Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-485 KI-generiert

Court Postulates Framework for Reproductive Technologies

Geschäftsnummer VPB 85-485
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to create legal frameworks to prevent abuses in human assisted reproduction and genetic manipulation, acknowledging that existing ethical guidelines were insufficient and non-binding. The court decided to transform the motion into a postulate, indicating its agreement with the underlying concern but deferring specific legislative action to allow for further study and the establishment of an expert commission to examine the long-term impacts and potential abuses of reproductive technologies.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 116 BV; Court Postulates Framework for Reproductive Technologies: The court decided to transform the motion into a postulate, indicating its agreement with the underlying concern but deferring specific legislative action to allow for further study and the establishment of an expert commission to examine the long-term impacts and potential abuses of reproductive technologies.

Schlagwörter

KI-generiert
künstliche Fortpflanzung Vervielfältigungsrecht Genom indizierte Abtreibung Prozessrecht Rechtlicher Rahmen des ESZB
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 116 BV

The court ruled on the proposed revision of this constitutional article concerning national and official languages.

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Volltext

4. Oktober1985 N 1813 Motion Segmüller

Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die Romanshorn, Geissbühler, Günter, Mari, Hofmann, Kühne,

neue Studienrichtung gemacht werden. Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer,

Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider-

zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel,

ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- Wel lauer, Zwygart (32)

sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh-

men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen-

Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer

Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei

des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober

ein Postulat umzuwandeln. 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte

Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der

Schriftliche Erklärung des Bundesrates medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten

Déclaration écrite du Conseil fédéral «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa-

Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli-

Postulat. chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der

SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sein der Arzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für

ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein

genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen.

Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli-

nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen,

sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht

die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite-

ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge-

#ST# 85.485 ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu,

Motion Segmüller jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen

Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das

die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel-

Manipulations biologiques et génétiques len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em-

bryonen».

Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der

Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein-

zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind

Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind

Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für

die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen.

duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht-

zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei-

nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in

schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch,

Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine

tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht

des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa-

künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten

Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich

reiche notwendig: beteiligt ist.

- Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat

Keimzellen und Embryonen; der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün-

- Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der

mutterschaft und heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur

- Genmanipulation. In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men-

schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen,

Texte de la motion du 19 juin 1985 diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der

Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen

permettant d'empêcher des interventions médicales abu- zu beauftragen.

sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in-

vom 4. September 1985

vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie

suisse des sciences médicales, devront être complétées par Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985

des dispositions définissant les principes et des limites à In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation

observer en la matière, compte tenu des travaux de la Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat

commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der

pour traiter de cette question. mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam-

Il importe de régler par la loi notamment les points suivants: menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für

- conservation et utilisation des gamètes et des embryons, Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem

recherches et interventions dont ils sont l'objet; Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung

- utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten

et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons; dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des

- manipulations génétiques. Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom-

mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist

Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer

nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei- Gesetzgebung festzulegen.

Motion Bundi 1814 N 4 octobre 1985

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Déclaration écrite du Conseil fédéral Die immense Bedrohung und damit Gefährdung der vierten

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Landessprache in ihrer Existenz ist offensichtlich. Die

wandeln. Ergebnisse der beiden letzten Volkszählungen zeigen ein

erschreckendes Bild: Trotz den bisherigen Bemühungen um

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat die Erhaltung des Rätoromanischen konnte der stetige terri-

toriale Rückgang nicht verhindert werden. Der Anteil der

romanischsprechenden Bevölkerung ging in praktisch allen

betroffenen Kreisen zurück, während fast überall die Zahl

der deutschsprachigen Einwohner wuchs. 1960 hatten 86

Gemeinden des Kantons Graubünden noch eine mehrheit-

lich romanische Bevölkerung, 1980 waren es deren 78. Zum

Teil hat diese Entwicklung zur Folge, dass nicht mehr alle

Kinder rätoromanischer Eltern in den Genuss eines Basisun-

85.516

#ST#

terrichts in Rätoromanisch gelangen.

Eine Arbeitsgruppe des Bundesrates hat die aktuelle Situa-

Motion Bundi tion des Rätoromanischen analysiert und in einer Publika-

Rätoromanische Sprache. Erhaltung tion 1982 («Zweieinhalbsprachige Schweiz?») auch Emp-

Sauvegarde du romanche fehlungen und Handlungsanweisungen herausgegeben.

Einen Teil dieser Vorschläge haben Bundesrat und Parla-

ment aufgegriffen und verwirklicht. So wird in Romanisch-

bünden insbesondere die erhöhte finanzielle Milfe an die Lia

Rumantscha dankbar anerkannt und entgegegenommen.

Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1985 Allein angesichts der rasanten technischen und wirtschaftli-

chen Entwicklung genügen die Massnahmen nicht. Wenn

Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits der Einbruch ins Sprachterritorium im bisherigen Tempo

im Jahre 1982 auf die schwierige Lage der beiden Bündner weiterschreitet und die Produktion schriftlicher Erzeugnisse

Sprachminderheiten Italienisch und Rätoromanisch auf- für den täglichen Gebrauch wie Werbung, Formulare und

merksam gemacht. Das Rätoromanische ist heute in seiner bundesrechtliche Eintragungen in deutscher Sprache wei-

Existenz gefährdet. Auch andere sprachliche Minderheiten terhin zunimmt, droht das Rätoromanische im fremden Ele-

sind bedroht. Die bestehende Verfassungsgrundlage reicht ment zu ersticken.

nicht aus, stark bedrohte Landessprachen genügend zu In dieser Situation wirkte es niederschmetternd, dass das

fördern oder zu erhalten. Das Jubiläum «2000 Jahre Rätoro- Bundesgericht in den letzten zehn Jahren mehrere zur För-

mania» könnte Anlass sein, ein besonderes Zeichen eidge- derung des Rätoromanischen geeignete Anliegen abgewie-

nössischer Solidarität zu setzen. Der Bundesrat wird des- sen hat (vgl. die Bundesgerichtsentscheide 100 la 462 ff.

halb ersucht, eine Revision von Artikel 116 der BV in die 1975, Urteil vom 13. Juli 1984, «NZZ» vom 273. Februar 1985).

Wege zu leiten und die Absätze 1 und 2 in folgendem Sinne Am meisten Aufsehen hat das letzte Urteil erregt, wonach

zu ergänzen: juristische Personen mit Sitz im rätoromanischen Sprachge-

Das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoromani- biet im Handelsregister nicht in rätoromanischer Sprache

sche sind die Nationalsprachen der Schweiz. Der Bund eingetragen werden dürfen. Die «NZZ» hat in bezug auf die

unterstützt in Zusammenhang mit den betroffenen Kanto- Begründung dieses Urteils gar von einem «ärgerlichen dis-

nen Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachge- kriminatorischen Beigeschmack» gesprochen und auf die

bietes bedrohter Minderheiten. mangelnde Souplesse im Umgang mit einer Sprachminder-

Als Amtssprachen des Bundes werden das Deutsche, Fran- heit hingewiesen. Der Bundesrat teilte grundsätzlich die

zösische und Italienische erklärt. Beim Vollzug des Bundes- Rechtsauffassung des Bundesgerichts in der Beantwortung

rechts im romanischen Sprachgebiet ist das Rätoromani- der Interpellation von Nationalrat Cantieni und wollte darin

sche angemessen zu berücksichtigen. nichteinen Widerspruch zu den bundesrätlichen Bemühun-

gen um die Erhaltung und Förderung der romanischen

Texte de la motion du 21 juin 1985 Sprache erkennen.

En 1982 déjà, un groupe de travail institué par le Conseil Nun versuchten im Jahre 1983 die Parlamentarier Crevoisier/

fédéral a attiré l'attention sur la situation difficile des deux Carobbio einerseits mit einem Postulat, bezogen auch auf

minorités linguistiques des Grisons, l'italienne et la rhéto- andere Sprachminderheiten, den Bundesrat zu veranlassen,

romane. Actuellement, le rhéto-romanche est en péril de das Territorialitätsprinzip der Sprachen genau zu umschrei-

mort. D'autres minorités linguistiques aussi sont menacées ben, andererseits Herr Longet mit einer parlamentarischen

dans leur existence. Pour conserver ou développer suffisam- Initiative das Gebiet bedrohter Sprachgemeinschaften zu

ment des langues nationales en grand danger, la base erhalten und das Rätoromanische zur Amtssprache zu erhe-

constitutionnelle existante ne suffit pas. Or, la célébration de ben. Während jenes vom Bundesrat abgelehnt wurde, bean-

deux millénaires de rhéto-romanche («2000 Jahre Räto- tragte die zuständige Kommission, die parlamentarische

ramania») pourrait fournir l'occasion de faire un geste signi- Initiative Longet abzulehnen. Als die beiden Vorstösse ein-

ficatif de solidarité confédérale. C'est pourquoi le gouverne- gereicht wurden, waren den Initianten die Empfehlungen

ment est invité à mettre en chantier une révision de l'article und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe «Zweieinhalb-

116 de la constitution et à compléter comme il suit les sprachige Schweiz?» noch nicht bekannt. - Die Anliegen

alinéas 1 et 2: der vorliegenden Motion der Bündner Nationalräte, welche

' L'allemand, le français, l'italien et le romanche sont les sich auf die genannte Publikation abstützen, wollen nicht

langues nationales de la Suisse. Avec la collaboration des ganz so weit gehen wie die beiden erwähnten Vorstösse.

cantons concernés, la Confédération soutient des mesures Ihnen liegt die Tendenz zugrunde, eine angemessene

tendant à préserver l'aire linguistique traditionnelle des Lösung anzustreben. Die Motionäre glauben, dass der Zeit-

minorités menacées. punkt nun ein günstiger ist, nachdem sich für amtliche

Sont déclarées langues officielles de la Confédération l'al- Publikationen mit dem neuen, in weiten Kreisen auf viel

lemand, le français et l'italien. Le romanche doit être pris en Verständnis stossenden Rumänisch Grischun eine einheitli-

considération dans une juste mesure lorsque le droit fédéral che rätoromanische Schriftsprache anbietet. Zudem darf

est appliqué dans l'aire linguistique rhéto-romane. vom Bund gerade im Jubiläumsjahr «2000 Jahre Rätoroma-

nia» auch ein besonderes Entgegenkommen erwartet

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bühler-Tschap- werden.

pina, Cantieni, Columberg (4) Der vorgeschlagene Verfassungstext soll eher im Sinne

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Segmüller Künstliche Reproduktion und Genmanipulation

Motion Segmüller Manipulations biologiques et génétiques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.485

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

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Data

Seite 1813-1814

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Ref. No 20 013 761

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