bericht über die politische

werden. Beim Entscheid über die Zumutbarkeit ist zu Lage im betreffenden Land zu erstatten.

berücksichtigen, dass in allen Ländern Osteuropas die ille- 4. Soweit angebracht, sollen dem Zurückkehrenden auch

gale Ausreise, die aber selten vorkommt, strafbar ist. In den angemessene materielle Rückkehrhilfen gewährt werden

meisten Fällen bleibt der Gesuchsteller ohne Erlaubnis im können.

Ausland, was aber nur in Bulgarien und der CSSR ein

Straftatbestand ist. Eine Bestrafung wegen Verletzung von Texte de la motion du 18 septembre 1985

Interessen des Heimatstaates ist zwar in jedem Ostblock- Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui-

staat möglich, setzt aber in der Regel voraus, dass der vantes concernant la politique à suivre en matière d'octroi

Betroffene im Ausland in irgendeiner Weise gegen den de l'asile:

Heimatstaat aktiv wurde oder vor der Ausreise eine bedeu- 1. La durée de la procédure doit être réduite à 2 ou 3 mois

tende Position innehatte. Auf die Anordnung einer Rück- pour les nouvelles demandes (à l'exclusion des recours). Cet

schaffung wird jeweils dann verzichtet, wenn eine unbe- objectif doit être atteint en premier lieu par des améliora-

dingte Verurteilung wegen Republikflucht nachgewiesen tions sur le plan de l'organisation.

oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Auch 2. On créera une équipe spéciale chargée de traiter les cas

andere Länder, wie beispielsweise Schweden und Däne- pendants. Le Conseil fédéral recrute sans retard le person-

mark, nehmen Ausschaffungen in osteuropäische Staaten nel nécessaire à cet effet.

vor. Der internationale Ruf der Schweiz als humanitäres 3. Afin de pouvoir procéder sans risque au rapatriement des

Land ist durch die gegenwärtige Verwaltungspraxis bei Ost- étrangers dont la demande d'asile a été rejetée, on ouvrira,

europa-Flüchtlingen nicht gefährdet. dans les pays intéressés, notamment à Ceylan, des missions

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde zu einem diplomatiques ou on renforcera celles qui y existent déjà;

unkontrollierten Zustrom an osteuropäischen Staatsange- elles devront, en collaboration avec le Comité international

hörigen führen, da praktisch jeder Asylbewerber mit einer de la Croix-Rouge, assurer la réintégration des rapatriés et

Anerkennung als Flüchtling oder einer Aufenthaltsregelung veiller à ce qu'ils ne fassent pas l'objet de représailles. On se

in der Schweiz rechnen könnte. renseignera régulièrement sur le sort qui leur est fait. Nos

Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass das vom Motio- représentants devront en outre faire périodiquement rapport

när vorgebrachte Problem den Bundesrat seit langem sur la situation dans les pays concernés.

beschäftigt. Die Schweiz setzt sich in internationalen Orga- 4. On devra enfin, pour autant que la chose se justifie,

nisationen wie der KSZE für die Respektierung des Rechts accorder une aide matérielle aux requérants déboutés pour

ein, dass jedermann frei sein Land verlassen dürfe, wie es in leur permettre de rentrer chez eux.

der U NO-Menschen rechtserklärung von 1948 formuliert ist.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Chopard, Cli-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vaz, Eggli-Winterthur, Fankhauser, Fehr, Lanz, Leuenber-

Déclaration écrite du Conseil fédéral ger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Meizoz, Neukomm, Rei-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. mann, Renschler, Robert, Rohrer, Rubi, Ruch-Zuchwil,

Stamm Walter, Stappung, Wagner (20)

Präsident: Herr Sager hat seine Motion heute zurückge-

zogen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Eine humanitäre Asylpolitik, die echten Flüchtlingen offen

steht, hat auf die Dauer nur eine Chance, wenn die Asylge-

setzgebung vollziehbar wird. Der unechte Flüchtling darf

nicht damit rechnen können, mehrere Jahre in der Schweiz

zu verbringen.

Deshalb sind die nötigen Instrumente zu schaffen respektive

Motion Bonny 350 N 19 mars 1986

zu verbessern und insbesondere auch im Personalsektor die Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sich aufdrängenden Massnahmen zu ergreifen. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Die Voraussetzungen für einen regulären Vollzug bilden vor Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

allem die beiden folgenden Massnahmen: wandeln.

I.Weitere Beschleunigung der Gesuchserledigung, wobei

parallel zur Behandlung neu eingehender Asylgesuche der Meyer-Bern: Wir haben durch die Schaffung von Artikel 33

auf der Verwaltung lastende Pendenzenberg durch eine Absatz 2 des Asylgesetzes eine wesentliche Grundlage für

Spezialequipe abzutragen ist. eine angemessene soziale Betreuung der rückzuschaffen-

2. Die Voraussetzungen für die Ausschaffung jener Asylbe- den Flüchtlinge geschaffen. Dadurch sind Ziffer 3 und 4

werber, deren Gesuch abgelehnt worden ist, sind zu verbes- meiner Motion sinngemäss weitgehend erfüllt.

sern. Hierfür gilt es, die diplomatischen Vertretungen der In bezug auf die Verfahrensdauer, die ohne Rekurs mit der

Schweiz, wo dies nötig ist, zu verstärken. Die Schweiz hätte Zeit doch auf zwei bis drei Monate herabgesetzt werden

sich zusammen mit den entsprechenden Ländern, wenn sollte, nehme ich von den Bemühungen der Zentralverwal-

möglich unter Beizug des IKRK und des Flüchtlingshoch- tung Kenntnis. In diesem Sinne bin ich einverstanden, dass

kommissariates der Vereinten Nationen, auf ein Verfahren die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.

zu einigen, das den Zurückgekehrten Schutz vor Verfolgung

gewährt und ihre Wiedereingliederung erleichtert. Präsident: Herr Meyer ist mit der Umwandlung seiner

Beim Rückschaffungsentscheid im Falle mehrjährigen Auf- Motion in ein Postulat einverstanden. Wird das Postulat aus

enthaltes in der Schweiz ist in jedem einzelnen Fall zu der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall. So

prüfen, ob die Ausschaffung menschlich verantwortbar ist. beschlossen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

vom 16. Dezember 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 décembre 1985

1. Die gegenwärtigen Probleme im Asylbereich, insbeson-

dere die grosse Zahl hängiger Gesuche, entstanden

bekanntlich durch die sich in den 80er Jahren so unerwartet

rasch verändernde Situation. Mit dem damaligen Personal #ST# 85.590

konnten die neu eingehenden Gesuche nicht sogleich Motion Bonny

behandelt werden, so dass die Pendenzen fortlaufend

anstiegen. Um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und Bekämpfung der Schlepperdienste

mit dem laufenden Gesuchseingang Schritt zu halten, Politique d'asile. Lutte contre

wurde 1983 ein Massnahmenpaket mit einer ersten Geset- les organisations de passeurs

zesrevision und Personalerhöhung realisiert. Damals rech-

nete man noch mit einem rückläufigen Gesuchseingang,

eine Prognose, die sich nicht bewahrheitet hat. Die Suche

nach Lösungsmöglichkeiten der sich immer neu stellenden

Probleme im Asylbereich ist zu einer Daueraufgabe gewor- Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1985

den. Es werden zweifellos weitere organisatorische, perso- Der Bundesrat wird eingeladen, unter den gegebenen Ver-

nelle wie gesetzgeberische Massnahmen notwendig sein, hältnissen unverzüglich die folgenden Vorbereitungen und

um das Ziel des Motionärs, die Asylverfahren zu verkürzen, Massnahmen einzuleiten und anzuordnen:

das auch der Bundesrat als vordringlich erachtet, realisieren Es sind ähnlich den «Grenztoren» im Neutralitätsdienste bis

zu können. 8 Grenzübergänge zu bezeichnen und gegen aussen zu

2. Auch der Bundesrat hat die Notwendigkeit zusätzlichen publizieren, die von Ausländern, welche ein Asylgesuch

Personals für die Behandlung der hängigen Gesuche stellen wollen, obligatorisch zu passieren sind.

erkannt. In seiner Sitzung vom 17. September 1985 hat er Gleichzeitig sind die Grenzpolizeiorgane an den bezeichne-

entschieden, für den Abbau von Pendenzen beim Parlament ten Grenzübergängen angemessen zu verstärken.

70 Hilfskraftstellen, zeitlich befristet bis Ende 1988, zu bean-

tragen. Lieber dieses Begehren wird das Parlament im Rah- Texte de la motion du 2 octobre 1985

men des Voranschlags 1986 zu entscheiden haben. Le Conseil fédéral est chargé, compte tenu des circons-

3. Es gehört zum Pflichtenheft jeder Schweizer Vertretung tances, de mettre en oeuvre et d'ordonner sans délai les

im Ausland, regelmässig über die politische Lage und die mesures suivantes:

Situation der Menschenrechte im Gastland Bericht zu erstat- II faut, selon un système analogue à celui des «portes

ten. Darüber hinaus kann sie zuhanden der zuständigen frontières» fixées en cas de protection de la neutralité,

Bundesbehörden vor Ort Abklärungen über die Zumutbar- désigner 6 à 8 postes frontières par lesquels les étrangers

keit und Möglichkeiten der Rückkehr abgewiesener Asylbe- qui veulent demander l'asile en Suisse devront obligatoire-

werber vornehmen. Ferner prüfen sowohl die Behörden in ment passer et faire connaître l'existence de ces postes à

der Schweiz als auch unsere Vertretungen im Ausland im l'étranger.

Kontakt mit internationalen und lokalen Organisationen, La police des frontières devra être renforcée aux postes

inwieweit diese Organisationen abgewiesenen Asylbewer- ainsi désignés.

bern nach ihrer Rückkehr eine aktive Hilfe leisten können.

Der Bund hat die Möglichkeit, lokale Tätigkeiten finanziell Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern,

zu unterstützen. Basler, Bonnard, Bratschi, Brélaz, Bremi, Bühler-Tschap-

4. Mit der Revision des Asylgesetzes soll die Grundlage für pina, Cevey, de Chastonay, Chopard, Cincera, Cotti Gian-

die Ausrichtung von Rückkehrhilfe geschaffen werden. Ein franco, Coutau, Dubois, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur,

entsprechendes Konzept wird von einer verwaltungsinter- Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Eti-

nen Arbeitsgruppe erarbeitet und soll in einer zweiten Phase que, Gautier, Geissbühler, Giudici, Graf, Hari, Hofmann,

durch Einbezug der Hilfswerke weiterentwickelt werden. Hösli, Houmard, Iten, Jung, Kühne, Künzi, Lüchinger, Mar-

Was die in der Schweiz geleistete Rückkehrhilfe anbelangt, tin, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg,

wird seit I.November 1985 vom Schweizerischen Roten Neuenschwander, Nussbaumer, Ogi, Perey, Reich, Rei-

Kreuz in der Westschweiz ein Pilotprojekt geführt, mit dem mann, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Röthlin, Rutishauser,

Ziel, rückkehrwilligen Asylbewerbern eine fundierte Bera- Sager, Salvioni, Savary-Vaud, Schärli, Schnyder-Bern,

tung anzubieten. Das Projekt wird vom Bund unterstützt. Schwarz, Spalti, Spoerry, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann,

Villiger, Wagner, Wanner, Weber-Schwyz, Widmer, Zbinden,

Zehnder (68)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Meyer-Bern Asylbewerber. Gesuchserledigung und Rückschaffung

Motion Meyer-Bern Examen des demandes d'asile et renvoi des requérants

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.553

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1986 - 15:00

Date

Data

Seite 349-350

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Ref. No 20 014 178

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