Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
85.421 • VB CH 85.421 KI-generiert

Federal Council Energy Policy: Division of Responsibilities

Geschäftsnummer 85.421
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council outlined its energy policy program, detailing a division of responsibilities between federal and cantonal authorities for implementing energy efficiency measures. The cantons are primarily responsible for enacting regulations concerning individual heating cost allocation and building insulation, with the federal government providing support through type testing of meters, model ordinances, and expert advice. The federal government reserves the right to implement nationwide solutions if the cantons fail to make significant progress by mid-1986. The Council also indicated that a review of progress in mid-1986 would determine if further federal energy policy proposals are necessary.

Legislator-Regeste

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Federal Council Energy Policy: Division of Responsibilities: The cantons are primarily responsible for enacting regulations concerning individual heating cost allocation and building insulation, with the federal government providing support through type testing of meters, model ordinances, and expert advice. The federal government reserves the right to implement nationwide solutions if the cantons fail to make significant progress by mid-1986. The Council also indicated that a review of progress in mid-1986 would determine if further federal energy policy proposals are necessary.

Schlagwörter

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Energiepolitik Antrag des Bundesrates Kantonsregierung Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Rolle der Schweiz kantonale Kostenverlegung
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Volltext

21. Juni 1985 N 1283 Interpellation der LdU/EVP-Fraktion

#ST# 85.421 - Erlass und Vollzug der verbrauchsabhängigen Heizund Warmwasserkostenabrechnung obliegt den Kantonen. Der Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Bund übernimmt die Typenprüfung der Messgeräte und Individuelle Heizkostenabrechnung, unterstützt die Kantone, insbesondere mit Musterverord- Gebäudeisolation nungen und Beratung. Interpellation du groupe Adl/PEP Die Aufgabenteilung bedeutet für Bund und Kantone verstärkte Anstrengungen zur Realisierung einer wirksamen Compte individuel de chauffage Energiepolitk. (Neben dem umbauten Raum sind auch et isolation des immeubles finanzielle Massnahmen, Information, öffentliche Bauten und Verkehr Gegenstand der Aufgabenteilung.) Mitte 1986 will der Bundesrat eine Zwischenbilanz ziehen, deren Ergebnis darüber entscheiden wird, ob er dem Parlament erneut einen Energieartikel vorschlagen soll. Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 Im Laufe eines Jahres wird deshalb von allen Kantonen ein klarer Tätigkeitsausweis erwartet, d.h. die vereinbarten Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu geben, Massnahmen erster Priorität sollen bis dann in allen Kanto- 1. wie er im Sinne des nationalrätlichen Beschlusses nen ernsthaft in die Wege geleitet sein. Zu den Massnahmen (Postulat 83.961) den Zeitrahmen für die generelle Einfüherster Priorität gehören insbesondere Vorschriften über die rung der individuellen Heizkostenabrechnung festzulegen verbrauchsabhängige Heizund Warmwasserkostenabrechgedenkt und wie dieser Zeitrahmen voraussichtlich ausnung und über die Wärmedämmung. sehen wird; Damit ist der Terminplan für die Verwirklichung dieser bei- 2. wann er einen genauen Terminplan für den Erlass von den Massnahmen weitgehend gegeben. verbindlichen Vorschriften für die Gebäudeisolation bei 1. Individuelle Heizkostenabrechnung: Die verbrauchsabbestehenden und neu zu erstellenden Gebäuden (Wärmehängige Heizund Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) dämmung) und für die Altbausanierung zur Verminderung setzt voraus, dass für die Wärmemessung Geräte verwendet des Energieverbrauches festzulegen gedenkt und wie dieser werden, die gewissen Mindestanforderungen genügen. Dies Terminplan aussehen wird. kann durch die Typenprüfung und die Eichung der Wärmezähler und eine Beglaubigungsprüfung für Heizkostenver- Texte de l'interpellation du 22 mars 1985 teiler erreicht werden. Im Eidgenössischen Amt für Messwe- Le Conseil fédéral est prié de fournir des renseignements sen sind die entsprechenden Arbeiten im Gang; die Organisur les points suivants: sation der Typenprüfung dürfte bis Mitte 1986 abgeschlos- 1. Comment, en égard à la décision prise par le Conseil sen sein. national (postulat 83.961), le gouvernement envisage-t-il de Der Erlass von Vorschriften über den Einbau von Messgeräfixer et d'aménager le calendrier pour l'introduction génératen und die Abrechnung der Energiekosten obliegt nach der lisée des comptes individuels de chauffage? beschlossenen Aufgabenteilung den Kantonen. Der Bund unterstützt die Kantone durch die Bereitstellung eines 2. Quand envisage-t-il de fixer un calendrier précis en vue Abrechnungsmodelles, das in der zweiten Hälfte 1985 zur de la mise en vigueur de dispostions ayant un caractère Verfügung stehen wird. Es ist vorgesehen, dieses Modell obligatoire pour l'isolation des bâtiments existants et nouwährend zweier Jahre zu erproben und anschliessend als veaux (isolation thermique) ainsi que pour la rénovation Richtlinie des Bundesamtes für Energiewirtschaft herauszud'immeubles anciens, visant à diminuer la consommation geben. d'énergie? Comment ce calendier sera-t-il aménagé? Falls die Kantone im Rahmen ihrer Gesetzgebung (Energie- Sprecherin - Porte-parole: Grendelmeier oder Baugesetze) bis Mitte 1986 keine wesentlichen Fortschritte zur Einführung der verbrauchsabhängigen Heiz- Schriftliche Begründung - Développement par écrit und Warmwasserkostenabrechnung erzielt haben sollten, behält sich der Bundesrat eine Lösung auf gesamtschweize- Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen rischer Ebene vor. eine schriftliche Antwort. Damit ist mittelfristig die Verwirklichung dieser Massnahme im Sinne des Postulates 83.961 (Waldsterben. Mittelund Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates längerfristige Massnahmen) in die Wege geleitet. vom 22. Mai 1985 2. Wärmedämmung: Gestützt auf das Umweltschutzgesetz Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985 wollte der Bundesrat mit der «Verordnung über die umwelt- Am 15. Mai 1985 hat der Bundesrat das «energiepolitische schonende Energieverwendung in Gebäuden» (Entwurf Programm bis 1986» und die Absichtserklärung über die EVED vom Juni 1984) unter anderem gesamtschweizerisch energiepolitische Zusammenarbeit von Bund und Kantonen geltende Wärmedämmvorschriften einführen. In der Vergutgeheissen. nehmlassung lehnte allerdings eine Mehrheit der Kantone Gemäss dieser Absichtserklärung «werden Bund und Kan- Bundesvorschriften zur Wärmedämmung ab. Angesichts tone die bestehenden Möglichkeiten innerhalb der geltender bereits erreichten Regelungsdichte in diesem Bereich den Verfassung zur rationellen Energieverwendung, zum (19 Kantone bzw. 90,3 Prozent der Bevölkerung) und ange- Einsatz neuer und erneuerbaren Energien und zum Forsichts der oben erwähnten Absichtserklärungen verzichtete schen in allen Verbrauchsbereichen konsequent nutzen. der Bundesrat vorläufig auf die Inkraftsetzung der Verord- Eine klare Aufgabenteilung und die verstärkte Zusammennung. Sollten bis Mitte 1986 in den verbleibenden sieben arbeit von Bund und Kantonen sollen die Basis für eine Kantonen allerdings nicht ernsthafte Schritte auch zur Verwirksame schweizerische Energiepolitik liefern». wirklichung von Wärmedämmvorschriften in die Wege gelei- Bund und Kantone haben sich in bezug auf den umbauten tet worden sein, behält sich der Bundesrat deren gesamt- Raum auf die folgende Aufgabenteilung geeinigt: schweizerische Einführung vor. - Die Kantone werden ihre angestammten Kompetenzen im Bereich umbauter Raum wahrnehmen und die erforderli- Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des chen Energiesparmassnahmen (Wärmedämmung, Vor- Bundesrates befriedigt. schriften über Heiz-, Klimaund Lüftungsanlagen) einführen. Der Bund wird sie dabei beraten und technisch unterstützen. - Für die Typenprüfung von Heizkesseln und Brennern ist allein der Bund zuständig. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Individuelle Heizkostenabrechnung, Gebäudeisolation

Interpellation du groupe Adl/PEP Compte individuel de chauffage et isolation des immeubles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 85.421 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00 Date Data

Seite 1283-1283 Page Pagina

Ref. No 20 013 537

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