Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-414 KI-generiert

Excluding Energy Prices from CPI Judged Methodologically Unfeasible

Geschäftsnummer VPB 85-414
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government stated that excluding energy prices from the consumer price index, as proposed to reduce pollution and encourage energy saving, would contradict the index's objective of providing a neutral measure of price changes. Such an exclusion would be seen as manipulation and is not currently feasible due to methodological issues, though the government will consider it for future revisions and will continue to provide data on the index without energy prices. Instead, energy-saving behavior should be promoted through political measures.

Legislator-Regeste

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Art. 4 al. 1 phrase; Excluding Energy Prices from CPI Judged Methodologically Unfeasible: hungen auf den Energiepreisen im Landesindex der Konsu- Indexergebnis bereits'heute ungefähr abgeschätzt werden.

Schlagwörter

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Index der Konsumentenpreise Energiepolitische Maßnahmen Energiesteuerbefreiung Preisstabilität Haushaltabklärung Treibstoffsteuer
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Volltext

13. Juni 1985 383 Interpellation Hefti

Art. 3a, Art. 4 Abs. 11. Satz und Abs. 4, Art. 5 Abs. 1,2, Art. 9 Bundespräsident Purgier: Gemäss der ihm zugrunde geleg-

Abs. 2 Bst. d und 4 Bst. b ten Zielsetzung hat der Landesindex der Konsumenten-

preise die Aufgabe, ein möglichst objektives, neutrales Mass

Antrag der Kommission für die Preisentwicklung der in den privaten Haushalten

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates bedeutsamen Waren und Dienstleistungen zu liefern, ist also

eine Art Kundendienst. Die Anregung des Interpellanten, aus

Art. 3a, art. 4 al. 1 phrase 1 et al. 4, art. 5 al. 1,2, art. 9 al. 2 energie- und umweltpolitischen Gründen die Einflüsse ver-

(et. d et 4 let. b schiedener Warengruppen und insbesondere von Heizöl

Proposition de la commission und Benzin aus der Berechnung des Landesindexes der

Konsumentenpreise auszuklammern, fand sich bereits in

Adhérer à la décision du Conseil national

einer ähnlich lautenden Zielvorstellung der FdP-Fraktion

Angenommen - Adopté vom 5. Februar 1985 über die Luftreinhaltung (Indexwirkung

der Massnahmen). Ich muss heute, aufgrund der geltenden

Rechtslage, sagen, dass ein solches Ausklammern den gel-

tenden Grundlagen des Landesindexes widersprechen

würde. Eine solche Massnahme ist deshalb kurzfristig - ich

betone dies - im Interesse einer methodisch einwandfreien

Indexberechnung nicht durchführbar. Sie würde von breiten

Kreisen, wenn wir sie vornähmen, als Manipulation empfun-

#85.414

ST#

den. Auch die in Sachen Landesindex beratende Kommis-

sion für Konjunktur- und Sozialstatistik war anlässlich ihrer

Interpellation Hefti Sitzung im März dieses Jahres dieser Meinung. Ich gebe

Landesindex der Konsumentenpreise. Ihnen das ganz offen bekannt, wenn ich auch das weitere

Preiserhöhungen im Energiesektor Nachdenken, wie man es besser machen könnte, sehr gern

zusichere. Das war ja auch eine Idee von Ihnen bei Ihrer

Indice des prix à la consommation. Frage.

Renchérissement dans le secteur de l'énergie Wir sind der Ansicht, dass energiesparendes und umweltge-

rechtes Verhalten nicht über die Beeinflussung bzw. Verän-

derung des Messinstrumentes des Landesindexes, sondern

durch politische Massnahmen zu fördern ist. Wir alle sind

aufgerufen, die von Ihnen zu Recht geforderte Verbesse-

Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1985 rung unserer eigenen Haltung zu bewirken. Im übrigen kann

Derrj Energiesparen wäre förderlich, wenn künftige Erhö- der Einfluss der Heizöl- und Benzinpreisentwicklung auf das

hungen auf den Energiepreisen im Landesindex der Konsu- Indexergebnis bereits'heute ungefähr abgeschätzt werden.

mentenpreise nicht oder nur noch beschränkt berücksich- Als ergänzende Information ist der Landesindex ohne Heizöl

tigt werden. Bei Benzin und Heizöl würde das zudem unmit- und Benzin beim BIGA seit zehn Jahren auf Anfrage erhält-

telbar zur Verminderung der Luftverschmutzung beitragen. lich. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir das, was jetzt auf

Erwähnung findet heute dieser Index einzig im Anhang der Anfrage bekanntgegeben wird, generell bekanntgeben soll-

bundesrätlichen Verordnung über Konjunkturbeobachtung ten, um gleichsam die Differenz sichtbar zu machen, dann

und Konjunkturerhebungen vom 25. August 1982; somit nehme ich diesen Wunsch sehr gerne entgegen.

dürfte der Bundesrat zuständig sein. Es ist auch vorgesehen, dass preisstatistische Auswirkun-

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beant- gen bevorstehender umweltpolitischer Massnahmen, zum

worten: Beispiel Reduktion der Treibstoffzölle auf bleifreiem Benzin,

Ist es nicht richtig, Erhöhungen auf den Energiepreisen, speziell kommentiert werden sollen. Mir liegt daran, dass wir

zumindest bei Benzin und Heizöl, womöglich ab I.Januar hier unsere eigene «Verkaufspraxis» verbessern und unse-

1985 bei der Berechnung des Landesindexes der Konsu- ren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigen, wie sich die

mentenpreise nicht mehr oder nur noch beschränkt zu verschiedenen Massnahmen, die Parlament oder Regierung

berücksichtigen, und ist der Bundesrat bereit, in diesem beschlossen haben, auswirken.

Sinne vorzugehen? Schiesslich darf ich darauf hinweisen, dass geplant ist, den

Landesindex in der noch bevorstehenden zweiten Hälfte der

Texte de l'interpellation du 21 mars 1985 achtziger Jahre einer Totalrevision zu unterziehen. Dort

II serait possible de réaliser des économies d'énergie si l'on hinein gehört dann sicher auch der von Ihnen geäusserte

ne tenait plus compte ou si l'on ne tenait compte que de Wunsch. In diesem Rahmen wird auch die Zielsetzung des

manière limitée, lors du calcul de l'indice des prix à la Landesindexes grundsätzlich überprüft werden müssen.

consommation, des augmentations futures de prix dans le Ich glaube, Herrn Hefti damit gezeigt zu haben, dass wir

domaine de l'énergie. En ce qui concerne l'essence et le seine Leitidee sehr wohl mittragen, dass wir im jetzigen

mazout, cela contribuerait en outre à réduire immédiate- Zeitpunkt nicht einfach so handeln können, dass aber indi-

ment la pollution de l'air. rekt die erhoffte Wirkung durch die Gegenüberstellung bei-

Actuellement, cet indice n'est cité que dans l'annexe de der Indexarten durchaus gesichert werden kann.

l'ordonnance du Conseil fédéral du 25 août 1982 réglant

l'observation de la conjoncture et l'exécution d'enquêtes sur Hefti: Ich danke dem Bundespräsidenten für seihe Antwort.

la conjoncture; le Conseil fédéral serait donc compétent en Befriedigt erklären kann ich mich allerdings nur insoweit,

la matière. als er für später immerhin eine Überprüfung der Zielsetzung

Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- des Landesindexes in Aussicht stellt. Ich bitte den Bundes-

vantes: präsidenten, hier nicht zu lange zu warten. Die Initiative wird

N'est-il pas juste de ne plus tenir compte ou de ne tenir beim Bundesrat liegen müssen; denn von der vom Bundes-

compte que dans une mesure limitée des augmentations de präsidenten auch erwähnten Kommission wird kaum etwas

prix sur les produits énergétiques, du moins sur l'essence et zu erwarten sein.

le mazout, si possible dès le 1 " janvier 1985, lors du calcul de

l'indice suisse des prix à la consommation? Est-il prêt à agir

dans ce sens?

Hefti: Ich glaube, der Sinn und Inhalt meiner Anfrage ist klar,

und ich sehe gerne der Antwort des bundesrätlichen Spre-

chers entgegen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hefti Landesindex der Konsumentenpreise. Preiserhöhungen im

Energiesektor

Interpellation Hefti Indice des prix à la consommation. Renchérissement dans le secteur de

l'énergie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.414

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 383-383

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Ref. No 20 013 635

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