Survivor Benefits for Long-Term Invalid Military Patients
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to amend the Military Insurance Law. The current law only provides survivor benefits if the death of a military patient is directly related to their insured health condition. The motion proposes that survivors of long-term invalid military patients should receive benefits even if their death is not linked to the insured illness, arguing that these patients often cannot build sufficient occupational pension plans. The court reasoned that while the current system aligns with the principle of causality in insurance, it leads to hardship for families who may become reliant on welfare. While acknowledging that this is a gap in the social security system and that a broader revision of the law is underway, the court agreed to consider the issue further.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 38ter neue, Art. 29 des Bundesgesetzes über die Militärversicherung, Art. 25 Absatz 3 der bezüglichen Verordnung 2; Survivor Benefits for Long-Term Invalid Military Patients: The current law only provides survivor benefits if the death of a military patient is directly related to their insured health condition. The motion proposes that survivors of long-term invalid military patients should receive benefits even if their death is not linked to the insured illness, arguing that these patients often cannot build sufficient occupational pension plans. The court reasoned that while the current system aligns with the principle of causality in insurance, it leads to hardship for families who may become reliant on welfare. While acknowledging that this is a gap in the social security system and that a broader revision of the law is underway, the court agreed to consider the issue further.
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KI-generiertThe motion cited this article to describe the current legal situation regarding survivor benefits in military insurance.
This provision was referenced by the Federal Council to explain existing measures within the BVG that already offer some relief concerning survivor benefits for disabled military personnel.
Volltext
26. September 1985 545 Motion Bührer
die ganze Schweiz verbindlich sind, bedürfen gemäss Arti- sus reçoivent aussi des prestations de l'assurance lorsque le
kel 22quater Absatz 3 der Genehmigung durch den Bun- décès n'est pas lié à une affection assurée.
desrat.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Miville, Piller,
3. Weitere Massnahmen: Der Bund wird die gesetzlichen Weber (4)
Leistungen zur Gewährleistung einer sozialen Krankenversi-
cherung nach wie vor erbringen. Der Bundesrat knüpft aber
an diese Leistungsbereitschaft in Artikel 38ter neue Bedin- Frau Bührer: Meine Motion möchte eine Revision des Mili-
gungen. Die Kantone werden im Rahmen der neuen Aufga- tärversicherungsgesetzes veranlassen. Es geht um die
benteilung zwischen Bund und Kantonen in Absatz 1 ver- Frage, unter welchen Voraussetzungen die Hinterbliebenen
pflichtet, die Hälfte der Bundesbeiträge zu übernehmen, eines Militärpatienten eine Rente erhalten. Die Situation
wobei die Kantonsanteile unter anderem davon abhängen, nach dem geltenden Recht ist so, dass die Witwe und die
wie hoch die kantonseigenen Aufwendungen im Spitalbe- Kinder eines Militärpatienten, der an versicherten Leiden
reich sind. Auch die übrigen Kriterien bei der Berechnung stirbt, Leistungen erhalten. Keine Leistungen werden dage-
der Kantonsanteile wie Leistungen der Krankenkassen, Ver- gen ausgelöst, wenn der Tod des Patienten nicht in Zusam-
billigung der Prämien durch die Kantone usw. sind geeignet, menhang mit dem von der Militärversicherung übernomme-
die heute noch enormen Unterschiede bei der Finanzierung nen Gesundheitsschaden steht. Lehnt die Versicherung die
der kantonalen Gesundheitssysteme zu reduzieren. Gewährung von Renten mangels Zusammenhang ab, müs-
sen die Hinterbliebenen den Beweis erbringen, dass ein
Sie sehen, HerrJelmini, ich will glauben, dass der Bundesrat Zusammenhang besteht. Soweit das geltende Recht.
seine Kompetenzen zur Vornahme von Koordinationsbemü- Vom Haftungsgrundsatz her ist diese Regelung durchaus
hungen im Gesundheitswesen ausschöpft. Ich weiss, dass verständlich. In der Praxis zeitigt sie jedoch stossende Fol-
heute gewisse Bestrebungen auch unter den Sanitätsdirek- gen. Wir müssen uns bewusst sein, dass insbesondere
toren vorhanden sind, dem Bund zwar nicht direkte Ein- schwerinvalide Militärpatienten, die-wie das häufig der Fall
griffe, aber weitere Kompetenzen zumindest in der Koordi- ist - sich ihren Gesundheitsschaden in jungen Jahren zuge-
nation, einzuräumen. Hierfür aber bedürfte es neuer gesetz- zogen haben, kaum in der Lage waren, eine ausreichende
licher Grundlagen, wenn nicht sogar neuer verfassungs- zweite Säule aufzubauen. Die Hinterbliebenen dieser Patien-
rechtlicher Grundlagen. ten erhalten also nur die Leistungen der AHV, was sie nicht
selten zu Fürsorgeempfängern macht. Das stört mich und
Jelmlni: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für die ausführli- sollte uns alle stören.
chen Überlegungen, die mir in die richtige Richtung zu Man könnte einwenden, das Problem sei ein Randproblem,
gehen scheinen, und ich hoffe, dass die Betroffenen die eine Bagatelle. Tatsächlich dürften die anfallenden neuen
Konsequenzen ziehen werden. Ich erkläre mich in diesem Leistungen kaum schwer ins Gewicht fallen. Schwer ins
Sinne von der Antwort befriedigt. Gewicht fällt aber, dass Familien, und seien es nur wenige,
deren Ernährer als Folge eines im Militär erlittenen Gesund-
heitsschadens nicht in der Lage war, eine ausreichende
Vorsorge aufzubauen, in materielle Not geraten. Der Bun-
desrat schreibt in seinen Richtlinien zur Regierungspolitik
1983 bis 1987: «Wo im Netz der sozialen Sicherheit noch
#ST# 85.511 Lücken bestehen, sollen sie durch gezielte Massnahmen
Motion Bührer geschlossen werden.» Meine Motion zielt auf die Schlies-
sung einer solchen Lücke ab.
Militärversicherungsgesetz. Revision Finanziell sind keine grossen Belastungen zu erwarten. Die
Loi sur l'assurance militaire. Révision Statistik der Militärversicherung weist einen Bestand von
rund 5000 bis 6000 Invalidenrentnern auf. Davon sind etwa
ein Viertel Schwerinvalide mit einem Invaliditätsgrad von
über 50 Prozent. Die Verbesserung müsste diese Gruppe der
Schwerinvaliden betreffen.
Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1985 Ich weiss, dass bereits eine Totalrevision des Militärversi-
Nach Artikel 29 des Bundesgesetzes über die Militärversi- cherungsgesetzes ins Auge gefasst wurde. Es scheint aber,
cherung erhalten die Hinterbliebenen eines Militärpatienten dass die Arbeiten dafür noch längere Zeit beanspruchen
nur dann Hinterlassenenrenten, wenn der Tod im Zusam- werden. Ich meine, dass man mit der Verwirklichung des
menhang mit dem versicherten Gesundheitsschaden ein- Anliegens dieser Motion nicht so lange warten sollte. Die
trat. Fehlt ein Zusammenhang, sind die Hinterbliebenen sehr Militärversicherung geniesst heute zu Recht einen guten
oft auf Fürsorgeleistungen angewiesen, da insbesondere Ruf, sowohl was die gesetzlichen Leistungen als auch, was
schwerinvalide Militärpatienten kaum in der Lage waren, die Administration betrifft. Um so stossender wäre es, diese
eine berufliche Vorsorge aufzubauen. Lücke bestehen zu lassen. Die Militärpatienten verdienen in
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung der Bestim- ganz besonderem Masse unsere Sympathie. Sie haben im
mungen des Militärversicherungsgesetzes vorzuschlagen Dienste unserer Landesverteidigung ihre Gesundheit einge-
mit dem Ziel, den Hinterbliebenen von langfristig invaliden •büsst. Nicht nur sie, auch ihre Angehörigen sollten auf
Militärpatienten auch dann Versicherungsleistungen zu- unsere Solidarität zählen dürfen.
kommen zu lassen, wenn der Tod in keinem Zusammen- Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.
hang mit dem versicherten Leiden stand.
Bundesrat Egli: Beim Problem, das die Motion von Frau
Texte de la motion du 20 juin 1985 Bührer aufgreift, handelt es sich um die sogenannte Rever-
Selon l'article 29 de la loi fédérale sur l'assurance militaire, sion, wie es versicherungstechnisch heisst. Es geht darum,
les survivants d'un patient bénéficiant de cette assurance ne ob die Hinterbliebenen eines Versicherten Versicherungslei-
touchent une rente que si le décès est dû à une affection stungen beziehen können, auch wenn der Tod nicht mit
assurée. S'il n'y a pas de relation entre celle-ci et celui-là, les dienstlichen Ursachen zusammenhängt. Die Frage wurde
survivants en sont souvent réduits à des prestations d'assis- schon bei der Beratung des neuen Unfallversicherungsge-
tance, car les militaires malades, surtout les grands inva- setzes geprüft. Die Einführung einer solchen Reversion
lides, n'étaient guère en mesure de s'affilier à une pré- wurde damals aber fallengelassen, und zwar aus folgenden
voyance professionnelle. Gründen: Erstens, weil eine solche Lösung einen Einbruch
Le Conseil fédéral est invité à proposer une modification des in das im Versicherungsrecht bestehende Prinzip der Kau-
dispositions de la loi sur l'assurance militaire, de telle sorte salgebundenheit der Leistungen darstellen würde. Zweitens
que les survivants des grands invalides mentionnés ci-des- wurde auch befürchtet, dass sich eine solche Einführung
70-S
Postulat Cavelty 546 26 septembre 1985
auf der Prämienseite unangenehm auswirken könnte. Auch - die Durchsetzbarkeit allfälliger Massnahmen innert kürze-
stand damals bereits die Inkraftsetzung des Obligatoriums ster Frist, damit die angestrebten Verbesserungen rasch
der zweiten Säule bevor. Man erhoffte sich von diesem eintreten.
Obligatorium eine gewisse Enthärtung der von Ihnen aufge-
worfenen Frage. Texte du postulat du 21 juin 1985
Nun darf nicht übersehen werden, dass das BVG hiereinige Le Conseil fédéral est prié de renoncer à instaurer une
Erleichterungen gebracht hat, die nach dieser Richtung interdiction absolue des phosphates dans les lessives, inter-
verlaufen, wie Sie sie anstreben. Ich darf auf Artikel 25 diction controversée à divers égards. Il devrait élaborer à la
Absatz 3 der bezüglichen Verordnung 2 verweisen. Dort wird place un programme permettant de lutter efficacement
wörtlich ausgeführt: «Für Versicherte, die zum mindesten 50 contre toutes les causes de l'eutrophisation des eaux. Pour
Prozent invalid sind, aber ausschliesslich eine Invaliden- rétablissement d'un tel programme, il faudra notamment
rente der Unfallversicherung oder der Militärversicherung tenir compte des facteurs suivants:
beziehen, muss die Vorsorgeeinrichtung gleich wie für ihre - résultats d'études et d'expériences scientifiques récentes,
eigenen Leistungsbezüger: faites en Suisse et à l'étranger,
a. die Altersgutschriften weiterführen; - conséquences probables des mesures envisagées et
b. allfällige Freizügigkeitsleistungen überweisen; effets qu'elles pourraient avoir sur l'homme, la nature et
c. gegebenenfalls Hinterlassenen-» - das ist nun wichtig - l'économie,
«oder zusätzliche Invalidenleistungen, für die die Unfallver- - la possibilité d'appliquer les mesures prévues dans les
sicherung oder die Militärversicherung nicht einsteht, er- plus brefs délais afin que l'assainissement souhaité puisse
bringen.» être rapidement obtenu.
Damit ist bereits ein erster wesentlicher Schritt in dieser
Richtung getan. Cavelty: Als das vorliegende Postulat am 21. Juni 1985
Nun möchten wir aber das Problem, das Sie hier im Rahmen eingereicht wurde, war das Phosphatverbot noch nicht
der Militärversicherung aufwerfen, nicht isoliert lösen. Wie erlassen. Es hatte eine Vernehmlassung stattgefunden, die
Sie bereits erwähnt haben, steht das Gesetz über die Militär- eine recht grosse Gegnerschaft aufgezeigt hatte, und zwar
versicherung zurzeit in Revision. Die Arbeiten sind schon nicht nur aus Kreisen der Wirtschaft, sondern auch aus
ziemlich weit fortgeschritten. Zurzeit ist bereits eine Exper- Teilen der Wissenschaft, der Landwirtschaft und zum Teil
tenkommission an der Arbeit, so dass in absehbarer Zeit der auch des Umweltschutzes, wie zum Beispiel mehrere kanto-
Bundesrat einen ersten Entwurf wird überprüfen und in die naler Gewässerschutzämter. Unseres Erachtens hätte es in
Vernehmlassung schicken können. In diesem Rahmen wol- dieser Situation für den Bundesrat ein dringendes Bedürfnis
len wir auch diese Frage prüfen. Wir möchten jetzt dieser sein können - man beachte die höfliche Formulierungl -,
Frage wegen nicht isoliert eine Revision des Militärversiche- vor der Entscheidung auch noch das Parlament anzuhören.
rungsgesetzes vornehmen. In diesem Sinne war das Postulat als echter Entscheidungs-
Darum bitte ich Sie, dass Sie diese Motion in Form eines beitrag gedacht. Leider kam es dann anders, indem der
Postulates an den Bundesrat überweisen. Bundesrat am 3. Juli 1985 das Phosphatverbot erliess. Die
Reaktionen auf dieses Verbot waren entsprechend kontro-
Frau Bührer: Ich bin dankbar für die Antwort des Herrn vers. Überrascht hat die Geschwindigkeit, mit welcher das
Bundesrats. Ich bin mit der Umwandlung einverstanden und Phosphatverbot erlassen und in Kraft gesetzt wurde sowie
verbinde damit die Hoffnung, dass das Anliegen in absehba- vor allem die beschränkte Zulassung von NTA als Ersatz-
rer Zeit behandelt und nicht auf die lange Bank geschoben stoff.
wird. Bekanntlich bewirken Phosphate in den Waschmitteln auf
natürlichem Wege eine Enthärtung des Wassers und eine
Präsident: Wird gegen die Überweisung als Postulat ein Aufweichung des Schmutzes. Wenn man die Phosphate
Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. entzieht, müssen andere Stoffe - eben das berühmte NTA -
zur Enthärtung des Waschwassers beigemengt werden. Das
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
NTA ist ein Produkt der organischen Chemie und damit im
Gegensatz zum Phosphat eine naturfremde Verbindung.
Phosphate sind an sich nicht schädlich und auch nicht
giftig. Sie sind gute Düngemittel für unsere Seen, allerdings
zu gut, indem sie den Algenwuchs dort zu stark fördern. Der
Ersatzstoff NTA hingegen düngt zwar nicht, steht aber min-
destens in grosser Konzentration im Verdacht, gesundheits-
85.528
#ST#
gefährdend, eventuell gar krebserregend zu sein. So wird
Postulat Cavelty nach unserer Information der Staat New York in den näch-
sten Wochen aus diesen Überlegungen ein NTA-Verbot er-
Gewässerüberdüngung. Bekämpfung lassen.
Lutte contre la surcharge Nach Schätzungen des Departementes und des Bundesam-
des eaux en phosphates tes muss im Rahmen der notwendigen Neuentwicklungen
von phosphatfreien Waschmitteln mit Mehrkosten von 15
bis 30 Prozent gerechnet werden. Im Jahre 1984 gaben die
Schweizer etwa 170 Millionen Franken für Waschmittel aus.
Wenn eine Preissteigerung von 15 bis 30 Prozent eintreten
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1985 soll, so macht das immerhin zwischen 25 und 50 Millionen
Franken mehr aus. Wenn dann noch davon auszugehen sein
Der Bundesrat wird eingeladen, von einem unter verschie- wird, dass ungefähr 10 Prozent mehr Waschmittel einge-
denen Gesichtspunkten umstrittenen absoluten Phosphat- setzt werden müssen, um phosphatfrei zur ungefähr glei-
verbot für Waschmittel abzusehen und statt dessen ein chen Wirkung zu gelangen, so erhöhen sich die Mehrkosten
wirksames Programm zur integralen Bekämpfung der durch das Phosphatverbot auf ungefähr 60 bis 75 Millionen
Gewässerüberdüngung aufzustellen. Wegleitend dafür sol- Franken.
len insbesondere sein: Hier erhebt sich die Frage, ob man dieses Geld nicht besser
- die Ergebnisse neuester wissenschaftlicher Untersuchun- für die Fällung von Waschmittelphosphaten in Kläranlagen
gen und Erfahrungen im In- und Ausland; verwenden könnte, denn im Gegensatz zu den Phosphaten
- die Auswirkungen der zu ergreifenden Massnahmen und in der Landwirtschaft, die auf den Wiesen und somit ausser-
allfällige Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft; halb der Klärmöglichkeiten anfallen, fliessen alle Phosphate
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bührer Militärversicherungsgesetz. Revision
Motion Bührer Loi sur l'assurance militaire. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.511
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 545-546
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Pagina
Ref. No 20 013 868
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