Pension Adjustment to Consumer Price Index
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion called for an adjustment of old-age and survivors' insurance (AHV) and disability insurance (IV) benefits to the consumer price index on January 1, 1986. The Federal Council acknowledged that it has the discretion to adjust pensions every two years or sooner if inflation exceeds 8% annually, or delay adjustments if inflation is less than 5% over two years. However, the Council decided to increase pensions by an average of 4.34% effective January 1, 1986, to avoid disadvantaging pensioners who rely on these benefits, despite the precise indexation being challenging to estimate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 33ter AHVG, Art. 5 Absatz, Art. 33ter Abs. 4 AHVG; Pension Adjustment to Consumer Price Index: The Federal Council acknowledged that it has the discretion to adjust pensions every two years or sooner if inflation exceeds 8% annually, or delay adjustments if inflation is less than 5% over two years. However, the Council decided to increase pensions by an average of 4.34% effective January 1, 1986, to avoid disadvantaging pensioners who rely on these benefits, despite the precise indexation being challenging to estimate.
Schlagwörter
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KI-generiertUsed to determine the basis for adjusting AHV and IV benefits based on price and wage developments.
Determines the discretion of the Federal Council to adjust pensions if the consumer price index has not risen by more than 5% within two years.
Volltext
4. Oktober 1985 N 1811 Motion der sozialdemokratischen Fraktion
lässigung der Umweltauswirkungen ist nicht nur bei Damm- #ST# 85.384
bauten, sondern auch bei anderen Projekten der Energieer-
zeugung, des Verkehrswesens, der industriellen Produktion Motion der sozialdemokratischen Fraktion
usw. zu beobachten. AHV/IV-Leistungen.
Um diese unbefriedigende Situation in Zukunft zu verbes- Anpassung auf 1. Januar 1986
sern, sollte das Bundesamt für Umweltschutz vor allen weit- Motion du groupe socialiste
tragenden Entscheiden der mit den Aussenbeziehungen
beauftragten Departemente (EDA und EVD) konsultiert wer- Prestations AVS/AI.
den müssen. Bei Bundesbeiträgen ab 10 Millionen Franken Ajustement au 1er janvier 1986
oder Export- bzw. Investitionsrisikogarantien im selben
Umfang soll das Bundesamt für Umweltschutz Gelegenheit
zu einer Stellungnahme erhalten, um zu gewährleisten, dass
das vorhandene Wissen und die gemachten Erfahrungen
voll ausgeschöpft werden. Im Inlandbereich findet bekannt- Wortlaut der Motion vom 13. März 1985
lich mit dem neuen Umweltschutzgesetz eine weit rigoro- Der Bundesrat wird beauftragt, auf den 1. Januar 1986 eine
sere Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Anpassung der Leistungen der AHV und IV an den Landes-
Die Konsultationspflicht ergibt sich auch aus den Grundsät- index der Konsumentenpreise vorzunehmen.
zen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, wie
sie in Artikel 5 des einschlägigen Bundesgesetzes vom Texte de la motion du 13 mars 1985
19. März 1976 niedergelegt sind, welche unter anderem die Le Conseil fédéral est chargé d'adapter dès le 1er janvier
Herstellung und Wahrung des ökologischen Gleichgewich- 1986 les rentes AVS et Al à l'évolution de l'indice suisse des
tes vorsehen. Auch bei der Investitions- und der Exportrisi- prix à la consommation.
kogarantie sind diese Grundsätze von Gesetzes wegen mit
zu berücksichtigen. Die Einrichtung eines konsequenten Schriftliche Begründung - Développement par écrit
und systematischen Konsultationsmechanismus steht des- Gemäss Artikel 33ter AHVG passt der Bundesrat die ordent-
halb im Einklang mit den bisherigen Bestrebungen. lichen Renten der AHV und IV in der Regel alle zwei Jahre
der Lohn- und Preisentwicklung an. Er kann die Renten
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates früher anpassen, wenn der Landesindex der Konsumenten-
vom 17. September 1985 preise innerhalb eines Jahres um mehr als 8 Prozent ange-
Rapport écrit du Conseil fédéral stiegen ist; er kann sie später anpassen, wenn dieser Index
du 17 septembre 1985 innerhalb von zwei Jahren um weniger als 5 Prozent ange-
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung ökologischer Aspekte stiegen ist.
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bewusst. Er Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 1984,
sorgt dafür, dass die Massnahmen der schweizerischen womit ein Rentenindex von 125,5 Punkten, basierend auf
Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe dem 124,6 Punkten für die Preisentwicklung und 126,4 Punkten
im Bundesgesetz vom 19. März 1976 im Artikel 5 Absatz 2 für die Lohnentwicklung, ausgeglichen wurde.
Litera e ausdrücklich erwähnten Ziel der «Herstellung und Im Mai 1985 hat die Eidgenössische AHV/IV-Kommission
Wahrung des ökologischen und demographischen Gleich- zuhanden des Bundesrates zu prüfen, ob auf den 1. Januar
gewichts» nachkommen, und zwar unabhängig von der 1986 eine neuerliche Anpassung nötig ist und welches Aus-
Höhe der Beiträge. Die mit der Durchführung der Massnah- mass sie umfassen soll.
men betrauten Bundesämter verfügen über entsprechend Da die Teuerung 1984 eher gering ausfiel, sich aber für 1985
qualifiziertes Personal und können sich zudem auf Experten eine stärkere Zunahme abzeichnet, dürfte es auch diesmal
verwaltungsinterner Fachstellen sowie auf zahlreiche ver- schwerfallen, eine präzise Schätzung vornehmen zu kön-
waltungsexterne Experten von Universitäten, Forschungs- nen, um die Basis für den Rentenindex für 1986 festzulegen.
zentren und Beratungsfirmen abstützen. Die Verordnung Unzumutbar für die Rentenbezüger der AHV und IV wäre es
zum Bundesgesetz vom 19. März 1976 regelt für jede Mass- aber, aufgrund einer falschen Schätzung überhaupt keinen
nahme die Konsultationen innerhalb der Bundesverwaltung. Teuerungsausgleich nach zwei Jahren zu gewähren. Die
Für Bundesratsgeschäfte ist gewährleistet, dass alle Depar- Regel der Anpassung nur alle zwei Jahre bedeutet für die
temente, also auch das für Umweltfragen zuständige Depar- Rentner eine Benachteiligung gegenüber den meisten
tement des Innern, sich an der Vorbereitung eines Entschei- Erwerbstätigen. Wegen der bescheidenen Rentenleistungen
des beteiligen können. sind aber gerade diese auf den Ausgleich besonders ange-
Entscheide bezüglich der Exportrisikogarantie und der Inve- wiesen.
stitionsrisikogarantie werden normalerweise von den beiden Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
eigens dafür eingesetzten Kommissionen getroffen. Garan- vom 17. Juni 1985
tieentscheide von grundsätzlicher Tragweite werden dem
Bundesrat unterbreitet, was wiederum allen Departementen Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
die Beteiligung an den Konsultationen ermöglicht. Diese Wie die Motionäre in ihrer Begründung richtig ausführen,
derzeitige Regelung erlaubt es, ökologischen Aspekten bei liegt es im Ermessen des Bundesrates, auf den I.Januar
der Erteilung von Garantien in ausreichendem Masse Rech- 1986 eine Rentenanpassung anzuordnen oder auf eine sol-
nung zu tragen. Eine Änderung des gegenwärtigen Verfah- che zu verzichten, wenn der Index der Konsumentenpreise
rens ist nicht am Platz; es würde Mehrarbeit und zusätzliche innerhalb von zwei Jahren um weniger als 5 Prozent gestie-
Verzögerungen in der Abwicklung verursachen, ohne gen ist (Art. 33ter Abs. 4 AHVG).
wesentliche Verbesserungen zu bringen. Der Zeitpunkt einer allfälligen Rentenanpassung wird allein
Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass die getroffenen durch den Konsumentenpreisindex bestimmt, während für
Vorkehrungen erlauben, den ökologischen Aspekten ausrei- das Ausmass der sogenannte Mischindex (Mittelwert aus
chend Rechnung zu tragen. Er ist indessen bereit zu unter- Preis- und Lohnentwicklung) massgebend ist. Das Gesetz
suchen, ob Anlass besteht, die Verwaltungsverfahren auf erlaubt es nicht, die Rentenhöhe nur nach der Preisentwick-
diesem Gebiet noch einmal einer Prüfung zu unterziehen. lung auszurichten.
Der Bundesrat hat nun auf Antrag der Eidgenössischen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates AHV/IV-Kommission beschlossen, die Renten auf den
Déclaration écrite du Conseil fédéral I.Januar 1986 um durchschnittlich 4,34 Prozent zu erhö-
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion in ein Postulat umzu- hen. Gleichzeitig wurden weitere Leistungsbeträge an die
wandeln. wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Einzelheiten
können der Pressemitteilung zum entsprechenden Verord-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat nungsbeschluss entnommen werden.
228-N
Motion Spalti 1812 4 octobre 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali-
Déclaration écrite du Conseil fédéral siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Holzindustrie zeigen, dass- ganz abgesehen vom Nachhol-
bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von
Abgeschrieben - Classé 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni-
kern besteht.
Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute
mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick-
lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die
schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren
Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare
#ST# 85.331 Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen
voranzutreiben.
Motion Spalti
ETH. Holzingenieure Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 17. Juni 1985
EPF. Ingénieurs du bois
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in
der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt-
schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600
Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985 Personen vollzeitlich und 16500 Personen teilzeitlich (5,1
Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich
Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen
miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist
Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge-
die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie
nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For-
auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr-
schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender
hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche
Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen.
Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen
Texte de la motion du 6 février 1985 wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis
Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü-
nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei-
bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am
recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne
possible les structures existantes. und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon-
struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.
Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer
Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche
Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, etwa 80000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen
Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24) Kadermangel.
Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen
Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein-
wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem
(Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie
dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus.
über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi-
nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten. tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist
Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung
Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt-
Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987
durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich
Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt
Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen. aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro-
Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes chen werden.
durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der
nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie-
bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte
rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen
nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die
werden wertvolle Beiträge leisten. Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden
schen Holzwirtschaft- im Gegensatz zu jenen der umliegen- müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen
den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt-
sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf
wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung
wird. müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage,
Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs
rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu- mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom-
len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen studiums angeboten werden soll, ist noch nicht
Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus entschieden.
inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an
leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz
Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung
durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die
Technikumsstufe. Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion AHV/IV-Leistungen. Anpassung auf 1. Januar
1986
Motion du groupe socialiste Prestations AVS/AI. Ajustement au 1er janvier 1986
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.384
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1811-1812
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