Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-417 KI-generiert

State Guarantees for Refugee Returns

Geschäftsnummer VPB 85-417
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed the issue of state guarantees for the return of refugees and rejected asylum seekers, stating that no state is obligated to provide such guarantees to another government. While a security guarantee cannot be a prerequisite for deportation, a credible guarantee offered by a government can be a valuable factor in assessing the reasonableness of a return. The Federal Council is committed to fostering cooperation with origin countries to create conditions for safe returns through diplomatic efforts, development aid, and human rights policies.

Legislator-Regeste

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State Guarantees for Refugee Returns: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Flüchtlingsrechte Rückkehrrecht Entwicklungszusammenarbeit Heimatstaat sicherer Herkunftsstaat Staatliche Beihilfen
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Volltext

Interpellation Stappung 1002 N 20 juin 1986

der Rückkehrer auswirken. Kein Staat ist jedoch verpflichtet, ermöglichen, allenfalls nach vorheriger Gesetzesoder Ver-

im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen oder fassungsänderung. abgelehnten Asylbewerbern gegenüber einer anderen Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, das geltende Bei- Regierung Garantien abzugeben. Eine Wegweisungsverfütragsrecht so grosszügig wie möglich zu interpretieren und gung kann deshalb nicht vom Vorliegen einer Sicherheitshiefür, unter Vorbehalt der Zustimmung des eidgenössi-

garantie abhängig gemacht werden. Wird von einer Regieschen Parlamentes, genügend Mittel zur Verfügung zu stel-

rung eine solche Garantie angeboten, dann bildet diese - len (vergleiche auch die Stellungnahme des Bundesrates

sofern sie als glaubwürdig erachtet wird - ein wertvolles vom 3.12.1984 zur Motion 84.436 Pflege der Gebirgswälder).

Kriterium bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rück- Weitergehende Forderungen werden im Rahmen der laufen-

weisung. Der Bundesrat bemüht sich, durch verstärkte Konden Revision des eidgenössischen Forstrechtes geprüft.

takte zu den Behörden der Herkunftsländer auf der Basis Diese Revision ist in den Regierungsrichtlinien für die Legis-

von deren Kooperationsbereitschaft, durch solche Verlaturperiode 1983 bis 1987 als Geschäft zweiter Priorität einbarungen und Zusicherungen die Voraussetzungen für vorgesehen, d. h. diese Vorlage soll bis Ende 1987 im eidgeeine sichere Rückkehr zu schaffen. nössischen Parlament anhängig gemacht werden. Am

5. Der Bundesrat betrachtet die Anstrengungen, durch den 22. Mai 1985 hat der Bundesrat das Eidgenössische Depar- Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären tement des Innern beauftragt, bis Ende März 1986 einen Hilfe und der Menschenrechtspolitk die Lebensbedingun- Gesetzesentwurf vorzulegen. Dadurch soll die Forstgesetzgen in aktuellen und potentiellen Herkunftsländern positiv revision beschleunigt werden. zu beeinflussen, als die zentralen aussenpolitischen Mass- 2. Motion 83.925 Waldschäden. Massnahmen für die Waldnahmen im Flüchtlingsbereich. und Holzwirtschaft Es wurden die Ziffern 2.2. (Impulsprogramm Holz) und 3 Abstimmung - Vote (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen. Für den Antrag auf Diskussion 57 Stimmen Mit Botschaft vom 1. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Dagegen 0 Stimmen Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt.

Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesmen. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald-

rates teilweise befriedigt. schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberförsterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den Themen «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauftrag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- #ST# 85.417 fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusammenarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE. Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen 3. Ad 84.088 Motion der nationalrätliche Kommission «Gesundheit und Umwelt» (Bericht «Waldsterben») Interpellation du groupe Adl/PEP Eine bessere Kostendeckung für die notwendige Bewirt- Mesures en faveur de la forêt. Projets schaftung des Waldes kann weder über eine grosszügige Interpretation der forstlichen Subventionsnormen noch über eine Erhöhung des Forstbudgets erreicht werden.

Diese Zielsetzung bedarf eingehender Abklärungen, die im Rahmen der zur Zeit laufenden Arbeiten für ein neues Forst- Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 gesetz vorgenommen werden. Dasselbe gilt für die Mitfinan-

Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom Nationalzierung der hiefür nötigen Massnahmen durch die Verursa-

und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch cher der Luftverschmutzung. ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden. Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er Abstimmung - Vote den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnahmen vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen sollen. Dagegen 6 Stimmen

Texte de l'interpellation du 22 mars 1985 Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions teilweise befriedigt. 83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commission ad 84.088. Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune #ST# 86.342 des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement les mesures prévues? Interpellation Stappung EIR/SIN. Bewachungsauftrag Sprecher- Porte-parole: Günter Institut de recherches en matière Schriftliche Begründung - Développement par écrit de réacteurs et Institut de recherches Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht nucléaires. Mandat de surveillance eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. August 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985 Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986

1. 83.911 Geschädigte Wälder. Sofortmassnahmen Offenbar aus Gründen der Personalplafonierung erteilten Es wurde lediglich Ziffer 2 als Motion überwiesen. Durch das EIR sowie das SIN, beides Annexanstalten der ETH, der diese Ziffer wird der Bundesrat eingeladen, die Ausrichtung Firma FRUROS AG, 8048 Zürich, einen Bewachungsauftrag von Beiträgen zur raschen Sanierung geschädigter Wälder für die Anlagen in Würenlingen bzw. in Villigen. und zur Stabilisierung erosionsbedrohter Steilhänge zu Die FRUROS AG missachtet eine ganze Reihe arbeitsver- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen

Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets

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Jahr 1986 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer 85.417 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 20.06.1986 - 08:00 Date Data

Seite 1002-1002 Page Pagina

Ref. No 20 014 468

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