Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-444 KI-generiert

Motion to Amend Pension Capital Regulations Transformed into Postulate

Geschäftsnummer VPB 85-444
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to amend Article 331 of the Swiss Code of Obligations to ensure full freedom of movement for occupational pension capitals, including pre- and post-statutory insurance capital. The motion's proponents argued that current regulations, following the new law on vocational pensions, do not sufficiently protect employees changing jobs, leading to significant capital losses. The court acknowledged the validity of this social concern but stated that complex economic and insurance-related questions needed to be addressed before the requested revision of the Code of Obligations could be implemented. Consequently, the court proposed transforming the motion into a postulate to allow for further investigation into these issues, including consulting with cantons and relevant commissions.

Legislator-Regeste

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Art. 331 des Obligationenrechts; Motion to Amend Pension Capital Regulations Transformed into Postulate: The motion's proponents argued that current regulations, following the new law on vocational pensions, do not sufficiently protect employees changing jobs, leading to significant capital losses. The court acknowledged the validity of this social concern but stated that complex economic and insurance-related questions needed to be addressed before the requested revision of the Code of Obligations could be implemented. Consequently, the court proposed transforming the motion into a postulate to allow for further investigation into these issues, including consulting with cantons and relevant commissions.

Schlagwörter

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Rentenrevision Wirtschaftsrecht Kapitalverkehr Versicherungsreglement Klageänderung Durchführungsverordnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 331 des Obligationenrechts
This article is the legal basis for the motion to adapt the law to ensure full freedom of movement for occupational pension capital.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 331 des Obligationenrechts

This article is the legal basis for the motion to adapt the law to ensure full freedom of movement for occupational pension capital.

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Volltext

4. Oktober 1985 N 1815 Motion Weber Monika

einer allgemeinen Anregung verstanden werden und vor #ST# 85.444

allem nicht abschliessenden Charakter haben, d. h. dass er

nicht andere überhaupt geeignete Förderungsmassnahmen Motion Weber Monika

ausschliessen möchte. Personalvorsorge. Freizügigkeit

Zur Ergänzung in Absatz 1; Zwar garantiert schon der heu- Prévoyance en faveur du personnel.

tige Absatz 1 BV nach übereinstimmender Auffassung der Libre passage

Lehre und des Bundesgerichts die vier Sprachgebiete,

allerdings nur im Sinne einer Kompetenznorm. Er bietet

aber «dort keine Schranke und keinen Schutz gegen

sprachliche Eroberungen und Schmälerungen des Gel-

tungsbereichs einer Sprache, wo der nationalen Pflicht zur Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1985

Assimilation aus irgendeinem Grunde nicht nachgelebt

wird» Seite 180, «Zweieinhalbsprachige Schweiz?»). Darum Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 331 des Obligatio-

ist im vorgeschlagenen Text das Territorialprinzip wenig- nenrechts dahingehend anzupassen, dass volle Freizügig-

stens als Leitgedanke verankert, die blosse Kompetenz des keit im Rahmen der betrieblichen Personalvorsorge auch für

Bundes wird zur eindeutigen Verpflichtung verstärkt, die die vor- und überobligatorischen Versicherungskapitalien

Verantwortung gegenüber bedrohten Minderheiten aus- eingeführt wird.

drücklich anerkannt; ferner sind exterritoriale Sprachgrup- Texte de la motion du 4 juin 1985

pen ausgeschaltet und die Italianità des Tessins und Grau-

bündens ist miterfasst. Die Umschreibung möchte nicht Le Conseil fédéral est invité à modifier l'article 331 du code

ausschliessen, dass Förderungsmassnahmen, zum Beispiel des obligations de façon à garantir, dans le cadre des

mesures de prévoyance en faveur du personnel, le libre

im Zusammenhang mit dem Rumänisch Grischun und im

passage des capitaux «préobligatoires» et «surobligatoires»

Sinne der Förderung der kulturellen Vielfalt im ganzen Land,

auch ausserhalb des romanischen Sprachgebietes möglich assurés.

sein sollten. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Bircher, Bratschi,

Zur Ergänzung in Absatz 2: Die Motionäre gehen nicht so Chopard, Dünki, Eggli-Winterthur, Euler, Fehr, Grendel-

weit, das Rätoromanische zur schweizerischen Amtsspra- meier, Günter, Hösli, Jaeger, Keller, Maeder-Appenzell,

che erheben zu wollen. Solches würde einen gewaltigen Mauch, Meyer-Bern, Nauer, Neukomm, Oester, Reimann,

administrativen Mehraufwand bedingen und einen Ausstoss Renschier, Robert, Schule, Stamm Judith, Stappung,

von Publikationen mit sich bringen, der kaum gesamthaft Weder-Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (29)

gelesen oder zur Kenntnis genommen würde. Diese Forde-

rung würde dem Grundsatz der Zweckmässigkeit und Ange- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

messenheit wohl kaum entsprechen. Hingegen kann mit der Zu Beginn dieses Jahres trat das neue Gesetz über die

gewählten Formulierung die Förderung des Rätoromani- berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft. Allgemein wurde erwar-

schen im romanischen Sprachgebiet erreicht werden. Insbe- tet - und von den Vätern des Gesetzes ja auch in Aussicht

sondere wäre damit die Rechtsgrundlage geschaffen für die gestellt -, dass die «goldenen Fesseln» fallen. Die neuen

Verwendung des Rätoromanischen im Handelsregister und BVG-Freizügigkeitsbestimmungen, deren Auslegung und

in den Zivilstandsämtern. Aber auch in den Bereichen, wo praktische Handhabung führen dazu, dass für die Mehrheit

zwar keine ausdrücklichen Normen des Bundes den der Arbeitnehmer beim Stellenwechsel keine Verbesserung

Gebrauch des Romanischen einschränken, aber detaillierte in Richtung volle Freizügigkeit erreicht wird. Alle sechs bis

Musterformulare und schematisierte Redewendungen das sieben Jahre wechselt der schweizerische Arbeitnehmer

Romanische faktisch ausschliessen, könnte die vierte Lan- aber im Durchschnitt seinen Arbeitsplatz. In den meisten

dessprache zur Geltung kommen: dazu würden gehören Fällen muss der ausscheidende Mitarbeiter bei der Perso-

das Grundbuch, das Güterrechtsregister, das Eigentumsvor- nalvorsorge zum Teil ganz erhebliche Kapitalverluste in Kauf

behaltregister, weitere betreibungsamtliche Register, aber nehmen. Denn gemäss bisherigem Recht bleibt in der Regel

auch Verordnungen, Réglemente, Beschlüsse und Kreis- ein Teil der Versicherungskapitalien bei der Vorsorgeein-

schreiben. Die Meinung der Motion ist es, dass der Vollzug richtung des früheren Arbeitgebers zurück.

nicht zu eng gefasst sein darf, so dass auch andere Tätig- Das «Bestrafen» des Stellenwechsels ist auch volkswirt-

keitsbereiche des Bundes, in denen heute schon in Ansät- schaftlich und sozialpolitisch äusserst fragwürdig. Durch

zen Anfänge gemacht wurden, wie zum Beispiel bei den PTT die Behinderung des Stellenwechsels werden wirtschaftlich

oder SBB, Führerprüfungen, Schweizerpass und Identitäts- nötige Anpassungen verzögert, und die Altersvorsorge vieler

karten, miteingeschlossen sind. Alle diese Möglichkeiten Beschäftigter ist beim Stellenwechsel in unvernünftiger Art

drängen sich auf, damit das Rätoromanische in einem beschnitten.

wesentlichen Bereich des öffentlichen Lebens nicht

schliesslich verkümmert. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen in kooperativem vom 4. September 1985

und subsidiärem Sinne zusammen mit den Kantonen mit Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985

bedrohten Sprachminderheiten realisiert werden. Die Motion wirft komplexe Fragen wirtschaftlicher und versi-

cherungstechnischer Natur auf.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Erst nach der Beantwortung dieser Fragen kann festgestellt

vom 28. August 1985

werden, ob die verlangte Revision des Obligationenrechts

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 août 1985 von den bestehenden Pensionskassen ohne weiteres, nur

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. unter besonderen Voraussetzungen - zum Beispiel durch

eine Übergangsregelung - oder überhaupt nicht verkraftet

Präsident: Herr Longet hat im Zusammenhang mit der Über- werden kann.

weisung der Motion Bundi eine Erklärung abzugeben. Zu diesem Zweck sind die Eidgenössische Kommission für

berufliche Vorsorge sowie verschiedene Bundesstellen

M. Longet: L'adoption de la motion Bundi, déposée au nom anzuhören. Da die neue Regelung auch für die Pensionskas-

de la députation des Grisons, me permet de retirer l'initiative sen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber gelten würde, scheint

parlementaire que j'avais déposée vpici trois ans, en faveur es angebracht, auch die Kantone zu begrüssen.

des minorités linguistiques. Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat im jetzigen

Zeitpunkt der Motion nicht zustimmen. Da er aber die

Überwiesen - Transmis Berechtigung des sozialen Anliegens von Frau Nationalrätin

Weber anerkennt, ist er bereit, die erwähnten Probleme

abzuklären und die Meinung der Kantone einzuholen. Dies

Motion Ruffy 1816 N 4 octobre 1985

setzt voraus, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

wird. vom 14. August 1985

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985

Déclaration écrite du Conseil fédéral Die Revision des Scheidungsrechts ist nach der Neuord-

nung des Adoptionsrechts, Kindesrechts und Eherechts als

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- vierte grosse Etappe der Familienrechtsrevision geplant. Ein

wandeln. genauer Fahrplan lässt sich im Hinblick auf die Volksabstim-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat mung vom kommenden September zum neuen Eherecht

nicht aufstellen. Auch wenn das neue Eherecht angenom-

men wird, wird es noch mindestens zwei Jahre dauern, bis

ein vernehmlassungsreifer Vorentwurf vorliegt.

Themen der Scheidungsrechtsrevision sind insbesondere

das Verfahren bei einverständlichen Scheidungen, die

Scheidungsgründe und ihre Anwendung in der Praxis, das

Verhältnis zwischen Verschulden und Zerrüttung sowie die

#ST# 85.470 Rechtsgrundlagen für die Zusprechung von Alimenten an

Motion Fetz einen geschiedenen Ehegatten. Diese komplexen Fragen

Ehescheidungsrecht müssen gründlich geprüft werden, und die Vorschläge der

Motionärin werden dabei sicher ihre Beachtung finden.

Droit du divorce Einem eingehenden Studium darf aber im heutigen Zeit-

punkt durch das Aufstellen von verbindlichen Richtlinien

nicht vorgegriffen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision der Bestim- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

mungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend wandeln.

die Ehescheidung in die Wege zu leiten mit der Zielsetzung:

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

a. Die Ehescheidung in einem einfachen administrativen

Verfahren, eventuell in einem einfachen und raschen

Gerichtsverfahren, unter Abstufung der Gebühren nach

sozialen Kriterien, zu ermöglichen.

b. Das Verschuldensprinzip als Grundlage für die Beurtei- 85.501

lung von Begehren betreffend Ehescheidung bzw. deren

#ST#

Nebenfolgen zu eliminieren. Motion Ruffy

Texte de la motion du 17 juin 1985 Raumplanungsgesetz. Verschärfung

Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre une révision Aménagement du territoire. Renforcement

des dispositions du code civil relatives au divorce afin:

a. De permettre que le divorce soit prononcé à l'issue d'une

procédure administrative simple, ou éventuellement d'une

procédure judiciaire simple et rapide, les émoluments

devant être fixés selon les critères sociaux; Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1985

b. D'éliminer, dans l'appréciation des demandes de divorce Da einerseits der Kulturlandverlust andauert und anderer-

et dans la réglementation des conséquences, le principe seits die Bodenpreise steigen und sich immer mehr Grund-

selon lequel la culpabilité doit être équitablement prise en besitz in den Händen von grossen Immobiliengesellschaf-

considération. ten, der Banken, der Pensionskassen und der Versicherun-

gen konzentriert, wird der Bundesrat beauftragt, unverzüg-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit lich eine Revision des Raumplanungsgesetzes in die Wege

In sehr vielen Fällen einigen sich die Ehegatten über die zu leiten. Diese soll insbesondere den Begriff «Bauzone»

Frage einer Ehescheidung sowohl im Haupt- als auch in den genauer umschreiben, eine zweckmässige Nutzung des

Nebenpunkten. In vielen Kantonen ist für diesen Fall - meist Bodens fördern und vor allem besser als das geltende Recht

unter der Voraussetzung eines längerdauernden Getrennt- dafür sorgen, dass der Mehrwert, der durch die Planungs-

lebens oder anderer klarer Scheidungsgründe - ein relativ massnahmen entsteht, durch Abschöpfung ausgeglichen

einfaches Verfahren vorgesehen, das aber immer noch als wird.

streitiges Verfahren ausgestaltet ist. Zu diesem Zweck sind folgende besondere Massnahmen ins

Die Frage der Kinderzuteilung wird zwar in jedem Fall durch Auge zu fassen:

das Gericht entschieden, meist aber gemäss dem Antrag der - Neuumschreibung und Redimensionierung der Bauzo-

Parteien und in Zweifelsfällen aufgrund eines Berichts der nen durch deren Beschränkung auf das Land, das bereits

Vormundschaftsbehörde. In diesem Punkt erscheint ein erschlossen ist. Grundsätzlich sollten nur Gebiete als Sied-

Gerichtsentscheid aber ebenfalls überflüssig, da die vor- lungsgebiet vorgesehen werden, die von den öffentlichen

mundschaftlichen Massnahmen im Fall, dass die zwischen Verkehrsmitteln angemessen bedient werden können.

den Parteien getroffenen Regelungen nicht genügen soll- - Enteignungsrecht in den zur Besiedlung ausersehenen

ten, ausreichenden Schutz der Kinder gewähren. Gebieten, damit die Siedlungspläne verwirklicht werden

Ein streitiges Gerichtsverfahren erscheint deshalb in diesen können.

Fällen nicht mehr erforderlich. - Allfällige, auf gewisse Zonen zu beschränkende Einfüh-

Das Verschuldensprinzip hat auch in sehr vielen streitigen rung des Vorkaufsrechts für die Gemeinwesen.

Scheidungsfällen seine praktische Bedeutung hinter dem

Bedürftigkeitsprinzip verloren. Es hat sich heute auch weit- - Verpflichtung der Kantone, den Mehrwert, der durch die

gehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass im Eheschei- Planungsmassnahmen entsteht, direkt in der Form von

dungsverfahren eine moralische Wertung des Verhaltens Abgaben oder durch steuerliche Massnahmen abzu-

der Parteien durch eine staatliche Behörde weder am Platz schöpfen.

ist noch effektiv mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wer- - Verstärktes Eingreifen des Bundes in Kantonen, die ihre

den kann. Aufgaben vernachlässigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Weber Monika Personalvorsorge. Freizügigkeit

Motion Weber Prévoyance en faveur du personnel. Libre passage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.444

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1815-1816

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Ref. No 20 013 763

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