Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-423 KI-generiert

Road Tolls: Heavy Vehicle Fee and International Agreements

Geschäftsnummer VPB 85-423
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The government proposed a draft law for road tolls, specifically a heavy vehicle fee, based on the coordinated transport policy. This fee was intended to be performance-related and earmarked for specific purposes. Discussions with foreign countries aimed to prevent prohibitive charges on Swiss vehicles abroad and to seek reciprocal exemptions or acceptable solutions. While a partial refund for Swiss vehicles operating abroad was already in place, the government deemed further legislative action to fully compensate for foreign charges as not currently justified under existing constitutional provisions.

Legislator-Regeste

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Art. 17 UeBest, Art. 17 Absatz, Art. 17 Abs. 1 UeBest BV, Art. 17 Abs. 4 UeBest BV; Road Tolls: Heavy Vehicle Fee and International Agreements: This fee was intended to be performance-related and earmarked for specific purposes. Discussions with foreign countries aimed to prevent prohibitive charges on Swiss vehicles abroad and to seek reciprocal exemptions or acceptable solutions. While a partial refund for Swiss vehicles operating abroad was already in place, the government deemed further legislative action to fully compensate for foreign charges as not currently justified under existing constitutional provisions.

Schlagwörter

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Transportrecht Schwerverkehrsabgabe Völkerrechtliche Verträge Internationaler Straßenverkehr Vergütung von Reisekosten Durchfuhrabgabe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 1 UeBest BV

Basis for the requirement that the heavy vehicle tax be levied on both domestic and foreign vehicles.

Art. 17 Abs. 4 UeBest BV

Allows the Federal Council to make special regulations, but not to grant foreign vehicles better treatment than Swiss ones.

Art. 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die Schwerverkehrsabgabe

Provides for a partial refund of the Swiss heavy vehicle tax for vehicle holders whose vehicles operate at least 90 days abroad per year.

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Volltext

17. September 1985 N 1359 Schwerverkeh rsabgabe

sehe Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- 85.423

#ST#

tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die

Einführung von Strassenabgaben, besonders einer neuen Motion der liberalen Fraktion

Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- Schwerverkehrsabgabe

kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- Motion du groupe libéral

gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die

Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- Redevance sur les poids lourds

stützen.

Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom

Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen

Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen

nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun

Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Wortlaut der Motion vom 22. März 1985

Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der Lösung der

schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht Probleme, die sich mit der Erhebung der Schwerverkehrsab-

hinnehmen wird. gabe stellen, von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- 1. Die Schwerverkehrsabgabe wird auf den in der Schweiz

zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe immatrikulierten Fahrzeugen erhoben.

sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt 2. Die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf den im

worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat Ausland immatrikulierten Fahrzeugen wird vorläufig ausge-

seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- setzt.

tung.

Der in beiden Vorstössen verlangte Ausgleich für die im 3. Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit den ausländi-

Ausland zu entrichtenden Strassenverkehrsabgaben ist zum schen Staaten fort, um eine Befreiung der schweizerischen

Teil im geltenden Recht verwirklicht, zum Teil stösst er an Fahrzeuge im Ausland und der ausländischen Fahrzeuge in

gesetzliche Grenzen. der Schweiz oder eine andere akzeptable Lösung zu errei-

Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die chen.

Schwerverkehrsabgabe gibt dem Halter eines Fahrzeuges,

das im Jahr mindestens 90 Tage im Ausland verkehrt, Texte de la motion du 22 mars 1985

Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Le Conseil fédéral est invité à rechercher au sujet des

schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Diese Rückerstat- problèmes posés par la perception de la redevance sur les

tung gleicht die Belastung durch Retorsionsabgaben des poids lourds une solution inspirée par les principes sui-

Auslandes teilweise wieder aus. Zudem hat der Bundesrat vants:

die Rückerstattungsmöglichkeit in dem Sinne noch etwas

erweitert, dass bei mehrtägigen Auslandfahrten der Tag der 1. La redevance est perçue sur les poids lourds immatri-

Ausreise für die Berechnung der Rückerstattung mitgezählt culés en Suisse.

wird. Diese Massnahmen und das Ergebnis der Verhandlun- 2. La perception de la redevance sur les poids lourds imma-

gen mit ausländischen Staaten dürften es dem schweizeri- triculés à l'étranger est momentanément suspendue.

schen Strassentransportgewerbe ermöglichen, den Wettbe- 3. Le gouvernement poursuit des négociations avec les

werb mit der ausländischen Konkurrenz in den wichtigsten Etats étrangers afin d'obtenir une exonération réciproque

Ländern weiterhin zu bestehen. des véhicules suises à l'étranger et des véhicules étrangers

Für die Rückerstattung ausländischer Strassenverkehrsab- en Suisse ou un aménagement acceptable des redevances.

gaben - mindestens einer so weitgehenden - bietet Artikel

17 UeBest BV von vornherein keine Grundlage. Eine solche

könnte höchstens in Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe a BV Schriftliche Begründung - Développement par écrit

erblickt werden, wonach der Bund befugt ist, «nötigenfalls Der Entscheid von Volk und Ständen über die Erhebung

in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vor- einer Schwerverkehrsabgabe muss respektiert werden.

schriften zu erlassen zur Erhaltung wichtiger, in ihren Exi- Man kommt jedoch nicht um die Feststellung herum, dass

stenzgrundlagen gefährdeter Wirtschaftszweige». Der Bun- diese Massnahme auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst,

desrat hält jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines die unseren Ruf im Ausland und einen Teil unserer Volks-

entsprechenden Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses wirtschaft gefährden können. Es drängen sich deshalb

nicht für gegeben. Massnahmen auf, die einer blinden Anwendung dieses

Entscheides vorbeugen sollen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wir laden deshalb den Bundesrat ein vorzuschlagen, dass

Déclaration écrite du Conseil fédéral die Schwerverkehrsabgabe vorläufig nur auf den in der

Der Bundesrat beantragt, die Motion der Fraktion der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben wird und die

Schweizerischen Volkspartei und das Postulat Schärli abzu- im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge von dieser Abgabe

lehnen. für einige Monate ausgenommen werden.

Während dieser Zeit sollte der Bundesrat mit den ausländi-

schen Staaten Verhandlungen führen, um im Rahmen von

Abkommen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine Befreiung

der ausländischen und der schweizerischen Fahrzeuge zu

erreichen.

Im Anschluss an diese Verhandlungen soll der Bundesrat

den eidgenössischen Räten Bericht erstatten und ihnen die

Massnahmen vorschlagen, die aufgrund der Verhandlungs-

ergebnisse zu treffen sind.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 29. Mai 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985

Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen

Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener

dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-

Redevance sur les poids lourds 1360 N 17 septembre 1985

nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele- 85.395

genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.

Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der Seh werverkehrsabgabe

ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer- Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre.

verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen Redevance sur les poids lourds

Staaten gezogen.

In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in

dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi- Fischer-Hägglingen: Bei der Diskussion über die Schwer-

sche Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- verkehrsabgabe wird vielfach der Eindruck erweckt, es gehe

tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Ein- darum, den Volksentscheid ohne neue Abstimmung umzu-

führung von Strassenabgaben, besonders einer neuen stossen. Obwohl ich ein Gegner der seinerzeitigen Schwer-

Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- verkehrsabgabe war, bin ich der festen Überzeugung, dass

kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- dieser Volksentscheid durchzusetzen ist, auch wenn es sich

gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die im nachhinein zeigt, dass die schweizerische Abgabe ein

Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- grosses Hindernis für die Harmonisierung der Strassenab-

stützen. gaben in Europa sowie für die allgemeinen Vorschriften

Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom über das Transportgewerbe darstellt, und obwohl auf der

Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen anderen Seite die Einnahmen bedeutend kleiner ausfallen,

Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen als das seinerzeit angenommen und dem Volk vorgerechnet

nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun wurde.

Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Es geht vor allem darum, dass wir uns bewusst werden,

Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf welche Folgen diese Abgabe für unser Transportgewerbe

schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht hat. Das wurde seinerzeit- das müssen wir heute ehrlicher-

hinnehmen wird. weise sagen - unterschätzt. Insbesondere hat man in gar

Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- keiner Weise und nicht in diesem Umfange damit gerechnet,

zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe dass das Ausland solche Retorsionsmassnahmen ergreift,

sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt wie das nun der Fall ist. Diese Retorsionsmassnahmen und

worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat die damit verbundene Mehrfachbelastung unseres Trans-

seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- portgewerbes bedarf nach wie vor unserer vollen Aufmerk-

tung. samkeit. Wir anerkennen, dass dank den Verhandlungen

Dies vorausgeschickt, nehmen wir zu den einzelnen Begeh- und den getroffenen Vollziehungsmassnahmen gewisse

ren des Motionärs wie folgt Stellung: Erleichterungen für das Transportgewerbe erreicht werden

Ziffern 1 und 2: Gemäss Artikel 17 Absatz 1 UeBest BV ist die konnten. Diese genügen jedoch nicht, wenn wir erreichen

Schwerverkehrsabgabe auf in- und ausländischen Fahrzeu- wollen, dass unser Transportgewerbe mit gleich langen

gen zu erheben. Von dieser grundlegenden Bestimmung Spiessen, d. h. mit gleich guten Wettbewerbsbedingungen,

darf der Bundesrat beim Vollzug der Verfassungsbestim- gegen die ausländische Konkurrenz antreten kann.

mung nicht abweichen. Durch Abgabebefreiungen und Son- So sehr wir die getroffenen Gegenmassnahmen im jetzigen

derregelungen, die der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Zeitpunkt begrüssen, so sehr müssen wir längerfristige Ziele

einführen kann, dürfen im Ausland immatrikulierte Fahr- im Auge behalten. Die Schweiz sollte als Verfechterin der

zeuge nicht besser gestellt werden als schweizerische freien Wirtschaft und eines möglichst freien Welthandels

(Art. 17 Abs. 4). Aber auch der Gesetzgeber ist - nach dem alles unternehmen, damit in Europa die Strassengebühren

geltenden Verfassungsrecht - nicht ohne weiteres befugt, abgebaut werden können. Ich bin der Auffassung, dass die

die Schwerverkehrsabgabe nur für ausländische Fahrzeuge Schwerverkehrsabgabe diese europäischen Bemühungen

aufzuheben oder auszusetzen. Artikel 17 Absatz 5 sieht zwar erschwert. Wir müssen ganzheitliche Lösungen suchen und

vor, es könne schon vor Ablauf der Frist von zehn Jahren von gegenseitigen Strafaktionen, wie sie run gegenwärtig

»auf dem Wege der Gesetzgebung ganz oder teilweise auf erfolgen, abkommen. Diese Strafaktionen passen eigentlich

die Abgabe verzichtet werden». Damit sollte der nahtlose nicht mehr in unsere Landschaft. Unsere Motion sucht Mit-

Übergang zu einer Abgabe gewährleistet werden, wie sie in tel und Wege, um die Mehrfachbelastung des schweizeri-

der Vorlage über die Grundlagen einer koordinierten Ver- schen Transportgewerbes abzubauen. Es geht dabei vor

kehrspolitik vorgesehen ist. Die Schwerverkehrsabgabe für allem - ich habe das schon einmal gesagt - um die Wieder-

ausländische Fahrzeuge aus anderen Gründen aufzuheben, herstellung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen

wäre mit dem aus den Materialien ersichtlichen Sinn und Transportgewerbes. Sie will keine Begünstigung, sondern

Zweck der Abgabe nicht vereinbar. nur das, was das Schweizervolk beschlossen hat. Das

Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die Schweizervolk hat einer Schwerverkehrsabgabe zuge-

Schwerverkehrsabgabe sieht vor, dass schweizerischen stimmt, die in der Verfassung frankenmässig genau

Fahrzeughaltern für Fahrten im Ausland eine teilweise Rück- umschrieben ist. Das Schweizervolk wollte jedoch keine

erstattung der Schwerverkehrsabgabe gewährt wird. Damit zusätzliche Mehrfachbelastung mit ausländischen Abgaben,

werden die im Ausland zu zahlenden Abgaben bis zu einem die durch die schweizerischen Abgaben ausgelöst wurden.

gewissen Grad kompensiert. Zudem haben wir die Rücker- Es ist unbestritten, dass auch in bezug auf die Höhe dieser

stattungsmöglichkeit etwas ausgedehnt und den Ausreise- Belastung dem Willen des Schweizervolkes nachgelebt wer-

tag in die Anspruchsberechtigung einbezogen. den muss. Darum sind Massnahmen zu ergreifen, die zu

Ziffer 3 der Motion (Fortsetzung der Verhandlungen mit den diesem Ziel führen.

ausländischen Staaten) entspricht der Absicht des Bundes- Der Bundesrat macht in seiner Antwort rechtliche Bedenken

rates. Wir erinnern an unseren Beschluss, mit Italien Ver- gegen diese Motion geltend. Diese können nicht in allen

handlungen über den Abschluss eines umfassenden Trans- Teilen befriedigen und überzeugen nicht. Der Bundesrat ist

portabkommens aufzunehmen, das auch die Strassenver- mit dem Vollzug der Schwerverkehrsabgabe beauftragt.

kehrsabgaben umfasst. Gemäss Artikel 17 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen

zur Bundesverfassung kann der Bundesrat Sonderregelun-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates gen treffen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass diese

Déclaration écrite du Conseil fédéral Bestimmung eine genügende verfassungsrechtliche Grund-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. lage für die Rückerstattung der über die in der Verfassung

festgelegten Höhe hinausgehenden Beträge darstellt.

Zurückgezogen - Retiré In einem anderen Zusammenhang steht im Verfassungsarti-

kel der Satz, dass im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge

nicht beser gestellt werden dürfen als schweizerische. Auch

17. September 1985 N 1361 Schwerverkehrsabgabe

dies ist ein Hinweis, dass die schweizerischen Fahrzeuge ders, wenn sie nach Italien fahren. Insofern, muss man

nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies ist heute aber sagen, sind die schweizerischen Transporteure, die ins Aus-

oft der Fall. Ich bitte Sie darum, der Motion zuzustimmen. land fahren, gegenüber jenen Transporteuren, die nur im

Wo ein Wille zur Veränderung ist, da sind auch Wege vor- Inland fahren, eindeutig privilegiert. Man kann insofern

handen, um diese ungerechte und vom Volk nicht gewollte sicher nicht sagen, dass die Camionneure, die ins Ausland

Mehrbelastung des schweizerischen Transportgewerbes zu fahren, schlechter führen.

beseitigen. Die Auffassung von Herrn Fischer, wonach keine Abgaben

Noch ein Letztes. Sie können dieser Motion auch deshalb erhoben werden sollten, würde voraussetzen, dass jedes

unbedenklich zustimmen, weil der Bundesrat das Eidgenös- Land seine Strassenkosten selber bezahlt und sie allen

sische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- anderen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ich habe bereits

tragt hat, möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Einfüh- dargelegt, dass es sich heute nicht so verhält, sondern dass

rung von Strassenabgaben zu unterbreiten. Im Zusammen- andere Länder wesentlich höhere Abgaben verlangen als

hang mit dieser Gesetzvorlage müssen ja auch die Probleme die Schweiz. Auf der anderen Seite ist aber festzustellen,

der Retorsionsmassnahmen überprüft werden. dass gerade in der Schweiz die Kosten für die Strassen doch

Ich glaube, es ist gut, wenn wir in diesem Sinne dieser bedeutend höher sind als im Ausland. Hinzu kommt, dass

Motion zustimmen. die Strecke relativ klein ist, so dass man ohne weiteres

durch die Schweiz fahren kann, ohne nur einmal zu tanken -

man kann sogar den Hin- und Rückweg durch die Schweiz

zurücklegen, ohne zu tanken. Aus dem Grund kommen wir

85.402 nicht ohne eine Schwerverkehrsabgabe aus, die dann

Postulat Schärli. allerdings von der Leistung abhängig sein soll.

Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen In bezug auf das Ausland hat der Bundesrat mit verschiede-

Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires nen Ländern diskutiert. Frankreich ist heute sicher mit der

Achsensteuer kein Problem, denn davon werden nur wenige

Schärli: Ich nehme an, dass Herr Bundesrat Stich unter Fahrzeuge betroffen. Mit Italien haben wir schon lange den

anderem meint, dass, wenn die Schwerverkehrsabgaben, beklagten vertragslosen Zustand; schon lange vor der Ein-

die im Ausland erhoben werden, unseren Transporteuren führung der Schwerverkehrsabgabe ist dieser Vertrag durch

rückvergütet würden, die Ausgangslage für Verhandlungen Italien gekündigt worden. Man hat damals abgemacht, dass

mit dem Ausland nicht einfacher würden, sondern dass im man verhandelt, und zwar über ein gesamtes Paket betref-

Gegenteil ein gewisser Druck seitens der Schweizer Behör- fend Verkehr, also nicht nur über den Strassenverkehr,

den nicht mehr da wäre. Es gibt wohl noch einige andere sondern auch über den Eisenbahn- und Luftverkehr usw.

Gründe, die dazu führen, dass Herr Bundesrat Stich die Mit verschiedenen Ländern des Ostblocks haben auch Ver-

Meinung vertritt, das Postulat sollte abgeschrieben werden. handlungen stattgefunden, die die Belastungen der Schwei-

Ich bringe dafür einiges Verständnis auf, aber ich bitte Sie, zer Camionneure auf eine erträgliche Basis zurückgeführt

diesem Antrag nicht zu folgen. haben, entgegen ursprünglichen Annahmen. Im Moment

Wenn ich auch anerkenne, dass der Bundesrat und die finden Verhandlungen mit der DDR statt. Diesbezüglich

zuständigen Amtsstellen in dieser Sache eine immense werden wir dem Bundesrat an seiner nächsten Sitzung

Arbeit zur Lösung des Problems an den Tag gelegt haben, einen Antrag unterbreiten. Die beiden Verhandlungsdelega-

ist es doch so, dass trotz allen Anstrengungen keine Lösung tionen schlagen eine Lösung vor, die nun von den Regierun-

in Sicht ist. Unsere am internationalen Markt tätigen Trans- gen geprüft werden muss; allenfalls wäre dort dann auch

portunternehmer, vor allem die kleinen unter ihnen, haben eine Lösung zu finden. Im Falle von Spanien ist für die

nach wie vor sehr grosse Schwierigkeiten : Unklare Situation nächsten Monate im Moment keine Lösung in Sicht. Umge-

mit Frankreich - Achsensteuer-, vertragsloser Zustand mit kehrt plant Spanien, die jetzige Steuer, die nur bei Auslän-

Italien, neue Retorsionsmassnahmen in Spanien usw. In dern erhoben wird, abzuschaffen, um sie durch eine Mehr-

diesem Sinne fühle ich mich veranlasst, dieses Postulat zur wertsteuer zu ersetzen, die für alle gelten sollte. Damit wäre

Überweisung zu empfehlen. So lange, wie diese ungleichen unseres Erachtens dort das Problem auch entschärft, indem

Spiesse für unsere Transportier im Ausland bestehen, darf für alle die gleichen Bedingungen gelten würden. Zudem

es nicht vom Tisch gewischt werden. stehen wir auch mit der ASTAG in Diskussion betreffend

Ich ersuche Sie, meinem Antrag auf Überweisung des Postu- Anrechnung der Tage, die im Ausland verbracht werden. Wir

lates zuzustimmen. glauben, dass wir eine Lösung finden, die ein gegenseitiges

Einvernehmen beinhalten kann.

Bundesrat Stich: Die Schwerverkehrsabgabe ist ein Thema, Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion und

das uns schon einige Zeit beschäftigt. Sie kennen den auch das Postulat Schärli abzulehnen.

Standpunkt des Bundesrates. Der Bundesrat hat ursprüng-

lich eine Schwerverkehrsabgabe vorgeschlagen, die zwar Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion der

bedeutend schwergewichtiger gewesen wäre, aber dem Ver- SVP und das Postulat Schärli abzuweisen. Motionär und

kehr angepasster gewesen wäre. Das Parlament hat dann Postulant möchten festhalten.

eine Vorlage gemacht, die nur eine Pauschalabgabe ver-

langt, und wir haben uns heute mit dieser Pauschalabgabe 55.395

herumzuschlagen. Es ist selbstverständlich, dass wir die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Pauschalabgabe nicht korrigieren können. Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre

Für die Beziehungen zum Ausland stellt sich für den Bun- Abstimmung - Vote

desrat ganz selbstverständlich die Frage, ob wir in der Lage Für Überweisung der Motion 49 Stimmen

und bereit sind, uns gegenüber dem Ausland zu behaupten. Dagegen 39 Stimmen

Herr Fischer hat für freies Transportgewerbe gesprochen,

für möglichst viel Freiheit, ohne Abgaben auf der Strasse. 85.402 Postulat Schärli

Wenn Sie sich etwas im Ausland umsehen, stellen Sie ver- Abstimmung - Vote

mutlich auch fest, dass das eine reine Illusion ist. In den

weitaus meisten Ländern bezahlt man auf der Autobahn, Für Überweisung des Postulates 56 Stimmen

Tunneldurchfahrten und auch bei anderer Gelegenheit. Aus Dagegen 40 Stimmen

diesen Überlegungen müssen wir auch dafür sorgen, dass

besonders der Schwerverkehr seine Kosten im Inland deckt.

Die Camionneure, die von der Schweiz aus ins Ausland

fahren, werden nie in der Schweiz auch nur irgendeinen

Liter Dieselöl tanken, weil es im Ausland billiger ist, beson-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der liberalen Fraktion Schwerverkehrsabgabe

Motion du groupe libéral Redevance sur les poids lourds

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.423

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.09.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1359-1361

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Ref. No 20 013 683

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