Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-515 KI-generiert

Switzerland's Banking Relations with South Africa: Restrictions on Capital Exports to Curb Apartheid Support

Geschäftsnummer VPB 85-515
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This motion concerns Switzerland's banking relations with South Africa, proposing restrictions on capital exports to curb financial support for the apartheid regime. It calls for amendments to the Banking Law to prevent circumvention of export limits, a drastic reduction of the capital export ceiling to South Africa, and a complete ban on credits to the South African government, along with a potential ban on Krügerrand sales. The government, while acknowledging the human rights violations in South Africa and stating its unwillingness to grant credits that would assist the regime, expressed reservations about the motion's proposed measures, preferring a more flexible approach and cautioning against actions that could harm Switzerland's standing as a financial center.

Legislator-Regeste

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Art. 8 schen, Art. 8 Bankengesetz; Switzerland's Banking Relations with South Africa: Restrictions on Capital Exports to Curb Apartheid Support: It calls for amendments to the Banking Law to prevent circumvention of export limits, a drastic reduction of the capital export ceiling to South Africa, and a complete ban on credits to the South African government, along with a potential ban on Krügerrand sales. The government, while acknowledging the human rights violations in South Africa and stating its unwillingness to grant credits that would assist the regime, expressed reservations about the motion's proposed measures, preferring a more flexible approach and cautioning against actions that could harm Switzerland's standing as a financial center.

Schlagwörter

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Kapitalausfuhr Südafrika Apartheid Bankenrecht Kapitalherabsetzung Wirtschaftsbeziehungen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Bankengesetz

Cited as the basis for the existing capital export ceiling against South Africa and as a potential basis for future revisions to the law.

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Volltext

4. Oktober 1985 N 1819 Motion Leuenberger-Solothurn

überbauungen gut geeigneten Bodens ermöglicht werden, nen gegen Südafrika beschlossen hat, ist an der Verabschie-

diesen kurzfristig zu überbauen und allenfalls zuvor selber dung der Vorlage im Plenum nicht zu zweifeln.

zu erschliessen. Der Beschluss des US-Repräsentantenhauses ist nur der

augenfälligste Ausdruck des immer breiter werdenden inter-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates nationalen Boykotts gegen den südafrikanischen Apartheid-

vom 4. September 1985 staat. Schon heute haben sich 22 der 25 grössten US-

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 septembre 1985 Banken verpflichtet, dem Regime in Pretoria keine Kredite

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. mehr zu geben. Damit sind sie dem Beispiel skandinavi-

scher, holländischer, englischer und kanadischer Banken

Überwiesen - Transmis gefolgt, welche sich zu einem guten Teil aus dem Südafrika-

Geschäft zurückgezogen haben. Viele internationale Orga-

nisationen - wie die UNO, der Weltkirchenrat, der Internatio-

nale Bund freier Gewerkschaften - sprechen sich klar für

den wirtschaftlichen und finanziellen Boykott Südafrikas

aus.

Für Südafrikas Apartheidsystem bedeutet dies einen schwe-

#ST# 85.515 ren Schlag. Schon vor Jahren wies der frühere südafrikani-

Motion Leuenberger-Solothurn sche Premier Vorster darauf hin, dass «jedes Handelsab-

kommen, jeder Bankkredit, jede neue Investition ein Bau-

Revision Bankengesetz. Kapitalexport stein in der Mauer unserer fortdauernden Existenz» sei.

Révision de la loi sur les banques. Werden diese Bausteine nicht geliefert, wird der unmensch-

Exportation de capitaux lichen Apartheidpolitik der finanzielle Boden entzogen.

Allein für die Passgesetzkontrollen und die Rückschaffung

der Schwarzen in die diesen zugewiesenen, überlebensun-

fähigen Reservate sowie die illegale Besetzung Namibias

muss das weisse Minderheitsregime täglich rund 5 Millionen

Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1985 Franken aufwenden (Quellen: «Rand Daily Mail» vom

2. Februar 1984 und «Schweizerische Handelszeitung» vom

Im Hinblick auf die anstehende Revision des Bankengeset- 28. März 1985). Zudem ist es für die Regierung, welche sich

zes soll der Bundesrat Bestimmungen gegen die Umgehung jeglichen moralischen Kredit verspielt hat, auch psycholo-

des Plafonds über nicht bewilligungspflichtige Kapitalex- gisch äusserst wichtig, nicht auch noch die finanzielle Kre-

porte vorlegen. Im weiteren soll der Bundesrat sämtliche ditwürdigkeit zu verlieren.

ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die Der Abbruch der Bankbeziehungen ist darum eines der

Bankenbeziehungen der Schweiz mit dem südafrikanischen wirksamsten Mittel, um das Regime in Pretoria zu einer

Apartheidstaat abzubauen. In diesem Zusammenhang ist

Änderung seiner Politik zu zwingen und damit vielleicht die

auch ein Verbot des Verkaufs von Krügerrand-Münzen in

letzte Möglichkeit zu nutzen, um in Südafrika einen friedli-

der Schweiz anzustreben.

chen Wandel herbeizuführen, welcher die elementaren Men-

Der Bundesrat wird aufgefordert, den aufgrund von Artikel 8 schen- und Bürgerrechte der Schwarzen Südafrikas endlich

Bankengesetz verfügten Kapitalexportplafond gegenüber ernst nimmt. So sprechen sich denn auch die Schwarzen

Südafrika drastisch zu reduzieren. Kredite an die südafrika-

Südafrikas klar für solche Boykottmassnahmen aus, obwohl

nische Regierung bzw. den südafrikanischen Staat sind in der Aufruf zum Boykott in Südafrika mit härtesten Strafen

diesem Rahmen gänzlich zu verbieten.

geahndet wird. Der Beschluss der US-Repräsentantenhau-

Texte de la motion du 21 juin 1985 ses wurde von Nobelpreisträger Bischof Tutù als Sanktion

Dans la perspective de la révision prochaine de la loi .sur les zum richtigen Zeitpunkt bezeichnet.

banques, le Conseil fédéral doit préparer des dispositions Die Geschäfte der Schweizer Banken laufen dem internatio-

visant à empêcher que soit éludé le plafond imposé aux nalen Boykott diametral entgegen. Heute ist zu beobachten,

exportations de capitaux non soumises à autorisation. En wie die Schweizer Banken immer mehr die Finanzlücken

outre, il doit épuiser tous les moyens à sa disposition dans le stopfen, welche Südafrika durch den Boykott entstehen:

but de démanteler les relations bancaires de la Suisse avec - Gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank

l'Afrique du Sud pratiquant l'apartheid (ségrégation raciale). haben die Schweizer Banken zwischen Ende 1980 und Ende

Dans cet ordre d'idées, il faut aussi s'efforcer d'interdire la 1983 ihre Kredite an Südafrika von 1391 auf 3936 Millionen

vente des pièces Krügerrand dans notre pays. Franken nahezu verdreifacht; die fünf Grossbanken von 841

Le Conseil fédéral est chargé d'abaisser très fortement, vis- auf 3063 Millionen sogar fast vervierfacht. Der Trend dürfte

à-vis de l'Afrique du Sud, le plafond des exportations de sich in der noch nicht vorliegenden Statistik für 1984 fort-

capitaux, arrêté en vertu de l'article 8 de la loi sur les setzen.

banques. Dans ce cadre, les crédits au gouvernement sud- - 1984 wurden auf dem schweizerischen Kapitalmarkt süd-

africain - en d'autres termes à l'Etat d'Afrique du Sud - afrikanische «Notes» in der Höhe von 550 Millionen Franken

doivent être complètement interdits. plaziert (gemäss Zusammenstellung der Aktion Südafrika-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Boykott). Diese Kapitalaufnahmen kamen ausschliesslich

Bäumlin, Borei, Braunschweig, Clivaz, Euler, Friedli, Longet, dem südafrikanischen Staat und parastaatlichen Gesell-

Neukomm, Pitteloud, Reimann, Renschier, Robbiani, Roh- schaften zugute. Gegenüber den Vorjahren hat die südafri-

rer, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Vannay (18) kanische Kapitalaufnahme erheblich zugenommen (gemäss

«Bilanz» 1/83 betrugen die südafrikanischen Anleihen in

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Schweizer Franken 1980 425 Millionen Franken, 1981 und

Anfang Juni dieses Jahres hat das US-Repräsentantenhaus 1982 je 190 Millionen Franken).

eine Reihe von Wirtschaftssanktionen gegenüber Südafrika Die massive Ausweitung des Südafrika-Geschäfts ist um so

beschlossen, mit denen die weisse Minderheitsregierung zu verhängnisvoller, als die Schweiz schon «seit Jahren Süd-

einer Änderung ihrer Rassentrennungspolitik gezwungen afrikas grossier Finanzpartner» («Bieler Tagblatt» vom

werden soll. Die vom Repräsentantenhaus mit der überwälti- 18. März 1985) ist. Der Geschäftsopportunismus der Schwei-

genden Mehrheit von 295 zu 127 Stimmen verabschiedete zer Banken widerspricht den aussenpolitischen Maximen

Vorlage verbietet unter anderem neue Bankkredite an die der Schweiz, ist ihrem Ansehen im Ausland abträglich und

südafrikanische Regierung, weitere Investitionen in Süd- schadet damit letztlich auch dem wirtschaftlichen Landesin-

afrika und den Import von Krügerrand-Münzen in die USA. teresse der Schweiz.

Nachdem der Senat auf Ausschussebene ebenfalls Sanktio- Aus diesem letzten Grund hat der Bundesrat aufgrund von

229-N

Motion Leuenberger-Soleure 1820 N 4 octobre 1985

Artikel 8 Bankengesetz einen Kapitalexportplafond gegen- Staatengruppe zu beteiligen. Sie hat diese Haltung auch im

über Südafrika festgelegt, der heute 300 Millionen Franken Falle des Irans (Affäre der amerikanischen Geiseln, 1979),

Neukredite pro Jahr beträgt. Als Begründung führt der Bun- Argentiniens (Falklandkrieg, 1982), Polens (nach Ausrufung

desrat an: «Eine unverhältnismässige Zunahme der schwei- des Belagerungszustandes, 1981 bis 1982) und schliesslich

zerischen Kapitalexporte nach Südafrika hätte (...) nicht nur Nicaraguas (amerikanischer Druck gegen das sandinisti-

die Stellung unseres Landes in internationalen Organisatio- sche Regime, Mai 1985) eingenommen.

nen und damit die Vertretung der schweizerischen wirt- Es ist zu bezweifeln, ob Sanktionen die geeignete Antwort

schaftlichen Interessen erschwert, sondern hätte möglicher- sind, um eine gegebene Situation zu korrigieren. Die Erfah-

weise auch andere Staaten oder Staatengruppen dazu brin- rung hat in der Tat gezeigt, dass sie meistens nicht die

gen können, ihrerseits einschränkende Massnahmen erhofften Auswirkungen haben. Man kann sich ausserdem

gegenüber der Schweiz anzuordnen.» (Antwort des Bundes- fragen, ob sie nicht die sozial Schwächeren und, im Falle

rates auf die Interpellation Schmid vom 2. Februar 1983) Südafrikas, die umliegenden Staaten besonders treffen

Heute ist festzustellen, dass genau diese unerwünschte würden.

«unverhältnismässige Zunahme der Kapitalexporte» stattfin- Wie die Erklärung des Bundesrates zur Situation in Süd-

det. Zu erklären ist dies durch die Tatsache, dass der Pla- afrika vom 14. August zeigt, hindern die obenstehenden

fond nur den bewilligungspflichtigen Kapitalexport erfasst, Überlegungen die schweizerischen Behörden nicht daran,

während beispielsweise die stark angestiegenen Bankenkre- bei der südafrikanischen Regierung gegen Menschen-

ditoren nicht unter den Plafond fallen. Da diese Kredite mit rechtsverletzungen zu intervenieren und zugunsten von

den heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht unterbunden politischen Häftlingen vorstellig zu werden.

werden können, bietet sich kurzfristig nur eine drastische 2. Was die finanziellen Beziehungen mit Südafrika betrifft,

Senkung des Plafonds für den bewilligungspflichtigen Kapi- so ist vorerst grundsätzlich festzustellen, dass die Marktme-

talexport als Massnahme an, um den Anstieg der gesamten chanismen bereits in derselben Richtung wie die in der

Kapitalexporte zu bremsen. Nur so ist zu verhindern, dass Motion anvisierten Ziele wirken. Die schweizerischen Behör-

die Schweizer Banken ihre Rolle als internationale Boykott- den haben zudem nicht die Absicht, der Republik Südafrika

brecher ungehindert ausbauen. Von besonderer Bedeutung zur Überbrückung der heutigen finanziellen Schwierigkeiten

ist dabei, dass im Rahmen des Kapitalexportplafonds Kre- Kredite zu gewähren.

dite an die südafrikanische Regierung, d. h. Kredite direkt an Die Schweiz verfolgt gegenüber Südafrika seit 1974 eine

den südafrikanischen Staat, gänzlich verboten werden (vgl. restriktive Kapitalexportpolitik. Damals beschlosseine Reihe

die US-Boykottmassnahmen). von Ländern und Organisationen Empfehlungen oder

Im Hinblick auf die anstehende Teilrevision des Banken- Restriktionsmassnahmen in Bereichen wie Handelsaus-

gesetzes soll der Bundesrat Bestimmungen gegen die Um- tausch, Direktinvestitionen und Finanztransaktionen (vgl.

gehung des Kapitalexport-Plafonds vorlegen, damit uner- Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Schmid vom

wünschte Kapitalexporte längerfristig wirksam verhindert 2. Februar 1983).

werden können. Der im heutigen Artikel 8 Bankengesetz Um zu verhindern, dass unser Land zur Umgehung dieser

verankerte Interventionsgrund der wirtschaftlichen Landes- Massnahmen benützt wird, und um im Sinne von Artikel 8

interessen ist auf die Gesamtinteressen unseres Landes des Bankengesetzes die wirtschaftlichen Landesinteressen

auszuweiten, damit auch aussenpolitische und entwick- zu wahren, werden die bewilligungspflichtigen Kapital-

lungspolitische Interessen mitberücksichtigt werden exporte nach Südafrika seit Jahren auf dem Niveau des

können. herkömmlichen Kapitalflusses (sog. courant normal) d. h.

Nachdem der Verkauf von Krügerrand-Münzen international von 300 Millionen Franken gehalten. Die Konversionen, die

breit boykottiert wird, ist zu befürchten, dass die Schweiz Export- und Exportfinanzkredite und die Geschäfte, welche

auch in diesem Bereich einen immer grösseren Teil des betrags- oder laufzeitmässig der gesetzlichen Genehmi-

Geschäfts übernimmt. Schon heute dürfte die - statistisch gungspflicht nicht unterstellt sind, werden dem courant

leider kaum erfasste - Rolle der Schweiz beim Verkauf von normal nicht angerechnet.

Krügerrands sehr bedeutend sein. Dagegen drängen sich Weder die Gründe noch die Ausgestaltung dieser Politik

ebenfalls Massnahmen auf. Wenn ein Verbot des Verkaufs haben seither wesentliche Änderungen erfahren.

von Krügerrands unter den heutigen gesetzlichen Bestim- Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat vorerst keine

mungen nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Vor- Veranlassung, die vom Motionär vorgeschlagenen Mass-

kehren bei der Revision des Bankengesetzes vorzunehmen. nahmen zu ergreifen.

Eine Weiterfassung der gemäss Artikel 8 Bankengesetz fest-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gelegten Bewilligungspflicht für Kapitalexporte beurteilt der

vom 23. September 1985 Bundesrat mit grosser Zurückhaltung. Der Vorschlag, den

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 septembre 1985 Begriff der «wirtschaftlichen Landesinteressen» durch den

1. Die schweizerische Aussenpolitik beruht, neben anderen Begriff der «Gesamtinteressen des Landes» als Bewilli-

Grundsätzen, auf dem Prinzip der Universalität. Unser Land gungskriterium zu ersetzen, wurde bei der Revision des

unterhält deshalb diplomatische Beziehungen zu Staaten Bankengesetzes 1971 vom Parlament abgewiesen. In der Tat

mit den verschiedenartigsten politischen, wirtschaftlichen hätte eine solcherart erweiterte Fassung, die neben wirt-

und sozialen Systemen, ohne damit deren Politik gutzuheis- schaftlichen auch politische und moralische Entschei-

sen. Dies gilt auch für Südafrika. dungskriterien einschliessen würde, sehr schwierige

Der Bundesrat hat die Politik der Apartheid klar und deutlich Abgrenzungsprobleme zur Folge.

verurteilt, weil sie grundlegende Menschenrechte verletzt Im allgemeinen hat der Bundesrat aber auch ernste Vorbe-

und mit der demokratischen und humanitären Tradition der halte gegenüber einer allgemeinen Unterstellung der kurz-

Schweiz nicht vereinbar ist. Diese Haltung bildet eine Kon- fristigen Kapitalexporte unter die Bewilligungspflicht. Ein

stante schweizerischer Politik seit der Konferenz der Ver- solcher Schritt würde der allgemeinen Tendenz in Richtung

einten Nationen über Menschenrechte in Teheran von 1968. Abbau von staatlichen Vorschriften auf den Finanzmärkten

Sie wurde auch gegenüber dem südafrikanischen Premier- zuwiderlaufen ; er würde diese Art von Geschäften praktisch

minister Pieter W. Botha anlässlich seines Besuches in der verhindern und damit die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz

Schweiz am I.Juni 1984 mit aller Deutlichkeit zum Aus- als internationaler Finanzplatz beeinträchtigen. Zudem hat

druck gebracht. die Erfahrung gerade im Fall von Südafrika gezeigt, dass

Die innenpolitische Lage in Südafrika gibt zu schwerer eine kurzfristige Finanzierung äusserst problematisch sein

Besorgnis Anlass und hat eine gewisse Zahl von Staaten kann.

dazu bewogen, wirtschaftliche Sanktionen gegen dieses Wie der Bundesrat in seiner Erklärung vom 14. August

Land einzuführen. betont hat, erwartet er, dass in Südafrika möglichst rasch

Es entspricht jedoch ständiger Praxis der Schweiz, sich konkrete Massnahmen zur Beseitigung jeder Form der Ras-

nicht an Sanktionen eines einzelnen Staates oder einer sendiskriminierung getroffen werden. Es wird sich zeigen,

4. Oktober 1985 N 1821 Motion Schmidhalter

inwieweit die südafrikanische Regierung diesen Erwartun- 1. Un recensement rapide et précis de l'ensemble des pro-

gen zu entsprechen bereit sein wird. Von der zukünftigen jets actuels d'amélioration structurelle, y compris les coûts,

Politik Südafrikas wird die Haltung der internationalen Staa- les calendriers de réalisation et les sommes annuelles dispo-

tengemeinschaft massgeblich beeinflusst werden. Der Bun- nibles pour les régions de montagne;

desrat will sich deshalb den notwendigen Entscheidungs- 2. Une évaluation des besoins de rattrapage et des coûts

spielraum offen halten und ist bereit, je nach Entwicklung correspondants ainsi qu'un plan d'exécution réaliste;

der Lage die schweizerische Position erneut zu überprüfen.

3. Une mise en évidence des projets améliorant l'infrastruc-

Er möchte jedoch den Vorstoss nicht in der zwingenden

ture rurale et contribuant par là à préserver les populations

Form der Motion, sondern als Postulat entgegennehmen. paysannes;

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 4. La réalisation des travaux dans le respect des sites

Déclaration écrite du Conseil fédéral cultivés;

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- 5. L'élaboration d'un plan directeur fondé sur les études

wandeln. énumérées plus haut et l'engagement des crédits néces-

saires par accroissement des subsides actuels ou par une

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat meilleure répartition des ressources existantes entre les

diverses parties du pays, de manière à réaliser dans les plus

brefs délais les améliorations structurelles nécessaires selon

les principes évoqués dans la présente motion.

Mitunterzeichner — Cosignataires Aliesch, Bühler-Tschap-

#ST# 84.937 pina, Bundi, Butty, Cantieni, de Chastonay, Columberg,

Motion Schmidhalter Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Dupont, Flubacher, Geiss-

bühler, Grassi, Mari, Humbel, Iten, Kühne, Martin, Müller-

Meliorationen - Améliorations foncières Scharnachtal, Nef, Oester, Revaclier, Rubi, Ruckstuhl,

Savary-Waadt, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger, Van-

nay, Ziegler. (31)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1984 Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die

Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen

Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und der Strukturverbesserungen im besonderen. Obwohl

und der Strukturverbesserungen im besonderen. Wir sind sein hoher Stellenwert in der Agrarpolitik unbestritten ist,

damit einverstanden. Um dieser Forderung nachzukommen, wurde und wird offenbar das Meliorationswesen hinsichtlich

braucht es aber die notwendigen Mittel und einen straffen der zur Verfügung gestellten Mittel als Stiefkind behandelt.

Realisierungsplan, abgestuft nach dem Grundsatz der Im Rahmen der Bestrebungen zur Sanierung des Bundes-

Dringlichkeit. Die notwendigen Mittel, um das verwirklichen haushaltes ist offenbar im Investitionsbereich gespart wor-

zu können, sind heute nur zum Teil vorhanden. Das gilt vor den, weil der grossie Teil der Ausgaben der Agrarpolitk

allem für die Berggebiete und hier für das Meliorationswe- gesetzlich festgelegt ist. Einsparungen im Investitionsbe-

sen (Bodenverbesserungen, landwirtschaftlicher Hochbau). reich sind kurzfristig wohl am einfachsten durchführbar, sie

Um dem abzuhelfen und die Abwanderung aus unseren werden sich aber längerfristig sicher negativ auswirken.

Bergtälern zu stoppen, fordern wir: Die Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der land-

1. Eine schnelle und genaue Erfassung des heutigen wirtschaftlichen Strukturverbesserungen sind allgemein

Bestandes an Strukturverbesserungsprojekten mit Kosten- anerkannt. Meines Erachtens wichtige Zusammenhänge

umfang und Realisierungszeit, abgestütztauf die gegenwär- dürfen aber trotzdem in Erinnerung gerufen werden.

tig zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel und bezogen Je nach Stand der durchgeführten Meliorationen weisen

auf das Berggebiet; insbesondere im Berggebiet die Gemeinden eine recht

unterschiedliche Produktionsstruktur auf. Bei fehlenden

2. Erfassung des Nachholbedarfs mit Kostenrahmen und

oder ungenügenden Strukturverbesserungen entstehen

vernünftigem Realisierungsprogramm;

hohe Produktionskosten, die über Preisanpassungen und

3. Die Erfassung jener Projekte, die die Infrastruktur im Direktzahlungen gegenüber meliorierten Gemeinden und

ländlichen Raum verbessern und damit beitragen, die ländli- Betrieben nicht ausgeglichen werden können. Ein Aus-

che Besiedlung aufrechtzuerhalten; gleich lässt sich nur erzielen, wenn in etwa die gleichen

4. Die Erhaltung der Kulturlandschaft; technischen Voraussetzungen geschaffen werden können.

5. Aufgrund dieser Statistik die Aufstellung eines Realisie- Die Mechanisierung in der Landwirtschaft hat gerade im

rungsplanes mit der Bereitstellung der erforderlichen finan- Berggebiet zu bedeutenden Arbeitserleichterungen geführt.

ziellen Mittel durch Aufstockung oder durch bessere Vertei- Mit fehlenden oder ungenügenden Strukturverbesserungen

lung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Landesteile. ist aber der Maschineneinsatz nur beschränkt möglich.

Sie müssen es erlauben, die notwendigen Strukturverbesse- Wegen des hohen Verschleisses sind die Betriebs- und

rungen im oben erwähnten Sinne in kurzer Zeit durchzu- Unterhaltskosten so hoch, dass sie etwa die Arbeitserleich-

führen. terungen aufwiegen.

Im Berggebiet, insbesondere aber im Kanton Wallis, ist die

Texte de la motion du 14 décembre 1984 Landwirtschaftstruktur geprägt vom Übergewicht der

Le 6e rapport du Conseil fédéral sur l'agriculture souligne Nebenerwerbsbetriebe. Die landwirtschaftliche Tätigkeit

l'importance de l'amélioration des bases de production et en allein genügt nicht, um eine Familie ernähren zu können.

particulier des structures. Tout en étant d'accord, nous Nebenerwerbsbetriebe sind insbesondere angewiesen auf

estimons que pour réaliser cette amélioration il faut mettre einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren. Nur mit

en jeu les moyens nécessaires et concevoir un plan d'exécu- gezielter Förderung des Meliorationswesens kann in weiten

tion rigoureux dont les étapes seront échelonnées par ordre Gebieten unseres Kantons und des Bergebietes die land-

d'urgence. Or, les moyens en question font en partie défaut. wirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet werden.

Ceci est surtout vrai pour les régions de montagne et plus Nur wenn die Bewirtschaftung aufrechterhalten bleibt, kann

particulièrement en ce qui concerne l'infrastructure (amélio- das Postulat der Lebensmittelversorgung in Zeiten gestörter

rations foncières, construction de bâtiments agricoles). Zufuhr erfüllt werden. Vergandete Flächen erreichen bald

Pour pallier ces carences et freiner l'exode des paysans de einmal einen irreversiblen Zustand, oder ihre Rekultivierung

montagne, nous exigeons: ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden. Die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Leuenberger-Solothurn Revision Bankengesetz. Kapitalexport

Motion Leuenberger-Solothurn Révision de la loi sur les banques. Exportation de capitaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.515

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1819-1821

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Ref. No 20 013 768

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