Traffic Violation Decriminalization and Point System Motion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court's decision pertains to a motion concerning the decriminalization of traffic violations, specifically speeding. The motion proposed creating a unified register for all traffic offenses and introducing a point system for violations, aiming to reduce the criminalization of minor infractions and administrative burdens. The court acknowledged the increase in speeding violations following new regulations but also noted a decrease in accidents. While agreeing to consider the motion, the court expressed reservations about the practicality and effectiveness of a point system compared to the existing license suspension and warning system, citing potential administrative complexities and concerns about overall road safety.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 44 Absatz, Art. 103 Abs. 3 SVG, Art. 123 VZV; Traffic Violation Decriminalization and Point System Motion: The motion proposed creating a unified register for all traffic offenses and introducing a point system for violations, aiming to reduce the criminalization of minor infractions and administrative burdens. The court acknowledged the increase in speeding violations following new regulations but also noted a decrease in accidents. While agreeing to consider the motion, the court expressed reservations about the practicality and effectiveness of a point system compared to the existing license suspension and warning system, citing potential administrative complexities and concerns about overall road safety.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council as the basis for the registration of fines up to 500 Swiss Francs.
Volltext
20. Dezember 1985 2235 Motion Graf
responsabilité lorsque, en tant que propriétaire de véhicule hätte doch der Arbeitgeber und allenfalls wohl auch der
ou d'entreprise, ou en qualité de maître d'oeuvre, il devrait Arbeitnehmer zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abzu-
être tenu pour responsable des dommages causés par ses schliessen. Entsprechende Kostensteigerungen liegen auf
auxiliaires. der Hand. Sie könnten auch durch ein System, wonach
Etant donné que le Conseil fédéral s'est déclaré d'accord Leistungen der Unfallversicherung auf den Schadenersatz-
d'examiner l'ensemble des problème posés par l'initiative et anspruch anzurechnen sind, kaum eliminiert werden. Insbe-
par le contre-projet de notre commission, dans le cadre des sondere würden die administrativen Komplikationen eben-
travaux préparatoires en vue de la révision de l'ensemble de falls ins Gewicht fallen.
la législation touchant à l'assurance-accidents et à la Ich bitte den Bundesrat, diese Ueberlegungen bei der
responsabilité civile, la commission a décidé de présenter Behandlung der Motion, der ich nicht opponiere, zu berück-
ses propositions sous forme de motion, élaborée elle aussi sichtigen.
par Mme Blunschy et dont le texte vous a été soumis.
Dans la motion, on entend limiter l'application des disposi- Präsident: Die Kommission beantragt, der parlamentari-
tions particulières de la responsabilité civile aux deux points schen Initiative keine Folge zu geben.
suivants: en premier lieu, la limitation du droit aux prestat-
ions, soit dans le texte: «les prétentions en dommages- Angenommen - Adopté
intérêts et en tort moral qui ne sont pas couvertes par
l'assurance-accidents»; deuxièmement, la limitation des cas Präsident: Sie beantragt ferner, ihre Motion zu überweisen.
d'application, dans le texte: «dans certains cas». Ce sont Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
deux éléments qui ont été soulignés par le Conseil fédéral
comme essentiels. Cette motion a été retenue par la com- Ueberwiesen - Transmis
mission, par 10 voix sans opposition et avec 2 abstentions.
En conclusion, la commission vous propose de rejeter l'ini-
tiative parlementaire de M. Leuenberger et d'accepter la
motion qu'elle vous présente.
Leuenberger Morjtz: Drei Bemerkungen: Erstens danke ich 85.543
#ST#
den beiden Berichterstattern und der ganzen Kommission, Motion Graf
dass sie sich in diese sehr komplizierte Materie eingearbei- Geschwindigkeitsüberschreitung.
tet und derart gründlich darüber rapportiert haben. Ich
Entkriminalisierung
danke ihr auch, dass sie bemerkt hat, dass hier eine Unge-
rechtigkeit vorliegt, die der Gesetzgeber gar nie wollte. Ich Limitations de vitesse.
kann mit dem Antrag der Kommission leben. Es ist ein Décriminalisation des infractions
Kompromiss. Natürlich hätte ich lieber die Ueberweisung
der parlamentarischen Initiative gehabt. Sie wäre vor allem
sofort als Gesetz in Kraft getreten.
2. Herr Bundesrat Egli ist jetzt nicht da. Ich kann Ihnen aber
mitteilen, dass der Bundesrat über die Motion getagt hat. Wortlaut der Motion vom 17. September 1985
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Seit der Einführung von Tempo 80/120 beziehungsweise von
3. Die Initiative und die Motion wollen auch erreichen, dass «50 generell» innerorts hat die Zahl der wegen Gesetzesver-
Berufsunfälle vermindert werden. In diesem Zusammen- letzungen im Strassenverkehrsbereich, vor allem auch der
hang habe ich eine andere Motion eingereicht (Arbeitsun- wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen kriminalisierten
fälle. Beizug der Polizei), eine Motion vom 5. Februar 1985. Bürgerinnen und Bürger massiv zugenommen.
Ich muss mich an die Adresse des Bundesrates ausdrücklich Selbst völlig unbescholtene Verkehrsteilnehmer - mit bei-
darüber beschweren, dass diese Motion von ihm bis heute spielsweise 20 und mehr Jahren ungetrübter Fahrpraxis -
noch nicht beantwortet ist. Es ist ein «Motiönlein», einige werden unter den neu eingeführten Vorschriften vermehrt
Zeilen lang. Ich verlange nur, dass bei einem Arbeitsunfall, straffällig, da unser JustizSystem dem einwandfreien auto-
gleich wie bei einem Strassenverkehrsunfall, die Polizei zur mobilistischen Leumund viel zu wenig Rechnung trägt.
Abklärung des Sachverhaltes beigezogen wird. Diese Fälle häufen sich in letzter Zeit so stark, dass sich
Wir wissen alle, dass eine Motion, wenn sie zwei Jahre lang Massnahmen zur Abhilfe aufdrängen.
nicht behandelt wurde, aus Abschied und Traktanden fällt. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt,
Und nun ist ein Jahr verstrichen, und der Rat kann die 1. zur Schaffung eines nach einheitlichen Kriterien auszuge-
Motion noch nicht einmal traktandieren. Der Bundesrat staltenden Registers für alle Urteile wegen Vergehen und
möge diese Sache bitte schleunigst an die Hand nehmen. Uebertretungen im Strassenverkehr, die ausschliesslich in
dieses Register einzutragen sind, Hand zu bieten. Die Eintra-
Allenspach: Ich stimme den Kommissionsanträgen zu, gungsgrenzen sollen der Geldentwertung Rechnung tragen
gestatte mir aber dennoch eine Bemerkung. und nicht kleinlich bemessen werden. Gelöschte Strafen
Bei Artikel 44 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes, sind aus dem Register definitiv zu entfernen.
welcher den Haftpflichtanspruch des Versicherten gegen- 2. die nötigen Schritte zur Einführung eines Punktesystems
über dem Arbeitgeber nur bei absichtlicher oder grobfahr- für Verstösse gegen Bestimmungen des Strassenverkehrs-
lässiger Herbeiführung eines Betriebsunfalles, nicht aber gesetzes zu unternehmen und damit gleichzeitig eine eidge-
bei leichter Fahrlässigkeit zulässt, handelt es sich um einen nössisch einheitliche Regelung betreffend den Entzug des
Grundsatz, dersinngemäss im Kranken- und Unfallversiche- Führerausweises und die Verwarnung zu ermöglichen.
rungsgesetz seit dessen Erlass im Jahre 1911 enthalten
gewesen war. Die Einführung dieses Versicherungssystems Texte de la motion du 17 septembre 1985
basierte auf dem Gedanken, es an die Stelle der Arbeitge- Depuis que la vitesse est limitée à 120 km/h sur les auto-
berhaftpflicht treten zu lassen. Die volle Beitragspflicht des routes, à 80 km/h en dehors des localités et à 50 km/h dans
Arbeitgebers - übrigens auch für Unfälle, die durch einen les localités, le nombre des infractions aux règles de la
Arbeitnehmer zu verantworten sind - findet deshalb ihre circulation routière - notamment celui des citoyens qui sont
Entsprechung in der Haftpflichtbegrenzung. Andernfalls condamnés pour avoir dépassé les vitesses maximales - a
hätte die Betriebsunfallversicherung, insbesondere im Rah- fortement augmenté.
men eines umfassenden Obligatoriums in der bestehenden Depuis que ces nouvelles prescriptions sont entrées en
Form kaum ihre Berechtigung. Ein Nebeneinander von Ver- vigueur, il arrive beaucoup plus fréquemment que même
sicherungssystem und Arbeitgeberhaftpflicht würde fak- des usagers de la route tout à fait irréprochables - qui ont
tisch einen Zwang auf doppelte Versicherung ausüben, conduit pendant 20 ans ou plus sans avoir connu le moindre
Motion Graf 2236 N 20 décembre 1985
incident - soient passibles d'une peine; en effet, même aller Notwendigkeit strikter Disziplin im Strassenverkehr
lorsqu'un automobiliste n'a jamais commis d'infraction und rigoroser Ahndung bei Verstössen darf nicht übersehen
grave aux règles de la circulation, on n'en tient guère werden, dass jährlich Tausende von Mitbürgern in solche
compte dans notre système juridique. Verfahren einbezogen werden.
Ces derniers temps, les cas de ce genre se font si nombreux Es ist nach unserem Dafürhalten Aufgabe des Gesetzgebers,
qu'il s'impose de prendre des mesures pour y remédier. Le möglichst umgehend dafür zu sorgen, dass nicht jeder
Conseil fédéral est par conséquent chargé: Bagatellfall weiterhin die erwähnten administrativen Konse-
1. d'autoriser la création d'un registre, conçu selon des quenzen auslöst und dass Verfehlungen im SVG-Bereich
critères uniformes, dans lequel figureraient toutes les con- nicht zu Eintragungen in die für gemeinrechtliche Delikte
damnations pour infraction ou contravention aux règles de geschaffenen Register führen.
la circulation routière, condamnations qui devraient être
inscrites exclusivement dans ce registre. En fixant la limite à
partir de laquelle une amende doit être inscrite dans le Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
registre, on tiendra compte de la dépréciation de la monnaie vom 2. Dezember 1985
et on se montrera assez large. Les condamnations radiées Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 décembre 1985
doivent disparaître définitivement du registre; 1. Die vom Motionär geforderte Entkriminalisierung ist im
2. d'engager les travaux préparatoires visant à introduire un Rahmen des Möglichen bereits mit der Einführung des
système de points pour les infractions à des dispositions de Ordnungsbussen-Verfahrens im Jahre 1973 verwirklicht
la loi sur la circulation routière, ce qui permettrait d'avoir en worden. Die Bagatellübertretungen, die nach der Ordnungs-
Suisse une réglementation uniforme en matière de retrait de bussenliste mit einer Busse unter Fr. 50- (ab 1.1.1986
permis et d'avertissement. Fr. 80.-) geahndet werden, bleiben anonym. Nur zwei die
Verkehrssicherheit tangierende Uebertretungen (Nichtbe-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, achten von Lichtsignalen, Höchstgeschwindigkeitsüber-
Basler, Blocher, Bonny, Bratschi, Bremi, Bühler-Tschap- schreitungen um 11 bis 15 km/h) sind zurzeit eintragungs-
pina, Bürer-Walenstadt, Butty, Candaux, de Chastonay, Cin- pflichtig.
cera, Cotti Flavio, Couchepin, Darbellay, Dubois, Dupont, Diese Eintragungen dienen in einem allfälligen Führeraus-
Eggenberg-Thun, Etique, Feigenwinter, Fischer-Hägglin- weisentzugs-Verfahren der Beurteilung des automobilisti-
gen, Flubacher, Frei-Romanshorn, Frey-Neuchâtel, Früh, schen Leumunds; sie sollten aber nicht mehr berücksichtigt
Gehler, Geissbühler, Giger, Mari, Hess, Hofmann, Houmard, werden, wenn der Fehlbare über eine längere Zeitspanne
Hunziker, Iten, Jeanneret, Jung, Lüchinger, Martin, Müller- keine Verkehrsbussen mehr aufwies.
Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Oeh- 2. Die Registrierung von Bussen unter Fr. 500.- richtet sich
ler, Ogi, Perey, Pfund, Revaclier, Rime, Röthlin, Rubi, Rutis- nach Art. 123 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
hauser, Schnyder-Bern, Schule, Schwarz, Spalti, Uhlmann, Danach sind die Bussenurteile von Fr. 50.- (ab 1.1.1986
Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss (61) Fr. 80.-) bis zu Fr. 500.- in eine besondere kantonale Straf-
kontrolle aufzunehmen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ob in Zukunft an der Eintragungsgrenze von Fr. 80.- für
Die erwähnte unerfreuliche Entwicklung hat in letzter Zeit Bussenurteile und Ordnungsbussen festzuhalten ist oder
dazu geführt, dass ein immer grösser werdender Teil der nicht, wird im Zusammenhang mit der Revision des Ord-
Schweizer Bevölkerung wegen Verstössen gegen das SVG nungsbussen-Gesetzes näher zu prüfen sein.
bestraft und ins kantonale und oft sogar ins eidgenössische Insoweit sie die Registrierung von Bussen bis Fr. 500.-zum
Strafregister aufgenommen werden muss. Dabei sind beide Gegenstand hat, greift die Motion in den delegierten Recht-
Register seinerzeit zur Eintragung gemeinrechtlicher setzungsbereich (Art. 103 Abs. 3 SVG) des Bundesrates ein;
Delikte geschaffen worden. allein schon aus diesem Grunde kann sie nur als Postulat
Sowohl bezüglich des Registereintrags als auch der Admini- entgegengenommen werden.
strativmassnahmen kommt dies einer unverhältnismässigen 3. Seit der Einführung von Tempo 80/120 und «50 generell»
Kriminalisierung der fehlbaren Automobilisten gleich. Es innerorts haben die Geschwindigkeitsüberschreitungen
stellt sich daher zwingend die Frage, ob dies Sinn und Unbestrittenermassen zugenommen. In den meisten Fällen
Zweck eines Gesetzes beziehungsweise einer Rechtsord- wurden sie jedoch im anonymen Ordnungsbussen-Verfah-
nung sein kann und soll. ren geahndet. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu
Als unbefriedigend erweist sich sodann auch die heutige beachten, dass seit Einführung der Geschwindigkeitsbe-
Praxis, wonach schränkungen die Zahl der Getöteten und Verletzten fühlbar
- praktisch bei jeder SVG-Kontravention ein Administrativ- zurückgegangen ist. So gab es im 1. Halbjahr 1985 im Ver-
verfahren eingeleitet wird, gleich zu demjenigen des Vorjahres 8,7 % weniger Verletzte
- die Kantone diesbezüglich eine sehr unterschiedliche Pra- bzw. 25,0 % weniger Tote zu beklagen.
xis aufweisen, 4. Unser Entzugssystem setzt eine Regelverletzung mit Ver-
- selbst der automobilistisch einwandfreie Leumund oft kehrsgefährdung voraus und berücksichtigt alle Umstände
auch in Bagatellfällen die Anordnung von Massnahmen des Einzelfalles, d. h. neben dem Verschulden des Fehlba-
nicht verhindert. ren auch den Umfang der Verkehrsgefährdung usw. Dabei
Es gibt indessen in bezug auf die Administrativmassnahmen kann schon eine erstmalige Verkehrsregelverletzung je nach
(Führerausweisentzug/Verwarnung) ausländische Modelle, den Umständen einen Ausweisentzug zur Folge haben.
die sich bewährt haben und die aufzeigen, dass es durchaus Demgegenüber gibt das Punktesystem ein Anrecht auf meh-
Möglichkeiten gibt, diesem Malaise beizukommen: rere Widerhandlungen, was aus der Sicht der Verkehrssi-
So sind beispielsweise in den USA und in der BRD Regelun- cherheit bedenklich ist.
gen in Kraft, wonach der einzelne Verkehrsteilnehmer bei Damit das Punktesystem ohne Beeinträchtigung der Ver-
Verstössen im Strassenverkehr im Massnahmenbereich kehrssicherheit seinen Zweck zu erfüllen vermag, müssten
nicht sofort gemassregelt wird, sondern erst dann, wenn alle Bussen, also auch die heute nicht eingetragenen Ord-
durch wiederholte Uebertretungen des Gesetzes ein Tatbe- nungsbussen für Bagatellübertretungen, registriert werden,
stand gesetzt ist, welcher eine Massnahme rechtfertigt. was mit einem unverhältnismässigen administrativen Auf-
Dadurch wird es möglich, dass bewährte Verkehrsteilneh- wand verbunden wäre. Dies würde aber andererseits den
mer, denen einmal ein Fehler unterläuft, nicht sofort bestraft Absichten des Motionärs um Entkriminalisierung diametral
werden. zuwiderlaufen.
Diese Modelle Messen sich sinngemäss auch auf unsere Immer unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit
Verhältnisse übertragen. betrachtet, erscheint unser Entzugsverfahren - von einer
In Anbetracht der Grosszahl von Verurteilungen drängt sich einzigen kantonalen Behörde ausgeübt-für unsere Verhält-
eine Neukonzeption nach Massgabe der Motion auf. Bei nisse wirkungsvoller und jedenfalls für den Betroffenen
20. Dezember 1985 N 2237 Motion Carobbio
gerechter als das geforderte Punktesystem mit einem uns Präsident: Wir waren der Auffassung, dass einzig bei den
fremden Schematismus. Interpellationen die Diskussion verschoben wird, aber über
Trotz dieser Bedenken kann der Vorstoss als Postulat entge- die anderen persönlichen Vorstösse jetzt zu entscheiden sei.
gengenommen werden.
Abstimmung - Vote
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Für den Rückkommensantrag Bäumlin 45 Stimmen
Déclaration écrite du Conseil fédéral Dagegen 70 Stimmen
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Präsident: Herr Günter bekämpft dieses Postulat. 85.598
#ST#
Günter: Wenn Sie die Motion von Herrn Graf (Geschwindig- Motion Carobbio
keitsüberschreitung. Entkriminalisierung) lesen, dann sehen AHV. Neue Finanzierungsbasis
Sie aus der Antwort des Bundesrates, dass sie entweder Mozione Carobbio
erfüllt ist oder eine laufende Revision betrifft und grossteils Finanziamento dell'AVS. Nuove basi
einen Eingriff in den delegierten Rechtsetzungsbereich dar-
stellt. Der Hauptpunkt, das Punktesystem, das die Motion Motion Carobbio
verlangt, ist zu aufwendig und daher nicht durchführbar. Der Prélèvement AVS.
Bundesrat schreibt zudem: «Immer unter dem Gesichts- Nouvelles bases de calcul
punkt der Verkehrssicherheit betrachtet, erscheint unser
Entzugsverfahren, von einer einzigen kantonalen Behörde
ausgeübt, für unsere Verhältnisse wirkungsvoller und jeden-
falls für den Betroffenen gerechter als das geforderte Punk-
tesystem mit seinem Schematismus.» Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1985
Wenn man die ganze Antwort des Bundesrates gelesen hat, Wie verschiedene Untersuchungen zeigen, wird die Finan-
gibt es nur eine Schlussfolgerung: Auch in der Form des zierung der AHV in den nächsten Jahren auf etliche Schwie-
Postulates muss die Motion abgelehnt werden. Infolgedes- rigkeiten stossen. Dies ist vor allem eine Folge der Alterung
sen verstehe ich den letzten Satz des Bundesrates nicht: der Bevölkerung, aber auch der Abnahme der Arbeitsplätze
«Trotz dieser Bedenken kann der Vorstoss als Postulat wegen der Einführung neuer, EDV-gestützter Technologien
entgegengenommen werden.» (Computer, computergesteuerte Anlagen, Roboter) in der
Nachdem das inhaltlich nicht der Fall ist, möchte ich Ihnen Produktion. Diese Entwicklung erfordert, dass die Finanzie-
empfehlen, auch das Postulat abzulehnen. Geschwindig- rungsgrundsätze der AHV überprüft werden.
keitsübertretungen grösseren Ausmasses sind lebensge- Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die Finanzierungs-
fährliche Delikte. Ein Grossteil der Unfälle wird durch zu grundsätze der AHV zu revidieren. Er soll dabei namentlich
hohe Geschwindigkeit mitverursacht. Ich sehe nicht ein, besondere Steuern auf dem Gewinn aus dem Vermögen,
dass man hier etwas ändern soll, vor allem wenn man weiss, dem Grundstückhandel und dem Wertpapierhandel sowie
dass der Ausweisentzug für die meisten Automobilisten besondere Abgaben auf Computern, Robotern und anderen
diejenige Strafandrohung ist, die sie wirklich fürchten. elektronischen Anlagen, dank denen die Unternehmen Per-
Ich beantrage Ihnen, den Vorstoss auch in der Form des sonal einsparen können, vorsehen.
Postulates abzulehnen.
Testo della mozione del 3 ottobre 1985
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen der Motion Secondo parecchi studi, il finanziamento dell'AVS incon-
Graf als Postulat entgegenzunehmen. Herr Günter bekämpft trerà nei prossimi anni parecchie difficoltà. Questo anzitutto
das Postulat. come conseguenza dell'invecchiamento della popolazione.
Ma anche come conseguenza della diminuzione dei posti di
Abstimmung - Vote lavoro in seguito all'introduzione, nella produzione, di
Für den Antrag Günter 39 Stimmen nuove tecnologie legate all'informatica (ordinatori, mac-
Dagegen 71 Stimmen chine computerizzate, robot). Tale evoluzione chiede un
riesame dei criteri di finanziamento dell'AVS.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Perciò i sottoscritti chiedono al Consiglio federale di rive-
dere gli attuali criteri di finanziamento dell'AVS prevenendo
-Bäumlin: Ich bin mit diesem Verfahren nicht einverstanden. in particolare speciali imposte sui redditi della sostanza,
Es ist bis jetzt so gewesen, dass wir bestrittene Vorstösse delle attività immobiliari, del commercio di carte valori e
verschoben haben, damit dann eine Diskussion stattfinden tasse speciali sugli apparecchi elettronici come gli ordina-
konnte. Es geht nicht, dass wir hier irgendeinen bestrittenen tori, i robot, ecc. che permettono alle aziende di risparmiare
Vorstoss in diesem Schnellverfahren ohne eine Diskussion personale.
erledigen. Ich hätte auch etwas sagen wollen zum Antrag
Günter, um ihn zu unterstützen. Ohne eine Diskussion sind Texte de la motion du 3 octobre 1985
unsere Entscheide über Annahme oder Ablehnung persönli- D'après diverses études, le financement de l'AVS se heurtera
cher Vorstösse nicht mehr seriös. Am Freitagmorgen kön- à des difficultés ces prochaines années, surtout en raison du
nen nur Vorstösse erledigt werden, die unbestritten sind. vieillissement de la population, mais aussi à cause de la
Das war bis jetzt die Usanz. Das dürfen wir nicht ändern. Ich diminution du nombre d'emplois due à l'introduction dans
stelle den Antrag, es sei auf die Sache zurückzukommen la production de nouvelles techniques liées à l'informatique
ohne zu entscheiden. Was jetzt entschieden worden ist, darf (ordinateurs, machines électroniques, robots). Une telle évo-
nicht stehenbleiben. Es darf nichts beschlossen werden lution exige un réexamen des critères de financement de
ohne eine Diskussion, in der man sich zu Wort melden kann. l'AVS. C'est pourquoi les soussignés demandent au Conseil
Wenn ich mich auch gemeldet hätte oder noch ein anderes fédéral de revoir ces critères et de prévoir en particulier des
Ratsmitglied, hätten Sie die Hände verworfen und gesagt, impôts spéciaux sur le revenu de la fortune, des transactions
jetzt müsse man vorwärtsmachen, es sei keine Zeit zum immobilières, du commerce des papiers-valeurs, ainsi que
Diskutieren. Wir müssen schon dafür sorgen, dass das, was des taxes spéciales sur les appareils électroniques tels que
wir am Freitagmorgen machen, noch seriös bleibt. ordinateurs, robots, etc., qui permettent aux entreprises
Ich stelle den Antrag, diese Abstimmung sei als ungültig zu d'économiser du personnel.
erklären und es sei das Geschäft in einer späteren Session Mitunterzeichner- Cofirmatari - Cosignataires: Fetz, Gurt-
nach vorangegangener Diskussion zu verabschieden. ner, Herczog, Magnin (4)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Graf Geschwindigkeitsüberschreitung. Entkriminalisierung
Motion Graf Limitations de vitesse. Décriminalisation des infractions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.543
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00
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Seite 2235-2237
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