Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-486 KI-generiert

Export Risk Guarantees Reform and GATT Compliance

Geschäftsnummer VPB 85-486
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to revise export risk guarantees (ERG) to address the ERG's deficit, promote small and medium-sized enterprises, ensure environmental and development impact assessments for large projects, broaden the ERG commission, and increase transparency. The court reasoned that while the ERG's financial situation is concerning, directly subsidizing exports would violate GATT rules and the principle of self-sustainability. Furthermore, integrating development and environmental concerns into ERG decisions is already addressed by existing laws, and the current commission composition adequately balances stakeholders. Therefore, the court proposed converting parts of the motion into a postulat for further consideration while rejecting aspects that would politicize or undermine the ERG's core function.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Absatz, Art. 23 Absatz, Art. 21 gibt, Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die ERG; Export Risk Guarantees Reform and GATT Compliance: The court reasoned that while the ERG's financial situation is concerning, directly subsidizing exports would violate GATT rules and the principle of self-sustainability. Furthermore, integrating development and environmental concerns into ERG decisions is already addressed by existing laws, and the current commission composition adequately balances stakeholders. Therefore, the court proposed converting parts of the motion into a postulat for further consideration while rejecting aspects that would politicize or undermine the ERG's core function.

Schlagwörter

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Ausfuhrversicherung Umweltrisiko internationales Handelsrecht finanzielles Risiko Haftung des Importeurs verfahrensrechtliche Minimalgarantie im Staatsvertrag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die ERG

Cited to justify the consideration of development policy principles in export guarantee decisions for poorer developing countries.

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Volltext

Motion Renschier 92 N 4 mars 1987

#ST# 85.486 stehen. Zwar verfügt die ERG über umfangreiche Guthaben

aus Schuldenkonsolidierungen in ungefähr derselben Höhe

Motion Renschier wie die Vorschüsse des Bundes. Diese Guthaben sind ange-

sichts der Zahlungsunfähigkeit zahlreicher Länder jedoch

Exportrisikogarantie. Revision als dubios einzustufen und werden nur zum Teil in die ERG-

Garantie contre les risques à l'exportation. Kasse zurückf Messen. Nicht zufällig taucht immer wieder die

Révision Idee einer Umwandlung der Bundesvorschüsse in eigentli-

che Zuschüsse à fonds perdu in der politischen Diskussion

auf. Die Exportsubventionierung widerspricht jedoch den

international festgelegten Gatt-Regeln und dem gesetzlich

verankerten Eigenwirtschaftlichkeitsprinzip bei der ERG

und ist deshalb abzulehnen. Auch die Sorge um unsere

Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 Bundesfinanzen sowie die marktwirtschaftlichen Grund-

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine Revision sätze der Schweiz lassen einer Exportsubventionierung kei-

der Exportrisikogarantie (ERG) einzuleiten und dem Parla- nen Raum. Es ist deshalb nach Mitteln und Wegen zu

ment Anträge zu unterbreiten, um einerseits eine weitere suchen, die ERG-Rechnung wieder ausgeglichen zu gestal-

Belastung des Bundeshaushalts durch die defizitäre Rech- ten und mittelfristig eine Rückzahlung der Vorschüsse an

nung der ERG vorzubeugen und andererseits eine kohä- den Bund zu ermöglichen.

rente Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik der Die Forderung nach einer kohärenten Entwicklungs- und

Schweiz zu gewährleisten. Aussenwirtschaftspolitik geht bereits auf die siebziger Jahre

Unter Wahrung des Eigenwirtschaftlichkeitsprinzips der zurück und hat sich anlässlich der letzten Gesetzesrevision

ERG soll die Revision auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe von 1980 in Artikel 1 Absatz 2 so niedergeschlagen, dass der

namentlich Bund bei Garantien für Exporte in ärmere Entwicklungslän-

-erstens die Ausfuhren von kleineren und mittleren Unter- der die entwicklungspolitischen Grundsätze der Schweiz

nehmen besonders fördern, mitberücksichtigen muss. Trotzdem sind seither weitere

-zweitens bei Grossprojekten ein qualifiziertes Genehmi- Beispiele einer widersprüchlichen Aussenwirtschafts- und

gungsverfahren bezüglich Umweltverträglichkeit und Entwicklungspolitik der Schweiz bekannt geworden, die

entwicklungsfördernde Wirkungen verbindlich vorsehen, letztlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen.

- drittens die Zusammensetzung der ERG-Kommission poli- Arbeitsplatzerhaltung in der Schweiz dank umweltschädi-

tisch auf eine breitere Basis stellen, und genden und sozial fragwürdigen Projekten in den Entwick-

-viertens die Transparenz der ERG in der Oeffentlichkeit lungsländern ist kein tragfähiges Rezept für die Zukunft. Im

verbessern. Rahmen der OECD (DAC-Ausschuss) werden seit einiger

Zeit die Auswirkungen der Exportkredite namentlich in

Texte de la motion du 19 juin 1985 Afrika diskutiert, weil sie den entwicklungspolitischen Priori-

Le Conseil fédéral est chargé d'engager sans tarder une täten öfter entgegengewirkt haben. Die Schweiz sollte den

révision de la garantie contre les risques à l'exportation ersten Ansatz zu einer Harmonisierung von Entwicklungszu-

(GRE) et de soumettre des propositions au Parlement, d'une sammenarbeit und Exportförderung gegenüber der Dritten

part afin d'éviter que de nouvelles charges financières ne Welt weiter ausbauen und die ERG-Rechtsnormen in diesem

viennent grever le budget de la Confédération du fait des Sinne weiterentwickeln.

comptes déficitaires de la GRE et, d'autre part, pour garantir Namentlich kleinere Exporteure beklagen sich immer wie-

que la politique de la Suisse en matière d'aide au développe- der über die Unberechenbarkeit und mangelnde Flexibilität

ment et d'économie extérieure soit cohérente. der ERG. Ganz im Sinne der Förderung der Klein- und

Tout en sauvegardant le principe selon lequel la GRE doit Mittelbetriebe wäre nach Mitteln und Wegen zu suchen,

être financièrement indépendante, cette révision de la loi ou diese Wirtschaftskreise durch ihnen entgegenkommende

des ordonnances devra notamment Regelungen in ihren Exportanstrengungen zu stärken. Zu

- primo, encourager en particulier les exportations des prüfen wäre insbesondere eine Erleichterung des ERG-Ver-

petites et moyennes entreprises; fahrens und eine Begünstigung über die Tarif Struktur.

- secondo, prévoir obligatoirement, lorsqu'il s'agit d'un pro- Die Grossrisiken von wenigen Grossprojekten können die

jet important, une procédure d'approbation sérieuse ERG-Rechnung in ausserordentlichem Masse belasten. Es

concernant l'impact sur l'environnement et les effets favora- drängt sich deshalb auf, dass neben der finanziellen Trag-

bles sur le développement; barkeit des Risikos auch die Umweltverträglichkeit und die

- tertio, élargir l'éventail politique des membres qui compo- entwicklungsfördernde Wirkung des Vorhabens eingehend

sent la commission de la GRE et, geprüft wird. Eine Garantiegewährung sollte z. B. ab 50 Mio.

- quarto, améliorer la transparence de la GRE pour la popu- Franken Garantiesumme nur dann erfolgen, wenn das Bun-

lation. desamt für Umweltschutz und die Direktion für Entwick-

lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe dem Projekt

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Blun- eine Verträglichkeit mit ihren umweit- und entwicklungspoli-

schy, Braunschweig, Bundi, Clivaz, Deneys, Euler, Fank- tischen Grundsätzen bescheinigen. Sollte die Garantie sich

hauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Hubacher, Jaeger, später als notleidend erweisen, so ist der Einschuss öffentli-

Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Ott, Petitpierre, Pitte- cher Mittel wenigstens im Einklang mit den entwicklungs-

loud, Robbiani, Robert, Rubi, Ruffy, Salvioni, Seiler, Stamm und umweltpolitischen Zielsetzungen erfolgt.

Judith, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder (31 ) Die ERG-Kommission ist heute ausschliesslich und paritä-

tisch aus Vertretern der Exportwirtschaft und Verwaltung

Schriftliche Begründung - Développement par écrit zusammengesetzt. Diese Zusammensetzung ist antiquiert

Die finanzielle Entwicklung der ERG droht ausser Kontrolle und wird den Anforderungen an eine zeitgemässe Export-

zu geraten. Die Vorschüsse des Bundes an die ERG sind förderung in all ihren Bezügen nicht mehr gerecht. Vertreter

innert weniger Jahre auf 600 Mio. Franken (Ende 1984) von etablierten, international tätigen privaten Entwicklungs-

angewachsen. Für das Jahr 1985 sind weitere 280 Mio. Fran- und Umweltorganisationen sollten ebensosehr Einsitz erhal-

ken budgetiert, so dass 1986 die Milliardengrenze über- ten wie Vertreter der Arbeitnehmer, deren Präsenz in dieser

schritten werden dürfte. Die Gebührenerhöhung vom Früh- Kommission für eine umfassende Meinungsbildung wichtig

jahr 1985 wird diesen Defizit-Trend nicht umkehren können. ist.

Es darf mit Mehreinnahmen von 40 Mio. Franken im Jahr Rund 80 Prozent der Garantien sind 1984 für Ausfuhren in

gerechnet werden, denen aber Schadenzahlungen im Rah- Entwicklungsländer gewährt worden. Die privaten Entwick-

men von Schuldenkonsolidierungen und politischen Schä- lungs- und Umweltorganisationen haben sich verschiedent-

den allein im Jahre 1984 von 335 Mio. Franken gegenüber- lich bereit erklärt, am Zustandekommen von entwicklungs-

4. März 1987 N 93 Motion Renschier

gerechten ERG-Entscheiden aktiv mitzuwirken. Diese staaten zu verzinsenden Guthaben von 630 Mio. Franken

Bereitschaft verdient wegen den qualifizierten Kenntnissen aus Umschuldungsabkommen gegenüber.

dieser Organisationen eine ernsthafte Prüfung. Möglichkei- Mit der auf den 1. April 1985 in Kraft gesetzten Verordnungs-

ten wären u. a. neben der Einsitznah me in die ERG-Kommis- revision hat der Bundesrat Massnahmen in Richtung der

sion die Institutionalisierung eines Konsultationsverfahrens Wiederherstellung der gesetzlich festgelegten Eigenwirt-

oder die Einrichtung eines Beschwerderechts analog zur schaftlichkeit der ERG ergriffen. Er hat die Währungsgaran-

Regelung in der Umweltschutzgesetzgebung. tie, die der ERG massive und ihrer Natur nach uneinbring-

Die umfangreichen Vorschüsse des Bunds an die ERG rufen bare Verluste gebracht hat, suspendiert und im Hinblick auf

nach mehr Transparenz. Auch die volkswirtschaftliche eine Einnahmenvermehrung die Gebühren um durch-

Bedeutung dieses Instruments braucht wohl kaum zusätz- schnittlich 45 Prozent angehoben. Ergänzende Korrekturen

lich unterstrichen zu werden. Im Rahmen einer detaillierte- werden erforderlich sein, denen aber durch die Gefahr, die

ren Berichterstattung über die Tätigkeit der ERG-Organe negative Risikoselektion zu verstärken und die ERG ihrer

sollte namentlich eine Beurteilung von Grossprojekten ab Wirksamkeit zu berauben, Grenzen gesetzt sind. In diesem

50 Mio. Franken systematisch enthalten sein. Angesichts der Sinne beabsichtigt der Bundesrat, im gegebenen Zeitpunkt,

Ueberschuldung zahlreicher Entwicklungsländer sind auch d.h. wenn die definitiven Verluste aus der nunmehr suspen-

die länderweisen Garantiesummen von öffentlichem Inter- dierten Währungsgarantie absehbar sind, dem Parlament

esse, lässt sich daran doch die Verflechtung der öffentlichen über die Lage Bericht zu erstatten.

Hand mit den Zahlungsproblemen der einzelnen Länder Zum Verhältnis zwischen ERG und Entwicklungspolitik hat

ablesen. sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache

Anfrage Blunschy vom 6. März 1985 eingehend geäussert.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Nach Artikel 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die ERG

vom 17. September 1985 vom 26. September 1958 steht die ERG im Dienst der Schaf-

Der Bundesrat ist sich der unbefriedigenden Finanzlage der fung und Erhaltung von Arbeitsgelegenheiten und der För-

Exportrisikogarantie bewusst. Die massiven Verluste der derung des Aussenhandels. Durch Bundesgesetz vom

ERG seit 1978 sind auf die kumulativen Auswirkungen sich 10. Oktober 1981 wurde Absatz 2 beigefügt, wonach bei

folgender, in ihrem Ausmass unvorhersehbarer Störfaktoren Exporten nach ärmeren Entwicklungsländern die Grund-

zurückzuführen: sätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzube-

- In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre und in den frühen rücksichtigen sind. Die ERG stellt dabei auf die 67 von der

achtziger Jahren resultierten aus dem vom Parlament 1973 OECD als einkommensschwache Entwicklungsländer

beschlossenen Ausbau der Währungsgarantie Kursschäden bezeichneten Staaten ab. Diese Liste wird ergänzt um jene

von 1,2Mrd. Franken. Die laufenden Gebühreneinnahmen Entwicklungsländer, in denen der Bund ein substantielles

reichten zur Deckung dieser Verluste nicht aus; ja es muss- Entwicklungszusammenarbeitsprogramm durchführt. Mit

ten die bis 1981 geäufneten Reserven aufgebraucht und diesem weitergefassten Anwendungsbereich wird den

zudem Bundesvorschüsse gewährt werden. Bis Mitte 1988 Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 2 des ERG-Gesetzes

werden alle Währungsgarantien auslaufen. In jenem Zeit- Rechnung getragen. Der Bundesrat betrachtet es nicht als

punkt wird eine endgültige Uebersicht über diese Sparte der angebracht, diese Bestimmungen auf einen weitergehenden

ERG-Tätigkeit möglich sein. Kreis von Entwicklungsländern auszdehnen. Soweit das

- Seit Beginn der achtziger Jahre hat die Verschuldung der Projektrisiko das Länderrisiko beeinflusst, wird der Projekt-

Entwicklungsländer zum Abschluss zahlreicher Umschul- qualität und -rentabilität besondere Beachtung geschenkt.

dungsabkommen geführt; die ERG verfügt aus derartigen Es ist sichergestellt, dass die an Entwicklungszusammenar-

Abkommen über Guthaben in der Höhe von 630 Mio. Fran- beitsaspekten interessierten Verwaltungsstellen zu Gesu-

ken. Die Schuldnerstaaten sind bis anhin ihren Zahlungsver- chen angehört werden, die die oben erwähnten Länder

pflichtungen im Rahmen der Umschuldungsabkommen in betreffen und von der Projektgrösse her entwicklungsrele-

der Regel nachgekommen. Die Qualität der Guthaben aus vant sind; die entsprechenden Bemühungen werden weiter-

diesen Abkommen ist eng mit dem weiteren Verlauf der geführt.

Weltwirtschaft, insbesondere den Möglichkeiten der ver- Der Bundesrat misst der ERG als Instrument der Exportför-

schuldeten Staaten, ihre Exporteinkünfte zu steigern, ver- derung einen hohen Stellenwert bei. In diesem Sinne sind

bunden. Allfällige Wertberichtigungen könnten nicht in der die mit der Garantiegewährung in Zusammenhang stehen-

Form eines schweizerischen Alleingangs, sondern lediglich den Verfahren administrativ einfach gehalten und zeitlich

im Rahmen eines multilateralen Dialogs stattfinden. möglichst kurz bemessen. Die für ein Garantiegesuch erfor-

- Schliesslich haben im Verlaufe der letzten drei Jahre auch derlichen Angaben beschränken sich auf ein kaum mehr zu

bedeutende politische Schäden die ERG-Rechnung bela- reduzierendes Minimum. Damit wird auch dem Umstand

stet. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf Staaten (z. B. Rechnung getragen, dass der grösste Teil der Gesuche sich

Polen, Nigeria), mit denen wir hoffen, im Rahmen von noch auf kleinere Lieferungen bezieht, die von Klein- und Mittel-

abzuschliessenden Umschuldungsabkommen die Rückzah- betrieben getätigt werden. Der Bundesrat ist grundsätzlich

lungen der vergüteten Schäden vereinbaren zu können. bereit, zu prüfen, ob für die Förderung der Ausfuhren von

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die kleineren und mittleren Unternehmen im Rahmen der ERG

ERG Anfang 1983 im Interesse der Erhaltung der Arbeits- mehr getan werden kann. Er ist sich dabei allerdings

plätze angehalten wurde, ihre Leistungen nicht einzu- bewusst, dass die ERG nicht zu einem aktiven Instrument

schränken und zu verteuern, obwohl sich dies aus reinen der Strukturpolitik umfunktioniert werden kann und auf

Risikogründen hätte rechtfertigen lassen bzw. die Leistun- diesem Wege die Verkaufsanstrengungen kleiner und mitt-

gen durch die massvolle Anhebung der Deckungssätze für lerer Betriebe in risikoreiche Auslandmärkte gelenkt werden

Länder zu verbessern, die mittel- und langfristig als kredit- sollen. Ansonst würden der ERG ohne Zweifel weitere Risi-

würdig eingestuft werden können (vgl. dazu Botschaft über ken erwachsen, was nicht im Sinne der Gesundung der

Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft ERG-Finanzen liegt.

vom 31. Januar 1983, BBI 1983 l 841, und Bundesbeschluss Der Bundesrat trägt den mit der Garantiegewährung für

über zusätzliche Kredite zur Förderung der Beschäftigung Grossprojekte verbundenen Risiken Rechnung, indem er

vom 17. März 1983, BBI 1983 l 1216). jeweils neben dem Länderrisiko das Projektrisiko eingehend

Die Vorschüsse des Bundes, die grössenordnungsmässig abklären lässt. Nach ERG-Verordnung Artikel 23 Absatz 2

dem Nettoverlust aus der Währungsgarantie entsprechen, sind Gesuche von grundsätzlicher Tragweite und solche,

belaufen sich bis Ende Juni 1985 auf 623 Mio. Franken und denen aus anderen Gründen eine besondere Bedeutung

werden sich voraussichtlich weiterhin erhöhen. Sie werden zukommt, dem Bundesrat zum Entscheid vorzulegen. Politi-

von der ERG verzinst. Die zunehmenden Zinsen belasten die sche, entwicklungs- und umweltschutzpolitische Fragen im

ERG-Rechnung in steigendem Masse. Diesen Vorschüssen Zusammenhang mit einem Gesuch können zu diesem Ver-

stehen allerdings die bereits erwähnten, von den Schuldner- fahren Anlass geben. Den interessierten Departementen

Motion Renschier 94 4 mars 1987

wird im Rahmen des ordentlichen Mitberichtsverfahrens im selektiv einsetzen. Die ERG sollte beispielsweise nicht für

Vorfeld des Bundesratsbeschlusses Gelegenkheit geboten, Exporte in die Dritte Welt gewährt werden, die nicht dem

sich zu den sie betreffenden Aspekten des Geschäfts zu Aufbau einer eigenständigen Wirtschaft dienlich sind oder

äussern. Soweit Belange des Umweltschutzes und der sogar diesem Ziel widersprechen. Was die Entwicklungslän-

Entwicklungszusammenarbeit relevant sind, haben somit der in erster Linie benötigen, sind Investitionsgüter, mit

die zuständigen Verwaltungsstellen Gelegenheit zur Mei- denen eine technisch angepasste, umweltverträgliche und

nungsäusserung. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, dieses arbeitsintensive Binnenwirtschaft zur Selbstversorgung der

bewährte Verfahren durch ein anderweitiges Vorgehen zu Bevölkerung entwickelt werden kann.

komplizieren. ERG-Verordnung Artikel 21 gibt der Kommis- Wir wissen, dass bis zum Jahr 2000 in der Dritten Welt über

sion für die ERG zudem die Möglichkeit, Sachverständige 750 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen sind, soll

beizuziehen. die Arbeitslosigkeit weltweit nicht auf Hunderte von Millio-

Die Kommission für die ERG ist paritätisch zusammenge- nen anwachsen. Auch wir haben ein Interesse daran, dass

setzt aus je drei Vertretern des Bundes (Bundesamt für dank der Risikogarantie Exporte für wirtschaftlich unsinnige

AussenWirtschaft, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Projekte nicht mehr gefördert werden, wenn wir nicht noch

Arbeit, Eidgenössische Finanzverwaltung) und verschiede- grössere Verluste bei der ERG und schliesslich auch die

nen Zweigen der Privatwirtschaft. Damit wird sichergestellt, Zahlungsunfähigkeit der Partnerländer wollen. Dies würde

dass die aussenwirtschafts-, finanz- und arbeitsmarktpoliti- letztlich auch bei uns Arbeitsplätze gefährden. Vor allem bei

schen Interessen und die Anliegen der Garantienehmer in Grossprojekten ist das Risiko negativer Folgen sowohl für

gleicher und angemessener Weise gewahrt werden. Die das Entwicklungsland als auch für uns besonders gross. Es

Vertreter des Bundes stellen auch sicher, dass zu Sonder- drängt sich deshalb bei Grossentwicklungsprojekten ein

aspekten, die das Projektrisiko beeinflussen können, die ausgedehntes, detailliertes Genehmigungsverfahren auf. Ich

kompetenten Bundesstellen konsultiert werden, dies auch denke hier beispielsweise an die Grössenordnung von

dann, wenn ein Garantiegesuch nicht durch den Bundesrat 50 Millionen Franken und mehr. Ab dieser Garantiesumme

zu entscheiden ist. Eine weitere Formalisierung dieses Ver- sollten Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und

fahrens würde keine zusätzlichen Vorteile bringen. Der Bun- auch die entwicklungsfördernden Aspekte durch die zustän-

desrat ist der Auffassung, dass mit der bestehenden Zusam- digen Bundesämter genau abgeklärt bzw. auch bescheinigt

mensetzung der ERG-Kommission die relevanten Aspekte werden.

und berechtigten Interessen berücksichtigt sind und sich Damit bin ich beim zweiten Punkt, den der Bundesrat auch

eine Erweiterung der Kommission nicht aufdrängt. als Postulat ablehnt. Der Bundesrat stellt in seiner schriftli-

In Würdigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der ERG chen Beantwortung zwar nicht in Abrede, dass es notwen-

ist sich der Bundesrat der Bedürfnisse nach Transparenz dig sei, gründliche Untersuchungen bei Grossprojekten vor-

bewusst. Die parlamentarischen Kommissionen werden des- zunehmen. Ich frage mich: Wenn der Bundesrat schon mit

halb über alle Aspekte der ERG-Politik eingehend informiert, dem Inhalt meiner Auffassung übereinstimmt, warum dann

so dass sie ihre Kontrolltätigkeit wahrnehmen können. Der nicht diese Auffassung in einer gesetzlichen Norm festhal-

Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Garantienehmer und ten und damit eine klare Regelung für die Zukunft schaffen

das Gebot, die zwischenstaatlichen Beziehungen nicht und nicht nur im Einzelfall diese Prüfungen durchführen?

durch die Bekanntgabe von Länderbeurteilungen unnöti- Wir haben ein sehr typisches Beispiel, wie notwendig solche

gerweise zu belasten, setzen der Publikation von Daten Abklärungen wären. Ich denke an die Zusammenarbeit zwi-

Grenzen. Der Bundesrat ist aber bereit zu prüfen, ob die in schen der Schweiz und Aegypten im Bereich der friedlichen

den letzten Jahren bereits erweiterte Berichterstattung zum Verwendung der Kernenergie. Wegen Tschernobyl ist diese

Jahresergebnis der ERG im Sinne des Motionärs noch aus- Zusammenarbeit nun aufs Eis gelegt; zum Glück. Aber es ist

gedehnt werden kann. ein typischer Fall, bei dem man feststellen konnte, dass

keine seriösen Abklärungen getroffen wurden. Obwohl die-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates ses Zusammenarbeitsprojekt vorderhand nicht zustande

Déclaration écrite du Conseil fédéral kommt, haben wir dennoch seit Mai 1985 schweizerischen

• Der Bundesrat empfiehlt, die Anträge der Motion, die sich Exporteuren Exportrisikogarantien in der Grössenordnung

auf die finanzielle Sanierung der ERG-Rechnung, auf die von 150 Millionen Franken gewährt, und zwar für das Atom-

Förderung mittlerer und kleinerer Exportunternehmen und kraftwerk El Daaba in Aegypten, das als Einzelprojekt zum

die Transparenz der ERG-Berichterstattung beziehen, in ein ägyptischen Riesenprojekt für die Kernkraftwerke gedacht

Postulat umzuwandeln und die übrigen Anträge der Motion ist, einem Riesenprojekt mit insgesamt 36 Milliarden Dollar

abzulehnen. Kosten. Die Weltbank beteiligt sich nicht daran, weil sie die

entwicklungs- und umweltpolitischen Folgen nicht als posi-

Renschier: Es war vorauszusehen, dass der Bundesrat mei- tiv beurteilt. Ich sehe nicht ein, weshalb wir in diesem

nen Vorstoss nicht als Motion, sondern nur als Postulat speziellen Fall gleichwohl grosszügig die Exportrisikogaran-

entgegennimmt; denn verbindliche Aufträge akzeptiert der tie gewährt haben.

Bundesrat meistens nur dann, wenn die vorgeschlagenen Der dritte Punkt, den der Bundesrat ablehnt, betrifft die

Massnahmen sich mit seinen eigenen Absichten decken, Erweiterung der ERG-Kommission. Schon wiederholt haben

und das trifft bei meiner Motion offensichtlich nicht zu. private Entwicklungsorganisationen-leider immer erfolglos

Bedauerlich finde ich aber, dass der Bundesrat von den - das Begehren auf Einbezug in die ERG-Kommission

sechs materiellen Punkten meiner Motion nur gerade die gestellt. Auch ich habe bei der Revision des Gesetzes im

Hälfte - und diese teilweise noch unter Vorbehalt - in der Jahre 1980 einen entsprechenden Antrag eingereicht. Er

Form des Postulates zur Prüfung entgegennehmen will. wurde leider ebenfalls abgelehnt.

Ich beantrage dem Rat, dass die Motion integral mit allen Die Bundesvorschüsse an die ERG nehmen dauernd zu.

sechs Punkten als Postulat zu überweisen sei. Ende 1986 betrugen sie bereits 944 Millionen Franken. Ende

Der erste vom Bundesrat abgelehnte Punkt betrifft die Kohä- 1985 waren es noch 744 Millionen und Ende 1984 585 Millio-

renz zwischen Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik. nen Franken. Wir haben also in den letzten drei Jahren von

Es ist schlicht unverständlich, dass der Bundesrat die Jahr zu Jahr eine Steigerung zwischen 150 und 200 Millio-

Exportrisikogarantie nicht als Instrument der Koordination nen Franken zu verzeichnen. Ich mache jede Wette, dass

zwischen Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik ein- Ende dieses Jahres die Bevorschussung durch den Bund

setzen will. Angesichts der enormen Verschuldung der die Ein-Milliarden-Grenze überschreiten wird. Bei derartigen

Entwicklungsländer in der Grössenordnung von bereits Summen halte ich es für dringend erforderlich, dass mehr

über 1000 Milliarden Dollar scheint es notwendig zu sein, Transparenz in die Handhabung dieses Instrumentes

dass die Entwicklungsländer ihre Importe auf entwicklungs- kommt. Mehr Transparenz heisst in diesem konkreten Fall,

politisch relevante Güter beschränken. Wir können dazu dass die ERG-Kommission auf eine breitere Basis gestellt

einen Beitrag leisten, indem wir die Exportrisikogarantie werden muss.

4. März 1987 N 95 Motion Renschier

Neben Entwicklungs- und Umweltschutzorganisationen chologischen Seite her nicht zu einer Stärkung des Selbst-

sind nach meiner Meinung auch die Gewerkschaften mitein- behauptungswillens führt. Die Möglichkeit, diese Risiken

zubeziehen; denn ohne die Gewerkschaften lassen sich abzuwälzen und Subventionen zu beziehen, ist keine erfreu-

nach meiner Auffassung die arbeitspolitischen Interessen liche Zukunftshoffnung.»

nicht genau abklären und sicherstellen, und ohne Entwick- Auch Herr Früh äusserte sich dahingehend, dass eine staat-

lungs- und Umweltschutzorganisationen können auch die liche Kreditgarantie denkbar schlecht in unsere Wirtschafts-

entwicklungspolitischen und ökologischen Aspekte nicht ordnung passe, und dass sich die Interessenten natürlich

genügend zum Tragen kommen. überall melden würden, wo Geld angeboten werde.

Ich bitte Sie, die Motion in ihrer Gesamtheit - das heisst alle Ich komme zum Schluss. Ich sehe nicht ein, weshalb Sie bei

sechs Punkte und nicht nur drei - als Postulat zu über- der ERG nicht gleich argumentieren wie bei der IRG. Ich

weisen. glaube, es war Herr Schule, der gesagt hat, bei der ERG sei

selbstverständlich etwas anderes versichert, weil ja die poli-

Herczog: Ich bitte Sie im Namen der PdA/PSA/POCH-Frak- tischen Risiken nicht einkalkulierbar seien. Wenn diese

tion, diesen Vorstoss von Herrn Renschier integral als Unternehmen derart weitsichtig sind, dass sie die Innovatio-

Postulat zu überweisen. nen abschätzen können, sind sie doch auch in der Lage, die

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass öffentliche Sub- politischen Risiken abzuschätzen.

ventionen für die Exportförderung unangebracht sind. Die Ich bitte Sie, zumindest das Postulat zu überweisen und mit

ERG ist aus verschiedenen Gründen seit langem ein Politi- der Zeit dann die ERG zu modifizieren.

kurri, einmal wegen der Defizite, die entstanden sind,

obwohl man schon lange Eigenwirtschaftlichkeit fordert. Spalti: Ich spreche im Namen der Fraktion der Freisinnig-

Auf diese finanziellen Aspekte möchte ich nicht mehr einge- demokratischen Partei zu dieser Motion Renschier.

hen. Ich möchte mich nur noch zu entwicklungs- und ord- Die ERG ist für die Exportindustrie und vor allem für die

nungspolitischen Aspekten äussern. Letzterer wird ja - Maschinenindustrie, die etwa 75 Prozent der gewährten

namentlich von Wirtschaftsseite her- häufig beschworen. Garantien bezieht, im internationalen Konkurrenzkampf von

Die Subventionierung der Exportförderung - ich habe das in entscheidender Bedeutung. Wir stehen heute international

meinem Votum im Zusammenhang mit dem Aussenwirt- vor der Situation - und daran hat sich seit der Beantwortung

schaftsbericht ebenfalls betont - geschieht natürlich nicht der Motion an sich nichts geändert -, dass für den Erhalt

nur in unserem Land. Man steht selbstverständlich unter eines Auftrages, und damit für die Beschäftigungslage der

Konkurrenzdruck. Aber das heisst noch lange nicht, dass Unternehmungen, sehr oft die Kreditkonditionen von grös-

man deswegen alle entwicklungs- und umweltpolitischen serer Bedeutung sind als die eigentliche technologische

Grundsätze, die teilweise auch rechtlich verbrieft sind, über Leistung. Viele Staaten - beispielsweise Frankreich -

Bord werfen muss. Ich erinnere Sie zum Beispiel an das gewähren ihren Firmen langfristige Kredite, also soge-

Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusam- nannte «soft loans», welche zu niedrigsten Zinsen und mit

menarbeit und humanitäre Hilfe, Artikel 2, wo es klar heisst, Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren ausgegeben werden. Sehr

dass die Kooperation mit der Dritten Welt auf die gegensei- oft sind diese Kredite noch während der ersten 10 Jahre

tige Achtung der Rechte und Interessen der Partner auszu- rückzahlungsfrei.

richten sei. Die Entwicklungsländer haben also Anspruch Es besteht im internationalen Wettbewerb - leider, muss

auf wirtschaftspolitische Autonomie. man sagen - ein eigentliches Kreditwettrennen. Unsere

Ich habe in der Eintretensdebatte zum AWB erwähnt, dass Exportindustrie kann nicht über solche Konditionen im

die DAC-also die Entwicklungskommission derOECD-die internationalen Wettbewerb verfügen. Sie hat übrigens auch

Erhöhung der Mindestgeschenkelemente im Zusammen- nie subventionierte Kredite verlangt und wird es hoffentlich

hang mit dieser Exportsubventionierung diskutiert. Was auch nicht tun. Um so mehr ist sie aber darauf angewiesen,

aber geschieht hier? Bei uns werden derartige Projekte - dass die ERG als das einzige direkte Exportförderungsin-

darauf bezieht sich die Interpellation Uchtenhagen, Kohle- strument im Sinne ihrer Zielsetzung erhalten und einiger-

kraftwerk Marmara in der Türkei - telquel ohne politische massen konkurrenzfähig ausgestaltet bleibt. Das Ziel der

Bedenken subventioniert. Meiner Ansicht nach ist die Ant- ERG ist eindeutig die Schaffung und Erhaltung - wie es im

wort des Bundesrates auf die Interpellation Uchtenhagen Gesetzestext steht-von Arbeitsgelegenheiten und die För-

eine kleinere Katastrophe. Es genügt doch nicht zu sagen, derung des Aussenhandels. Jede Verwässerung oder

die Türkei sei halt nicht so ein armes Land, und bürokratisch Zweckentfremdung reduziert zwangsläufig ihren Wert.

darauf hinzuweisen, welches die entwicklungspolitischen Die Konkurrenzfähigkeit unserer ERG ist begrenzt; das wis-

Zielsetzungen der Schweiz sind! Aber Frau Uchtenhagen sen wir. Der schweizerische Exporteur zahlt Prämien, die zu

wird sicher noch auf diese Interpellation zurückkommen. den höchsten gehören, seit am 1. April 1985 eine Gebühre-

Nun zum ordnungspolitischen Punkt bei der ERG. Das ord- nerhöhung von durchschnittlich 45 Prozent in Kraft getreten

nungspolitische Gewissen der Wirtschaftskreise im Parla- ist. Die Deckungssätze - sie betragen im Mittel deutlich

ment kommt vor allem dann zum Ausdruck, wenn es ihnen weniger als 80 Prozent - liegen unterhalb dem international

nützt. Ich erinnere Sie daran: Die ERG wurde 1934 zur üblichen Niveau. Der Exporteur trägt ein hohes Eigenrisiko.

Krisenbekämpfung eingeführt und hatte eine ganz Der Deckungsumfang ist auch eingeschränkter als bei vie-

bestimmte Stossrichtung. Sie erinnern sich vielleicht, dass len ausländischen Lösungen. Und das Verhältnis zwischen

wir in diesem Parlament vor noch nicht allzu langer Zeit eine Kosten und Leistungen liegt unter dem internationalen

andere Risikogarantie diskutiert haben, die nicht mit E, Durchschnitt. Das ist keine Kritik, sondern eine Feststellung.

sondern mit l anfängt. Damals wimmelte es nur so von Die Industrie hat diese Lösung akzeptiert. Sie ist damit alles

ordnungspolitischen Bedenken gegen diese Risikogarantie. andere als ein überrissenes Instrument der Exportförderung

Ich will hier nochmals ein paar Muster aus dieser Debatte in in einem Land, das immerhin gut 4 von 10 Franken im

Erinnerung rufen. Ausland verdient. Sie darf deshalb auch nicht mit zusätzli-

So argumentierte damals zum Beispiel der Vertreter der chen Zielsetzungen verwässert und vor allem nicht für

freisinnigen Fraktion, Herr Villiger, ganz vehement gegen besondere entwicklungspolitische Anliegen verwendet

die IRQ: «Durch Versicherung wird das unternehmerische werden.

Risiko vermindert. Das scheint mir ordnungspolitisch frag- Kurz zu den einzelnen Forderungen der Motion:

würdig. Das unternehmerische Risiko ist eine der Säulen der 1. Die Finanzlage der ERG hat sich tatsächlich seit 1978

Marktwirtschaft. Das führt» - so hat Herr Villiger wörtlich entscheidend verschlechtert, nachdem sie vorher rund

ausgeführt- «doch zum klassischen Fall der Sozialisierung 40Jahre selbsttragend war. Die per I.April 1985 erfolgte

der Verluste bei Privatisierung der Gewinne.» Gebührenerhöhung und die Suspendierung der Währungs-

In der gleichen Debatte hat Herr Allenspach ausgeführt: garantie zeigen, dass man an der festgelegten und grund-

«Die Erfahrung zeigt deutlich, dass die Uebernahme unter- sätzlich nicht bestrittenen Eigenwirtschaftlichkeit im Prinzip

nehmerischer Risiken durch den Staat schon von der psy- festhalten will. Die Gebührenordnung bzw. die Erhöhung

Motion Renschier 96 4 mars 1987

der Prämien hat aber die negative Risikoselektion ver- En ce qui concerne l'environnement, les demandes de

schärft, was sich logischerweise auf die Finanzlage aus- garanties qui ont portée de principe ou qui revêtent une

wirkt. importance particulière sont soumises au Conseil fédéral en

2. Es ist nicht richtig, dass die kleinen und mittleren Firmen tant que telles et elles font l'objet d'un examen extrêmement

in der ERG benachteiligt sind. Die ERG ist bezüglich Firmen- minutieux. J'en parle d'expériences de membres du gouver-

grösse neutral, und sie arbeitet- das ist positiv- rasch und nement fédéral, n'ayant pas la charge de ces problèmes, et

unbürokratisch. Es ist eben so, dass die kleinen und mittle- elles font état des différentes opinions que les départements

ren Firmen wesentlich weniger in risikobehaftete Ländern peuvent faire valoir en cette matière.

liefern, so dass auch die ERG wesentlich weniger angerufen Je constate que la garantie des risques à l'exportation est un

wird. Bei Grossaufträgen profitieren schliesslich in der instrument de maintien et de développement des possibili-

Regel eine Vielzahl von kleinen und mittleren Firmen von tés de travail, de promotion du commerce extérieur, mais

der ERG. Man kann davon ausgehen, dass bei der Netto- pas à n'importe quel prix. Heureusement, les règles endigu-

wertschöpfung von Grossaufträgen etwa 40 Prozent beim ant l'application de cette GRE sont déjà rigoureuses et

Erstauftraggeber bleiben und etwa 60 Prozent an andere, sévères. Le risque pays, le cas échéant le risque projet, sont

also mittlere und kleine Firmen, weitergehen. pris en considération par la commission spéciale. Il arrive,

3. Grossrisiken werden von der ERG-Kommission ganz de surcroît, que des exportateurs suisses participent, en tant

besonders geprüft, wobei heute schon das Bawi seinen que sous-traitants, à ces programmes et ne connaissent pas

Entwicklungsdienst beizieht und auch die Direktion für à fond le contexte dans lequel ils sont engagés, ce qui exclut

Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe regel- évidemment toute possibilité d'influence de leur part. De

mässig involviert ist. Beim Export in ärmere Länder sind seit plus, des exportateurs suisses sont très souvent en concur-

der Gesetzesrevision im Februar 1981 auch die Grundsätze rence avec des fournisseurs de pays tiers, qui bénéficient de

der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichti- conditions d'appui et d'encadrement autrement plus déter-

gen. Die ERG ist das einzige Instrument, die einzige Risiko- minées et amples que les nôtres. Nous n'avons pas le droit

garantie, die eine solche Ausweitung des Zweckartikels d'ajouter encore-ayant pris les précautions élémentaires -

überhaupt kennt. Da muss man sich doch die Frage stellen: aux difficultés de cette concurrence.

Braucht es noch zusätzliche entwicklungs- und umweltpoli- Quant à l'élargissement de la Commission de la GRE, deu-

tische Einflüsse? xième point sur lequel nous ne sommes pas d'accord avec

4. Es braucht deshalb - sofern man die ERG-Entscheide M. Renschler, je constate que cette commission est pari-

nicht zunehmend politisieren will -, auch keine andere als taire: trois représentants de l'administration, trois de l'éco-

die paritätische Zusammensetzung der ERG-Kommission nomie privée. Sa composition garantit la sauvegarde des

aus Vertretern des Bundes und der Wirtschaft. intérêts de l'économie extérieure, des finances, de la promo-

Zum Schluss die Transparenz (das ist ja ein Modewort tion de l'emploi et du preneur de garantie, ce qui est l'aspect

unserer Zeit): Die Kontrolle durch die parlamentarischen déterminant à prendre en considération.

Kommissionen ist voll gewährleistet. Das sagt übrigens zu Elargir la commission ne s'impose pas pour au moins quatre

Recht auch der Bundesrat in seiner Antwort, die im übrigen raisons. D'abord, la composition actuelle a incontestable-

- wie uns scheint - klar und kompetent ist. ment fait ses preuves, notamment en tenant compte de tous

Wir sind also der Meinung, dass dem Antrag des Bundesra- les intérêts déterminants et justifiés. Ensuite, l'élargisse-

tes, wie er die Motion Renschier behandeln will, Folge ment, s'il devait être envisagé, pourrait être alors revendiqué

gegeben werden sollte. à bon droit par un nombre considérable d'autres milieux et

transformer cette commission efficace et essentielle, cette

M. Delamuraz, conseiller fédéral: L'instrument de la garan- commission clef, en un vaste prétoire naturellement plus

tie des risques à l'exportation n'est pas immuable. Il a été à lent et plus empêtré dans son pouvoir de décision. L'élargis-

plusieurs reprises modifié, adapté à des conditions techni- sement signifie une réduction de l'efficacité, une réduction

ques qui pouvaient évoluer et, compte tenu de la situation de la flexibilité nécessaire de cet organe.

actuelle et des expériences faites, nous sommes bien Voilà ce qui me paraît ne pas devoir faire matière à postulat,

décidés à poursuivre ce processus continu de transforma- alors que sur les autres points nous sommes d'accord avec

tion. Il est vraisemblable qu'au vu de l'engagement financier le sens que M. Renschler donne à sa démarche.

qu'il représente maintenant pour la Confédération des modi-

fications seront introduites sous peu à son fonctionnement. Le président: Nous allons passer au vote. Je vous rappelle

Dans cet esprit, nous acceptons, sous la forme de postulat, que le Conseil fédéral recommande de transformer en pos-

l'essentiel de la proposition que nous a faite M. Renschler tulat les points de la motion se référant à l'assainissement

dans sa motion et nous ne changeons pas d'idée sur les financier, à la promotion des exportations des petites et

points que nous avons signalés, à savoir l'assainissement moyennes entreprises et à la transparence des rapports de

financier, la promotion des exportations des petites et la GRE et de refuser les autres. M. Renschler est d'accord

moyennes entreprises, cette fameuse transparence des rap- avec la transformation de la motion en postulat, mais il

ports de la garantie des risques à l'exportation. Nous allons entend faire adopter l'intégralité de la motion en tant que

de l'avant. , postulat.

En revanche, nous ne pouvons pas accepter la forme adou-

cie même du postulat pour deux points et je persiste à Abstimmung - Vote

maintenir cette opinion du Conseil fédéral, même après les

propos que deux des honorables préopinants ont tenus à Für den Antrag Renschler 35 Stimmen

cette tribune. Für den Antrag des Bundesrates 64 Stimmen

Je voudrais tout d'abord rappeler que, en ce qui concerne

les projets importants, l'examen obligatoire sur le dévelop-

pement et les impacts sur l'environnement est de règle.

Selon l'article premier de la loi, s'agissant d'exportations

vers les pays en développement les plus défavorisés, «il sera

tenu compte des principes fondamentaux de la politique

suisse en matière d'aide au développement». La GRE s'en

réfère. Ainsi, aux 67 Etats qualifiés par l'OCDE de pays en

développement à faible revenu, s'ajoutent ceux qui bénéfi-

cient d'un programme suisse de coopération. La liste nous

paraît complète et le Conseil fédéral ne voit pas l'opportu-

nité d'y ajouter encore, d'où le refus de cette motion sur ce

point.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Renschler Exportrisikogarantie. Revision

Motion Renschler Garantie contre les risques à l'exportation. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.486

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1987 - 16:00

Date

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Seite 92-96

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Ref. No 20 015 147

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