Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-544 KI-generiert

Adolescent Criminal Records: Educational Purpose Prioritized Over Registration

Geschäftsnummer VPB 85-544
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court rejected a motion to revise the penal code to allow for registration in the criminal record for judgments against adolescents, arguing that the criminal justice system for minors is intended to be educational rather than punitive, and that excluding such registrations for adolescents, as is already done for children, would serve as a further deterrent to repeat offenses. The court also noted that the current regulation is not convincing and that it is incongruous for one adolescent to have an educational measure registered while another, who committed a similar offense but received a work obligation, does not.

Legislator-Regeste

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Art. 187 StGB, Art. 187 CP; Adolescent Criminal Records: Educational Purpose Prioritized Over Registration: The court also noted that the current regulation is not convincing and that it is incongruous for one adolescent to have an educational measure registered while another, who committed a similar offense but received a work obligation, does not.

Schlagwörter

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kriminelle Aktivität Jugendstrafzumessung minderjährige Kinder Erziehungsmassnahme Registrierungspflicht E-Justice

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 187 StGB

This provision is cited as the basis for the proposed revision concerning the offense of rape.

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Volltext

20. Dezember 1985 N 2239 Motion Stamm Judith

sen konfuse und unmögliche Vorschläge, dass wir ihn auch gegen die Sittlichkeit und gegen die Familie hat der Bundes-

als Postulat nicht akzeptieren können. rat zum Anliegen der Motionärin im Sinne einer Ablehnung

Ich bitte Sie deshalb, den Vorstoss von Herrn Carobbio auch bereits klar Stellung genommen (vgl. BBI 1985 1071). Der

als Postulat abzulehnen. Motionärin bleibt es unbenommen, ihr Anliegen bei der parlamentarischen Behandlung des Tatbestandes über die Blocher: Ich möchte Sie bitten, diese Motion auch als Postu- Vergewaltigung einzubringen. lat abzulehnen. Sie müssen nur den Text genau lesen. Ob Sie für solche neue Steuern sind oder nicht, können Sie Schriftliche Erklärung des Bundesrates wahrscheinlich heute gar nicht entscheiden. Oder können Déclaration écrite du Conseil fédéral Sie ermessen, was es bedeutet, eine Steuer auf Computern Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. einzuführen? Können Sie die Konsequenz dieses Entschlusses heute überhaupt überblicken? Wenn Sie jetzt diese Abgelehnt - Rejeté Motion überweisen, wird es in den nächsten Jahren heissen, der Nationalrat habe eben gewünscht, dass eine solche Steuer eingeführt werde. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge fehlen uns jedoch, um jetzt ein so weitgehendes Postulat zu überweisen. Höchstens den ersten Satz der #ST# 85.910 Motion, es sei ein neues Finanzierungsmodell zu prüfen, Motion Stamm Judith könnte man überweisen, aber alles andere können Sie heute Strafregistereintrag für Jugendliche nicht überblicken. Wir bitten Sie, die Motion - auch als Postulat - abzulehnen. Jugements à rencontre d'adolescents Inscription au casier judiciaire Präsident: Nachdem sich das zu einer längeren Diskussion auszuweiten scheint und der Bundesrat, der sich doch zu dieser Motion äussern sollte, nicht anwesend ist, beantrage ich, dass wir die weitere Behandlung dieses Geschäft verschieben. Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1985 Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 361 des schweizeri- Zustimmung - Adhésion schen Strafgesetzbuches in die vorgesehene Revision des Jugendstrafrechts einzubeziehen und die Eintragungspflicht für Urteile gegenüber Jugendlichen ins Strafregister ganz fallen zu lassen, wie das bei den Kindern bereits der 85.544 #ST#

Fall ist. Motion Gurtner Texte de la motion du 4 octobre 1985 Notzucht. Revision Artikel 187 StGB Le Conseil fédéral est invité à englober l'article 361 du Code Code pénal. Revision pénal suisse dans la future révision du droit pénal applicable de l'article 187 (viol) aux mineurs et à supprimer l'obligation d'inscrire au casier judiciaire les jugements prononcés contre les adolescents, comme c'est déjà le cas pour les enfants.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Blunschy, Braunschweig, Columberg, Fankhauser, Giger, Humbel, Keller, Ruckstuhl, Wortlaut der Motion vom 17. September 1985 Schmidhalter, Weber-Arbon, Wick, Ziegler . (12) Bundesrat und Parlament werden aufgefordert, Artikel 187 StGB neu wie folgt zu formulieren: Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wer mit einer Frau gegen ihren Willen den Beischlaf voll- Das schweizerische Jugendstrafrecht befasst sich mit minzieht, wird mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft. derjährigen Straftätern von sieben bis achtzehn Jahren.

Verfügungen und Urteile gegenüber Kindern (7 bis 15 Jahre) Texte de la motion du 17 septembre 1985 werden nicht ins Strafregister eingetragen, solche gegen- Nous invitons le Conseil fédéral et le Parlement à reformuler über Jugendlichen jedoch in bestimmten Fällen. l'article 187 CP comme il suit: Das Jugendstrafrecht ist seinem Sinn und Gehalt nach kein

Celui qui aura contraint une femme à subir l'acte sexuel sera Straf-, sondern ein Erziehungsrecht. Bei Kindern bis zu

puni de la réclusion pour deux ans au moins. 15 Jahren lässt sich die Tatsache des Nichteintrages denn Mitunterzeichner- Cosignataire: Fetz (1 ) auch immer wieder pädagogisch verwenden als zusätzliches Motiv, von weiteren Straftaten abzusehen. Denn ein Schriftliche Begründung - Développement par écrit Strafregistereintrag wird häufig sowohl von den Heranwach- Nach geltendem Recht muss nachgewiesen werden, dass senden als auch von den Eltern als weitaus gravierender der Täter Gewalt anwendete, oder dass er die Frau schwer empfunden als die ausgesprochene Strafe oder Massbedrohte. Oft ist jedoch die vergewaltigte Frau gelähmt nahme.

(psychisch), weshalb gar nicht mehr körperliche Gewalt Es wäre sinnvoll, auch für die Altersstufe der Jugendlichen

angewendet oder gedroht werden muss. Dies ändert jedoch (15 bis 18 Jahre) auf jeden Strafregistereintrag zu verzich-

nichts daran, dass der Mann gegen ihren Willen «den Beiten. Die heutige Regelung wirkt nicht überzeugend. Es ist

schlaf vollzog». nicht einzusehen, warum zum Beispiel die Anordnung einer Bei Gefängnisstrafen über 18 Monaten kann kein bedingter Erziehungsmassnahme ins Straf register aufgenommen wer-

Strafvollzug mehr gewährt werden. Wegen der Schwere des den muss, nicht aber die Verpflichtung zu einer.Arbeitslei-

Verbrechens ist ein Aufschieben der Strafe auch in keiner stung. Es kann sich nämlich um zwei Jugendliche handeln, Weise zu rechtfertigen. die Straftaten in ähnlichem Umfang begangen haben. Der

Der neu formulierte Tatbestand erfasst auch die Vergewaltieine lebt in einem erzieherisch günstigen Milieu, so dass die

gung in der Ehe. Behörde nicht eingreifen muss und eine Arbeitsleistung verhängt. Der andere lebt in einem erzieherisch weniger Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tragfähigen Milieu, so dass ihm zum Beispiel durch die vom 27. November 1985 Massnahme der Erziehungshilfe eine längerdauernde Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Betreuung als Hilfeleistung angeboten wird. Es ist mit dem

In seineram 26. Juni 1985 verabschiedeten Botschaft betref- Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts nicht vereinbar,

fend die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, dass dieser zweite Jugendliche noch durch den Strafregi- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Gurtner Notzucht. Revision Artikel 187 StGB

Motion Gurtner Code pénal. Révision de l'article 187 (viol)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 85.544 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 20.12.1985 - 08:00 Date Data

Seite 2239-2239 Page Pagina

Ref. No 20 013 966

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