Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-432 KI-generiert

Sewage Sludge Application Regulations and Environmental Protection

Geschäftsnummer VPB 85-432
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council acknowledges the value of sewage sludge as a fertilizer but recognizes that its application, particularly in winter, has led to violations of sewage sludge ordinances, impacting soil and water protection. The Council is actively supporting cantons in enforcing regulations and has encouraged the use of alternatives like sludge dewatering and lagoons. While acknowledging difficulties in tracking sludge distribution, the Council is promoting research and clarifying legal frameworks to improve environmental protection.

Legislator-Regeste

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Klärschlammverordnung, Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz; Sewage Sludge Application Regulations and Environmental Protection: The Council is actively supporting cantons in enforcing regulations and has encouraged the use of alternatives like sludge dewatering and lagoons. While acknowledging difficulties in tracking sludge distribution, the Council is promoting research and clarifying legal frameworks to improve environmental protection.

Schlagwörter

KI-generiert
Klärschlamm Umweltforschung Gewässerschutz Schutz des Bodens Umwelteinwirkung Abfallplanung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Klärschlammverordnung
Cited as the basis for the regulations governing the spreading of sewage sludge and the obligations of federal and cantonal authorities.
Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz
Cited as providing the legal framework for environmental protection, including aspects relevant to agricultural fertilization and soil management.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Klärschlammverordnung

Cited as the basis for the regulations governing the spreading of sewage sludge and the obligations of federal and cantonal authorities.

Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz

Cited as providing the legal framework for environmental protection, including aspects relevant to agricultural fertilization and soil management.

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Volltext

21. Juni 1985 N 1269 Interpellation Bircher

eidgenössischen Forstgesetzgebung geprüft werden. In den - L'ordonnance donne aux cantons un certain délai, qui ne

Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode doit pas aller au-delà de 1990, pour l'adaptation des STEP

1983 bis 1987 hat der Bundesrat diese Revision als Geschäft existantes. Quelle est la situation dans les cantons?

zweiter Priorität eingestuft. Diese Kategorie umfasst Vorla- - Pourquoi ne multiplie-t-on pas, voire n'impose-t-on pas,

gen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament des solutions simples telles que la dessiccation des boues

anhängig gemacht werden sollen. ou le lagunage?

3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Überalterung - Quelles mesures prend-on, d'une manière générale, afin

bzw. die mangelnde Verjüngung und Pflege unserer Wälder de mieux protéger contre la pollution la nature et notam-

ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Eine Intensivie- ment les eaux souterraines?

rung der forstlichen Aktivitäten auf allen Stufen und in allen

Bereichen ist auch unabhängig von der Schadstoffbela- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

stung der Umwelt dringend nötig. Zudem ist die sinnvolle Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und verlangt

Holzverwertung zu fördern. Der Bundesrat hat dafür ein eine schriftliche Antwort.

entsprechendes Impulsprogramm beantragt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- vom 15. Mai 1985

rates teilweise befriedigt. Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985

1. Allgemeine Bemerkungen

Der Bundesrat anerkennt den Wert des Klärschlamms als

düngstoffreiches Produkt, das - gezielt im landwirtschaftli-

chen Pflanzenbau eingesetzt - einen volkswirtschaftlichen

Wert darstellt und gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle

Verwertung eines Abfallstoffes ermöglicht.

85.432

#ST#

Mit der Inkraftsetzung der bundesrätlichen Klärschlammver-

ordnung auf den I.Mai 1981 haben die zuständigen Bundes-

Interpellation Bircher stellen (Bundesamt für Umweltschutz und Forschungsan-

Klärschlammausbringung im Winter stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld)

Boues d'épuration. Epandage en hiver die mit dem Vollzug der diesbezüglichen Bestimmungen

betrauten kantonalen Gewässerschutzfachstellen technisch

und informativ unterstützt.

Leider stellt auch der Bundesrat fest, dass diese intensiven

Arbeiten nicht überall zum erwünschten Erfolg geführt

Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 haben. Im vergangenen Winter sind einmal mehr Verstösse

gegen klare Bestimmungen der Klärschlammverordnung

Dem WWF kommt das Verdienst zu, mit Anzeigen gegen

vorgekommen, die den Boden- und den Gewässerschutz in

verschiedene Kläranlageinhaber sowie Klärschlammtrans-

gleicher Weise beeinträchtigt haben.

porteure auf das rechtswidrige Ausbringen von Klär-

Das Bundesamt für Umweltschutz hat sich daher mit einem

schlamm und Gülle im Winter aufmerksam gemacht zu

Kreisschreiben an die Kantone gewandt, um nochmals auf

haben. Offensichtlich nehmen kantonale und eidgenössi-

die nötigen Massnahmen hinzuweisen, deren Vollzug

sche Behörden ihre Vollzugsaufgaben nur ungenügend

gemäss Klärschlammverordnung dringend ist. Diese Mass-

wahr. Im aargauischen Reusstal wurde im Januar gleich

nahmen müssen noch vor dem kommenden Winter 1985/86

tonnenweise Klärschlamm aus zürcherischen Kläranlagen

auf gefrorene Böden beim unter Naturschutz stehenden verwirklicht werden.

Flachsee geschüttet. 2. Zu den einzelnen Fragen

Ich frage den Bundesrat: Die Klärschlammverordnung überträgt dem Bundesamt für

- Wie nehmen die eidgenössischen Behörden die Aufsicht Umweltschutz die Aufsicht über den Vollzug der Verord-

über die seit 1981 geltende Klärschlammverordnung wahr? nungsbestimmungen. Weiter kontrolliert die Forschungsan-

- Wie steht es in den Kantonen mit der Nutzung der bis stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld

laufend Nährstoffgehalte der Klärschlämme der meisten

1990 zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation einge-

Kläranlagen, deren Schwermetallgehalte und die Funktions-

räumten Übergangsfrist?

tüchtigkeit der in Betrieb stehenden sanierten Hygienisie-

- Warum werden nicht einfache Alternativen, wie zum Bei- rungsanlagen.

spiel das Entwässern des Schlammes oder die Schaffung Die von der Verordnung geforderten Sanierungspläne müs-

von Bodenlagunen, propagiert oder verbindlich durchge- sen dem Bundesamt für Umweltschutz eingereicht werden.

setzt? Dieses berät die Kantone beim Erstellen dieser Pläne und

- Welche Massnahmen werden für die Zukunft ganz allge- bei der Verwirklichung der darin vorgesehenen baulichen

mein getroffen, um der Gefährdung von Natur und Grund- Massnahmen. Es hat bis heute zahlreiche Pläne bereits

wasser besser zu begegnen? genehmigt.

Das Bundesamt für Umweltschutz setzt den Kantonen bei

Texte de l'interpellation du 22 mars 1985 Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte Bedingungen

Le WWF a le mérite d'avoir attiré l'attention sur l'épandage, für die Sanierung im Einzelfall.

illicite en hiver, de boues d'épuration et de purin, en dépo- Forschung auf dem Gebiet des Klärschlamms wird durch

sant plainte contre plusieurs détenteurs de STEP et contre bundeseigene Mittel gefördert. So werden Fragen im

des transporteurs de boues d'épuration. De toute évidence, Zusammenhang mit der Hygienisierung und der Deponie-

les autorités cantonales et fédérales ne prennent pas assez rung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms

au sérieux leur tâche d'application de la loi. Dans la vallée «Klärschlamm» abgeklärt. Dies betrifft auch die eventuelle

argovienne de la Reuss, ce sont même des tonnes de boues Mitwirkung der Zementwerke bei der Verbrennung von Klär-

d'épuration provenant de STEP zurichoises qui ont été schlamm.

déversées sur les sols gelés des rives du Flachsee, placé Die Überwachung der düngungskonformen Verteilung des

sous la protection de la nature. • Klärschlamms auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- muss durch die kantonale Umwelt- und Gewässerschutz-

vantes: fachstellen sichergestellt sein. Diese können sich dabei auf

- Comment les autorités fédérales contrôlent-elles l'appli- die kantonalen landwirtschaftlichen Berater abstützen. Im

cation de l'ordonnance sur les boues d'épuration, entrée en Detail erfolgt die Kontrolle mittels Abnehmerverzeichnissen,

vigueur en 1981? die auf allen Kläranlagen vorhanden sein müssen. Die Kette

Interpellation Uchtenhagen 1270 N 21 juin 1985

bis hin zum Landwirt wird mittels eines obligatorischen 3. Angesichts der zum Teil neuartigen Asylproblematik

Lieferscheines und allenfalls eines Abnehmernachweises wären die Hilfsorganisationen offensichtlich bereit, neue

(Abnehmerberechtigung mit einzelbetrieblicher Nährstoff- Wege zu beschreiten und zum Beispiel Beschäftigungs-

bilanz) geschlossen. Lieferscheine können bei der EDMZ in oder Ausbildungsprogramme zu organisieren für jene Asyl-

Bern bezogen werden. gesuchssteller, welche vorübergehend nicht in ihr Land

Schwierigkeiten gibt es vor allem in dieser buchhalterischen zurückkehren können. Ist der Bundesrat bereit, derartige

Erfassung der Klärschlammverteilung, die gemäss Kreis- Massnahmen zu fördern, insbesondere für jene Asylgesuch-

schreiben nun rasch behoben werden müssen. steller, denen keine Arbeitsbewilligung erteilt wird?

- Bereits kurz nach Inkrafttreten der Klärschlammverord- Texte de l'interpellation du 4 février 1985

nung haben zahlreiche Kläranlageverbände provisorische

Massnahmen ergriffen, um auch im Winterhalbjahr die L'escalade de la violence survenue ces derniers mois au

Beschränkungen der Verordnung beachten zu können. Ver- nord du Sri Lanka donne lieu à une situation proche de la

schiedene Kantone haben sie dabei tatkräftig unterstützt. guerre civile. Selon des avis concordants, la vie des Tamouls

Beispielhaft sei etwa der Kanton Bern genannt, der allen dont l'âge se situe entre 18 et 35 ans y est généralement

Gemeinden einen Beschluss des Regierungsrates zukom- mise en danger. Leur sécurité n'est pas davantage garantie

men liess, um technische Massnahmen durchzusetzen. Die dans le Sud. Dans ces circonstances, il ne semble pas

bis 1990 gesetzte Übergangsfrist ist nach Dringlichkeit des admissible de renvoyer les demandeurs d'asile tamouls

Einzelfalles bereits frühzeitig zu nutzen. dans leur patrie.

Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions

- Schwierigkeiten der landwirtschaftlichen Düngung als suivantes:

Gesamtes sowie die gewässerschutzrelevanten Aspekte der

Bodenbewirtschaftung sind in enger Zusammenarbeit zwi- 1. Les bases sur lesquelles il est appuyé pour prendre sa

schen den kantonalen Umweltschutz- und Landwirtschafts- décision du 1er octobre 1984, selon laquelle les Tamouls

fachstellen zu lösen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind pouvaient en principe être renvoyés chez eux, apparaissent

im Bundesgesetz vom T.Oktober 1983 über den Umwelt- peu dignes de foi. Que fait-il en conséquence pour fonder sa

schutz bereits gegeben; sie werden auch in der kommenden politique sur des données plus fiables?

revidierten Gewässerschutzgesetzgebung im Verhältnis zur 2. Depuis le début de l'an, les autorités de certains cantons

geltenden noch verdeutlicht. Zusätzlich enthält die im rejettent systématiquement les demandes d'asile et ont

Entwurf vorliegende Verordnung über umweltgefährdende décidé pour une période indéterminée de refuser tout per-

Stoffe entsprechende düngungsrelevante Bestimmungen. mis de travail. Le Gouvernement estime-t-il ces pratiques

Im übrigen hat der Bundesrat im 6. Landwirtschaftsbericht conciliables avec la loi sur l'asile?

und in seinem Geschäftsbericht des Jahres 1984 zu diesen 3. Vu les nouveaux problèmes qui se posent en matière

Fragen Stellung bezogen. Dies betrifft vor allem auch die d'asile, les organisations d'entraide seraient manifestement

wichtigen finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit der prêtes à trouver des solutions inédites et à organiser par

Hofdüngerlagerung und -Verwertung. exemple des programmes de formation et d'emploi pour les

demandeurs d'asile qui ne peuvent provisoirement retour-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- ner dans leur pays. Le Gouvernement envisage-t-il d'ap-

rates teilweise befriedigt. puyer de tels programmes, notamment pour les demandeurs

d'asile auxquels on a refusé d'octroyer un permis de travail?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

Borei, Braunschweig, Chopard, Christinat, Deneys, Fank-

hauser, Friedli, Hubacher, Jaggi, Leuenberger-Solothurn,

#ST# 85.312 Longet, Mauch, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud,

Interpellation Uchtenhagen Renschier, Riesen-Freiburg, Robbiani, Rohrer, Ruch-Zuch-

Heimschaffung von Tamilen wil, Ruffy, Weber-Arbon (25)

Retour des Tamouls dans leur pays Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 25. April 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1985

1. Dem Bundesrat standen für seinen Beschluss vom

I.Oktober 1984 verschiedene Entscheidungsgrundlagen

Wortlaut der Interpellation von 4. Februar 1985

zur Verfügung, nebst verwaltungsinternen Berichten unter

Die Eskalation der Gewalt hat in den letzten Monaten im anderen auch die Stellungnahmen des UNO-Hochkommis-

Norden Sri Lankas zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen sariats für Flüchtlinge und der schweizerischen Flüchtlings-

geführt. Nach übereinstimmenden Aussagen ist das Leben hilfswerke. Diese Quellen decken sich in den Lagebeurtei-

junger Tamilen zwischen 18 und 35 Jahren im Norden gene- lungen zum grössten Teil. Es besteht deshalb kein Anlass,

rell gefährdet. Auch im Süden ist ihre Sicherheit nicht an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln.

gewährleistet. In dieser Situation erscheint es nicht verant- Allerdings beurteilen die Autoren dieser verschiedenen Stu-

wortbar, asylsuchende Tamilen in ihre Heimat zurückzu- dien die Frage der Zumutbarkeit der Heimschaffung von

schaffen. abgewiesenen tamilischen Asylbewerbern nach Sri Lanka

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender unterschiedlich und gelangen demzufolge zu verschiede-

Fragen: nen Schlussfolgerungen.

1. Die Grundlagen, auf die sich der Bundesrat bei seinem Angesichts dieser komplexen Lage wird der Bundesrat auch

Entscheid vom I.Oktober 1984 stützte, wonach asyl- in Zukunft alle ihm zugänglichen Informationsquellen sorg-

suchende Tamilen grundsätzlich zurückgeschickt werden fältig ausschöpfen, um die ihm obliegenden Entscheide so

können, haben sich als wenig zuverlässig erwiesen. Es stellt breit wie nötig abzustützen.

sich daher die Frage, welche Anstrengungen der Bundesrat 2. Nach dem Asylgesetz sind die Kantone zuständig, den

jetzt unternimmt, um seinen bevorstehenden Entscheid auf Asylgesuchstellern Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Diese

eine zuverlässigere Basis abzustützen. Kompetsnzzuweisung hat ihren Sinn darin, den Kantonen

2. Seit Beginn dieses Jahres verweigern die Behörden ein- die nötige Flexibilität zu gewähren, um den jeweiligen loka-

zelner Kantone Asylsuchenden generell und auf unbe- len Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Damit können die

stimmte Zeit jede Arbeitsbewilligung. Wie verträgt sich diese Kantone nicht nur ihrer Pflicht zur Berücksichtigung der

Praxis nach Auffassung des Bundesrates mit der eidgenös- Priorität des einheimischen Arbeitnehmers im Einzelfall

sischen Asylgesetzgebung? nachkommen, sondern auch durch eine generell zurückhal-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bircher Klärschlammausbringung im Winter

Interpellation Bircher Boues d'épuration. Epandage en hiver

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.432

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1269-1270

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Ref. No 20 013 525

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