Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-415 KI-generiert

Parliamentary Motion for Vehicle Retrofitting Rejected

Geschäftsnummer VPB 85-415
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court rejected a motion to propose measures for retrofitting existing vehicles to reduce emissions, citing that the federal council can only be tasked with proposing draft legislation or resolutions, and that regulations for vehicle construction and equipment fall under the federal council's authority, not the parliament's via a motion. The court also noted that while the emission standards for new vehicles are being tightened, retrofitting older vehicles is technically difficult and costly, and that the existing mandatory annual emissions checks are considered sufficient for now.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 19 System; Parliamentary Motion for Vehicle Retrofitting Rejected: The court also noted that while the emission standards for new vehicles are being tightened, retrofitting older vehicles is technically difficult and costly, and that the existing mandatory annual emissions checks are considered sufficient for now.

Schlagwörter

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schadstoffarmes Fahrzeug Emissionsbegrenzung Fahrzeugart Verordnungsentwurf Fahrverbot als Massnahme Energierecht
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, SVG

This provision regulates the dimensions and weights of motor vehicles and their trailers, which is relevant to the discussion on vehicle width.

Art. 8 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SR 741.01)

This provision clarifies that the enactment of construction and equipment regulations for motor vehicles falls within the competence of the Federal Council, which is relevant to the discussion on whether the motion encroaches on the Federal Council's legislative powers.

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Volltext

5. Juni 1986 N 645 Motion Günter

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Abstimmung - Vote

Bäumlin, Bühler-Tschappina, Dünki, Grendelmeier, Günter,

Gurtner, Jaeger, Longet, Mauch, Müller-Bachs, Neukomm, Für die Ueberweisung des Postulates 32 Stimmen

Oehen, Oester, Ott, Rebeaud, Renschier, Robert, Soldini, Dagegen 42 Stimmen

Stappung, Uchtenhagen, Weber Monika, Weder-Basel, Zwy-

gart (24)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ein beträchtlicher Teil unseres Strassennetzes, vor allem in #ST# 85.415

Berg- und Hügelregionen, ist für die EG-Normbreite von

2,5 m nicht geeignet. Auch in zahlreichen Dörfern und Städ- Motion Günter

ten ist der zur Verfügung stehende Strassenraum begrenzt

und kann der Siedlungsstruktur wegen oft gar nicht erwei-

Waldsterben. Sanierung der Altwagen

tert werden. Dépérissement des forêts.

Fussgänger und Zweiradfahrerwerden durch breitere Fahr- Voitures déjà en circulation

zeuge noch mehr gefährdet.

Der Strassenschwerverkehr würde mit den 2,5 m breiten

Fahrzeugen noch attraktiver. Die aus umweltpolitischen

Gründen notwendige Verlagerung des Güterverkehrs von

der Strasse auf die Schiene würde verzögert. Wortlaut der Motion vom 22. März 1985

Der Bundesrat wird ersucht, ein Massnahmenpaket vorzu-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schlagen, wie die zur Zeit im Verkehr befindlichen Wagen

vom 20. Februar 1985 möglichst rasch bezüglich der Emissionswerte saniert wer-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985 den können.

Die Ausmasse und Gewichte der Motorfahrzeuge und ihrer Dieses Paket soll u. a. enthalten:

Anhänger sind in Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 1. Stufenweise verschärfte Vorschriften über die Abgas-

19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, SVG werte für alle bereits im Verkehr stehenden Motorfahrzeuge,

(SR741.O1), geregelt. Die Festsetzung der zulässigen 2. Vorschläge für gezielte Ausserkraftsetzung von überalter-

Höchstbreite ist folglich nicht Sache des Bundesrates, son- ten Wagen («Ausmerzaktion»).

dern des Parlaments.

Am 20. Juni 1980 hat der Nationalrat das Postulat Müller- Texte de la motion du 22 mars 1985

Balsthal angenommen, worin der Bundesrat ersucht wird, Le Conseil fédéral est chargé de proposer une série de

dem Parlament eine Teilrevision des SVG zu unterbreiten, mesures visant à réduire le plus rapidement possible les

mit der die Höchstbreite für Last- und Gesellschaftswagen valeurs-limites applicables aux gaz d'échappement pour les

auf 2,50 m angesetzt werde. Die Erfüllung dieses Auftrages voitures qui se trouvent actuellement en circulation.

wurde kürzlich an die Hand genommen: Im Auftrag des Parmi ces mesures, on prévoira notamment:

Bundesrates hat das EJPD in der zweiten Hälfte 1984 bei 1. Des prescriptions progressivement plus sévères concer-

Kantonen und interessierten Verbänden eine Vernehmlas- nant les gaz d'échappement pour toutes les voitures qui

sung zu einer Teilrevision des SVG und dabei u.a. auch zu sont déjà en circulation;

dieser Frage durchgeführt. Es ist nicht angebracht, das 2. Des propositions en vue de retirer systématiquement de la

Revisionsverfahren nach durchgeführter Vernehmlassung circulation les véhicules d'un modèle trop ancien («Cam-

abzubrechen. Der Bundesrat wird daher die Eidgenössi- pagnes d'élimination»).

schen Räte zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser

Vernehmlassung orientieren und Antrag stellen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier,

Bei dieser Sachlage und auch aus Kompetenzgründen kann Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, Weder-

der Bundesrat das Postulat nicht entgegennehmen. Basel, Zwygart (8)

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Déclaration écrite du Conseil fédéral Die Einführung des Katalysators bei Neuwagen schreitet

Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. zügig voran. Steueranreize tragen zum rasch wachsenden

Interesse bei. Die Termine für ein Obligatorium werden in

Bälde festgelegt.

Maeder-Appenzell: Die Antwort des Bundesrates auf mein Dieses Obligatorium bringt aber nur teilweise die Wirkung

Postulat ist einleuchtend. Die Teilrevision des Strassenver- auf das Waldsterben, die von ihm erwartet wird, wenn nicht

kehrsgesetzes ist im Gang. gleichzeitig Sanierungsmassnahmen für den bereits in

Ich möchte aber die Gelegenheit benützen, einen allfälligen Betrieb stehenden Wagenpark vorgesehen werden. Zwei

Antrag des Bundesrates auf 2.50 m Breite jetzt schon zu Massnahmen scheinen besonders dringend:

bekämpfen. Die generelle Zulassung von 2.50 m breiten a. Härtere Vorschriften auch für diese Wagenkategorie.

Fahrzeugen würde ein letztes Hindernis wegräumen und vor Dabei wäre möglicherweise ein Vorgehen mit schrittweiser

allem im voralpinen und alpinen Gebiet einen grossen Druck Senkung der Grenzwerte vernünftiger als ein bereits defini-

auf das Strassennetz ausüben und damit einen neuen Stras- tiv angesetzter tiefer Grenzwert, der erst nach einer langen

senverbreiterungsboom auslösen. Vor allem Fussgänger Uebergangsfrist wirksam wird. Die kommende Vorschrift für

und Velofahrer sind von immer breiteren Wagen bedroht. die jährliche Abgasprüfung erleichtert die Einführung der

vorgeschlagenen Massnahme, da der Automobilist nicht

noch zusätzlich zu neuen Kontrollen hiefür aufgeboten wer-

Bundesrätin Kopp: Es hat wenig Sinn, dieses Postulat jetzt den muss.

entgegenzunehmen; denn Sie werden anlässlich der b. Als flankierende Massnahme sollte eine Prämie f ür ausser

Behandlung des revidierten Strassenverkehrsgesetzes Gele- Verkehr gesetzte Wagen vorgesehen werden. Unserer

genheit haben, zu dem Anliegen von Herrn Maeder Stellung Ansicht nach kann der Betrag aus den Erträgen des Treib-

zu nehmen. Ich darf Sie einfach darauf hinweisen, dass es stoffzolls entrichtet werden, da er ja direkt dem Automobil-

Ihr Rat war, der dem Bundesrat ein Postulat überwiesen hat, verkehr dient.

die Zulassungsbreite für Lastwagen neu zu prüfen. Aber ich Die Kombination beider Massnahmen wird bewirken, dass

meine, dass es keinen Sinn hat, diese Frage nun hier auszu- der Automobilist angeregt wird, dass er

diskutieren. a. entweder den betriebenen Wagen saniert (es sind laufend

Ich beantrage Ihnen deshalb Ablehnung des Postulates. bessere Nachrüstungspakete nun lieferbar)

Motion Günter 646 N 5 juin 1986

b. oder den alten Wagen abstösst und einen neuen Wagen Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985 geregelt. Eine Ver-

mit tiefen Abgaswerten erwirbt. wendung dieser Gelder im vorgeschlagenen Sinn ist dabei

Ohne umfassendes Massnahmepaket - und dazu gehören nicht vorgesehen.

vordringlich die Massnahmen im Sinne des obigen Vorstos- Nicht ausser acht gelassen werden darf bei solchen Ueberle-

ses - fällt sonst der Markt auseinander in eine Bevölke- gungen auch die Umweltbelastung durch den Primärener-

rungsgruppe, welche sich Katalysatorwagen leistet und lei- giebedarf und den Ftohmaterialverschleiss bei der Herstel-

sten kann, und eine zweite Gruppe, welche mit den billigen lung von Neuwagen sowie die zusätzliche Umweltbelastung

umweltschädlichen Altwagen möglichst lange weiterfährt. durch die vermehrte Verschrottung von noch gebrauchsfä-

Diese Entwicklung gilt es sicher zu verhindern. Die vorge- higen Altwagen.

schlagenen Massnahmen sind daher wichtige Bestandteile Positive Auswirkungen auf die Luftqualität erwartet der Bun-

eines Gesamtprogrammes zur Hilfe an die vergiftete Umwelt desrat eher von der vorgesehenen Abgas-Wartungsver-

und insbesonder an die leider noch ständig zunehmend pflichtung der Fahrzeughalter. Nebst dem eigentlichen Ziel

kränkeren Wälder. der regelmässigen Wartung und der korrekten Einstellung

der Fahrzeuge dürften auch - als Nebeneffekt - vermehrt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates alte, schlecht unterhaltene Fahrzeuge, die früher oft noch

vom 10. Juni 1985 bis zur nächsten periodischen Kontrolle «ausgefahren» wur-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 juin 1985 den, vorzeitig ersetzt werden.

1. Motorfahrzeuge haben grundsätzlich den zum Zeitpunkt Zudem kann die Motion auch aus rechtlichen Gründen nicht

ihrer ersten Inverkehrsetzung geltenden Vorschriften zu als solche entgegengenommen werden. Eine Motion kann

entsprechen. Sie sind in ihrem Konzept auf den damaligen den Bundesrat nur beauftragen, in bestimmter Richtung

technischen Stand ausgerichtet und können mehrheitlich einen Gesetzes- oder Beschlussesentwurf vorzulegen. Der

nachträglich nicht ohne weiteres auf strengere Abgasvor- Erlass von Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Motorwa-

schriften abgeändert werden. gen fällt indessen nach Artikel 8 des Bundesgesetzes vom

Anders wäre die Situation, wenn ein allgemein anwendbares 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SR 741.01) in

Verfahren gefunden würde, das eine Verbesserung des die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den

Abgasverhaltens bewirkt. Ein solches ist aber bisher nicht Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt, also im delegierten

bekannt. Die immer wieder angepriesenen «Abgas-Verbes- Rechtsetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem

serungsgeräte» unterschiedlichster Art haben sich bisher Wege einer Motion nicht verbindliche Gesetzgebungsauf-

als untauglich erwiesen, weshalb die Einführung von stren- träge erteilt werden.

geren Abgasvorschriften für im Verkehr stehende Fahr- Die Motion ist aus den genannten Gründen abzulehnen.

zeuge als nicht durchführbar beurteilt wird.

Bei der vorgesehenen obligatorischen Abgaswartung soll Schriftliche Erklärung des Bundesrates

der Fahrzeughalter verpflichtet werden, die abgasrelevanten Déclaration écrite du Conseil fédéral

Teile des Motors seines Fahrzeuges alljährlich nach den Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Herstellerangaben warten und einstellen zu lassen. Damit

wird erreicht, dass die Motoren während der ganzen Günter: Wir haben heute morgen das Thema aufgegriffen.

Lebensdauer des Fahrzeugs nicht mehr Schadstoffe aus- Es geht um die Frage: Was können wir noch mehr für unsere

stossen als anlässlich der Abgastypenprüfung. Die im Leer- Umwelt tun? Wir haben Vorschriften für die neuen Automo-

lauf vorgenommenen Abgasmessungen dienen zu Einstell- bile, die ab diesem Herbst greifen und im Herbst 1987 noch

und Kontrollzwecken und können deshalb nicht als Basis einmal verschärft werden. Was uns fehlt, das sind Massnah-

für strengere Abgasvorschriften für im Verkehr befindliche men, die im Zusammenhang mit den Altwagen Abhilfe

Fahrzeuge dienen. schaffen. Wir haben vorhin davon gesprochen, dass wir

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) verfolgt weiterhin zwar die jährliche Abgaskontrolle haben, aber es bleibt noch

mit grossem Interesse alle Möglichkeiten zur nachträglichen darauf hinzuweisen, dass man die Wagen bei diesen Abgas-

Verbesserung des Abgasverhaltens bei im Verkehr stehen- kontrollen im Prinzip nur einstellt, wie es der Hersteller

den Fahrzeugen. Falls ein Verfahren gefunden wird, das verlangt: Als Mass wird der CO-Ausstoss genommen. Es

allgemein anwendbar und mit vertretbarem Aufwand eine werden aber diejenigen Stoffe, deren Fehlen für den Wald

spürbare Verbesserung des Abgasverhaltens bei allen Fahr- wichtig ist, nämlich die Stickoxide, in der Regel nicht

zeugen bewirkt, wird der Bundesrat die Sachlage neu beur- gemessen, wenn es sich riicht um eine ganz fortschrittliche

teilen. So besteht schon heute die Möglichkeit, bestimmte und sehr aufwendig eingerichtete Garage handelt. Die

Fahrzeugtypen, nämlich solche, welche mit bleifreiem Ben- Massnahme der regelmässigen Kontrolle bringt daher allein

zin betrieben werden können, mit Katalysatoren nachzurü- relativ wenig.

sten (vereinfachte Zulassung gemäss den Weisungen des Wir müssen damit rechnen, dass, wenn bei den Neuwagen

Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) vom 4. März die Katalysatoren obligatorisch werden, vor allem aus

1985). Kostengründen länger mit den alten Kleinwagen gefahren

2. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Katalysator-Fahrzeuge wird.

infolge der bereits eingeleiteten Massnahmen eine rasche Es gilt daher dringlich zu überlegen, was wir betreffend

Verbreitung finden werden. So hat er in seinem Schreiben Altwagen vornehmen können. Auch dort sind verschärfte

vom 27. Februar 1985 den Kantonsregierungen Steuerer- Vorschriften am Platz.

leichterungen für schadstoffarme Fahrzeuge, welche nach- Eine Möglichkeit des Eingreifens läge im Bereich von Tem-

weisbar die Abgasvorschriften der USA 1983/84 erfüllen, poreduktionen. Sie haben es heute morgen zum x-ten Male

empfohlen und auch auf die Möglichkeit hingewiesen, ältere abgelehnt, weiter als der Beschluss des Bundesrates zu

Fahrzeuge steuerlich mehr zu belasten. Ausserdem hat das gehen. Das fällt also im Moment weg. Es bleibt uns somit

Parlament mit Bundesbeschluss vom 22. März 1985 eine nur noch übrig, stufenweise strengere Vorschriften über die

Differenzierung des Treibstoffzolles zugunsten des unver- Ausrüstung von Altwagen zu erlassen oder eine «Ausmerz-

bleiten Benzins beschlossen, was ebenso wie das gestei- aktion» durchzuführen, indem jeder, der auf sein altes Fahr-

gerte Umweltbewusstsein der Bürger zu einem vermehrten zeug verzichtet, eine Prämie erhält. Diese Prämie wäre mei-

Absatz an schadstoffarmen Fahrzeugen beitragen wird. ner Ansicht nach aus dem Strassenanteil des Benzinzollzu-

Dagegen hält der Bundesrat den Nutzen von Aktionen zur schlages zu entrichten!

Ausserkraftsetzung von überalterten Wagen durch finan- Der Bundesrat begründet die Ablehnung meiner Motion

zielle Anreize gemessen an den Kosten für gering. Wenn damit, dass der Katalysator - neben der jährlichen Abgas-

solche Aktionen greifen sollen, sind sie mit immensen kontrolle - im Prinzip genüge. Wenn ich die Verkaufsent-

Kosten verbunden, um so mehr als die ausrangierten Fahr- wicklung beim Katalysator-Wagen betrachte, zweifle ich

zeuge nicht sinnvoll verwertet werden können. daran, dass diese Ansicht stimmt! Es wird auch bei für die

Die Verwendung der Treibstoffzollerträge ist durch das Automobilindustrie optimalen Verkaufszahlen lange gehen,

5. Juni 1986 N 647 Postulat Wellauer

bis sich eine merkbare Besserung der Luftverschmutzung die Marktwirtschaft gesteuert werden kann, wäre das das

einstellt. adäquate Vorgehen. Ich möchte also den Ball an Sie alle, die

Das zweite Argument des Bundesrates gegen diese Motion: Sie schliesslich aus allen Kantonen stammen, zurückgeben

Er ist der Meinung, dass sie in seinen Rechtssetzungsbe- mit der Bitte, bei Ihren Parlamenten und Regierungen dafür

reich eingreift. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat, zu sorgen, dass die alten Fahrzeuge mit hohem Schadstoff-

wenn er das so versteht, die Motion zumindest als Postulat ausstoss entsprechend höher besteuert werden.

übernehmen müsste. Denn ich halte es nicht für verantwort-

bar, nur einen Teil des Automobilmarktes zu reglementieren. Le président: Le Conseil fédéral propose de refuser la

Wir provozieren damit möglicherweise eine ungewollte, fal- motion.

sche Entwicklung, eben eine Spaltung des Marktes unter

diejenigen, die sich teure neue Wagen leisten können, und Abstimmung - Vote

diejenigen, die aus Kostengründen mit ihren alten herum-

fahren müssen, weil sie sich die anderen nicht leisten kön- Für die Ueberweisung der Motion 26 Stimmen

nen. Wir dürfen nicht einfach über das Problem hinwegge- Dagegen 59 Stimmen

hen, weil es relativ kompliziert ist, viele betrifft oder uns

politisch nicht passt.

Wir müssen eine ganzheitliche Regelung treffen. Dazu

gehört, dass wir von unserem Rat her weitere Massnahmen

für den Altwagenbereich vorsehen. Das heisst: Wir dürfen #ST# 86.331

uns mit der jährlichen Abgaskontrolle allein nicht zufrieden

geben! Postulat Wellauer

Ich bitte Sie, meinen Vorstoss zu überweisen, um eine

globale Regelung sicherzustellen. Wenn mir der Bundesrat

Sprengstoffgesetz. Aenderung

erklärt, dass er diese Probleme ernsthaft prüft, vermag ich Loi sur les explosifs. Révision

der Ueberweisung in Form eines Postulates zuzustimmen.

Mir geht es nicht um einen Machtkampf, nicht darum, wer

was zu sagen hat. Weil mir sehr an der Sache liegt, möchte

ich vermeiden, dass daraus eine Prestigefrage gemacht

wird. Wortlaut des Postulates vom 11. März 1986

Ich bitte Sie, den Vorstoss zu unterstützen, und den Bundes- Der Bundesrat wird eingeladen, vor der beabsichtigten Revi-

rat bitte ich dringend, sich doch noch einmal zu überlegen, sion der Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe

ob wir es wirklich verantworten können, den Altwagenmarkt (Sprengstoffverordnung) vom 26. März 1980 eine Ueberprü-

wie bisher zu belassen. Wenn wir nämlich in zwei, drei fung des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe

Jahren feststellen, dass wir ihn nicht so hätten belassen (Sprengstoffgesetz) vom 25. März 1977, insbesondere hin-

sollen, ist es für die Gesetzesarbeit eindeutig zu spät. Wollen sichtlich der Artikel 19 (Verpackung), Artikel 27 (Haftpflicht)

wir in zwei, drei Jahren etwas Griffiges haben, müssen wir und Artikel 38 (Andere Widerhandlungen) vorzunehmen.

jetzt handeln!

Texte du postulat du 11 mars 1986

Bundesrätin Kopp: Herr Günter hat tatsächlich ein Problem Le Conseil fédéral est invité à procéder à un examen de la loi

aufgegriffen: Die Altwagen, die jetzt noch in Zirkulation sind, fédérale du 25 mars 1977 sur les substances explosibles (Loi

bereiten auch uns Sorgen. Wenn wir eine Methode oder ein sur les explosifs), notamment pour ce qui est des article 19

System hätten, das zuverlässig bei den Altwagen zu einer (emballage), article 27 (responsabilité) et article 38 (autres

Reduktion der Schadstoffe führte, würde ich dem Bundesrat infractions), avant la révision prévue de l'ordonnance du

noch heute beantragen, es einzuführen. Aber ein solches 26 mars 1980 sur les substances explosibles (Ordonnance

Wundermittel gibt es leider nicht. Ich muss Sie darauf auf- sur les explosifs).

merksam machen, dass es keinen Sinn hat, Vorschriften zu

erlassen, die nicht durchführbar sind. Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blocher, Bürer-

Bei den Neuwagen, die einer Typenprüfung unterzogen Walenstadt, Flubacher, Frei-Romanshorn, Giger, Graf, Hess,

werden können, ist die Sache sehr einfach. Bei den Altwa- Houmard, Oehler, Risi-Schwyz, Rüttimann, Spalti (13)

gen, die zum Teil nicht einmal einer Typenprüfung unterzo-

gen wurden, als sie in Verkehr gesetzt wurden, ist die Sache, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

aber ausserordentlich schwierig. Das Festlegen von strenge- Aus den nachgenannten Gründen ist eine Teilrevision des

ren Abgasvorschriften für Altwagen, die auf so unterschied- Sprengstoffgesetzes wünschenswert:

lichem Niveau sind, ist problematisch, denn Sie müssten - Die Angabe des «äussersten Verwendungstermins» in Arti-

praktisch für jeden Jahrgang und jede Marke etwas Speziel- kel 19.3 hat sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen, da

les einführen, mindestens für alle Wagen, die keine Typen- die mögliche Verwendungsdauer von Spengstoffen und

prüfung bestanden haben. Das ist die Schwierigkeit. Ich Zündmitteln in erster Linie von der Art der Lagerung und

habe bereits darauf hingewiesen: Wenn es ein Gerät gäbe, den klimatischen Bedingungen des Lagerungsortes abhän-

das bei allen Fahrzeugen eingebaut werden könnte und zu gig ist.

einer Reduktion des Schadstoffausstosses führte, dann wür- - In Artikel 27 ist die Frage der Haftpflicht geregelt. Das

den wir diese Möglichkeit selbstverständlich ernsthaft Sprengstoffgesetz enthält das Prinzip der Kausalhaftung,

prüfen. d. h. in einem Schadenfall liegt die Beweislast beim Spreng-

Es gäbe ein sehr einfaches Mittel, das Umsteigen auf Kataly- unternehmer. Demgegenüber kennt das OR eine Schaden-

satorfahrzeuge zu beschleunigen, nur liegt das leider nicht ersatzpflicht bei widerrechtlicher Schadenzufügung bzw.

in der Kompetenz des Bundesrates. Ich möchte allen Parla- bei absichtlichem Verstoss gegen die guten Sitten. In die-

mentariern, die sich für diese Fragen interessieren - welcher sem Fall liegt die Beweisführung beim Geschädigten. Die

Parlamentarier würde sich in der heutigen Situation nicht Schadenersatzpflicht bei Sprengarbeiten sollte nach OR

für Umweltfragen interessieren?! -, folgendes erklären: Mit Artikel 41 ff geregelt werden.

Abstand das Einfachste wäre, man würde die Altfahrzeuge, - In Artikel 38 des Sprengstoffgesetzes ist umschrieben,

die nachweisbar einen höheren Schadstoffausstoss haben, dass jede Missachtung von Schutz- oder Sicherheitsvor-

mit entsprechend höheren Motorfahrzeugsteuern belasten. schriften des Gesetzes oder der Verordnung eine Bestra-

Das wäre ganz im Sinne des Verursacherprinzips, das wir fung (Haft oder Busse) zur Folge hat. Demgegenüber ver-

alle in diesem Rat befürworten. Es wäre auch richtig: Wer trete ich die Auffassung, dass unterschieden werden sollte

die Umwelt belastet, soll dafür bezahlen. Da der Umwelt- zwischen gewerbsmässigen Sprengarbeiten und Sprengun-

schutz bekanntlich am besten über das Portemonnaie und gen aus krimineller Absicht. In diesem Sinne ist ein Spreng-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Günter Waldsterben. Sanierung der Altwagen

Motion Günter Dépérissement des forêts. Voitures déjà en circulation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.415

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 645-647

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Ref. No 20 014 367

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