Swiss Transport Fees and International Retaliation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government implemented a heavy vehicle fee, leading to retaliatory measures from other countries that harmed Swiss transport companies and threatened jobs. One motion sought to have these foreign retaliatory taxes reimbursed and to restore the competitiveness of the Swiss transport industry, while a postulate requested an investigation into measures to reimburse Swiss companies for these additional foreign taxes. The government acknowledged the difficulties but stated that partial reimbursement for vehicles operating abroad for more than 90 days was already in place, and further compensation was limited by existing law, though they were pursuing legislative action to introduce a new, performance-based fee structure and continuing diplomatic efforts to resolve international disputes.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 UeBest, Art. 31 Abs. 3 lit. a BV; Swiss Transport Fees and International Retaliation: One motion sought to have these foreign retaliatory taxes reimbursed and to restore the competitiveness of the Swiss transport industry, while a postulate requested an investigation into measures to reimburse Swiss companies for these additional foreign taxes. The government acknowledged the difficulties but stated that partial reimbursement for vehicles operating abroad for more than 90 days was already in place, and further compensation was limited by existing law, though they were pursuing legislative action to introduce a new, performance-based fee structure and continuing diplomatic efforts to resolve international disputes.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a provision allowing for partial reimbursement of the Swiss heavy vehicle fee for vehicles operating abroad for at least 90 days, which partially compensates for foreign retaliatory taxes.
Cited as a potential legal basis for issuing ordinances deviating from freedom of trade and industry to preserve endangered economic sectors, though the Federal Council deemed the conditions not met.
Volltext
Redevance sur les poids lourds 1358 N 17 septembre 1985
Präsident: Wird das Postulat aus der Mitte des Rates nicht nur die Transportunternehmen betroffen, sondern es
bekämpft? - Das ist nicht der Fall. stehen auch über 10000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Überwiesen - Transmis Stellungnahme des Bundesrates siehe unten
Präsident: Wir kommen nun zu drei Vorstössen, die sich mit Rapport du Conseil fédéral voir ci-après
der Schwerverkehrsabgabe befassen. Die liberale Fraktion
hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Motion zurückzieht.
#ST# 85.402
Postulat Schiarii
Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen
85.395 Redevance sur les poids lourds.
Mesures compensatoires
#ST#
Motion der Fraktion
der Schweizerischen Volkspartei
Schwerverkehrsabgabe
Motion du groupe de l'Union Wortlaut des Postulates vom 20. März 1985
démocratique du centre
Der Bundesrat wird eingeladen, alle Vorkehren zu prüfen,
Redevance sur les poids lourds die notwendig sind, um den schweizerischen Transport-
unternehmern diejenigen Abgaben so bald wie möglich
zurückzuerstatten, welche diese seit dem I.Januar 1985
einem ausländischen Staat wegen der Einführung der
schweizerischen Schwerverkehrsabgabe als zusätzliche
Wortlaut der Motion vom 20. März 1985 Abgaben bzw. Steuern zu leisten haben.
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorkehren
zu treffen, damit die infolge der Einführung der Schwerver- Texte du postulat du 20 mars 1985
kehrsabgabe vom Ausland ergriffenen oder in Aussicht Le Conseil fédéral est invité à étudier toutes les mesures
gestellten Retorsionsmassnahmen aufgehoben bzw. abge- permettant de rembourser aux entreprises de transport
wendet werden. Gleichzeitig sind so rasch wie möglich suisses les redevances qu'elles doivent, depuis le 1er janvier
Massnahmen zu ergreifen, welche die volle Wettbewerbsfä- 1985, payer à des Etats étrangers, à titre de taxes ou d'im-
higkeit des schweizerischen Strassentransportgewerbes pôts, en raison de l'introduction par la Suisse d'une rede-
wiederherstellen, indem sie ausländische Retorsionen in vance sur les poids lourds.
finanzieller Hinsicht ausgleichen. Die Rückerstattungen an Schriftliche Begründung - Développement par écrit
das Strassentransportgewerbe haben ihre Begrenzung in
der Höhe der im Verfassungsartikel vorgesehenen Abgaben Der Bundesrat hat bekanntlich die in der Volksabstimmung
zu finden, d. h. die Gesamtbelastung für einzelne Motorfahr- vom 26. Februar 1984 beschlossene Schwerverkehrsabgabe
zeuge und Anhänger darf nicht höher ausfallen, als im mittels Verordnung auf den 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt.
Verfassungsartikel vorgesehen. Der Einzug und die Rücker- Wegen dieser Schwerverkehrsabgabe sind in der Folge
stattung der Abgabe hat in einem administrativ einfachen Schwierigkeiten mit dem Ausland eingetreten, die dem
und raschen Verfahren zu geschehen. Image der Schweiz nicht förderlich sind. Zudem haben
verschiedene Länder Gegenmassnahmen in Kraft gesetzt
Texte de la motion du 20 mars 1985 oder wenigstens angedroht. Diese ausländischen Gegen-
Le Conseil fédéral est chargé de faire les démarches néces- massnahmen führen über die Schwerverkehrsabgabe hin-
saires pour éviter ou parer les mesures de représailles prises aus für das Transportgewerbe zu einer mehrfachen Bela-
ou envisagées par l'étranger à la suite de l'introduction de la stung und schädigen es schwer. Das entspricht aber nicht
redevance sur les poids lourds. Il prendra en outre au plus dem Sinn des Verfassungsartikels über die Schwerverkehrs-
vite les dispositions nécessaires pour rétablir la compétiti- abgabe. Darin wird nur von einer einmaligen Abgabe
vité des transporteurs routiers suisses et compenser finan- gesprochen und zudem verlangt, dass die im Ausland imma-
cièrement les éventuelles mesures de rétorsion des pays trikulierten Fahrzeuge nicht besser gestellt werden dürfen,
voisins. Il veillera à ce que les ristournes aux transporteurs als die einheimischen. Mit den ausländischen Gegenmass-
ne dépassent pas le niveau des redevances prévues dans nahmen zur Schwerverkehrsabgabe wird nun allerdings
l'article constitutionnel. En d'autres termes, il devra faire en gerade das Gegenteil erreicht. Damit wird über das Trans-
sorte que la charge totale par véhicule ou remorque n'ex- portgewerbe hinaus auch die Wirtschaft geschädigt, die an
cède pas le montant prévu par la constitution. La perception der Aufrechterhaltung eines gesunden schweizerischen
et le remboursement de la redevance devront être effectués Strassennutzverkehrs interessiert ist.
en procédure administrative simple et rapide. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom 29. Mai 1985 zur Motion der Fraktion der SVP
Am 26. Februar 1984 haben Volk und Stände die Einführung sowie zum Postulat Schärli
der Schwerverkehrsabgabe beschlossen. Dieser Volksent- Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985 concernant
scheid ist vollumfänglich zu respektieren. Seit Monaten la motion du groupe de l'UdC et le postulat Schärli
ergeben sich indessen hinsichtlich der Durchsetzung der Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen
Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe vom 12. Sep- Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener
tember 1984 (SR 741.71) mit zahlreichen Staaten Schwierig- dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-
keiten. Darunter leidet in erster Linie das schweizerische nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele-
Lastwagengewerbe, aber auch das Ansehen der Schweiz genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner
schlechthin. Die heute von einer ganzen Reihe von Staaten Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der
gegen die Schweiz ergriffenen oder angedrohten Retor- ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer-
sionsmassnahmen treffen das einheimische Transportge- verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen
werbe am Lebensnerv, denn sie schränken die internatio- Staaten gezogen.
nale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche ein. Die Existenz In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in
eines ganzen Wirtschaftszweiges ist bedroht. Davon sind dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi-
17. September 1985 N 1359 Schwerverkeh rsabgabe
sehe Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- 85.423
#ST#
tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die
Einführung von Strassenabgaben, besonders einer neuen Motion der liberalen Fraktion
Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- Schwerverkehrsabgabe
kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- Motion du groupe libéral
gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die
Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- Redevance sur les poids lourds
stützen.
Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom
Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen
Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen
nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun
Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Wortlaut der Motion vom 22. März 1985
Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der Lösung der
schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht Probleme, die sich mit der Erhebung der Schwerverkehrsab-
hinnehmen wird. gabe stellen, von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- 1. Die Schwerverkehrsabgabe wird auf den in der Schweiz
zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe immatrikulierten Fahrzeugen erhoben.
sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt 2. Die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf den im
worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat Ausland immatrikulierten Fahrzeugen wird vorläufig ausge-
seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- setzt.
tung.
Der in beiden Vorstössen verlangte Ausgleich für die im 3. Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit den ausländi-
Ausland zu entrichtenden Strassenverkehrsabgaben ist zum schen Staaten fort, um eine Befreiung der schweizerischen
Teil im geltenden Recht verwirklicht, zum Teil stösst er an Fahrzeuge im Ausland und der ausländischen Fahrzeuge in
gesetzliche Grenzen. der Schweiz oder eine andere akzeptable Lösung zu errei-
Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die chen.
Schwerverkehrsabgabe gibt dem Halter eines Fahrzeuges,
das im Jahr mindestens 90 Tage im Ausland verkehrt, Texte de la motion du 22 mars 1985
Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Le Conseil fédéral est invité à rechercher au sujet des
schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Diese Rückerstat- problèmes posés par la perception de la redevance sur les
tung gleicht die Belastung durch Retorsionsabgaben des poids lourds une solution inspirée par les principes sui-
Auslandes teilweise wieder aus. Zudem hat der Bundesrat vants:
die Rückerstattungsmöglichkeit in dem Sinne noch etwas
erweitert, dass bei mehrtägigen Auslandfahrten der Tag der 1. La redevance est perçue sur les poids lourds immatri-
Ausreise für die Berechnung der Rückerstattung mitgezählt culés en Suisse.
wird. Diese Massnahmen und das Ergebnis der Verhandlun- 2. La perception de la redevance sur les poids lourds imma-
gen mit ausländischen Staaten dürften es dem schweizeri- triculés à l'étranger est momentanément suspendue.
schen Strassentransportgewerbe ermöglichen, den Wettbe- 3. Le gouvernement poursuit des négociations avec les
werb mit der ausländischen Konkurrenz in den wichtigsten Etats étrangers afin d'obtenir une exonération réciproque
Ländern weiterhin zu bestehen. des véhicules suises à l'étranger et des véhicules étrangers
Für die Rückerstattung ausländischer Strassenverkehrsab- en Suisse ou un aménagement acceptable des redevances.
gaben - mindestens einer so weitgehenden - bietet Artikel
17 UeBest BV von vornherein keine Grundlage. Eine solche
könnte höchstens in Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe a BV Schriftliche Begründung - Développement par écrit
erblickt werden, wonach der Bund befugt ist, «nötigenfalls Der Entscheid von Volk und Ständen über die Erhebung
in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vor- einer Schwerverkehrsabgabe muss respektiert werden.
schriften zu erlassen zur Erhaltung wichtiger, in ihren Exi- Man kommt jedoch nicht um die Feststellung herum, dass
stenzgrundlagen gefährdeter Wirtschaftszweige». Der Bun- diese Massnahme auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst,
desrat hält jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines die unseren Ruf im Ausland und einen Teil unserer Volks-
entsprechenden Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses wirtschaft gefährden können. Es drängen sich deshalb
nicht für gegeben. Massnahmen auf, die einer blinden Anwendung dieses
Entscheides vorbeugen sollen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wir laden deshalb den Bundesrat ein vorzuschlagen, dass
Déclaration écrite du Conseil fédéral die Schwerverkehrsabgabe vorläufig nur auf den in der
Der Bundesrat beantragt, die Motion der Fraktion der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben wird und die
Schweizerischen Volkspartei und das Postulat Schärli abzu- im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge von dieser Abgabe
lehnen. für einige Monate ausgenommen werden.
Während dieser Zeit sollte der Bundesrat mit den ausländi-
schen Staaten Verhandlungen führen, um im Rahmen von
Abkommen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine Befreiung
der ausländischen und der schweizerischen Fahrzeuge zu
erreichen.
Im Anschluss an diese Verhandlungen soll der Bundesrat
den eidgenössischen Räten Bericht erstatten und ihnen die
Massnahmen vorschlagen, die aufgrund der Verhandlungs-
ergebnisse zu treffen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen
Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener
dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schärli Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen
Postulat Schärli Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.402
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1358-1359
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Pagina
Ref. No 20 013 682
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