Court Postulates Framework for Reproductive Technologies
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to create legal frameworks to prevent abuses in human assisted reproduction and genetic manipulation, acknowledging that existing ethical guidelines were insufficient and non-binding. The court decided to transform the motion into a postulate, indicating its agreement with the underlying concern but deferring specific legislative action to allow for further study and the establishment of an expert commission to examine the long-term impacts and potential abuses of reproductive technologies.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 116 BV; Court Postulates Framework for Reproductive Technologies: The court decided to transform the motion into a postulate, indicating its agreement with the underlying concern but deferring specific legislative action to allow for further study and the establishment of an expert commission to examine the long-term impacts and potential abuses of reproductive technologies.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court ruled on the proposed revision of this constitutional article concerning national and official languages.
Volltext
4. Oktober1985 N 1813 Motion Segmüller
Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die Romanshorn, Geissbühler, Günter, Mari, Hofmann, Kühne,
neue Studienrichtung gemacht werden. Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer,
Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider-
zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel,
ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- Wel lauer, Zwygart (32)
sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh-
men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen-
Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer
Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei
des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober
ein Postulat umzuwandeln. 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte
Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der
Schriftliche Erklärung des Bundesrates medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten
Déclaration écrite du Conseil fédéral «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa-
Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli-
Postulat. chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der
SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sein der Arzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für
ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein
genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen.
Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli-
nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen,
sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht
die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite-
ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge-
#ST# 85.485 ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu,
Motion Segmüller jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen
Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das
die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel-
Manipulations biologiques et génétiques len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em-
bryonen».
Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der
Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein-
zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind
Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für
die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen.
duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht-
zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei-
nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in
schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch,
Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine
tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht
des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa-
künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten
Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich
reiche notwendig: beteiligt ist.
- Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat
Keimzellen und Embryonen; der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün-
- Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der
mutterschaft und heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur
- Genmanipulation. In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men-
schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen,
Texte de la motion du 19 juin 1985 diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der
Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen
permettant d'empêcher des interventions médicales abu- zu beauftragen.
sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in-
vom 4. September 1985
vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie
suisse des sciences médicales, devront être complétées par Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
des dispositions définissant les principes et des limites à In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation
observer en la matière, compte tenu des travaux de la Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat
commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der
pour traiter de cette question. mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam-
Il importe de régler par la loi notamment les points suivants: menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für
- conservation et utilisation des gamètes et des embryons, Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem
recherches et interventions dont ils sont l'objet; Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung
- utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten
et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons; dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des
- manipulations génétiques. Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom-
mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist
Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer
nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei- Gesetzgebung festzulegen.
Motion Bundi 1814 N 4 octobre 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Déclaration écrite du Conseil fédéral Die immense Bedrohung und damit Gefährdung der vierten
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Landessprache in ihrer Existenz ist offensichtlich. Die
wandeln. Ergebnisse der beiden letzten Volkszählungen zeigen ein
erschreckendes Bild: Trotz den bisherigen Bemühungen um
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat die Erhaltung des Rätoromanischen konnte der stetige terri-
toriale Rückgang nicht verhindert werden. Der Anteil der
romanischsprechenden Bevölkerung ging in praktisch allen
betroffenen Kreisen zurück, während fast überall die Zahl
der deutschsprachigen Einwohner wuchs. 1960 hatten 86
Gemeinden des Kantons Graubünden noch eine mehrheit-
lich romanische Bevölkerung, 1980 waren es deren 78. Zum
Teil hat diese Entwicklung zur Folge, dass nicht mehr alle
Kinder rätoromanischer Eltern in den Genuss eines Basisun-
85.516
#ST#
terrichts in Rätoromanisch gelangen.
Eine Arbeitsgruppe des Bundesrates hat die aktuelle Situa-
Motion Bundi tion des Rätoromanischen analysiert und in einer Publika-
Rätoromanische Sprache. Erhaltung tion 1982 («Zweieinhalbsprachige Schweiz?») auch Emp-
Sauvegarde du romanche fehlungen und Handlungsanweisungen herausgegeben.
Einen Teil dieser Vorschläge haben Bundesrat und Parla-
ment aufgegriffen und verwirklicht. So wird in Romanisch-
bünden insbesondere die erhöhte finanzielle Milfe an die Lia
Rumantscha dankbar anerkannt und entgegegenommen.
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1985 Allein angesichts der rasanten technischen und wirtschaftli-
chen Entwicklung genügen die Massnahmen nicht. Wenn
Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits der Einbruch ins Sprachterritorium im bisherigen Tempo
im Jahre 1982 auf die schwierige Lage der beiden Bündner weiterschreitet und die Produktion schriftlicher Erzeugnisse
Sprachminderheiten Italienisch und Rätoromanisch auf- für den täglichen Gebrauch wie Werbung, Formulare und
merksam gemacht. Das Rätoromanische ist heute in seiner bundesrechtliche Eintragungen in deutscher Sprache wei-
Existenz gefährdet. Auch andere sprachliche Minderheiten terhin zunimmt, droht das Rätoromanische im fremden Ele-
sind bedroht. Die bestehende Verfassungsgrundlage reicht ment zu ersticken.
nicht aus, stark bedrohte Landessprachen genügend zu In dieser Situation wirkte es niederschmetternd, dass das
fördern oder zu erhalten. Das Jubiläum «2000 Jahre Rätoro- Bundesgericht in den letzten zehn Jahren mehrere zur För-
mania» könnte Anlass sein, ein besonderes Zeichen eidge- derung des Rätoromanischen geeignete Anliegen abgewie-
nössischer Solidarität zu setzen. Der Bundesrat wird des- sen hat (vgl. die Bundesgerichtsentscheide 100 la 462 ff.
halb ersucht, eine Revision von Artikel 116 der BV in die 1975, Urteil vom 13. Juli 1984, «NZZ» vom 273. Februar 1985).
Wege zu leiten und die Absätze 1 und 2 in folgendem Sinne Am meisten Aufsehen hat das letzte Urteil erregt, wonach
zu ergänzen: juristische Personen mit Sitz im rätoromanischen Sprachge-
Das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoromani- biet im Handelsregister nicht in rätoromanischer Sprache
sche sind die Nationalsprachen der Schweiz. Der Bund eingetragen werden dürfen. Die «NZZ» hat in bezug auf die
unterstützt in Zusammenhang mit den betroffenen Kanto- Begründung dieses Urteils gar von einem «ärgerlichen dis-
nen Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachge- kriminatorischen Beigeschmack» gesprochen und auf die
bietes bedrohter Minderheiten. mangelnde Souplesse im Umgang mit einer Sprachminder-
Als Amtssprachen des Bundes werden das Deutsche, Fran- heit hingewiesen. Der Bundesrat teilte grundsätzlich die
zösische und Italienische erklärt. Beim Vollzug des Bundes- Rechtsauffassung des Bundesgerichts in der Beantwortung
rechts im romanischen Sprachgebiet ist das Rätoromani- der Interpellation von Nationalrat Cantieni und wollte darin
sche angemessen zu berücksichtigen. nichteinen Widerspruch zu den bundesrätlichen Bemühun-
gen um die Erhaltung und Förderung der romanischen
Texte de la motion du 21 juin 1985 Sprache erkennen.
En 1982 déjà, un groupe de travail institué par le Conseil Nun versuchten im Jahre 1983 die Parlamentarier Crevoisier/
fédéral a attiré l'attention sur la situation difficile des deux Carobbio einerseits mit einem Postulat, bezogen auch auf
minorités linguistiques des Grisons, l'italienne et la rhéto- andere Sprachminderheiten, den Bundesrat zu veranlassen,
romane. Actuellement, le rhéto-romanche est en péril de das Territorialitätsprinzip der Sprachen genau zu umschrei-
mort. D'autres minorités linguistiques aussi sont menacées ben, andererseits Herr Longet mit einer parlamentarischen
dans leur existence. Pour conserver ou développer suffisam- Initiative das Gebiet bedrohter Sprachgemeinschaften zu
ment des langues nationales en grand danger, la base erhalten und das Rätoromanische zur Amtssprache zu erhe-
constitutionnelle existante ne suffit pas. Or, la célébration de ben. Während jenes vom Bundesrat abgelehnt wurde, bean-
deux millénaires de rhéto-romanche («2000 Jahre Räto- tragte die zuständige Kommission, die parlamentarische
ramania») pourrait fournir l'occasion de faire un geste signi- Initiative Longet abzulehnen. Als die beiden Vorstösse ein-
ficatif de solidarité confédérale. C'est pourquoi le gouverne- gereicht wurden, waren den Initianten die Empfehlungen
ment est invité à mettre en chantier une révision de l'article und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe «Zweieinhalb-
116 de la constitution et à compléter comme il suit les sprachige Schweiz?» noch nicht bekannt. - Die Anliegen
alinéas 1 et 2: der vorliegenden Motion der Bündner Nationalräte, welche
' L'allemand, le français, l'italien et le romanche sont les sich auf die genannte Publikation abstützen, wollen nicht
langues nationales de la Suisse. Avec la collaboration des ganz so weit gehen wie die beiden erwähnten Vorstösse.
cantons concernés, la Confédération soutient des mesures Ihnen liegt die Tendenz zugrunde, eine angemessene
tendant à préserver l'aire linguistique traditionnelle des Lösung anzustreben. Die Motionäre glauben, dass der Zeit-
minorités menacées. punkt nun ein günstiger ist, nachdem sich für amtliche
Sont déclarées langues officielles de la Confédération l'al- Publikationen mit dem neuen, in weiten Kreisen auf viel
lemand, le français et l'italien. Le romanche doit être pris en Verständnis stossenden Rumänisch Grischun eine einheitli-
considération dans une juste mesure lorsque le droit fédéral che rätoromanische Schriftsprache anbietet. Zudem darf
est appliqué dans l'aire linguistique rhéto-romane. vom Bund gerade im Jubiläumsjahr «2000 Jahre Rätoroma-
nia» auch ein besonderes Entgegenkommen erwartet
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bühler-Tschap- werden.
pina, Cantieni, Columberg (4) Der vorgeschlagene Verfassungstext soll eher im Sinne
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Segmüller Künstliche Reproduktion und Genmanipulation
Motion Segmüller Manipulations biologiques et génétiques
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.485
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1813-1814
Page
Pagina
Ref. No 20 013 761
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.