Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-402 KI-generiert

Swiss Transport Fees and International Retaliation

Geschäftsnummer VPB 85-402
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss government implemented a heavy vehicle fee, leading to retaliatory measures from other countries that harmed Swiss transport companies and threatened jobs. One motion sought to have these foreign retaliatory taxes reimbursed and to restore the competitiveness of the Swiss transport industry, while a postulate requested an investigation into measures to reimburse Swiss companies for these additional foreign taxes. The government acknowledged the difficulties but stated that partial reimbursement for vehicles operating abroad for more than 90 days was already in place, and further compensation was limited by existing law, though they were pursuing legislative action to introduce a new, performance-based fee structure and continuing diplomatic efforts to resolve international disputes.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 17 UeBest, Art. 31 Abs. 3 lit. a BV; Swiss Transport Fees and International Retaliation: One motion sought to have these foreign retaliatory taxes reimbursed and to restore the competitiveness of the Swiss transport industry, while a postulate requested an investigation into measures to reimburse Swiss companies for these additional foreign taxes. The government acknowledged the difficulties but stated that partial reimbursement for vehicles operating abroad for more than 90 days was already in place, and further compensation was limited by existing law, though they were pursuing legislative action to introduce a new, performance-based fee structure and continuing diplomatic efforts to resolve international disputes.

Schlagwörter

KI-generiert
Transportrecht Fremdes Recht Vergütung von Reisekosten Durchfuhrabgabe Schwerverkehrsabgabe Gebührenüberforderung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 15 Verordnung vom 12. September 1984 über die Schwerverkehrsabgabe

Cited as a provision allowing for partial reimbursement of the Swiss heavy vehicle fee for vehicles operating abroad for at least 90 days, which partially compensates for foreign retaliatory taxes.

Art. 31 Abs. 3 lit. a BV

Cited as a potential legal basis for issuing ordinances deviating from freedom of trade and industry to preserve endangered economic sectors, though the Federal Council deemed the conditions not met.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Redevance sur les poids lourds 1358 N 17 septembre 1985

Präsident: Wird das Postulat aus der Mitte des Rates nicht nur die Transportunternehmen betroffen, sondern es

bekämpft? - Das ist nicht der Fall. stehen auch über 10000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Überwiesen - Transmis Stellungnahme des Bundesrates siehe unten

Präsident: Wir kommen nun zu drei Vorstössen, die sich mit Rapport du Conseil fédéral voir ci-après

der Schwerverkehrsabgabe befassen. Die liberale Fraktion

hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Motion zurückzieht.

#ST# 85.402

Postulat Schiarii

Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen

85.395 Redevance sur les poids lourds.

Mesures compensatoires

#ST#

Motion der Fraktion

der Schweizerischen Volkspartei

Schwerverkehrsabgabe

Motion du groupe de l'Union Wortlaut des Postulates vom 20. März 1985

démocratique du centre

Der Bundesrat wird eingeladen, alle Vorkehren zu prüfen,

Redevance sur les poids lourds die notwendig sind, um den schweizerischen Transport-

unternehmern diejenigen Abgaben so bald wie möglich

zurückzuerstatten, welche diese seit dem I.Januar 1985

einem ausländischen Staat wegen der Einführung der

schweizerischen Schwerverkehrsabgabe als zusätzliche

Wortlaut der Motion vom 20. März 1985 Abgaben bzw. Steuern zu leisten haben.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorkehren

zu treffen, damit die infolge der Einführung der Schwerver- Texte du postulat du 20 mars 1985

kehrsabgabe vom Ausland ergriffenen oder in Aussicht Le Conseil fédéral est invité à étudier toutes les mesures

gestellten Retorsionsmassnahmen aufgehoben bzw. abge- permettant de rembourser aux entreprises de transport

wendet werden. Gleichzeitig sind so rasch wie möglich suisses les redevances qu'elles doivent, depuis le 1er janvier

Massnahmen zu ergreifen, welche die volle Wettbewerbsfä- 1985, payer à des Etats étrangers, à titre de taxes ou d'im-

higkeit des schweizerischen Strassentransportgewerbes pôts, en raison de l'introduction par la Suisse d'une rede-

wiederherstellen, indem sie ausländische Retorsionen in vance sur les poids lourds.

finanzieller Hinsicht ausgleichen. Die Rückerstattungen an Schriftliche Begründung - Développement par écrit

das Strassentransportgewerbe haben ihre Begrenzung in

der Höhe der im Verfassungsartikel vorgesehenen Abgaben Der Bundesrat hat bekanntlich die in der Volksabstimmung

zu finden, d. h. die Gesamtbelastung für einzelne Motorfahr- vom 26. Februar 1984 beschlossene Schwerverkehrsabgabe

zeuge und Anhänger darf nicht höher ausfallen, als im mittels Verordnung auf den 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt.

Verfassungsartikel vorgesehen. Der Einzug und die Rücker- Wegen dieser Schwerverkehrsabgabe sind in der Folge

stattung der Abgabe hat in einem administrativ einfachen Schwierigkeiten mit dem Ausland eingetreten, die dem

und raschen Verfahren zu geschehen. Image der Schweiz nicht förderlich sind. Zudem haben

verschiedene Länder Gegenmassnahmen in Kraft gesetzt

Texte de la motion du 20 mars 1985 oder wenigstens angedroht. Diese ausländischen Gegen-

Le Conseil fédéral est chargé de faire les démarches néces- massnahmen führen über die Schwerverkehrsabgabe hin-

saires pour éviter ou parer les mesures de représailles prises aus für das Transportgewerbe zu einer mehrfachen Bela-

ou envisagées par l'étranger à la suite de l'introduction de la stung und schädigen es schwer. Das entspricht aber nicht

redevance sur les poids lourds. Il prendra en outre au plus dem Sinn des Verfassungsartikels über die Schwerverkehrs-

vite les dispositions nécessaires pour rétablir la compétiti- abgabe. Darin wird nur von einer einmaligen Abgabe

vité des transporteurs routiers suisses et compenser finan- gesprochen und zudem verlangt, dass die im Ausland imma-

cièrement les éventuelles mesures de rétorsion des pays trikulierten Fahrzeuge nicht besser gestellt werden dürfen,

voisins. Il veillera à ce que les ristournes aux transporteurs als die einheimischen. Mit den ausländischen Gegenmass-

ne dépassent pas le niveau des redevances prévues dans nahmen zur Schwerverkehrsabgabe wird nun allerdings

l'article constitutionnel. En d'autres termes, il devra faire en gerade das Gegenteil erreicht. Damit wird über das Trans-

sorte que la charge totale par véhicule ou remorque n'ex- portgewerbe hinaus auch die Wirtschaft geschädigt, die an

cède pas le montant prévu par la constitution. La perception der Aufrechterhaltung eines gesunden schweizerischen

et le remboursement de la redevance devront être effectués Strassennutzverkehrs interessiert ist.

en procédure administrative simple et rapide. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom 29. Mai 1985 zur Motion der Fraktion der SVP

Am 26. Februar 1984 haben Volk und Stände die Einführung sowie zum Postulat Schärli

der Schwerverkehrsabgabe beschlossen. Dieser Volksent- Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985 concernant

scheid ist vollumfänglich zu respektieren. Seit Monaten la motion du groupe de l'UdC et le postulat Schärli

ergeben sich indessen hinsichtlich der Durchsetzung der Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen

Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe vom 12. Sep- Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener

tember 1984 (SR 741.71) mit zahlreichen Staaten Schwierig- dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-

keiten. Darunter leidet in erster Linie das schweizerische nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele-

Lastwagengewerbe, aber auch das Ansehen der Schweiz genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner

schlechthin. Die heute von einer ganzen Reihe von Staaten Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der

gegen die Schweiz ergriffenen oder angedrohten Retor- ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer-

sionsmassnahmen treffen das einheimische Transportge- verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen

werbe am Lebensnerv, denn sie schränken die internatio- Staaten gezogen.

nale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche ein. Die Existenz In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in

eines ganzen Wirtschaftszweiges ist bedroht. Davon sind dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi-

17. September 1985 N 1359 Schwerverkeh rsabgabe

sehe Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- 85.423

#ST#

tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die

Einführung von Strassenabgaben, besonders einer neuen Motion der liberalen Fraktion

Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- Schwerverkehrsabgabe

kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- Motion du groupe libéral

gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die

Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- Redevance sur les poids lourds

stützen.

Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom

Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen

Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen

nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun

Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Wortlaut der Motion vom 22. März 1985

Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der Lösung der

schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht Probleme, die sich mit der Erhebung der Schwerverkehrsab-

hinnehmen wird. gabe stellen, von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- 1. Die Schwerverkehrsabgabe wird auf den in der Schweiz

zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe immatrikulierten Fahrzeugen erhoben.

sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt 2. Die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf den im

worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat Ausland immatrikulierten Fahrzeugen wird vorläufig ausge-

seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- setzt.

tung.

Der in beiden Vorstössen verlangte Ausgleich für die im 3. Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit den ausländi-

Ausland zu entrichtenden Strassenverkehrsabgaben ist zum schen Staaten fort, um eine Befreiung der schweizerischen

Teil im geltenden Recht verwirklicht, zum Teil stösst er an Fahrzeuge im Ausland und der ausländischen Fahrzeuge in

gesetzliche Grenzen. der Schweiz oder eine andere akzeptable Lösung zu errei-

Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die chen.

Schwerverkehrsabgabe gibt dem Halter eines Fahrzeuges,

das im Jahr mindestens 90 Tage im Ausland verkehrt, Texte de la motion du 22 mars 1985

Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Le Conseil fédéral est invité à rechercher au sujet des

schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Diese Rückerstat- problèmes posés par la perception de la redevance sur les

tung gleicht die Belastung durch Retorsionsabgaben des poids lourds une solution inspirée par les principes sui-

Auslandes teilweise wieder aus. Zudem hat der Bundesrat vants:

die Rückerstattungsmöglichkeit in dem Sinne noch etwas

erweitert, dass bei mehrtägigen Auslandfahrten der Tag der 1. La redevance est perçue sur les poids lourds immatri-

Ausreise für die Berechnung der Rückerstattung mitgezählt culés en Suisse.

wird. Diese Massnahmen und das Ergebnis der Verhandlun- 2. La perception de la redevance sur les poids lourds imma-

gen mit ausländischen Staaten dürften es dem schweizeri- triculés à l'étranger est momentanément suspendue.

schen Strassentransportgewerbe ermöglichen, den Wettbe- 3. Le gouvernement poursuit des négociations avec les

werb mit der ausländischen Konkurrenz in den wichtigsten Etats étrangers afin d'obtenir une exonération réciproque

Ländern weiterhin zu bestehen. des véhicules suises à l'étranger et des véhicules étrangers

Für die Rückerstattung ausländischer Strassenverkehrsab- en Suisse ou un aménagement acceptable des redevances.

gaben - mindestens einer so weitgehenden - bietet Artikel

17 UeBest BV von vornherein keine Grundlage. Eine solche

könnte höchstens in Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe a BV Schriftliche Begründung - Développement par écrit

erblickt werden, wonach der Bund befugt ist, «nötigenfalls Der Entscheid von Volk und Ständen über die Erhebung

in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vor- einer Schwerverkehrsabgabe muss respektiert werden.

schriften zu erlassen zur Erhaltung wichtiger, in ihren Exi- Man kommt jedoch nicht um die Feststellung herum, dass

stenzgrundlagen gefährdeter Wirtschaftszweige». Der Bun- diese Massnahme auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst,

desrat hält jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines die unseren Ruf im Ausland und einen Teil unserer Volks-

entsprechenden Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses wirtschaft gefährden können. Es drängen sich deshalb

nicht für gegeben. Massnahmen auf, die einer blinden Anwendung dieses

Entscheides vorbeugen sollen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wir laden deshalb den Bundesrat ein vorzuschlagen, dass

Déclaration écrite du Conseil fédéral die Schwerverkehrsabgabe vorläufig nur auf den in der

Der Bundesrat beantragt, die Motion der Fraktion der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben wird und die

Schweizerischen Volkspartei und das Postulat Schärli abzu- im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge von dieser Abgabe

lehnen. für einige Monate ausgenommen werden.

Während dieser Zeit sollte der Bundesrat mit den ausländi-

schen Staaten Verhandlungen führen, um im Rahmen von

Abkommen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine Befreiung

der ausländischen und der schweizerischen Fahrzeuge zu

erreichen.

Im Anschluss an diese Verhandlungen soll der Bundesrat

den eidgenössischen Räten Bericht erstatten und ihnen die

Massnahmen vorschlagen, die aufgrund der Verhandlungs-

ergebnisse zu treffen sind.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 29. Mai 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985

Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen

Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener

dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schärli Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen

Postulat Schärli Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.402

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.09.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1358-1359

Page

Pagina

Ref. No 20 013 682

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.