Vehicle Emissions Standards Adoption
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed regulations for vehicle emissions, specifically concerning the adoption of US standards for various vehicle types. The court considered the feasibility and impact of these proposed regulations, noting challenges with specific testing procedures and the limited market for specialized vehicles in Switzerland. The court also indicated that new regulations would be enacted once necessary clarifications were obtained, with initial steps already taken for passenger cars and light commercial vehicles.
Legislator-Regeste
KI-generiertVehicle Emissions Standards Adoption: The court considered the feasibility and impact of these proposed regulations, noting challenges with specific testing procedures and the limited market for specialized vehicles in Switzerland. The court also indicated that new regulations would be enacted once necessary clarifications were obtained, with initial steps already taken for passenger cars and light commercial vehicles.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Mauch 2252 N 20 décembre 1985
Ist jedoch eine Frau, die sexuell missbraucht wurde, vor Verschärfung und Ergänzung durch einen Grenzwert für
ihrem Ehemann oder ihrer Sippe in die Schweiz geflohen, so den Stickoxid-Ausstoss;
kann dieser Umstand nur bei der Beurteilung derZumutbar- 4. Verschärfung des ECE-Reglementes Nr. 47 für Schad-
keit einer Wegweisung berücksichtigt werden. In diesen stoffemissionen aus Motorfahrrädern auf den 1. Oktober
Fällen ist eine Internierung möglich. 1987 sowie Ergänzung dieser Vorschriften durch einen
5. Der Bundesrat ist sich des Problems von geschlechtsspe- Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoss?
zifischer Verfolgung von Flüchtlingsfrauen bewusst. Das
Thema Flüchtlingsfrauen bildete Gegenstand einer Tagung Texte de l'interpellation du 6 juin 1985
des UNO-Hochkommissariates für die Flüchtlinge, die im Le Conseil fédéral compte-t-il, comme le recommande l'As-
Frühjahr 1985 stattfand. Es trifft zu, dass global gesehen 80 sociation des services des automobiles, prendre jusqu'à fin
bis 90 Prozent aller Flüchtlinge Frauen und Kinder sind. 1985 les décisions suivantes:
Diese halten sich jedoch grösstenteils in Erstasylländern 1. Adopter au 1er octobre 1987 les normes des Etats Unis
Asiens und Afrikas auf. Wie bereits unter Ziff. 1 ausgeführt, sur les émissions des véhicules utilitaires légers (Light Duty
sieht die Asylbewerberstruktur in der Schweiz jedoch völlig Vehicles) pesant jusqu'à 3500 kg (poids total) et dotés de
anders aus. Aus diesem Grund sah sich das Bundesamt für moteur à essence ou diesel et compléter les dispositions
Polizeiwesen nicht veranlasst, selbst Studien über die Situa- actuelles par un cycle interurbain (Ueberlandfahrt) par ana-
tion von Flüchtlingsfrauen durchzuführen. Es verfolgt logie avec l'annexe 23 à l'article 47 de l'ordonnance réglant
jedoch die Arbeiten, welche im Anschluss an die Tagung des l'admission des véhicules à la circulation routière (Strassen-
HCR durchgeführt werden sollen, mit Interesse. verkehrszulassungsverordnung) de la République fédérale
6. Die Abteilung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwe- d'Allemagne;
sen ist unter anderem mit der Prüfung der Asylgesuche 2. Adopter les normes américaines applicables aux véhi-
befasst. Rund die Hälfte aller Mitarbeiter der Abteilung, cules utilitaires lourds (Heavy Duty Engines) pour les véhi-
welche die Asylentscheide treffen, sind Frauen. Den spezifi- cules dépassant 3500 kg en poids total, conformément au
schen Problemen von asylsuchenden Ausländerinnen wird plan gradué des Etats-Unis pour 1988/1991/1994;
sowohl von den männlichen als auch von den weiblichen 3. Adopter dès le 1er octobre 1987 les normes des Etats Unis
Sachbearbeitern die nötige Beachtung geschenkt. pour les motocycles et décréter, dès que possible, des
Die Betreuung von Asylbewerbern obliegt nach dem Asylge- normes plus sévères ainsi qu'une valeur-limite pour les
setz den Kantonen; diese können sie auch an die Hilfswerke émissions d'oxydes d'azote;
delegieren. Aus diesem Grund wurden die Mitarbeiter des 4. Durcir dès le 1er octobre 1987 les normes du règlement
Bundesamtes für Polizeiwesen nicht speziell im Hinblick auf ECE-47 sur les émissions de polluants par les vélomoteurs
Betreuungsaufgaben geschult. et fixer une limite d'émission pour les oxydes d'azote?
7. Soweit die Probleme von asylsuchenden Frauen oder von
anerkannten weiblichen Flüchtlingen fürsorgerischer Natur Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
sind, obliegt diese Aufgabe den zuständigen Stellen der Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,
Kantone und der Hilfswerke. Ergeben sich daraus finanzielle Chopard, Eggli-Winterthur, Fankhauser, Fehr, Gloor, Hub-
Konsequenzen, so werden die entsprechenden Gesuche im acher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Meyer-
Gutspracheverfahren erledigt. Lieber die finanzielle Zustän- Bern, Nauer, Ott, Pitteloud, Reimann, Renschier, Robbiani,
digkeit hinausgehende Weisungen des Bundes sind nicht Stamm Walter, Stappung, Vannay, Wagner, Weber-Arbon,
sinnvoll, da das Erfassen und Gewichten der Betreuungs- Zehnder (30)
probleme in die Handlungskompetenz der Betreuungsper-
sonen gehört. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In seiner Antwort vom 22. Mai 1985 auf die Interpellation
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- 85.416 der LdU/EVP-Fraktion gibt der Bundesrat bekannt,
desrates befriedigt. dass für Dieselfahrzeuge noch in keinem europäischen
Land Emissionsvorschriften bestehen.
Solche Vorschriften sind aber am 15. März d.U. in den USA in
Kraft gesetzt worden. Nachdem die Schweiz von den USA
ohnehin auf den 1. Oktober 87 die US-Normen 83 für Ben-
#ST# 85.452 zinmotorfahrzeuge zu übernehmen gedenkt (Antwort von
Interpellation Mauch Herrn Bundesrat Egli auf meine Frage am 3. Dezember
Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge 1984), ist nicht einzusehen, warum unser Land in bezug auf
Diesel-Emissionsnormen auf europäische Länder warten
Gaz d'échappement des véhicules soll.
automobiles. Prescriptions Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter hat es in ver-
dankenswerter Weise übernommen, ein Konzept für die
Uebernahme verschiedener amerikanischer Abgasnormen
durch unser Land auszuarbeiten. Dieses Konzept liegt seit
Februar dieses Jahres vor. Es erstaunt etwas, dass das
Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1985 Bundesamt für Polizeiwesen (Interpellation 85.416) weitere
Ist der Bundesrat bereit, entsprechend den Empfehlungen Abklärungen für nötig erachtet, so dass erst Ende dieses
der Vereinigung der Strassenverkehrsämter bis Ende 1985 Jahres entschieden werden könne.
folgende Beschlüsse zu fassen: Werden die vorgeschlagenen Aenderungen der Emissions-
1. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für «Light vorschriften nämlich nicht bis Ende 1985 angeordnet, so
Duty Vehicles» und deren Anwendung für Motorwagen bis dürfte das Inkraftsetzen auf den 1. Oktober 1987 nicht mehr
3500 kg Gesamtgewicht mit Benzin- und Dieselmotoren auf möglich sein. Im Hinblick auf die Luftbelastung ist eine
den I.Oktober 1987, wobei eine Ergänzung durch einen solch unnötige Verzögerung gravierend.
zusätzlichen Fahrzyklus (Ueberlandfahrt analog der Vor allem auch das Autogewerbe wartet dringend auf klare
Anlage 23 zu Artikel 47derStrassenverkehrszulassungsord- Entscheide des Bundesrates. Die Anpassungsfristen müs-
nung der Bundesrepublik Deutschland) anzuordnen ist; sen im Interesse aller lang genug sein, um eine mittelfristige
2. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für «Heavy Planung zu ermöglichen. Es ist unnötig, mit den Grundsatz-
Duty Engines» für Motorwagen über 3500 kg Gesamtge- entscheiden bezüglich der Emissionsvorschriften für Diesel-
wicht entsprechend dem amerikanischen Stufenplan 1988/ fahrzeuge sowie für Zweirad-Motorfahrzeuge zuzuwarten,
1991/1994; bis alle technischen Details für die Messvorschriften festge-
3. Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für Motorrä- legt sind. Für deren Erarbeitung bleibt bis zum Inkrafttreten
der auf den I.Oktober 1987 sowie deren baldmöglichste der Vorschriften genügend Zeit.
20. Dezember 1985 N 2253 Interpellation Meyer-Bern
Der Schwerverkehr sowie der Zweirad-Motorfahrzeugver- Nutzfahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotoren erlassen, die
kehr sind so bedeutende Schadstoffquellen, dass es unver- ab I.Oktober 1987 bzw. I.Oktober 1988 gelten werden.
antwortlich ist, mit der Festsetzung der Emissionsgrenz- Wann die übrigen Vorschriften in Kraft treten können und
werte zuzuwarten. was sie im Detail enthalten werden, steht dagegen noch
Die Uebernahme der US-Emissionsvorschriften für alle Fahr- nicht fest.
zeugkategorien ist auch im Hinblick auf eine möglichst
weitgehende internationale Vereinheitlichung derartiger Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-
Vorschriften zweckmässig. Nicht zuletzt wird damit die desrates nicht befriedigt und möchte eine Erklärung ab-
Arbeit der Automobilindustrie erleichtert. geben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Frau Mauch: In der Antwort des Bundesrates auf meine
vom 9. Dezember 1985 Interpellation wird der Vereinigung der Strassenverkehrs-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 décembre 1985 ämter mehr oder weniger unterschoben, sie hätte in bezug
Bei dem erwähnten Konzept handelt es sich nicht um «Emp- auf Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge keine Ahnung.
fehlungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter Ich empfinde diesen Ton gegenüber diesen Fachleuten, die
(VSA)», sondern um ein Arbeitspapier, das mit Genehmi- seit Jahren an vorderster Front sehr wertvolle Arbeit bei der
gung des Vorstandes vom Vertreter der VSA in der Arbeits- Abgasverminderung leisten, als ausgesprochen unfreund-
gruppe Autoabgase bei deren Präsidenten eingereicht lich. Ich weiss nicht, welche alten Rechnungen hier zu
wurde. begleichen sind, wage aber anzunehmen, dass Frau Bun-
Dieses Konzept lässt sich in der vorgelegten Fassung nicht desrätin Kopp mit einer solchen Antwort aus dem EJPD
verwirklichen. Es werden darin mehr oder weniger willkür- auch nicht zufrieden gewesen wäre, wie ich mich ausdrück-
lich bestehende, nicht rechtskräftige und neue, in ihren lich auch nicht als befriedigt erklären kann.
Auswirkungen noch unbekannte Grenzwerte mit den unter-
schiedlichen Prüfverfahren und Fahrzeugkategorien ver-
mischt. Die Auswirkungen solcher Vorschriften sind kaum
abschätzbar. #85.517
ST#
Lieferwagen, Kleinbusse und Geländefahrzeuge werden in Interpellation Meyer-Bern
Europa erst vereinzelt mit Katalysatoren angeboten. Ob sie - Bundesverfassung. Revision
wie in der Eingabe verlangt - die US-Grenzwerte für Perso-
nenwagen erfüllen können, ist fraglich. Für diese Fahrzeuge Interpellation Meyer-Berne
bestehen auch in den USA besondere Vorschriften mit weni- Constitution fédérale. Révision.
ger strengen Grenzwerten.
Abgasmessungen für schwere Motorwagen werden in den
USA am ausgebauten Motor nach einem sonst nirgends
angewandten Prüfverfahren auf einem rechnergesteuerten
Motorenprüfstand vorgenommen. Andere Staaten haben Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1985
bisher nicht die Absicht bekundet, diese US-Vorschrift zu Die seinerzeit mit viel Enthusiasmus an die Hand genom-
übernehmen. Die Prüfung der Motoren nach diesem Verfah- mene Revision der Bundesverfassung ist in der Zwischen-
ren ist in Europa bis heute nur an etwa zwei oder drei Orten zeit stecken geblieben. Dabei war weitherum unbestritten,
möglich. Die Kosten für einen derartigen Prüfstand werden dass die heute gültige BV den aktuellen Staatsentwicklun-
auf rund 6,5 Mio. Franken geschätzt. Die Anlage wäre frühe- gen nicht mehr gerecht wird.
stens nach drei Jahren einsatzbereit (Lieferfrist und Einfüh- In der Zwischenzeit haben die beiden Staatsrechtsprofesso-
rungszeit). ren Alfred Kölz und Jörg Paul Müller einen verbesserten
Europäische Lastwagenhersteller liefern praktisch keine Entwurf ausgearbeitet.
Fahrzeuge nach den USA. Umgekehrt trifft man in Europa Ich frage den Bundesrat an:
auch fast keine in den USA hergestellten Lastwagen. Anders 1. Wie weit sind die Vorarbeiten für die neue BV gediehen?
als bei den Personenwagen könnten die europäischen Her- Welches sind die umstrittenen Punkte? Von welcher Seite
steller kaum an unsere Verhältnisse angepasste US-Fahr- kommen vor allem die Widerstände?
zeuge anbieten. Es kann nicht damit gerechnet werden, 2. Teilt der Bundesrat nach wie vor die Auffassung, dass es
dass allein für den sehr kleinen Schweizer Markt Spezialaus- im Landesinteresse liegt, eine auf die heutige Problemlage
führungen entwickelt und produziert würden. zugeschnittene Grundreform unseres Verfassungsrechtes
Für Motorräderund Motorfahrräder sollen laut dem Konzept anzustreben?
bekannte bzw. bereits in Kraft stehende Vorschriften, jedoch 3. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, den Vorschlag Kölz/
mit schärferen Grenzwerten, eingeführt werden. Die vorge- Müller in die weitere Bearbeitung mit einzubeziehen?
schlagenen Grenzwerte für Motorräder scheinen willkürlich
gewählt, ohne Rücksicht auf mögliche Auswirkungen. Für Texte de l'interpellation du 21 juin 1985
Mofas werden keine Grenzwerte vorgeschlagen. La révision de la constitution fédérale, qui avait été entre-
Das Konzept ist in der vorliegenden Form nicht durchführ- prise avec beaucoup d'enthousiasme, n'a guère fait de pro-
bar. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom grès depuis un certain temps. Pourtant, il est généralement
21. November 1984 (Massnahmen gegen das Waldsterben) admis que la constitution en vigueur n'est plus adaptée à
sein Programm zur Verschärfung der Abgasvorschriften mit l'évolution politique actuelle.
einer ähnlichen Zielsetzung festgelegt. In der Zwischenzeit Depuis la présentation d'un projet de constitution, les pro-
hat er ausserdem in verschiedenen Stellungnahmen zu fesseurs Alfred Kölz et Jörg Paul Müller, spécialistes en droit
entsprechenden parlamentarischen Vorstössen über den constitutionnel, ont élaboré une version améliorée.
Stand der Dinge informiert. Dans ces conditions, je pose les questions suivantes au
Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) ist beauftragt, die Conseil fédéral:
neuen Vorschriften auszuarbeiten. Wo noch grundsätzliche 1. Quel est l'état d'avancement des travaux préparatoires en
Abklärungen erforderlich sind, wurden die kompetentesten la matière? Quels sont les points litigieux? Qui fait surtout
Fachstellen der Schweiz (ETH Zürich und EMPA Dübendorf) opposition?
beauftragt, diese raschmöglichst vorzunehmnen und 2. Le Conseil fédéral estime-t-il encore qu'une refonte de
Bericht zu erstatten. notre droit constitutionnel prenant en considération les pro-
Der Bundesrat wird die neuen Vorschriften erlassen, so bald blèmes actuels serait dans l'intérêt du pays?
die nötigen Abklärungen vorliegen. Als ersten Schritt hat er 3. Est-il prêt, le cas échéant, à tenir compte, lors de travaux
am 16. September 1985 neue Abgasvorschriften auf der ultérieurs, du projet élaboré par les professeurs Kölz et
Basis der US-Vorschriften für Personenwagen und leichte Müller?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mauch Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge
Interpellation Mauch Gaz d'échappement des véhicules automobiles. Prescriptions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.452
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 2252-2253
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Pagina
Ref. No 20 013 984
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