Regional Television and Provisional Radio/TV Regulations Debate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Assembly debated two motions concerning radio and television regulation. One motion proposed creating legal foundations for regional television, which was ultimately converted into a postulate, meaning the government would consider the request but not be bound to act. The second motion, requesting an urgent federal resolution for provisional radio and television regulations, was rejected. The government argued that such urgent measures were unnecessary and could delay the comprehensive Radio and Television Act, which was already in development and intended to address these issues holistically.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89bis BV, Art. 55bis BV, Art. 55bis est, Art. 7 Abs. 1 Bst, Art. 89bis BV-ist; Regional Television and Provisional Radio/TV Regulations Debate: One motion proposed creating legal foundations for regional television, which was ultimately converted into a postulate, meaning the government would consider the request but not be bound to act. The second motion, requesting an urgent federal resolution for provisional radio and television regulations, was rejected. The government argued that such urgent measures were unnecessary and could delay the comprehensive Radio and Television Act, which was already in development and intended to address these issues holistically.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to justify that the urgency procedure is only permissible if a measure is objectively necessary and cannot be postponed.
Volltext
4. Juni 1986 621 Radio und Fernsehen. Motionen
Radio- und Fernsehgesetzgebung zu gewinnen. Dabei darf Schriftliche Erklärung des Bundesrates
die künftige Rechtsordnung nicht unverhältnismässig präju- Déclaration écrite du Conseil fédéral
diziert werden. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Für die definitive Ausgestaltung der künftigen Ordnung sind wandeln.
Versuche mit regionalem Fernsehen indessen kaum sinnvoll
und notwendig. Sie könnten voraussichtlich nicht vor 1987
beginnen. Bezogen auf das Gesetz wäre die Beobachtungs-
zeit demnach zu kurz.
85.460
3. Die Motion verlangt «raschmöglichst Rechtsgrundlagen»
#ST#
zu schaffen, ohne sich über die Art dieser Grundlagen zu
äussern. Der Begriff «raschmöglichst» weist auf einen dring- Motion der
lichen Bundesbeschluss hin. Der Vorteil einer solchen sozialdemokratischen Fraktion
Lösung ist, dass die Mitwirkung des Gesetzgebers gesichert Radio und Fernsehen.
ist. Das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 89bis BV ist Dringlicher Bundesbeschluss
indessen nur zulässig, wenn eine Massnahme sachlich not-
wendig ist und zeitlich keinen Aufschub erträgt. Beide Vor- Motion du groupe socialiste
aussetzungen sind nach einem strengen Massstab zu beur- Radio et télévision.
teilen. Arrêté fédéral urgent
Die Befürworter für eine sofortige Einführung machen gel-
tend, dass die immer stärker werdende ausländische Kon-
kurrenz sowie die Abwanderung von «Werbemillionen ins
Ausland» schweizerisches Regionalfernsehen dringlich
machen. Somit stellt sich die Frage, ob ein Zuwarten bis Wortlaut der Motion vom 12. Juni 1985
zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes die Ein- Der Bundesrat wird beauftragt, innert dreier Monate einen
führung des Regionalfernsehens verunmöglicht oder dringlichen Bundesbeschluss über vorsorgliche Regelun-
zumindest stark gefährdet. gen auf dem Gebiet von Radio und Fernsehen vorzulegen,
Sicher stellt die ausländische Konkurrenz einen nicht zu der gestützt auf Artikel 55bis BV folgende Punkte enthält:
unterschätzenden Faktor dar. Diese ausländischen Statio- 1. Die geordnete und rechtmässige Entwicklung des Radio-
nen und insbesondere jene, welche ihre Sendungen über und Fernsehwesens sowie anderer öffentlicher fernmelde-
Satelliten anbieten, haben aber ein grosses, weite Teile technischer Verbreitungsformen unter Wahrung der
Westeuropas erfassendes Verbreitungsgebiet, das es verun- Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der künftigen
möglicht, ein Programm spezifisch für jenen Raum anzubie- Rechtssetzung muss sichergestellt werden.
ten, den das Regionalfernsehen abdecken will. Das Produkt 2. Bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes über Radio
ist derart verschieden, dass von einer echten Konkurrenzie- und Fernsehen sind lediglich provisorische und befristete
rung nicht gesprochen werden kann, vorausgesetzt, dass Neuzulassungen und Aenderungen unter Ausschluss jegli-
man tatsächlich ein auf eine Region ausgerichtetes Fernse- cher Entschädigungspflicht möglich. Dabei ist der Bestand
hen machen will. Das Verbreitungsgebiet der ausländischen und die Entwicklung einer nationalen Sendeanstalt mit
Stationen hat auch zur Folge, dass deren Programme für repräsentativer und breit abgestützter Trägerschaft zu
eine Werbung, die regional ausgerichtet ist, wenig attraktiv sichern. Wo neue Veranstalter zugelassen werden, ist für
erscheinen. Die Streuverluste wären zu gross und die Wer- publizistischen Wettbewerb zu sorgen.
bung zu teuer. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum 3. Zur Vorbereitung, Antragstellung, Ueberwachung und
Nutzen, vor allem dann nicht, wenn man jene Werbemög- Planung der unter den dringlichen Bundesbeschluss fallen-
lichkeiten in Betracht zieht, welche bereits heute für regio- den Entscheidungen wird ein repräsentativ zusammenge-
nale Werbung zur Verfügung stehen. setzter Medienrat eingesetzt, welcher dem Bundesrat
Ein Bundesbeschluss könnte Nachteile für die Erarbeitung zuhanden der Bundesverwaltung jährlich einen Bericht über
des Radio- und Fernsehgesetzes haben, unabhängig davon, die Mediensituation zur Kenntnisnahme vorlegt.
ob er dringlicher oder nicht dringlicher Natur ist. Ueber
regionales Fernsehen kann kaum isoliert entschieden wer- Texte de la motion du 12 juin 1985
den. Es kann, im Gegensatz zum Satellitenfernsehen, einen Le Conseil fédéral est chargé de présenter, dans un délai de
bestimmenden Einfluss auf die Veranstaltung von Fernse- trois mois, un arrêté fédéral urgent réglementant, à titre
hen auf der lokalen und sprachregional/nationalen Ebene préventif, le domaine de la radiodiffusion et de la télévision;
haben. Angesichts der verfügbaren Frequenzen könnte die cet arrêté, fondé sur l'article 55bis est., devra contenir les
Einführung von drahtlos verbreitetem Regionalfernsehen points suivants:
zur Folge haben, dass in weiten Teilen der Schweiz kein 1. Le développement bien ordonné et légal de la radio et de
zusätzliches lokales oder nationales Fernsehen veranstaltet la télévision, ainsi que d'autres formes de diffusion publique
werden könnte. Regionalfernsehen gehört deshalb in einen par les techniques de télécommunication, doit être garanti,
grösseren Zusammenhang, der zweckmässiger in einem la liberté de décision du Parlement étant préservée en ce qui
umfassenden Gesetz geregelt werden kann. concerne l'élaboration future de la législation.
4. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die 2. Seules des autorisations et des modifications provisoires,
erwähnten Motionen dargelegt hat, könnte bei einer sekto- pour une durée déterminée, sont possibles jusqu'à l'entrée
riellen Regelung des Regionalfernsehens in Form eines en vigueur d'une loi fédérale régissant la radio et la télévi-
Bundesbeschlusses der Wille, eine gesamtheitliche Lösung sion, toute espèce d'obligation de dédommagement étant
zu erarbeiten, erlahmen. Sodann könnten die Arbeiten am exclue. En l'occurrence, l'existence et le développement
Radio- und Fernsehgesetz wegen der beschränkten perso- d'un institut national d'émission, dont le «support» soit
nellen Mittel verzögert werden. Die verfügbaren Kräfte und représentatif et largement étayé, doivent être garantis. Lors-
Mittel sollten auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten kon- que de nouveaux émetteurs seront autorisés on veillera à ce
zentriert werden, um das Gesetz möglichst rasch zu behan- que la concurrence soit assurée, en matière journalistique.
deln und in Kraft zu setzen. Der Bundesrat hat die Absicht, 3. Pour préparer, proposer, surveiller et planifier les déci-
dem Parlament möglichst bereits im Verlaufe 1987 den sions qu'impliqué l'arrêté fédéral urgent, un conseil des
Entwurf für ein solches Gesetz zu unterbreiten. médias, composé de manière représentative, sera mis en
5. Diese und weitere Fragen bedürfen einer sorgfältigen place. Celui-ci soumettra chaque année au Conseil fédéral,
Prüfung im Gesamtzusammenhang. Der Bundesrat möchte pour son information mais à l'intention de l'Assemblée fédé-
deshalb nicht einen verbindlichen Auftrag, sondern einen rale, un rapport sur la situation des médias.
solchen zur Prüfung des Anliegens entgegennehmen.
Sprecher- Porte-parole: Stappung
Radio et télévision. Motions 622 N 4 juin 1986
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es entspricht der Politik des Bundesrates, über Projekte, die
Nach der Annahme des Radio/TV-Artikels durch das Volk wegen ihrer Dimension nicht als Versuch durchgeführt wer-
Ende 1984 sollte möglichst bald eine gesetzliche Regelung den können, für deren Realisierung aber sachliche und
für die elektronischen Medien getroffen werden. Ein Radio/ zeitliche Dringlichkeit besteht, nur unter Mitwirkung des
TV-Gesetz kann jedoch selbst bei optimistischer Sicht erst Gesetzgebers zu beschliessen. Nicht zuletzt deshalb hat er
Anfang der neunziger Jahre in Kraft treten. Bis dahin stehen die Gesuche für die Verbreitung von Fernsehprogrammen
bereits wichtige Entscheidungen an, so dass die Gefahr von über einen Direktrundfunksatelliten abgelehnt. Diese Frage
präjudizierenden Beschlüssen besteht (Satelliten-TV, Aus- kann nur aufgrund eines demokratisch legitimierten Erlas-
laufen der RVO, Regionalfernsehen usw.). Damit die ses entschieden werden. Gegenwärtig werden die Ergeb-
Entscheidungsfreiheit des Parlaments erhalten bleibt, sind nisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Entwurf
durch einen Dringlichen Bundesbeschluss Vorkehren für eines entsprechenden Bundesbeschlusses ausgewertet.
eine geordnete und rechtmässige Entwicklung des Radio- Der Bundesrat befürchtet, dass ein dringlicher Bundesbe-
und Fernsehwesens zu treffen. schluss, der das gesamte Radio- und Fernsehwesen
Dabei geht es nicht darum, eine Nullösung bis zum Inkraft- beschlägt, die definitive Lösung in der Form eines Radio-
treten eines Radio- und Fernsehgesetzes zu treffen. und Fernsehgesetzes merklich verzögern könnte. Zum
Entwicklung soll in einem fest abgesteckten Rahmen mög- einen wäre der Wille, zu einer umfassenden und zukunftsge-
lich sein. Das Volk hat ja gesagt zu einer gestaltenden, richteten Lösung zu gelangen, nicht mehr im gleichen Aus-
aktiven Medienpolitik. Es hat sich damit gegen ein «Laissez- mass vorhanden. Zum anderen müssten die Arbeiten am
faire» à la USA oder Italien ausgesprochen. Es dürfen des- Radio- und Fernsehgesetz wegen der beschränkten perso-
halb keine zusätzlichen «Faits accomplis» geschaffen nellen Mittel unterbrochen werden. Dem Ziel der Motion ist
werden. besser gedient, wenn die verfügbaren Kräfte und Mittel auf
Obwohl seit Jahren verschiedene Vorschläge für Regelun- die laufenden Gesetzgebungsarbeiten konzentriert werden,
gen im Medienbereich vorliegen (Presseförderung, Medien- um das Gesetz möglichst rasch zu behandeln und in Kraft zu
gesamtkonzept), fehlt nach wie vor eine umfassende setzen. Das ist prioritär und wird vom Bundesrat mit aller
Medienpolitik. Bei den privatwirtschaftlichen Printmedien Beförderung vorangetrieben.
hat sich die Ueberzeugung durchgesetzt, dass den negati- 2. Die bisherigen Bewilligungen sind wie bereits erwähnt
ven Folgen der Pressekonzentration mit staatlichen Rege- provisorisch und befristet (Versuchserlaubnis für lokale
lungen begegnet werden muss. Wird das privatwirtschaftli- Rundfunk-Versuche: 31. Dezember 1988; Konzession STA:
che Modell unbesehen auf die elektronischen Medien über- 11. Februar 1990). Ein Anspruch auf Erneuerung besteht
tragen, gerät das empfindliche Gleichgewicht zwischen den nicht und auch keine Entschädigungspflicht. Bestand und
verschiedenen Trägern des Mediensystems ins Wanken. Entwicklung der SRG sind in keiner Weise gefährdet. Der
Zudem müsste der Gesetzgeber schon bald Korrekturen Bundesrat wird ohne ausdrückliche Gesetzesgrundlage
zum Gesetz des Stärkeren erlassen, das bei einer völligen neben der SRG auf nationaler Ebene keinen weiteren Veran-
Liberalisierung der elektronischen Medien herrschen stalter mit Vollprogramm bewilligen, auch versuchsweise
würde. nicht. Eine entsprechende Weichenstellung, sollte sie als
Deshalb müssen alle Entscheidungen, die unter den Dringli- richtig angesehen werden, müsste ihre Grundlage in einem
chen Bundesbeschluss fallen, rückholbar sein. Alle Neuzu- Erlass des Parlamentes haben.
lassungen von Veranstaltern, aber auch die Aenderung von Dem publizistischen Wettbewerb tragen sowohl die RVO als
Konzessionen sind provisorisch und längstens auf die Gel- auch die Konzession STA Rechnung. So kann eine Ver-
tungsdauer des Dringlichen Bundesbeschlusses befristet. suchserlaubnis für lokalen Rundfunk nur erteilt werden,
Damit nicht Entscheidungen ohne vorausgegangene breite, «wenn der Veranstalter durch den Versuch im Versorgungs-
öffentliche Diskussion gefasst werden, ist ein demokrati- gebiet nicht eine publizistische Vormachtstellung erlangt»
sches Verfahren zu wählen: Mit der Einsetzung eines (Art. 7 Abs. 1 Bst. e RVO). Die Konzession STA verlangt eine
Medienrates kann einerseits eine kompetente Beratung des offene sowie die direkt interessierten Kreise umfassende
Bundesrates sichergestellt werden, andererseits kann durch Trägerschaft, und die Veranstaltung wird von zwei vonein-
die periodische Berichterstattung auch das Parlament in die ander unabhängigen Betriebsgesellschaften durchgeführt.
Meinungsbildung einbezogen werden. 3. Die Vorbereitung, Antragstellung, Ueberwachung und
Ein Dringlicher Bundesbeschluss ist das einzige Mittel, um Planung der medienpolitischen Entscheide geschieht auf
heute unerwünschten Medien-Entwicklungen von morgen den von der Gesetzgebung vorgegebenen Wegen. Ob ein
zu begegnen. Dabei ist von einer ganzheitlichen Betrach- Konsultativorgan im Sinne eines Medienrates einzusetzen
tung des Mediensystems auszugehen. Es hat wenig Sinn, ist, wird im Rahmen der Beratung des kommenden Radio-
nur einen Teilbereich (z. B. Rundfunksatelliten) baldmög- und Fernsehgesetzes zu erörtern sein.
lichst regeln zu wollen, ohne die Zusammenhänge zu ande- 4. Das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 89bis BV-ist nur
ren, möglicherweise viel weitreichenderen Veränderungen zulässig, wenn eine Massnahme sachlich notwendig ist und
herzustellen. zeitlich keinen Aufschub erträgt. Beide Voraussetzungen
sind nach einem strengen Massstab zu beurteilen. Für die
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Erreichung der Ziele der Motion (Wahrung der Entschei-
vom 4. September 1985 dungsfreiheit des Gesetzgebers, geordnete und rechtmäs-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985 sige Entwicklung des Radio- und Fernsehwesens) ist ein
1. Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die dringlicher Bundesbeschluss nicht erforderlich. Dies kann
Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers zu wahren ist und auf andere Weise sichergestellt werden. Die verfassungs-
die Entwicklung rechtmässig und geordnet zu verlaufen hat. mässigen Voraussetzungen für einen dringlichen Bundes-
Dieses Ziel lässt sich indes ohne dringlichen Bundesbe- beschluss sind deshalb nicht gegeben.
schluss erreichen.
Der Bundesrat hat neue Veranstaltungen (lokaler Rundfunk, Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Abonnementsfernsehen) nur als Versuche bewilligt. Die Ver- Déclaration écrite du Conseil fédéral
ordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) sowie die Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Konzession für die Schweizerische Trägervereinigung für
Abonnementsfernsehen (Konzession STA) sind auf Versu-
che ausgerichtet. Die RVO erlaubt nur befristete Bewilligun- Präsident: Hier beantrage ich, die beiden Motionen Bremi
gen, und es besteht kein Anspruch auf Erneuerung. Das- und sozialdemokratische Fraktion gemeinsam zu behan-
selbe gilt für die Konzession STA. Die Dauer ist dabei so deln.
berechnet, dass der Veranstalter die Chance, aber keine Der Bundesrat beantragt, die Motion Bremi in ein Postulat
Garantien hat, die Veranstaltung auf Ablauf der Bewilligung umzuwandeln und die Motion der sozialdemokratischen
hin ohne finanziellen Verlust abzuschliessen. Fraktion abzulehnen.
4. Juni 1986 N 623 Radio und Fernsehen. Motionen
Bremi: Mit dieser Motion beantrage ich Ihnen, den Bundes- sehr wohl bestehen können. Es gibt also einen Markt für
rat aufzufordern, Rechtsgrundlagen für das regionale Fern- lokale, für regionale und für nationale Zeitungen. Es ist nicht
sehen zu erlassen. Dieses Thema wurde eigentlich nicht von so, dass etwa die lokalen Zeitungen schlechter dran wären
mir auf den Tisch dieses Hauses gebracht, sondern von den als die grossen Zeitungen. Eine lokale Zeitung, die sich im
Umständen, vom Medienmarkt her, auch vom Ausland her. Inhalt auch auf das Lokale beschränkt, hat durchaus eine
Das Thema liegt auf diesem Tisch, ist eine Aktualität dieses Chance. Das Gleiche haben wir im letzten Jahr bezüglich
Landes. Ich kann mich deshalb nicht damit einverstanden den lokalen Radiostationen erfahren. Lokale Radios sind
erklären, die Motion nur als Postulat zu behandeln, sondern erfolgreich, mindestens was ihre Zuhörerzahl betrifft. Der
bitte Sie, sie als Motion zu überweisen. Auch wenn wir sie Schweizer hört lokales Radio. Von daher ist die Frage, ob
nur in der Form eines unverbindlichen Postulates oder gar ein Bedarf nach Lokalradios besteht oder nicht, ganz klar zu
nicht überweisen würden, bleibt das Thema trotzdem auf beantworten: Dort, wo gutes lokales Radio angeboten wird,
dem Tische. Wir werden darüber zu entscheiden haben. Es wird es auch benützt, nicht exklusiv, aber es wird benützt. Im
liegt an uns, jetzt festzulegen, ob wir Einfluss nehmen und Ausland sind es gerade die lokalen Stationen, die wachsen
Rechtsgrundlagen gestalten wollen, oder ob wir juristische und finanziell am besten stehen. Die lokalen Sender senden
Hindernisse in den Weg stellen und das Gesetz des Han- nicht nur Lokales, aber im Gegensatz zu nationalen Statio-
delns dem Ausland überlassen wollen. nen können sie auch Lokales senden.
Zuerst darf ich über einige Tatbestände sprechen, denen wir Welches sind die Gründe, dass sich die lokalen Stationen so
uns jetzt gegenübergestellt sehen. entwickelt haben? In erster Linie können lokale oder auch
1. Eine vierte Kette-über drei Ketten verfügt die SRG in den regionale Fernsehstationen andere Programme bringen als
drei Sprachregionen - ist technisch möglich und wird nationale Stationen. Das «andere» betrifft nicht so sehr die
gegenwärtig von den PTT vorbereitet. Technisch ist also das Unterhaltung. Die Unterhaltung wird immer mehr aus der
regionale Fernsehen möglich, oder es wird mindestens in Kassette präsentiert. Es sind in allen Sendern der gleiche
absehbarer Zeit möglich sein. Derrick und der gleiche Dallas, die ausgestrahlt werden.
2. Es sind Interessenten da, um diese Kette regional zu Dort ist der Unterschied wahrscheinlich nicht sehr gross. Er
benützen. Dafür liegen unterschiedliche Modellvorstellun- liegt vielmehr in der Information. Regionale und lokale Infor-
gen vor. Sie wurden dem Bundesrat und der Oeffentlichkeit mation gibt es am Fernsehen nicht, es sei denn in lokalen
auch schon präsentiert. Es gibt beispielsweise ein Modell, oder regionalen Stationen. Damit wird auch eine grössere
das als Basler Modell bezeichnet wird, das. eine enge Hörer- bzw. Sehernähe erzielt. Es ist also schwer einzuse-
Zusammenarbeit mit der SRG vorsieht. Mehrere Modelle, hen, warum wir an unserem Fernsehen immer mehr lokale
die in der Region Zürich präsentiert werden, wollen in einem Informationen über die Stadt Wien oder Stuttgart erfahren,
Fall auch in lockerer Zusammenarbeit mit der SRG und im aber nichts über die Stadt Bern.
ändern Fall ganz autonom arbeiten. Es werden jetzt in Der Markt ist also vorhanden. Die Frage ist: Wollen wir
neuster Zeit auch wieder andere Modelle präsentiert - hier diesen Markt, dieses Angebot an Technik mit rechtlichen
in Bern, in Genf, an anderen Orten. Wie wir gehört haben, Hindernissen ausrüsten und rechtlich dafür sorgen, dass
liegt auch ein Modell der Stiftung CH 90 vor, die so rasch als das jetzt nicht realisiert werden kann, oder wollen wir diese
möglich mit der vierten Kette beginnen und sie bis ins Jahr Hindernisse aus dem Weg räumen? Wir haben Optionen
1993 betreiben will, um dann wieder mit dieser Aktion aufzu- hierfür. Wir können lokale, autonome Stationen bauen.
hören. Schliesslich liegen selbstverständlich auch Vorstel- Selbstverständlich sind auch diese lokalen Stationen zum
lungen der SRG vor, die auch die vierte Kette beanspruchen Beispiel dem Beschwerderecht, der Beschwerdeinstanz
möchte. unterstellt. Wir können aber auch sogenannte Fensterlösun-
3. Ausländische Stationen entwickeln ihre Sender und ihre gen anbieten, in Zusammenarbeit also mit der SRG, oder wir
Programme auch in Richtung unseres Landes. Das Resultat können das ganze vierte Programm auch wieder an die SRG
davon werden immer mehr ausländische Sender per übertragen.
Antenne oder per Kabel sein, die von unseren schweizeri- Zur Frage der SRG im speziellen: Wir verstehen selbstver-
schen Fernsehempfangsstationen aufgenommen werden ständlich, dass die SRG nicht ohne weiteres auf das Mono-
können. Das ist heute schon ein Tatbestand, und in den pol, als einzige Station in der Schweiz senden zu dürfen,
nächsten Monaten wird sich das noch verstärken. In engem verzichten will. Wer will sich schon selbst den Wettbewerb
Zusammenhang damit steht der Umstand, dass sehr viel züchten? Aber auf der anderen Seite verstehen wir auch die
schweizerische Fernsehwerbung ins Ausland abfliessen sechs Millionen Schweizer, die die Erfahrung gemacht
wird. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag pro haben - zuerst mit der Presse, dann mit dem Radio -, dass
Jahr für Werbung, die schweizerische Firmen über ausländi- dieser Wettbewerb nicht nur vorteilhaft für diese neuen
sche Fernsehstationen machen, damit diese Werbung dann Bewerber, sondern auch für die klassischen Veranstalter
mit ausländischen Sendern in der Schweiz wieder empfan- sein kann. Alle Schweizer haben erlebt, dass mit dem Auf-
gen wird. Wenn also bezüglich der Finanzierung von tauchen der lokalen Radiostationen auch die SRG-Radio-
schweizerischen Fernsehstationen davon gesprochen wird, programme besser geworden sind. Das bestätigen uns ins-
dass damit der vielzitierte Werbekuchen anders und mög- besondere auch SRG-Journalisten selbst sehr deutlich. Es
licherweise zuungunsten der schweizerischen Kette sich ist nicht einzusehen, warum das Gleiche nicht auch bezo-
entwickeln werde, so kann man dem entgegenhalten, dass gen auf die vierte Kette beim Fernsehen der Fall sein kann,
heute schon sehr viel Werbung ins Ausland geht. Auch das warum also ein gewisses Mass an Wettbewerb nicht auch
ist ein Tatbestand. dort segensreich sowohl für diese lokalen Stationen als
4. Der letzte Tatbestand: Für den Satellitenrundfunk erwägt auch für die SRG und ihre Journalisten sich auswirken soll.
der Bundesrat, die Schaffung von Rechtsgrundlagen vorzu- Keinem Menschen würde es nämlich einfallen, Vorschriften
ziehen. Er hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Es zu erlassen an Journalisten, die in Zeitungen arbeiten, was
ist nicht einzusehen, warum die Schaffung von Rechts- sie sagen oder schreiben dürfen und was nicht. Sie unterste-
grundlagen für die vierte Kette nicht mindestens ebenso hen selbstverständlich dem schweizerischen Recht, aber im
dringlich ist. übrigen sind sie frei, ihre Meinung so zu äussern, wie sie das
Wollen wir denn eigentlich regionales Fernsehen, oder wol- wollen.
len wir es nicht? Haben wir denn nicht schon genügend Beim Radio haben wir diese Vorschriften abbauen können
Sender, ausländische und schweizerische? Diese Frage darf in dem Masse, wie wir den Wettbewerb einführten, weil der
man sich wirklich stellen. Auch wenn man gelegentlich im Konsument nun wählen kann, ob er diese oder jene Mei-
Ausland den Fernseher einschaltet und die Vielzahl der nung oder Sendung hören will. Damit treten auch alle Vor-
Programme feststellt, kann man sich die Frage stellen: schriften, die an die Journalisten des Monopolmediums zu
Bedeutet diese Vielzahl an Sendern nicht weniger Inhalt? stellen sind, in den Hintergrund. Das trifft überhaupt nicht zu
Wir haben immerhin die Erfahrung gemacht, dass Lokalzei- für das Fernsehen. Und Sie erinnern sich noch alle an die
tungen neben den regionalen und nationalen Zeitungen Debatte, die wir hier geführt haben beim Verfassungsartikel,
Radio et télévision. Motions 624 N 4 juin 1986
wo wir uns darüber gestritten haben, ob die Sendungen Dannzumal - das heisst zum Zeitpunkt der Gesetzesbera-
«objektiv» oder «neutral» oder «freiheitlich», oder wie all tung - wird mit aller Wahrscheinlichkeit in der schweizeri-
diese wunderschönen Worte geheissen haben, sein müssen schen Medienlandschaft einiges anders aussehen. Neben
bzw. welche Vorschriften wir den Journalisten machen soll- der SRG (Radio und Fernsehen) wird es einige wenige
ten. Man kann die Journalisten nicht dermassen program- private Radioketten geben. Beim Regionalfernsehen werden
matisch kastrieren und sich nachher darüber beklagen, dass die dünner besiedelten Regionen, alle Alpenkantone, aber
sie nicht mehr besonders fruchtbar sind. auch die ländlichen Gebiete im Mittelland, leer ausgehen.
Je mehr Wettbewerb wir auch im Fernsehen einführen, Weder Radio noch Fernsehen sind in diesen Gebieten profi-
desto weniger werden wir in die Lage versetzt, solch unsin- tabel zu betreiben, weil das Werbeaufkommen zu gering ist.
nige Vorschriften zu erlassen. Diejenigen, die sich heute über das zürichlastige Fernsehen
Die Motion will den Bundesrat auffordern, jetzt Rechts- beklagen und von einer Privatisierung Besserung erwarten,
grundlagen zu schaffen, also nicht zu warten, bis dies auf werden mit Bestimmtheit eine Ueberraschung erleben.
dem ordentlichen Weg über die Totalrevision des Gesetzes Diese Kreise werden bald feststellen müssen, dass auch
irgendwann einmal in vier oder fünf Jahren möglicherweise Ringiers Züri-Vision und andere Visionen in Zürich für Zür-
der Fall sein wird. Wir wollen zwar nicht unbedingt rechtlich, cher und nicht in Chur für Bündner und in Altdorf für Urner
aber in der Sache den gleichen Weg einschlagen wie mit gemacht werden.
dem Satellitenfernsehen; dort will der Bundesrat es auch Gerade weil bei diesen Privatstationen die Einschaltquote
vorziehen. zwangsläufig das Mass aller Dinge sein wird, werden Ereig-
Er soll Rechtsgrundlagen schaffen. Welche, möchten wir nisse ausserhalb der städtischen Zentren noch weniger auf-
ihm nicht vorschlagen, sondern der Bundesrat soll uns gegriffen als heute. Die SRG wird, wenn sie durch Konkur-
vorschlagen, wie er sich das vorstellt. Ich bin nicht Rechts- renz ausgeblutet sein wird, noch weniger Mittel haben, um
gelehrter und möchte mich darüber nicht äussern. den Programmauftrag gerade zugunsten der Randregionen
Die Motion spricht von «raschmöglichst». Raschmöglichst zu erfüllen.
kann heissen Dringlichkeitsrecht, es kann aber durchaus Die Schweiz ist ein zu kleines Land für hochfliegende Pläne.
auch ordentliches Recht heissen, das unverzüglich in die Wenn wir die Kräfte allzusehr aufsplittern, verbleiben für die
Wege geleitet werden soll. Ich verlange also nicht ausdrück- einzelnen Programme zu wenig Mittel.
lich Dringlichkeitsrecht. Es wäre durchaus angemessen und Mit einem gewissen Recht wird man hier einwenden, die
möglich, solche Rechtsgrundlagen auf dem ordentlichen Schweiz sei auch ein zu kleines Land für einen Alleingang
Weg in die Wege zu leiten, wenn man jetzt unverzüglich bei der Abwehr des internationalen Einflusses. Dem halte
damit beginnt. Wir sehen keinen Grund, weiterhin zu warten ich jetzt noch entgegen, dass es für eine Kapitulation vor
und damit etwas künstlich zu verhindern, das vom Markt dem Druck der kommerziellen Programmanbieter aus dem
und von der Technik her möglich wäre. Ich bin überzeugt, Ausland noch viel zu früh ist. Wir müssen den Versuch
dass alle an den Medienszenen Beteiligten, auch die Zuhö- wagen, eine eigenständige Medienpolitik zu verfolgen und
rer und Zuschauer, im Grunde daran interessiert sind, einen möglichst viel eigene Substanz und Struktur zu erhalten und
gewissen beschränkten Wettbewerb zu haben. aufzubauen. Aber mit der Bewilligung der Einspeisung von
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen. Kommerzprogrammen ab Fernmeldesatellit in schweizeri-
sche Kabelnetze ist der medienpolitische Sündenfall bereits
begangen worden. Die PTT und das EVED haben eine
Präsident: Herr Stappung vertritt die Motion der sozialde-
mokratischen Fraktion und redet auch noch zur Motion entscheidende Weiche gestellt, ohne dass es dazu eine
Bremi. Verneh m lassung oder einen Parlamentsbeschluss gegeben
hätte. Es können heute zwei englische Unterhaltungssender
bis zu 50 Minuten Werbung pro Tag verkaufen. Weil die
Stappung: Sie haben es von Herrn Bremi gehört: Der Druck Schweiz sehr stark verkabelt ist, ist sie einer der wichtigsten
der privaten Betreiber und potentiellen Anwärter im Bereich Testmärkte für die neuen Programme, die da vom Himmel
der elektronischen Medien auf den Bundesrat nimmt immer hoch herabstrahlen. Ohne Not wurde die Einspeisung dieser
mehr zu. Nur mit einem dringlichen Bundesbeschluss für Programme, die sich nicht an die schweizerische Werbeord-
ein Uebergangsrecht im Radio- und Fernsehbereich kann nung halten, bewilligt. Dazu herhalten musste der Grundsatz
jetzt und in den kommenden Jahren eine Entwicklung ver- des freien Flusses der Information. In Wahrheit wird der freie
hindert werden, die später nicht mehr korrigiert oder rück- Fluss der Werbung ermöglicht.
gängig gemacht werden kann. Wenn jetzt nicht klare Gren- Das Beispiel dieser zwei englischen Sender zeigt, dass
zen abgesteckt werden, dann gibt es in den neunziger heute medienpolitische Entscheidungen von grösster Trag-
Jahren keine eigenständige schweizerische Medienpolitik weite fern von demokratischer Mitsprache und Kontrolle
mehr. Dann wird dieses Parlament nur noch absegnen kön- gefällt werden. Deshalb schlagen wir die Einsetzung eines
nen, was unter dem Druck von kommerziellen Interessen Medienrates vor. Dieser musste alle wichtigen Medienge-
und der technischen Entwicklung vom EVED oder vom schäfte zuhanden der zuständigen Behörde vorberaten. Mit
Bundesrat gebilligt bzw. bereits eingeführt worden ist. Dann der Diskussion über den alljährlichen Bericht zur Mediensi-
wird der Gesetzgeber keinen Spielraum mehr haben, weil in tuation könnte auch das Parlament verstärkt eingreifen. In
den wichtigsten Bereichen bereits Präjudizien geschaffen den letzten Jahren sind wir zu Zuschauern degradiert wor-
wurden. Heute hat dieses Parlament noch in vielen - aber den. Entwicklung soll nach unserer Meinung möglich sein.
nicht in allen - Bereichen die Entscheidungsfreiheit. Wir wollen nicht ein Verhinderungsübergangsrecht, son-
Wir dürfen uns nichts vormachen lassen. Mit dem Lokalra- dern einen Bundesbeschluss, der die Grenzen genau
dioversuch, der noch bis Ende der achtziger Jahre läuft, ist absteckt. Zentral ist dabei die Rückholbarkeit, das heisst der
bei uns in der Schweiz privates werbefinanziertes Radio Ausschluss einer Entschädigungspflicht für den Fall, dass
eingeführt worden. Mit der Einführung der Lokalradios der Gesetzgeber später andere Prioritäten setzen würde.
wurde die entscheidende Bresche durch die privaten Betrei- Damit und durch eine klare Begrenzung der Geltungsdauer
ber geschlagen. Wir haben bereits einige leider grösstenteils des Bundesbeschlusses wird die Uebergangsperiode für
negative Erfahrungen. Ich verweise auf meine Interpellation private Veranstalter berechenbar. Die Dringlichkeit ist gege-
bezüglich der Beteiligung von Verlegern an Lokalradios ben. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird der Medienzug ohne
betreffend das Pay-TV. Entweder fehlt beim EVED der Wille uns abfahren. Ich ersuche Sie, der Motion der sozialdemo-
oder aber die Kraft, um der RVO in allen Teilen und ohne kratischen Fraktion zuzustimmen.
jede Konzession Nachachtung zu verschaffen. Wenn jetzt Seit Einreichung unserer Motion hat auch Herr Bremi seine
auch noch das Regionalfernsehen, Satellitenfernsehen usw. Motion eingereicht. Ich erlaube mir, dazu ebenfalls noch
eingeführt werden, dann können wir im kommenden Radio- Stellung zu nehmen.
und Fernsehgesetz nur regeln, was zum Zeitpunkt der Legi- Einmal mehr soll im Medienbereich nicht eine Lösung auf-
ferierung Realität ist. grund einer Gesamtschau getroffen werden, sondern es soll
4. Juni 1986 N 625 Radio und Fernsehen. Motionen
aus dem Steinbruch ein weiterer Klotz herausgebrochen Mitwirkung des Gesetzgebers sicherstellt. Das ist zweifellos
und nach dem Gusto der Privatwirtschaft behauen werden. anerkennenswert, denn dies entspricht auch der grossen
Beim Herausbrechen droht aber eine Lawine loszubrechen, Bedeutung, die dem Thema und dem Gegenstand Regional-
die wertvolle Bestandteile unseres Mediensystems begraben fernsehen, auch nach der Auffassung unserer Fraktion,
wird. zukommt. Denn die Entscheide, die in diesem Bereich
Der Bericht über eine Mediengesamtkonzeption aus dem getroffen werden, haben Zukunft, und sie sind von grosser
Jahre 1982 wird noch einmal in eine tiefere Schublade gesellschaftspolitischer Bedeutung. Man muss auch sehen,
versorgt, wenn jetzt vorgezogene Rechtsgrundlagen für ein dass im Moment, wo eine Bewilligung erteilt wird, beispiels-
privates Regionalfernsehen geschaffen werden. Der von der weise Regionalfernsehen zu betreiben, nach menschlichem
Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption Ermessen eine derartige Bewilligung festsitzt. Es geht ja
überarbeitete Vorentwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz auch bei der RVO keineswegs nur um Versuche mit den
liegt beim EVED. Er wird dort nochmals überarbeitet. Offen- Lokalradios, das muss man klar sehen. Denn: Wer in dieser
bar will man die Idee einer Mediengesamtkonzeption Versuchsphase eine Bewilligung erhalten hat, der wird diese
endgültig begraben. Heute haben wir neben der SRG die Bewilligung nach menschlichem Ermessen nicht mehr
privaten Lokalradios auf der Basis der Rundfunkversuchs- abgeben, wenn er einigermassen in der Lage ist, seine
verordnung. Die bisher mit den Lokalradios gemachten Einrichtung zu betreiben. Damit gewinnt er, wenn die Rege-
Erfahrungen zeigen, dass an verschiedenen Orten durch die lung endgültig werden sollte, einen entscheidenden Start-
Beteiligung von Verlegern Ansätze zu neuen Multi-Media- vorteil, und er wird gewissermassen zum Regional- oder
Monopolen vorhanden sind. Mit Bestimmtheit wird die Lokalfürsten, der sich nicht mehr verdrängen lässt und der
Rücksichtnahme auf die Lokalradiobetreiber die Legiferie- im lokalen, im regionalen Bereich im Grunde genommen
rung des kommenden Radio- und TV-Gesetzes beeinträchti- auch keinen Wettbewerb, keine Konkurrenz mehr kennt.
gen. Dazu kommt nun noch der vorgesehene Bundesbe- Unsere Ueberlegungen führen zu folgenden Schlüssen:
schluss über den Satellitenrundfunk. Auch aus unserer Sicht muss oder kann das Bedürfnis nach
Diese schon höchst unbefriedigende Situation darf mit regionalem Fernsehen bejaht werden. Die CVP-Fraktion ist
einem Vorziehen von Rechtsgrundlagen für ein Lokalfernse- sich in der Ansicht einig, dass es in der Schweiz in absehba-
hen nicht noch weiter verschlechtert werden. Den Kreisen, rer Zeit regionales Fernsehen geben wird, genauso wie es
die zu einem Privatlokalfernsehen drängen und die unter Lokalradios gibt. Dies entspricht im übrigen auch den bun-
anderem auch vom Vorort des Schweizerischen Handels- desrätlichen Vorstellungen. Danach hätte die SRG national
und Industrievereins unterstützt werden, geht es darum, mit und sprach regional ihren Auftrag zu erfüllen, während lokal
dem Verkauf von Fernsehwerbung Geschäfte zu machen. und regional vorhandene neue Bedürfnisse geordnet und in
Letztlich geht es darum, ein zweites Schweizer Fernsehen beschränkter Oeffnung befriedigt werden sollten.
zu errichten, denn gewissen Leuten steht die SRG im Wege. Wir müssen auch darauf aufmerksam machen, ohne dass
Herr Bremi hat darauf hingewiesen. Helvecom, Züri-Vision wir hier unsere Vorstellungen schon im Detail erläutern
und wie sie alle heissen, wollen Fernsehen ohne SRG betrei- möchten, dass sich private Projekte auf die wirtschaftsstar-
ben. Man will offenbar über den Umweg einer Lokalfernseh- ken Gebiete konzentrieren werden, während die eher struk-
versuchsanordnung das Monopol der öffentlichen Anstalten turschwachen Rand- und Bergregionen davon nicht oder
brechen. bedeutend weniger profitieren werden, worauf schon Herr
Bei den potentiellen Lokalfernsehbetreibern handelt es sich Stappung vorhin hingewiesen hat.
um Personen wie Ringier, Curti, Frey und Coninx, alles Partnerschaftliche Modelle zwischen der SRG und lokalen,
bekannte Pressezaren, sowie um die grössten Wirtschafts- regionalen Veranstaltern werden einer ausgewogenen
und Industrieunternehmer. Was angestrebt wird, ist ein Lösung wohl am ehesten gerecht.
Monopol der privaten Medien. Eine zweite Ueberlegung: Nach der Gutheissung des Radio-
Ich frage Sie: Was bleibt bei der Beratung des Radio- und und TV-Artikels durch Volk und Stände erachtet es die CVP-
TV-Gesetzes in diesem Rat überhaupt noch zu entscheiden, Fraktion als gesetzgeberisch schlechte Lösung, wenn nun
wenn wir schon heute ein Privatfernsehen im grossen Stil laufend separate Bundesbeschlüsse über einzelne Radio-
beschliessen? Wir müssen heute dafür sorgen, dass die und Fernsehelemente erlassen werden (unabhängige
Entscheidungsfreiheit des Parlaments erhalten bleibt. Wenn Beschwerdeinstanz, Satellitenrundfunk usw.), zumal für das
ausserhalb gesetzlicher Grundlagen Bewilligungen für Regionalfernsehen keine derart ausgewiesene Dringlichkeit
Lokalfernsehen erteilt werden, wird dies aber kaum mehr besteht. Wir wollen nicht verschweigen, dass von aussen
möglich sein. Ich bitte Sie daher, die Motion Bremi abzu- her Werbemöglichkeiten abgeschöpft werden können,
lehnen. wenn wir mit unserem Regionalfernsehen zu spät kommen.
Wir haben keinen Grund, diese Warnungen in den Wind zu
Keller: Ich darf Ihnen im Auftrag der CVP-Fraktion unsere schlagen; allerdings sind wir doch auch der Meinung, sie
Ueberlegungen zur Motion Bremi vortragen. dürften nicht dramatisiert werden. Der Bundesrat hat in
Herr Bremi nimmt Bezug auf die vorgezogene Rechtsgrund- seiner Antwort an Herrn Bremi diesbezügliche Ueberlegun-
lage beim Satellitenrundfunk und verlangt ein analoges Vor- gen angestellt.
gehen beim Regionalfernsehen. Seine Forderung Ein dritter Gesichtspunkt: Wir sind der Meinung, dass die
«raschmöglichst» interpretiert der Bundesrat in seiner Ant- Ergebnisse der Vernehmlassung über das neue Radio- und
wort - oder scheint er zumindest zu interpretieren - als Fernsehgesetz abzuwarten sind und dass dann der Bundes-
Forderung nach einem dringlichen Bundesbeschluss. rat seine inhaltlichen und gesetzgeberischen Vorstellungen
Soweit muss die Auslegung aber nicht gehen. Das hat auch über das regionale Fernsehen möglichst rasch aufzeigen
Herr Bremi vorhin deutlich gemacht. Es kann auch eine sollte. Er sollte nicht warten, bis die Botschaft endgültig
rasche Ausarbeitung einer gesonderten Vorlage für das vorliegt, sondern er sollte seine Vorstellungen - es gibt ja
Regionalfernsehen sein, ohne dass man das Endprodukt verschiedenste Varianten für regionales Fernsehen - mög-
eines umfassenden Radio- und Fernsehgesetzes abwarten lichst rasch vorlegen, damit nachher die ausgiebige Diskus-
würde. sion über die zu wählenden Modelle einsetzen kann.
Nicht gemeint sind alle jene Möglichkeiten, die man gewis- Es geht um eine brisante politische Frage. Denkzeit ist
sermassen als Einführung des Regionalfernsehens auf die erforderlich, und wir sollten sie ausschöpfen. Wir haben
«sanfte Tour» umschreiben könnte, wie sie der Bundesrat in keinen Grund, überstürzt vorzugehen.
seiner Antwort an Herrn Bremi auch noch aufführt, also Damit komme ich zum Schluss: Wir sind der Meinung, dass
beispielsweise die Revision der RVO, die Konzession der nun das EVED, der Bundesrat und auch wir als Parlament
SRG, die ergänzt werden könnte, oder dann auch die dieses neue Radio- und Fernsehgesetz mit höchster Priorität
Abstützung auf Artikel 3 des Bundesgesetzes betreffend den behandeln müssen. Unsere Fraktion ist dazu bereit. Ich darf
Telegrafen- und Telefonverkehr. zum zeitlichen Ablauf festhalten, dass der Bundesrat in der
Die Motion Bremi strebt also ein Verfahren an, das die Antwort auf meine Interpellation seine Zeitvorstellung
Radio et télévision. Motions 626 N 4 juin 1986
entwickelt hat. Die Antwort hält fest, dass das Gesetz - genau in die gleiche Kerbe schlägt. Wenn Herr Bremi ehrlich
vorausgesetzt, dass das Parlament das Ganze speditiv ist und die Sache ein bisschen konzeptionell ansieht, was er
behandelt - auf den 1. Januar 1989 in Kraft gesetzt werden etwa bei den Finanzen jeweils verlangt, und nicht nur auf
könnte. Das wäre sicher ein Optimum. Darüber sind wir uns Schnellschüssen beharrt, müsste er sagen, dass diese Fra-
im klaren. Aber mir scheint dies nicht unerreichbar, wenn gen allesamt sehr ernsthaft diskutiert werden müssten.
man sich in diesem Sinne geschlossen an die Arbeit macht. Und ein letztes: Es geht Herrn Bremi hier und heute nicht
Damit kommen wir zum Schluss, dass es nicht erforderlich darum, ob man jetzt mehr oder weniger Wettbewerb in den
ist, diesen einzelnen Bestandteil «Regionalfernsehen» vor- Fernsehjournalismus bringt. Sie wissen so gut wie ich, und
zuziehen. Wir sind aber auch nicht der Meinung, dass das darauf bestehe ich: Der Wettbewerb unter Fernsehveranstal-
ganze Gesetzeswerk mit jener Dringlichkeit behandelt wer- tern wird leider, das beklagen wir gemeinsam, nicht auf dem
den müsste, wie dies die SP-Motion vorsieht. journalistischen Sektor entschieden, sondern auf dem Sek-
Ich teile Ihnen also mit, dass wir die Motion Bremi ablehnen. tor der Unterhaltung.
Persönlich möchte ich beifügen, dass ich Herrn Bremi etwas Es gibt noch etwas anderes zu sagen: Wir haben in der
mehr Geduld wünsche. In Anbetracht seines Parteislogans Deutschschweiz in jahrelanger, mühseliger Arbeit einigen
«weniger Staat» wird er das schon verkraften können. Zürcher Köpfen beigebracht, Fernsehen sei für die deutsche
und die rätoromanische Schweiz zu machen und nicht nur
Leuenberger-Solothurn: Ich möchte zuerst zu Protokoll für Zürich. Ich glaube, wir haben einiges erreicht- Regional-
geben, dass ich die Beschlussfähigkeit des Rates in Zweifel korrespondenten usw. -, und siehe da, jetzt kommt ein
zu ziehen wage. Zürcher und will wieder ein Zürcher Fernsehen, weil wir ja
Worum geht es bei dieser Sache (und zur Sache müssen wir inzwischen wissen, Herr Bremi - das wissen Sie so gut wie
wieder zurückkehren)? Es geht offensichtlich darum, dass ich -, dass Regionalfernsehen in Ihrem Sinn ökonomisch
die Frequenzen zur Verbreitung von Fernsehprogrammen gesehen höchstwahrscheinlich bedeutet, dass schlussend-
beschränkt sind. Es geht offensichtlich darum, dass die PTT lich nur der Raum Zürich ein solches Fernsehen haben wird.
uns sagen - und Herr Bundesrat Schlumpf wird das sicher Für meine Region Solothurn - ich kann auch Grenchen
wiederholen--, es seien technisch insgesamt vier Fernseh- dazu nehmen und sogar Ölten - wird kein Regionalfernse-
ketten möglich. Drei davon sind bereits belegt, und um eine hen möglich sein; in Basel vielleicht, im besten Fall auch
vierte geht es jetzt: Was machen wir mit dieser noch vorhan- noch in Bern.
denen freien Frequenz? Da kann man sich nun in guten Wir haben einmal ein Zürcher Fernsehen gehabt, das wollen
Treuen darüber streiten, was man damit machen soll. Ich wir nicht mehr. (Heiterkeit)
hätte es Herrn Bremi, der ein kluger Mann ist, hoch ange-
rechnet, wenn er hier alle Möglichkeiten auf den Tisch Frau Grendelmeier: Erlauben Sie mir, dass ich erst einmal
gelegt hätte. Wenn er beispielsweise eine Motion gemacht im Gegensatz zu Herrn Bremi meine Interessen offen auf
hätte, die verlangt hätte, man solle sich darüber unterhalten, den Tisch lege. Ich spreche hier als Programmschaffende
was mit dieser vierten Kette, diesen freien Frequenzen noch des Fernsehens, und das während 17 Jahren. Deshalb habe
möglich ist. Es ist möglich, diese Kette aufzusplittern und ich Herrn Bremi ein paar Dinge zu sagen, die er vielleicht
Regionalfernsehen zu machen. Das will er. Das ist eine nicht weiss. Selbstverständlich tut Wettbewerb not. Wettbe-
Möglichkeit. Eine zweite Möglichkeit ist rein technisch: ein werb ist gut. Und wir haben ihn in der Monopolsituation
zweites schweizerisches Fernsehen zu schaffen, was fak- bisher nicht gehabt. Nun ist es aber leider nicht so, wie
tisch heissen würde - seien wir ehrlich -, ein zweites naive, «idealistisch» denkende, zukünftige Konkurrenten
deutschschweizerisches Fernsehen zu installieren. Eine immer noch meinen, dass es unter den Fernsehschaffenden
dritte Möglichkeit wäre das Basler Modell, eine vierte Mög- zu einer fruchtbaren Konkurrenz kommt. Es ist nicht die
lichkeit bestünde darin, diesen vierten Kanal der SRG zur Monopolsituation allein, die diese und damit die Steigerung
Verfügung zu stellen für eine Nutzung, über die dann zu der Qualität der Fernsehschaffenden verhindern würde. Herr
diskutieren wäre. Es gäbe noch eine fünfte Möglichkeit, die Stappung hat es deutsch und deutlich gesagt: Es geht Ihnen
ich als die medienökologische bezeichne, nämlich darauf zu nicht um den freien Informationsfluss, sondern - Sie haben
verzichten, diese Frequenzen auch noch zu nutzen. Aber es selber auch gesagt-um den freien Werbefluss. Sie reden
nachdem man so nutzungswütig ist und meint, es müsse von der Ausnützung des Marktes und der technischen Mög-
«ums Töten» alles gemacht sein, was man machen kann, lichkeiten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur sollten Sie dazu
nehme ich an, dass diese niemand ernsthaft in Betracht stehen und sagen, wir wollen den Markt ausnützen. Dann
zieht. Darum geht es, und um nichts anderes. aber machen wir den Schritt vom verhassten Monopol zum
Ich lehne die Motion Bremi deshalb ab, weil sie nur eine Oligopol, d. h. zur Monopolsituation einiger weniger Markt-
einzige dieser fünf Möglichkeiten überhaupt ernsthaft in interessierter. Ist das besser? Herr Bremi, ich kann es besser
Betracht zieht und damit Präjudizien schaffen möchte. Ich beurteilen. Unsere Konzession verlangt, dass Regionen, die
will Ihnen sagen, worin die Präjudizien bestehen und gleich- sonst zu keinem Programm kommen, soziale Randgruppen
zeitig beklagen, dass heute nicht auch die Motion Cotti und sprachliche Minderheiten berücksichtigt werden. Das
Gianfranco von 1984 diskutiert wird. In dieser Motion verlan- ist nicht mehr möglich in einer Oligopol-Situation, sondern
gen unsere Tessiner Kollegen insgesamt folgendes: Der man wird sich - mit dem nassen Finger in der Luft - nach
Bundesrat wird eingeladen, dafür zu sorgen, dass keines der der Marktsituation richten, und das viel gefürchtete Zürcher
nationalen Programme in irgendeiner Region ausgeblendet Fernsehen wird einen Betonsockel erleben, wie wir ihn nie,
werden darf und dass die drei nationalen Programme in nie - auch nicht auf Holzbeinchen vor 10 oder 15 Jahren -
bezug auf die Ausstrahlung im ganzen Land gleich behan- hatten. Es wird genau das Gegenteil dessen eintreten, was
delt werden. Das ist ein Frontalangriff auf das, was unter jetzt gewünscht wird. Es wird keine Vielfalt des Programmes
dem Namen «Sportkette» in die Geschichte eingegangen geben, sondern quantitativ eine Vereinfachung und - vor
ist, weil man inzwischen zur Meinung gekommen ist, es sei allen Dingen-qualitativ eine Versimpelung; denn ein Coca-
doch ein bisschen viel, das gleiche Fussballspiel auf dem Cola-Riese - um irgendeine Firma zu nennen - hat nur ein
DRS-Kanal, auf dem Westschweizer Kanal und auf dem Interesse: möglichst hohe Einschaltquoten. Wo wird er sein
italienisch-schweizerischen Kanal auszustrahlen. Man Lokalfernsehen machen? Selbstverständlich in der Region
könnte ja das normale Programm laufen lassen und überla- Zürich! Und wie gross der Werbekuchen ist, Herr Bremi,
gern. Als Wunschidee hätte die SRG diesen vierten Kanal so weiss ich auch nicht.
genutzt, dass sie bei sportlichen Grossereignissen - wie wir Um mich ganz kurz zu fassen: Das Wichtigste wäre, mit
es etwa jetzt erleben mit den Fussball-Weltmeisterschaften- einer dieser vier Möglichkeiten auf der vierten Kette, wie
auf diesen vierten Kanal ausweichen könnte. Damit wäre Herr Leuenberger gesagt hat, eine echte Konkurrenz mit
dem Wunsch unserer Tessiner Deputation in diesem Hause gleich langen Spiessen zu schaffen. Das wäre das «ZSF»,
voll Rechnung getragen. Ich habe gestern einen Vorstoss das Zweite Schweizer Fernsehen. Dieses könnte meinetwe-
unseres Kollegen Frey-Neuenburg unterschrieben, der gen, aber unter denselben Konzessionsbedingungen und
4. Juni 1986 N 627 Radio und Fernsehen. Motionen
mit denselben Auflagen, Randgruppenprogramme herstel- Problem. Darüber, Herr Leuenberger, ob damit an Lebens-
len und Randregionen berücksichtigen. So hätten wir qualität zu gewinnen ist oder nicht, wollen wir nicht philoso-
allenfalls eine Situation, wie Sie sie jetzt wünschen. Aber das phieren. Ich glaube aber, unsere persönlichen Meinungen
kann ich aus Ihrer Motion nicht herauslesen oder- verzei- wären da noch recht identisch. Aber das ist nicht die Frage.
hen Sie - es fehlt mir ganz einfach der naive Glaube daran. Die Frage ist: Wiesoll diese vierte Kette genutzt werden-es
Wir müssen uns hier in diesem Haus so schnell wie möglich gibt die vier Hauptmöglichkeiten, die Nationalrat Leuenber-
an das Radio- und Fernsehgesetz heranwagen und Ordnung ger erwähnt hat -, und in welchem Verfahren sollen die
schaffen. Es wäre mein Wunsch, dem nicht weiter auszuwei- Rechtsgrundlagen für eine solche Nutzung geschaffen und
chen, nicht noch einmal Jahre vergehen zu lassen, sondern die Entscheide gefällt werden? Das sind die Fragen, die mit
den Mut zu haben, dem Verfassungartikel auch den Geset- den beiden Motionen, insbesondere mit der Motion von
zesartikel folgen zu lassen. Nationalrat Bremi, verbunden sind.
Nationalrat Mühlemann, ich gehöre auch zu den bescheide-
Mühlemann: Die Reaktionen auf die Motion Bremi sind so nen Leuten - das sind wir Schweizer zur Hauptsache. Aber
heftig, dass ich annehmen muss, dass sein Anliegen gut ist. allzu viel Bescheidenheit ist gefährlich, dann nämlich, wenn
Ich unterstütze seine Motion aus drei Gründen. Erstens: Er man im Vergleich mit dem Ausland die eigene Position
fordert mehr Wettbewerb in unserer Medienlandschaft. Wir unterschätzt. Sie haben gesagt, wir seien mit dieser neuen
alle wissen, dass die drei Sendeketten unseres Landes nicht Kommunikationstechnologie in Rückstand geraten. Ich
so schlecht sind wie ihr Ruf. Ich beneide aber meine wel- möchte sagen: glücklicherweise gerade nicht. Wir haben
schen und vor allem meine Tessiner Kollegen um die Chan- beispielsweise einen Verkabelungsgrad erreicht, der weit
cen, die diese Regionen haben, sich zu präsentieren. Im herum einmalig ist. Unser nördlicher Nachbar ist erst daran,
deutschschweizerischen Bereich sind die Möglichkeiten ein solches Netz aufzubauen. Wir haben in unserem Lande
eingeschränkter. Ich bin auch überzeugt, dass der Chal- Lokalradios. Davon wurde hier gesprochen. Mit diesen Ver-
lenge in der Medienlandschaft nur gut tun kann. Wie der suchen haben wir für viele andere Länder eine Pionierlei-
nun erfolgen soll, darüber kann man wahrhaftig streiten. Ich stung erbracht. Man hat nun begonnen, vom Guten und
glaube aber, dass die Lösung mit einer privaten vierten Schlechten zu profitieren! Wir sind weltweit das einzige
Fernsehkette durchaus Chancen hat. Wie lang die Spiesse Land, das bei nur sechs Millionen Einwohnern eine vierspra-
bei den verschiedenen Ketten sein müssen, darüber kann chige Radio- und Fernsehversorgung mit Information,
man sich ja noch unterhalten. Aber mit Sicherheit wird Unterhaltung und Kultur gewährleisten kann. Herr Mühle-
unsere nationale Sendekette Deutsche Schweiz durch eine mann, das sind Leistungen, auf die wir doch ein wenig stolz
zweite Sendekette besser werden. Betrachten Sie doch die sein.dürfen und die natürlich auch für die Strukturen unse-
Medienlandschaften im Ausland! Um wieviel werden die res Landes wichtig sind.
Programme dadurch besser, dass man durch einen Konkur- Nun aber zum eigentlichen Thema zurück: vierte Kette. Was
renten herausgefordert wird. Diese Chance sollten wir wollen wir damit? Wie wollen wirsie nutzen? Im Sinne eines
nützen. echten Regionalfernsehens? Dann kann uns mit ausländi-
Zweitens: Ich bin dafür, dass bei dieser Gelegenheit nicht schen Programmen keine Konkurrenz erwachsen; denn ich
eine weitere Schwergewichtssituation im Räume Zürich-OI- kann mir nicht vorstellen, dass im Raum Zürich Regional-
ten-Luzern oder eine weitere Magnetisierung in den gross- probleme von ausserhalb der Grenzen aufgegriffen würden.
städtischen Agglomerationen entsteht. Als Präsident eines Zürich ist in der Schweiz, aber Zürich ist nicht die Schweiz.
Lokalradios einer Randregion darf ich sagen, dass die Auf- Wer soll nutzen? Sollen das einzelne Trägerschaften sein?
wertung durch eine eigene Medienorganisation beträchtlich Das ist eine Möglichkeit. Soll es eine Kombination sein:
ist und dass wir im Bereiche des Fernsehens Aehnliches Basler Modell mit der SRG? Soll es überhaupt die SRG
erleben werden. Auch da werden die Chancen - da zweifle sein? Das ist nicht die Meinung des Bundesrates, das
ich nicht-der Randregionen steigen, weil wir Verlagsanstal- möchte ich zur sogenannten Monopolfrage einflechten.
ten nicht nur in Zürich haben. Es gibt auch Medienanstalten Wofür soll die vierte Kette genutzt werden? Die Vorstellung
in Randregionen, die durchaus bereit sind, den Wettbewerb des Bundesrates ist wie beim Lokalradio: Das sollte keine
aufzunehmen und sich für ihre Region zu wehren. In dieser Versorgung mit Parallelangeboten werden, sondern kom-
Beziehung möchten wir eben nicht hintanstehen und Nach- plementär sein. Es hätte eine Ergänzung, bezogen auf die
teile einheimsen, weil aus dem Ausland bessere Möglichkei- regionalen Räume, zu sein. Im Bereiche der Unterhaltung
ten geboten werden. Es geht hier tatsächlich auch um die hat das seine Grenzen. Im Bereiche der Information muss
wirtschaftlichen Chancen. das - nach unserer Meinung - eine Auflage sein. Im kulturel-
Drittens bin ich etwas enttäuscht über die geringe Bereit- len Bereich scheint mir der Regionalbezug, genau wie bei
schaft in unserem Lande, die technische Revolution mitzu- den Lokalradios der Lokalbezug, ausserordentlich wichtig
machen. Dies hat dazu geführt, dass wir etwa im Bereiche zu sein, um unsere kulturelle, sprachliche Vielfalt zu er-
der Telekommunikation heute im Rückstand sind, ähnlich halten.
wie in gewissen anderen Bereichen. Das Glasfasernetz der Soll es bei Nutzung dieser vierten Kette in regionalen Teilbe-
Bundesrepublik Deutschland beispielsweise wird uns im reichen möglich sein, ein landesweites Netz, einen Netzver-
nächsten Jahr an der Nordgrenze erreichen, und erst zehn bund, aufzubauen? Oder soll das ausgeschlossen werden?
Jahre später werden wir den Anschluss sichergestellt haben. Wenn ja, soll das dann zur SRG eine Wettbewerbssituation,
Oder die Stadt Biarritz hat heute ein Netz mit dem Bildtele- ein Konkurrenzverhältnis, ergeben?
fon, das vorbildlich ist. Das Ausland macht uns hier einiges Hier eine Einschiebung: Die SRG hat kein Monopol. Recht-
vor, und wenn wir nicht bereit sind mitzuziehen, werden wir lich hatte sie nie eines, faktisch dagegen lange Zeit, heute
eben Nachteile einheimsen, die uns in verschiedenen Berei- aber nicht einmal mehr das. Wir sprechen aus den bekann-
chen sehr schmerzen werden. ten staatspolitischen Gründen vom vertikalen, vom geordne-
Um hier mitzuhalten, braucht es natürlich ein bisschen mehr ten Wettbewerb mit einer bestimmten Terrainabgrenzung
Tempo in der Demokratie. Wir zahlen oft den Preis für das für die SRG im nationalen, sprachregionalen Raum. Damit
demokratische Vorgehen in Form einer langsameren zur Argumentation von Nationalrat Bremi: Wir würden vom
Abwicklung. Die Hindernisse, die hier aufgestellt werden, Ausland überfahren. Das kann nicht der Fall sein, wenn wir
sind immer wieder juristische Hürden und Schwierigkeiten. Regionalfernsehen in der Programmgestaltung tatsächlich
Herr Bremi gewinnt vier Jahre mit seinem Vorgehen. als regional ausgerichtet verstehen. Wenn wir aber unter
Ich möchte darum bitten, dass man diese politische Sofort- Regionalfernsehen eine landesweite Institution (mit Vernet-
massnahme, die notwendig ist, unterstützt. zung beispielsweise) und eine völlig freie Programmgestal-
tung, also nicht komplementär zur SRG, verstehen, dann
Bundesrat Schlumpt: Eine vierte Fernsehkette-landesweit: können Unterhaltungssendungen wie Dallas auch angebo-
Es ist auch die Meinung des Bundesrates, dass sie genutzt ten werden. Dann ist die Frage nur, welche Kette man wählt.
werden soll. Die technische Möglichkeit besteht, das ist kein Nationalrat Bremi hat sich darauf berufen, dass wir für den
Radio et télévision. Motions 628 N 4 juin 1986
Satellitenrundfunk eine separate Vorlage gebracht haben. bringen, dass das fakultative Referendum zum Zuge kommt.
Sie ist bereits in Ihren Händen in Form eines allgemeinver- Dann ist es möglich - wie wir das bei Beantwortung einer
bindlichen, nicht dringlichen Bundesbeschlusses. Aber hier Interpellation gesagt haben -, es bis 1989 verfügbar zu
haben wir die Konkurrenz zum Ausland. Hier geht es um die machen.
Nutzung dieser Satelliten-Uebertragungstechnologie für die Mit Blick auf diese terminliche Situation wollen wir noch
Verbreitung von Programmen, die nicht auf einen internen eines bedenken: Wir haben jetzt einen Bundesbeschluss für
Raum bezogen sind. Wenn man da-das ist die Meinung des Satellitenrundfunk. Das Vernehmlassungsverfahren zum
Bundesrates - den Anschluss nicht verpassen will, muss das Radio- und Fernsehgesetz steht unmittelbar bevor. Mit einer
vorgezogen werden. Das ist eine separate Fragestellung, dritten Vorlage ginge ein allgemeinverbindlicher Bundesbe-
weil der Adressat dieser Versorgung ein ganz anderer ist als schluss für Regionalfernsehen in die Vernehmlassung, dann
der Adressat der Versorgung, über die wir hier und dann in das Parlament. Es kann dann allenfalls auch zu einem
auch beim Radio- und Fernsehgesetz zu diskutieren haben. fakultativen Referendum kommen. Das alles wäre auch rein
Lokal rad io-das zu den Ausführungen von Nationalrat Stap- methodisch kein geschicktes Vorgehen. Diese Aufsplitte-
pung - ist ein Versuch ohne jedes Präjudiz. Nationalrat rung birgt vor allem auch die Gefahr in sich, dass das
Stappung, Sie haben gesagt, das müsse ohne Entschädi- Ergebnis systematisch nicht zu befriedigen vermag. Aber
gung rückholbar sein, falls man dann für eine definitive was mich viel mehr bewegt, und weshalb wir der Meinung
Phase keine Bewilligung gebe. Das ist abgesichert, das sind, man soll diese Motion nicht überweisen, ist folgendes:
können Sie in der Rundfunkverordnung nachlesen. Das Sie, das Parlament, müssen nun im Zusammenhange mit
hängt nicht von der Kraft und Sorgfalt des EVED ab, das Sie diesen Rechtsgrundlagen medienpolitische Gesamtent-
angesprochen haben, obwohl der Bundesrat Konzessions- scheide fällen. Diese wurden signalisiert: zum Beispiel die
behörde ist, sondern das ist gesetztes Recht. Es gibt keinen Rolle der SRG in der Medienzukunft. Wollen wir für die
Anspruch für diejenigen, die jetzt in der Versuchsphase tätig interessierten Kreise eine vierte Kette verfügbar machen mit
sind. Es gibt auch keine Entschädigungsansprüche, wenn dem Risiko, dass dann insbesondere die Agglomerationen
einer nachher keine Bewilligung erhält, das ist in der Rund- damit bedient werden? Wie steht das Angebot für die dünn
funkverordnung so geregelt. Nun ist das wesentliche bei besiedelten Gebiete? Herr Mühlemann, da besteht gegen-
den Lokalradios, Herr Bremi, dass man ihnen in den Arti- über dem Lokalradio ein fundamentaler Unterschied: Lokal-
keln 1 bis 22 der Rundfunkverordnung den Lokalbezug ins radio ist eine verhältnismässig kostengünstige Einrichtung;
Pflichtenheft geschrieben hat. Sie müssen einen bestimm- Regionalfernsehen - Fernsehen überhaupt - ist eine sehr
ten Anteil Lokalbezug in Information und auch im kulturel- aufwendige, teure Angelegenheit! Wollen wir in Kauf neh-
len Bereich erbringen. men, dass so das Medienversorgungsgefälle zwischen
Was ist in zeitlicher Hinsicht etwa vorstellbar? Herr Keller dichtbesiedelten Gebieten und allen anderen Gebieten noch
hat dazu einige Gedanken angestellt, was «raschmöglichst» grösser wird? Wie soll das Verhältnis zur SRG überhaupt
bedeutet. Nationalrat Bremi hat gesagt, es müsse nicht sein? Wie soll die Wettbewerbssituation zwischen mehreren
unbedingt ein dringlicher Bundesbeschluss sein. Ein dring- Veranstaltern einerseits und der SRG andererseits sein?
licher Bundesbeschluss in dieser Frage wird ebensowenig Wollen Sie dieses vertikale Modell, das wir unseren Vor-
vor Artikel 89bis BV standzuhalten vermögen wie derjenige, schlägen an Sie zugrunde legen? Betrachten Sie das als
den Herr Stappung und die sozialdemokratische Fraktion richtig oder nicht?
hier motioniert haben. Gehen wir also von einem allgemein- Es ist keine Gewähr dafür geboten, wenn wir im Alleingang
verbindlichen, nicht dringlichen Bundesbeschluss aus: die Frage Regionalfernsehen aufgrund einer Botschaft des
Wenn wir einen solchen bringen müssten, dann verginge ein Bundesrates hier diskutieren, dass sie nachher auch zusam-
Jahr, bis er bei Ihnen wäre. Wir müssten ihn entwerfen; ein menpasst mit der Vorlage für ein umfassendes Radio- und
Vernehmlassungsverfahren müsste für ein solches Geschäft Fernsehausführungsgesetz, das wie gesagt bereits jetzt im
durchgeführt und dann die Botschaft erlassen werden. Ich Entwurf vorliegt für Bundesrat und Vernehmlassungsver-
kann nicht sagen, wie es nachher weiterginge, weil das vom fahren.
Parlament abhängt. Mit etwa zwei Jahren wäre für die parla- Eine letzte Bemerkung: Es geht heute sicher nicht darum -
mentarische Behandlung zu rechnen, abgesehen von der Frau Grendelmeier, auch zu Ihren Ueberlegungen -, pro
Referendumsfrage; da besteht in den Fristen zum Gesetz oder contra SRG Stellung zu nehmen mit der Stellung-
kein Unterschied. nahme zur Motion von Herrn Bremi. Es geht auch nicht um
Wie steht es mit dem Radio- und Fernsehgesetz, das offen- eine Stellungnahme pro oder contra Monopol. Es geht ein-
bar einmal mehr in meinem Departement verschleppt wor- fach darum, dass wir nicht etwas vorwegnehmen sollten,
den sein soll? Sie wissen, dass der Radio- und Fernsehver- was allenfalls dieser langfristigen Gesamtordnung in die
fassungsartikel erst eine Grundlage brachte. Er stammt vom Quere kommen könnte. Und Bewilligungen, die aufgrund
Dezember 1984. Und heute ist der Entwurf für ein Radio- eines solchen Bundesbeschlusses für Regionalfernseh-Ver-
und Fernsehgesetz zuhanden des Bundesrates fertigge- anstalter erteilt würden, wären faktisch irreversibel. Es ist
stellt. Eineinhalb Jahre! In dieser Zeit hat auch bereits die nicht möglich, bei diesem Kostenaufwand quasi befristete
Medienkommission dazu Stellung genommen. Für ihre Stel- oder gar Versuchsbewilligungen zu erteilen. Wir brauchen
lungnahme benötigte diese Kommission etwa acht Monate. eine Gesamtordnung, die in sich selbst möglichst wider-
Ich bitte Sie, mir ein Beispiel für ein Ausführungsgesetz zu spruchsfrei ist und die aufgrund von gesamtmedienpoliti-
nennen - nicht für einen dringlichen Bundesbeschluss -, schen Vorstellungen erarbeitet und dann in Gesetzesform
das in dieser Zeit zu Ihnen gebracht wurde! Es geht nun mit gegossen wird. Dafür Gewähr haben wir nur, wenn wir diese
diesem Radio- und Fernsehgesetz so weiter, dass der Bun- Frage im Zusammenhang mit dem Radio- und Fernsehge-
desrat es demnächst diskutieren wird, und dann folgt das setz diskutieren. Dann werden Sie die nötigen Entscheide
Vernehmlassungsverfahren, das etwa ein halbes Jahr in treffen können.
Anspruch nehmen wird. Die Botschaft wird also im Jahre Nun noch ein Wort zur Motion der sozialdemokratischen
1987 bei Ihnen sein können. Dann kommt wieder die Zeit- Fraktion: Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses. Der
frage, die ich nicht gültig beantworten kann; sie hängt von Kürze halber will ich auf die schriftliche Stellungnahme
Ihnen ab. Man wird damit rechnen müssen, dass die verweisen. Ich habe bereits gesagt: Mit dem Lokalradio,
Behandlung des Gesetzes in den Räten etwas mehr Zeit in auch mit dem Pay-TV, wurden keine Pflöcke eingeschlagen;
Anspruch nimmt als die Behandlung eines allfälligen Bun- das ist-um Ihren Ausdruck zu verwenden-rückholbar. Das
desbeschlusses für Regionalfernsehen, einfach weil sich sind keine Präjudizien, es gibt keine Rechtsansprüche und
beim Gesetz mehr Fragen stellen. Das ist viel breiter ange- keine Entschädigungsansprüche. Die Einspeisung - das
legt. Aber wenn das, wie beispielsweise von Nationalrat wurde heute schon diskutiert- ausländischer Programme in
Keller sehr eindrücklich dargelegt wurde, der politische unsere Kabelnetze hat mit dieser Thematik nichts zu tun.
Wille Ihres Parlamentes ist, können Sie auch das Radio- und Das sind internationale Rechtsnormen, die für uns auch
Fernsehgesetz innert nützlicher Frist beraten und soweit gelten. Sie haben das Prinzip «free flow of information»
4. Juni 1986 N 629 Radio und Fernsehen. Motionen
erwähnt. Das ist hier gültig. Wir haben uns im Rahmen des
«ordre public» daran zu halten. Das gilt auch vice versa.
Mit einem dringlichen Bundesbeschluss würden wir einzig
die darin postulierte Institution eines Medienrates schaffen,
sonst würden wir damit gar nichts ändern. Wir werden keine
Erlasse oder Verordnungen seitens des Bundesrates für alle
diese Bereiche treffen, bevor das Radio- und Fernsehgesetz
im Parlament behandelt ist. Wir haben das wiederholt er-
klärt.
Zu diesem Medienrat: Dass dieser in der Zwischenzeit Vor-
teile bringen könnte, kann ich mir wahrhaftig nicht vorstel-
len, weil er ja gar keine Rechtsgrundlagen hätte, um tätig zu
werden, mit Ausnahme der Rundfunkverordnung. Für die
Beschwerden haben wir eine separate Ordnung, eine unab-
hängige Beschwerdeinstanz.
Ich bin also der Meinung, dass mit einem dringlichen Bun-
desbeschluss nichts zu gewinnen wäre. Aber ich bin vor
allem auch der Meinung, dass die Voraussetzungen von
Artikel 89bis BV für die Dringlichkeit ganz eindeutig nicht
gegeben sind. Es liegt weder eine sachliche Notwendigkeit
vor-das ist ein Erfordernis- noch eine sogenannt zeitliche
Dringlichkeit. Ich muss Sie deshalb bitten, die Motionen
abzulehnen.
Motion Bremi
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion 20 Stimmen
Für die Ueberweisung als Postulat 79 Stimmen
Präsident: Wird auch das Postulat aus der Mitte des Rates
bekämpft? Das ist nicht der Fall.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Motion der Sozialdemokratischen Fraktion
Motion du groupe socialiste
Präsident: Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Herr Stappung möchte diesen Vorstoss als Motion über-
weisen.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion 32 Stimmen
Dagegen 70 Stimmen
Schluss der Sitzung um 21.10 Uhr
La séance est levée à 21 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Radio und Fernsehen. Dringlicher
Bundesbeschluss
Motion du groupe socialiste Radio et télévision. Arrêté fédéral urgent
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.460
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1986 - 16:00
Date
Data
Seite 621-629
Page
Pagina
Ref. No 20 014 359
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