Export Risk Guarantees Reform and GATT Compliance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to revise export risk guarantees (ERG) to address the ERG's deficit, promote small and medium-sized enterprises, ensure environmental and development impact assessments for large projects, broaden the ERG commission, and increase transparency. The court reasoned that while the ERG's financial situation is concerning, directly subsidizing exports would violate GATT rules and the principle of self-sustainability. Furthermore, integrating development and environmental concerns into ERG decisions is already addressed by existing laws, and the current commission composition adequately balances stakeholders. Therefore, the court proposed converting parts of the motion into a postulat for further consideration while rejecting aspects that would politicize or undermine the ERG's core function.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Absatz, Art. 23 Absatz, Art. 21 gibt, Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die ERG; Export Risk Guarantees Reform and GATT Compliance: The court reasoned that while the ERG's financial situation is concerning, directly subsidizing exports would violate GATT rules and the principle of self-sustainability. Furthermore, integrating development and environmental concerns into ERG decisions is already addressed by existing laws, and the current commission composition adequately balances stakeholders. Therefore, the court proposed converting parts of the motion into a postulat for further consideration while rejecting aspects that would politicize or undermine the ERG's core function.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to justify the consideration of development policy principles in export guarantee decisions for poorer developing countries.
Volltext
Motion Renschier 92 N 4 mars 1987
#ST# 85.486 stehen. Zwar verfügt die ERG über umfangreiche Guthaben
aus Schuldenkonsolidierungen in ungefähr derselben Höhe
Motion Renschier wie die Vorschüsse des Bundes. Diese Guthaben sind ange-
sichts der Zahlungsunfähigkeit zahlreicher Länder jedoch
Exportrisikogarantie. Revision als dubios einzustufen und werden nur zum Teil in die ERG-
Garantie contre les risques à l'exportation. Kasse zurückf Messen. Nicht zufällig taucht immer wieder die
Révision Idee einer Umwandlung der Bundesvorschüsse in eigentli-
che Zuschüsse à fonds perdu in der politischen Diskussion
auf. Die Exportsubventionierung widerspricht jedoch den
international festgelegten Gatt-Regeln und dem gesetzlich
verankerten Eigenwirtschaftlichkeitsprinzip bei der ERG
und ist deshalb abzulehnen. Auch die Sorge um unsere
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 Bundesfinanzen sowie die marktwirtschaftlichen Grund-
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine Revision sätze der Schweiz lassen einer Exportsubventionierung kei-
der Exportrisikogarantie (ERG) einzuleiten und dem Parla- nen Raum. Es ist deshalb nach Mitteln und Wegen zu
ment Anträge zu unterbreiten, um einerseits eine weitere suchen, die ERG-Rechnung wieder ausgeglichen zu gestal-
Belastung des Bundeshaushalts durch die defizitäre Rech- ten und mittelfristig eine Rückzahlung der Vorschüsse an
nung der ERG vorzubeugen und andererseits eine kohä- den Bund zu ermöglichen.
rente Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik der Die Forderung nach einer kohärenten Entwicklungs- und
Schweiz zu gewährleisten. Aussenwirtschaftspolitik geht bereits auf die siebziger Jahre
Unter Wahrung des Eigenwirtschaftlichkeitsprinzips der zurück und hat sich anlässlich der letzten Gesetzesrevision
ERG soll die Revision auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe von 1980 in Artikel 1 Absatz 2 so niedergeschlagen, dass der
namentlich Bund bei Garantien für Exporte in ärmere Entwicklungslän-
-erstens die Ausfuhren von kleineren und mittleren Unter- der die entwicklungspolitischen Grundsätze der Schweiz
nehmen besonders fördern, mitberücksichtigen muss. Trotzdem sind seither weitere
-zweitens bei Grossprojekten ein qualifiziertes Genehmi- Beispiele einer widersprüchlichen Aussenwirtschafts- und
gungsverfahren bezüglich Umweltverträglichkeit und Entwicklungspolitik der Schweiz bekannt geworden, die
entwicklungsfördernde Wirkungen verbindlich vorsehen, letztlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen.
- drittens die Zusammensetzung der ERG-Kommission poli- Arbeitsplatzerhaltung in der Schweiz dank umweltschädi-
tisch auf eine breitere Basis stellen, und genden und sozial fragwürdigen Projekten in den Entwick-
-viertens die Transparenz der ERG in der Oeffentlichkeit lungsländern ist kein tragfähiges Rezept für die Zukunft. Im
verbessern. Rahmen der OECD (DAC-Ausschuss) werden seit einiger
Zeit die Auswirkungen der Exportkredite namentlich in
Texte de la motion du 19 juin 1985 Afrika diskutiert, weil sie den entwicklungspolitischen Priori-
Le Conseil fédéral est chargé d'engager sans tarder une täten öfter entgegengewirkt haben. Die Schweiz sollte den
révision de la garantie contre les risques à l'exportation ersten Ansatz zu einer Harmonisierung von Entwicklungszu-
(GRE) et de soumettre des propositions au Parlement, d'une sammenarbeit und Exportförderung gegenüber der Dritten
part afin d'éviter que de nouvelles charges financières ne Welt weiter ausbauen und die ERG-Rechtsnormen in diesem
viennent grever le budget de la Confédération du fait des Sinne weiterentwickeln.
comptes déficitaires de la GRE et, d'autre part, pour garantir Namentlich kleinere Exporteure beklagen sich immer wie-
que la politique de la Suisse en matière d'aide au développe- der über die Unberechenbarkeit und mangelnde Flexibilität
ment et d'économie extérieure soit cohérente. der ERG. Ganz im Sinne der Förderung der Klein- und
Tout en sauvegardant le principe selon lequel la GRE doit Mittelbetriebe wäre nach Mitteln und Wegen zu suchen,
être financièrement indépendante, cette révision de la loi ou diese Wirtschaftskreise durch ihnen entgegenkommende
des ordonnances devra notamment Regelungen in ihren Exportanstrengungen zu stärken. Zu
- primo, encourager en particulier les exportations des prüfen wäre insbesondere eine Erleichterung des ERG-Ver-
petites et moyennes entreprises; fahrens und eine Begünstigung über die Tarif Struktur.
- secondo, prévoir obligatoirement, lorsqu'il s'agit d'un pro- Die Grossrisiken von wenigen Grossprojekten können die
jet important, une procédure d'approbation sérieuse ERG-Rechnung in ausserordentlichem Masse belasten. Es
concernant l'impact sur l'environnement et les effets favora- drängt sich deshalb auf, dass neben der finanziellen Trag-
bles sur le développement; barkeit des Risikos auch die Umweltverträglichkeit und die
- tertio, élargir l'éventail politique des membres qui compo- entwicklungsfördernde Wirkung des Vorhabens eingehend
sent la commission de la GRE et, geprüft wird. Eine Garantiegewährung sollte z. B. ab 50 Mio.
- quarto, améliorer la transparence de la GRE pour la popu- Franken Garantiesumme nur dann erfolgen, wenn das Bun-
lation. desamt für Umweltschutz und die Direktion für Entwick-
lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe dem Projekt
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Blun- eine Verträglichkeit mit ihren umweit- und entwicklungspoli-
schy, Braunschweig, Bundi, Clivaz, Deneys, Euler, Fank- tischen Grundsätzen bescheinigen. Sollte die Garantie sich
hauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Hubacher, Jaeger, später als notleidend erweisen, so ist der Einschuss öffentli-
Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Ott, Petitpierre, Pitte- cher Mittel wenigstens im Einklang mit den entwicklungs-
loud, Robbiani, Robert, Rubi, Ruffy, Salvioni, Seiler, Stamm und umweltpolitischen Zielsetzungen erfolgt.
Judith, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder (31 ) Die ERG-Kommission ist heute ausschliesslich und paritä-
tisch aus Vertretern der Exportwirtschaft und Verwaltung
Schriftliche Begründung - Développement par écrit zusammengesetzt. Diese Zusammensetzung ist antiquiert
Die finanzielle Entwicklung der ERG droht ausser Kontrolle und wird den Anforderungen an eine zeitgemässe Export-
zu geraten. Die Vorschüsse des Bundes an die ERG sind förderung in all ihren Bezügen nicht mehr gerecht. Vertreter
innert weniger Jahre auf 600 Mio. Franken (Ende 1984) von etablierten, international tätigen privaten Entwicklungs-
angewachsen. Für das Jahr 1985 sind weitere 280 Mio. Fran- und Umweltorganisationen sollten ebensosehr Einsitz erhal-
ken budgetiert, so dass 1986 die Milliardengrenze über- ten wie Vertreter der Arbeitnehmer, deren Präsenz in dieser
schritten werden dürfte. Die Gebührenerhöhung vom Früh- Kommission für eine umfassende Meinungsbildung wichtig
jahr 1985 wird diesen Defizit-Trend nicht umkehren können. ist.
Es darf mit Mehreinnahmen von 40 Mio. Franken im Jahr Rund 80 Prozent der Garantien sind 1984 für Ausfuhren in
gerechnet werden, denen aber Schadenzahlungen im Rah- Entwicklungsländer gewährt worden. Die privaten Entwick-
men von Schuldenkonsolidierungen und politischen Schä- lungs- und Umweltorganisationen haben sich verschiedent-
den allein im Jahre 1984 von 335 Mio. Franken gegenüber- lich bereit erklärt, am Zustandekommen von entwicklungs-
4. März 1987 N 93 Motion Renschier
gerechten ERG-Entscheiden aktiv mitzuwirken. Diese staaten zu verzinsenden Guthaben von 630 Mio. Franken
Bereitschaft verdient wegen den qualifizierten Kenntnissen aus Umschuldungsabkommen gegenüber.
dieser Organisationen eine ernsthafte Prüfung. Möglichkei- Mit der auf den 1. April 1985 in Kraft gesetzten Verordnungs-
ten wären u. a. neben der Einsitznah me in die ERG-Kommis- revision hat der Bundesrat Massnahmen in Richtung der
sion die Institutionalisierung eines Konsultationsverfahrens Wiederherstellung der gesetzlich festgelegten Eigenwirt-
oder die Einrichtung eines Beschwerderechts analog zur schaftlichkeit der ERG ergriffen. Er hat die Währungsgaran-
Regelung in der Umweltschutzgesetzgebung. tie, die der ERG massive und ihrer Natur nach uneinbring-
Die umfangreichen Vorschüsse des Bunds an die ERG rufen bare Verluste gebracht hat, suspendiert und im Hinblick auf
nach mehr Transparenz. Auch die volkswirtschaftliche eine Einnahmenvermehrung die Gebühren um durch-
Bedeutung dieses Instruments braucht wohl kaum zusätz- schnittlich 45 Prozent angehoben. Ergänzende Korrekturen
lich unterstrichen zu werden. Im Rahmen einer detaillierte- werden erforderlich sein, denen aber durch die Gefahr, die
ren Berichterstattung über die Tätigkeit der ERG-Organe negative Risikoselektion zu verstärken und die ERG ihrer
sollte namentlich eine Beurteilung von Grossprojekten ab Wirksamkeit zu berauben, Grenzen gesetzt sind. In diesem
50 Mio. Franken systematisch enthalten sein. Angesichts der Sinne beabsichtigt der Bundesrat, im gegebenen Zeitpunkt,
Ueberschuldung zahlreicher Entwicklungsländer sind auch d.h. wenn die definitiven Verluste aus der nunmehr suspen-
die länderweisen Garantiesummen von öffentlichem Inter- dierten Währungsgarantie absehbar sind, dem Parlament
esse, lässt sich daran doch die Verflechtung der öffentlichen über die Lage Bericht zu erstatten.
Hand mit den Zahlungsproblemen der einzelnen Länder Zum Verhältnis zwischen ERG und Entwicklungspolitik hat
ablesen. sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache
Anfrage Blunschy vom 6. März 1985 eingehend geäussert.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Nach Artikel 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die ERG
vom 17. September 1985 vom 26. September 1958 steht die ERG im Dienst der Schaf-
Der Bundesrat ist sich der unbefriedigenden Finanzlage der fung und Erhaltung von Arbeitsgelegenheiten und der För-
Exportrisikogarantie bewusst. Die massiven Verluste der derung des Aussenhandels. Durch Bundesgesetz vom
ERG seit 1978 sind auf die kumulativen Auswirkungen sich 10. Oktober 1981 wurde Absatz 2 beigefügt, wonach bei
folgender, in ihrem Ausmass unvorhersehbarer Störfaktoren Exporten nach ärmeren Entwicklungsländern die Grund-
zurückzuführen: sätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzube-
- In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre und in den frühen rücksichtigen sind. Die ERG stellt dabei auf die 67 von der
achtziger Jahren resultierten aus dem vom Parlament 1973 OECD als einkommensschwache Entwicklungsländer
beschlossenen Ausbau der Währungsgarantie Kursschäden bezeichneten Staaten ab. Diese Liste wird ergänzt um jene
von 1,2Mrd. Franken. Die laufenden Gebühreneinnahmen Entwicklungsländer, in denen der Bund ein substantielles
reichten zur Deckung dieser Verluste nicht aus; ja es muss- Entwicklungszusammenarbeitsprogramm durchführt. Mit
ten die bis 1981 geäufneten Reserven aufgebraucht und diesem weitergefassten Anwendungsbereich wird den
zudem Bundesvorschüsse gewährt werden. Bis Mitte 1988 Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 2 des ERG-Gesetzes
werden alle Währungsgarantien auslaufen. In jenem Zeit- Rechnung getragen. Der Bundesrat betrachtet es nicht als
punkt wird eine endgültige Uebersicht über diese Sparte der angebracht, diese Bestimmungen auf einen weitergehenden
ERG-Tätigkeit möglich sein. Kreis von Entwicklungsländern auszdehnen. Soweit das
- Seit Beginn der achtziger Jahre hat die Verschuldung der Projektrisiko das Länderrisiko beeinflusst, wird der Projekt-
Entwicklungsländer zum Abschluss zahlreicher Umschul- qualität und -rentabilität besondere Beachtung geschenkt.
dungsabkommen geführt; die ERG verfügt aus derartigen Es ist sichergestellt, dass die an Entwicklungszusammenar-
Abkommen über Guthaben in der Höhe von 630 Mio. Fran- beitsaspekten interessierten Verwaltungsstellen zu Gesu-
ken. Die Schuldnerstaaten sind bis anhin ihren Zahlungsver- chen angehört werden, die die oben erwähnten Länder
pflichtungen im Rahmen der Umschuldungsabkommen in betreffen und von der Projektgrösse her entwicklungsrele-
der Regel nachgekommen. Die Qualität der Guthaben aus vant sind; die entsprechenden Bemühungen werden weiter-
diesen Abkommen ist eng mit dem weiteren Verlauf der geführt.
Weltwirtschaft, insbesondere den Möglichkeiten der ver- Der Bundesrat misst der ERG als Instrument der Exportför-
schuldeten Staaten, ihre Exporteinkünfte zu steigern, ver- derung einen hohen Stellenwert bei. In diesem Sinne sind
bunden. Allfällige Wertberichtigungen könnten nicht in der die mit der Garantiegewährung in Zusammenhang stehen-
Form eines schweizerischen Alleingangs, sondern lediglich den Verfahren administrativ einfach gehalten und zeitlich
im Rahmen eines multilateralen Dialogs stattfinden. möglichst kurz bemessen. Die für ein Garantiegesuch erfor-
- Schliesslich haben im Verlaufe der letzten drei Jahre auch derlichen Angaben beschränken sich auf ein kaum mehr zu
bedeutende politische Schäden die ERG-Rechnung bela- reduzierendes Minimum. Damit wird auch dem Umstand
stet. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf Staaten (z. B. Rechnung getragen, dass der grösste Teil der Gesuche sich
Polen, Nigeria), mit denen wir hoffen, im Rahmen von noch auf kleinere Lieferungen bezieht, die von Klein- und Mittel-
abzuschliessenden Umschuldungsabkommen die Rückzah- betrieben getätigt werden. Der Bundesrat ist grundsätzlich
lungen der vergüteten Schäden vereinbaren zu können. bereit, zu prüfen, ob für die Förderung der Ausfuhren von
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die kleineren und mittleren Unternehmen im Rahmen der ERG
ERG Anfang 1983 im Interesse der Erhaltung der Arbeits- mehr getan werden kann. Er ist sich dabei allerdings
plätze angehalten wurde, ihre Leistungen nicht einzu- bewusst, dass die ERG nicht zu einem aktiven Instrument
schränken und zu verteuern, obwohl sich dies aus reinen der Strukturpolitik umfunktioniert werden kann und auf
Risikogründen hätte rechtfertigen lassen bzw. die Leistun- diesem Wege die Verkaufsanstrengungen kleiner und mitt-
gen durch die massvolle Anhebung der Deckungssätze für lerer Betriebe in risikoreiche Auslandmärkte gelenkt werden
Länder zu verbessern, die mittel- und langfristig als kredit- sollen. Ansonst würden der ERG ohne Zweifel weitere Risi-
würdig eingestuft werden können (vgl. dazu Botschaft über ken erwachsen, was nicht im Sinne der Gesundung der
Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft ERG-Finanzen liegt.
vom 31. Januar 1983, BBI 1983 l 841, und Bundesbeschluss Der Bundesrat trägt den mit der Garantiegewährung für
über zusätzliche Kredite zur Förderung der Beschäftigung Grossprojekte verbundenen Risiken Rechnung, indem er
vom 17. März 1983, BBI 1983 l 1216). jeweils neben dem Länderrisiko das Projektrisiko eingehend
Die Vorschüsse des Bundes, die grössenordnungsmässig abklären lässt. Nach ERG-Verordnung Artikel 23 Absatz 2
dem Nettoverlust aus der Währungsgarantie entsprechen, sind Gesuche von grundsätzlicher Tragweite und solche,
belaufen sich bis Ende Juni 1985 auf 623 Mio. Franken und denen aus anderen Gründen eine besondere Bedeutung
werden sich voraussichtlich weiterhin erhöhen. Sie werden zukommt, dem Bundesrat zum Entscheid vorzulegen. Politi-
von der ERG verzinst. Die zunehmenden Zinsen belasten die sche, entwicklungs- und umweltschutzpolitische Fragen im
ERG-Rechnung in steigendem Masse. Diesen Vorschüssen Zusammenhang mit einem Gesuch können zu diesem Ver-
stehen allerdings die bereits erwähnten, von den Schuldner- fahren Anlass geben. Den interessierten Departementen
Motion Renschier 94 4 mars 1987
wird im Rahmen des ordentlichen Mitberichtsverfahrens im selektiv einsetzen. Die ERG sollte beispielsweise nicht für
Vorfeld des Bundesratsbeschlusses Gelegenkheit geboten, Exporte in die Dritte Welt gewährt werden, die nicht dem
sich zu den sie betreffenden Aspekten des Geschäfts zu Aufbau einer eigenständigen Wirtschaft dienlich sind oder
äussern. Soweit Belange des Umweltschutzes und der sogar diesem Ziel widersprechen. Was die Entwicklungslän-
Entwicklungszusammenarbeit relevant sind, haben somit der in erster Linie benötigen, sind Investitionsgüter, mit
die zuständigen Verwaltungsstellen Gelegenheit zur Mei- denen eine technisch angepasste, umweltverträgliche und
nungsäusserung. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, dieses arbeitsintensive Binnenwirtschaft zur Selbstversorgung der
bewährte Verfahren durch ein anderweitiges Vorgehen zu Bevölkerung entwickelt werden kann.
komplizieren. ERG-Verordnung Artikel 21 gibt der Kommis- Wir wissen, dass bis zum Jahr 2000 in der Dritten Welt über
sion für die ERG zudem die Möglichkeit, Sachverständige 750 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen sind, soll
beizuziehen. die Arbeitslosigkeit weltweit nicht auf Hunderte von Millio-
Die Kommission für die ERG ist paritätisch zusammenge- nen anwachsen. Auch wir haben ein Interesse daran, dass
setzt aus je drei Vertretern des Bundes (Bundesamt für dank der Risikogarantie Exporte für wirtschaftlich unsinnige
AussenWirtschaft, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Projekte nicht mehr gefördert werden, wenn wir nicht noch
Arbeit, Eidgenössische Finanzverwaltung) und verschiede- grössere Verluste bei der ERG und schliesslich auch die
nen Zweigen der Privatwirtschaft. Damit wird sichergestellt, Zahlungsunfähigkeit der Partnerländer wollen. Dies würde
dass die aussenwirtschafts-, finanz- und arbeitsmarktpoliti- letztlich auch bei uns Arbeitsplätze gefährden. Vor allem bei
schen Interessen und die Anliegen der Garantienehmer in Grossprojekten ist das Risiko negativer Folgen sowohl für
gleicher und angemessener Weise gewahrt werden. Die das Entwicklungsland als auch für uns besonders gross. Es
Vertreter des Bundes stellen auch sicher, dass zu Sonder- drängt sich deshalb bei Grossentwicklungsprojekten ein
aspekten, die das Projektrisiko beeinflussen können, die ausgedehntes, detailliertes Genehmigungsverfahren auf. Ich
kompetenten Bundesstellen konsultiert werden, dies auch denke hier beispielsweise an die Grössenordnung von
dann, wenn ein Garantiegesuch nicht durch den Bundesrat 50 Millionen Franken und mehr. Ab dieser Garantiesumme
zu entscheiden ist. Eine weitere Formalisierung dieses Ver- sollten Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und
fahrens würde keine zusätzlichen Vorteile bringen. Der Bun- auch die entwicklungsfördernden Aspekte durch die zustän-
desrat ist der Auffassung, dass mit der bestehenden Zusam- digen Bundesämter genau abgeklärt bzw. auch bescheinigt
mensetzung der ERG-Kommission die relevanten Aspekte werden.
und berechtigten Interessen berücksichtigt sind und sich Damit bin ich beim zweiten Punkt, den der Bundesrat auch
eine Erweiterung der Kommission nicht aufdrängt. als Postulat ablehnt. Der Bundesrat stellt in seiner schriftli-
In Würdigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der ERG chen Beantwortung zwar nicht in Abrede, dass es notwen-
ist sich der Bundesrat der Bedürfnisse nach Transparenz dig sei, gründliche Untersuchungen bei Grossprojekten vor-
bewusst. Die parlamentarischen Kommissionen werden des- zunehmen. Ich frage mich: Wenn der Bundesrat schon mit
halb über alle Aspekte der ERG-Politik eingehend informiert, dem Inhalt meiner Auffassung übereinstimmt, warum dann
so dass sie ihre Kontrolltätigkeit wahrnehmen können. Der nicht diese Auffassung in einer gesetzlichen Norm festhal-
Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Garantienehmer und ten und damit eine klare Regelung für die Zukunft schaffen
das Gebot, die zwischenstaatlichen Beziehungen nicht und nicht nur im Einzelfall diese Prüfungen durchführen?
durch die Bekanntgabe von Länderbeurteilungen unnöti- Wir haben ein sehr typisches Beispiel, wie notwendig solche
gerweise zu belasten, setzen der Publikation von Daten Abklärungen wären. Ich denke an die Zusammenarbeit zwi-
Grenzen. Der Bundesrat ist aber bereit zu prüfen, ob die in schen der Schweiz und Aegypten im Bereich der friedlichen
den letzten Jahren bereits erweiterte Berichterstattung zum Verwendung der Kernenergie. Wegen Tschernobyl ist diese
Jahresergebnis der ERG im Sinne des Motionärs noch aus- Zusammenarbeit nun aufs Eis gelegt; zum Glück. Aber es ist
gedehnt werden kann. ein typischer Fall, bei dem man feststellen konnte, dass
keine seriösen Abklärungen getroffen wurden. Obwohl die-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates ses Zusammenarbeitsprojekt vorderhand nicht zustande
Déclaration écrite du Conseil fédéral kommt, haben wir dennoch seit Mai 1985 schweizerischen
• Der Bundesrat empfiehlt, die Anträge der Motion, die sich Exporteuren Exportrisikogarantien in der Grössenordnung
auf die finanzielle Sanierung der ERG-Rechnung, auf die von 150 Millionen Franken gewährt, und zwar für das Atom-
Förderung mittlerer und kleinerer Exportunternehmen und kraftwerk El Daaba in Aegypten, das als Einzelprojekt zum
die Transparenz der ERG-Berichterstattung beziehen, in ein ägyptischen Riesenprojekt für die Kernkraftwerke gedacht
Postulat umzuwandeln und die übrigen Anträge der Motion ist, einem Riesenprojekt mit insgesamt 36 Milliarden Dollar
abzulehnen. Kosten. Die Weltbank beteiligt sich nicht daran, weil sie die
entwicklungs- und umweltpolitischen Folgen nicht als posi-
Renschier: Es war vorauszusehen, dass der Bundesrat mei- tiv beurteilt. Ich sehe nicht ein, weshalb wir in diesem
nen Vorstoss nicht als Motion, sondern nur als Postulat speziellen Fall gleichwohl grosszügig die Exportrisikogaran-
entgegennimmt; denn verbindliche Aufträge akzeptiert der tie gewährt haben.
Bundesrat meistens nur dann, wenn die vorgeschlagenen Der dritte Punkt, den der Bundesrat ablehnt, betrifft die
Massnahmen sich mit seinen eigenen Absichten decken, Erweiterung der ERG-Kommission. Schon wiederholt haben
und das trifft bei meiner Motion offensichtlich nicht zu. private Entwicklungsorganisationen-leider immer erfolglos
Bedauerlich finde ich aber, dass der Bundesrat von den - das Begehren auf Einbezug in die ERG-Kommission
sechs materiellen Punkten meiner Motion nur gerade die gestellt. Auch ich habe bei der Revision des Gesetzes im
Hälfte - und diese teilweise noch unter Vorbehalt - in der Jahre 1980 einen entsprechenden Antrag eingereicht. Er
Form des Postulates zur Prüfung entgegennehmen will. wurde leider ebenfalls abgelehnt.
Ich beantrage dem Rat, dass die Motion integral mit allen Die Bundesvorschüsse an die ERG nehmen dauernd zu.
sechs Punkten als Postulat zu überweisen sei. Ende 1986 betrugen sie bereits 944 Millionen Franken. Ende
Der erste vom Bundesrat abgelehnte Punkt betrifft die Kohä- 1985 waren es noch 744 Millionen und Ende 1984 585 Millio-
renz zwischen Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik. nen Franken. Wir haben also in den letzten drei Jahren von
Es ist schlicht unverständlich, dass der Bundesrat die Jahr zu Jahr eine Steigerung zwischen 150 und 200 Millio-
Exportrisikogarantie nicht als Instrument der Koordination nen Franken zu verzeichnen. Ich mache jede Wette, dass
zwischen Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik ein- Ende dieses Jahres die Bevorschussung durch den Bund
setzen will. Angesichts der enormen Verschuldung der die Ein-Milliarden-Grenze überschreiten wird. Bei derartigen
Entwicklungsländer in der Grössenordnung von bereits Summen halte ich es für dringend erforderlich, dass mehr
über 1000 Milliarden Dollar scheint es notwendig zu sein, Transparenz in die Handhabung dieses Instrumentes
dass die Entwicklungsländer ihre Importe auf entwicklungs- kommt. Mehr Transparenz heisst in diesem konkreten Fall,
politisch relevante Güter beschränken. Wir können dazu dass die ERG-Kommission auf eine breitere Basis gestellt
einen Beitrag leisten, indem wir die Exportrisikogarantie werden muss.
4. März 1987 N 95 Motion Renschier
Neben Entwicklungs- und Umweltschutzorganisationen chologischen Seite her nicht zu einer Stärkung des Selbst-
sind nach meiner Meinung auch die Gewerkschaften mitein- behauptungswillens führt. Die Möglichkeit, diese Risiken
zubeziehen; denn ohne die Gewerkschaften lassen sich abzuwälzen und Subventionen zu beziehen, ist keine erfreu-
nach meiner Auffassung die arbeitspolitischen Interessen liche Zukunftshoffnung.»
nicht genau abklären und sicherstellen, und ohne Entwick- Auch Herr Früh äusserte sich dahingehend, dass eine staat-
lungs- und Umweltschutzorganisationen können auch die liche Kreditgarantie denkbar schlecht in unsere Wirtschafts-
entwicklungspolitischen und ökologischen Aspekte nicht ordnung passe, und dass sich die Interessenten natürlich
genügend zum Tragen kommen. überall melden würden, wo Geld angeboten werde.
Ich bitte Sie, die Motion in ihrer Gesamtheit - das heisst alle Ich komme zum Schluss. Ich sehe nicht ein, weshalb Sie bei
sechs Punkte und nicht nur drei - als Postulat zu über- der ERG nicht gleich argumentieren wie bei der IRG. Ich
weisen. glaube, es war Herr Schule, der gesagt hat, bei der ERG sei
selbstverständlich etwas anderes versichert, weil ja die poli-
Herczog: Ich bitte Sie im Namen der PdA/PSA/POCH-Frak- tischen Risiken nicht einkalkulierbar seien. Wenn diese
tion, diesen Vorstoss von Herrn Renschier integral als Unternehmen derart weitsichtig sind, dass sie die Innovatio-
Postulat zu überweisen. nen abschätzen können, sind sie doch auch in der Lage, die
Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass öffentliche Sub- politischen Risiken abzuschätzen.
ventionen für die Exportförderung unangebracht sind. Die Ich bitte Sie, zumindest das Postulat zu überweisen und mit
ERG ist aus verschiedenen Gründen seit langem ein Politi- der Zeit dann die ERG zu modifizieren.
kurri, einmal wegen der Defizite, die entstanden sind,
obwohl man schon lange Eigenwirtschaftlichkeit fordert. Spalti: Ich spreche im Namen der Fraktion der Freisinnig-
Auf diese finanziellen Aspekte möchte ich nicht mehr einge- demokratischen Partei zu dieser Motion Renschier.
hen. Ich möchte mich nur noch zu entwicklungs- und ord- Die ERG ist für die Exportindustrie und vor allem für die
nungspolitischen Aspekten äussern. Letzterer wird ja - Maschinenindustrie, die etwa 75 Prozent der gewährten
namentlich von Wirtschaftsseite her- häufig beschworen. Garantien bezieht, im internationalen Konkurrenzkampf von
Die Subventionierung der Exportförderung - ich habe das in entscheidender Bedeutung. Wir stehen heute international
meinem Votum im Zusammenhang mit dem Aussenwirt- vor der Situation - und daran hat sich seit der Beantwortung
schaftsbericht ebenfalls betont - geschieht natürlich nicht der Motion an sich nichts geändert -, dass für den Erhalt
nur in unserem Land. Man steht selbstverständlich unter eines Auftrages, und damit für die Beschäftigungslage der
Konkurrenzdruck. Aber das heisst noch lange nicht, dass Unternehmungen, sehr oft die Kreditkonditionen von grös-
man deswegen alle entwicklungs- und umweltpolitischen serer Bedeutung sind als die eigentliche technologische
Grundsätze, die teilweise auch rechtlich verbrieft sind, über Leistung. Viele Staaten - beispielsweise Frankreich -
Bord werfen muss. Ich erinnere Sie zum Beispiel an das gewähren ihren Firmen langfristige Kredite, also soge-
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusam- nannte «soft loans», welche zu niedrigsten Zinsen und mit
menarbeit und humanitäre Hilfe, Artikel 2, wo es klar heisst, Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren ausgegeben werden. Sehr
dass die Kooperation mit der Dritten Welt auf die gegensei- oft sind diese Kredite noch während der ersten 10 Jahre
tige Achtung der Rechte und Interessen der Partner auszu- rückzahlungsfrei.
richten sei. Die Entwicklungsländer haben also Anspruch Es besteht im internationalen Wettbewerb - leider, muss
auf wirtschaftspolitische Autonomie. man sagen - ein eigentliches Kreditwettrennen. Unsere
Ich habe in der Eintretensdebatte zum AWB erwähnt, dass Exportindustrie kann nicht über solche Konditionen im
die DAC-also die Entwicklungskommission derOECD-die internationalen Wettbewerb verfügen. Sie hat übrigens auch
Erhöhung der Mindestgeschenkelemente im Zusammen- nie subventionierte Kredite verlangt und wird es hoffentlich
hang mit dieser Exportsubventionierung diskutiert. Was auch nicht tun. Um so mehr ist sie aber darauf angewiesen,
aber geschieht hier? Bei uns werden derartige Projekte - dass die ERG als das einzige direkte Exportförderungsin-
darauf bezieht sich die Interpellation Uchtenhagen, Kohle- strument im Sinne ihrer Zielsetzung erhalten und einiger-
kraftwerk Marmara in der Türkei - telquel ohne politische massen konkurrenzfähig ausgestaltet bleibt. Das Ziel der
Bedenken subventioniert. Meiner Ansicht nach ist die Ant- ERG ist eindeutig die Schaffung und Erhaltung - wie es im
wort des Bundesrates auf die Interpellation Uchtenhagen Gesetzestext steht-von Arbeitsgelegenheiten und die För-
eine kleinere Katastrophe. Es genügt doch nicht zu sagen, derung des Aussenhandels. Jede Verwässerung oder
die Türkei sei halt nicht so ein armes Land, und bürokratisch Zweckentfremdung reduziert zwangsläufig ihren Wert.
darauf hinzuweisen, welches die entwicklungspolitischen Die Konkurrenzfähigkeit unserer ERG ist begrenzt; das wis-
Zielsetzungen der Schweiz sind! Aber Frau Uchtenhagen sen wir. Der schweizerische Exporteur zahlt Prämien, die zu
wird sicher noch auf diese Interpellation zurückkommen. den höchsten gehören, seit am 1. April 1985 eine Gebühre-
Nun zum ordnungspolitischen Punkt bei der ERG. Das ord- nerhöhung von durchschnittlich 45 Prozent in Kraft getreten
nungspolitische Gewissen der Wirtschaftskreise im Parla- ist. Die Deckungssätze - sie betragen im Mittel deutlich
ment kommt vor allem dann zum Ausdruck, wenn es ihnen weniger als 80 Prozent - liegen unterhalb dem international
nützt. Ich erinnere Sie daran: Die ERG wurde 1934 zur üblichen Niveau. Der Exporteur trägt ein hohes Eigenrisiko.
Krisenbekämpfung eingeführt und hatte eine ganz Der Deckungsumfang ist auch eingeschränkter als bei vie-
bestimmte Stossrichtung. Sie erinnern sich vielleicht, dass len ausländischen Lösungen. Und das Verhältnis zwischen
wir in diesem Parlament vor noch nicht allzu langer Zeit eine Kosten und Leistungen liegt unter dem internationalen
andere Risikogarantie diskutiert haben, die nicht mit E, Durchschnitt. Das ist keine Kritik, sondern eine Feststellung.
sondern mit l anfängt. Damals wimmelte es nur so von Die Industrie hat diese Lösung akzeptiert. Sie ist damit alles
ordnungspolitischen Bedenken gegen diese Risikogarantie. andere als ein überrissenes Instrument der Exportförderung
Ich will hier nochmals ein paar Muster aus dieser Debatte in in einem Land, das immerhin gut 4 von 10 Franken im
Erinnerung rufen. Ausland verdient. Sie darf deshalb auch nicht mit zusätzli-
So argumentierte damals zum Beispiel der Vertreter der chen Zielsetzungen verwässert und vor allem nicht für
freisinnigen Fraktion, Herr Villiger, ganz vehement gegen besondere entwicklungspolitische Anliegen verwendet
die IRQ: «Durch Versicherung wird das unternehmerische werden.
Risiko vermindert. Das scheint mir ordnungspolitisch frag- Kurz zu den einzelnen Forderungen der Motion:
würdig. Das unternehmerische Risiko ist eine der Säulen der 1. Die Finanzlage der ERG hat sich tatsächlich seit 1978
Marktwirtschaft. Das führt» - so hat Herr Villiger wörtlich entscheidend verschlechtert, nachdem sie vorher rund
ausgeführt- «doch zum klassischen Fall der Sozialisierung 40Jahre selbsttragend war. Die per I.April 1985 erfolgte
der Verluste bei Privatisierung der Gewinne.» Gebührenerhöhung und die Suspendierung der Währungs-
In der gleichen Debatte hat Herr Allenspach ausgeführt: garantie zeigen, dass man an der festgelegten und grund-
«Die Erfahrung zeigt deutlich, dass die Uebernahme unter- sätzlich nicht bestrittenen Eigenwirtschaftlichkeit im Prinzip
nehmerischer Risiken durch den Staat schon von der psy- festhalten will. Die Gebührenordnung bzw. die Erhöhung
Motion Renschier 96 4 mars 1987
der Prämien hat aber die negative Risikoselektion ver- En ce qui concerne l'environnement, les demandes de
schärft, was sich logischerweise auf die Finanzlage aus- garanties qui ont portée de principe ou qui revêtent une
wirkt. importance particulière sont soumises au Conseil fédéral en
2. Es ist nicht richtig, dass die kleinen und mittleren Firmen tant que telles et elles font l'objet d'un examen extrêmement
in der ERG benachteiligt sind. Die ERG ist bezüglich Firmen- minutieux. J'en parle d'expériences de membres du gouver-
grösse neutral, und sie arbeitet- das ist positiv- rasch und nement fédéral, n'ayant pas la charge de ces problèmes, et
unbürokratisch. Es ist eben so, dass die kleinen und mittle- elles font état des différentes opinions que les départements
ren Firmen wesentlich weniger in risikobehaftete Ländern peuvent faire valoir en cette matière.
liefern, so dass auch die ERG wesentlich weniger angerufen Je constate que la garantie des risques à l'exportation est un
wird. Bei Grossaufträgen profitieren schliesslich in der instrument de maintien et de développement des possibili-
Regel eine Vielzahl von kleinen und mittleren Firmen von tés de travail, de promotion du commerce extérieur, mais
der ERG. Man kann davon ausgehen, dass bei der Netto- pas à n'importe quel prix. Heureusement, les règles endigu-
wertschöpfung von Grossaufträgen etwa 40 Prozent beim ant l'application de cette GRE sont déjà rigoureuses et
Erstauftraggeber bleiben und etwa 60 Prozent an andere, sévères. Le risque pays, le cas échéant le risque projet, sont
also mittlere und kleine Firmen, weitergehen. pris en considération par la commission spéciale. Il arrive,
3. Grossrisiken werden von der ERG-Kommission ganz de surcroît, que des exportateurs suisses participent, en tant
besonders geprüft, wobei heute schon das Bawi seinen que sous-traitants, à ces programmes et ne connaissent pas
Entwicklungsdienst beizieht und auch die Direktion für à fond le contexte dans lequel ils sont engagés, ce qui exclut
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe regel- évidemment toute possibilité d'influence de leur part. De
mässig involviert ist. Beim Export in ärmere Länder sind seit plus, des exportateurs suisses sont très souvent en concur-
der Gesetzesrevision im Februar 1981 auch die Grundsätze rence avec des fournisseurs de pays tiers, qui bénéficient de
der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichti- conditions d'appui et d'encadrement autrement plus déter-
gen. Die ERG ist das einzige Instrument, die einzige Risiko- minées et amples que les nôtres. Nous n'avons pas le droit
garantie, die eine solche Ausweitung des Zweckartikels d'ajouter encore-ayant pris les précautions élémentaires -
überhaupt kennt. Da muss man sich doch die Frage stellen: aux difficultés de cette concurrence.
Braucht es noch zusätzliche entwicklungs- und umweltpoli- Quant à l'élargissement de la Commission de la GRE, deu-
tische Einflüsse? xième point sur lequel nous ne sommes pas d'accord avec
4. Es braucht deshalb - sofern man die ERG-Entscheide M. Renschler, je constate que cette commission est pari-
nicht zunehmend politisieren will -, auch keine andere als taire: trois représentants de l'administration, trois de l'éco-
die paritätische Zusammensetzung der ERG-Kommission nomie privée. Sa composition garantit la sauvegarde des
aus Vertretern des Bundes und der Wirtschaft. intérêts de l'économie extérieure, des finances, de la promo-
Zum Schluss die Transparenz (das ist ja ein Modewort tion de l'emploi et du preneur de garantie, ce qui est l'aspect
unserer Zeit): Die Kontrolle durch die parlamentarischen déterminant à prendre en considération.
Kommissionen ist voll gewährleistet. Das sagt übrigens zu Elargir la commission ne s'impose pas pour au moins quatre
Recht auch der Bundesrat in seiner Antwort, die im übrigen raisons. D'abord, la composition actuelle a incontestable-
- wie uns scheint - klar und kompetent ist. ment fait ses preuves, notamment en tenant compte de tous
Wir sind also der Meinung, dass dem Antrag des Bundesra- les intérêts déterminants et justifiés. Ensuite, l'élargisse-
tes, wie er die Motion Renschier behandeln will, Folge ment, s'il devait être envisagé, pourrait être alors revendiqué
gegeben werden sollte. à bon droit par un nombre considérable d'autres milieux et
transformer cette commission efficace et essentielle, cette
M. Delamuraz, conseiller fédéral: L'instrument de la garan- commission clef, en un vaste prétoire naturellement plus
tie des risques à l'exportation n'est pas immuable. Il a été à lent et plus empêtré dans son pouvoir de décision. L'élargis-
plusieurs reprises modifié, adapté à des conditions techni- sement signifie une réduction de l'efficacité, une réduction
ques qui pouvaient évoluer et, compte tenu de la situation de la flexibilité nécessaire de cet organe.
actuelle et des expériences faites, nous sommes bien Voilà ce qui me paraît ne pas devoir faire matière à postulat,
décidés à poursuivre ce processus continu de transforma- alors que sur les autres points nous sommes d'accord avec
tion. Il est vraisemblable qu'au vu de l'engagement financier le sens que M. Renschler donne à sa démarche.
qu'il représente maintenant pour la Confédération des modi-
fications seront introduites sous peu à son fonctionnement. Le président: Nous allons passer au vote. Je vous rappelle
Dans cet esprit, nous acceptons, sous la forme de postulat, que le Conseil fédéral recommande de transformer en pos-
l'essentiel de la proposition que nous a faite M. Renschler tulat les points de la motion se référant à l'assainissement
dans sa motion et nous ne changeons pas d'idée sur les financier, à la promotion des exportations des petites et
points que nous avons signalés, à savoir l'assainissement moyennes entreprises et à la transparence des rapports de
financier, la promotion des exportations des petites et la GRE et de refuser les autres. M. Renschler est d'accord
moyennes entreprises, cette fameuse transparence des rap- avec la transformation de la motion en postulat, mais il
ports de la garantie des risques à l'exportation. Nous allons entend faire adopter l'intégralité de la motion en tant que
de l'avant. , postulat.
En revanche, nous ne pouvons pas accepter la forme adou-
cie même du postulat pour deux points et je persiste à Abstimmung - Vote
maintenir cette opinion du Conseil fédéral, même après les
propos que deux des honorables préopinants ont tenus à Für den Antrag Renschler 35 Stimmen
cette tribune. Für den Antrag des Bundesrates 64 Stimmen
Je voudrais tout d'abord rappeler que, en ce qui concerne
les projets importants, l'examen obligatoire sur le dévelop-
pement et les impacts sur l'environnement est de règle.
Selon l'article premier de la loi, s'agissant d'exportations
vers les pays en développement les plus défavorisés, «il sera
tenu compte des principes fondamentaux de la politique
suisse en matière d'aide au développement». La GRE s'en
réfère. Ainsi, aux 67 Etats qualifiés par l'OCDE de pays en
développement à faible revenu, s'ajoutent ceux qui bénéfi-
cient d'un programme suisse de coopération. La liste nous
paraît complète et le Conseil fédéral ne voit pas l'opportu-
nité d'y ajouter encore, d'où le refus de cette motion sur ce
point.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Renschler Exportrisikogarantie. Revision
Motion Renschler Garantie contre les risques à l'exportation. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.486
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1987 - 16:00
Date
Data
Seite 92-96
Page
Pagina
Ref. No 20 015 147
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.