Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-384 KI-generiert

Pension Adjustment to Consumer Price Index

Geschäftsnummer VPB 85-384
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion called for an adjustment of old-age and survivors' insurance (AHV) and disability insurance (IV) benefits to the consumer price index on January 1, 1986. The Federal Council acknowledged that it has the discretion to adjust pensions every two years or sooner if inflation exceeds 8% annually, or delay adjustments if inflation is less than 5% over two years. However, the Council decided to increase pensions by an average of 4.34% effective January 1, 1986, to avoid disadvantaging pensioners who rely on these benefits, despite the precise indexation being challenging to estimate.

Legislator-Regeste

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Art. 33ter AHVG, Art. 5 Absatz, Art. 33ter Abs. 4 AHVG; Pension Adjustment to Consumer Price Index: The Federal Council acknowledged that it has the discretion to adjust pensions every two years or sooner if inflation exceeds 8% annually, or delay adjustments if inflation is less than 5% over two years. However, the Council decided to increase pensions by an average of 4.34% effective January 1, 1986, to avoid disadvantaging pensioners who rely on these benefits, despite the precise indexation being challenging to estimate.

Schlagwörter

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Rentenanpassung Index der Konsumentenpreise Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Versicherungsleistung Überversicherung effektiver Preis
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 33ter AHVG

Used to determine the basis for adjusting AHV and IV benefits based on price and wage developments.

Art. 33ter Abs. 4 AHVG

Determines the discretion of the Federal Council to adjust pensions if the consumer price index has not risen by more than 5% within two years.

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Volltext

4. Oktober 1985 N 1811 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

lässigung der Umweltauswirkungen ist nicht nur bei Damm- #ST# 85.384

bauten, sondern auch bei anderen Projekten der Energieer-

zeugung, des Verkehrswesens, der industriellen Produktion Motion der sozialdemokratischen Fraktion

usw. zu beobachten. AHV/IV-Leistungen.

Um diese unbefriedigende Situation in Zukunft zu verbes- Anpassung auf 1. Januar 1986

sern, sollte das Bundesamt für Umweltschutz vor allen weit- Motion du groupe socialiste

tragenden Entscheiden der mit den Aussenbeziehungen

beauftragten Departemente (EDA und EVD) konsultiert wer- Prestations AVS/AI.

den müssen. Bei Bundesbeiträgen ab 10 Millionen Franken Ajustement au 1er janvier 1986

oder Export- bzw. Investitionsrisikogarantien im selben

Umfang soll das Bundesamt für Umweltschutz Gelegenheit

zu einer Stellungnahme erhalten, um zu gewährleisten, dass

das vorhandene Wissen und die gemachten Erfahrungen

voll ausgeschöpft werden. Im Inlandbereich findet bekannt- Wortlaut der Motion vom 13. März 1985

lich mit dem neuen Umweltschutzgesetz eine weit rigoro- Der Bundesrat wird beauftragt, auf den 1. Januar 1986 eine

sere Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Anpassung der Leistungen der AHV und IV an den Landes-

Die Konsultationspflicht ergibt sich auch aus den Grundsät- index der Konsumentenpreise vorzunehmen.

zen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, wie

sie in Artikel 5 des einschlägigen Bundesgesetzes vom Texte de la motion du 13 mars 1985

19. März 1976 niedergelegt sind, welche unter anderem die Le Conseil fédéral est chargé d'adapter dès le 1er janvier

Herstellung und Wahrung des ökologischen Gleichgewich- 1986 les rentes AVS et Al à l'évolution de l'indice suisse des

tes vorsehen. Auch bei der Investitions- und der Exportrisi- prix à la consommation.

kogarantie sind diese Grundsätze von Gesetzes wegen mit

zu berücksichtigen. Die Einrichtung eines konsequenten Schriftliche Begründung - Développement par écrit

und systematischen Konsultationsmechanismus steht des- Gemäss Artikel 33ter AHVG passt der Bundesrat die ordent-

halb im Einklang mit den bisherigen Bestrebungen. lichen Renten der AHV und IV in der Regel alle zwei Jahre

der Lohn- und Preisentwicklung an. Er kann die Renten

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates früher anpassen, wenn der Landesindex der Konsumenten-

vom 17. September 1985 preise innerhalb eines Jahres um mehr als 8 Prozent ange-

Rapport écrit du Conseil fédéral stiegen ist; er kann sie später anpassen, wenn dieser Index

du 17 septembre 1985 innerhalb von zwei Jahren um weniger als 5 Prozent ange-

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung ökologischer Aspekte stiegen ist.

im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bewusst. Er Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 1984,

sorgt dafür, dass die Massnahmen der schweizerischen womit ein Rentenindex von 125,5 Punkten, basierend auf

Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe dem 124,6 Punkten für die Preisentwicklung und 126,4 Punkten

im Bundesgesetz vom 19. März 1976 im Artikel 5 Absatz 2 für die Lohnentwicklung, ausgeglichen wurde.

Litera e ausdrücklich erwähnten Ziel der «Herstellung und Im Mai 1985 hat die Eidgenössische AHV/IV-Kommission

Wahrung des ökologischen und demographischen Gleich- zuhanden des Bundesrates zu prüfen, ob auf den 1. Januar

gewichts» nachkommen, und zwar unabhängig von der 1986 eine neuerliche Anpassung nötig ist und welches Aus-

Höhe der Beiträge. Die mit der Durchführung der Massnah- mass sie umfassen soll.

men betrauten Bundesämter verfügen über entsprechend Da die Teuerung 1984 eher gering ausfiel, sich aber für 1985

qualifiziertes Personal und können sich zudem auf Experten eine stärkere Zunahme abzeichnet, dürfte es auch diesmal

verwaltungsinterner Fachstellen sowie auf zahlreiche ver- schwerfallen, eine präzise Schätzung vornehmen zu kön-

waltungsexterne Experten von Universitäten, Forschungs- nen, um die Basis für den Rentenindex für 1986 festzulegen.

zentren und Beratungsfirmen abstützen. Die Verordnung Unzumutbar für die Rentenbezüger der AHV und IV wäre es

zum Bundesgesetz vom 19. März 1976 regelt für jede Mass- aber, aufgrund einer falschen Schätzung überhaupt keinen

nahme die Konsultationen innerhalb der Bundesverwaltung. Teuerungsausgleich nach zwei Jahren zu gewähren. Die

Für Bundesratsgeschäfte ist gewährleistet, dass alle Depar- Regel der Anpassung nur alle zwei Jahre bedeutet für die

temente, also auch das für Umweltfragen zuständige Depar- Rentner eine Benachteiligung gegenüber den meisten

tement des Innern, sich an der Vorbereitung eines Entschei- Erwerbstätigen. Wegen der bescheidenen Rentenleistungen

des beteiligen können. sind aber gerade diese auf den Ausgleich besonders ange-

Entscheide bezüglich der Exportrisikogarantie und der Inve- wiesen.

stitionsrisikogarantie werden normalerweise von den beiden Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

eigens dafür eingesetzten Kommissionen getroffen. Garan- vom 17. Juni 1985

tieentscheide von grundsätzlicher Tragweite werden dem

Bundesrat unterbreitet, was wiederum allen Departementen Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985

die Beteiligung an den Konsultationen ermöglicht. Diese Wie die Motionäre in ihrer Begründung richtig ausführen,

derzeitige Regelung erlaubt es, ökologischen Aspekten bei liegt es im Ermessen des Bundesrates, auf den I.Januar

der Erteilung von Garantien in ausreichendem Masse Rech- 1986 eine Rentenanpassung anzuordnen oder auf eine sol-

nung zu tragen. Eine Änderung des gegenwärtigen Verfah- che zu verzichten, wenn der Index der Konsumentenpreise

rens ist nicht am Platz; es würde Mehrarbeit und zusätzliche innerhalb von zwei Jahren um weniger als 5 Prozent gestie-

Verzögerungen in der Abwicklung verursachen, ohne gen ist (Art. 33ter Abs. 4 AHVG).

wesentliche Verbesserungen zu bringen. Der Zeitpunkt einer allfälligen Rentenanpassung wird allein

Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass die getroffenen durch den Konsumentenpreisindex bestimmt, während für

Vorkehrungen erlauben, den ökologischen Aspekten ausrei- das Ausmass der sogenannte Mischindex (Mittelwert aus

chend Rechnung zu tragen. Er ist indessen bereit zu unter- Preis- und Lohnentwicklung) massgebend ist. Das Gesetz

suchen, ob Anlass besteht, die Verwaltungsverfahren auf erlaubt es nicht, die Rentenhöhe nur nach der Preisentwick-

diesem Gebiet noch einmal einer Prüfung zu unterziehen. lung auszurichten.

Der Bundesrat hat nun auf Antrag der Eidgenössischen

Schriftliche Erklärung des Bundesrates AHV/IV-Kommission beschlossen, die Renten auf den

Déclaration écrite du Conseil fédéral I.Januar 1986 um durchschnittlich 4,34 Prozent zu erhö-

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion in ein Postulat umzu- hen. Gleichzeitig wurden weitere Leistungsbeträge an die

wandeln. wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Einzelheiten

können der Pressemitteilung zum entsprechenden Verord-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat nungsbeschluss entnommen werden.

228-N

Motion Spalti 1812 4 octobre 1985

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali-

Déclaration écrite du Conseil fédéral siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Holzindustrie zeigen, dass- ganz abgesehen vom Nachhol-

bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von

Abgeschrieben - Classé 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni-

kern besteht.

Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute

mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick-

lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die

schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren

Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare

#ST# 85.331 Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen

voranzutreiben.

Motion Spalti

ETH. Holzingenieure Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 17. Juni 1985

EPF. Ingénieurs du bois

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985

Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in

der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt-

schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600

Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985 Personen vollzeitlich und 16500 Personen teilzeitlich (5,1

Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich

Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen

miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist

Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge-

die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie

nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For-

auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr-

schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender

hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche

Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen.

Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen

Texte de la motion du 6 février 1985 wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis

Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü-

nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei-

bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am

recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne

possible les structures existantes. und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon-

struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.

Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer

Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche

Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, etwa 80000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen

Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24) Kadermangel.

Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen

Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein-

wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem

(Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie

dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus.

über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi-

nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten. tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist

Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung

Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt-

Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987

durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich

Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt

Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen. aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro-

Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes chen werden.

durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der

nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie-

bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte

rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen

nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die

werden wertvolle Beiträge leisten. Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die

Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden

schen Holzwirtschaft- im Gegensatz zu jenen der umliegen- müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen

den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt-

sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf

wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung

wird. müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage,

Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs

rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu- mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom-

len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen studiums angeboten werden soll, ist noch nicht

Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus entschieden.

inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an

leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz

Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung

durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die

Technikumsstufe. Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der sozialdemokratischen Fraktion AHV/IV-Leistungen. Anpassung auf 1. Januar

1986

Motion du groupe socialiste Prestations AVS/AI. Ajustement au 1er janvier 1986

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.384

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

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Data

Seite 1811-1812

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