Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-527 KI-generiert

Spatial Planning Act Amendment: Protecting Farmland and Developing Building Zones

Geschäftsnummer VPB 85-527
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council is requested to amend the Spatial Planning Act to better protect agricultural land and ensure the effective development of building zones. The court reasoned that while the existing law had strengths, weaknesses in land use and enforcement necessitated reform. Specifically, the court addressed concerns about the continuous loss of agricultural land and the inconsistent implementation of planning regulations, aiming to balance agricultural needs with the development of urban areas.

Legislator-Regeste

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Art. 16 Absatz, Art. 28 Absatz, Art. 16 will, Art. 36 BüG, Art. 93 BGG; Spatial Planning Act Amendment: Protecting Farmland and Developing Building Zones: The court reasoned that while the existing law had strengths, weaknesses in land use and enforcement necessitated reform. Specifically, the court addressed concerns about the continuous loss of agricultural land and the inconsistent implementation of planning regulations, aiming to balance agricultural needs with the development of urban areas.

Schlagwörter

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Raumplanungsgesetz Bodenrecht landwirtschaftliches Grundstück Bauzone Rechtsreform Stadentwicklung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36 BüG

Basis for annulment of naturalization due to concealment of facts.

Art. 93 BGG

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Motion du Conseil national 324 12 juin 1986

Art. 16 al. 2 #ST# 85.527

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national Motion des Nationalrates (Loretan)

Miville, Berichterstatter: Bei Artikel 16 Absatz 2 lautet die

Raumplanungsgesetz.

Fassung des Bundesrates: «Wenn nötig, klärt es - gemeint Landwirtschafts- und Bauzonen

ist das Bundesamt - den Sachverhalt zusätzlich ab und Motion du Conseil national (Loretan)

befragt den Gesuchsteller persönlich.» In unserem Rate hat Loi sur l'aménagement du territoire.

man sich mit diesem - wie uns schien - etwas vagen Begriff Zones agricoles et à bâtir

«wenn nötig» nicht abfinden wollen. Wir haben enumeriert

und ausdrücklich festgehalten, wann das der Fall sein soll, Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 1985

nämlich wenn die Unterlagen unvollständig sind oder zu Décision du Conseil national du 21 juin 1985

Zweifeln an der Richtigkeit der Aussage Anlass geben oder

wenn die persönliche Befragung offensichtlich Mängel auf-

weist.

Nun sind gegen diese Formulierung die Bedenken aufge-

taucht, die in der Gesetzgebung hin und wieder gegen Wortlaut der Motion

Enumerationslösungen ins Feld geführt werden, nämlich Der Bundesrat wird ersucht, den eidgenössischen Räten

dass nicht alle möglichen Fälle abgedeckt werden können eine Aenderung des Raumplanungsgesetzes zu unterbrei-

und hier auch nicht abgedeckt sind. Der Nationalrat möchte ten, mit der erreicht werden soll

deshalb zur Fassung des Bundesrates «wenn nötig» zurück- 1. den landwirtschaftlich nutzbaren Boden allgemein besser

kehren. zu schützen;

Wir haben das in der Kommission noch einmal gründlich 2. die effektive Ueberbaubarkeit von Bauzonen in neu zu

diskutiert. Wir haben gefragt: Welche Fälle sind denn da schaffenden (im RPG zu verankernden) Erschliessungsetap-

gemeint? Und wir haben von der Frau Bundesrätin vernom- pen zu gewährleisten.

men, dass im Grunde die Fälle gemeint seien, die wir in

diesem von uns beschlossenen Absatz 2 formuliert haben, Texte de la motion

dass in diesem Sinne mit dem Wort «wenn nötig» alles Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres

abgedeckt sei, woran wir gedacht haben. Im übrigen werde fédérales un projet de modification de la loi sur l'aménage-

man diese Fälle dann auch in der Verordnung ausdrücklich ment du territoire visant à

festhalten; man werde in der Verordnung eine Formulierung 1. mieux protéger, d'une manière générale, les terrains qui

suchen und beispielsweise mit dem Wort «insbesondere» se prêtent à l'exploitation agricole;

operieren, um klar zu machen, dass der Katalog in die 2. garantir que les zones à bâtir seront effectivement cons-

Verordnung übernommen werde und nicht abschliessend truites, cela en prévoyant des étapes d'équipement, qui

sei. Nach all diesen Erklärungen haben wir auch hier seront fixées dans la LAT.

beschlossen, Ihnen zu empfehlen, dem Nationalrat zu

folgen. Mitunterzeichner-Cosignataires: Moll, Arnold, Belser, Büh-

rer, Knüsel, Lauber, Reichmuth, Reymond, Schoch, Schö-

Angenommen - Adopté nenberger, Stucki (11)

Art. 21 a Abs. 4 Moll, Berichterstatter: Die Kommission Ihres Rates bean-

Antrag der Kommission tragt Ihnen, die Motion des Nationalrates vom 4. Oktober

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 1985 über das Raumplanungsgesetz, Landwirtschafts- und

Bauzonen, dem Bundesrat als Postulat beider Räte nach

Art. 21 a al. 4 Artikel 28 Absatz 4 des Geschäftsreglementes zu überwei-

Proposition de la commission sen. Planung, so sagt eine maliziöse Definition, ist das

Adhérer à la décision du Conseil national Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum. Das Bundesgesetz

über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 ist seit 1. Januar

Miville, Berichterstatter: Hier sind wir im Hinblick auf die 1980 in Kraft. Man kann sagen, dass es sich bis heute im

Wegweisung in Absatz 4 zur Formulierung gelangt: «Ist die ganzen bewährt hat. So wurde in der Kommission vom

Anordnung der Wegweisung oder Internierung rechtskräf- Direktor des Bundesamtes für Raumplanung darauf hinge-

tig, wird auf Gesuche um Erteilung einer fremdenpolizeili- wiesen, dass bis zum Frühjahr 1986 die meisten Kantone

chen Anwesenheitsbewilligung nicht eingetreten.» ihre Richtplanung erfüllt haben werden. Dennoch ist nicht

Der Nationalrat hat nun beschlossen zu sagen: «Ist die zu übersehen, dass sich nicht nur Stärken, sondern auch

Anordnung der Wegweisung oder Internierung rechtskräf- Schwächen des Gesetzes gezeigt haben. Der Boden ist ein

tig, können Gesuche um Erteilung einer fremdenpolizeili- knappes Gut, und er wird in seiner Verfügbarkeit immer

chen Anwesenheitsbewilligung ohne Verfahren abgelehnt knapper. Deshalb kommt das Bodenrecht im allerweitesten

werden». Das geschah auf Empfehlung von Herrn National- Sinn auch nicht zur Ruhe. Es werden immer wieder neue

rat Hofmann. Es scheinen auch die kantonalen Fremdenpo- Vorschläge gemacht, wie die Fragen zu lösen sind.

lizeien in dieser Richtung gewirkt zu haben. Man suchte mit Ein aktueller Vorschlag ist die «Stadt/Land-Initiative» gegen

dem Wort «können» eine flexiblere Lösung, wie ich das die Bodenspekulation. Der Bundesrat beantragt zu dieser

soeben ausgeführt habe. Es sind immerhin wenige Fälle Initiative Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Aber immerhin:

denkbar, wo aus humanitären Erwägungen dennoch in sol- Die Initiative steht im politischen Raum.

chen Fällen eingetreten wird, und in Befolgung dieser Erwä- Die Hauptkritik am Raumplanungsgesetz richtet sich gegen

gungen empfehlen wir Ihnen auch hier, die Formulierung den anhaltenden Verlust von landwirtschaftlichem Boden

des Nationalrates zu übernehmen. und gegen den mangelnden Vollzug des Gesetzes.

Die Motion des Nationalrates geht denn auch in dieser

Angenommen - Adopté Richtung, wenn sie den Bundesrat ersucht, den eidgenössi-

schen Räten eine Aenderung des Raumplanungsgesetzes

An den Nationalrat - Au Conseil national zu unterbreiten, mit der erreicht werden soll:

1. den landwirtschaftlich nützbaren Boden allgemein besser

zu schützen;

2. die effektive Ueberbaubarkeit von Bauzonen in neu zu

schaffenden, im Raumplanungsgesetz zu verankernden

Erschliessungsetappen zu gewährleisten.

12.Juni 1986 325 Motion des Nationalrates

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement setzte sehr weitgehend. Ich muss Ihnen aber nicht in Erinnerung

bereits mit Verfügung vom 22. Dezember 1983 eine interdé- rufen, dass die Stadt/Land-Initiative eine breite Anhänger-

partementale Arbeitsgruppe zur Prüfung der Stadt/Land- schaft hat, und zwar vor allem, weil sie nicht nur auf die

Initiative ein. Landwirtschaft zielt, sondern auch auf die Verhältnisse in

Der Bundesrat nahm am 4. Juli 1984 vom Bericht dieser den Siedlungsgebieten-

Arbeitsgruppe Kenntnis. Gleichzeitig beauftragte er das Das zweite Stichwort ist die Motion Ruffy; diese hat einen

Justiz- und Polizeidepartement, einen allgemeinen Bericht ähnlichen Inhalt wie die Motion von Herrn Nationalrat

zur Weiterentwicklung des Bodenrechtes zu unterbreiten. Loretan. Sie war- im Gegensatz zur Motion von Nationalrat

Die gleiche Arbeitsgruppe reichte diesen Bericht im Dezem- Loretan - sehr konkret formuliert, so dass der Bundesrat sie

ber 1985 dem Bundesrat ein. Bereits am 28. August 1985 nur als Postulat entgegennahm.

erteilte der Bundesrat den Auftrag, Vorstellungen im Hin- Weiter darf ich Sie an das Kontaktforum «Boden» erinnern,

blick auf eine Revision des Raumplanungsgesetzes zu das kürzlich zusammentrat und die Forderung stellte, dass

entwickeln, die vor allem auch die Vollzugsmängel des auf dem Dringlichkeitsweg die nötigen Massnahmen als

Gesetzes beheben soll. Gegengewicht zur Stadt/Land-Initiative ergriffen werden

Man kann also sagen, dass das zuständige Justiz- und sollen.

Polizeidepartement - zusammen mit dem Bundesrat - die Dieser kurze und notwendigerweise unvollständige Ueber-

Probleme, die eine Revision des Raumplanungsgesetzes blick zeigt uns eines: Die heutige Lage im Bodenrecht

verlangen, erstens einmal sieht und dann vor allem auch die befriedigt nicht mehr durchwegs. Das Bodenrecht, auch

Vorbereitungen für eine Revision des Raumplanungsgeset- darauf hat Herr Moll zu Recht hingewiesen, ist aber ein

zes schon sehr weit vorangetrieben hat. ausserordentlich komplexes Normengebilde und erschöpft

Ihre vorbereitende Kommission war mehrheitlich der Auffas- sich nicht in Fragen der Eigentumsordnung oder des Raum-

sung, dass die Motion offene Türen einrennt. In materieller planungsrechtes. Es wird durch weitere Normenbereiche

Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat mit der mitgeprägt. Ich darf erinnern an das bäuerliche Bodenrecht,

Verordnung über die Raumplanung, die am 1. Mai 1986 in an Miete und Pacht, an die Anlagevorschriften für die institu-

Kraft getreten ist, die Sicherstellung von 450 000 Hektaren tionellen Anleger der zweiten Säule. Sie wissen, dass einiges

Fruchtfolgeflächen verlangt. Wie die nationalrätliche in Gang gekommen ist, und zwar nicht nur, um den Druck

Motionsbegründung vertritt Ihre Kommission die Auffas- auf den Boden zu lindern, sondern auch, um den Lebensver-

sung, dass auch für die Landwirtschaft geeigneter Boden sicherern gleich lange Spiesse wie den anderen Institutio-

ausserhalb der eigentlichen Fruchtfolgeflächen vor unge- nen der zweiten Säule zu verschaffen.

eigneter Ueberbauung geschützt werden soll. Sie sehen also, dass wir es hier mit sehr komplexen Wech-

Mängel beim Vollzug des Raumplanungsgesetzes sind nicht selwirkungen zu tun haben. Der Bundesrat ist der Meinung,

in allen, aber in einigen Kantonen zweifellos vorhanden. dass man nun keine grossen Würfe mit schwer überschau-

Ebenso bieten die Erschliessungspflicht der Bauzonen baren Wirkungen akzeptieren sollte, sondern dass das

durch die Gemeinden und die effektive Ueberbauung Bodenrecht in kleinen und überschaubaren Schritten revi-

erschlossener Baugebiete durch die Eigentümer in der Pra- diert werden sollte.

xis einige Schwierigkeiten. Einen solchen Teilschritt bedeutet eben auch diese Motion -

Die Kommission steht materiell hinter der Absicht des Justiz- neben den anderen bereits getroffenen Massnahmen wie

und Polizeidepartementes und des Bundesrates, die Weiter- der Revision des bäuerlichen Bodenrechtes, die jetzt in die

entwicklung des Bodenrechtes zu studieren und die Schwä- Vernehmlassung gegangen ist, die Revision des Mietrechts

chen des Raumplanungsgesetzes zu beheben. Allerdings ist und so weiter.

sie der Auffassung, dass die heutige föderalistische Ord- Ich habe Ihnen gesagt, dass wir diese Stadt/Land-Initiative

nung im Bodenrecht und im Raumplanungsrecht nicht als ziemlich brisant betrachten und sie nicht ohne Antwort

angetastet werden darf. lassen wollen. Ich wiederhole aber gleich, dass die Antwort

Aus diesen Gründen - einerseits weil eine Motion offene auf diese Initiative ausgewogen sein muss, sie soll eben

Türen einrennt, andererseits weil eine gewisse Vorsicht nicht nur die Bauern und die Landschaftsschützer betreffen,

gegenüber zentral istischen Tendenzen bei der Behandlung sondern wir müssen unsere Sorge auch und gerade dem

der Revision des Bodenrechtes zum Ausdruck gebracht Siedlungsgebiet zuwenden. Wer den bäuerlich-ländlichen

werden wollte - hat Ihre Kommission die Motion in ein Fragen einseitig den Vorzug gibt, übersieht, dass die Proble-

Postulat umgewandelt. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese matik des Bodenrechtes auch - vielleicht sogar in erster

Motion als Postulat beider Räte dem Bundesrat zu über- Linie-aus einer ganzen Menge von Gründen im Eigentums-

weisen. und Nutzungsbereich des Siedlungsraumes zu suchen ist.

Wenn wir aber die Probleme sowohl im Siedlungs- wie im

Bundesrätin Kopp: Ich befinde mich in einer etwas parado- Landwirtschaftsgebiet betrachten, dann kommen wir

xen Situation. Normalerweise wehrt sich der Bundesrat zwangsläufig zur Folgerung, dass das Raumplanungsge-

dagegen, dass man ihm verbindliche Aufträge erteilt und setz, das die gesamten Interessen umfasst und auch die

beantragt, Motionen in Postulate umzuwandeln. Hier bin ich Nutzungsinteressen regelt, einer Ueberprüfung bedarf.

in der umgekehrten Situation: Sie haben über eine Motion Revisonsbedürftig ist das Gesetz vor allem aus zwei

des National rates, die von Herrn Loretan eingereicht wurde, Gründen: Es ist seit sechs Jahren in Kraft. Ich würde aber

zu befinden, die der Bundesrat als Motion entgegennahm die Wirkung etwas weniger optimistisch beurteilen, als das

und die auch überwiesen wurde. Herr Moll jetzt getan hat. Ich glaube eher, dass die Beurtei-

Aus welchen Gründen hätte der Bundesrat diesen Vorstoss lung und die berechtigte Sorge, die in der Frage von Herrn

lieber als Motion denn als Postulat überwiesen? Meylan gestern zum Ausdruck kam, der Wirklichkeit

Herr Moll hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Boden entspricht. Das Gesetz weist strukturelle Mängel auf, aber

ein knappes Gut ist und dass demzufolge Vorschläge zur auch inhaltliche Lücken. Es kann nicht darum gehen, dass

Revision unseres Bodenrechtes immer wieder neu erfolgen. ich Ihnen im einzelnen die Stossrichtungen dieses Gesetzes

Wir haben zum Teil sehr weitgehende Initiativen mit vorsich- aufzeige. Auch der Zeitpunkt einer Revision liegt noch im

tigem Inhalt, wir haben aber auch andere. Ich darf nur einige Ungewissen. Aber ich möchte Ihnen wenigstens die drei

Stichworte in Erinnerung rufen, Herr Moll hat sie ebenfalls Bereiche zeigen, in denen zweifellos Aenderungen vorge-

erwähnt: Die Stadt/Land-Initiative gegen die Bodenspekula- nommen werden müssen:

tion. Dieser Initiative zufolge dürften - ich erwähne nur die 1. Es handelt sich um das Recht der Landwirtschafts- und

zentralen Forderungen - Grundstücke nur noch für den der Bauzone. Dass es mit der gesetzeskonformen Ausschei-

Eigenbedarf oder für die Bereitstellung preisgünstiger Woh- dung der Bau- und Landwirtschaftszonen noch nicht zum

nungen erworben werden; und nicht als Bauland erschlos- besten bestellt ist, zeigt allein die Tatsache, dass erst in vier

sene, landwirtschaftliche Grundstücke wären einer Preis- Kantonen die Richtpläne erlassen sind und es demzufolge

kontrolle zu unterstellen. Sie sehen, die Forderungen sind erst in vier Kantonen möglich ist, die Nutzungspläne über-

Motion du Conseil national 326 12 juin 1986

haüpt richtplankonform durchzuführen. Die Landwirtschaft diesen Boden schützen können, und zwar durch die Schaf-

erwartet, dass wir ihr Aufmerksamkeit schenken, und zwar fung von Landwirtschaftszonen.

über die Fruchtfolgeflächen hinaus - der Bundesrat hat die Artikel 35 des Raumplanungsgesetzes - ich sage dies, weil

entsprechende Verordnung bereits verabschiedet - vor soeben dargelegt worden ist, es hätten noch nicht alle

allem auch mit Bezug auf die Futterbauflächen. Kantone die Landwirtschaftszonen geschaffen - schreibt

2. Aenderungen sind im Recht der Erschliessung und vor, dass die Richtpläne spätestens fünf Jahre nach Inkraft-

Ueberbauung vorgesehen. Wenn wir auf der einen Seite - zu treten des Gesetzes vorliegen müssen - also auf den

Recht - Kulturland schützen wollen, müssen wir auf der I.Januar 1985 - und dass die Nutzungspläne rechtzeitig,

anderen dafür sorgen, dass die knappen Bauzonen fristge- jedoch spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten dieses

mäss und richtig erschlossen werden. Das ist mit der heuti- Gesetzes vorliegen müssen. Die zweite Frist ist also noch

gen Gesetzgebung nicht der Fall, und die Folge davon ist, nicht abgelaufen. Zudem haben wir noch den Artikel 37, der

dass der Bodenmarkt der Bauzone nicht spielt. Wir haben den Bundesrat ermächtigt, vorübergehende Nutzungszonen

nicht zu wenig Bauzonen: Aber das Bauland, das ausge- zu bestimmen, wenn die Kantone nichts tun. Es stehen uns

schieden ist, wird vielerorts gehortet. Es wird nicht erschlos- also alle Instrumente zur Verfügung, um eingreifen zu kön-

sen. Demzufolge wird es auf dem Markt nicht angeboten. nen, wenn etwas schief gehen sollte.

Bei knappem Angebot - das wissen wir alle - steigen die Mit Ziffer 2 greift die Motion in die Gemeindeautonomie ein.

Preise. Auch das ist unerwünscht. Wenn wir dem Eigentum Es heisst hier, die effektive Ueberbaubarkeit von Bauzonen

die staatspolitische Bedeutung zumessen wollen, die ihm sei in neu zu schaffenden und im Raumplanungsgesetz zu

tatsächlich zukommt, müssen wir alle ein Interesse an einer verankernden Erschliessungsetappen zu gewährleisten. Die

breiten Streuung des Eigentums haben. Erschliessung ist nun aber einmal Sache der Gemeinden. Es

3. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wird eine wird immer wieder gesagt, die vorliegenden Bauzonen seien

bessere und eine praktikablere Landumlegung angestrebt; viel zu gross. Das mag richtig sein, andererseits können Sie

denn mit diesem Instrument ist es ebenfalls möglich, aber auch nicht bestreiten, dass die Bodenpreise sehr in die

berechtigten Interessen besser nachzukommen. Höhe schnellen können, wenn zu kleine Bauzonen vorlie-

Ich möchte nochmals deutlich machen: Es geht mir nicht gen. Zudem liegt in der Kapitalanlage in Bauland ein Hemm-

darum, Ihnen die Revision in Einzelheiten aufzuzeigen. Auch nis, dass das eingezonte Bauland zur Ueberbauung freige-

der Zeitpunkt ist noch offen. geben wird.

Herr Moll hat gefragt: Weshalb sollen wir dem Bundesrat Ich möchte Sie auf einen weitern Punkt aufmerksam

eine Motion überweisen? Wir rennen nur offene Türen ein. machen, und zwar auf die Bauten in der Landwirtschafts-

Die Arbeiten sind im Gang. Folglich genügt die Ueberwei- zone. Wir finden in weiten Teilen der Ostschweiz die histo-

sung eines Postulates. Herr Moll hat im Grunde genommen risch bedingte Streubauweise. Im Kanton St. Gallen ist bei-

recht, aber ich setzç ein deutliches Aber: Der Bundesrat , spielsweise die Landwirtschaftszone eingeführt. Wozu führt

möchte die Motion 'nicht, damit etwas in Gang kommt, dies? Ich könnte Ihnen eine ganze Anzahl von Fällen darle-

sondern damit ein «bodenrechtspolitisches Zeichen» gen; ich nehme nur einen, nämlich jenen eines Dachdecker-

gesetzt wird. Er befürchtet, dass es in der Oeffentlichkeit meisters, der seinen Betrieb von seinem Vater übernommen

missverstanden würde, wenn Sie diese Motion, die ihre hat. Der Vater hat mit einem Lehrling zusammen gearbeitet.

Berechtigung hat und an der bereits gearbeitet wird, in ein Der Dachdeckermeister, der mit seinem Betrieb ein ganzes

unverbindliches Postulat umwandeln. Auch wenn Sie den Tal bedient, arbeitet heute mit vier Angestellten. Nun sollte

Vorstoss umwandeln, werden wir, der Bundesrat, mein er unbedingt eine neue Werkstätte bauen, um seinen Leuten

Departement, diese Arbeiten genau gleich in dem Sinne, wie die Möglichkeit zu geben, ihren Beruf auszuüben. Das ist

ich es Ihnen dargelegt habe, weiterführen. Aber in der Oef- ihm nicht möglich, weil das Raumplanungsgesetz das ver-

fentlichkeit würde die Umwandlung in ein unverbindliches bietet. Wir haben zwar den bekannten Artikel 24, der die

Postulat mit Sicherheit falsch verstanden! Ausnahmen regelt, aber dieser Artikel ist derart eng, dass er

Aus diesen politischen Ueberlegungen möchte ich Sie bit- praktisch überhaupt nicht zum Zuge kommt. Es werden also

ten, hier ein Zeichen zu setzen und den Vorstoss, dem der Handwerkbetriebe, die über Jahrzehnte in einem bestimm-

Nationalrat zugestimmt hat und den der Bundesrat zu ten Gebiet gewachsen sind, in ihrer Existenz gefährdet. Das

akzeptieren bereit ist, ebenfalls in der verbindlichen Form stimmt alles mit dem Buchstaben des Gesetzes überein, ist

der Motion zu überweisen. aber letztlich in den Auswirkungen unsinnig. Das Bundesge-

richt deckt diese Haltung ab, muss sie ja abdecken, weil sie

Präsident: Der Bundesrat beantragt Ueberweisung des Vor- dem Gesetz entspricht.

stosses als Motion, die Kommission als Postulat beider Räte. Die vorhandenen Ausnahmebestimmungen greifen nicht,

Die Diskussion ist offen. man kann mit ihnen nichts machen, und daher hat ja auch

der Direktor des Bundesamtes für Raumplanung in der

Schönenberger: Zweifellos hat das am I.Januar 1980 in Kommission sich dahingehend geäussert, dass man einen

Kraft getretene. Raumplanungsgesetz grosse Wirkungen Ausnahmeartikel zum Ausnahmeartikel schaffen müsste,

gezeigt. Es wäre sicher falsch, dies bestreiten zu wollen, wenn man die Probleme wirklich lösen wollte. Und ich

insbesondere wenn man sich an die Zustände vor 1980 meine, es wäre bedeutend wichtiger, die für die Landwirt-

zurückerinnert. Heute sind nicht einmal alle Uebergangsfri- schafszonen äusserst starre Haltung des Gesetzes zu

sten abgelaufen, welche das Raumplanungsgesetz ein- ändern und eine neue Ausnahmebestimmung zu schaffen.

räumt, und schon ruft man mit Ungeduld wieder nach der Die Motion rennt letztlich offene Türen ein. Die Ziffer 1 ist

Revision dieses Gesetzes. Die Maschinerie soll wieder in klar. Da ist nichts beizufügen, das unterstützen wir alle. Die

Bewegung gebracht werden, wobei gleich beizufügen ist, Ziffer 2 greift in die Kompetenz der Gemeinden ein. Ich bin

dass die Arbeiten auf diesem Gebiet im Justizdepartement ja daher der Auffassung, lassen wir ruhig die Arbeiten im

bereits laufen. Die Motion ist also schon aus diesem Grunde Justizdepartement voranschreiten. Und wenn dann ein Wurf

überflüssig. vorliegt, können wir diesen diskutieren und schauen, wie wir

Nun wird immer wieder die Stadt/Land-Initiative angeführt die Probleme lösen können. Aber jetzt dem Bundesrat in

und diese Motion praktisch als Gegenvorschlag zu ihr hin- dieser Sache einfach verbindliche Aufträge zu erteilen, geht

gestellt. Wegen dieser Initiative brauchen wir diese Motion mir zu weit, zu weit auch deshalb,.weil die Motion des

nicht, denn sie hat wegen ihrer extremen Haltung zum National rates, wie sie vorliegt, höchst unbestimmt ist.

vornherein keine Aussicht auf Erfolg. Ich darf Sie vielleicht, Frau Bundesrätin Kopp, ganz liebens-

Hinzu kommt, dass der Motionsinhalt äusserst dürftig ist. würdig an Ihre Aussage in der Kommisson erinnern. Sie

Beachten Sie die Ziffer 1 : «den landwirtschaftlich nutzbaren haben dort nach gewalteter Diskussion gesagt - ich

Boden allgemein besser zu schützen.» Wir alle treten für entnehme das dem Protokoll - der Inhalt der Motion

den Schutz des landwirtschaftlichen Bodens ein, und das entspreche eigentlich einem Postulat, da er ziemlich unbe-

Raumplanungsgesetz gibt uns die Garantie dafür, dass wir stimmtsei, aber-Sie sehen, ich bin gerecht, ich zitiere auch

12.Juni 1986 327 Motion des Nationalrates

den folgenden Satz- man könne den Vorstoss auch in Form Je voudrais cependant relever un des éléments importants

einer Motion überweisen. Erst wenn konkrete Vorschläge du phénomène «hausse des prix des terres». Sur le plan

vorliegen würden, könne man über deren Inhalt und Ausge- agricole, cette hausse n'a pas que des côtés négatifs, elle a

staltung diskutieren. Mit dem ersten und dem dritten Satz aussi des aspects positifs. Elle a par exemple pour consé-

bin ich einverstanden, nicht aber mit dem zweiten. Und quence de maintenir les structures et de les faire évoluer

deshalb ersuche ich Sie, die Motion als Postulat beider Räte, extrêmement lentement. Si le prix des terres agricoles venait

wie es der Herr Kommissionspräsident empfohlen hat, zu à baisser considérablement en Suisse, une moitié des pay-

überweisen. sans «mangerait» l'autre moitié en l'espace de six mois, et

peut-être même en moins de temps. Ne resteraient finale-

M. Reymond: Je voudrais m'associer à mon tour aux propos ment que des exploitations de dimensions considérables, et

de M. Moll,rapporteur de la commission, et de M. Schönen- non plus des exploitations familiales, ce que ni le Conseil

berger, et vous recommander de n'accepter la motion du fédéral, ni le Parlement ne souhaitent. D'autre part, le prix

Conseil national que sous la forme d'un postulat. élevé du terrain constitue aussi un frein à la construction

Je dois tout d'abord relever que je ne m'étonne pas de dans les zones à bâtir. Avec un prix du terrain très bas, on

l'attitude du Conseil fédéral qui souhaite une motion puis- bétonnerait beaucoup plus. Il est heureux que ce prix élevé

qu'il ressort des textes qu'on a pu lire au cours de l'année constitue un facteur de frein, et il est regrettable que cet

passée que c'est lui qui a suscité la motion au Conseil élément ne soit jamais relevé. Il est indéniable que le paysan

national; je vous prie à ce sujet de vous rapporter à un texte qui veut agrandir son exploitation rencontre des difficultés,

ayant paru dans la Revue de l'Office fédéral de l'aménage- il ne trouve pas de terres à acheter. Il est vrai d'autre part que

ment du territoire, signé de Mme Kopp, conseillère fédérale, le prix élevé des terrains à bâtir provoque une hausse des

qui souhaitait très exactement ce qu'a demandé la motion loyers. Mais c'est là un élément de frein que l'Office fédéral

déposée quelques mois plus tard au Conseil national. de l'aménagement du territoire n'a jamais analysé dans

Je voudrais en fait rappeler simplement que nous sommes toutes ses conséquences, qui sont aussi positives.

ici en présence, pour sauvegarder les zones agricoles Dans ces circonstances, compte tenu du fait que cette

comme pour avoir la certitude que les terrains à bâtir seront motion n'apporterait aucune amélioration et tendrait à pri-

effectivement construits, d'un problème de zonification, ver les cantons de pouvoirs qui leur sont aujourd'hui dévo-

donc d'un problème de plan d'affectation. Or, la loi fédérale lus, je vous recommande d'accepter la motion sous forme

sur l'aménagement du territoire prévoit que les plans d'af- de postulat.

fectation sont du ressort des cantons et que seuls les plans

directeurs de de ces derniers doivent être approuvés par la Schmid: Ich beantrage Ihnen, diesem Vorstoss des National-

Confédération. rates weder in der Form der Motion noch in der Form des

Vous vous souvenez qu'un référendum contre la première Postulates Folge zu geben, und zwar aus folgenden

mouture de la loi sur l'aménagement du territoire avait Gründen:

précisément abouti à maintenir cette autonomie cantonale Der Vorstoss ist ausserordentlich vage gehalten. Hinzu

dans la définition des zones et dans les plans d'affectation. kommt, dass es sich hier um ein Gesetz handelt, das Neu-

Or, la motion va directement à rencontre de ces disposi- land betritt. Das Raumplanungsgesetz ist neu, und im Voll-

tions, elle veut que ce soit la Confédération qui établisse les zug dieses Gesetzes haben die Kantone noch relativ wenig

plans d'affectation. Il n'est pas possible de l'interpréter Erfahrung. Der erste Schritt des Vollzuges dieses Gesetzes

autrement. Dans ces circonstances, nous porterions une besteht in der kantonalen Richtplanung. Es konnten längst

fois de plus atteinte à l'autonomie des cantons, dont il n'est noch nicht alle Kantone ihre Richtplanung verabschieden,

pas prouvé aujourd'hui qu'en matière d'aménagement du geschweige denn die auf der kantonalen Richtplanung

territoire ils n'ont pas rempli tout à fait convenablement leur basierende Nutzungszonenordnung durchziehen. So war es

devoir. den Kantonen auch nicht möglich, das, was in dieser Motion

Comme Mme Kopp l'avait indiqué dans son article, il y a des Nationalrates Loretan angesprochen worden ist - neue

effectivement des différences d'un canton à l'autre. Elle Formen, neue Situationen des Erschliessungsrechtes -, in

avait cité quatre cantons - aucun canton romand, je le Kraft zu setzen. Die Kantone konnten also noch gar nicht

relève - dans lesquels trop de zones à bâtir avaient été alle Möglichkeiten dieses Raumplanungsgesetzes aus-

arrêtées par les pouvoirs politiques cantonaux. Au nombre schöpfen.

de ces cantons, figuraient d'ailleurs le canton de Mme Kopp, In dieser Situation halte ich es für verfehlt, eine Politik der

le canton de Zurich, les cantons d'Argovie, Lucerne et Hektik zu betreiben. Mit Vorstössen und mit Erklärungen

Berne. On peut effectivement affirmer, du point de vue seitens des Departementes, man müsse da etwas neu

politique ou économique, qu'il y a trop de zones à bâtir dans machen und dort die Massnahmen verstärken, wird aber

un canton. De même, dans un canton comme le mien, on einer solchen Politik Vorschub geleistet. Wir sind heute in

peut aussi considérer qu'il y a trop de zones à bâtir dans une einer etwas heiklen Situation. Wir müssen den Kantonen

région et pas assez dans une autre. Zeit lassen, um das Raumplanungsgesetz durchzuziehen

Il faut cependant convenir ici que la politique qui doit être und die tatsächlichen Mängel des Gesetzes zu eruieren.

menée dans ce domaine peut varierd'un canton à l'autre, Wenn die Kantone nach Inkraftsetzung ihrer kantonalen

pour des raisons tout à fait légitimes et admises par les Rechtsordnungen den Offenbarungseid leisten müssen,

gouvernements. Le fait d'avoir des zones à bâtir un peu plus dass sie hier und dort mit effektiven Problemen nicht

étendues dans certains cantons que dans le mien ne me zurechtgekommen sind, dann ist dies ein Kriterium für echte

gêne personnellement pas, car cela répartit peut-être mieux Mängel. Soweit abzusehen ist, haben die Kantone zum Teil

les constructions, cela a de plus pour conséquence que les interessante Versuche gemacht, neue Rechtsinstitute zu

prix des terrains à bâtir (en zone de construction)"augmen- schaffen. Ich glaube, wir müssen ihnen Zeit geben, sie in der

tent moins puisqu'ils dépendent directement de la quantité Praxis auch greifen zu lassen.

de terrains à bâtir à disposition. Dans ces conditions, il faut Zu Ziffer 1: Es soll hier der landwirtschaftlich nutzbare

laisser aux génies cantonaux - et les cantons ont du génie- Boden allgemein besser geschützt werden. Die Möglichkei-

la possibilité de poursuivre eux-mêmes leur politique de ten zur Definition des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens

plans d'affectation. Je ne crois pas que la motion permettra sind enorm gross. Aber die Zielrichtung ist klar: Die Land-

de combattre l'initiative ville-campagne dont chacun sait wirtschaftszonen sollen nicht ständig zugunsten der Bauzo-

combien elle est utopique dans ses objectifs et irréaliste sur nen verkleinert werden. Aber ich weise Sie darauf hin, dass

le plan pratique. es natürlich auch einen Interessenkonflikt gibt zwischen

Mme Kopp, conseillère fédérale, nous a affirmé tout à Landwirtschaftszone einerseits und Naturschutzzonen

l'heure que cette motion était nécessaire parce que le prix andererseits. Was ist hier gemeint? Ziffer 1 ist sehr vage,

des terres montait. Le prix du terrain à bâtir augmente, und ein klarer Auftrag an den Bundesrat ist hier nicht

comme celui du terrain agricole, tout le monde le constate. enthalten. Wählt man das Naheliegende und glaubt, es

Redevance sur les poids lourds. Initiative populaire 328 12 juin 1986

handle sich tatsächlich um den Schutz der landwirtschaftli- ten, dass der Druck auf die Bauzonen wegen der Fruchtfol-

chen Gebiete zulasten der Baugebiete, muss ich Ihnen geflächen, die wir jetzt verlangen, grösser wird.

sagen: Es gibt in den Kantonen bereits heute Versuche, die Die Interessen auszugleichen heisst auf der anderen Seite,

landwirtschaftlich genutzten Flächen gesetzlich zu schüt- ein Instrument zur Verfügung zu stellen oder wenigstens

zen. Wir haben aber mit solchen Bestimmungen noch keine den politischen Willen kundzutun, dass man solche Instru-

Erfahrung. Es wird interessant sein zu sehen, welche Erfah- mente bereitstellen will, die nun eben auch den wichtigsten

rungen wir hier machen werden. Es ist nicht an der Zeit, Interessen der Bauwirtschaft entgegenkommen, indem das

dass der Bund bereits eingreift, wenn man noch gar nicht verfügbare Bauland auch tatsächlich erschlossen wird. Also

sagen kann, ob es taugliche oder untaugliche Instrumente nochmals: Wir diskutieren nicht um die Sache, da kann ich

sind. Lassen wir doch im Sinne eines vernünftigen Fördera- Ihren Ueberlegungen durchaus folgen, sondern es geht

lismus die Kantone einmal vorangehen, und lassen Sie uns darum, ein politisches Zeichen zu setzen. Das ist der Grund,

schauen, was sie mit ihren eigenen kantonalen Rechtsnor- warum wir Ihnen die Ueberweisung des Vorstosses als

men zuwege bringen. Motion und nicht als Postulat beantragen.

Zu Ziffer 2: Die effektive Ueberbaubarkeit von Bauzonen soll

in neu zu schaffenden, im Raumplanungsgesetz zu veran- Präsident: Wir kommen zur Bereinigung. Wir haben drei

kernden Erschliessungsetappen gewährleistet werden. Hier Anträge: Ueberweisung des Vorstosses als Motion, Ueber-

gestehe ich zu, dass Herr Loretan - und mit ihm der Natio- weisung des Vorstosses als Postulat und Ablehnung des

nalrat - ein echtes Problem anschneidet, das Problem, das Vorstosses.

entsteht, wenn eingezontes Baugebiet vom Eigentümer

nicht verkauft oder überbaut wird. Da nützt die ganze Raum- Abstimmung - Vote

planung nichts mehr. Wir haben zu grosse Bauzonen, die

aber praktisch brachliegen. Ich bestreite rundweg, dass der Eventuell - A titre préliminaire

Weg, den Ziffer 2 aufweist, ein gangbarer Weg ist. Wir dür- Für Ueberweisung als Motion 5 Stimmen

fen den Bundesrat nicht mit bereits vorweggenommenen Für Ueberweisung als Postulat 26 Stimmen

Rezepten zur Lösung dieses Problems hinführen, sondern

es wird darum gehen, dass der Bundesrat und vorderhand Definitiv - Définitivement

die Kantone sich selbst mit diesem Problem auseinanderset- Für Ueberweisung als Postulat 25 Stimmen

zen und nach Lösungen suchen. Dagegen 4 Stimmen

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, in dieser Frage Ruhe in

die Diskussion zu bringen und das Bundesamt respektive Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

das Departement arbeiten zu lassen und uns in den Kanto-

nen die Chance zu geben, eigene Möglichkeiten und eigene

Wege zu testen. Ein Schritt dazu ist, diese Motion weder in

der Form der Motion noch in der Form des Postulates 85.048

anzunehmen, wobei ich ehrlicherweise sagen muss: Es ist

#ST#

mir aus rein kollegialen Gründen nicht ganz wohl bei diesem

Antrag. Wir sind es nicht gewohnt, dass wir Ablehnung Schwerverkehrsabgabe. Volksinitiative

empfehlen. Ich habe Verständnis für die Stossrichtung die- Redevance sur les poids lourds.

ser Motion, glaube aber, etwas mehr Ruhe täte der Sache Initiative populaire

besser. Daher beantrage ich Ihnen, weder Motion noch

Postulat anzunehmen. Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Juni 1985 (BBI II, 650)

Message et projet d'arrêté du 26 juin 1985 (FF II, 655)

Bundesrätin Kopp: Wenn wir mit der Ablehnung dieses Beschluss des Nationalrates vom 5. März 1986

Postulates Ruhe in die Diskussion bringen könnten, würde Décision du Conseil national du 5 mars 1986

ich Ihnen sofort beantragen, das Postulat abzulehnen. Aber

die Ruhe bestimmen nicht wir und schon gar nicht mein

Departement, sondern die Unruhe entsteht, weil die Situa-

tion unbefriedigend ist. Aus dieser unbefriedigenden Situa-

tion entstehen Initiativen, Vorstösse im Parlament. Wir ver- Antrag der Kommission

suchen, einigermassen ausgewogene Lösungen zur Diskus- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

sion zu stellen, die sowohl den Interessen der Landwirt- Proposition de la commission

schaft wie auch den Interessen des Siedlungsgebietes Adhérer à la décision du Conseil national

gerecht werden, und das in kleinen und überschaubaren

Schritten, die bewältigt werden können. Gadient, Berichterstatter: Die am 28. Oktober 1982 mit

Sie haben die Diskussion fast so geführt, als ob schon 105 352 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative

konkrete Vorschläge auf Ihrem Pult liegen würden. Das ist für eine gerechte Belastung des Schwerverkehrs (Schwer-

aber nicht der Fall. Es geht um einen Vorstoss, der - wie zu verkehrsabgabe) ist ausschliesslich in die Form eines ausge-

Recht festgestellt wurde - dem vagen Inhalt nach eher arbeiteten Entwurfs gekleidet. Die Einheit der Form ist damit

einem Postulat gleichkommt. Herr Schönenberger hat dar- gewahrt. Die Initiative bezieht sich auf die Erhebung einer

auf hingewiesen. Er hat auch drei Sätze aus dem Protokoll Schwerverkehrsabgabe und schlägt dafür einen Artikel-

zitiert, und ich muss sagen, wenn ich bei Herrn Schönenber- 36quater der Bundesverfassung vor. Die Uebergangsbe-

ger mit zwei von drei Sätzen Gehör finde, ist meine Erfolgs- stimmung nach Artikel 16 will eine schon in der Ueber-

quote schon relativ hoch. gangszeit durch Verordnung des Bundesrates einzufüh-

Wir diskutieren hier noch nicht über den Inhalt der Revision. rende Schwerverkehrsabgabe ermöglichen. Die Einheit der

Ich habe Ihnen bereits gesagt, es gehe darum, ein politi- Materie ist somit gewahrt, denn es besteht ein enger Zusam-

sches Zeichen zu setzen. Nicht mehr und nicht weniger will menhang zwischen den beiden Verfassungsbestimmungen.

der Bundesrat. Und ich meine, dass bei Zustimmung zur Die Initiative ist in Würdigung dessen gültig.

Motion im Volk draussen verstanden wird, dass der Stände- Der Nationalrat hat vorerst einen Antrag auf Rückweisung

rat nun eben nicht nur auf dem Gebiet der Landwirtschaft an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag

etwas tun will, sondern auch auf dem Gebiet der Siedlung. auszuarbeiten, mit 75 gegen 36 Stimmen abgelehnt. In der

Ich darf Ihnen auch nicht verhehlen, dass die ganze Bauwirt- Gesamtabstimmung wurde der Beschlussentwurf, wonach

schaft beunruhigt ist, dass im Augenblick nur Bestrebungen die Initiative Volk und Ständen zur Verwerfung empfohlen

im Gange sind, um Landwirtschaftsgebiet zu schützen. Sie wird, mit 75 gegen 34 Stimmen gutgeheissen.

befürchten, dass ihnen durch die Ausscheidung der Frucht- Ihre Vorberatungskommission hat sich mit sechs gegen

folgeflächen etwas entgehen könnte. Es ist nicht zu bestrei- zwei Stimmen gegen die Ausarbeitung eines Gegenvor-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Loretan) Raumplanungsgesetz. Landwirtschafts- und Bauzonen

Motion du Conseil national (Loretan) Loi sur l'aménagement du territoire. Zones agricoles

et à bâtir

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.527

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 12.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 324-328

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Ref. No 20 014 552

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